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Der

Rind sei sehr ängstlich gewesen und sei vielleicht auf längere Zeit Beugen in unangemessener Weise entgegengetreten worden, richtshof habe sich nach langer Grwägung über die in Ohnmacht gefallen. Als dann das Kind vermist wurde, habe geschweige denn, daß, wie die Broschüre behauptet, der Strafthat für Gefängnißstrafe entschieden. man wahrscheinlich Angst bekommen, das Kind in dem Sack nach Versuch gemacht worden sei, einen Beugen zu beeinflussen oder Angeklagte habe nicht in Xanten , mitten in der der Scheune getragen, und als dasselbe dort plöhlich Lebenszeichen zu verwirren, Ebenso sei nachgewiesen, daß weder Dr. Hor Bewegung gestanden, sondern habe bier in der Wilhelmstraße von sich gegeben, habe Buschoff wahrscheinlich ganz spontan den with noch Dfter beabsichtigt haben, auf den Gang der Unter- recht weit von Xanten gefeisen. Dazu lomme, daß die Autorität Mord verübt. fuchung einzuwirken, noch aber, daß ihnen dies irgendwie ge- der Gerichte vor solchen Verunglimpfungen doch energisch zu Polizeidiener Stöhr aus Xanten giebt die Dauer der vom lungen ift. Die erhobenen Vorwürfe seien außerordentlich schügen sei. Aus allen diesen Gründen hat der Gerichtshof den Ersten Staatsanwalt veranlaßten Durchsuchung des Bufchoff'schen schwere, benn fie schieben den Beamten direft unlautere Motive Angeklagten zu awei Monaten Gefängniß verurtheilt Hauses auf eine halbe Stunde an. Das sei ibm sehr furg er unter. Wenn auch der Angeklagte sich selbst als Verfechter des und den Beleidigten die Publikationsbefugniß zugesprochen. Schienen, er fenne es nur so, daß eingebende Haue durchsuchungen beleidigten Rechtsgefühls hingestellt habe, so stehe ihm der Schuh zwei Stunden in Anspruch nehmen. Der Zeuge erklärt weiter des§ 193 doch nicht zur Seite. Eine Geldstraie würde nicht aur Befragen des Rechtsanwalts Dr. Schwindt, daß nach am Blaze fein, da der Angeklagte nicht blos als unschuldiger feiner Meinung die Art, wie Mölders das Hineinziehen des Knaben geschildert hatte, ganz planfirel war; der Untersuchungs­richter Brigius habe aber dem Mölders immer wieder vor gehalten, daß die betreffende Perfon ja einen Riefenarm gehabt haben müßte.

sei.

Verleger für fremde Sünden zu büßen, sondern in der ganzen Verhandlung sich selbst zum Träger der Vorwürfe gemacht habe. Der Staatsanwalt beantragte sechs Monate Ge fängniß.

Staatsanwalte

Versammlungen.

