7b V 5 mit Kaiserdamm, der Platz U V S mit Reichskanzlerplatz,die Straßen 7a V 5 mit Reichsstraße, 35 V 4 mit Haeselerstraße,S8b V 4 mit Friedericistraße, 32a V mit Meerscheidtstraße, 35a V 4mit Stülpnagelstraße, 34, 34a, 34b, 37 V 4 mit Rognitzstraße, 27 V 4mit KnobelSdorffstraße, IIa V 5 mit Halmstraße, 11 V 5 mit KlausGrothstratze, 24 V 5 mit Stormstraße, 17b V 3 mit Gervinusstraße,15» V 3 mit Drohsestraße, 8 V 3 mit Dahlmannstraße, 8b V 3 mitWaitzstraße, 8a V 3 mit Roscherstraße, 1a V 1 mit Clausewitzstraße,17t V 1 mit Otto Ludwigstraße, 4 V1 1 und 2 mit Kamminerstraße,36 und 3Sa V 1 mit Mindenerstraße, 8a V 2 mit Neue Grolman-straße, 12k V 3 mit Lohmeyerstraße, die Fritschestraße zwischenSpandauer- und Scharrenstraße mit Oranienstraße. Die Bismarck-straße hat ihren Namen beibehalten, und ihrer Verlängerung vomSophie Charlottenplatz ab nach Westen bis zum Grunewald ist derName Kaiserdamm verliehen worden und der im Zuge dieserStraße belegenen Brücke die Bezeichnung Kaiserdaminbrücke bei-gelegt worden.Wilmersdorf.Nach der in der letzten Gemcindeverordnetenversammlung an-genommenen Besoldungöordnung für die Gemeindebeamten, dieLehrer und Lehrerinnen an den Volksschulen und den höheren Lehr-anstalten, gestalten sich die Gehälter wie folgt: Für mittlereBeamte in leitender Stellung beträgt das Anfangsgehalt 5000 M,und das Endgehalt nach 12 Jahren 6500 M,, Oberstadtsekretäre,Rendanten und ihnen gleichgestellte Beamte 3900 M. bis 5700 M.nach 15 Jahren. Sekretäre, Kassierer usw. 2700 M, bis 4200 M,nach 21 Jahren. Bureau- und Kassenassistenten, welche die Sekretär-Prüfung abgelegt haben, erhalten 2400 M. bis 4200 M. nach21 Jahren und Assistenten ohne Prüfung 2200 M. bis3600 M. nach 15 Jahren. Unterbeamte erhalten einAnfangsgehalt von 2000 M. und 3050 M. nach 21 Jahren.Das Grundgehalt der an Gemeindeschulen beschäftigten Lehrkräftebeträgt für Rektoren 2550 M., Lehrer 1450 M„ wissenschaftlicheLehrerinnen 1300 M. und technische Lehrerinnen 950 M. Die Alters-zulagen bewogen 250 M., 250 M.. 150 M. und 100 M. An Miets-entschädigung erhalten Rektoren 1000 M., Lehrer mit eigenemHausstand 750 M., die übrigen Lehrer und wissenschaftlichen Lehre-rinnen 500 M. und die technischen Lehrerinnen 450 MDie Direktoren höherer Lehranstalten erhalten ein Anfangsgehaltvon 6500 M., steigend in 15 Jahren bis auf 8000 M., außerdemeine Dienstwohnung oder eine Mietsentschädigung von 1500 M., dieauch bei der Versetzung in den Ruhestand in Anrechnung kommt.Oberlehrer erholten 2800 M. Anfangsgehalt und 1000 M. Wohnungs-geldzuschuß, steigend in 21 Jahren auf 7400 M. inkl. WohnungS-geldzuschuß. Die Vorschullehrer beziehen ein Anfangsgehalt von 2600Mark und ein Endgehalt von 4850 M. nach 31 Jahren. Oberlehrerinnenmit Staatsexamen 3000 M. Anfang«- und 4700 M. Endgehalt.Akademisch gebildete Zeichen-, Gesang- und Turnlehrer, sowie ordentliche Lehrer erhalten 2800 M. und nach 27 Jahren 5500 M. DieArbeiter scheinen bei dieser neuen BesoldungSordnuna nicht geradereichlich