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Beuge Baumgard: In der Zeugenaussage ist nur rich tig, daß ich dem Zeugen, den ich allerdings für angetrunken hielt, ernstlich zur Wahrheit ermahnt habe. Barsch habe ich denselben nicht behandelt.

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Eine sehr lange Erörterung verursacht die Frage, ob und bis zu welchem Augenblick der Beuge den Buschoff für einen ehr lichen Mann gehalten. Der Beisiger Dr. Curtius vertritt die Ansicht, daß in dieser Beziehung dem Ersten Staatsanwalt bei feinem Plaidoyer ein Grundirrthum paffirt sei. Es wird fest gestellt, daß Beuge Küppers den Buschoff bis zum Tage nach bem Morde für einen ehrlichen Mann gehalten habe.

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Kriminalkommiffarius Verhulsdont aus Crefeld   ist auf Antrag, des Ersten Staatsanwalts Baumgard nach Kanten ge schickt worden und hat zuerst als unbekannter Detektiv feine Bes obachtungen gemacht und später in amtlicher Eigenschaft die Zeugen vernommen. Die allgemeine Stimme in Xanten   habe auf Buschoff als Mörder hingewiesen und auch er habe auf Grund der Befundungen des Mölders und des Brandt gegen Buschoff den Verdacht so dringend erachtet, daß er glaubte, die Verhaftung empfehlen zu sollen.- Präs.: Ist Ihnen nun irgend etwas bekannt, daß die Ermittelungen hier, wo es sich um einen Juden handelte, anders gehandhabt worden, als wenn ein Christ in Frage stände oder daß ein Christ damals schon lange verhaftet worden wäre? Beuge: Davon ist mir abfolut nichts befannt. Bon mir ist nichts derartiges geschehen und auch bei der Geschäftsführung des Herrn Ersten Staats anwalts habe ich nichts bemerkt. Rechtsanwalt Clasing; ft Jhuen von dem jüdischen Gemeindevorsteher Oster einmal Geld angeboten worden?- 3euge: Herr Oster ist einmal zu mir gekommen und hat mir gefagt: Bitte, scheuen Sie nur gar teine Kosten, wenn Sie Reisen u. dgl. zur Aufklärung der Sache machen müssen! Die Gemeinde hat bereits Geld zu diesem Zwed gesammelt." Ich antwortete, daß ich im Auftrage der f. Regierung komme und für alle Heisen, die ich im Intereffe der Sache für nöthig halte, ungezählte Gelder zur Verfügung habe. Wenn sie Geld ge fammelt hätten, so sollten sie dasselbe nur der Regierung oder dem Ersten Staatsanwalt überweisen.- Rechtsanwalt Glasing: Hatte der Beuge die Empfindung, als ob diese Offerte nur ein verschleiertes Geldangebot für ihn selbst darstellen sollte? 8euge: Nein, abfolut nicht. Herr Ofter sprach nur von der Erforschung der Wahrheit und sagte wiederholt: Wenn Buschoff es gethan hat, dann möge er bestraft werden, und zwar recht bald, damit die ganze Judenschaft nicht darunter leide. Zeuge Kommissar Wolff wird zunächst vom Vor figenden darauf hingewiesen, daß in der inkriminirten Broschüre

weiten Theilen des Landes ist ein Gefühl der Unbehaglichkeit nach Möglichkeit entgegen, aber ich muß doch die dringende Bitte der Zeuge nicht dem Herrn Ersten Staatsanwalt gesprächsweise und Unzufriedenheit verbreitet; dazu tragen bei die Gewerbe- wiederholen, sich nicht zu sehr in den Prozeß Buschoff zu ver- mal mitgetheilt, daß an jenem Abend mehrere Leute im Births­Ordnung, die Sonntagsruhe, die neue Einkommensteuer u. f. w., tiefen, sondern daran zu denken, daß es sich hier nicht um den hause mit Ihnen zusammengefeffen?