Eine Bersammlung der Hilfsarbeiter und Hilfs Ter Bertheidiger, Rechtsanwalt Sch windt fennzeichnet zu arbeiterinnen Berlins und Umgegend fand am 17. November Oberrabbiner Dr. Hormis aus Krefeld giebt eine nächst seinen persönlichen Standpunkt als Vertheidiger. Gr halte tatt. Genofie Otto Mittag Giebichenstein hielt einen mit Schilderung der Maßregeln, welche die Juden in Kanten, Krefeld es feineswegs für seine Bilicht, mit seinem Klienten durch Dick Beifall aufgenommenen Vortrag über Zweck und Nußen der Dre und anderen Städten ergriffen haben, um sich von dem Verdachte, und Dünn zu gehen, oder ihm zuzurufen: Nur zugeftoßen, ich ganisation. Von einer Diskussion nahm man Abstand. Es er­daß ein Hitualmord geichehen sei, zu reinigen. Nachdem die parire!" Aber er müsse auch hervorheben, beß, wenn der An- folgte nach Berlesung des Statuts die Wahl des neuen Bor­Ginwohnerschaft in Kanten von einer höheren Erregung ergriffen geklagte fich für berufen und berechtigt halte, die Sandlungsweise standes. Derselbe wurde wie folgt zufammengefeht: 2öbler, worden war, hat der Zeuge eines Tages eine gedruckte Gin- eines Beamten zu fritisiren, es nicht in Betracht kommen könne, 1. Vorsitzender. Frl. Eichner, 2. Vorsitzende. Arndt, ladung erhalten, welche am Kopfe die Bezeichnung Streng ver- ob der befr. Beamte ein Staatsanwalt oder ein Untersuchungs- 1. Raffirer. Frau Rhode, 2. Kassirerin. Frau Köppen, traulich" trug. Es wurde in dem Schreiben darauf richter fei. Der Bertheidiger sucht sodann den Nachweis zu 1. Schriftführerin, Bincinelli, 2. Schriftführer. Sehr hingewiesen, daß der Kantener Mord wiederum zu der führen, daß die dem Ersten Staatsanwalt Baumgard gemachten und Degner, Beisiger. Fischer und Frau Rumland, em örenden unerwiesenen Anklage gemißbraucht werde, daß Vorwürfe der Barschheit gegen die Belastungszeugen, sowie des Grfagleute. 3 Revisoren wurden Henschel, Schwarze die Juden zu Ritualsweden Chriftenblut gebrauchten. Die läffigen Vorgebens in der Buschoff'schen Sache berechtigt seien. und Numland gewählt. Außerdem wählte man zur Rege­gesammte jüdische Bevölkerung habe ein Interesse daran, den Wenn hier in Berlin ein Mord begangen werde, so seien der lung und zum Ordnen aller Angelegenheiten des Hilfsarbeite­häter zu entdecken, möge es nun Buschoff sein oder ein anderer. Grite Staatsanwalt vom Landgericht I sowie der Polizeipräsident rinnenverein und des Vereins gewerblicher Hilfsarbeiter, welche Der Zeuge hat der Versammlung in Xanten beigewohnt. Es von Berlin die erften am Plate. Beim Morde in Xanten er beiden Vereinigungen sich zu Gunsten des Hilfsarbeiter und sei beschloffen worden, alles daran zu sehen, den Mörder zu scheint nach erfolgter Anzeige nicht der Erste Staatsanwalt Arbeiterinnenvereins Berlins und Umgegend aufgelöst haben, entdecken. Man babe sich an den Ersten Staatsanwalt gewandt selbst, fondern er schickt einen ihm zur Ausbildung übergebenen eine Liquidatione tommission, bestehend aus den Kollegen Thal, und denselben gebeten, einen tüchtigen Detektivs nach Xanten zu Affeffor. Der Vertheidiger führt des weiteren aus, daß in dem Busche, Gumpert, Nikolai, Guhn und Scholz. schicken. Der Erste Staatsanwalt habe gemeint, es sei noch Borverfahren gegen Buschoff diejenigen prozessualischen Verstöße nicht zeitgemäß, derartige Schritte zu thun. Am 16. Juli fei begangen worden seien, welche in der Broschüre gerügt worden vom 17. d. m. war wiederum außerordentlich zahlreich besucht. Die öffentliche Böttcher: und Brauer- Versammlung eine Deputation aus der erwähnten Bersammlung bei dem Ober- feien. präsidenten gewesen, um die Absendung eines tüchtigen Detektivs Der zweite Bertheidiger, Rechtsanwalt Glasing, glaubt diefelbe nahm in erster Reihe einen Vortrag des Brauers nach Xanten zu erbitten. Ihre Bitte sei denn auch erfüllt worden. sich auf einige erläuternde und ergänzende Bemerkungen be- Schmidt aus Nürnberg über die allgemeine wirthschaftliche Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Die dargelegte Absicht, welche fchränken zu können. Mit dem Lage und die letzten Kämpfe des Verbandes entgegen. Der Vor­mit dem Zirkular verknüpft war, ist ja gewiß sehr danfenswerth. er diese Art Prozesse tief, denn es bleibe immerbin eine Schädi Großbetrieb aufging, wie damit die Brauergesellen zu gewöhn bellage tragende veranschaulichte, wie allmälig die Brau- Industrie in den Weshalb wurde aber an den Kopf des Birkulars die Bemerkung gung des Ansehens der Behörde übrig. Aber er könne darin nicht lichen Arbeitern herabgedrückt wurden und wie sich aus diesem Streng vertraulich" gefekt?