Zum Wahlkampf.
Was sagt die Verfassung über eine Auflösung des Reichstags? Ueber das Recht zur Auflösung des Reichstags bestimmt Artikel 24 der Verfassung:
"
Die Legislaturperiode des Reichstags dauert fünf Jahre. Bur Auflösung des Reichstags während derselben ist ein Beschluß des Bundesrats unter Zustimmung des Kaisers erforderlich."
auf 2500 Mann will, für die verbündeten Regierungen un- Großgrundbesisern produziert, 93 Prog. annehmbar fei, ließ auch das alle diejenigen fühl, deren hingegen von kleinen Landwirten. Nerven nicht durch allerhand Konfliktsgeschwäb überspannt Wir haben zur Zeit der Zollkämpfe wiederholt die Unwaren. Wohl aber brachten die Liberalen und Konservativen richtigkeit dieser und ähnlicher Behauptungen nachgewiesen. dem Reichskanzler für diese Erklärung ihre Sympathie mit Das erneute Zurückgreifen der agrarischen Macher auf derartige einer Beifallssalve entgegen. statistische Rechenkunststücke zwingt uns jedoch, nochmals den rechnerischen Nachweis zu führen, daß es um diese Behauptungen nicht besser bestellt ist, als um die meisten übrigen Argumente der junkerlichen Sippe.
Schnell fiel die Stimmung des Hauses, als der Abgeordnete Roeren eine lange Erklärung für seine neuliche Solonialrede abgab, die als eine klägliche Entschuldigung für seine Angriffe angesehen werden muß. Diese Situation Nach den statistischen Aufnahmen des Jahres 1895 nüßte der Kolonialdirektor Dernburg aus, der abermals( neuere allgemeine amtliche Aufnahmen gibt es nicht) waren Wann muß die Neuwahl stattfinden? mit einigen Enthüllungen über die Nebenregierung" des in Deutschland 2 529 132 fleine landwirtschaftliche Betriebe Artikel 25 der Reichsverfassung schreibt vor:" Im Falle der Auftreten den ostentativen Beifall aller Stolonialfere erntete. 780 063, also fast ein Drittel kein Vieh, d. h. keine Pferde, Zentrums aufwarten und dafür, sowie für sein schneidiges" mit weniger als 1 Hektar Fläche vorhanden, von denen aber Auflösung des Reichstags müssen innerhalb eines BeitGenosse Ledebour ging näher auf die Forderungen Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen hielten. Auf die raums von 60 Tagen nach derselben die Wähler der Regierung ein und wies nach, wie berechtigt die Ablehnung anderen zwei Drittel der Barzellenbetriebe kamen von den und innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen nach der Auflösung der Forderungen sei. Nach einer bedeutungslosen Rede des Gesamtviehbestand, der sich 1895 in runder Zahl auf der Reichstag versammelt werden." Konservativen v. Richthofen erklärte der Kolonialdirektor 18 491 000 Rinder, 14 275 000 Schweine und 10 867 000 Dernburg einen von den Freisinnigen gestellten Antrag Schafe stellte, nur 543 510 Rinder, 2 347 239 Schweine und für die Regierung für diskutierbar, der der Regierung freie 365 750 Schafe. Demnach entfielen auf eine jede dieser Hand für die Zurückziehung der Truppen läßt. Die Abgg. Kleinwirtschaften mit weniger als 1 Hektar Fläche( 1 Hektar Paasche und Schrader traten für diesen Antrag eben- gleich 10 000 Quadratmeter oder beinahe 4 preußische falls ein. Morgen) noch kein ganzes Schwein, ungefähr Alsdann trat, der ehrliche Makler" des Zentrums, derfünfte Teileines Rindes und der siebente Spahn, für den Sentrumsantrag ein und erklärte, das Teil eines Schafes. Aber selbst wenn wir die KleinZentrum sei sich der Verantwortung für die Folgen dieses betriebe mit einer Fläche bis 2 Hektar, also bis 8 Morgen, Antrages bewußt und übernehme voll diese Verantwortung. mit in Betracht ziehen, ergibt sich keine wesentlich größere Rührend war es, als Spahn betonte, die Sparsamkeit müsse Viehhaltung. Die Gesamtzahl der Betriebe bis zu 2 Hektar zur Entlastung des Etats endlich bei diesen Kolonialausgaben betrug nämlich 1895 im Deutschen Reich 3 236 367. Diese für die abenteuerliche Solonialpolitik bewilligt, gegen die die Schweine und 567 687 Schafe. Demnach kam auf den einsetzen, denn dasselbe Zentrum hat Hunderte von Millionen Betriebe hatten insgesamt 1 415 239 Winder, 3 465 989 sparsamen" Abstriche wie ein Eierkuchen erscheinen! Die einzInen dieser Kleinbetriebe ungefähr Frage ist nur die: Welche Kompensationen dem Zentrum ver- 1 Schwein, ein halbes Rind und ein Sechstel weigert wurden, daß es sich in diese Oppositionsstellung be- Scha f. geben hat?
