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Unentwegt freifinnig.

Eine blutige Silvesternacht in der Kaserne. gerichtliche Urteil wurde vom Oberlandesgericht Nürn- 1 als eine Berseßung unserer hente so blühenden Gewerkschafts­Swischen Soldaten der Artillerieregimenter Nr. 15 und 51 in berg   zurüdgewiesen. Dahingegen änderte das Ober- organisationen herbeizuführen. Auch hier wie auf den anderen Straßburg   tam es am Silvesterabend in der Kantine zu Hänseleien landesgericht das Urteil auf die Anschlußberufung des Klägers schon behandelten Gebieten des öffentlichen Lebens trete deutlich barüber, welches von beiden das schönste Regiment sei. Bei der dahin ab, daß es das zuerkannte Schmerzensgeld auf in die Erscheinung, wie sehr die Frauen, besonders die proletarischen, Ungetrunkenheit der Soldaten arteten die Sticheleien bald in 1500 m. erhöhte. Das Oberlandesgericht hat festgestellt, daß daran interessiert seien. Sie, deren Koalitionsrecht in den ver­Streitereien und Tätlichkeiten aus, bei denen auch das Messer seine der Geschäftsführer der Beklagten   den eigen mächtig abschiedenen deutschen Vaterländern schon genug eingeengt wäre. Bei traurige Rolle spielte. Ein Soldat erhielt einen Stich in die Wange, geänderten Bauplan dem Polier B. aushändigte, ohne diesem Behandlung der Bülowschen Wahlparole hob Rednerin unter all ein anderer ins Schulterblatt und ein dritter Unbeteiligter wurde den Auftrag zu geben, vor der Ausführung den Plan dem Bau- feitigem Beifall hervor, daß die deutsche Arbeiterschaft die vom so tief in die Brust und die Lunge gestochen, daß an seinem Auf- unternehmer vorzulegen. Die Behauptung der Beklagten  , Bau- Stanzler betonte hohe Bildung lediglich sich selbst, ihren gewerk. tommen gezweifelt wird. Ein Sergeant, der Frieden stiften wollte, meister X. müsse den Plan in Händen gehabt haben, weil das schaftlichen und politischen Organisationen und ihren Bildungs. wurde ebenfalls mit dem Messer bedroht. Eine strenge Unter- unter dem eingestürzten Stockwerk befindliche Stockwerk ohne den vereinen zu danken habe, während Staat, Verwaltung, Polizei fuchung ist eingeleitet. Die Regimentsbehörden suchen den Vorfall Plan des oberen Stockwerks gar nicht habe errichtet werden können, und Gerichtsbarkeit nur hemmend eingegriffen hätten. Wie es möglichst zu berheimlichen. indem die Konstruktion in das untere Stockwerk eingreife, erachtete mit der so viel gerühmten Sozialpolitik wirklich aussehe, zeigte sie Die Soldaten erwartet schwere Strafe. Sind aber andere der Berufungsrichter für unrichtig, weil der Polier B. das untere mit schneidender Schärfe an vielen Beispielen aus den Erfahrungen Resultate bei jungen Leuten zu erwarten, die in einem System Stodwerk gebaut haben könne, ohne daß der Baumeister X. Detail- des praktischen Lebens und der Gesetzes- und Rechtspraris. Dem aufwachsen, das ihnen lehrt, Meinungsverschiedenheiten zwischen kenntnisse habe befizen müssen, wie B. das obere Głodwert bauen gegenüber stellte sie das Wirken der Sozialdemokratie zu Nutz und Böllern mit Blut auszufechten. Zur Erziehung gesitteter Menschen und den im oberen Teil des oberen Stowerts befindlichen Ent- Frommen wirklicher Volkswohlfahrt und Kultur. Die sozialdemo ift ber Militarismus jedenfalls nicht geeignet. laftungsbogen sichern werde. Gegen dieses Urteil hatte die Be- fratische Partei habe stets bewiesen, daß die Wünsche und For flagte Revision eingelegt und besonders ausgeführt, der Bau- derungen auch der Frauen