-3euge: Weil wir wußten, mit dem Staatsanwalte übereinstimmen, daß die beiden Beamten allem die Nothwendigkeit für die Arbeiter ergebe, gemeinschaftlich daß die gegnerische Preise sofort fich des Gegenstandes bemäch im gegenwärtigen Prozesse rein hervorgegangen feien. Die Ver: im deutschen Brauerverbande das Kapital zu bekämpfen. Nach tigen und hehen und verdrehen würde, und weil wir alles mög bandlung habe gelehrt, daß in dem Prozesse Buschoff nicht forrekt Ansicht des Redners giebt es noch sehr viel zu thun; außer in liche vermeiden wollten, was die Glaubensgenossen durch die vorgegangen sei. Es sei in der That gegen die elementarsien den großen Bierstädten sei die Lage der Brauergefellen noch tief Mär des Ritualmordes hätte übermäßig beunruhigen fönnen. friminalistischen Pflichten verstoßen worden. Die erite Weitere Gröiteringen der Bertheidigung mit diesem Zeugen Haussuchung bet Buschoff müsse als eine oberflächliche traurig. Deshalb sei das erste Erforderniß, alle der Organisation betreffen den Nothschrei, welchen der Synagogenvorsteher Diter bezeichnet werden. Man sehe in dem ganzen Borverfahren ein dieser die Lage der Branergesellen allgemein zu verbessern. noch Fernsehenden aufzuklären und heranzuziehen, um mit Hilfe unter dem 2. Juli an den Rabbiner Dr. Horwis gerichtet Schwanken, ein gewisses Tasten und sich Beeinflussenlassen von allen Brauer Wie be- Hannover verbreitete fich in gleichem Sinne hat. Die Vertheidigung findet es auffallend, daß schon am möglichen äußeren Erscheinungen und ein Aufficheinwirkenlaffen über die allgemeine wirthschaftliche Lage und bezeichnete 2. Juli ein selcher Mothschrei aus den Kreisen der Juden ertönt von der öffentlichen Meinung. Er wolle aber nicht behaupten und die Verkürzung der Arbeitszeit als nächste Etappe, um Dr. Curtius fragt, ob der Zeuge vielleicht etwas in der Broschüre geschehe dies auch nicht, daß die Beamten wissentlich aus darüber sagen könne, daß etwa die Frage des Ritualmordes erst und vorsäglich gebandelt hätten. Das zögernde Herantreten an der heutigen Misere herauszukommen. Besonders durch die Juden selbst, durch das in seinem Ziele beruhigende die Voruntersuchung, das Bestreben des Staatsanwalts, das ungelernten" Brauerei- Arbeitern gegenüber und unterzog die geißelte der Redner den Kastengeist der gelernten" Brauer den worden sei. Es laffe sich ja der Fall denken, daß sich jemand Buschoff und noch vieles andere müßten als Veriöße gegen die aus demselben, daß sich die organisirten Brauer auf dem richtigen Birkular mehr in den Bordergrund der Grörterung gedrängt Entlastungsmaterial hervorzuziehen, die zu späte Berbaftung des ungelernten" Brauerei- Arbeitern gegenüber und unterzog die Kampfesweise der Brauereien einer scharfen Kritit. Gr folgerte Er selbst eines bestimmten Berbrechens bezichtige, um daraus nach friminalistischen Pflichten bezeichnet werden. Der Profident anderer Richtung hin Vortheil für sich zu ziehen. Der Zeuge unterbricht den Wertheidiger bei diesen Ausführungen mit dem schreiten. Nach einer längeren Diskussion verbreitete fich Wiedes Wege befinden und ermahnte, auf diesem Wege unbeirrt fortzus macht darauf aufmerksom, daß erwiesenermaßen schon am Bemerken, daß diefelben nicht zutreffend seien Wie durch die schreiten. Nach einer längeren Diskussion verbreitete fich Wiede Tage nach dem Morde von einem Ritualmorde ge Beweisaufnahme festgestellt fei, babe der Erste Staatsanwalt Hannover in eingehender Weise über den Werth der Berufs­fchwant wurde. Auf eine weitere Frage weitere Frage des Land- Baumgard den Buschoff schon früher verhaften lassen wollen, der derte zur gewissenhaften Ausfüllung der demnächst zur Ausgabe statistik, deren Pflege im Verbandsstatute vorgesehen ist und for richters Curtius erklärt der Zeuge, daß ез ihm Ober- Staatsanwalt sei aber dagegen geweien. und feinen Glaubensgenossen bei ihren Bemühungen darauf an Der Vertheidiger geht sodann zur Kennzeichnung der gelangenden Fragebogen auf. Es folgte hierauf ein Vortrag gekommen sei, unter allen Umständen den Mörder festzunehmen, Handlungsweise des Landgerichtsraths Brigius üver. Die Heran- Die dortigen Verhältnisse sind diesen Ausführungen zufolge gegen Hilpert's über feine Agitationsreise durch Süd- Deutschland. selbst nenn es Buschoff wäre. Rechtsanwalt Glafing verziehung des jüdischen Gemeindevorstehers zur Jnaugenschein über denen Nord Deutschlands im allgemeinen noch wenig ent­anlaßt sodann den Kommissar Verhülsdonk zu folgender nahme des Thatortes müsse mindestens als auffallend bezeichnet wickelt, insbesondere in München , dieser Bierstadt par excellence! Bemerk. ng. Er sei von Küppers darauf aufmerksam gemacht, werden. Der Vertheidiger hält schließlich alle in der Broschüre daß im Buschoff'schen Schlachthaufe eine Sente vorhanden und gemachten Vorwürfe für vollauf berechtigt. Besonders das Ber- Dilpert besuchte Stuttgart , München , Nürnberg , Frankfurt a. M. es doch rathsam sei, dieselbe auf Menfchenblut zu untersuchen. halten des Erien Staatsanwatts in der Hauptverhandlung ent beffere Verhältniffe herrschen); Er habe eine dahingehende