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Gewerkschaftliches.

Das Borporative Berlangen der Wiedereinstellung aller Mai­ausgesperrten eines Berufs als Vereinigung zur Erlangung günftigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen".

den

war,

Man sollte dergleichen nicht für möglich halten. Es ist fedoch zum Ereignis geworden. Ein Berliner   Landgericht hats entdeckt und das Kammergericht hat seinen juristischen Gegen dazu gegeben. Die große Maiaussperrung der Ber­ liner   Buchbindereiarbeiter und Arbeiterinnen erstreckte fich auch auf den Betrieb von Sperling. Als es Ausgesperrten gnädigst anheimgestellt worden fich wieder zur Arbeit zu melden, da be­fchloß eine Wertstubenversammlung, die Wiederaufnahme der Arbeit von der Bedingung abhängig zu machen, daß alle alten( b. h. ausgesperrten) Arbeiter und Arbeiterinnen wieder eingestellt und die inzwischen eingestellten Arbeitswilligen" wieder entlassen würden. Seitens des Buchbinderverbandes wurde nur die Forderung aufrecht erhalten, daß sämtliche Ausgesperrten wieder eingestellt werden sollten. Der Buch­binder R., der nicht bei Sperling gearbeitet hatte, unterhielt sich nun eines Tages mit der Arbeits­willigen N. N., einer Falzerin, die bei Sperling tätig war, und suchte ihr klar zu machen, daß ihr doch nicht daran gelegen sein könnte, Streitbrecherin zu sein. Er stellte ihr in Aussicht, daß er später, wenn er auch wieder in der Buchbinderei arbeite, fie eventuell aus Arbeit bringen könnte. Deswegen wurde K. auf Grund des§ 153 der Gewerbeordnung zu drei Tagen Gefängnis verurteilt, weil er durch Beleidigung und Drohungen versucht habe, die Falzerin zu bewegen, sich einer Vereinigung behufs Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen anzuschließen. St. Legte Revision ein und hob die unbestreitbare Tatsache hervor, daß gar keine bessere Arbeitsbedingungen, als sie jeder einzelne vorher hatte, gefordert seien. Nur um eine Machtfrage habe es sich gehandelt.

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Das Kammergericht hat jedoch jetzt die Revision mit folgender Begründung verworfen: Der Tatbestand des§ 153 der Gewerbeordnung liege vor. Fraglich hätte nur sein fönnen, ob es sich um die Erstrebung günstigerer Arbeits­bedingungen im Sinne der§§ 152 und 153 handelte. Es sei nun festgestellt, daß die Nötigung gegenüber jener Arbeits­willigen darauf abzielte, a Ile organisierten Arbeiter und Ar­beiterinnen in der Fabrik wieder unterzubringen. Daraus folgere das Landgericht mit Recht, daß die ganze Einwirkung den Zweck gehabt habe, den organisierten Arbeitern günstigere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Daß der, der die Drohung ausstoße, diese Bedingungen für sich selbst erlangen wolle, sei nicht erforderlich, um den Tatbestand des§ 153 zu erfüllen. Somit rechtfertige sich die Bestrafung des Angeklagten.

Berlin   und Umgegend.

Beit zu Zeit erfüllen müßte, so macht sie mit ihrer Wohltätigkeit" eines anderen besonnen und wollte abwarten, ob der Vortragende noch ein brillantes Geschäft. So erzieht man sich billige und willige etwas Strafbares sage. Eließlich fand der Wachtmeister etwas Arbeiterinnen und sichert sich die erwünschte Ruhe beim Einheimfen Strafbares darin, daß Störmer sich bei der Ausführung über den

Achtung, Schuhmacher! Nachdem die Wiedereinstellung des alten Arbeiterstammes bei der Firma Hermann Schliewe, Brunnen­straße 24, in vergangener Woche erfolgt ist, wird hiermit die Sperre über den Betrieb aufgehoben, Zentralverband der Schuhmacher. Ortsverwaltung Berlin  . Deutsches Reich  .

