und bereits 8 Jahre vor Ablauf um weitere 10 Jahre verlängert) worden ist.
Der Landwirtschaftsminister Podbielski war früher Teilhaber der Firma Tippelstirch und hat nach dem Eintritt in den Staatsdienst seinen Anteil seiner Frau übertragen.
Aus der Partei. Januar.
( Siehe auch Deutsche Rechtspflege.)
7. Der Vorwärts" hat die Zahl von 100 000 Abonnenten überschritten.
22. Seit der Verurteilung des Genossen Löbe- Breslau, d. h. in 10 Tagen, hat die dortige Boltswacht" 1287 neue Abonnenten
gewonnen.
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Februar.
8. In dem einen Monat seit der Verurteilung des Genoffen Löbe in Breslau ist die Zahl der Abonnenten der dortigen Boltswachht" um 3264 gestiegen; während ihre Abonnentenzahl im Januar 1905 erst 16 650 betrug, steht sie jest auf 25 700.
13. Bei der Nachwahl im 16. sächsischen Wahlkreis wird der fozialdemokratische Kandidat Genosse Noste mit 31 629 gegen 19 453 Stimmen gewählt.
12. Nach der Denkschrift der Ansiedelungskommission für das Februar. Jahr 1905 find in den 20 Jahren der Ansiedelungspolitit 870 Min. 4. In Heeren in Westfalen wurden wieder drei ungarische für Güterantäufe ausgegeben worden. Die Einnahmen betragen Bergleute ausgewiesen, die sich nichts haben zuschulden kommen 86 Millionen, so daß als reine Ausgabe 284 Millionen übrig bleiben. laffen, als daß sie brave Parteigenossen sind und auch als Gewerk. Dafür sind Güter angekauft aus polnischer Hand 101 810 Hektar, schaftler ihre Pflicht erfüllten. Die Leute waren schon länger als aus deutscher Hand 194 513 Hektar. Also zwei Drittel aller anein Jahrzehnt auf der Zeche tätig. gekauften Güter stammen aus deutscher Hand.
10. Jm Reichstag interpellieren die Sozialdemokraten wegen des furchtbaren Grubenunglüds auf der Zeche Boruffia" bei Dortmund . Graf Posadowsky im Auftrage des Reichskanzlers lehnt die Beantwortung der Interpellation ab, weil reichsgesehliche Vorschriften nicht verlegt seien.
14.
Die Aktien des Hörder Bergwerk- und Hüttenvereins
Die Teuerung. März
1. Der neue Zolltarif und die auf seiner Grundlage abs steigen an der Börse um 2½ Proz. G3 verlautet, daß das erste geschlossenen neuen Handelsverträge treten in Kraft. Semester einen Ueberschuß von 3 324 000 m. ergeben habe, gegen 12. Ueber die künstliche Erhöhung der Grundrente berichtet rund 2 400 000 m. im Vorjahre. Demnach wäre der Gewinn gegen das„ Berl. Tageblatt" aus Ostpreußen von 14 Gütern, deren Preise die gleiche Zeit des Vorjahres um faft 40 Proz. gestiegen. Die Löhne der Arbeiter in den entsprechenden Halbjahren betrugen in wenigen Jahren enorm gestiegen sind. 641 resp. 665 M.
17. Der Aufsichtsrat der Bergwerks- Aktiengesellschaft Konfolidation zu Gelsenkirchen beschloß, der Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 23 Proz. für das Jahr 1905 borzuschlagen. 18. Wegen förperlicher Gebrechlichkeit muß die„ Nationals Die ultramontane Zeitung Tremonia" in Dortmund hatte zeitung" einen Boten entlassen, der bei ihr seit 1875 beschäftigt ge die Berleumding verbreitet, die Dortmunder Arbeiterzeitung" wesen und, laut Zeugnis, stets treu und ehrlich" war. habe sich aas unterschlagenen Streikgeldern( vom großen Bergarbeiterstreif) eine neue Rotationsmaschine angeschafft. Auf die Klage der Arbeiterzeitung" wird vor Gericht die unwahrheit dieser Behauptung festgestellt und die" Tremonia " zu 100 M. Geldstrafe
verurteilt
Soziales. Januar.
20. Der Vorwärts" gibt bekannt, daß die in der preußischen Justis beschäftigten Kanzleigehülfen am Geburtstag des Kaisers, den fie feiern müssen, sowie am Tage der Urwahlen zum Abgeordnetenhaus teinen Lbhn bekommen. 24. In Lichtenberg bei Berlin wird der arbeitslose Schlächter Micke verhungert aufgefunden.
vom Kriegsgericht freigesprochener Soldat.
Ein wegen Raserei
März.
Weib, kein Geld, weder Holz noch Kohlen hatte, nahm am 22. De 8. Der Dienstknecht Alois B. zu München , der ein frankes zember von einem voll beladenen Eisenbahnwaggon drei Scheite Holz im Werte von 60 Pfennig. Er wird wegen Diebstahls im Rüdfall zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt.
10. In Courrières ( Frankreich ) werden bei einer furchtbaren Grubenexplosion gegen 1400 Bergleute getötet. Es stellt sich heraus, daß es schon seit einem Monat in der Grube brennt. Trozdem hat man die Arbeiter einfahren lassen. Die Kölnische Boltszeitung" ( Zentrum) macht darauf aufmerksam, daß infolge des Unglüds die Ausfuhr von Kohlen aus dem Ruhrgebiet nach Frankreich steigen
werde.
die Absicht, ihn zum Gefreiten zu machen, mit ihm schließlich zu tapitulieren, so sehr habe den Zeugen die dienstliche Führung trunken gesehen worden.
bes Angeklagten befriedigt. Er sei niemals jähjornig oder be
Ein Gut war
wurde jezt für
3 Jahren für 217 500 M. gekauft,
450 500 m. verkauft.
65 000
116 000
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ein paar"
64.000
83.000
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12
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2
165 000
220 000
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8 Monat.
66 000
72 000
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19
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3
120 000
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100 000
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5 Jahren 1
240 000
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290 000
350 000
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,, nicht langer Zeit
210 000
514 000
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4 Jahren
240 000
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7
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ein paar
15 000
120 000 40 000
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28. Gin Antrag, die Kosten der neuen Flottenvermehrung durch eine Vermögenssteuer aufzubringen, wird im Reichstag mit 142 gegen 67 Stimmen abgelehnt. Dagegen stimmten Konservative. Bentrum und Nationalliberale. Die Steuer war sehr mäßig ge dacht; sie sollte erst bei einem Vermögen von 100 000 m. anfangen und hierfür nicht mehr als 50 M. pro Jahr betragen; bei größeren Vermögen sollte sie mäßig ansteigen bis auf 500 M. für eine volle
Million.
Freisprechung des Angeklagten und begründet diese wie folgt: Objektiv ist Angeklagter nach den Ausführungen des Anklagevertreters, denen das Gericht durchweg beigetreten ist, schuldig. In subjektiver Beziehung sei aber das Der Ullan Henkel erklärt: Als sie sich am Tattage nach 10 Uhr Gericht zu der Ueberzeugung gelangt, daß Angeklagter sich in einem Das Kriegsgericht der 35. Division in Bosen beschäftigte vor- nach ihrem Quartier begaben, haben sie die fünf Arbeiter Paterka, folchen Buftande der Raserei befunden hat, daß er hierbei die gestern ein Anflagefall, der ein hohes spychiatrisches und politisches geholt. Auf einmal hörte ich den Angeklagten ausrufen: Gin müsse eine frankhafte Störung des Bewußtseins des Angeklagten Johann und Stanislaus Kaczmaret, Pientka und Ifidorczyk ein- Folgen seiner Handlungen nicht zu überlegen imftande war. Es Interesse hatte. Angeklagt ist der Ulan Franz Schulz von der Hund schlägt mich." Ich bemerkte, daß Schulz einen der Leute bei Begehung der Eat vorgelegen haben und daher sei ihm der 2. Schwadron des Ulanen- Regiments 4, dem die Anklage Körper- gepadt hielt, ich suchte ihn von dem Manne auseinanderzubringen; Schutz des§ 51 Mt. M. Str. G. 2. zuzubilligen. verlegung mit Todesfolge zur Last legt. hierbei hörte ich, daß auf den Kopf des Schulz Schläge fielen. Die anderen Zivilisten waren fortgelaufen, nachdem ich ihnen viermal zugerufen, daß sie uns in Ruhe lassen sollten. Schulz schlug fortwährend auf seinen Gegner ein, bis dieser zu Boden fiel. Auch jetzt hörte er mit dem Schlagen nicht auf, bis dann der Spaten abbrach. Mit den Worten:
Der Anklage liegt nachstehender Sachverhalt zugrunde: Ende September wurde in polnischen Blättern berichtet, daß in dem Dorfe Radlin Ulanen, die auf dem Rückmarsche aus dem Manöver in der Umgegend einquartiert waren, den 60 Jahre alten Arbeiter Johann Jndorczyk aus Stegosz ermordet hätten. Die Bluttat wurde mit der gewalsam betriebenen Germanisierungspolitik in Verbindung gebracht.
Durch die Untersuchung wurde festgestellt, daß am 22. September d. J. tatsächlich bei Grzessen zwischen Zivilisten und Militär der genannte Ifidorczyk in der
worden war.
scheußlichsten Weise ermordet
ich erwürge den Hund
stürzte sich Schulz wie ein Wahnsinniger auf den am Boden Liegenden. Ich habe mich etwa 10 Minuten mit ihm herumgerissen, es war mir nicht möglich, ihn von seinem Opfer zu reißen. So wütend habe ich den Angeklagten nicht gesehen. Zeuge wit bereidigt.
Die Arbeiter Paterka, Bydlewski, die beiden Kaczmarek und behaupten indessen unter ihrem Eide ,
die Angreifer seien die Soldaten gewesen. die drei Ulanen, die im Drillichanzug gewesen waren, eingeholt. U. a. bekunden Baterka: Am 22. September d. J. hätten sie Wiedererkennen fönne er heute keinen. Sie seien von ihnen mit den Worten:
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er nicht den völlig schuldlosen alten Mann, sondern einem UnterWürde der Soldat auch dann freigesprochen worden sein, wenn offizier, der mit Rippenstoßlogit ihn erziehen wollte, in Wut und Raserei 17 flaffende Wunden beigebracht und ihm die Rippen und den Brustkasten eingedrückt hätte, selbst wenn nicht der Tod die Folge dieser Raserei gewesen wäre?
Soziales.
Die Trinkgeldfrage in den Hotels
soll nun durch eine in Hannover gegründete Trinkgeld- Rückvergütungsgesellschaft für die Geschäftsreisenden" gelöst werden durch darauf, daß die Hotelbesitzer Rabattmarken, käuflich von der Gesellschaft, beziehen und den Geschäftsreisenden auf jede volle Mart jedesmal 200 Marten aus, die dann mit 10 Mark in bar zur Ein Rechnungsbetrag eine Marke im Werte von 5 Pf. aushändigen. Die Gesellschaft gibt gratis und franko Hefte zum Einkleben von fösung gelangen. Die betreffenden Hotels find verpflichtet worden, ihre Preise aus diesem Anlaß nicht zu erhöhen. Damit ist die Trinkgelderfrage allerdings noch nicht gelöst, wenigstens nicht für die Hotelangestellten, zumal das Trinkgeld als Lohn, statt eines aus reichenden festen Lohnes, nach wie vor bestehen bleibt. Die Hotel diener, Kellner usiv. können diese Mißstände nur durch eigene Kraft, durch eine starke Organisation, beseitigen. Wird doch noch vielfach für die Gelegenheit, Trinkgelder zu ver dienen, Pachtgeld von Kellnern gezahlt.
Der Angeklagte gibt zu, nach einem borangegangenen Streite, der von den ihnen nachkommenden Arbeitern provoziert worden Adamczyk ist, den p. Ifidorczyk, einen 60 Jahre alten schwächlichen Mann mit dem diesem entrissenen Spaten und darauf mit einem Spaten- daß nicht fie, insbesondere auch nicht der getötete Ifidorczyk die Anwendung des Dursystems". Dies beruht in der Hauptsache ftiele erschlagen zu haben. An dem bereits genannten Tage fei Angreifer gewesen seien, sondern er mit den Ulanen Klinge und Henkel von der bei Radlin beTegenen Ortschaft Conth nach der vorgenannten gegangen, um sich in dem dortigen Wirtshause zu amüsieren. Kurz nach 10 Uhr hätten sie sich nach ihren Quartieren begeben. Sie feien zwar etwas angetrunken, aber nicht betrunken gewesen. Auf einer zwifchen 2 Teichen belegenen Brüde, hätte sie ein Trupp von 5-6 Arbeitern überholt, hier habe er, Angeklagter, fofort einen Schlag auf den Hinterkopf erhalten und dann einen auf die linte Schulter. Ich drehte mich, so fährt Angeklagter fort, um und faßte meinen vermeintlichen Angreifer mit einer Hand an der Bruft und mit der anderen an das von diesem in den Händen haltende Bündel. Der Mann, den ich festhielt, feste fich mir gegenüber zur Wehr, indem er mich an die Brust padte. Jch entwand ihm den Spaten und schlug mit diesem auf meinen Gegner ein, bis er zu Boden fiel; auch jetzt hieb ich weiter auf ihn ein, weil ich bemerkte, daß ich im Gesicht blutete und ich in diesem Schmerzen berspürte, Mich pacte solch eine Wut, daß ich
nicht wußte, was ich tat.
Als der Spaten gebrochen war und ich nur noch den Stiel in der Hand hielt, hieb ich noch immer auf den vor mir liegenden Mann Mein Kamerad Henkel riß mich dann schließlich mit Gewalt bon meinem Opfer weg. Jeht erst gewahrte ich, daß dieses. bereits tot war.
ein.
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Der Bataillonskommandeur Major Graf Hardenberg bekundet: An dem mehrfach genannten Tage erschien in meinem Quartier, als ich mich bereits zu Bett begeben wollte, der Wachtmeister und meldete, daß von den Ulanen
ein Mann totgeschlagen
worden sei. Diese Meldung erschien mir so ungeheuer, daß ich sie nicht glauben wollte. Bald darauf erschien auch der Probst Golsti mit einigen Leuten in meinem Quartier und verlangte in cinem solch erregten Zone die Vornahme einer sofortigen Unterfuchung nach dem Schuldigen, daß es mir nicht möglich war, mit dem Probst weiter zu verhandeln. Ich begab mich nach dem Tat ort, der in der Nähe der Wohnung des Probstes sich befand, und fand hier den Erschlagenen mit ausgespreizten Armen und mit zahlreichen Wunden vor. Jch ordnete die Bewachung der Leiche durch einen Militärposten an; neben der Leiche fand man den abgeschlagenen Spaten und den gespaltenen Spatenstiel. Da von einem der Leute während des Kampfes die Worte gehört worden waren: Julius, Julius, was hast Du getan", so ließ ich alle die Mannschaften mit dem Vornamen Julius observieren. Zufällig befand sich nur ein Ulan mit diesem Vornamen bei der zweiten Schwadron, ein gewisser Mayer. Dieser konnte nicht der Täter gewesen sein, da er nachweislich an dem Abend nicht ausgegangen war. Als ich in das Quartier des Angeklagten Schulz tam, traf ich diesen beim Waschen seiner Drillichjade an. Auf meine Frage, warum er dies tue, erklärte er sofort freimütig, er wasche das Blut aus der Jacke, denn er sei bei der Schlägerei am Abend beteiligt gewesen. Der Angeklagte erklärte ihm dann den Sachverhalt so, wie er dies hier und auch im Laufe der Untersuchung getan. Auf meinen Borhalt, warum er so weit gegangen und den alten Mann auf der Stelle totgeschlagen habe, gab er zur Antwort:
Wie Liberale Leben und Gesundheit von Arbeitern bewerten. Die aus Gewerkschaftsmitgliedern zusammengesetzte
Baus
Halt, halt, wer geht da!" angerufen worden. Einer der Soldaten habe, dem 16jährigen Stanislaus Kaczmaret an seinem Koffer herumgezerrt, worauf Zeuge den Soldaten zugerufen haben will: Wenn Ihr Soldaten fein wollt, dann laßt den Jungen in Ruhe. Darauf habe der Beuge einige Schläge auf den Kopf erhalten, wobei er sein Bündel verlor. Auf Vorhalt des Verhandlungsleiters gibt der Zeuge zu, fich gewehrt und etwa zwei- bis dreimal zurüdgeschlagen zu haben, und zwar mit einem etwa daumendiden Spazierstode. Darauf seien die Soldaten auf Ifidorczyk eingedrungen und dies habe den Zeugen veranlaßt, ins Dorf zu eilen, um Hülfe zu holen, damit man den Ifidorczyk nicht totschlüge. arbeiterschußkommission in Stempten stellte in Gemeinschaft mit Beuge sei zum Probst gelaufen, dem er den Vorgang gleich er den Chriftlichen an den dortigen Stadtmagistrat den Antrag, einen zählt habe. Als er mit diesem am Tatorte erschienen, sei Baukontrolleur aus Arbeitertreisen anzustellen, um fidorczyk bereits erschlagen gewesen. Verhandlungsleiter: Die eine wirksame Baukontrolle zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde Soldaten sagen doch aber, von Ihnen und Ihren Begleitern zuerst von der Liberalen Stadtverwaltung abgelehnt mit der geschlagen worden zu sein?" Beuge:" Das ist nicht wahr. Als Begründung: Es sei für Anstellung eines städtischen Baukontrolleurs ich geflüchtet war, habe ich rufen hören: Julius, Julius, was hast ein Bedürfnis nicht vorhanden, denn in den letzten zwei Jahren Du gemacht", es tann aber geheißen haben: Schulz, Schulz usiv." Der erst 16 Jahre alte Stanislaus Kaczmarek bestätigt, daß er sofort ohne jeden Grund angehalten worden, er sei dann geflüchtet. Dasselbe hat dann auch der Onkel des Vorzeugen, Johann Kaczmarek, getan.
Wegen der Uebereinstimmung der Aussagen wird von der Vernehmung der übrigen Zeugen, unter denen sich der Probst Golsti befindet, von den Parteien verzichtet.
Die medizinischen Sachverständigen, die die Sektion der Leiche des Ifidorczyk vorgenommen haben, befunden, daß am Kopfe und dem Gesichte sich 17 schwere Klaffende Wunden befunden hätten, die indessen nicht absolut tödlich gewesen seien. Der Tod des Ifidorczyt sei herbeigeführt worden durch 6 Rippenbrüche, die Eindrückung des Brusttastens und zerreißung der Leber, in die die gebrochenen Rippenknochen eingedrungen seien.
Plaidoyer des Anklagevertreters.
feien nur 189 Bauunfälle vorgekommen; davon sei nur einer tödlich verlaufen, die übrigen seien nur 43 schwere und 144 leichte Störperberlegungen! Bevor nicht alle Jahre einige Dußend Arbeiter totgeschlagen werden oder beim Passieren des Unglüdsortes einige liberale Stadtväter" nur" schwer verwundet werden, scheint diese liberale Stadtverwaltung eine Baufontrolle nicht für nötig zu halten.
§ 153 der Gewerbeordnung.
ordnung und versuchter Nötigung führte gestern den Schlosser Otto Eine Anklage wegen Vergehens gegen§ 158 der Gewerbe Kleinigke und den Gürtler Georg Kynast vor die 4. Straftammer des Landgerichts I. Mitte Juli war bei der Firma Schiffer in der Waldemarstraße ein Streit ausgebrochen, in dessen Berlauf auch die beiden Angeklagten zeitweilig Streitposten standen. Am 19. Juli wollte der Schlosser Dietrich, der Familienvater ist, bei der Firma Schiffer Arbeit nachsuchen. Nach seiner Behauptung Der Anklagebertreter ist der Ueberzeugung, daß nicht der sei er von dem Angeflagten Kynast abgefangen und gefragt worden, Soldat, sondern die Arbeiter die Schlägerei provoziert hätten; es ob er auch Schlosser sei und auf die bejahende Antwort sei der feien ihrer fünf gewesen, die mit Stöden und Spaten bewaffnet Sinweis erfolgt, daß dort gestreift werde. Er habe sich dann zur gewesen seien, während die Soldaten vollständig ohne Waffen Arbeit gemeldet und als er wieder auf die Straße getreten, sei ihm waren. Solange alle diese beisammen gewesen, hätte fich An- eine Gruppe von Personen in den Weg getreten und Kynast habe getlagter in berechtigter Ausübung der Notwehr befunden. Diese ihn gefragt, ob er Arbeit angenommen habe. Er habe dies zunächst fei aber nicht vorhanden gewesen, als die Begleiter des Jsidorczyt verneint, da aber Kynast sein Arbeitsbuch sehen wollte, habe er die geflüchtet waren und dieser wehrlos auf dem Boden lag. Wenn Frage bejaht. Darauf will er von Kynast beleidigt sein und einen Angeklagter dann noch in unmenschlich roher, ja bestialischer Weise auf den alten Mann einschlug bis er tot war, so habe er die gezogenen Grenzen der Notwehr weit überschritten und er sei daher zu bestrafen. Es seien ihm mildernde Umstände in weitgehendster Weise zuzubilligen, daher beantrage er eine Gefängnisstrafe von einem Jahre.
Der Berteidiger
Ja, wenn ich mich nicht so gewehrt hätte, dann läge ich auf tritt dafür ein, daß der Angeklagte, wenn er tatsächlich die Grenzen Sem Playe. der Notwehr überschritten, er dies nur aus Furcht und Bestürzung Ueber das Verhalten der Arbeiter, die bei dem Ueberfall in getan, er sei daher nach§ 153 R. M. Str. G. straffrei. Für den Betracht tommen, hat Beuge festgestellt, daß sie start angetrunken Fall, daß das Gericht diesen Fall nicht annehmen sollte, so sei gewesen, daß fie fich noch auf dem Bahnhof Radlin ungebührlich zu prüfen, ob Angeklagter sich bei Begehung der Tat nicht in benommen hätten und von dem dortigen Haltestellenvorsteher zur einem die Strafbarkeit ausschließenden Bustande geistiger Unbenommen hätten und von dem dortigen Haltestellenborsteher zur Ordnung und Ruhe verwiesen worden wären. Der Beuge Baterta Ordnung und Ruhe verwiesen worden wären. Der Beuge Baterta zurechnungsfähigkeit befunden hat, da es nicht ausgefchloffen ist, habe auf ihn einen schlechten Eindruck gemacht und fonderbar er daß er in seiner finnlosen Wut die Folgen seiner Handlungen nicht scheine es, daß dieser Beuge einen Stock, den er bei seinem Angriff zu überlegen imstande war. Nach längerer Beratung verkündete zerschlagen, bei Seite geschafft hat.
das Gerich Bezüglich des Leumundszeugnisses des Angeklagten bemerkt Zeuge, daß dieser ein tüchtiger Soldat gewesen, er, Zeuge, hatte zur allgemeinen Ueberraschung die
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Schlag gegen den Mund erhalten haben. Als er sich darauf nach einem Schußmann umgetan, habe ihm Kleinikle gedroht:„ Wenn Du einen Schutzmann Holst, dann hol' Dich der Teufel, dann betommst Du noch mehr Prügel!"- Die Angeklagten bestritten unter Berufung auf Zeugen die belastenden Aussagen dieses Zeugen. Kleinigke behauptete, daß sich der Zeuge in seiner Person irre, Kynast bestritt, geschlagen zu haben. Da Zeuge Dietrich jeden Irrtum seinerseite für ausgeschlossen erklärte, beantragte der Staatsanwalt gegen Kleinigte 30 M. Geldstrafe, gegen Rechtsanwalt Dr. ynast einen Monat Gefängnis. einemann hielt die Freisprechung des Aleinigte für geboten und empfahl bei Kynast, dessen bisherige Straflosigkeit und ers lärliche Erregung strafmildernd zu berücksichtigen. Das Gericht erkannte gegen Sy wast auf awei Monate Gefängnis, gegen Kleinikte auf eine Woche Gefängnis. Klassenjuſtiz, behaupten Leute, gibt es nicht. Wie hoch wäre ein Student bestraft, der einen anderen beleidigt und einen Schlag gibt? Und wie hoch ist der Täter der abgehackten Hand", wie hoch der Arbeitswillige" bestraft, der den Genossen Fleischmann in Nürnberg erschoß? Der 25. Januar hat auch über die Klassenjuftig zu Gericht zu fizen.
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