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ben wir demnächst mittheilen werden, sobald derselbe eingetroffen| Broschüre unter dem Titel„ Der Fall Buschoff. Dies Bielleicht giebt eine Stelle auf der Seite 23 der Broschüre ift. Was soll man endlich von der ärztlichen Gewissenhaftigkeit untersuchung über den Xantener Knaben mord. darüber Auskunft, welche Motive gemeint sind. Es heißt dort bes Herrn Kader halten, wenn derfelbe bei seinem Besuche in Von einem Eingeweihten." herausgegeben, welche nämlich: Wenn es sich um irgend einen Christenmenschen nserer Anstalt mir durch seinen Dolmetscher die Behauptung wegen ihres Inhalts 1. 3. mit Beschlag belegt worden ist und handelt, in oder vor dessen Behausung ein Ermordeter auflibermitteln ließ: Er habe in einer Stunde schon 1000 Blinde den Gegenstand der Anklage bildet. In einem früheren gefunden wird, so pflegen unsere Exekutivbehörden meistens ders behandelt!" Termin war beschlossen worden, die oben genannten Ge- fartig befremdliche Rücksichten nicht zu üben, sondern in richtspersonen nicht be= und mehrere wird, von hundert Fällen dem Clever Prozeß als neunzig Einen werthvollen Fund glaubte am Dienstag der Lumpen- Beugen vernommenen Personen als Beugen hierher zu fondere Entlastungen vorliegen, sogar aufs Geradewohl eine fammler Gustav E. in Rigdorf gemacht zu haben, als er in der laden. Erschienen find u. a. der Erste Staatsanwalt 8 a um vorläufige Verhaftung vorgenommen. Bei dem Set, ächter Buschoff Brufttasche eines alten Rockes die funkelnagelneue Attie einer gard, Landgerichtsrath Brigius aus Clepe, Kaplan hingegen, zu dessen Gunsten sich feine Glaubensgenossen ausBau bant, über 300 M. lautend, fand. Freilich hatte E. Teine Breffer, Bürgermeister Schles, Stadtverordneter Küppers, genommen auf 10 Quadratmeilen in der Runde auch nicht Ahnung, daß diese Baubank während der Gründerzeit entstanden Synagogenvorsteher Oster, Gärtner Mölder 3 und die eine Stimme erhob, wird jedoch, Gott weiß warum, der öffentund mit derselben auch verkracht, das Papier also abfolut nicht Liensimago Dora Moll aus Xanten , Oberrabbiner Dr. Sorlichen Meinung zum Hohne von einer Durchsuchung und Feſt einen Heller werth war. Freudestrahlend ging G. nun nach wig, Kriminalkommissar Verhülsdonk aus Krefeld , fegung prinzipiell" abgesehen." Der Staatsanwalt hält es Berlin und verfuchte an verschiedenen Stellen die Aftie zu ver- Kriminalfommiffar Wolff aus Berlin . äußern, wurde jedoch zu seinem Aerger überall lachend abgewiesen. Er kehrte deshalb nach Rixdorf zurück, begab sich in ein dortiges Lokal, machte hier eine ziemlich große Zeche und gab hinterher das werthlose Papier in Zahlung. Die Folge davon war, daß G. einem Gendarmen übergeben wurde, der den verkrachten Aktionär" wieder laufen ließ, als ihm dieser sein Leid erzählte und sich zur Zahlung der Zeche in Baar bereit erklärt hatte.
überweisen.
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Der Reichs Anzeiger" veröffentlicht folgende Bekannt machung: Für die nächujahrige Heeres Eriaz Aushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Beitraum vom 1. Jan. 1878 bis zum 31.& ezember 1873 geboren sind und sich hierselbst aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich zur Abwendung fonft unausbleiblicher Nachtheile dergleichen Bescheinigungen nun mehr zu beschaffen haben. Die für diesen Zweck aus den Kirchen büchern 2c. zu ertheilenden Bescheinigungen werden kostenfrei aus gefertigt. Der Zeitpunkt zur Anmeldung behuis Ausstellung der Refrutirungs- Stammrolle wird in der ersten Hälfte des Monats Januar 1.. bekannt gemacht werden.