-euge: Ja wohl! gefeßliche Maßregeln, welche hohe Biele verfolgen, aber viele Angeflagten Buschoff, sondern um den Angeklagten Oberwinder Dr. Curtius: Und doch hat der Herr Erste Staatsanwalt die Unbequemlich feiten mit sich bringen. Die Unzufriedenheit wird handelt. betr. Männer nicht vernommen? Beuge: Mein. Erster außerordentlich erhöht durch die neue Militärvorlage im Reiche. Rechtsanwalt Glasing: Er stelle feine Anträge nach beftem Staatsanwalt Baumgard bestreitet dies ganz entschieden. Daran liegt es, daß diese Steuerreform Vorlagen mit ge- Ermessen im Interesse feines Klienten. Thatsächlich habe der Zeuge dem Kriminalkommissarius Wolff theilten Gefühlen au genommen werden. Trotzdem find Erster Staatsanwalt Baumgard: Die Verlesung wird die Mittheilungen gemacht. Landrichter Dr. Curtius: Jh meine Freunde bereit, mit allem Ernst an die Aufgabe gezeigt haben, daß die Auflage alles aufgenommen hat, was an frage den Zeugen Küppers: ist es bei ihm zu Hause gang und heranzutreten, welche die Staatsregierung uns gestellt hat. Verdachtsmomenten gegen Buschoff zusammengebracht werden gäbe, jemand, dem man den Juden ansieht, auch gleich als den Wir haben die Ueberzeugung, daß die Reform durchaus noth fonnte, es ist aber nichts hineingekommen, was zur Entlastung Juden" zu bezeichnen? 3euge: Ja. Dr. Curtius: wendig, daß sie von hoher Bedeutung ist, daß die Grundlagen des Angellagten dienen konnte. Der gesammte Entlastungs- und wenn dann jemand käme und sagt: Woher weißt Du die richtigen sind. Die staatlichen Realsteuern belasten den beweis ist der Vertheidigung überlassen worden und was denn, daß es ein Jude war?", dann würde doch wohl auch der Grundbesiß, den Gewerbebetrieb zum zweiten Male neben der in dieser Beziehung vorgekommen ist, entzieht sich doch der Be- Beuge antworten: Mein Gott, warum soll ich denn keinen Juden Ginkommensteuer nach sehr verschiedenen Säßen, nur das mobile urtheilung in diesem Verfahren, da alsdann doch alles pro und fennen?" Beuge: Gewiß. Kapital ift von dieser Belastung frei. Der Zorn der Vertreter der fontra vorgeführt werden müßte. Der Zeuge Kippers erzählt ferner auf Befragen der Vers Landwirthschaft gegen das mobile Kapital ist durch die Doppel- Als Zeuge wird dann der Gärtner Mölders aus Xanten   theidigung, daß die Zuziehung des Oster in der Rantener Be besteuerung des Grundbesizes hauptsächlich mit hervorgerufen. vernommen. Derfelbe fagt aus: Als er zum ersten Male von völferung viel böfes Blut gemacht habe. Man habe auch den Die Gemeinden haben die Realsteuern nicht ausbilden können, dem Staatsanwalt Vaumgard vernommen wurde, habe der letztere langsamen Gang des Verfahrens abfällig beurtheilt. Richtig Sie haben zur Personalsteuer ihre Zuflucht genommen und da ihm gesagt: Was haben Sie für einen rothen Kopf, es scheint fet es, daß Oster ihn selbst des Mordes habe verdächtigen Durch alle leistungsfähigen Steuerzahler vertrieben. G3 in mir so, daß das Lügen sind, die Sie erzählt haben!" Er sei wollen. wohl jede Partei einverstanden damit, daß die Einkommen aber feineswegs betrunken, sondern nur etwas aufgeregt und be­steuer für ben Staat, die Realsteuer für die Gefangen gewefen. Als er das zweite Mal vernommen wurde, habe meinden bestimmt werden follen. Dadurch wird die man ihm gefegt:" Jeyt ist es noch Zeit, wenn Sie etwas zurück­Doppelbesteuerung beseitigt, ausgenommen für die