bedacht worden zu sein, denn von den rund 64 000 M. Mehr-kosten, die die neuen Besoldungssätze für das Rechnungsjahr 1907erfordern, entfallen auf die Arbeiter nur 6555 M., auf die Beamten11500 M., die Gemeindeschullehrer 22 000 M. und die Lehrpersonender höheren Schulen 23 650 M. Die Gemeindearbeiter werdendas geringe Entgegenkoinmen, das ihnen die jevige Gemeindeverordnetenversammlung gezeigt hat, wohl zu bewerten wissen.Es kann ftir sie nur ein Grund mehr sein, sich mehr und mehr dergewerkschaftlichen Organisation anzuschließen, um durch dieselbe einenhöheren Lohn zu erringen.Die Stadwerordnetenwahlen finden nach einer Meldung deshiesigen Lokalblattes nicht nach, sondern noch vor der Reichstagswahlstatt. Die III. Abteilung wählt am 16., 17. und 18., die IL Abteilung am 22. und die X. Abteilung am 24. Januar. Gewählt wirdin der HI. Abteilung von 10—2 Uhr vormittags und 5—8 Uhr nach«mittags. Unsere Genossen haben also in der kurzen Zeit eine an-strengende Arbeit zu verrieten. Bei Aufbietung aller Kräfte mußes jedoch gelingen, in der III. Abteilung Mandate zu erobern.Erkner.Die leiste Generalversammlung des Wahlvereins vonErkner und Umgegend nahm Kenntnis von den Abrechnungen undwählte angesichts der bevorstehenden ReichStagSwahlen sämtlicheFunktionäre wieder, mit Ausnahme deS Kassierers, welcher wegenUeberbürdung seines Postens entbunden sein wollte. An dessenStelle wurde Genosse Schulze gewählt. Die Debatte über diekommenden Reichstagswahlen zeigte eine erfreuliche Stimmung.Allgemein wurde der Meinung Ausdruck gegeben, daß nun denLebensmittelwucherern eine treffende Antwort gegeben werden muh.Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte die Versammlung desverstorbenen Genossen DreeSbach in ehrender Form.Spandau.Das„Spandauer Tageblatt", ein fleißiger Kostgänger de«Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie, entwickelleine geradezu fieberhafte Tätigkeit gegen die SozialdemokratieDem Pauli-Organ scheint der Bode» unter den Füßen bereit« zuheiß zu werden, weshalb es auf die Sozialdemokratie schimpft nachHerzenslust. Unter dem Titel:.Sozialdemokratische Brüderlichkeit"bringt das Blatt in seiner gestrigen Nummer einen Artikel, der vonvornherein den Stempel gewerbsmäßiger Verleumdung trägt. ESist ein Produkt des Reichsverbandes, dazu bestimmt, den kon-servativen Schreiberseelen ihre Aufgabe etwa« zu erleichtern. DerAutor läßt einen Artikel des.Korrespondenten". Organ für Deutsch-lands Buchdrucker und Schriftgießer, gegen die.LeipzigerLolkszeitung" aufmarschieren, um am Ende ein Loblied aufdie Buchdruckergehülfen anzustimmen. Das gute Einvernehmen derGehülfen in dem Gewerbe mit den Prinzipalen wird über dengrünen Klee gelobt, dagegen von einer„ausreizenden" Schreibweiseder„Leipziger Volkszeitung" und dem„Vorwärts" gesprochen. ZumSchluß wird der Spruch:„Und willst Du nicht mein Bruder sein,so ichlag' ich Dir den Schädel ein" als.brüderliche Devise derSozialdemokratie" gekennzeichnet. Eine solche Kampfesweise mit„geistigen Waffen" kann der Sozialdemokratie im Kreise nur an-genehm sein. Sie kennzeichnet so recht die Berleumdungssucht undVerlogenheit unserer„Staatsstiitzen". Das Handlnngerblatt desReichsverbandes schätzt die Arbeiterbevölkerung Spandaus sicheretwas zu ttef ein. wenn es glaubt, durch solche Anekdoten Erfolgezu erzielen.Das Wahlkomitee macht darauf aufmerksam, daß in Spandaumehrere nicht gestempelte Sanimellisten klirsieren. Es haben nur diegedruckten und abgestempelten Listen Gültigkeit.'Liembts- Leitung.Wegen versuchten Vergehens gegen das NohrungSmittelgesetzist am ig. Juni vom Landgericht II in B e r l i n der Schlächter-meistcr Karl Reeck in Charlottenburg zu vier Monate» Ge-fängnis verurteilt worden. Er schlachtet Vieh in Privathänsern undstellt das Fleisch da zum Verkauf aus. Dem Schlächtermeister W.hatte er eine« Tages mehrere Lebern und Lungen verkauft. Diedes einen Schweines waren stark tuberkulös. Der Tierarst M. warfdiese in das Konfiskationsfaß, welches mit fauligem Wasser gefülltwar. Nachmittags kam der Angeklagte, vermißte das Geschlinge underfuhr, was geschehen war. Er Holle dann die Leber, die stark roch,aus dem Fasse heraus, wusch sie a� und hängte sie zu den übrigendrei Geschlingen. Darauf nahm er eine andere Leber von jenendrei Geschlingen fort und fuhr damit zu dem Tierarzt, den er zurRede stellte. Dabei tat er so, als ob die mitgebrachte gefundeneLeber die beanstandete fei. M. ging dann hin und stellte fest, daßdie von ihm verworfene Leber bei den übrigen Geschlingen hing.Die betreffende Leber war gesundheitsschädlich wegen der Tuberkelnund der Berührung mit dem fauligen Wasser.— Die R e v i s i o ndes Angeklagten wurde vom Reichsgericht verworfen.Prozeß v. Berger-Schildkraur.Der Direktor des Deutschen Schauspielhauses in Hamburg V.Bergerhatte, wie erinnerlich, gegen den Schauspieler Schildkraut aufUntersagung des Auftretens Schildkrauts in Berlin wegen vermeint-lichen Kontraklbruchs geklagt. Die Klage war in Hamburg in beidenInstanzen abgewiesen. Gegen das Urteil des Hamburger Ober-landesaerichts vom 11. Juli legte v. Berger Berufung ein. Derauf gcsteru vor dem Reichsgericht anbcrarnnte Termin wurde auf-gehoben, weil der Kläger die aussichtslose Revision zurück-gezogen hatte.Ein Volksschiillehrer als Sittlichkeitsvertrecher unter Anklage.Schwere sittliche Verfehlungen eine? VolksschuUchrers bildetengestern den Gegenstand eine? Strafprozesses, der hinter verschlosseneuTüren vor der vierten Strafkammer des Landgerichts III verhandeltwurde. Wegen schweren Sittlichkcitsverbrechens mußte sich einGemeindeschuilehrer Fritz Sch. vor dem Strasrichter verantworten.Der erst 28jährige Angeklagte war als Lehrer an der ersten Gemeinde-schule in Deutsch- Wilmersdorf angestellt. Mit seinenSchülern stand er auf einem sehr vertrauten und fast sreundschaft-lichen Fuße. Da der Angeklagte mit einem Lehrer des Mossc-Stiftsin Wilmersdorf näher bekannt war, so fand er auch hier linier denZöglingen junge Freunde, die ihm häufig Bücher in die Wohnungbringen mußten. Unter diesen befand sich auch der 13 jährigeSchüler Ernst K. Niemand dachte an etwas Arges, alsplötzlich die Eltern eines Schülers dem Rektor Mitteilung machten,daß sich Sch. seit längerer Zeit an den Schülern in sittlicher Be-ziehung schwer vergehe. Dies sollte anläßlich der Besuche in derWohnung des Angeklagten geschehen sein. Mehrere der Schülerwurden einem Verhör unterworfen und räumten ein, daßsich Sch. wiederholt in unsittlicher Weise an ihnen vergangenhabe. Am 4. November erschienen Kriminalbeamte in derWohnung des Angeklagten, um ihn zu verhaften. Sch. gingunter einem Vorwande in ein Nebenzimmer und öffnete sichmit einem Rasiermesser die Pulsadern. Durch einenNebenausgang stürmte er dann auf die Straße, wo er bewußtloszusammenbrach. Die Verletzungen waren so schwerer Natur, daßder Angeklagte sofort als Polizeigefangener nach der Charils übergeführt werden mußte. Aus dem Ulitersuchungsgefängnis wurdeSch. nun gestern der Strafkammer vorgeführt.— Indem Vorverfahren machten stch schon erhebliche Zweifel an der Zu-rechnungssähigkeit bemerkbar. Die Taten des Angeklagten warenschon deshalb unverständlich, da er erst vier Monate vorher geheiratet hatte und mit seiner jungen Frau in selten glücklicher Ehelebte. Zu der gestrigen Verhandlung waren als psychiatrischeSachverständige Dr. Magnus H i r s ch f e l d und der NervenarztDr. Placzei geladen. Ersterer legte in einem ausführlich begründeten Gutachten dar. daß der Angeklagte ein neurasthenisch ver-anlagter Mensch sei, der durch eine hinzukonimende erbliche Belastungleicht zu sexuellen Verirrungen neige. In diesem Zustande handeleder Angeklagte in einer vollständigen Bewußtseinsstörung und müsseeine Strasfälligkeit des Sch. nach Maßgabe des Z 51 des Strafgesetzbuches für Taten, die er in diesem Zustande begehe, verneintwerden. Nicht so weitgehend war der zweite Sachverständige, derallerdings erhebliche Ziveifel an der geisttgen Zurechnungsfähigkeitdes Angeklagten für vorliegend erachtete. Das Gericht hielt dieStraftaten des Sch. objektiv für erwiesen, jedoch wurde angenommen,daß der Angeklagte m einer krankhaften Störung des Geistestätig-keit gehandelt habe. Auf Gnind des§ 51 erkannte die Strafkammerauf Freisprechung._Ist eine Vereinbarung gültig, nach erfolgter Kündigung Provision undnicht festes Gehalt zu zahlen?Um diese Frage von prinzipieller Bedeutung handelte es sich ineinem Rechtsstreit, welcher gestern der Entscheidung der viertenKammer des KaufmannSgerichts unterlag. Der Bersicherungsinspektor Max Lion war von der VersicherungsgesellschaftViktoria mit einem Vertrage engagiert worden, der u. a. folgendeBestimmung enthielt:„Falls von einer der beiden kontrahierendenParteien eine Kündigung erfolgt, so hat der Angestellte vom Tageder Kündigung an nicht mehr Anspruch auf die Garantie(festesGehaltj, sondern nur noch auf die Provision". DemKläger L. wurde nun mit einmonatiger Kündigungsfrist ge-kündigt, und auf Grund obiger Vertragsklausel verweigerte