am besten bei ihr aufgehoben seien. meister habe seinen Polier zu kontrollieren. Der Mit einem begeisternden Appell an die Frauen, in diesem Wahl­Die Blätter der freisinnigen Vereinigung zeichnen sich wahr- IV. 8ibilsenat des Reichsgerichts wies die kampfe für die große Sache der Sozialdemokratie zu wirken, soweit Haftig weder durch heroische Prinzipienvertretung noch durch poli- Revision der Beklagten   zurüd und führt zu dem er es möglich sei und in ihren Kräften stehe, schloß der Vortrag, dem In seinem Sinne gehalten waren die tische Genialität aus. Aber selbst an einem Mosseblatt gemessen wähnten Einwand aus, daß es die Beklagte nicht entlasten könne, stürmischer Beifall folgte. erscheinen die Blätter der freisinnigen Volkspartei, die Freifinnige wenn der Eintritt des Schadens nicht durch die Kontrolle des Bau- Ausführungen der Diskussionsredner, der Genossen Stumpe und Folgende Resolution wurde einstimmig angenommen: Beitung" und die Breslauer Zeitung" von einer wahrhaft über- meisters abgewendet wurde. Denn dieser Kontrolle hätte Thader. ea menschlichen Trottelhaftigkeit und Gesinnungslumperei. So meint ber Beklagten bie im Verkehr erforderliche Doppelt zur Pflicht, an der Agitation und jeder Arbeit für die nicht bedurft, wenn der Geschäftsführer Die Rechtlosigkeit der Frau als Staatsbürgerin macht es ihr die Breslauer Zeitung" in einer Besprechung des famosen Bülow- Sorgfalt beobachtet und sich mit dem Baumeister Wahlen sich zu beteiligen. Nur eine Vermehrung der sozialdemo fie ins Benehmen gesett hätte, anstatt dem Polier fratischen Abgeordneten gibt den Frauen die Gewähr, daß endlich stellten sich bereits ein die zwar den Entschluß des Kanzlers, von den eigenmächtig geänderten Bauplan aus- ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des wirtschaftlichen und dem Druck der klerikalen Herrschaft loszukommen, lobten und ihm zuhändigen. Die Beklagte sei aber nach§ 31 des B. G. B. politischen Lebens, vor allem das politische Wahlrecht für sie er= zu helfen bereit seien, die diese Hülfe aber an Bedingungen( bergl.§§ 13,6, 35, 36 des Gefeßes betreffend die Gesell- rungen wird." * nüpften, die einfach unerfüllbar" seien: schaften mit beschränkter Haftung; Erkenntnis des Reichsgerichts " Da wird der Kanzler getadelt, daß er dem Schutzo II vom 19. Februar 1904 Bd. 57 G. 93) für den Schaden verant­nicht den Krieg ankündigt, daß er in kulturellen wortlich, den ihr Geschäftsführer durch die in Ausführung der ihm Fragen tein liberales Bugeständnis macht, daß zustehenden Verrichtungen begangene zum Schadensersatz ver­bon tonstitutionellen Garantien teine Rede ist. Revision wegen Verletzung des§ 254 B. G. B.( eigenes Ver- ihm die Belehrung ein, daß nirgends eine Vorschrift darüber pflichtende Handlung dem Kläger zufügte. Auch die Rüge der Ungenommen, der Reichskanzler verspräche so eine Art Er- schulden), weil sich der Kläger   auf das frische Mauerwerk gestellt. füllung des freisinnigen Programmes, glaubt man im Ernst, er anstatt für seine Arbeit sich ein sogenanntes Fußgerüst herzustellen, würde bei den Wahlen eine Mehrheit erringen, wurde vom Revisionsgericht zurückgewiesen, weil der Kläger   im die ihm seine Durchführung ermöglichte? Wir denken andern Falle ebenso bei dem plöglichen Busammenbruch in die von der Werbekraft des entschiedenen Liberalismus ganz gewiß Tiefe gestürzt sein würde. nicht gering, aber gegen den Terrorismus und die Skrupellosig­teit sozialdemokratischer Agitation kommt er nicht an.