Aktiengesell- nehmen wollen." schaften, für welche sie die Regierung immer aufrecht erhält. Die Reform der Gemeindeſteuern wird den industriellen Ge­meinden nicht viel helfen; denn ihre Ausgaben werden durch die Realsteuern nicht gedeckt werden können. Der Staat wird hier helfend eintreten müssen, wie denn überhaupt auf manchen Seiten Fri. Röhl aus anthen bellagt sich über grobe Behand der Gedanke vertreten wird, daß man den Gemeinden nicht die lung seitens der Zeugen Baumgard und Brixius. Als sie von Realsteuern   überweisen, sondern Gemeindelaften auf den Staat legterem vernommen worden sei, habe er gesagt: Sie haben übernehmen sollte, so z. B. einen Theil der Armen- und Schul- eine Aussage gemacht, die Sie jetzt nicht mehr für wahr halten last. Man ist auch der Meinung, daß der Staat nicht den ganzen wollen." Sie habe aber alles so ausgefagt gehabt, wie sie es gefehen Betrag der Realsteuern überweisen soll, sondern unter Beibehaltung refp. gehört habe. Sie habe nämlich eine dem Buschoff belaftende der lex Huene nur die Hälfte. Aber dabei wird die Gutlastung nicht Aussage gemacht und habe auch ein Gespräch gehört, in eine so allgemeine, wie bei Durchführung des ganzen Planes fein welchem Buschoff Vater zu seinem Sohn gejagt habe: Ach was, und die Gemeinden haben nicht freie Hand in bezug auf die wenn sie teine Beweise haben, tönnen sie nichts machen." Sie sei, Gestaltung der Gemeinde- Realsteuern. Meine Freunde werden als sie in diesem Augenblick vorbei ging, mit blutigem Wasser be­alles thun, um das Ziel zu fördern, welches wir uns gesteckt spritzt worden und da habe ihr Herr Landgerichtsrath Brigius haben, aber wir werden auch nur das Nothwendige bewilligen sofort gefagt: Warum gehen Sie denn auch so nahe an dem und daher genau prüfen, ob alles Geforderte nothwendig ist Sause vorbei. Als sie dann ihre Aussagen gemacht und dabei Doch diese Dinge eignen sich nicht für die Plenarberathung; fie auch eines fremden Juden Erwähnung gethan, habe müffen in der Kommission geprüft werden. G3 heißt, daß die der Untersuchungsrichter gejagt: das ift ja lächer Regierung die Mittel aus den Ueberschüssen der Einkommensteuer lich! Woher wollen Gie denn wissen, daß es ein verwenden will zur Aufbesserung der Lehrergehälter. Ich meine Jude war? Der Untersuchungsrichter habe sie auch fortgesetzt über doch, diese Mittel tönnen wohl verwendet werden, um einen zeugen wollen, daß sie den fremden Juden nicht am Sonntag, Theil des Ausfalles zu decken, der für den Staat durch Verzicht sondern am Montag gesehen haben müsse. Sie habe sofort den auf die Realsteuern entsteht. Die Kommission wird prüfen müssen, Stadtfergeanten gefragt, wer die Herren gewesen, die sie ver­ob überhaupt eine Ergänzungssteuer nothwendig ist. Sollte nommen haben und sie habe gleich hinzugesetzt: sie würde nicht sich die Nothwendigkeit derselben herausstellen, dann wird die mehr zum Verhör kommen, da ste zu unhöflich behandelt wor­Frage aufgeworfen werden müffen, in welcher Form die Steuer den sei. erhoben werden soll. Meine Freunde haben sich darüber noch Landgerichtsrath Brigius: Daß diese Behauptungen nicht schlüffig gemacht. Man spricht von dem tonfiskatorischen durchaus wahrheitswidrig sind, fönne der Protokolliührer be­Charakter der Bermögenssteuer und da muß man sich fragen, weisen. Er habe gegen die Beugin fein unpassendes Wort ge­ver