Demnach muß der Wahltermin spätestens auf den 11. Februar anberaumt werden. Es verlautete im Reichstag, als Wahltag solle der 6. Februar ausersehen sein. Indes ist das nicht gewiß. Auch die Festsetzung eines früheren Wahltermins ist möglich.
Wie steht es mit Auslegung der Wählerlisten? In jedem Wahlbezirk find nach§ 8 des Reichswahlgefeges zum Zwecke der Wahlen Listen auszulegen, in welchen die zum Wählen Berechtigten nach Zu- und Vornamen, Alter, Gewerbe und Wohnort eingetragen werden.
Diese Listen sind spätestens vier Wochen vor dem zur Wahl bestimmten Tage zu jedermanns Einsicht auszulegen, und ist dies zuvor unter Hinweisung auf die Einspruchsfrist öffentlich bekannt zu machen. Einsprachen gegen die Listen sind binnen acht Tagen nach Beginn der Auslegung bei der Behörde, welche die Bekanntmachung erlassen hat, anzubringen und innerhalb der nächsten 14 Tage zu erledigen, worauf die Listen geschlossen werden. Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Listen aufgenommen sind.
Vereins- und Versammlungsrecht.
Eine Lärmszene rief der Antisemit attmann hervor, der von den Schandtaten seines Borredners" sprach, des Abgeordneten v. Czarlinski, der vorher gegen die Regierung gesprochen hatte. Die Mehrheit des Hauses ließ den Abgeordneten attmann nicht weiter reden, bevor ihm der Ordnungsruf für diese rüde Anrempelung erteilt worden war. § 17 des Reichswahlgesetzes schreibt vor:„ Die Wahl Nach einer abermaligen geharnischten Erklärung des berechtigten haben das Recht zum Betrieb der den Reichs- Reichskanzlers, aus der so etwas wie Konfliktslust tag betreffenden Wahlangelegenheiten Vereine zu bilden und in klang, und in der die Ablehnung der Forderung abermals und geschlossenen Räumen unbewaffnete öffentliche Versammlungen zu veranstalten."
Wie steht es mit der Verbreitung von Druckschriften während der Wahlzeit?
Hierüber treffen die Absätze 3 bis 5 folgende Vorschriften: " Zur Verteilung von Stimmzetteln und Druckschriften zu Wahlzwecken bei der Wahl zu gefeßgebenden Körperschaften ist eine polizeiliche Erlaubnis in der Zeit von der amtlichen Bekanntmachung bis zur Beendigung des Wahlaftes nicht erforderlich."
Dasselbe gilt auch bezüglich der nichtgewerbsmäßigen Berteilung von Stimmzetteln oder Druckschriften zu Wahlzwecken.
In geschlossenen Räumen ist zur nichtgewerbsmäßigen Ver teilung von Druckschriften( nicht nur Wahlschriften) oder anderen Schriften oder Bildwerken eine Erlaubnis nicht erforderlich".
Genoffen!
