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7b V 5 mit Kaiserdamm, der Platz U V S mit Reichskanzlerplatz, die Straßen 7a V 5 mit Reichsstraße, 35 V 4 mit Haeselerstraße, S8b V 4 mit Friedericistraße, 32a V mit Meerscheidtstraße, 35a V 4 mit Stülpnagelstraße, 34, 34a, 34b, 37 V 4 mit Rognitzstraße, 27 V 4 mit KnobelSdorffstraße, IIa V 5 mit Halmstraße, 11 V 5 mit Klaus Grothstratze, 24 V 5 mit Stormstraße, 17b V 3 mit Gervinusstraße, 15» V 3 mit Drohsestraße, 8 V 3 mit Dahlmannstraße, 8b V 3 mit Waitzstraße, 8a V 3 mit Roscherstraße, 1a V 1 mit Clausewitzstraße, 17t V 1 mit Otto Ludwigstraße, 4 V1 1 und 2 mit Kamminerstraße, 36 und 3Sa V 1 mit Mindenerstraße, 8a V 2 mit Neue Grolman- straße, 12k V 3 mit Lohmeyerstraße, die Fritschestraße zwischen Spandauer- und Scharrenstraße mit Oranienstraße. Die Bismarck- straße hat ihren Namen beibehalten, und ihrer Verlängerung vom Sophie Charlottenplatz ab nach Westen bis zum Grunewald ist der Name Kaiserdamm   verliehen worden und der im Zuge dieser Straße belegenen Brücke die Bezeichnung Kaiserdaminbrücke bei- gelegt worden. Wilmersdorf  . Nach der in der letzten Gemcindeverordnetenversammlung an- genommenen Besoldungöordnung für die Gemeindebeamten, die Lehrer und Lehrerinnen an den Volksschulen und den höheren Lehr- anstalten, gestalten sich die Gehälter wie folgt: Für mittlere Beamte in leitender Stellung beträgt das Anfangsgehalt 5000 M, und das Endgehalt nach 12 Jahren 6500 M,, Oberstadtsekretäre, Rendanten und ihnen gleichgestellte Beamte 3900 M. bis 5700 M. nach 15 Jahren. Sekretäre, Kassierer usw. 2700 M, bis 4200 M, nach 21 Jahren. Bureau- und Kassenassistenten, welche die Sekretär- Prüfung abgelegt haben, erhalten 2400 M. bis 4200 M. nach 21 Jahren und Assistenten ohne Prüfung 2200 M. bis 3600 M. nach 15 Jahren. Unterbeamte erhalten ein Anfangsgehalt von 2000 M. und 3050 M. nach 21 Jahren. Das Grundgehalt der an Gemeindeschulen beschäftigten Lehrkräfte beträgt für Rektoren 2550 M., Lehrer 1450 M wissenschaftliche Lehrerinnen 1300 M. und technische Lehrerinnen 950 M. Die Alters- zulagen bewogen 250 M., 250 M.. 150 M. und 100 M. An Miets- entschädigung erhalten Rektoren 1000 M., Lehrer mit eigenem Hausstand 750 M., die übrigen Lehrer und wissenschaftlichen Lehre- rinnen 500 M. und die technischen Lehrerinnen 450 M Die Direktoren höherer Lehranstalten erhalten ein Anfangsgehalt von 6500 M., steigend in 15 Jahren bis auf 8000 M., außerdem eine Dienstwohnung oder eine Mietsentschädigung von 1500 M., die auch bei der Versetzung in den Ruhestand in Anrechnung kommt. Oberlehrer erholten 2800 M. Anfangsgehalt und 1000 M. Wohnungs- geldzuschuß, steigend in 21 Jahren auf 7400 M. inkl. WohnungS- geldzuschuß. Die Vorschullehrer beziehen ein Anfangsgehalt von 2600 Mark und ein Endgehalt von 4850 M. nach 31 Jahren. Oberlehrerinnen mit Staatsexamen 3000 M. Anfang«- und 4700 M. Endgehalt. Akademisch gebildete Zeichen-, Gesang- und Turnlehrer, sowie ordent liche Lehrer erhalten 2800 M. und nach 27 Jahren 5500 M. Die Arbeiter scheinen bei dieser neuen BesoldungSordnuna nicht gerade reichlich bedacht worden zu sein, denn von den rund 64 000 M. Mehr- kosten, die die neuen Besoldungssätze für das Rechnungsjahr 1907 erfordern, entfallen auf die Arbeiter nur 6555 M., auf die Beamten 11500 M., die Gemeindeschullehrer 22 000 M. und die Lehrpersonen der höheren Schulen 23 650 M. Die Gemeindearbeiter werden das geringe Entgegenkoinmen, das ihnen die jevige Gemeinde verordnetenversammlung