Herr Franz Gericke, lithographische Anstalt, Louisen ufer 17, erfucht uns in einem Schreiben unter Berufung auf § 11 des Preßgefeßes um die Mittheilung, daß in seiner Anstalt einem Familienvater von drei Kindern als Wochenlohn nicht 5, 6 refp. 2 M. gezahlt wurden.
gleichzeitig für feine Pflicht, da die vielen Anführungen des AnDer Angeklagte erklärt, daß er den Inhalt der Broschüre getlagten vielleicht nicht Gegenstand der Beweisaufnahme werden vertrete, bis auf einige in derselben enthaltenen Geschmacklosig- Dürften, aufs ausdrücklichste zu erklären: Alles, was derselbe befeiten. Die Schrift sei von einem angesehenen Bürger, der an züglich des Ganges der Untersuchung und die Thätigkeit der an Ort und Stelle lebt, verfaßt worden, er lehne es aber ab, den der Untersuchung Betheiligten gesagt hat, ist nur halb richtig Berfaffer zu nennen.
getreten fei.
oder unrichtig.
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Aus der Broschüre werden zunächst zahlreiche Stellen der: Der erste Zeuge ist der Erste Staatsanwalt Baumgard. lefen. Es wird darin dem Ersten Staatsanwalt Baumgaro und Derselbe weist den ihm gemachten Vorwurf, Belast ngszeugen dem Landgerichte rath Brixius der Vorwurf gemacht, daß die barsch behandelt zu haben, als unwahr und ungehörig zurück. In dem Prozeß wider Ahlward wegen der in der Juden Untersuchung gegen Buschoff geführt worden sei, nicht um die G3 tonne sich höchstens um seine Behandlung des Zeugen Mölflintenbroschüre at sgesprochenen Beleidungen ist die 260 Seiten Wahrheit zu ermitteln, sondern um die Unschuld Buschoff's dar- der 3 handeln; was er über den Zeugen Mölders zu den Akten tarte Anklagefchrift tem Angeschuldigten zugestellt worden. Die zuthun. Außerdem wird behauptet, daß Fran Kernder, eine Be- gebracht, halte er voll und ganz aufrecht, namentlich, daß derselbe felbe ist vom Staatsanwalt Trescher unterfertigt und enthält etwa lastungezeugin gegen Buschoff, die sich im Dezember 1891 vor bei der ersten Vernehmung einen befangenen und bedenklichen achtzig verschiedene Strafanträge, darunter die des Staats- der Strajkammer des Clever Landgerichts wegen Mishandlung Eindruck gemacht habe. Aufs Entschiedenste bestreite er, daß er ministeriums, des Kriegsministers, des Oberflieutenants Kühne, einer Jüdin zu verantworten hatte, zu einer unverhältniß diesen Beugen barsch angefahren und verwirrt habe. Was fein zahlreicher Regiments- Kommandeure, die Ahlwardt in feinen mäßig bohen Strafe verurtheilt worden sei und zwar, angebliches favaliermäßiges Auftreten gegen das Judenmädchen, Reden beleidigt haben soll und vieler anderer Offiziere. Die weil sie al3 Belaftungszeugin gegen Buschoff auf betreffe, fo bemerke er, daß er nicht blos gegen Judenmädchen Staatsanwaltschaft erachtet seine Anschuldigungen im vollen UmDem Staatsanwalt Baumgard wird vor- sondern gegen jedermann anständig auftrete. Er bemerke im fange für unerwiesen. geworfen, daß er teim Verhör die Belanungszeugen barsch allgemeinen, daß er seine Aussagen hier nur in dem Sinne Eine Schreckensfgene spielte sich vorgestern Abend im behandelt und dieselben dadurch verwirrt, sich dem Judenmädchen mache, daß er dem Gerichtshof Aufklärung zu geben, nicht aber Rechts Haufe Oberbergenftr. 12 ab. Die dort wohnbaite Frau Frühling Buschoff gegenüber aber ftets favaliermäßig benommen habe. fich der Vertheidigung gegenüber zu rechtfertigen. hatte ihren 24 Jahre alten Sohn Emil wegen dessen Geiftes Derselbe sei erst acht Tage, nachdem das gemordete Kind vor- anwalt Glasing findet in den firafprozessualischen Vorschristen gestörtheit im Juli D. J. einer hiesigen Anstalt überweisen müssen. gefunden, persönlich am Thatorte erschienen und habe dann, an teine Handhabe für eine solche Unterscheidung. Beuge Vor einigen Tagen wurde der junge Mann der Mutter als vor. tatt die Busd off'sche Wohnung in allen Ecken und Winkeln zu Baumgard verwahrt sich weiter gegen den Vorwurf, daß er feinen Maßnahmen, die et gegen Buschoff unterläufig geheilt wieder zugeführt, und sein Benehmen ließ auch durchsuchen sich mit einer sehr oberflächlichen Besichtigung des bei Thatortes begnügt. Es wird ferner behauptet, daß Ver- nommen, säumig gewesen sei. Der Mord in Xanten sei darauf schließen, daß man es wieder mit einem geistig dunklungsversuche gemacht wurden. Anstatt sofort nach Auf- am 29. Juni gegen Abend verübt worden, am Mittag des aber ergriff er in der mütterlichen Wohnung plöhlich ein Wiesser finden des gemordeten Kindes an Ort und Stelle zu eilen, habe 30. Juni sei ihn die erste Mittheilung davon geworden. und bedrohte seine Mutter mit dem Tode. Der Frau gelang es, der Erste Staatsanwalt in Cleve die erste Augenscheinnahme Er habe den Affeffor Cläß sofort nach Xanten geschickt, aber dem Assesser lässen überlassen. Bon vornherein habe man nicht allein, sondern in Begleitung des Staatsanwalts Hink. fich zu retten, und die Polizei konnte noch rechtzeitig einschreiten, die Untersuchung in das unturchdringlichste Dunkel gehüllt, fein Nach der Rückkehr des Assessors Cläß und dem Berichte desselben um den Rasenden sicherzustellen und sodann der Gharitee zu Bod verratheprozeß könne je mit größerer Geheimthueret geführt habe sich der Verdacht zuerst herausgebildet, daß es sich um die werden. Die Herren Brigius und Baumgard scheinen es eben hat eines Verrückten, vielleicht des geisteskranken Oheims des Der Ranbmörder Kühne, der an dem Ueberfalle des darauf abgesehen zu heben, für alle Fälle in dem pyramidalen ermordeten Knaben Hegmann, handele. Von einem Verdachte Handelemannes Mügelburg beteiligt ist, hat gelegentlich seines Verfahren freie Hand zu behalten. Der öffentliche Ankläger habe gegen Buschoff wurde amtlich nichts gemeldet, erst später wurde Transportes die Aeußerung fallen lassen, daß sein komplize Hahn, die allerelementarsten friminalistischen Pflichten außer Acht ge- von einem draußen" zirkulirenten Gerücht gesprochen. Am 3. Juli, der sich noch auf freiem Fuße befindet, in der Anfertigung falschen laffen und von Anfang an nur mit augenscheinlichem Widerstreben als er noch nicht im Besitz der Atten gewesen, habe er darum nach Geldes nicht ungefchickt sei. Tiefe Mittheilung ist zur Kenntniß eingegriffen, er habe die einwandsfreien Zeugen keineswegs unter- Xanten telegraphirt, die aften seten ihm zugegangen, er habe sie wäh des Untersuchungsrichters gebracht worden. stüßt, sondern durch barsches Wesen entmuthigt. Nach alledem rend des Sonntags sindirt und sei am Montag felbst nach anten würde man sich kaum darüber wundern fönnen, wenn gefahren. Er habe am Montag und Dienstag 45 Beugen vernommen. Herr Brigius es am Ende noch fertig bringe, nach dem wahr fei es, daß er feine Besichtigung des Buschoff'schen furzer Muster irgend einen Katholiken an Stelle Buschoff's auf Hauses vorgenommen, vielmehr habe er das Haus vom Keller den Thurm zu schicken. Es hätten sich ja im Laufe der Bor- bis zum Dach untersucht. Auf die Frage des Landrichters untersuchung schon die wundersamsten Ueberraschungen abgespielt, Dr. Gurtius, warum über diese Haussuchung fein Protokoll warum sollte also ber salto mortale einer Christenverhaftung aufgenommen worden sei, erwidert der Zeuge, daß er dies nicht als wirkjamster Blizableiter erspart werden? Die Belastungs- für nöthig gehalten, weil er nur im polizeilichen Ermittelungswar und um nicht zeugin Kernder sei mit den thrigen zu längerer Saft und Geld- wege thatig unnöthiger Weise zu gießen. Er habe in allen diesen bße verurtheilt worden, weil sie es nicht dulden wollte, daß Del ins Feuer die jüdische Schlächterfrau Bruckmann ihren Sohn, welcher Dingen das gethan, was feine Pflicht gewesen sei. Er gestehe Hepp" gerufen haben soll, erheblich mißhandelte 2c. 2c. zu, daß er damals feinerseits Verdacht gegen einen anderen Der Angellagte weist darauf hin, daß die Broschüre nach jüdischen Händler Namens Fellmann gehabt habe, der bald nach der Haftentlassung Buschoff's geschrieben worden sei, welche mit der That aus Xanten verschwunden gewesen sei. Gegenüber Recht ungeheures Aufsehen erregt habe. Er fei bei der Heraus anderen Borwürfen behauptet er, daß er so lange und so oft in gabe nicht von Judenhaß geleitet gewesen, sondern man babe in anten gewesen sei, wie er es für nöthig gehalten habe. Er sei anten die Betrachtung angestellt: wäre es das Kind eines zuerst zwei Tage dort gewesen, tonnte aber ohne den Bürgerreichen Mannes gewesen, welches du ermordet vorgefunden meister, der nicht anwesend gewesen, nichts thun. Er sei dann wurde, so wäre die Untersuchung gewiß in ganz andere Wege am 9. oder 11. Juli wieder dort gewesen und habe dann be geleitet worden, als jetzt, wo es sich um das kind armer Eltern fchloffen, einen Detektiv dorthin zu senden. Er habe denselben handele. Der Angeklagte jührt eine ganze Reihe von Thatsachen an, entsprechend inftruirt. Beuge Erster Staatsanwalt Baumgard befundet im In unserer Druckerei wurden gestern Morgen zirka aus welchen nach seiner Ansicht hervorgeht, daß die genannten Herren in der That befangen und voreingenommen gewesen weiteren Verlaufe seiner Vernehmung, daß er während des 4000 Gremplare des Flugblattes: Laudlente, Handwerker, Ar- feien und ihre Pflicht nicht gethan haben. Es sei beweisbar, daß ganzen Jahres feinen Urlaub genommen habe, um an Ort und beiter Verlag von Otto Antrick auf Requisition des Land- Staatsanwalt Baumgard die Belastungszeugen barsch behandelt Stelle bleiben zu können. Am 12. Auguft habe er berichtet, daß gerichts Guben durch die Kriminalpolizei beschlagnahmnt. habe und sie veranlassen wollte, ihre Aussagen zurückzuziehen. Die Einleitung irg end eines gerichtlichen Verfahrens fich empfehle. Marktpreise in Berlin am 16. November, nach Ermitte- Er habe die Empfindung, daß man dort und hier in Berlin von Am 26. September fei dann der Kriminalfommissar Wolff aus Berlin fungen des Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Kg. guter von tem Gedanken beherrscht worden, daß man alles vermeiden gekommen. Bis dahin habe nicht genügendes Belastungsmaterial 16,00-15,50 m., mittlerer von 15,40-15,00 M., geringer von aliffe, was der sogenannten antisemitischen Agitation Nahrung gegen denselben vorgelegen. Erst im Oktober konnte Bufchoff ver14,90-14,40 M. Roggen per 100 kg. guter von 13,80-13,60 m., geben könnte. Das Material, welches dem Kriminalkommissarius hastet werden, und er blieb so lange in Saft, als nur irgend ein mittlerer von 13,50-18,80 m., geringer von 13,20-13,00 Wolff vorgelegen und zur Verhaftung des Bufchoff geführt Berdacht gegen ihn baiten blieb. Da sich aber die Voraussicht des Gerste per 100 Kg. gute von 17,00-16,00 m., mittlere von habe, habe auch dem Kriminalkommissarius Verhulsdonk Kriminalkommissars Wolff, daß durch zu Tage tretende WiderMit diesem Material 15,90-15,00 M., geringe von 14,90-14,00. dem fprüche fich das Belastungsmaterial verstärfen würde, fich nicht Safer per vorgelegen. 100 Rg.., Staatsanwalt Baumgard gegangen, und trobcem habe derselbe erfüllte und der von Buschoff angetretene Alibibeweis erheblich geringer von 14,70-14,00 m. Stroh, Richt- per 100 kg. von die Verhaftung nicht vorgenommen, weil, wie er gesagt haben an Beweiskraft gewann und vervollständigt wurde, konnte die 4,90-4,00 m. Seu per 100 kg. von 8,00-5,00 2. Erbfen foll, der Oberstaatsanwalt es nicht wollte. Alle Akte, welche der Verhaftung nicht mehr aufrecht erhalten werden. In Ueberper 100 Rg. von 40,00-25,00. Speisebohnen, weiße per Erste Staatsanwalt und der Landgerichtsrath Bririus in dieser einstimmung mit dem Untersuchungsrichter und unter Genehmigung 100 Rg. von 30,00-20,00 M. Linsen per 100 kg. von 80,00 Sache vorgenommen, zeugten davon, daß dieselben befangen und des Ober- Staatsanwalts, mit welchem er in allen diesen Fragen bis 30,00 M. Kartoffeln per 100 kg. von 6,00-4,00 M. Mind voreingenommen und ihrer Aufgabe nicht gewachsen gewesen Fühlung genommen habe, habe dann die Hastentlassung Buschoffs fleisch von der Keule per 1 Kg. von 1,60-1,20 m. Bauchfleisch feien. Der ganze Brozeß sei zweifellos anders gejührt worden, nattgefunden. Er sei der festen Ueberzeugung, daß die Haftper 1 kg. von 1,40 0,90 W. Schweinefleisch per 1 Kg. von wie es sonst üblich sei. Die in den Händen der Juden befinde entlanung und das spätere gerichtliche Berjahren in aller Ruhe 1,50-1,10 M. Kalofleisch per 1 Kg. von 1,60-0,80 m. Sammel- liche Preise habe für Buschoff agitirt, thr hätten sich die Rabbiner verlaufen wäre und daß alle Erregung erst von draußen fleisch per 1 Kg. von 1,50-0,80. Butter per 1 Kg. von 2,80 und der jüdische Gemeindevorsteher angeschlossen, fa, Herr Hirsch bineingetragen worden. Es sei dann nach der Haftentlassung bis 2,00 m. Gier per 60 Städ von 6,00-2,60 m. Fische per Hildesheimer fei fogar bis zum Minifter gegangen und habe selbst ver- das fachverständige Gutachten des Dr. Bauer gekommen, welcher 1 Kg.: Karpfen von 2,40-1,20 m. lale von 2,80-1,20 m. fucht, auf die kriminalistische Seite des Prozesses Einfluß zu ge- befundete, daß das eine der bei Buschoff vorgefundenen Messer Er habe sich in der Broschüre zum Anwalt des be- den angeblichen Schächtschnitt habe hervorrufen können. Nicht Bander von 2,40-0,80 m. Hechte von 1,80-1,00 M. Barsche winnen. Don 1,60-0,70 M. Schleie von 2,40-1,20 m. Bleie von 1,40 leidigten Rechtsbewußtseins gemacht, denn, wie er sich in Xanten richtig sei es, daß ihm schon dasselbe Material vorgelegen habe, bis 0,70 m. Krebse per 60 Stück von 12,00-2,00 M. persönlich überzeugt habe, halte man dort, wie auch er, das Wer welches dem Kriminalkommissarius Wolff vorgelegen und welches fahren in tem Buschoff Prozesse für ein ganz pyramidales und zur Wiederverhaltung des Buschoff Veranlassung gegeben habe. Polizeibericht. Am 16. d. Mts. Vormittags wurde ein die dortige Bevölkerung sei auch jetzt noch fiber den Ausgang Herr Wolff brachte im Gegentheil noch eine ganz neue Kombination Hansdiener in seiner Wohnung in der Waßmannstraße erhängt der ganzen Sache ganz erstaunt. Er felbft halte Bufchoff nicht in die Sache, indem er Angaben über das angebliche Motiv auf Vor dem Hause Gartenstr. 162 gerieth Nachfür einen Verbrecher, glaube auch nicht an den Ritual- Grund seiner Ermittelungen machte. Wolff habe ebenso wenig an mord, aber er wisse, daß es überall abergläubige einen Ritualmord gedacht, wie irgend ein anderer, aber er habe mittags ein fünfjähriger Knabe unter die Räder einer Droſche Menschen giebt, welche aus Aberglauben Berbrechen begehen. fetitellen zu können geglaubt, daß der Knabe Hegmann dem und wurde am Arm bedeutend verlegt. Beim Abspringen von einem in der Fahrt befindlichen Omnibus fiel Abends ein Sattler Der Angeklagte schildert eingehend die Einzelheiten der Vor- Buschoff einen Leichenstein beschädigt habe. Diese Kombination por dem Hause Ritterstr. 110 zur Erde und erlitt eine Verlegung untersuchung und des Prozesses Buschoff, um darzuthun, daß die verdiente um so mehr Beachtung, als Buschoff mehrfach die des Kniegelenks.- In der Nacht zum 17. d. M. fand in einer Angriffe, welche die Broschüre entbalte, berechtigt gewesen seien. Drohung ausgestoßen haben sollte, daß er die Kinder todt machen Schantwirthschaft in der Schillingfraße eine Schlägerei statt, bei der Borsiren de bemerkt dem Angeklagten, daß ihm sicher würoe, wenn sie ihm die Zeichensteine noch einmal beDiese neue friminalistische Kombination der der Arbeiter Pohle einen Schuhmacher mittels eines jumpfen fein Mensch verbieten könne, wenn er den Buschoff- Prozeß zum schädigen würden. Instruments am Kopfe so bedeutend verlegte, daß dessen Uet er Gegenstand einer Broschüre machen wolle. Es laffe fich ja viel an des Kommiffars Wolff in Verbindung mit dem führung nach dem Strankenhause am Friedrichshain erforderlich dem Verfahren kritiseren, wenn aber der Angeklagte den ersten achten des Dr. Bauer über das Messer haben ihn veranlaßt, wurde. Der Thäter wurde verhaftet. Am 16. d. M. fanden Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter Befangenheit hätte am 7. Februar die Wiederaufnahme der Untersuchung gegen zum Vorwurfe machen wollen, fo er hätte dies Buschoff und seine Wiederverhaftung zu beantragen. Das sei früher zweifellos ohne Beleidigungen thun können. Der Angeklagte gewesen, als der Herr Justizminister irgend welchen Einfluß auf fenne offenbar die Aften nicht, denn diese beweisen, daß der eine Wiederverhaftung hätte ausüben können. Es folgt eine Erste Staatsanwalt feine