Nutzt die Zeit der Wahlagitation gründlich aus, um der ArbeiterKlasse und der Partei dauernde Vorteile zu sichern. Es gilt nicht nur möglichst viele Stimmen und möglichst viele Wahlkreise zu erobern; es gilt auch, die Eroberungen zu dauernden zu ge= stalten.
Das geschieht durch Gewinnung möglichst vieler
Abonnenten für unsere Parteiblätter
und möglichst vieler Mitglieder für unsere
Parteiorganisationen.
Nicht nur die Wahlversammlungen sind zu diesem Zwecke zu benutzen. Es ist Ehrenpflicht jedes aufgeklärten, zielbewußten Arbeiters gerade die Wahlzeit zu gebrauchen, um die Indifferenten, Lauen, Verzagten aufzurütteln und neue Stämpfer für die Sozial demokratie, neue Todfeinde der bestehenden ungerechtigkeiten, des Unrechts in jeder Gestalt zu werben.
Frisch auf zur Werbearbeit, zum Wahlkampf!
Arbeiter!
Parteigenoffen!
Autwortet auf die Auflösung des Reichstages mit einer energischen Agitation für Ener Organ, für das Blatt, das im Wahlkampf Eure wuchtigste Waffe sein muß, für den
" Vorwärts"!
Die erste Wirkung der Reichstagsauflösung muß sein ein fräftiges Steigen der Abonnentenschar der Parteipresse, des
" Vorwärts"!
energischer als unannehmbar bezeichnet wurde, kam es zur Abstimmung.
Das Amendement Ablaß wurde mit 176 gegen 171 Stimmen und dann die Regierungsvorlage mit 178 gegen 168 Stimmen, bei einer Enthaltung, abgelehnt.
Jedoch ist diese Rechnung noch viel zu günstig für die agrarische Behauptung, denn zu dieser Viehzahl sind auch die Molkereien und Milchfuranstalten mit ihrem Viehbestand, ferner die zum Milchhandel gehaltenen Kühe, sowie die von den Viehmästern zur sogen. Stallmäſtung" aufgekauften Rinder und Schweine und die von städtischen Betrieben ( Ackerbürgern, Gastwirten, Handwerkern usw.) gehaltenen Schweine hinzugerechnet. Und schließlich kommt noch in Betracht, daß bei den Rindern noch die Kühe mitgezählt sind, die in manchen ostelbischen Gegenden der Gutsherr seinen Tagelöhnern oder Insten zur Nutnießung überläßt, gewissermaßen als Naturallohn. Rechnet man alle diese Rinder und Schweine ab, dann schrumpft der obige Besitzstand noch mehr zusammen.
Welchen Nutzen hat nun der kleine Landmann, der sich der Milch wegen eine Ruh hält und vielleicht alljährlich 1 oder auch 2 Schweine fett macht, von der Viehteuerung? Gar teinen. Denn das Fleisch des einen oder der zwei Schweine, die er schlachtet, gebraucht er durchweg im eigenen Haushalt, nur einige Schinken oder Würste bringt er allenfalls zum Verkauf. Meist hat er sogar von der heutigen Agrarpolitik einen Nachteil, denn nur selten erzeugt er alles Futter im eigenen Betrieb; er muß meist Futtermittel hinzukaufen und diese infolge der hohen Zölle weit teurer bezahlen als früher.
Betrachten wir demgegenüber den Vorteil, den die landwirtschaftlichen Großbetriebe, die größtenteils die erforderlichen Futtermittel selbst gewinnen, von der Viehteuerung haben. Es gab 1895 20 881 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von 100 bis 500 Hektar. Auf jeden dieser Betriebe famen durchschnittlich 63 Rinder, 29 Schweine und 150 Schafe. Und noch günstiger stellt sich das Verhältnis bei den großen Rittergütern mit mehr als 500 Hektar Fläche, deren es 1895 4180 in Deutschland gab. Auf jedes dieser Güter famen 1895 ungefähr 155 Kühe, 69 Schweine und 713 Schafe.