gezeigt hat, wohl zu bewerten wissen. Es kann ftir sie nur ein Grund mehr sein, sich mehr und mehr der gewerkschaftlichen Organisation anzuschließen, um durch dieselbe einen höheren Lohn zu erringen. Die Stadwerordnetenwahlen finden nach einer Meldung des hiesigen Lokalblattes nicht nach, sondern noch vor der Reichstagswahl statt. Die III. Abteilung wählt am 16., 17. und 18., die IL Ab­teilung am 22. und die X. Abteilung am 24. Januar. Gewählt wird in der HI. Abteilung von 102 Uhr vormittags und 58 Uhr nach« mittags. Unsere Genossen haben also in der kurzen Zeit eine an- strengende Arbeit zu verrieten. Bei Aufbietung aller Kräfte muß es jedoch gelingen, in der III. Abteilung Mandate zu erobern. Erkner  . Die leiste Generalversammlung des Wahlvereins von Erkner und Umgegend nahm Kenntnis von den Abrechnungen und wählte angesichts der bevorstehenden ReichStagSwahlen sämtliche Funktionäre wieder, mit Ausnahme deS Kassierers, welcher wegen Ueberbürdung seines Postens entbunden sein wollte. An dessen Stelle wurde Genosse Schulze gewählt. Die Debatte über die kommenden Reichstagswahlen zeigte eine erfreuliche Stimmung. Allgemein wurde der Meinung Ausdruck gegeben, daß nun den Lebensmittelwucherern eine treffende Antwort gegeben werden muh. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte die Versammlung des verstorbenen Genossen DreeSbach in ehrender Form. Spandau  . DasSpandauer Tageblatt", ein fleißiger Kostgänger de« Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie, entwickell eine geradezu fieberhafte Tätigkeit gegen die Sozialdemokratie Dem Pauli-Organ scheint der Bode» unter den Füßen bereit« zu heiß zu werden, weshalb es auf die Sozialdemokratie schimpft nach Herzenslust. Unter dem Titel:.Sozialdemokratische Brüderlichkeit" bringt das Blatt in seiner gestrigen Nummer einen Artikel, der von vornherein den Stempel gewerbsmäßiger Verleumdung trägt. ES ist ein Produkt des Reichsverbandes, dazu bestimmt, den kon- servativen Schreiberseelen ihre Aufgabe etwa« zu erleichtern. Der Autor läßt einen Artikel des.Korrespondenten". Organ für Deutsch  - lands Buchdrucker und Schriftgießer, gegen die.Leipziger Lolkszeitung" aufmarschieren, um am Ende ein Loblied auf die Buchdruckergehülfen anzustimmen. Das gute Einvernehmen der Gehülfen in dem Gewerbe mit den Prinzipalen wird über den grünen Klee gelobt, dagegen von einerausreizenden" Schreibweise derLeipziger Volkszeitung" und demVorwärts" gesprochen. Zum Schluß wird der Spruch:Und willst Du nicht mein Bruder sein, so ichlag' ich Dir den Schädel ein" als.brüderliche Devise der Sozialdemokratie" gekennzeichnet. Eine solche Kampfesweise mit geistigen Waffen" kann der Sozialdemokratie im Kreise nur an- genehm sein. Sie kennzeichnet so recht die Berleumdungssucht und Verlogenheit unsererStaatsstiitzen". Das Handlnngerblatt des Reichsverbandes schätzt die Arbeiterbevölkerung Spandaus sicher etwas zu ttef ein. wenn es glaubt, durch solche Anekdoten Erfolge zu erzielen. Das Wahlkomitee macht darauf aufmerksam, daß in Spandau  mehrere nicht gestempelte Sanimellisten klirsieren. Es haben nur die gedruckten und abgestempelten Listen Gültigkeit.' Liembts- Leitung. Wegen versuchten Vergehens gegen das NohrungSmittelgesetz ist am ig. Juni vom Landgericht II in B e r l i n der Schlächter- meistcr Karl Reeck in Charlottenburg   zu vier Monate» Ge- fängnis verurteilt worden. Er schlachtet Vieh in Privathänsern und stellt das Fleisch da zum Verkauf aus. Dem Schlächtermeister