die Ge-sellschaft die Zahlung der Garantiesumme für den Kündigungsmonat. Der Kläger erhebt gegen die Beklagte einen Anspruch von102 M. Er wendet ein. der Vertrag verstoße gegen dieguten Sitten und sei deshalb als nichtig anzusehen. DieVertragsklausel charakterisiere sich als eine Umgehung dergesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist. Nacherfolgter Kündigung habe der Kläger gebeten, wenigstens sofortaustreten zu dürfen, aber seine Bitte habe die Gesellschaftabgelehnt und ihn gezwungen, bis zum Ablauf der Vertragsdauertätig zu sein. Er habe im letzten Monat genau so arbeiten müssenwie vorher, die Gesellschaft stecke sich aber hinter den ominösen§ 14 ihres Anstellungsvertrages und suche sich ihren Ver-pflichtungen gegen den Angestellten zu entziehen. Er bittedaher, den Vertrag für ungültig zu erklären und ihmauch für den Kündigungsmonat die garantierte Summe zuzu-sprechen.Da« Kaufmannsgericht wieS den Kläger mit seinem An-s p r u ch ab. Der ÄnstellungSvertrag sei ordnungsgemäß zwischendem Kläger und der beklagten Gesellschaft geschlossen worden undes lag im freien Willen des Klägers, auf die VertragsbedingungdeS§ 14 einzugehen oder nicht. Da das Gericht in der Vertrags-klausel einen Verstoß gegen die guten Sitten nicht erblickte,so war der Vertrag auch als rechtsgültig anzusehen. Das Kauf-mannSgericht dürste übersehen haben, daß durch die getroffene Ver-einbarung der Grundsatz von der Gleichheit der Kündigungsfristverletzt und daß sie deshalb ungültig ist.Eine Rauferei um eine Silvcsteraufführung.Um da? Aufführungsrecht des Wildeschen Stückes„Bumbury"streiten sich die Direktoren Reinhardt und B a r n o w s k y.Beide bereiten das Stück für den Silvesterabend vor. Ersterer hatdas Stück von Eduard Bloch(Ludwig Bloch) für das DeutscheTheater, letzterer von Felix Bloch Erben(Artur Sliwinski)ftir daS Kleine Theater erworben. Sowohl Eduard wie Felix Blochglauben das Berfügungsrecht über das Stück zu haben. Die Sacheder Firma Eduard Bloch wurde von den Rechtsanwälten HugoMarcus« und Oskar Meyer das Recht der Firma FelixBloch Erben vom Justizrat Paul Jonas vertreten. DirektorBarnowsky. der auch persönlich zugegen war. stand RechtsanwaltWilly Gotthelf zur Seile— Direktor Reinhardt hatte gegenDirektor Barnowsky im Wege der einstweiligen Verfügung einVerbot gegen eine Sicherheitsleistung von 20 000 M.. die vomKammergericht auf 4000 M. ermäßigt wurde, erwirkt, durch die demDirektor Barnowsky die AuMhrung deS Stückes bei einer fiskalischenStrafe von je 1500 R. unterlagt wurde. Die Sicherheit ist vomDirektor Reinhardt hinterlegt, Drrektor Barnowsky will aber gleich-wohl die Aufführung am Silvesterabend bringen. Gleichzeitig hater gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, und dieseBeschiverde bildete den Gegenstand der gestrigen Verhandlung.Außerdem hat Herr Barnowsky nun seinerseits eine einstweiligeVerfügung gegen Herrn Reinhardt beantragt, über die am 31. d. M.Termin zur mündlichen Verhandlung ansteht.