Manifestes, daß es nicht an liberalen Politikern fehlen werde

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Der Umstand, daß für den Unfall noch ein anderer außer illiberal, von einem Staatsmann ein genau umschriebenes Pro- daß dem Maurer außer der Unfallrente 1500 M. Schmerzensgeld, dem Betriebsunternehmer verantwortlich war, hat es also bewitt, gramm zu verlangen, wenn die Wahlen ihm erst die Mehrheit 631,97. M. einmalige Entschädigung und 94,92 M. jährliche schaffen sollen, auf die er sich stützen möchte. Was der Kanzler Rente zugesprochen wurde. Um diesen Betrag wäre er also ohne als fein nächstes Ziel aufstellt: Los von der Herrschaft des Zen  - den Glüdsumſtand durch die von sozialdemokratischer Seite so trums! Los von einer parlamentarischen Konstellation, die es häufig angegriffene Ausnahmebeſtimmung der Unfall gefekgebung dem Zentrum ermöglicht, jederzeit mit Polen   und Sozialgeschädigt worden. demokraten Lebensforderungen des Staates zu vereiteln das

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muß den Wählern einstweilen genügen. Das weitere findet Sind in dem königlichen Forst Privatwege gemäߧ 368 3iffer 9 des Strafgesetzbuches möglich?

fich schon von selbst." Und so weiter mit Grazie.

Ausland. Italien  .

Die Furcht vor der Wahrheit.

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Im großen Saal von Bräuer in der Großen Frankfurter straße sprach vor einer zahlreichen Zuhörerschaft Genosse Düwell. Ein niedliches Intermezzo führte der überwachende Leutnant herbei. Einzelne Worte des Redners fonnte er anscheinend nicht verstehen. Iauter spreche. Das trug Gr wünschte deshalb, daß dieser

( Heiterkeit.)

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existiere, wie ein Redner zu sprechen habe. Der Herr Weber­wachende möge die Güte haben und dafür sorgen, daß Beamte in die Versammlung geschickt würden, die ein intaktes Gehör hätten oder, falls es nicht der Fall sei, sich ein Hörrohr mitbrächter. ( Lebhafte Zustimmung.) Redner beleuchtete die Bedeutung der dem Beifall der Hörer und besonders der Hörerinnen eingehen bevorstehenden Wahl von den verschiedensten Seiten und legte unter bar, daß durch die Wirtschaftspolitik der Mehrheitsparteien fer Frauen als Produzentinnen und Konsumentinnen noch schärfer getroffen würden als die Männer und daß schon daraus ihr großes Intereſſe an dem Ausgange der wohl ich getretung der Verwirklichung des Sozialismus werde aber die und Unterdrückung der Frau in ihren verschiedensten Formen gänz lich aufgehoben werden. Eine Etappe im Kampf um die Erringung unseres großen Endzieles sei auch der Wahlkampf, indem er bei­trage zur Bielerkenntnis und zum Fortschritt der Bewegung. hätten auch die Frauen tein Wahlrecht, so könnten sie doch ihre ( Stürmischer Beifall.) Macht einsehen für die Wahl von Vertretern der Sozialdemokratie. Es fand noch eine kurze Debatte statt. Einen starten und sehr nachhaltigen Eindruck machten die Aus­führungen der Genossin engels, die begeisterungsvoll den proletarischen Frauen zur Pflicht machte, energisch mitzuwirken an dem Befreiungskampfe des Proletariats.

Frauen, hinein in den Wahlkampf! Versammlungen Veranstaltungen.

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Berlin  . Montag, den 7. Januar, Uhr, im Neuen Klub­

Diefe in letzter Beit in einigen Breßorganen erörterte und Daß es Freisinnige geben würde, die ihn geradezu dafür wunderlicherweise berneinte grage iſt zuerst in einer stammer loben würden, daß er nicht die geringsten liberalen gerichtsentscheidung mit Recht bejaht worden. Achtzehn Angeklagte Konzessionen in Aussicht stellte, wird sich selbst ein Bülow aus der Gegend von Naumburg   a. S.( Groniz und Genossen) waren schwerlich haben träumen lassen! So jammervoll benahm sich selbst bom Landgericht Raumburg wegen Uebertretung des§ 368 Biffer 9 der Nationalliberalismus nicht in den Tagen seiner kläglichsten des Reichs- Strafgesetzbuches zu Geldstrafen berurteilt Erniedrigung!- worden. Sie hatten in der föniglichen Forst Wege benußt, die zum Abfahren von Holz und zu anderen Waldwirtschaftszwecken dienten und die durch Warnungszeichen als" Forstprivat­wege" für den öffentlichen Verkehr geschlossen worden waren. Sie sollten die Vorschrift des§ 368 Biffer 9 übertreten haben, wonach bestraft wird, wer auf einem durch Warnungs­Rom, 4. Januar.  ( W. T. B.) Osservatore Romano  " veröffentsaeichen geschlossenen Privatwege geht".- Die Anhaus", Kommandantenstraße 72, Vortrag des Herrn Kunze:" Die licht folgende Note: getlagten legten Revision ein und machten geltend, die Frau im gewerblichen Leben". Vorschrift könne auf Wege in dem fistalischen Forst überhaupt nicht Anwendung finden. Entscheidend wäre das preußische Feld- und Forstpolizeigeset. Dessen§ 10 fpreche nicht vom Walde und sein § 36 wolle zwar den strafen, der unbefugt auf Forstgrundstücken außerhalb der öffentlichen Wege oder anderer Wege fich aufhält, Recht der Fläche. 26 Seiten. 0,50 M. Verlag Goſe u. Tezlaff, G. m. b. aber nur dann, wenn er ein Werkzeug mit sich, Berlin   SW. 61. Gefundheitspflege von Dr. med. Alice Profé. 138 Seiten. Berlag: führe, das zum Fällen von Holz usw. seiner Beschaffenheit nach Schall u. Rentell, Berlin   SW. 11. bestimmt erscheine. Danach fönne sich jeder ohne ein solches Geschäftsbericht der Kraftfahrzeug- A.- G. für das erste Geschäfts. Druď: Liebheit u. Thiesen, Werkzeug in dem ganzen Forst uneingeschränkt bewegen, also auch jahr vom 2. Mai bis 30. September 1906. auf allen Wald wegen. Berlin  . Umfturz in Sicht! Betrachtungen zur Reichstagswahl von Professor