Mittheilung dem Ersten Staats halte Veriöße, wie sie selten vorkommen. Es müsse als eine Be- feine agitatorische Thätigkeit gutem Erfolge anwalt gemacht, habe Auf der begleitet. Geschworenen Tagesordnung angefehen stand gehört, daß der einflussung der ferner die Erfte Staatsanwalt fälfd licher Weise unter dieser Senke der Erite Staatsanwalt schon Beendigung vor Frage: Wie hat sich die Gewerkschaftskommission den Indiffe­den Abort verstanden habe. Erster Staatsanwalt Baum Beweisaufnahme behaupte, daß alles bewiesen renten gegenüber zu verhalten und wie nehmen die Böttcher gard: Er habe auch auch diese Seufe felbst untersucht werde, was Buschoff in betreff seines Alibis be Stellung zu dem Beschluß der Streik- Kontrollfommission betreffs und feinerlei Blut daran gefunden. Er habe dann zu haupte. In betreff der Strafabmessung müsse der Berliner Bockbrauerei?" Der Vorsitzende Steinert ver­Ueberfluß sich auch noch an den Kreisphyntus gewandt. Der werden, daß der Verfasser der Broschüre ideale Zwecke verfolge fernerhin nicht zu unterstützen seien und erstattete Bericht über trat den Standpunkt, daß die Indifferenten aufzuklären, aber Sache brauchte nicht weiter nachgegangen werden, weil der und jeden alls von der Wahrheit seiner Behauptungen völlig bie Thätigkeit der Kommission. Preuß konstatirte, daß die Kreisphyfifus erklärte, daß es gar nicht mehr möglich sei, fejt überzeugt sein mußte. Er hoffe, daß der Gerichtshof eventuell laut Befchluß einer öffentlichen Bersammlung zu gunsten der auftellen, ob Menfchenblut in dieser Sente war. Damit wird die Beweisaufnahme geschlossen. Der Angeklagte plädirte dann noch in längerer Rede für Sammellisten ein durchaus unzulängliches Grträgniß erbracht drei geboykotteten Kommissionsmitglieder in Umlauf gesegten Staatsanwalt Stechow II begann sein Plaidoyer mit der seine Freisprechung. Bemerkung, daß es nicht der erste und leider auch nicht der letzte Nach längerer Berathung ergeht das Urtheil dabin: Die haben, sodaß er sich genöthigt fah, im Namen der Kommission Brozeß fei, in n elchem höher stehende Justisbeamte genöthigt gewefen Broschüre enthalte nicht bloß eine stitit, sondern sie gebe darauf zu erklären, daß diefelbe ihre Thätigkeit nicht weiter fortzuführen feien, sich vor Gericht als Beugen vernehmen zu lassen, um ibre aus, zu beleidigen. Sie wolle dem Publikum tlar magen, daß im ftande sei, sofern den Kommissionsmitgliedern nicht angegriffene Ehre wieder herzi stellen. Aber in gegenwärtigen bei dem gangen Verfahren in Cleve resp. Kanten in Interesse Sachen der Arbeitsordnung die genügenden Subfistenzmittel garantirt würden. In Der auf Bockbrauerei ſei Prozesse hätten die beiden Bean ten, um die es sich handele, die eines Juden fehlerhajt prozedirt worden sei, und daß man Genugthnung, daß auch nicht ein Echatten von Mißtrauen an in dem Verfahren selbst dahin kommen könnte, blos um Schritte zu thun. Wären die dortigen Kollegen einig, so würde die Kommission nicht gesonnen, noch weitere erfolglose ihrer amtlichen Thätigkeit zurückgeblieben sei. In der Presse Buschoff unschuldig zu machen, einen Katholiken als Blizableiter die Angelegenheit längst geregelt fein. nenne man diese Verhandlungen Nachspiele zum Buschoff zu gebrauchen. In ihrer fortgesezt gehäffigen und beleidigenden dem Vorrebner durchaus bei. Auch seitens der Böttcher wurde Steinert pflichtete Prozesse", eigentlich handle es sich aber nur um diejenige behörd- Tendenz operire die Broschüre mit nicht erweislich wahren That der Standpunkt vertreten, daß über die Bockbrauerei zur Tagesordnung liche Thätigkeit welche dem Buschoff- Prozesse vorangegangen sei. fachen, die den Staatsanwalt Baumgard und den Landgerichts­Der Angeflagte trage die volle Verantwortlichkeit für die rath Brigius in ihrer Ehre tränken fouten. Die gegen diese We überzugehen sei, da die dortigen Kollegen felber nicht gewillt Broschüre, welche so viel Beleidigungen enthalte, wie sie Justiz amten erhobenen Vorwürfe feien völlig ungerechtfertigt, die Beweis- wären, fur ibre Intereffen einzutreten. Die Versammlung ent­beamten wohl noch nicht entgegengeschleudert worden sind. Es werde aufnahme habe sich für den Ersten Staatsanwalt recht günstig gestaltet. schied dementsprechend. Bezüglich der Indifferenten wurde be­den Beamten ganz fraß vorgeworfen, daß sie sich lau und energielos Eva mögliche Angriffe gegen denselben wegen feines Plaidoyers fchloffen, denselben eine letzte Frist von vier Wochen zu setzen, benommen, weil es sich hier um einen Juden handelte. Der haben die Bertheidiger und der Angeklagte unterloffen. Undere beauftragt, jedesmal, bevor sie in Funktion tritt, sich mit dem fich dem Verbande anzuschließen. Auch wurde die Kommission Erste Staatsanwalt habe keineswegs die Sache mit Widerstreben Borwürfe wegen der Hausfuchung und wegen der Freilassung betrieben,