— Im gestrigen Terminwurde nach langer Verhandlung dahin entschieden: daß dieein st weilige Verfügung aufzuheben und HerrnDirektor Reinhardt die Kosten aufzuerlegenseien. Räch Ansicht de« Gerichts hat Herr Sliwinski bezw.Direktor Banrowskh das Aufführungsrecht rits erworben und dieAufführung im Kleineu Theater kann nicht verboten werden.— Obnun am 3l. d. M. ein solches Verbot gegenüber Herrn DirektorReinhardt ausgesprochen werden wird, bleibt abzuwarten. WelchenWert für die A l l g e m e i n h e i t hat das Sonderaufführungsrechteines Theaters?Auch Gefälligkeiten können schadensevsatzpflichftg macht«.Der Fuhrwerksbesitzer H. in Stuttgart forderte eines Tageseinen Bekannten, den er auf der Landstraße angetroffen, auf. seinFuhrwerk zu benutzen und mitzufahren. Als der Wagen des H. eineschon oft passierte steile Straße hinunterfahren mußte und derBeklagte den Radschuh anlegen wollte. Platzte die Sperrketteund der Wagen rollte die Straße hinunter. Der mitgenommeneBekannte strengte eine Schadensersatzklage wegen der durch die Ver-letzungen erlitteneu Nachteile an. Er rügte in der Klage besondersden mangelhasten Zustand der Sperrlette, welcher dem Fuhrwerks-besitzer bekannt sein mußte. �_Das Landgericht Rottweil und Oberlandes»gericht Stuttgart kamen zu einer Verurteilung des Beklagtendem Grunde nach. Das Oberlandesgericht sieht es als erwiesen an,daß die Kette ausgeschlissen und fehlerhaft war, was der Fuhrwerks-besitzer erkennen mußte. Er hätte Vorkehrungen treffen müssen, diegeeignet waren, einen Bruch der Kette zu verhindern. Auch wäredas Platzen und Versagen der Kette verhindert worden, wenn derSchutz noch durch eine Beikelte gesichert worden wäre.Das Reichsgericht wies die Revision gegen das oberlandesgerichtliche Urteil z u r ü ck. Das Reichsgericht führt im Urteilaus, derjenige, der einen anderen zum Mitfahren auf seinem Fuhr-werk veranlaßt, ob für Bezahlung oder unentgeltlich, müsse zummindesten dafür sorgen, daß der Mitgenommene nach den all-gemeinen Grundsätzen der§§ 823 und 276 B. G. B. geschützt ist.Vermischtes.Schwerer Eisgang herrscht zurzeit nach einer Meldung ausHambrirg infolge des anhaltenden Frostes auf der Unterelbe, derfür kleinere Seeschiffe bereits ein großes Hindernis bildet. Dergrößte Eisbrecher Nr. 3 ist in Dienst gestellt und nach der Unterelbeabgegangen.BergmannSlos. Auf der Königin Luise-Grube(Westfeld) sindvorgestern abend drei Bergleute durch zu Bruch gehendes Gesteinverschüttet worden; einer ist getötet, die beiden anderen sind schwerverletzt, aber geborgen.Ueber große Schneefälle wird aus Budapest berichtet. Danachist Budapest und Umgebung seit vorgestern früh förmlich im Schneebegraben. Der Straßenbahnverkehr mußte vollständig eingestelltwerden. Aus dem ganzen Lande treffen Meldungen über großeSchneefälle ein. Der Eisenbahnverkehr ist vielfach gestört.Mehr als hundert Kinder soll eine Hebamme in Paris im Laufedes Jahres im Ofen ihres Wohnzimmer« verbrannt haben, und nurdurch einen Zufall kam die dunkle Geschichte, wie