Wie es heißt, will die französische   Regierung einen Teil der in dem Gebäude der Nuntiatur in Paris   am 11. Dezember v. Js. beschlagnahmten Schriftstücke, und zwar inbetreff bestimmter Ber­fönlichkeiten, veröffentlichen. Der heilige Stuhl erklärt hierzu, daß er schon jetzt jede Verantwortlichkeit für diese Veröffentlichung ablehnt und es denjenigen Persönlichkeiten, die sich dadurch ver­leht fühlen sollten, überläßt, geeignete Schritte zur Wahrung ihrer Rechte zu tun. " Osservatore Romano  " weist darauf hin, daß bei der Beschlag­nahme teine Inventarisation der beschlagnahmten Schriftstücke stattgefunden hat.- Spanien  .

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Sehr gütig! W. T. B. meldet vom 4. Jan. aus Madrid  : Der Minister des Innern hat bestimmt, daß sich die Gendarmerie fünftig bei der Unterdrückung von Ruhestörungen innerhalb der Städte eines Gewehres von geringer Tragweite bedienen soll.

Soziales.

Glück beim Arbeiterrisiko.

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Wiederholt ist im Reichstag und in der Presse von sozial­demokratischer und gewerkschaftlicher Seite hervorgehoben, welch

Der erste Straffenat des Rammergerichts ver

Eingegangene Druckschriften.

R. C. Hagen  :" Wahlreform". Das Recht des Menschen und das

Dr. H. Staudinger. 26 Seiten. Berlag Ed. Roether, Darmstadt  . 30 B. Neuer Frankfurter   Verlag Frankfurt   a. M.

warf die Revision des Angeklagten mit folgender Begründung: Das deutsche   Volt unterm römischen Joche von A. Böhtlingt. Preis Der§ 368 Ziffer 9 des Reichsstrafgesetzbuches gelte in erster Reihe, tommen. Nach der Bestimmung des§ 368 Biffer 9 Str. G. B. fönnten und angewandte Stünste. Herausgeber Ferdinand Avenarius  . Berlag von Der Kunstwart. Rundschau über Dichtung, Theater, Mufit, bildende auch in Wäldern private Wege geschlossen werden, indem es Georg D. B. Callwey   in München.  ( Bierteljährlich 3,50 M., das einzelne durch Warnungszeichen fenntlich gemacht werde. Es fönne auch der Heft 70 Pf.) Fiskus fistalische Privatwege durch Warnungszeichen schließen. Der Fistus fönne auch sehr wohl im Walde Privatwege haben, deshalb mit Recht verurteilt worden.

die er nicht von anderen begehen lassen wolle. Die Angeklagten ſeien Letzte Nachrichten und Depefchen.

Berechtigte Interessen.

Steuergroschen für eine bankerotte Politik. Köln  , 4. Januar.  ( W. T. B.) Der Kölnischen Zeitg."