W. hatte er eine« Tages mehrere Lebern und Lungen verkauft. Die des einen Schweines waren stark tuberkulös. Der Tierarst M. warf diese in das Konfiskationsfaß, welches mit fauligem Wasser gefüllt war. Nachmittags kam der Angeklagte, vermißte das Geschlinge und erfuhr, was geschehen war. Er Holle   dann die Leber, die stark roch, aus dem Fasse heraus, wusch sie a� und hängte sie zu den übrigen drei Geschlingen. Darauf nahm er eine andere Leber von jenen drei Geschlingen fort und fuhr damit zu dem Tierarzt, den er zur Rede stellte. Dabei tat er so, als ob die mitgebrachte gefundene Leber die beanstandete fei. M. ging dann hin und stellte fest, daß die von ihm verworfene Leber bei den übrigen Geschlingen hing. Die betreffende Leber war gesundheitsschädlich wegen der Tuberkeln und der Berührung mit dem fauligen Wasser. Die R e v i s i o n des Angeklagten wurde vom Reichsgericht verworfen. Prozeß v. Berger-Schildkraur. Der Direktor des Deutschen Schauspielhauses   in Hamburg   V.Berger hatte, wie erinnerlich, gegen den Schauspieler Schildkraut auf Untersagung des Auftretens Schildkrauts in Berlin   wegen vermeint- lichen Kontraklbruchs geklagt. Die Klage war in Hamburg   in beiden Instanzen abgewiesen. Gegen das Urteil des Hamburger   Ober- landesaerichts vom 11. Juli legte v. Berger Berufung ein. Der auf gcsteru vor dem Reichsgericht anbcrarnnte Termin wurde auf- gehoben, weil der Kläger   die aussichtslose Revision zurück- gezogen hatte. Ein Volksschiillehrer als Sittlichkeitsvertrecher unter Anklage. Schwere sittliche Verfehlungen eine? VolksschuUchrers bildeten gestern den Gegenstand eine? Strafprozesses, der hinter verschlosseneu Türen vor der vierten Strafkammer des Landgerichts III   verhandelt wurde. Wegen schweren Sittlichkcitsverbrechens mußte sich ein Gemeindeschuilehrer Fritz Sch. vor dem Strasrichter verantworten. Der erst 28jährige Angeklagte war als Lehrer an der ersten Gemeinde- schule in Deutsch- Wilmersdorf angestellt. Mit seinen Schülern stand er auf einem sehr vertrauten und fast sreundschaft- lichen Fuße. Da der Angeklagte mit einem Lehrer des Mossc-Stifts in Wilmersdorf   näher bekannt war, so fand er auch hier linier den Zöglingen junge Freunde, die ihm häufig Bücher in die Wohnung bringen mußten. Unter diesen befand sich auch der 13 jährige Schüler Ernst K. Niemand dachte an etwas Arges, als plötzlich die Eltern eines Schülers dem Rektor Mitteilung machten, daß sich Sch. seit längerer Zeit an den Schülern in sittlicher Be- ziehung schwer vergehe. Dies sollte anläßlich der Besuche in der Wohnung des Angeklagten geschehen sein. Mehrere der Schüler wurden einem Verhör unterworfen und räumten ein, daß sich Sch. wiederholt in unsittlicher Weise an ihnen vergangen habe. Am 4. November erschienen Kriminalbeamte in der Wohnung des Angeklagten, um ihn zu verhaften. Sch. ging unter einem Vorwande in ein Nebenzimmer und öffnete sich mit einem Rasiermesser die Pulsadern. Durch einen Nebenausgang stürmte er dann auf die Straße, wo er bewußtlos zusammenbrach. Die Verletzungen waren so schwerer Natur, daß der Angeklagte sofort als Polizeigefangener nach der Charils über geführt werden mußte. Aus dem Ulitersuchungsgefängnis wurde Sch. nun gestern der Strafkammer vorgeführt. In dem Vorverfahren machten stch schon erhebliche Zweifel an der Zu- rechnungssähigkeit bemerkbar. Die Taten des Angeklagten waren schon deshalb unverständlich, da er erst vier Monate vorher ge heiratet hatte und mit seiner jungen Frau in selten glücklicher Ehe lebte. Zu der gestrigen Verhandlung waren als psychiatrische Sachverständige Dr. Magnus H i r s ch f e l d und der Nervenarzt Dr. Placzei geladen. Ersterer legte in einem ausführlich be gründeten Gutachten dar. daß der Angeklagte ein neurasthenisch ver- anlagter Mensch sei, der durch eine hinzukonimende erbliche Belastung leicht zu sexuellen Verirrungen neige. In diesem Zustande handele der Angeklagte in einer vollständigen Bewußtseinsstörung und müsse eine Strasfälligkeit des Sch. nach Maßgabe des Z 51 des Strafgesetz buches für Taten, die er in diesem Zustande begehe, verneint werden. Nicht so weitgehend war der zweite Sachverständige, der allerdings erhebliche Ziveifel an der geisttgen Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten für vorliegend erachtete. Das Gericht hielt die Straftaten des Sch. objektiv für erwiesen, jedoch wurde angenommen, daß der Angeklagte m einer krankhaften Störung des Geistestätig- keit gehandelt habe. Auf Gnind des§ 51 erkannte die Strafkammer auf Freisprechung._ Ist eine Vereinbarung gültig, nach erfolgter Kündigung Provision und nicht festes Gehalt zu zahlen? Um diese Frage von prinzipieller Bedeutung handelte es sich in einem Rechtsstreit, welcher gestern der Entscheidung der vierten Kammer des KaufmannSgerichts unterlag. Der Ber sicherungsinspektor Max Lion   war von der Versicherungsgesellschaft Viktoria mit einem Vertrage engagiert worden, der u. a. folgende Bestimmung enthielt:Falls von einer der beiden kontrahierenden Parteien eine Kündigung erfolgt, so hat der Angestellte vom Tage der Kündigung an nicht mehr Anspruch auf die Garantie(festes Gehaltj, sondern nur noch auf die Provision". Dem Kläger L. wurde nun mit einmonatiger Kündigungsfrist ge- kündigt, und auf Grund obiger Vertragsklausel verweigerte die Ge- sellschaft die Zahlung der Garantiesumme für den Kündigungs monat. Der Kläger   erhebt gegen die Beklagte einen Anspruch von 102 M. Er wendet ein. der Vertrag verstoße gegen die guten Sitten und sei deshalb als nichtig anzusehen. Die Vertragsklausel charakterisiere sich als eine Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist. Nach erfolgter Kündigung habe der Kläger   gebeten, wenigstens sofort austreten zu dürfen, aber seine Bitte habe die Gesellschaft abgelehnt und ihn gezwungen, bis zum Ablauf der Vertragsdauer tätig zu sein. Er habe im letzten Monat genau so arbeiten müssen wie vorher, die Gesellschaft stecke sich aber hinter den ominösen § 14 ihres Anstellungsvertrages und suche sich ihren Ver- pflichtungen gegen den Angestellten zu entziehen. Er bitte daher, den Vertrag für ungültig zu erklären und ihm auch für den Kündigungsmonat die garantierte Summe zuzu- sprechen. Da« Kaufmannsgericht wieS den Kläger mit seinem An- s p r u ch ab. Der ÄnstellungSvertrag sei ordnungsgemäß zwischen dem Kläger   und der beklagten Gesellschaft geschlossen worden und es lag im freien Willen des Klägers, auf die Vertragsbedingung deS§ 14 einzugehen oder nicht. Da das Gericht in der Vertrags- klausel einen Verstoß gegen die guten Sitten nicht erblickte, so war der Vertrag auch als rechtsgültig anzusehen. Das Kauf- mannSgericht dürste übersehen haben, daß durch die getroffene Ver- einbarung der Grundsatz von der Gleichheit der Kündigungsfrist verletzt und daß sie deshalb ungültig ist. Eine Rauferei um eine Silvcsteraufführung. Um da? Aufführungsrecht des Wildeschen StückesBumbury" streiten sich die Direktoren Reinhardt und B a r n o w s k y. Beide bereiten das Stück für den Silvesterabend vor. Ersterer hat das Stück von Eduard Bloch  (Ludwig Bloch) für das Deutsche Theater, letzterer von Felix Bloch Erben(Artur Sliwinski  ) ftir daS Kleine Theater erworben. Sowohl Eduard wie Felix Bloch  glauben das Berfügungsrecht über das Stück zu haben. Die Sache der Firma Eduard Bloch   wurde von den Rechtsanwälten Hugo Marcus  « und Oskar Meyer das Recht der Firma Felix Bloch Erben vom Justizrat Paul Jonas   vertreten. Direktor Barnowsky. der auch persönlich zugegen war. stand Rechtsanwalt Willy Gotthelf zur Seile Direktor Reinhardt hatte gegen Direktor Barnowsky im Wege der einstweiligen Verfügung ein Verbot gegen eine Sicherheitsleistung von 20 000 M.. die vom Kammergericht auf 4000 M. ermäßigt wurde, erwirkt, durch die dem Direktor Barnowsky die AuMhrung deS Stückes bei einer fiskalischen Strafe von je 1500 R. unterlagt wurde. Die Sicherheit ist vom Direktor Reinhardt hinterlegt, Drrektor Barnowsky will aber gleich- wohl die Aufführung am Silvesterabend bringen. Gleichzeitig hat er gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, und diese Beschiverde bildete den Gegenstand der gestrigen Verhandlung. Außerdem hat Herr Barnowsky nun seinerseits eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Reinhardt beantragt, über die am 31. d. M. Termin zur mündlichen Verhandlung ansteht. Im gestrigen Termin wurde nach langer Verhandlung dahin entschieden: daß die ein st weilige Verfügung aufzuheben und Herrn Direktor Reinhardt die Kosten aufzuerlegen seien. Räch Ansicht de« Gerichts hat Herr Sliwinski bezw. Direktor Banrowskh das Aufführungsrecht rits erworben und die Aufführung im Kleineu Theater kann nicht verboten werden. Ob nun am 3l. d. M. ein solches Verbot gegenüber Herrn Direktor Reinhardt ausgesprochen werden wird, bleibt abzuwarten. Welchen Wert für die A l l g e m e i n h e i t hat das Sonderaufführungsrecht eines Theaters? Auch Gefälligkeiten können schadensevsatzpflichftg macht«. Der Fuhrwerksbesitzer H. in Stuttgart   forderte eines Tages einen Bekannten, den er auf der Landstraße angetroffen, auf. sein Fuhrwerk zu benutzen und mitzufahren. Als der Wagen des H. eine schon oft passierte steile Straße hinunterfahren mußte und der Beklagte den Radschuh anlegen wollte. Platzte die Sperrkette und der Wagen rollte die Straße hinunter. Der mitgenommene Bekannte strengte eine Schadensersatzklage wegen der durch die Ver- letzungen erlitteneu Nachteile an. Er rügte in der Klage besonders den mangelhasten Zustand der Sperrlette, welcher dem Fuhrwerks- besitzer bekannt sein mußte._ Das Landgericht Rottweil und Oberlandes» gericht Stuttgart   kamen zu einer Verurteilung des Beklagten dem Grunde nach. Das Oberlandesgericht sieht es als erwiesen an, daß die Kette ausgeschlissen und fehlerhaft war, was der Fuhrwerks- besitzer erkennen mußte. Er hätte Vorkehrungen treffen müssen, die geeignet waren, einen Bruch der Kette zu verhindern. Auch wäre das Platzen und Versagen der Kette verhindert worden, wenn der Schutz noch durch eine Beikelte gesichert worden wäre. Das Reichsgericht wies die Revision gegen das ober­landesgerichtliche Urteil z u r ü ck. Das Reichsgericht führt im Urteil aus, derjenige, der einen anderen zum Mitfahren auf seinem Fuhr- werk veranlaßt, ob für Bezahlung oder unentgeltlich, müsse zum mindesten dafür sorgen, daß der Mitgenommene nach den all- gemeinen Grundsätzen der§§ 823 und 276 B. G. B. geschützt ist. Vermischtes. Schwerer Eisgang herrscht