Pariser Blätterberichten, ans Tageslicht. Ein Bankier, dem ein wertvolles Juwelabhanden gekommen war, beschuldigte die Frau eines Bankbeamten.die ihre Beziehungen zu ihm plötzlich abgebrochen hatte, des Diebstahls. Die Polizei fand die Frau im Pensionat einer Hebamme,konnte aber das gestohlene Juwel nicht entdecken; überdies bestrittdie Beschuldigte auf das entschiedenste, an dem Diebstahl beteiligtzu sein. Dem mit der Recherche betrauten Polizeibeamten fiel esnun auf, daß trotz der unmittelbar vorhergegangenen Geburt einesKindes keine Spur von letztcrem auffindbar war. WeitereRecherchen ergaben, daß jahraus, jahrein Damen bei dieser Heb-amme kurz vor ihrer Niederkunft Unterkunst suchten, keiner derHausbewohner sich jedoch entsinnen konnte, je die Spur eines Kindesgesehen oder bemerkt zu haben. In dem großen Ofen des Salonsfand man dann die Ueberreste vieler verbrannter neugeborenerKinder. Die Verhaftung zweier beteiligter Aerzte soll bevorstehen.Im Schneesturm auf ein Riff getrieben. Der große japanischePaketdampfer„Awamaru", von Antwerpen nach Middlesboro unter-wegs, wurde, wie aus London berichtet wird, in der Nacht zumDonnerstag im Schneesturm eine Meile von Redcar entfernt aufein Riff getrieben. Große Seen gingen über das Schiff hinweg.Fischerboote aus der Umgegend und ein Rettungsboot hatten schwereArbeit, um die an Bord befindlichen Personen zu retten. BisMitternacht waren die zwei einzigen Passagiere und 70 von der 120Mann starken Besatzung an Land gebracht. Der Sturm hatte inzwischenso sehr an Gewalt zugenommen, daß das weitere Rettungswerkunterbrochen werden mußte. Das Schiff legt sich auf die Seite.Eine halbe Stadt durch Erdbeben zerstört. Ein Tetegramm ausSantiago de Chile berichtet, daß die Hälfte der Stadt Arica vor-gestern durch ein Erdbeben zerstört worden ist. Die Erdstöße richtetenauch in mehreren anderen Städten und Ortschaften in der gleichenProvinz Schaden an. Unter der Bevölkerung herrscht Panik.Sachalin, 28. Dezember. Am Donnerstag wurde in AlexandrowSkein heftiger Erdstoß verspürt, durch den mehrere Häuser beschädigtwurden. Fünf Minuten später erfolgte ein zweiter Stoß.Berltuer Marktpreisr. Aus dem amtlichen Bericht der städtischenMartthallen-Direttion,(Großhandel) Rindfleisch la 70—76 pr. 100 Psd.,IIa 64 69(IIa 58-63, IVa 50-56. Kalbfleisch, Dopp-ll-wder 116—125,la 90-98, IIa 78-88, IN-» 64-76, Holl, 50-60. Hammelfleisch la 67—75,IIa 52-65. Schweinefleisch 56- 65. Rehwild la per Psd. 0,60-0,75.IIa 0,40—0,58. Rolwlld la 0,40-0,48, IIa 0,00, do. Kälber 0,40—0,54.Damwild 0,40—0,55, do. Kälber 0,55—0,75. Wildschweine 0,35—0,50.Frischlinge 0,55. Hasen per Stück 3,00—3,35, do. klein und IIa2,40—2,90. Kaninchen per Stück 0,70—1,05. Wildenten per Stück 1,50.Hühner, alte per Stück 1,50—2,75, alte IIa 0,90—1,40, junge perStück 0,70—1,25. Tauben per stück 0,30—0,55, junge kleine 0,00.ttal. 0.75. Enteil, junge per Stück 1,50—2,00, Hamburger, jungepr. Stück 3,35. Gänse, Oderbrucher, per Psd. 0,50—0,68, do. la per Stück3,00, IIa 2,50. Hechte per 100 Psd. 87—96, matt 0,00. Zander 0,00.groß 0,00. Schleie uns. 74, mittel 0,00, lleine 0,00, Viele 0,00.Aale, groß 0,00, mittel 0,00, klein 0,00, uns. 0,00. Plötzen0,00. Karpfen. 