Bom Landgerichte Eisen( Ruhr) sind am 13. Juni 1906 der wird aus Berlin   von heute telegraphiert: In amtlichen schweres Unrecht den im Betriebe Verletzten durch die ausnahme- Kaufmann Heinrich Weber in Gelsentirchen und der Rebatteur Kreiſen ist man sich nicht zweifelhaft darüber, daß die Re­rechtliche Vorschrift des§ 135 des Gewerbe- Unfallgefeßes zugefügt des Beobachter" Otto Ballen in Cijen verurteilt worden, der gierung zur Fortführung der Ansiedelungspolitik in den wird. Dieser( dem alten§ 25) entsprechende Baragraph schließt, erstere zu 100 M., der lettere au 200 M. Geldstrafe. Beleidigt soll vom Polentum bedrohten Landesteilen für den 1. April d. I. wiewohl die Unfallrente höchstens% des wirklichen Schadens- ein Polizeibeamter fein. Auf bie Revision der Angeklagten neue Mittel anfordern muß, da bis zu diesem Zeitpunkt der ersatzes ausmacht, jeden Ersatzanspruch des Verletzten gegen 5ob am Donnerstag das Reichsgericht das Urteil wegen Ber- Ansiedelungsfonds bis auf einen geringfügigen Rest erschöpft den Betriebsunternehmer, dessen Bevollmächtigten oder Res präsentanten, Betriebs- oder Arbeiteraufseher, abgesehen von legung des§ 193 auf und verwies die Sache an das Landgericht sein wird. Im landwirtschaftlichen Ministerium fand, wie zurüd. Das angegriffene Urteil batte Form und Inhalt ver- wir erfahren, gestern wieder eine Beratung der verschiedenen den Fällen vorsätzlicher Unfallherbeiführung, aus. Danach ist der im besten Fall dem Arbeiter gewährte Schadensersatz stets wechselt.§ 193 Strafgesetzbuchs hebt hervor, daß Aeußerungen zur bei der Auffüllung des Ansiedelungsfonds beteiligten Reffort­der im besten Fall dem Arbeiter gewährte Schadensersatz stets Wahrnehmung berechtigter Intereffen nur insofern strafbar sind, als minister statt und die Verhandlungen sind nun soweit ge­um mindestens niedriger als z. B. der einem Baffanten zu das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Aeußerung diehen, daß über eine neue Polenvorlage in nächster Zeit im gewährende Schaden, der bei demselben durch Fahrlässigkeit des oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht". Unternehmers herbeigeführten Unglück in gleicher Weise wie der Arbeiter verletzt wird. Dies gegen die Arbeiter gerichtete Aus- Das Gericht hatte die Beleidigung aus der Verbreitung der Tat- Staatsministerium beraten werden wird. sache, also aus dem Inhalt, gefolgert.

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nahmgesetz loben Unternehmer und die bürgerlichen Parteien so auch natürlich das Handbuch des Reichsverbandes zur Ver leumbung der Sozialdemokratie( S. 303/304) über das Schellendaus.

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Ganz ausnahmsweise kann der berlebte Arbeiter die Differenz zwischen seinem wirklichen Schaden und der schmalen Unfallrente geltend machen. Das Glück im Unglück hatte der Maurer S., dessen Schadensersatzanspruch dieser Tage vom Reichs­gericht entschieden wurde.

Die Amberger Koalinwerte G. m. b. S. in Hirschau   ließen im Jahre 1902 ein Fabrikgebäude aufführen. In dem Bauplan wurde nach dessen polizeilicher Genehmigung durch den Geschäftsführer der Kaolinwerke bei der westlichen Umfassungsmauer für eine Seilbahn eine mit einem sogenannten Entlastungsbogen überspannte Oeffnung eingezeichnet und der so abgeänderte Bauplan dem Polier B. ausgehändigt, ohne daß ihn der Geschäftsführer dem betreffenden Bauunternehmer, dem Bau­meister X., erst vorgelegt hatte. Als am 15. September 1902 das Holzgerüst, auf welchem der Entlastungsbogen errichtet worden war, entfernt wurde, stürzte die nordwestliche Ecke der Umfassungs­mauer ein. Hierbei stürzte der Maurer S., der auf der nörd­Lichen Mauer arbeitete, mit dem Mauerwerk in die Tiefe, wobei er schwere Verlegungen erlitt. Von der Berufsgenossenschaft wurde ihm eine Unfallrente zugebilligt. Im Januar 1904 erhob er gegen die Amberger Kaolinwerte als Bauherrn Klage auf Zahlung der Differenz, um die er durch die ausnahmerechtliche Vorschrift der Unfallgesekgebung gebracht war.