Die
Berücksichtigt man, daß nicht selten mehrere folcher Güter oft 3, 4 oder 5 in der Hand eines einzelnen Großgrundbesizers sind, so bedarf es feines weiteren Nachweises, Gleich darauf erhob sich der Reichskanzler, der erklärte, in welchem Interesse die künstliche Preissteigerung des daß er dem Reichstag eine faiserliche Botschaft mitzuteilen Schlachtviehes durch Grenzsperren und Zölle liegt. habe. Diese Anbündigung rief brausendes und nicht enden- Junker kämpfen nicht umsonst mit allen Mitteln der Fälschung wollendes Bravo ! und Händeklatschen bei den Sozialdemo- und der Lüge gegen die Aufhebung der Grenzsperre. Die fraten hervor, das sich wiederholte, als der Reichskanzler die innerhalb ameier Monate stattfindende Auflösung aussprach. Dann verließen die Sozialdemokraten Reichstagswahl bietet Gelegenheit, mit den Saal, in dem die übrige„ auseinandergesprengte Bande" den Lebensmittelverteurern abzurechnen, ein Hoch auf den Kaiser, der die Auflösung verfügt hatte, Auf zum Kampf gegen den Fleischwucher!- ausbrachte.
Nach Mitteilungen finden die Wahlen am 6. Februar 1907 statt.
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,, Und nun gehe hin, Urteil!"
Die stille großherzogliche Residenz Weimar hat einen politischen Wer hat Nuhen von der Fleischteuerung? Prozeß gesehen, dessen Ausgang einen weiteren Schritt rückwärts Die Wortführer des Junkertums haben, da sie fürchten, in der Entwickelung der deutschen Rechtspflege anzeigt, und der die über die Fleischverteuerung erbitterte ärmere Bevölkerung deshalb geschichtliche Bedeutung besitzt. Der Prozeß der Genossin Der 13. Dezember ist für den deutschen Reichstag ein könnte bei den demnächstigen Reichstagswahlen geschlossen gegen Luxemburg ist zwar nicht des Strafmaßes wegen wir sind im fritischer Tag. Bor vier Jahren fiel im Reichstag unter An- die konservativen Zollwucherer stimmen, aus ihrer Argumenten- Reich der Gottesfurcht und frommen Gitte ja an harte Urteile gewendung von Rechtsbruch und Gewalttat die Entschei- Rumpelfammer einen alten Trick wieder hervorgeholt. In wöhnt wohl aber durch die Ausweitung des Begriffs der strafdung über den 3olltarif. Heute wurde der Reichs- der„ Korrespondenz des Bundes der Landwirte" und den von baren Handlung, eine Tat der Klassenjustiz, die besonders vermerkt tag infolge einer Hurrastimmung in Regierungskreisen auf diesem unfreiwilligen Witblatt gespeisten konservativen und betrachtet zu werden verdient. gelöst. Landrats- und Kreisblättern taucht neuerdings wieder die Die Genoffin Luremburg ist verurteilt worden, weil: Die Situation war bereits vor Beginn der Sigung eine aus den Zollkämpfen der Jahre 1901/02 bekannte Behauptung 1. der politische Massenstreit an sich keine Gewalttätigkeit sehr gespannte, allerhand Gerüchte schwirrten durch die auf, von hohen Viehpreisen hätten gerade die Großgrund- darstellt, sondern ein gefeßlich erlaubtes Kampfmittel ist; Hallen des Hauses, auch das Gerücht von einer bevorstehenden befizer nur ganz geringen Nußen, denn mehr als neun 2. die Angeklagte nicht zu einem derartigen Massenstreit Auflösung, das aber bei alten Parlamentariern wenig Behntel des gesamten deutschen Schlacht aufgefordert hat, sondern Glauben fand, weil das Objekt, das zu Differenzen zwischen bie hes würde würde von kleinen Landwirten, 3. die Auffassung bekämpft hat, man fönne einen MassenRegierung und Zentrum geführt hatte, nämlich die Ab- größtenteils sogar von Randarbeitern, aufgezogen. Wenn die streik machen" oder mit blödsinnig angewandter Gewalt" eine lehnung des Nachtragsetats für Südwestafrika, die Auflösung Großgrundbesitzer also für hohe Vieh- und Fleischzölle ein neue Wirtschafts- und damit Gesellschaftsform„ schaffen". des Reichstages nicht zu rechtfertigen schien, und weil die Regierung von der Hurraſtimmung der nationalliberalen Solonialfere und nach dem reaktionären Auftreten der Junkerpartei bei Neuwahlen zweifellos keine Erfolge zu erwarten hat.