25— 30er 0.00, do. 30— 35er 68—70, do. 70 er 0,00,Laus. 60— 70 er 69—73, Schief. 00. Barse 0,00. Karauschen 0,00. Blei-fischc 0,00. Wels 0,00. Bunte Fische 0,00. Amerika». Lachs laneuer per 100 Psd. 110—180, do. IIa neuer 90—100, do. nia neuer 75.Seelachs 20—25, Sprotten, Kieler, Wall 0,75—1,25, Danziger, Wall0.60—0,80. Flundern, ponunersche la, per Schock 0,00, do. pommerscheIIa 0,00, Kieler, Stiege la 4—6. do. mittel ver Kiste 2—3. Hamb.Stiege 4—5, halbe Kiste 1,50—2. Bücklinge, per Wall Meter 3,50—5,00,Straliunder 0,00. Aale, groß per Psd. 1,10—1.30, mittelgroß 0.80—1,00,klein 0,50—0,60. Heringe per Schock 4—5. Schellfische Kiste 4,00, do.Kiste 2,00. Kabliau, p. 100 Psd. 20-25. Heilbutt 0.00. Sardellen. 1902«per Anker 95, t 904er 95, t 905er 93, 1906er 73— 75. Schottische Bollheringe1906 0,00, large 40-44, füll. 36-38, med. 35—42, deutsche 37—44.Heringe, neue MatjeS, per'/, To. 60—120. Sardinen, russ., Faß1,50—1,60. Bratheringe, Büchse(4 Liter) 1,50—1,75. Nciuiaugen,Schocksaß 11, kleine 5—6, Riesen- 14. Hummern, kleine, per Psd. 0,00.Krcbie, per Schock, große 0,00, mittel 0,00, kleine 0,00, unsort. 4,50.Galizier, groß 0,00, mittel 0,00 Eier, Land-, per Schock 4,00—5,00. Butterper 100 Pfd. la 128-131, IIa>22-126. INa 115-118, absallende 100—108.Saure(Mnvten Schock 3,50—4,00, Psessergurken 3,50—4,00. Kartoffelnoer 100 Pid. 0,00, magnum bonum 2,00—2,10, Dabcrsche 2,00—2,10,Rosen 0,00, weiße 1,75—2,00, Salatkartoffeln 4,00—6,00. Spinatper 100 Pfund 20,00. Karotten per Schockbund 3,00—4,00.Sellerie, hiesige, per Schock 4,00—5,00, do. pommersche 4,00—5.00. Zwiebelngroße, per tOOPsd. 3,00- 3,50. do. kleine 2,00—2,25, do. hiesige lPerl»)0,00. Charlotten 60—70. Petersilie, grün, Schockbund 1,75—2,00. Kohlrabiper Schock 0,00. Rettig. bahr., per Schock 2,40—4,80. Radieschenper Schockbund 0,00. Salat, per Schock O.OO. do. EScarole, perMandel 1,50—1,75, do. Endipien 1,75—2,00. Mohrrüben per 100 Psd.2,50-3,50, Teltower Rüben per 100 Psd. 8-10. Weiße Rüben, große2—2,50, kleine 5—6. Rute Rüben 1,50—2. Blumenkohl Holl, per Kops 0,00.ital. per Kops 0,15—0,25. Wirsingkohl per Schock 3.00—6,00. Rotkohlp. Schock 3.00-8,00. Weißkohl Schock 2,00-3,00. Rosenkohl p. 100 Psd.18—20. Grünkohl per 100 Pjd. 4—6. Schnittlauch 12 Töpse 4-4,50. Kohl.rllben, Schock 2—3. Kürbis 0,90. Birnen, per 100 Psd. hiefige 7—16,böhmische 8—20. Aepsel, Per 100 Pfd., hiesige 3—20, Graoensteiner0,00, Tiroler in Fässern 00-00, Kiste 32-80, Ameriki 15-30. Wallnüsseper 100 Pfd. 0,00, do. rumänische 0,00, do. stanz. Cornes 22—25.Paranüsse 0,00. Haselnüsse lange 40-42, runde 0,00. Zitronen.Messina, 300 Stück 7.00-10.00. 360 Stück 7,00-9.00, 200 Stück 7—11.Apselsinen. Jaffa, Per Kiste 8—14. Murcta 200 er per Kiste 6—12. do. 800 er7—12, Valencia 420 er per Kiste 12—20, do. 714er 13—23.