zurzeit nach einer Meldung aus Hambrirg infolge des anhaltenden Frostes auf der Unterelbe, der für kleinere Seeschiffe bereits ein großes Hindernis bildet. Der größte Eisbrecher Nr. 3 ist in Dienst gestellt und nach der Unterelbe abgegangen. BergmannSlos. Auf der Königin Luise-Grube(Westfeld) sind vorgestern abend drei Bergleute durch zu Bruch gehendes Gestein verschüttet worden; einer ist getötet, die beiden anderen sind schwer verletzt, aber geborgen. Ueber große Schneefälle wird aus Budapest   berichtet. Danach ist Budapest   und Umgebung seit vorgestern früh förmlich im Schnee begraben. Der Straßenbahnverkehr mußte vollständig eingestellt werden. Aus dem ganzen Lande treffen Meldungen über große Schneefälle ein. Der Eisenbahnverkehr ist vielfach gestört. Mehr als hundert Kinder soll eine Hebamme in Paris   im Laufe des Jahres im Ofen ihres Wohnzimmer« verbrannt haben, und nur durch einen Zufall kam die dunkle Geschichte, wie Pariser Blätter berichten, ans Tageslicht. Ein Bankier, dem ein wertvolles Juwel abhanden gekommen war, beschuldigte die Frau eines Bankbeamten. die ihre Beziehungen zu ihm plötzlich abgebrochen hatte, des Dieb­stahls. Die Polizei fand die Frau im Pensionat einer Hebamme, konnte aber das gestohlene Juwel nicht entdecken; überdies bestritt die Beschuldigte auf das entschiedenste, an dem Diebstahl beteiligt zu sein. Dem mit der Recherche betrauten Polizeibeamten fiel es nun auf, daß trotz der unmittelbar vorhergegangenen Geburt eines Kindes keine Spur von letztcrem auffindbar war. Weitere Recherchen ergaben, daß jahraus, jahrein Damen bei dieser Heb- amme kurz vor ihrer Niederkunft Unterkunst suchten, keiner der Hausbewohner sich jedoch entsinnen konnte, je die Spur eines Kindes gesehen oder bemerkt zu haben. In dem großen Ofen des Salons fand man dann die Ueberreste vieler verbrannter neugeborener Kinder. Die Verhaftung zweier beteiligter Aerzte soll bevorstehen. Im Schneesturm auf ein Riff getrieben. Der große japanische PaketdampferAwamaru", von Antwerpen   nach Middlesboro unter- wegs, wurde, wie aus London   berichtet wird, in der Nacht zum Donnerstag im Schneesturm eine Meile von Redcar entfernt auf ein Riff getrieben. Große Seen gingen über das Schiff hinweg. Fischerboote aus der Umgegend und ein Rettungsboot hatten schwere Arbeit, um die an Bord befindlichen Personen zu retten. Bis Mitternacht waren die zwei einzigen Passagiere und 70 von der 120 Mann starken Besatzung an Land gebracht. Der Sturm hatte inzwischen so sehr an Gewalt zugenommen, daß das weitere Rettungswerk unterbrochen werden mußte. Das Schiff legt sich auf die Seite. Eine halbe Stadt durch Erdbeben zerstört. Ein Tetegramm aus Santiago de Chile   berichtet, daß die Hälfte der Stadt Arica   vor- gestern durch ein Erdbeben zerstört worden ist. Die Erdstöße richteten auch in mehreren anderen Städten und Ortschaften in der gleichen Provinz Schaden an. Unter der Bevölkerung herrscht Panik. Sachalin  , 28. Dezember. Am Donnerstag wurde in AlexandrowSk ein heftiger Erdstoß verspürt, durch den mehrere Häuser beschädigt wurden. Fünf Minuten später erfolgte ein zweiter Stoß. Berltuer Marktpreisr. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Martthallen-Direttion,(Großhandel) Rindfleisch la 7076 pr. 100 Psd., IIa 64 69(IIa 58-63, IVa 50-56. Kalbfleisch, Dopp-ll-wder 116125, la 90-98, IIa 78-88, IN-» 64-76, Holl, 50-60. Hammelfleisch la 6775, IIa 52-65. Schweinefleisch 56- 65. Rehwild la per Psd. 0,60-0,75. IIa 0,400,58. Rolwlld la 0,40-0,48, IIa 0,00, do. Kälber 0,400,54. Damwild 0,400,55, do. Kälber 0,550,75. Wildschweine 0,350,50. Frischlinge 0,55. Hasen per Stück 3,003,35, do. klein und IIa 2,402,90. Kaninchen per Stück 0,701,05. Wildenten per Stück 1,50. Hühner, alte per Stück 1,502,75, alte IIa 0,901,40, junge per Stück 0,701,25. Tauben per stück 0,300,55, junge kleine 0,00. ttal. 0.75. Enteil, junge per Stück 1,502,00, Hamburger, junge pr. Stück 3,35. Gänse, Oderbrucher, per Psd. 0,500,68, do. la per Stück 3,00, IIa 2,50. Hechte per 100 Psd. 8796, matt 0,00. Zander 0,00. groß 0,00. Schleie uns. 74, mittel 0,00, lleine 0,00, Viele 0,00. Aale, groß 0,00, mittel 0,00, klein 0,00, uns. 0,00. Plötzen 0,00. Karpfen. 25 30er 0.00, do. 30 35er 6870, do. 70 er 0,00, Laus. 60 70 er 6973, Schief. 00. Barse 0,00. Karauschen 0,00. Blei- fischc 0,00. Wels 0,00. Bunte Fische 0,00. Amerika  ». Lachs la neuer per 100 Psd. 110180, do. IIa neuer 90100, do. nia neuer 75. Seelachs 2025, Sprotten, Kieler, Wall 0,751,25, Danziger, Wall 0.600,80. Flundern, ponunersche la, per Schock 0,00, do. pommersche IIa 0,00, Kieler, Stiege la 46. do. mittel ver Kiste 23. Hamb. Stiege 45, halbe Kiste 1,502. Bücklinge, per Wall Meter 3,505,00, Straliunder 0,00. Aale, groß per Psd. 1,101.30, mittelgroß 0.801,00, klein 0,500,60. Heringe per Schock 45. Schellfische Kiste 4,00, do. Kiste 2,00. Kabliau, p. 100 Psd. 20-25. Heilbutt 0.00. Sardellen. 1902« per Anker 95, t 904er 95, t 905er 93, 1906er 73 75. Schottische Bollheringe 1906 0,00, large 40-44, füll. 36-38, med. 3542, deutsche 3744. Heringe, neue MatjeS, per'/, To. 60120. Sardinen, russ., Faß 1,501,60. Bratheringe, Büchse(4 Liter) 1,501,75. Nciuiaugen, Schocksaß 11, kleine 56, Riesen- 14. Hummern, kleine, per Psd. 0,00. Krcbie, per Schock, große 0,00, mittel 0,00, kleine 0,00, unsort. 4,50. Galizier  , groß 0,00, mittel 0,00 Eier, Land-, per Schock 4,005,00. Butter per 100 Pfd. la 128-131, IIa>22-126. INa 115-118, absallende 100108. Saure(Mnvten Schock 3,504,00, Psessergurken 3,504,00. Kartoffeln oer 100 Pid. 0,00, magnum bonum 2,002,10, Dabcrsche 2,002,10, Rosen 0,00, weiße 1,752,00, Salatkartoffeln 4,006,00. Spinat per 100 Pfund 20,00. Karotten per Schockbund 3,004,00. Sellerie, hiesige, per Schock 4,005,00, do. pommersche 4,005.00. Zwiebeln große, per tOOPsd. 3,00- 3,50. do. kleine 2,002,25, do. hiesige lPerl») 0,00. Charlotten 6070. Petersilie, grün, Schockbund 1,752,00. Kohlrabi per Schock 0,00. Rettig. bahr., per Schock 2,404,80. Radieschen per Schockbund 0,00. Salat, per Schock O.OO. do. EScarole, per Mandel 1,501,75, do. Endipien 1,752,00. Mohrrüben per 100 Psd. 2,50-3,50, Teltower Rüben per 100 Psd. 8-10. Weiße Rüben, große 22,50, kleine 56. Rute Rüben 1,502. Blumenkohl Holl, per Kops 0,00. ital. per Kops 0,150,25. Wirsingkohl per Schock 3.006,00. Rotkohl p. Schock 3.00-8,00. Weißkohl Schock 2,00-3,00. Rosenkohl p. 100 Psd. 1820. Grünkohl per 100 Pjd. 46. Schnittlauch 12 Töpse 4-4,50. Kohl. rllben, Schock 23. Kürbis 0,90. Birnen, per 100 Psd. hiefige 716, böhmische 820. Aepsel, Per 100 Pfd., hiesige 320, Graoensteiner 0,00, Tiroler in Fässern 00-00, Kiste 32-80, Ameriki 15-30. Wallnüsse per 100 Pfd. 0,00, do. rumänische 0,00, do. stanz. Cornes 2225. Paranüsse 0,00. Haselnüsse lange 40-42, runde 0,00. Zitronen. Messina  , 300 Stück 7.00-10.00. 360 Stück 7,00-9.00, 200 Stück 711. Apselsinen. Jaffa  , Per Kiste 814. Murcta 200 er per Kiste 612. do. 800 er 712, Valencia   420 er per Kiste 1220, do. 714er 1323.