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nur auf eine Geldstrafe erkennen werde.

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er habe an zwei Tagen 42 Zeugen vernommen, und des Buschoff tönnten sich doch höchstens an die Adresse des jeweiligen Vertrauensmann in Verbindung zu setzen, um sich zu schon diese Thatsache allein müsse denselben vor Beleidigungen Bürgermeisters Schleß und des Ober- Staatsanwalts richten, wenn vergewiffern, ob der Beschwerdeführer auch die Wahrheit be­Schüßen. Daß der Erste Staatsanwalt nicht gleich nach der fie fiberbaupt erhoben werden können. Die Unterstellung, daß der richtet. Zur Aufbringung der Unkosten für die Gewerbegerichts­Mölders'schen Aussage zur Berhastung geschritten, fei ganz er- Untersuchungsrichter nur danach getrachtet habe, einem Juden durch Wahlen sollen Marken gedruckt und vertrieben werden. Zum flärlich und fein anderer Staatsanwalt würde bei dem damaligen suheljen, sei ein sehr schwerer Borwurf einem Manne gegen gehabten Streit, worauf die Versammlung mit einem drei­Schluffe berichtete Schmidt Nürnberg über den dort statt­Belastungsmaterial anders gehandelt haben. Es hätte der über, der viele Jahre hindurch treu seine Pflicht erfüllt hat. Broschüre und der vielen Beitungsartikel, die geschrieven find, Der Gerichtshof hat dem Angeklagten zwar den Schutz des achen Hoch auf die internationale Arbeiterbewegung geschloffen feinesivegs bedurft, um zu erreichen, was zu erreichen war. Es§ 193 zugebilligt, aus den Umständen und der Form ergebe fei von feiner Seite der Beweis erbracht worden, daß irgend einem sich aber sonnentlar die beleidigende Absicht. Ter Ge

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