sichert uns davor, daß die Steuer nicht bald erhöht wird. fagt, sei auch feineswegs grob, sondern nur eifrig darauf bedacht In der Kommission wird auch die Frage erörtert werden münen, gewesen, ganz genau festzustellen, was die Beugin in der That ob nicht statt der Vermögenssteuer eine andere Grgänzungssteuer gefehen oder gehört hat. eingeführt werden kann, vielleicht eine Erbschaltsßeuer; vielleicht Landrichter Dr. Gurtius: Ueber grobe Behandlung können fann auch innerhalb der Einkommensteuer das fundirte Gin- ja die Ansichten verschieden sein. Ich möchte aber vom Tommen schärfer herangezogen werden. Denn die Offenlegung Beugen wissen, ob er das Wort lächerlich" gebraucht hat. der Vermögensverhältnisse wird namentlich für die Geschäfte Jeuge Brixius: Das ist unter allen Umständen nicht wahr. Teute große Bedenken haben. Es kommt bei den Gefeßen nicht Landrichter Dr. Gurtius: Der Herr Untersuchungsrichter die Behauptung aufgestellt ist, daß die Verhaftung des Buschoff blos auf die materielle Wirkung an, sondern auch auf die psycho- hat auch die Zengin gefragt, woher sie denn wi e, daß es ein längst erfolgt sei, wenn derselbe nicht Jude sei. Togische, und darauf müssen wir sehen, daß bei einer Steuerrejorm Jude war? Ich dachte, daß man es doch im allgemeinen sieht, Zeuge Wolff erklärt, daß es ihm nur darum zu thun ge die letzteren Wirkungen die richtigen find.( Beifall bei den was ein Jude ist. Oder sind die Juden am Rhein   anders? wesen sei, den Thäter zu ermitteln, dessen Religion ihm völlig Nationalliberalen.) Staatsanwalt Stechow: Gs giebt aber doch bekanntlich auch gleichgiltig gewesen sei. Bevor er nach dem Thatorte fuhr, habe Um 42 Uhr wird die weitere Berathung bis Sonnabend Leute, die wie Juden aussehen und doch Christen sind. Land- er sich nach Cleve begeben, um mit dem Ersten Staatsanwalt 11 Uhr vertagt. gericht- rath Brigius: Dieser Meinung bin ich auch. Rücksprache zu nehmen. Derfelbe habe ihm gefagt, daß er Beugin Dora Mo II, Dienstmagd des Eigenthümers Küppers die Beugen für unglaubwürdig und Bufchoff für uns zu Xanten  , in dessen Scheune die Leiche gefunden wurde, schuldig halte. Dann habe er, Zeuge Wolff, die Akten studirt. joll befunden, daß sie bei ihrer Bernehmung durch den Ersten Gin flares Bild habe er daraus nicht gewinnen können, Staatsanwalt schroff behandelt worden sei. Sie giebt an, daß er habe deshalb bei seinen Ermittelungen ganz sie zunächst vom Amtsrichter und acht Tage später vom Griten vorne anfangen müssen. Er fei bald zu der Ueberzeugung ge Staatsanwalt vernommen worden sei. Der leytere habe sie un- langt, daß von einem Ritualmorde nicht die Rede sein foune, freundlich behandelt. Präs.: Wieso denn? Erzählen Sie doch Dagegen habe er die Ansicht gewonnen, daß der Knabe ins Haus mal. Beugin: Er sagte, ich müßte es beschwören, was ich gezogen worden sei, um wegen irgend einer Unart bestraft zu aussagte und wollte mir nicht glauben. Ich sagte, daß ich des werden, die Züchtigung sei vielleicht wider Willen zu hart aus Borsigender Landgerichtsrath Braun eröffnet die Sigung Mittags Stren aus der Scheune geholt und damals die Zeiche gefallen und darauf der Knabe nach der Scheune geschleppt und noch nicht gesehen hätte. Er fragte mich, ob ich die Leiche hätte ermordet worden. Landgerichtsrath Krüger: Sie bemerkten Zunächst tritt Erste Staatsanwalt Baumgard vor und sehen müssen, wenn sie da gelegen hätte und das habe ich bejaht. vorhin, daß die Aften fein flares Bild ergeben hätten, meinten bemerkt: Ich habe das Bedürfniß, meine gestrigen Aussagen in Präs.: Hat er sie zu einer anderen Aussage zu bestimmen Sie damit, daß es an der Art der ganzen Prozeßführung lag persönlicher Beziehung zu ergänzen, um in bezug auf meine Be- versucht? 