Maßnahmen keineswegs einseitig er lange Reihe von Kreuz- und Querfragen der beiden Vergriffen habe. Er wisse gewiß gar nicht, daß der Staats: theidiger an den Zeugen, die fich auf alle Einzelheiten anwalt verlangt habe, die Anklage nicht nur gegen Buschoff, der Boruntersuchung, die Blutentziehung an dem er= sondern auch gegen dessen Frau und Tochter zu erheben. Die mordeten Knaben, die Haussuchung, den Alibibeweis 2c. 2c. erbeschließende Straffammer habe aber die Erhebung der An- strecken. Der Zeuge weist eingehend jeden Vorwurf, der flage gegen Frau und Tochter abgelehnt. Der Staatsanwalt ihm gemacht werden solle, zurück und bleibt dabei, habe sich damit aber feineswegs beruhigt, er habe viel- daß er in jeder Beziehung seine Pflicht gethan habe.- Ueber Beschwerde bei dem dem Oberlandesgericht in Köln die Art und Weise, wie der Zeuge das Register über die Zeiten Bor der vierten Straflammer hiesigen Landgerichts I begann mehr und erst nachdem Dies erfolglos geblieben, festgestellt hat, welches schließlich zur Feststellung des Alibibeweises gestern die Verhandlung gegen den Berlagsbuchhändler und erhoben Schriftsteller Heinrich Oberwinder, welcher beschuldigt ist, mußte die Freilaffung der Frau und des Mädchens erfolgen. führte, wird der Zeuge besonders von Landrichter Dr, Gurtiu3 Er erwidert, daß damals die Zeiten genau durch eine Broschüre die Witglieder des Gerichtshofes in leve, Richtig sei es ja, daß der Erste Staatsanwalt von Anfang an eingehend befragt. Auf weitere Fragen erwidert der bor welchem f. 3. die Verhandlungen in Sachen des Kantener der Ansicht geivesen ist, daß Buscoff der Thäter nicht ist; er feitgestellt worden find. Knabenmordes stattgefunden, insonderheit den Untersuchungsrichter habe auch von Anfang an den Standpunkt vertreten, daß die Zeuge, daß er Buschoff's Kleidung an Ort und Stelle untersucht Landgerichtsrath Brigius und den Ersten Staatsanwalt Geschichte vom Ritualmord ein Unsinn sei. Diese Anschauung und auch Zeugen darüber vernommen habe, ob Buschoff die Kleider Baumgard beleidigt zu haben. Den Borsiz des Gerichts- habe durch den Prozeß doch ihre volle Bestätigung gefunden durch gewechselt have. An der Kleidung habe sich kein Blut vorgefunden hofes führt Landgerichtsrath Braun, die Staatsanwalt das Gutachten der einwandsfreien Sachverständigen. Es fei klar und auch die Untersuchung des vorgefundenen Saces habe feinen der Angeklagte wird erwiesen, daß es sich um gar feinen Schächterschnitt handelte, belastenden Anhalt geboten. Eine längere Diskussion zwischen und fondern um den ungeschickten Schnitt eines anderen Mannes ge- dem Rechtsanwalt lasing und dem Zeugen veranlaßt eine handelt habe. Der Angeflegte beharrt auf der Richtigkeit Frage nach dem Schicksal, welches ein dem Vater des ermordeten über die Motive der die Unter- Kindes zugegangener Drobbrief gehabt habe. Dem Vater Heg- Staatsanw techow: mann war nämlich ein Drohbrief zugegangen, welcher eva
vorgefunden.
drei Brände statt.
durch
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Gerichts- Beifung.
die
die
Prozeß Oberwinder.
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and Inhuber der Waterländischen Berlagsanstalt" ist, hat eine suchung führenden Herren aus.
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