Aber es kam doch anders, das Temperament hat über die nüchterne Erwägung gesiegt, die Kerls",„ die ganze Bande" wurde auseinandergesprengt wegen der Ablehnung Lumpiger 30 Millionen Mark zu Kolonialabenteuern.
Hatte auch der Reichstag das Gesicht eines„ großen Tages", so spielten sich doch die Verhandlungen sehr harmIos ab.
getreten wären, so hätte sie dazu nicht das eigene Intereffe bestimmt, sondern lediglich die Rücksicht auf die kleinen Landwirte.
Diese Tatsachen stehen unerschütterlich fest und können durch tein Urteil, und ziere es tausendfach die Schlußformel„ von Rechts wegen", aus der Welt geschafft werden. Das Gerichtsurteil unterAuch das jüngste Flugblatt des Bundes der Landwirte steht hier im wahrsten Sinne des Wortes dem Voltsurteil, denn jedermann kann sich über die Straftat" durch Einsichtnahme benutzt dieses Argument. Es heißt darin: Nach der amtlichen Statistik verteilt sich aber der gesamte des Jenaer Parteitagsprotokolles über unsere Klaffenstaatliche deutsche Schweinestand von 19 Millionen Stüd zu 72 Broz. Gerechtigkeitspflege unterrichten. (= 13,7 Millionen Stück) auf den Besitz der ländlichen Arbeiter, Aeußerlich hat die Justiz mit der Sache viel, Pech gehabt. Zu Handwerker, fleinen Beamten und Kätner, zu 23 Proz. nächst hat man sich gedulden müssen, bis die Angeklagte ihre Arbeit (= 4,3 Millionen Stück) auf den bäuerlichen Besiz und nur in Rußland unterbrechen konnte, um dem an sich herzlich unzu 5 Broz.(= 1 Million Stück) auf den Großgrundbejiz. Es handelt sich in der vorliegenden Frage also nicht um das bedeutenden Justizdrama beizuwohnen, das aber unter den Händen wirtschaftliche Interesse einiger Großgrundbesizer, sondern um der Sachwalter des Klassenstaates- wider deren Willen natürlich zu großer Bedeutung emporwuchs. die ganze wirtschaftliche Existenz von 4% Millionen fleinbäuerlicher und Arbeiterwirtschaften mit 18 Millionen Mitgliedern."
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Trocken, wie immer, sprach der Abgeordnete Spahn, als Referent der Budgetkommission, ohne jede Anspielung auf die Bech war es weiter für die Anklage, daß der Jenaer amtliche Differenzen, die infolge der Ablehnung des Etats zwischen Selbst die höchste wissenschaftliche Leuchte der Agrarier, Vertreter staatlicher Autorität unter seinem heiligsten Eide erZentrum und Regierung entstanden sind. Als dann der Graf von Schwerin - Löwig, konnte sich in der gestrigen Reichs- klärte, die Angeklagte habe nicht zu Getvalttätigkeiten angereizt, Reichskanzler, umgeben von Staatssekretären und Ministern, tagssigung nicht versagen, auf dieses abgestandene Argument das fomme erst, wenn der Generalstreit im Gange sei". Man eine Erklärung abgab, daß die Ablehnung des Etats und der zurückzugreifen. Nur 7 Prozent des deutschen habe sogar die Rede nicht ernst genommen, der Beifall sei ironisch Bentrumsantrag, der eine Herabminderung der Schußtruppe Schlachtbiehes, behauptete et, würden von gewesen". Mußte ein solch vernichtendes Zeugnis nicht der Ans