3eugin: Nein, das hat er nicht gethan. Beuge Wolff: Nein, es sollte feine Kritit des Ersten Staats richterstattung an den Ober- Staatsanwalt etwa mögliche Miß- Präs: Ja, worin finden Sie denn die Unfreundlichkeit? anwalts fein, es Lag in der ganzen Prozedur, die verständnisse zu beseitigen. Ich habe bei dieser Berichterstattung Bengin schweigt. Bertheidiger Rechtsanwalt lafing Beugenaussagen waren zu widersprechend. Auf weiteres vollständig gesetzlich und nach den bestehenden Reglements gefragt die Zengin, ob sie sich nicht durch den wiederholten Sin Befragen des Rechtsanwalts Schwindt erklärt der Zeuge, handelt. Ich habe zunächst berücksichtigt die Allgemeine Verfügung weis des Griten Staatsanwalts auf die unglaubwürdigkeit ihrer daß er vom Ersten Staatsanwalt die Erlaubniß erhalten habe, des Justizministers vom 13. November 1849, wonach über Auf- Aussage verletzt gefühlt habe. Dies wird von der Zengin Buschoff zu verhaften, wenn genügendes Material vorliege fehen erregende und erhebliche Sachen zu berichten ist. Diese Ver- bejaht. Kaum in Zanten angekommen, habe er aber bereits wieder einen fügung ist dann noch ergänzt worden. Ich habe weiter beachtet Der nächste Zeuge, Stadtrath Küpper 3, soll über das Bries des Ersten Staatsanwalts vorgefunden, worin derselbe ihn die Allgemeine Verfügung vom 25. August 1890, wonady, soweit felbe Thema vernommen werden. Auf die Frage des Präsidenten, ermahnte, ja recht vorsichtig zu sein, und zwar in emer jo im öffentlichen Interesse noch andere Mittheilungen zu machen ob er bei seiner Vernehmung unhöflich behandelt worden fei, er dringenden Form, daß es wie ein halber Widerruf a sfah. Gr find, dieselben von Amtswegen gemacht werden sollen. Danach widert er: Ja, abstoßend. Präf.: In welcher Weise habe sich aber nicht daran gefehrt, sondern Buschoff verhaftet, habe ich gehandelt und zwar unter Zugrundelegung des§ 147 denn?- Beuge: Ja, das habe ich im Gefühl. Ich als en luchtverdacht für vorliegend erachtete. Grifter Staats des Gerichtsverfassungs- Gesetzes, wonach die Beamten der Staats- babe damit aber besonders den Herrn Brigius gemeint. anwalt Baumgard verwahrt sich dagegen, daß jenes Schreiben anwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihres Borgefeyten Ich mußte zwei Stunden warten, bevor ich vernommen eine Art Widerruf bedeuten sollte. nachzukommen haben. Ich habe also durchaus nach den regle- wurde. und dann wurde mir nicht einmal ein Stubl angeboten. Landgerichtsrath Krüger: War es denn dem Zeugen auf mentarischen und gesetzlichen Bestimmungen gehandelt. Ich bin Dagegen wurde mir mitgetheilt, daß die Hermine Buschoff, fällig, daß er aus den Atten nicht gleich ein flares Bild ge über ein Dritteljahrhundert in der Staatsanwaltschaft thätig, noch nelche doch in Untersuchungshait saß, jedes mal bei ihrer Ver- winnen fonnte? Es war doch hier eine sehr dunkle Sache und niemand hat mir Mangel an Initiative und Energie vornehmung einen Stuhl angeboten erhielt. Ob Landgerichtsrath Da kann es doch nicht auffallen, daß man nicht gleich ein flares geworfen, wohl aber bin ich vorsichtig.