Das Landgericht berurteilte die Beklagte, an den Kläger zu zahlen, 1. 1000 m. Schmerzensgeld, 2. 135 M. für Wartung und Pflege, 3. 396,97 M. Verdienstentgang bis zum 1. Februar 1904, 4. eine jährliche Rente von 94,92 m. bom 1. Februar 1904 ab. Die Berufung der Beklagten gegen das land­Berantw Redakteur: Hans Weber, Berlin  , Inseratenteil berantw.;

Aus der Frauenbewegung.

Frauen, hinein in den Wahlkampf

Auch darüber scheint in amtlichen Kreisen kaum noch ein Zweifel zu bestehen, daß die bisherige Ansiedelungspolitik in mancher Beziehung fehlerhaft gewesen ist und daß es in Zukunft, um zu einem Erfolg zu gelangen, in verschiedenen Richtungen einer Ab­änderung der bisherigen Maßnahmen bedarf. Ob hierzu auch eine Verstärkung der bisherigen Machtmittel des Dieser Losung galten zwei Voltsversammlungen, Staates notwendig sein wird, um zum Ziele zu gelangen, ein berufen von den Bertreterinnen der sozialwird eingehend erwogen. Irgend ein Weg, um das fort­demokratischen Frauen, die am Dienstag im Südosten während ungesunde Steigen der Grundstückpreise infolge der und Osten von Berlin   stattfanden. Eine beträchtliche Anzahl Tätigkeit der Ansiedelungskommission zu hindern, wird aller­Frauen waren dem Rufe gefolgt. Das weibliche Element gab so dings wohl gefunden werden müssen. wohl der Versammlung in der Urania  "( Wrangelstraße 9-10) als auch der bei Bräuer in der Großen Frankfurterstraße 117 das Gepräge.

Eisenbahnkatastrophe.

Verbrauchte Minister.

Jm übervollen Saal der Urania" mußten viele auf Sit­Paris, 4. Januar.  ( B. H.  ) Wie aus Perpignan   berichtet wird, gelegenheit verzichten. Hier fesselte die Genoffin Martha Tiek stürzte an der spanisch- französischen Grenze ein Postwagen, der die Versammelten durch ihre gut pointierten Ausführungen nament- den Passagierverkehr über die Grenze versieht, in einen Abgrund. lich über die Fragen, welche bei diesem Wahlkampfe im Vorder- Zwei Paffagiere wurden getötet, zwei schwer verlegt, einer wurde grunde stehen. Nach einer vernichtenden Kritik unserer reichs- infolge des ausgestandenen Schreckens wahnsinnig. deutschen   Kolonialpolitik und ihrer traurigen Begleiterscheinungen erklärte fie die kolonialen Bestrebungen in Deutschland  , für die auch nicht die geringste geographische, wirtschaftspolitische oder sonstige Belgrad  , 4. Januar.  ( W. T. B.) Der Justizminister Dr. Wes Notwendigkeit vorläge, lediglich aus dem Wunsche, für Deutschland nitsch hat seine Entlassung eingereicht, welche vom König an zu haben, was andere Länder auch hätten. Es stehe das auf der genommen wurde. Dr. Wesnitsch wurde zum Vertreter Serbiens  felben Höhe wie das Verlangen des Kindes, zu befizen, was es in Paris   ernannt. Das Justizministerium übernimmt der Depu bei einem anderen Kinde fehe.( Heiterkeit und lebhafte Bu- tierte Marto Trifkowitsch. Der Minister der öffentlichen Arbeiten stimmung.) Anschließend hieran gedachte Rednerin des energischen Stankowitsch wird durch Yovan Yovanowitsch ersetzt. Auftretens der sozialdemokratischen Frattion gegen jene Mizwirt­schaft und gegen die Auspowerung des Volfes durch den Zollwucher und gegen jede andere Art der indirekten Besteuerung. Unter ihr kritisches Messer nahm sie dann den famosen Gesezentwurf über die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine, der nichts weiter beawedte, .Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Berlagsanstalt

Attentat auf einen Hüttendirektor.

Svinowice, 4. Januar.  ( W. T. B.) Heute vormittag wurde der Direktor der Katharinahütte", Brandenburg  , von einem Un­bekannten durch drei Revolverschüsse schwer verwundet.. aul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsblatt