Einzelbild herunterladen
 

eittet berichtigenden Erllärung behauptet die Direktion, dafc daS Automobil bei Annäherung des Zuges die Schnelligkeit erhöht und eine Gefährdung, wenn solche vorlag, erst dadurch herbeigeführt habe. SanitätSrat Dr. H. und sein Chauffeur bestreiten ganz enp schieben, daß sie die Absicht gehabt hätten, sich überfahren zu lassen und geben der Erwartung auf Zustellung eine« Strafmandates Ausdruck, um auf gerichtlichem Wege den Vorfall klar stellen zu können. Pankow . Bekanntlich verstehen es die befitzenden Klasse», durch ihre Ver­treter im Parlament sowohl wie in den Kommunen ihre Interessen, wenn auch auf Kosten anderer zur Geltung zu bringen. Die Sozial- demokratie hat zwar mit dieser Wirtschaft schon etwas aufgeräumt, die vollständige Beseitigung dieser Jnteresfeuwirtschast infolge ihrer mangelhsten Vertretung jedoch in den Kommunen noch nicht herbei- führen können. Die Schulverhältnisse der höheren Schulen haben in den letzten Jahren derartig die Gemeinde in Anspruch ge nommen, daß die allgemeine Volksschule ganz bedeutend darunter gelitten hat. Während bis zum Jahre 1900 die sogenannte höhere Knabenschule" ein ziemlich primitives Dasein fristete, wurde die Realschule mit einem Kostenaufwands von 300 000 M. erbaut und für Erweiterungsbauten SO OVO M. ausgegeben. Das jetzt im Bau befindliche Realgymnasium wird Lllll OVO M. beanspruchen, auch die bisher private Töchterschule ist von der Gemeinde übernommen worden. Bei der Uebernahme der höheren Knabenschule wurde durch Gemeindebeschluß erklärt, daß fähige Schüler der Volks schule unentgeltlich die Realschule besuchen könnten und denselben Stipendien gewährt werden sollten. Dieser Beschluß ist stillschweigend in den OrkuS versenkt worden, nachdem der Gymnasiallehrer Gemeindevertreter Voß unter Beifall erklärte, daß es immer mißlich sei, ein Kind aus seinen natürlichen Verhältnissen herauszureißen. Damit es aber den Besitzenden leicht gemacht wird, ihren Sprößlingen, gleichgültig ob befähigt oder nicht, eine bessere Schulbildung angedeihen zu lassen, hat die Gemeindevertretung beschlossen, daß wenn drei Geschwister ohne Unterschied des Geschlechtes höhere Gemeinde-Lehranstalten besuchen, so soll für das dritte Kind Schulgeldbefreiung eintreten. Außerdem erhalten vierte und fünfte Geschwister je eine halbe Freistelle. Ist der Kindersegen ein noch größerer, so wird von Fall zu Fall entschieden, ob neben einer weiteren Frei stelle nicht noch freie Lehr- und Lernmittel bewilligt werden. Diese Vergünstigungen greifen indes nur für solche einheimische Kinder Platz, deren Eltern eine Einnahme von nicht über 6000 M. jährlich haben. Außerdem wurde beschlossen, unter keinen Um- ständen für Volksschulen Schulgeldbefreiungen zu gewähren. Wozu auch? Während der Volksschüler pro Jahr 48 M. kostet, hat die Gemeinde für den Realschüler 86 M. zu zahlen. ßcYX(htQ-Zcitur\Q. Einblicke in de« Sumpf des Mädchenhandels und der weißen Sklaverei gestattete eine Anklage wegen Kuppelei, die gestern den Bordellwirt Karl Brennecke aus Mährisch-Ostrau vor die zweite Straf- kammer des Landgerichts I führte. Auf Grund einer bei der hiesigen Polizei eingegangenen Mitteilung ließ Kriminalkommissar v. T r e s ck o w am ö. November abends auf dem Bahnhof Friedrich- ftraße den Angeklagten verhaften. Dieser war mit zwei Mädchen, die kurze Zeit in dem von ihm bewirtschafteten öffentlichen Hause tätig gewesen sind, hier angekommen und beabsichtigte, die Mädchen nach einem öffentlichen Hause in Lübeck zu überführen. Ein Mann in Mährisch-Ostrau , der ein gewisses Interesse für die Mädchen hatte, hatte der hiesigen Zentralstelle für die Bekämpfung deS internationalen Mädchenhandels Kunde von der geplanten Ver- schleppung gegeben, und darauf hin erfolgte die Festnahme des Brcnnecke und die Ueberführung der beiden Mädchen in das Frauen- Rettungshaus. Auguststraße 60. Die Verhandlung ergab folgendes Bild: Die setzt 21 bezw. 22 Jahre alten Mädchen sind frühzeitig zu Prostituierten geworden und auf ihren Wanderfahrten in die Hände einer Vermittlerin Frau Schmidt in Troppau geraten. Durch diese kamen sie in die Sklavenhalterei des Angeklagten Brennecke, der in Mährisch-Ostrau ein polizeilich konzessioniertes öffentliches HauS unterhält. Sie befanden sich, wie dieS bei solchen bedauernswerten Geschöpfen immer der Fall ist, bald ganz in der Gewalt des Angeklagten, der sie zunächst bei der Frau Schmidt, wo sie 7 fl. schuldig waren, ausgelöst und dann für ihre, bessere Equipierung gesorgt hatte. Obgleich sie viel Geld verdienten, wuchsen ihre Schulden bei dem Angeklagten lawinenhaft an, und nach 14 Tagen saß die eine bei ihm schon mit 30 fl.. die andere mit 0V fl. in der Kreide. Nun war in Mährisch-Ostrau in der Zeit bor Weihnachten daSGeschäft" in solchen Häusern ein sehr mageres, und so suchte sich der Angeklagte der beiden Mädchen wieder zu entledigen. Er hatte sie auch nur als«Durchgangsware" betrachtet. Die Bordellwirte pflegen sich gegenseitig mitWare" zu versorgen, und so hatte der Angeklagte eines Tages von dem Hauswirt Paul Schilling in"Lübeck , der dort im Klemenstwietel einLogierhaus für Mädchen" bewirtschaftet, die briefliche Auf- forderung erhalten, ihm bei Gelegenheit doch zwei Mädchen zu bringen", da, wie es in dem aufgefundenen Briefe heißt,er mit seinen alten Beständen aufräumen und frische Ware haben müsse." Für die Ueberführung der von ihm begehrten zwei Mädchen hatte Schilling gleich den Betrag von 120 Kronen mitgeschickt. Der An- geklagte hielt sich in seinem Hause nur 16» bis 17jährige Ware, er wußte aber,� daß er demKollegen" in Lübeck nur Mädchen bringen durfte, die über 21 Jahre alt waren, und so hielt er die beiden, mit denen er die Reise über Berlin nach Lübeck antrat, für die ge: eigneten Objekte. Er redete ihnen zu, ihr weiteres Heil in Deutsch land zu versuchen und hatte sie bald bestimmt, sich von ihm nach Lübeck bringen zu lassen. Wie die beiden Mädchen gestern vor Gericht bekundeten, hätten sie sich diesem Plane gar nicht wider setzen können, denn sie seien doch vollständig in der Gewalt des Brennecke gewesen. Für Bordellmädchen gebe es so gut wie gar kein Recht, da die Polizeibeamten den Bordellwirten gewöhnlich beiständen. Trotzdem beide Mädchen versicherten, im Verkehr fleißig gewesen zu sein, hätten sie doch nie Geld, sondern immer Schulden gehabt und hätten sich nicht sträuben können, als sie der Angeklagte nach Lübeck bringen wollte. Das eine Mädchen ist jetzt übrigens hier Dienstmädchen, das andere Kellnerin. Der An- geklagte behauptete, daß der Gedanke einer Uebersiedelung nach Deutschland von den Mädchen selbst ausgegangen sei. Er habe aus einer Gefälligkeit für denKollegen" aus Lübeck die Mädchen mit nach Berlin genommen, wo er seine hier ansässigen beiden Töchter, die er sehr lange nicht gesehen gehabt, besuchen wollte. Von Berlin hätten die Mädchen allein nach Lübeck weiter reisen sollen. Eine VermittelungSprovision habe er von Schilling weder verlangt, noch erhalten. StaatsanwaltschastSrat A r t e l t hielt den Tatbestand der Kuppelei für vorliegend. Der Angeklagte habe, wie dieS unter den Wirten dieser Art üblich sei, dem Schilling in Lübeck die beiden Mädchen zum Zwecke der Unzucht zuführen wollen, und er hätte sicher auch die von ihm im stillen erwartete Vermittelungsgebühr erhalten, wenn daSGeschäft" perfekt geworden wäre. Mit Rück- ficht darauf, daß dieses Treiben der Bordellwirte gemeingefährlich sei, beantragte der Staatsanwalt neun Monate Gefängnis und zwei Jahre Ehrverlust. Rechtsanwalt Bahn beantragte die Freisprechung. Die Tatsache, daß der Angeklagte Bordellwirt sei, dürfe nicht erschwerend ins Gewicht fallen. Der Angeklagte sei doch in Oesterreich von der k. k. Polizei konzessioniert, er wisse, daß auch in Deutschland , nämlich in Hamburg , in Lübeck und auch unter den Augen des Reichsgerichts Bordelle bestehen, und deshalb habe ihm bei seinem Vorgehen der DoluS gefehlt. Gcwohnhcits- mäßiges Handeln sei ihm ebensowenig nachgewiesen, wie ein Handeln aus Eigennutz. DaS Gericht verurteilte den Angeklagten zu neun Monaten Gefängnis, ein Jahr Ehrverlust und Zuläffi gleit von Polizeiaufsicht. In dem Äkrbrinaeo von Dirnen von einem Bordell zu einem anderen liegt ein Vorschubleisten der Unzucht durch Vermittelung und Gewährung von Gelegenheit. Der Eigennutz bestehe in der Erhaltung der br reits fließenden Einnahmequellen als Bordellwirt, auch halte der Gerichtshof gewohnheitsmäßiges Handeln für zweifellos vor liegend. Der Antrag des Angeklagten, ihn gegen 3000 M. Kaution aus der Haft zu entlassen, wurde abgelehnt. Der Tod auf der Straßenbahn. Welche schwere Pflichten den so gering besoldeten Wagenführern obliegen, zeigt die nachfolgende am Mittwoch vor dem Reichsgericht verhandelte Strafsache. Wegen fahrlässiger Tötung ist am 23. No vember 1905 vom Landgerichte n in Berlin der Reservefahrer Friedrich Wilhelm Schmidt zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt worden, während der Mitangeklagte Hasselmann frei gesprochen wurde. Als Angestellter der Großen Berliner Straßen bahn hatte S. für den defekten Wagen des H. diesem einen Ersatzwagen zuzuführen. Beide Wagen trafen sich auf der eingleisigen Strecke und hielten drei Meter von einander entfernt. Dann sollten die Wagen gewechselt werden. De» defekten Wagen sollte S. wieder nach Berlin zurückfahren. Als er den Wagen fahren ließ, bewegte er sich aber nicht nach Berlin , sondern nach Plötzensee zu. S. hielt ihn noch rasch an. Auf seine Veranlassung machte sich B.<der Ge rötete) zwischen beiden Wagen zu schaffen, insbesondere an der Kurbel des Kraftwagens, um sie abzunehmen. Dabei stellte er sie aber versehentlich auf Kraft und der Wagen bewegte sich auf den anderen zu. Anstatt aus dem Gleise herauszuspringen, drehte B. an der Kurbel weiter und kam zwischen beide Wagen, die beim Zusammenstoß ihm den Unterschenkel zerschlugen. Er starb nach längerem Leiden und weil er wie es im Urteile heißt sich nicht operieren lassen wollte, im Kranken hause. Die Schuld S.s an dem Tode des B. wurde vom Gerichte darin gefunden, daß er die Kurbel seines Wagens nicht, wie er ver­pflichtet war, vorher abgezogen hat. S ch'm idt hat in der Eile vergessen, die Kurbel abzuziehen. Auf die Revision des Angeklagten Schmidt hob das Reichsgericht das Urteil a u f und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Es wurde nicht als genügend festgestellt erachtet, daß S., indem er die Kurbel abzunehmen vergaß, sich einer Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat._ Schadenersatzverpflichtung wegen Unterlassens im Hof bei Glatteis zu streuen. Das Dienstmädchen H. in S e b n i tz in Sachsen kam am 7. Februar 1902 frühmorgens infolge Glatteis zu Fall, als sie den Hof de? Beklagten , in dessen Hause sie bei einer Familie in Stellung war, betreten wollte, um Asche wegzutragen. Für die ihr aus dem Unfall entstandenen Nachteile macht sie den beklagten Haus besitzer verantwortlich, da dieser eS unterlassen habe, im Hofe abstumpfendes Material zu streuen. Sie führt dazu aus, daß der Beklagte die Streupflicht vorsätzlich verabsäumt habe, indem er sich zu einem Hausbewohner äußerte:Vorn habe ich ge st reut, wer sich hinten hinsetzt, setzt sich auf seinen eigenen Hintern." Der Beklagte bestreitet dies jedoch und macht hauptsächlich geltend, daß es in der Gegend üblich sei, daß die Dienstmädchen selbst für die Streuung sorgten. Auch habe die Klägerin die Glätte gesehen, als sie die Hoftür öffnete, und war es ihr eigenes Verschulden, wenn sie den Hof betrat, ohne vorher etwas hinzustreuen, was sie sehr bequem hatte, da sie Kehricht und Asche in den Hof schaffen wollte. Das Landgericht Bautzen und das Oberlandesgericht Dresden nahmen übereinstimmend an, daß sich au« der Polizeiverordnung und der Lokalbauordnung für Sebnitz eine Verpflichtung deS Beklagten zur Beseitigung der Glätte in seinem Hof nicht herleiten lasse. Beide nahmen eigenes Verschulden der Klägerin an und erkannten deshalbl auf A b w e i s u n g der Schadenersatzklage. Das Oberlandesgericht Dresden führt dazu aus, daß der Be klagte überhaupt von j e d c�r Schadenersatzpflicht frei sei, auch wenn ep schuldhaft das Streuen unterlassen hätte I Dieser eigentümlichen jegliche Rücksichtnahme auf seinen Neben: menschen verkennenden Rechtsanschanung vermochte das Reichs- g e r i ch t nicht beizutreten. ES führte aus, es könne um so weniger eine Befreiung des Beklagten von jeder Schadenersatzpflicht ein- treten, wenn die von der Klägerin aufgestellten Behauptungen über das mutwillige Unterlassen des Streuens im Hose auf Wahrheit be: ruhen sollten. Infolgedessen wurde das oberlandesgericht- liche Urteil ausgehoben und die Sache zur Prüfung nach der angedeuteten Richtung hin noch einmal an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Berteilen von Boykottzetteln auf der Straße. Der Genosse Mantke und weitere vier Genosse« aus Breslau hatten ohne polizeiliche Erlaubnis auf der Straße an Passanten Zettel verteilt, auf denen zur Meidung gewisser, von der organi- ierten Arbeiterschaft boykottierter Lokale aufgefordert wurde. Sie vurden vom Landgericht wegen Uebertretung des§ 10 des preußi che» Preßgesetzes verurteilt. Das Landgericht meinte: Allerdings wäre mit dem Kammergericht anzunehmen, daß§ 10 des preußischen Preßgesetzes durch den K 30 Des Rcichs-Preßgesetzes hinsichtlich des öffentlichen Verteilens von Druckschriften nur insoweit aufrechterhalten sei, als er von einer polizeilichen Erlaubnis ab- �ig mache die unentgeltliche Verteilung von Aufrufen, Plakaten und Bekanntmachungen. Es würde also nicht darunter fallen eine entgeltliche Verteilung, das heißt eine Ver- teilung, für die der Auftraggeber ein Entgelt zahle. Nun be: haüpteten die Angeklagten zwar, von der örtlichen Partei etwas be- kommen zu haben. Indessen sei nach der Beweiserhebung anzunehmen, das keiner der Angeklagten von vornherein etwas erhalten habe und daß einzelnen ganz erheblick später zwar eine Kleinigkeit gegeben worden sei, aber lediglich zu dem Zwecke, um sie vor Strafe zu bewahren, nicht als Entgelt. Das Gericht sei fest überzeugt, daß alle Angeklagten nur im Interesse der Partei die Zettel verteilt hätten, ohne auch nur an eine Bezahlung zu denken. Sie hätten einer polizeilichen Erlaubnis bedurft, denn die Zettel mit der Aufforderung, bestimmte Lokale zu meiden, stellten sich als Auf rufe dar. Die Angeklagten legten Revision ein und machten geltend, das Landgericht habe den Begriff der Entgeltlichkeit und den des Aufrufs verkannt. Das Kammergericht verwarf aber das Recht«- mittel. Es scheitere an den tatsächlichen Feststellungen, auf die § 10 deS preußischen Preßgesetzes in der durch daS Reichspreßgesetz erhaltenen Fassung ohne Rechlsirrtum angewendet worden sei. Bekanntlich ist da« Verbot deS§ 10 des preußischen Preßgesetzes für die Zeit des Wahlkampfes durch§ 43 der Gewerbe- orduung, Absatz 4 und 6. außer Kraft gesetzt. Kontraktbrüchige Gutsbesitzer deleidigen die Richter. Wegen Beleidigung ist am 17. Oktober 1905 vom Landgerichte Lyck der Gutsbesitzer Gustav Herren- d ö r f e r zu 200 M. Geldstrafe verurteilt worden. Er war von einem entlassenen Schweizer wegen grundloses: Entlassung verklagt und vom Amtsgerichte seinem Vertragsbruch«nffprewend verurteilt worden. Gegen das Urteil machte der Angeklagte eine Eingabe an den LandgerichtSpräfidenten. in welcher er da« Urteil scharf kritisierte, besonders aber den Amtsrichter, der cS gefällt hatte, stark mitnahm. Das Landgericht hat dem Angeklagten den Schutz des K 193 im weitesten Möge zugebilligt, aber angenommen, daß er durch die gewählte Form den Amtsrichter beleidigen wollte. Es hieß in der Eingabe:Im Daraufloswirtschaften hinter dem preußischen Adler lasse der AmtS- richter feine Amtspflicht außer acht", ferner:DaS kommt davon, wenn Richter daS Gesetz über die Sitte stellen, und ungebildete Richter stehen, wenn Lücken sich auftun, wie die Ochsen am B e r g e". In der R e v i s i o n deS AngeUagten gab der Ler- teidiger zu, daß der Ton der Eingabe sehr scharf sei, er meinte aber, aus dem k o n f u i e n Schriftstück lasse sich nicht entnehnien, daß der Angeklagte sich der Beleidigung bewußt war. Da« Reichsgericht erkannte am Mittwoch auf Verwerfung der Revision deS.konfusen' Agrariers. Strafloses Töte» eines Bauern durch ei» Automobil. Am zweiten Tage der vorjährigen Herkomer-Konkurrenz(Etappe München Linz ) ereignete sich bei Waldering ein Unfall, der den Tod eines Bauern zur Folge hatte. F r h r. d. Hirsch fuhr am Donnerstag, 7. Juni, in aller Frühe nach Salzburg , um die Zollabfertigung der später über die Grenze kommenden Motor- fahrzeuge der Konkurrenten vorzubereiten. Bei Waldering passierte er den Einspänner eines Bauem, dessen Pferd, nachdem das Auto schon vorüber war, einen Seitensprung machte, infolgedessen der abspringende Bauer so unglücklich unter die Räder kam, daß er an den erhaltenen Verletzungen starb. Auf Grund des eingeleiteten Strafverfahrens und der hierdurch bedingten Zeugenvernehmungen hat unterm 19. No« vember v. I. die Strafkammer des Landgerichts Traunstein beschlossen, das Verfahren gegen Freiherrn V.Hirsch unter Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse ein- zustellen. Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Staats- anwalts hat der Strafsenat des obersten Landes» g e r i ch t s verworfen und dem Entscheide der Straf- kammer des Landgerichts Traunstein zugestimmt. Das Gericht geht davon aus, der Unfall habe sich auf der Staats« straße, die von Automobilen viel frequentiert wurde, ereignet. An jenem Tage waren anläßlich der Herkomer-Konkurrenz sehr viele Motorwagen zu erwarten: das sei in allen Orten bekanntgegeben worden. Der Bauer hätte also mit seinem scheuen Pferde doppelt vorsichtig sein müssen. Jedenfalls treffe den Automobilbesitzer kein Verschulden. Die agrarische Mehrheit des aufgelösten und von der Regierung erwarteten neuen Reichstages widersetzte sich mit allen Kräften gegen eine auch nur zivilrechtliche Haftung für durch Automobile angerichtete Schäden. Vermischtes. Durch den Untergang der Hamburger BarkNordwind" an der englischen Küste ist eine Berliner Kaufmannsfamilie in tiefe Trauer versetzt worden. Die Bark scheiterte, wie bereits gemeldet ist, am 16. Dezember 1906 in der Nähe der Shetlandsinseln, wo sie auf Riffe getrieben worden war. Die Besatzung versuchte sich da- durch zu retten, daß sie die Brandung, die für Boote unpassierbar war, durchschwamm. 17 Mann gelang dies, während der Kapitän, der Schiffszimmermann und der Schiffsjunge Großmann den Tod fanden. Er wurde bei dem Durchschwimmen der Brandung gegen ein Riff geschleudert und sein Körper buchstäblich zerschmettert. Seine Leiche sowie diejenigen der beiden anderen Ertrunkenen sind in die See hinausgetrieben. 28 Verletzte. Zu dem Eisenbahnunglück bei Terracota wird noch gemeldet: Beide Züge stießen in voller Fahrt aufeinander, mehrere Wagen wurden völlig zertrümmert; ein Teil davon fing Feuer, ohne daß es möglich war, den unter den Trümmern liegen- den Verletzten Hülfe zu bringen� Füii,f Wagen verbraunten völlig. 28 Verletzte sind nach Topeca gebracht worden. Seehelden. Das RettungsbootRyde" der Insel Wight war, wie aus London gemeldet wird, vorgestern bei hohem Seegange ausgefahren und kenterte. Neun Mann der Besatzung hielten sich krampfhaft am Kiel des Bootes fest. Nach fünf Stunden waren zwei derart ermattet, daß sie losließen und in den Wellen unter- gingen. Die übrigen sieben konnten kurz darauf von einem anderen Rettungsboot geborgen werden. Schiffsbrand. In Farfund(Norwegen ) entstand auf dem DampferLindholmen" gestern vormittag Feuer im SchifsSsalon; da es sich als unmöglich crwieS, den Brand zu löschen, steuerte man auf Lister zu, wo das Schiff auf Grund gesetzt wurde. Weder das Schiff, noch die Ladung sind zu retten. Ein Kellner und zwei Passagiere werden vermißt; man nimmt an, daß alle drei ver- brannt sind. Auch die gesamte Post ist verbrannt. Ein Schiffszusammenstoh ereignete sich, wie aus Antwerpen gemeldet wird, gestern in der Nähe von Astruwel. Dort stießen die beiden englischen DampferBoston " undThurland Castle" zu- sammen. Beide Fahrzeuge erlitten schwere Havarien. Erstickt. In Belgrad wurden der Bäckermeister Ogmanobie, dessen öjühriger Sohn sowie 2 Gesellen morgens in der Backstube tot aufgefunden. Das Unglück ist auf mangelhaftes Funktioniere.. des Backofens zurückzuführen. In St. Gingolph wurden drei Personen, ein alteS Ehepaar und dessen 16jähriges Dienstmädchen, erstickt im Zimmer aufgefunden. Das Unglück ist durch das schlechte Funktionieren der Zentralheizung verursacht worden. Großfeuer. In Portsmouth brach vorgestern Nacht gegen 11 Uhr in verschiedenen VorratSmagazinen in der Nähe des Arsenals Feuer aus, das. durch einen heftigen Wind angefacht, sehr bald eine bedrohliche Haltung annahm. Nachdem die Truppen alarmiert und von den im Hafen befindlichen Schiffen Feuerlösch- abteilungen mit Spritzen auf dem Brandplatz erschienen waren, gelang es gegen 3 Uhr morgens des Feuers Herr zu werden. Von den in den Magazinen lagernden AuSrüstungSgegenständen eines Armeekorps sind Sachen im Werte von vielen tausend Pfund Sterling vernichtet worden. Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Marithallen-Direktion.(Großhandel) Nindfleisch I» 7075 pr. 100 Pfd., IIa 64-69, lila 68-63, IVa 50-56. Kalbfleilch, Doppelländer 120135, la 92100, IIa 80-90, ITTa 65-78, Holl, 66-62. Hammelfleisch la 6775, IIa 5265. Schweinefleisch 5766. Rehwild la per Psd. 0,600,70. Ha 0,40-0,58. Rotwild la 0,380,43, Ha 0,35, do. Kälber 0,400,45. Damwild 0,400,55, do. Kälber 0,45-0,65. Wildichweine 0,30-0,45. Frischlinge 0,400,65. Hasen per Stück 2,903,00, do. klein und IIa 1,002,50. Kaninchen per Stück 0,700,90. Wildenten per Stück 1.251,30. Hohner , alte per Stück 1,502,20, do. na 11,40, do. junge per Stück 0,801,40. Tauben per Stück 0,35, junge kleine 0,00. itai. 0,90. Enten per Stück 1,502,60, Hamburger junge per Stück 3,60. Gänie, Oderbrucher, per Psd. 0.450,63, fco. la per Stück 0,00, Ha 0,00. Hechte per 100 Psd. 90104, malt 88. Zander 0,00. Schleie unsortiert 0,00, mittel 0,00, kleine 0,00. Bleie 0,00. Aale, groß 0,00, mittel 0,00, klein 0,00, uns. 0,00. Plötzen 4546, Karpsen, 25 30er 0,00, do. 3035« 0,00, da. unsort. 0,00, Laus. 50 70 er 0,00, Schles. 0,00. Barse 69. Karauschen 0,00. Blei­fische 0,00. Weis 0,00. Bunte Fische 0,00. Amerika ». Lachs I» neuer per 100 Psd. 110130, do. na neuer 90100, do. lila neuer 76. Seelachs 2025. Sprotten, Kieler, Wall 0,751,25, Danziger, Wall 0,600,80. Flundern, pommersche la, per Schock 0,00, do. pvmmersche IIa 0,00, Kieler, Stiege la 46, do. mittel ver Kiste 23, Hamb. Stiege 45, halbe Kiste 1,502. Bücklinge, per Wall Kieler 3,505,00, Stratsunder 0,00. Aale, groß per Psd. 1,101,30, mittelgroß 0,80 1,00, klein 0,500,60. Heringe per Schock 45. Schellfische Kiste 4,00. do. , Kiste 2.00. Kabliau, p. 100 Psd. 20-25. Heilbutt 0,00. Sardellen. lS02er per Anker 95. 1904er 95, 1905er 93, 1906er 7875. Schottische Bollhering« 1905 0,00, large 40-44, füll. 36-38, med. 3542, deutsche 8744. Heringe, neue MatjeS, per'/, To. 60120. Sardinen, rufl., Faß i ,501,60. Bratheringe, Büchse(4 Liter) 1,501,75. Neunaugen, Schocksaß 11, kleine 56, Riesen- 14. Hummern, kleine, per Psd. 0,00. Krebse, per Schock, große 0,00, mittel 0,00, kleine 0,00, unsort. 4,60. Galizier , groß 0,00, mittel 0,00. Tier, Land-, per Schock 4,005,50. Butter per tOOPsd. la 121 124, IIa 117120, lila 114117, abjalleude 90-105. Saure Gurken Schock 3,504,00, Pjeffergurten 8,50 4,00. Kartostein per 100 Ptd. 0,00, magnam bonnm 2,102,25, Dabersche 2,102,25, Rosen 0,00, weiß« 1,762,00, Salatkartoffeui 5,006,00. Spinat per 100 Psund 2025. Karotten per 100 Psund 1012. Sellerie, hiesige, per Schock 4,00 6,00, do. pommersche 4,005,00. Zivil große, per 100 Pfd. 3,003,50. do. kleine. 2,002,25. do. hiesige(Perl- 0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün, Schockbund 2,00. Kohlra' per Schock 0,00. Rettig. bahr., per Schock 2,404,80. Radie per Schockbund 0,00. salat, per Schock 0,00. do. EScarole, Mandel 0,00, do. Endtvien 0,00. Mohrrüben per 100% 2,604,50. Teltower Rüben per 100 Pfd. 810. Weiße Rüben, groß> 22,50, kleine 56. Rote Rüben 1,502. Blumenkohl Holl, per Kopf 0,00. itai. per Kopf 0,00. Wirsingkohl per Schock 3,006,00. Rotkohl Schock 3,00-8,00. Weißkohl 100 Psd. 2,00-3,00. Rosenkohl p. 100 Psd. 25-35. Grünkohl per 100 Psd. 5-10. Schnittlauch 12 Töpse 0,00. Kohl. rüben. Schock 23. Kürbis 0,00. Birnen, per 100 Psd. hiesige 716, böhmische 820. Aepsel, per 100 Psd., hiesige 320, Graoenstelner 0,00, Tiroler in Fässern 0,00, Kiste 32-80, Amerik. 15-30. Wallnüst« er 100 Psd. 0,00, do. rumänische 0,00, do. stanz, dorne« 2225. laranuss« 0,00. Haselnüsse lange 4042, runde 0,00. Zitronen, Messtna. 800 Stück 8,00-10,00, 860 Stück 7/10-9,00, 200 Stück 9-13. Apfelsinen, Jaffa , per Kiste 814, Murcia 200er per Kiste 610, d.". 200er 7-11, Valencia 420» p» Kiste 11,50-20, dp. 714» 17-23.