-Der Zeuge macht ferner Brixius derselben den Stuhl angeboten habe, wie er nicht. Bilo gewinnen kann. 8euge: Durchaus nicht. noch ergänzende Bemerkungen über die Grundlage, auf welcher- Benge Brigins erklärt auf Befragen, daß die Behauptung gerichtsrath Krüger: Der Angeflagte hat behauptet, daß das der Alibibeweis des Buschoff aufgebaut wurde und erwähnt, des Zeugen auf Wahrheit beruhen könne, er habe wohl einfach selbe Material, welches dem Zeugen Anlaß zur Verhaftung ge daß zur Feststellung der einzelnen Zeitmomente auch die Postboten nicht angenommen, daß der Zeuge Küppers einen Stuhl bean- geben, auch dem Griten Staatsanwalt bereits vorgelegen habe. und die sogenannte Brunnen- Kirmeß vor dem Buschoff'schen spruche. Rechtsanwalt Sch windt: Hat Ihr Märchen Dora 3euge: Ich hatte für den Ritualmord absolut keinen Anhalt, Hause herangezogen werden konnten. Weitere Auslassungen halte Well etwas über die Behandlung gesagt, die sie feitens des cs lag nur ein leeres Gerede von Junkermann und von Anti er nicht für nöthig und zweckmäßig, da diese Verhandlung doch Ersten Staatsanwalts erfahren haben will? Beuge: femiten vor, die sich ins Geschirr legten. Da mußte ich zugreifen, nicht den Charakter einer zweiten Instanz für den durch schwur- Ja, jie bat zu meiner Frau gefagt: Der Grite Staats- wo ich nun nur einen Anhalt für ein Motiv fand, und ich habe gerichtliches Erkenntniß rechtskräftig erledigten Buschoff- Prozeß anwalt ist ein frecher Ster!."( Deiterfeit.) Die Zeugin giebt auf die Mittheilung über das Verlegen des Grabsteins fenthalten sein könne.. Betragen zu, daß sie diese Aenßerung gethan haben könne, ob- müssen. Landgerichtsrath Krüger: Ich möchte wissen, ob Kaplan Bresser hat den Wunsch, noch einmal festzustellen, gleich der Vorsitzende ihr bedeutet, daß sie die Antwort auf diese das vor Aukunft des Zeugen schon vorhanden gewesene Material daß er nicht der Versasser der unter Anllage gestellten Bro- Frage ablehnen tann. Rechtsanwalt klasing stellt an den zu einer Verhaftung ausgereicht hätte, ob seine eigenen Hecherchent schüre ist. Beugen die Frage, ob nicht bei Ausfindung der Leiche viele lediglich das erbracht haben, was Herr Kommissar Berhülsdont Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Die Vertheidigung fehe Beugen zugegen waren, welche gar nicht vernommen worden auch schon erbracht hatte, oder ob er noch Neues ermittelt hat. sich in der Lage, zu beantragen, daß die ganze Anklage des seien. Ter Zeuge bestätigt dies. Der Erste Staatsanwalt Kriminalkommissarius Wolff: Meines Wissens hat der Erſte Buschoff- Prozesses verlesen werde. Baumgard versichert dagegen, daß er alle diejenigen Bengen ver Staatsanwalt nur damals gefagt, daß er die Verhaftung be Staatsanwalt tech o w II: Gin Beweisthema sei bei nommen habe, die ihm nambaft gemacht worden seien. Möglich antragt hatte, aber bei dem Oberstaatsanwalt nicht durchgedrungen diesem Autrage nicht genannt. Das jetzige Verfahren fönne sich sei es ja immerhin, daß noch eine oder die andere Person ihm sei.- Erster Staatsanwalt Baumgard erflart, daß gerade die doch nur auf den Zeitpunkt beziehen, wo die Broschüre erschien. nicht genannt und deshalb nicht vernommen worden sei. Ermittelungen des Zeugen Wolff bezüglich des etwaigen Da das Erscheinen aber der Schwurgerichts- Verhandlung weit Lie Vertheidigung läßt fodann folgendes feststellen: Eine Motivs ein wichtiges Novum war. Im übrigen läßt sich der vorangegangen ist, können die in der Verhandlung hervor- Anzahl von Leuten, welche an dem Tage des Mordes im Wirths. Zeuge durch den Kriminal- Kommiffar Wolff bestätigen, daß er getretenen Momente doch auch nicht herangezogen werden. Er hause beisammen waren, feien um 7 Uhr, d. h. zwei Stunden denselben ersucht habe, möglichst festzustellen, wer im Küppers'schen bitte deshalb, den Antrag abzulehnen. vor der Gerichtskommission am Thatorte gewesen und haben Hause anwesend war. Die alsdann genannten Personen feien Rechtsanwalt lasing: Es handele sich hier doch um sämmtlich kein Blut bei der Leiche gesehen. Trotzdem fei feiner fämmilich vernommen worden. Landrichter Dr. Gurtins die Behauptung, daß bei der Behandlung der Buschoff Affäre diejer Perfonen als Zeuge vernommen worden. Rechtsanwalt wünscht zu wissen, ob die Recherchen auch nach der Richtung die allerelementarsien kriminalistischen Anforderungen verletzt oder Glafing meint, es gehöre zu den elementaren friminalistischen einer Mitwisserschaft dritter Personen gelenkt worden seien. vernachläffigt seien. Eazu werden doch auch Beweise ex post er. Gepilogenheiten, die ersten Beugen, die am Thatorte erscheinen, Zeuge Wolff: Es stand nur die Familie Buschoff in Verdacht, laubt sein. Da der Erste Staatsanwalt gestern behauptete, daß zu ver ehmen. Staatsanwalt techs w: Es handelt sich dritte Personen aber nicht. Auch meine Meinung war, daß die er von der Unschuld Buschoff's überzeugt gewesen set, so habe hier aber nicht um die ersten Zeugen, denn als erste war Familie die Sache wissen mußte Dr. T. Haben Sie ein Die Masidigung ein lebhaftes Interesse daran zu erfahren, Dora Moll zur Stelle, welche den Sohn des Küppers Urtheil darüber, wer von den Familienmitgliedern der Thister welchen Standpunkt die formulirte Anflage einnahm. zugezogen hat. Rechtsanwalt Glasing: Arithmetisch war?-Zeuge: Buschoff selbst!- Dr. E.: Und die anderen? Der Gerichtshof beschließt, die gesammte Anklage zu ver- hat der Staatsanwalt gewiß recht, aber nach dem allgemeinen Beuge: Das waren Witwisser.- Dr. G.: Haben Sie oder Sprachgebrauch gehörten auch alle diese Perio en zu den eriten eine andere Stelle angeregt, daß gegen die Mitwisser vor: Lefen. Im Anschluß an die Berlesung beantragt Rechtsanwalt Personen. Beisiger Landgerichtsrath Krüger: Hat der Zeuge gegangen werde?- 8euge: Ich habe die That von Anfang Glasing festzustellen, die sehr telahende Aus- denn die Perionen, welche mit ihm im Wirthshause faßen und an als einen Verlegenheitsatt angefehen. Der Zeuge begründet des Ersten mit ihm zum Thatorte gegingen waren, dem Ersten Staats- daun feine bekannte Anicht, daß der Knabe Hegmann wegen der fage eines Zeugen Brandt zur Kenntniß Staatsanwalts gekommen ft. Vorsitzender Landgerichts- anwalt angezeigt? Beuge Kippers: Nein, darauf kann ich Beschädigung eines Grabsteins in das Buschoff'sche Haus ges rath Braun: Landrichter Dr. Curtius: hat aber zogen worden sei und daß er dort Vorwürfe erhalten habe. Das Wir kommen dem Angeklagten gewiß mich nicht besinnen.

Gerichts- Beifung.

um 9 Uhr.

Prozeß Oberwinder.

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