Der Stellenvermittler Theodor Riebenstahl, Berlin   N., Große Hamburgerstraße 16, bermittelt Blagarbeiter für die Meibe richer Stahlwerte, Meiderich   bei Duisburg  . Die An­geworbenen werden am Hochofen beschäftigt. Die ihnen als Ob­dach zugewiesene Menage ist voller Ungeziefer, das Effen un­genießbar. Der Agent spricht natürlich von angenehmer" Arbeit. Die Leute werden enttäuscht, sie stehen in Meiderich   mittellos. es sei deswegen vor Annahme derartiger Stellen gewarnt. Die Eisengießerei und Maschinenfabrik Jäger zu Iber. felb fündigte 200 Arbeitern. Es handelt sich um einen Stampf ums Koalitionsrecht.

Husland.

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Falls deutsche Streifbrecher nach Kopenhagen   kommen, werden fie selbst sicherlich ebenso wenig Nuzen davon haben wie die Straßenbahngesellschaften. Man muß sich nicht einbilden, daß dort, wie es in Deutschland   die Regel ist, die ganze bürgerliche Presse die Streifbrecher in Schutz nimmt und gegen die Streifenden hebt, oder daß dort Revolverhelden geduldet werden, die Streitposten einfach niederschießen und dann von der Polizei nicht aufgefunden werden. Der streitende Arbeiter ist in Dänemart auch in bürger. lichen Kreisen ebenso geachtet, wie der Streitbrecher verachtet ist. von der Kopenhagener Presse stehen nur die ganz reaktionären gesellschaften, aber die bürgerlichen Blätter, welche in den breiten Schichten des Volkes gelesen werden, sprechen es mehr oder minder underholen aus, daß die Straßenbahner im Rechte sind, mehr Lohn zu verlangen, und daß Streitbrecher, sollten sich welche einstellen, als Verräter gelten müssen. So schreibt das liberal- raditale Blatt

" Folkets Avis":

" Im großen Bublifum gilt nämlich das alte Kriegsgesek, daß nur die streitenden Parteien miteinander fämpfen sollen. Beigen sich irreguläre Truppen, werden sie niedergeschlagen. Der Mann, der als Streitbrecher auftritt und ehrlichen Kriegsleuten in den Rüden fällt, verdient teinen Pardon.

Diese Ueberzeugung ist nicht nur unter den Arbeitern, sondern auch unter den Geschäftsleuten und Kleinbürgern all. gemein in das Rechtsbewußtsein übergegangen. Die Dänen und besonders die hauptstädtischen, sind eifrige Zeitungsleser, die nicht " Sozial- Demokraten" zur Hand nehmen, werden von anderen Blättern darüber aufgeklärt, daß die Straßenbahngesellschaften jehr wohl die Forderungen der Streifenden bewilligen tönnen, zumal sie jetzt die biel höheren Verluste tragen, die ihnen jeder Tag des Streits verursacht. Die Kleingewerbetreibenden und Geschäfts­Leute wiffen auch, daß es in ihrem eigenen Intereffe liegt, wenn die Arbeiter und Angestellten mehr Lohn erhalten, so daß ihre Rauftraft steigt. Darum sind sie den Streitbrechern feindlich ge­finnt, ganz besonders aber, wenn solche vom Ausland kommen. Die Frederiksberger Gesellschaft hat am Donnerstag beschlossen, die deutsche Firma Siemens u. Halste um Sendung von Wagen führern und Mechanikern zu ersuchen. Sollten sich deutsche Ingenieure oder gar Arbeiter nach Dänemard verschicken laffen, so mögen sie wohl bedenken, wie sie dort von der Bevölkering empfangen und angesehen werden. Im übrigen ist es noch sehr fraglich, ob die Kopenhagener Behörden es zulassen, daß fremde, mit den Verkehrsverhältnissen der Stadt nicht vertraute Leute die elektrischen Wagen durch die von aufgeregten Voltsmengen an­gefüllten Straßen führen.

Die Automobilführer hatten am Freitagabend eine öffentliche Versammlung nach Kellers Festsälen in der Stoppenstraße einberufen, um das Publikum vor den Lockungen der Chauffeurschulen zu warnen, was bei der gegenwärtigen Aussperrung der Autoführer bon Wichtigkeit ist. Ferner sollte das Publikum über die Gründe der Aussperrung selbst aufgeklärt werden. Zum ersten Punkt der Tagesordnung Sprach Küter vom Verbande der Droschkenführer, der die Chauffeurschulen einer scharfen Kritik unterzog, die Lehrmethode als oberflächlich und unzulänglich schilderte und erklärte, daß es sich in den meisten Fällen nut um schamlose Ausbeutung Der Ausstand der bulgarischen Eisenbahnangestellten dauert bon Leuten handelt, die dumm genug sind, den Gean. Bisher gelang es nur, den Personenverkehr herzustellen; der schäftsinhabern solcher Institute Vertrauen zu schenken. Die Gütervertehr stodt vollkommen. Der Schaden, den die Handels­Sachverständigen, die den Schülern Fahrscheine ausstellen, haben freise erleiden, ist erheblich. Es heißt, daß den Ausständigen nach Ansicht des Redners ihre Aufgabe nicht begriffen. Können die Geldunterstützungen von ausländischen Arbeiterverbänden zu Inhaber der Fahrscheine teine andere Stellung erhalten, so bersuchen gekommen seien. fie, Kraftbroschtenführer zu werden. Hierzu ist polizeiliche Ge

Massenbersammlung sich gegen Die Gewerkschaften von San Franzisko haben in einer großen

Spruch:" Bete und arbeite" ein wenig nach Meinung des Wachtmeisters eine Bewegung machte, als ob er das Knien eines Betenden andeuten wolle. Das hielt der Wachts meister für strafbar, er löste deshalb die Versammlung auf, wofür ihm ein Eigentümer Schulz aus Adlershof   seine Anerkennung

bekundete.

Störmer bestreitet ganz entschieden, daß er die ihm zur Last gelegten Aeußerungen gebraucht habe. Wenn er das Wort Mumpik angewandt haben sollte, dann sei es in einem ganz anderen Busammenhange geschehen. In derselben Weise äußerten ich auch zwei Entlastungszeugen, der Vorsitzende der Versammlung, Tost und der Schriftführer Göpel.

Der Staatsanwalt ließ die Anklage soweit fallen, als sie sich auf Verächtlichmachung einer kirchlichen Einrichtung durch Nachahmung der Geberde des Betens erstreckt. Dagegen hielt der Staatsanwalt unter Berufung auf das Zeugnis der Gendarmen eine Gotteslästerung für erwiesen und beantragte bier Monate Gefängnis.

Rechtsanwalt Rosenfeld übte in längerer Rede eine eine gehende Kritik an den Ausführungen des Staatsanwalts und den Beugenaussagen der beiden Gendarmen. Diese Aussagen könnten nicht als zuverlässig gelten. Die Verlesung der Notizen des Beugen Törmer habe gezeigt, daß dieser nicht imitande sei, dem Vortrage so zu folgen, wie es zur Abgabe eines zu treffenden Berichts erforderlich ist. Der Zeuge Törmer sei auch boreingenommen, denn er habe ja die Versammlung schon wegen des Flugblattes auflösen wollen und habe gewiß unter dem Ein drud gestanden, daß etwas Strafbares gesagt werden würde. Der Zeuge Törmer habe auch ein persönliches Interesse daran, daß das Gericht eine strafbare Handlung feststelle, denn eine Be schwerde über die Auflösung der Versammlung sei zurückgewiesen Störmer durch die Geberde des Betenden eine strafbare. Handlung begangen habe. Der Beuge Törmer habe hiernach ein persönliches Interesse daran, daß auch durch das Urteil des Gerichts die Auf­lösung als gerechtfertigt erscheine. Was der Angeklagte nach Aus­jage der Gendarmen gesagt haben soll, das jei an sich ein Unfinn, ben man einem Manne wie dem Angeklagten nicht zutrauen könne. In Adlershof   habe der Angeklagte einen Vortrag gehalten, den er bor   her schon 39mal über dasselbe Thema und nach dem selben Konzept gehalten habe und niemals sei etwas Straf­bares darin gefunden worden. Man müsse deshalb annehmen, daß er auch zum vierzigsten Male nichts anderes wie vorher gesagt habe und daß fich die Gendarmen geirrt haben. Aber selbit wenn ber Angeklagte den Sab ausgesprochen haben sollte, den die Gendarmen gehört haben wollen, so wäre das kein Verstoß gegen § 166. Denn durch die betreffende Aeußerung werde weder Gott noch die Kirche beschimpft, sondern nur der Glaube an einen Aus diesen Gott, der im Simmel fibt, als unfinnig bezeichnet. Gründen müsse der Angeklagte freigesprochen werden. Das Gericht erkannte den Angeklagten des Religions­vergehens im Sinne des§ 166 für schuldig und verurteilte ihn zu zwei Monaten Gefängnis. In der Begründung des Urteils fagte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dies, unter anderem: Es sei nicht einfach gewesen, zu prüfen, ob die beiden Gendarmen richtig gehört und die Aeußerung des Angeklagten richtig aufgefaßt haben, besonders deshalb, weil ihnen die Aus­fagen der beiden Entlastungszeugen entgegenstehen. Das Gericht schenkte den Aussagen der Gendarmen vollen Glauben. Die Ent lastungszeugen feien auch glaubhaft, aber sie hätten die betreffenden Aeußerungen überhört. Es sei festgestellt, daß der Angeklagte ge= sagt habe: Gott   fist im Himmel, zur Rechten fein Sohn und regiert die Welt. Der Angeklagte habe damit nichts anderes meinen können, als daß die Lehre der christlichen Kirche, wonach Gott   im Himmel die Welt regiert, Mumpih ist. Der Angeklagte habe die chriftliche Kirche beschimpft, indem er einen ihrer fundamentalsten Lehrjähe, nämlich den von Gott   dem Schöpfer der Welt und der Dreieinigkeit beschimpft habe. Der Angeklagte habe jich fagen müssen, daß es eine Verlegung des Gefühls Andersdenkenber fei, wenn er ein Mysterium, das vielen heilig ist, in so roher Form beschimpfte.

Das Urteil dürfte schwerlich in der reichsgerichtlichen Justang bestätigt werden können. Freilich ist es dort unmöglich, ben Beweis

fung vor. Ein Beamter fuhr z. B. mit dem neuen Fahrer vom Japanern und gegen Roosevelts Empfehlung, den Japanern in den Rede eine falsche ist. Unterstellt man aber auch mit dem Gericht, Polizeipräsidium durch die Leipziger Straße   nach der Potsdamer Bereinigten Staaten Bürgerrechte zu berleihen, ausgesprochen. der Angeklagte habe sich tatsächlich so geäußert, wie die Gendarmen Bride und er konnte sich von der Fähigkeit des Führers leicht über- Gir verlangen Gefebe, welche bie Japaner ebenso von dem ameri­zeugen. Jest nimmt man es nicht mehr so genau. Redner schildert Canischen Arbeitsmartte ausschließen wie die Chinesen. Diese bie Schwierigkeiten des Autofahrens inmitten des ſtarken Berliner   Ber­und vergleicht die Verantwortlichkeit des Autoführers mit der eines Lokomotivführers. Er warnt dringend vor den Chauffeurschulen und fordert die Errichtung von städtischen oder staatlichen Fahrschulen, wo die Leute gewissenhaft ausgebildet und nicht um ihr Geld be­trogen werben.

Ueber die Aussperrung referierte Beder und erläuterte die Gründe, die dazu führten( die den Vorwärts" Lesern durch die vers schiedenen Berichte bekannt sind). Er legte Wert darauf, festzustellen, daß die Deffentlichkeit gefliffentlich durch Zahlenmanöver, welche die Unternehmer in der bürgerlichen Presse auffithren, getäuscht wird. Es fei ein Schwindel, wenn dem Publikum erzählt wird, daß die Autoführer 300, 400 und 500 Mart pro Monat verdienten. Als Beispiel führte er einen Fall an, in dem auch von 400-500 m. geflunkert wurde; diese Summe reduzierte sich nach genauer Be­rechnung auf 185,40 M. Die Autoffihrer wehren sich in ihrem Kampfe gegen eine Lohnreduktion von 83 Proz. und rechnen auf die Sympathie aller Rechtdenkenden. Die Versammlung nahm eine Resolution an, in der sie sich gang auf feiten ber Ausgesperrten stellt, Proteft erhebt gegen die Ausbeutung durch die Chauffeurschulen und die Einführung von städtischen Fahrschulen fordert.

Die allgemeine Lage der Bewegung ist nach wie vor für die ausgesperrten Führer eine äußerst günstige. Arbeitswillige haben sich bisher in keiner Garage gefunden, mit Ausnahme der Firma " Bedag". Jedoch kommen auch dort nur 5 Perfonen in Betracht, und zwar Personen, von denen schon vor Eintritt in die Be wegung nicht anders zu erwarten war.

Opposition im Berein mit der allgemeinen Stimmung gegen die Japaner in Kalifornien   ist der Regierung in Washington   bei der offiziell gepflegten Freundschaft mit Japan   sehr unangenehm. In Japan   jelbst will man der amerikanischen   Regierung aus der Ver­regenheit helfen, indem man sich bereit erklärt hat, die Ulus­wanderung der unerwünschten billigen Arbeiter nach Kalifornien  durch geeignete Maßregeln zu erschweren( vielleicht weil man fie in Japan   selbst gut brauchen kann).

Gerichts- Zeitung.

8-166 des Strafgesebbuchs.

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betunbeten, jo läge, wie der Verteidiger zutreffend hervorhob, eine scharfe Kritit einer Anschauung, nicht aber eine Beschimpfung ber chriftlichen Kirche" vor." Mag aber das Urteil des Reichsgerichts wie immer ausfallen: auch dieser Prozeß zeigt, abgesehen von der rein prozessualen Frage, ob das zur Strafe Gezogene in der Tat gefagt ist, wie die persönliche Freiheit des Bürgers und die Freiheit feines Dentens durch den§ 166 bes Strafgesetzbuchs eminent bedroht wird.

Ein nächtlicher Erzen

hat zu einer Anklage wegen Aufruhrs, Körperberlegung, Widerstandes usw. geführt, die gestern bor der zweiten Straf fammer des Landgerichts I   verhandelt wurde. Die Anklage richtete fich gegen 14 meist noch jugendliche Personen, von denen awet zum Termin nicht erschienen waren. Der Hauptangeklagte ist der Gott fibt im Simmel auf einem Thron, von da aus regiert Möbelpolier Rochus Biezens. Er und eine Anzahl der Mit­er die Welt und ihm zur Rechten sitt fein Sohn. Diese naive, angeklagten verkehren in dem Schanklokal von Bobrowski in grobjinnliche Auffassung des Gottesbegriffs mag vor Jahrhunderten der Heidenfeldstraße. Sie verließen das Lokal in der Nacht zum bie herrschende in der christlichen Kirche gewesen sein. Seut wird 30. Oftober, nachdem Bobrowski Feierabend geboten hatte, und es nur noch wenige gläubige Chriften geben, welche sich zu dieser, swar zu einer Beit, als die Schußleute Ballerstädt und Hennig einer längst bergangenen Zeit entsprechenden findlichen Ansicht be- auf ihrem Patrouillengange in der Nähe waren. Biezens ging fennen, und wenn jemand diese Anschauung über den Gott der mit einigen anderen Angeklagten nach dem gegenüberliegenden Christenheit als grundfalsch bezeichnet, so werden selbst gläubige Schantlofal von Busch und rief in lärmender Weise den übrigen Christen nichts dagegen einzuwenden haben. Wenn der Kritiker Bobrowskischen Gästen zu: Kannenluden hierher!" feine Ansicht in etwas drastischer Form ausdrüdt, dann gerät aber Schußmann Ballerstädt dem Biezens das Lärmen verbot, machte er in Konflikt mit dem§ 166 des Strafgefeßbuchs, der zum Schuße ihm diefer eine lange Nase und ging in das Buschsche Lokal kirchlicher Einrichtungen gegen etwas rüdsichtslose Kritiker auf hinein. Ballerstädt folgte dorthin, um ihn festzustellen. Als er gerichtet ist. Diese Erfahrung mußte Genosse Storm er machen, ben Biezens nach der Wache bringen wollte, riß sich dieser los Auch die beiden Schußleute der sich gestern auf die Anklage der Gotteslästerung, Beschimpfung und rannte in das Lokal zurüd. der christlichen Kirche und deren Einrichtungen vor der dritten fehrten dorthin zurüd und fanden Viezens, der sich berstedt hatte, nach längerem Suchen vor. Er sträubte sich energisch gegen seine Straffammer am Landgericht II zu verantworten hatte.

Als der

In einer öffentlichen Versammlung, die am 28. August in Wegführung, flammerte sich krampfhaft am Billard fest, und als Adlershof   stattfand, hielt Störmer einen Vortrag, worin er den der Schußmann Hennig ihn wegreißen wollte und mit ihm ringen Die Botenfrauen der Berliner Morgenpost  " haben ein Neu- Austritt aus der Landeskirche propagierte. Wie die Antlage be- mußte, drehte er dem Beamten mit aller Kraft den Mittelfinger jahrsgeschent von der Firma erhalten, bas, praktisch genommen, hauptet, soll Störmer törichte Aeußerungen über die Religion und nach außen, so daß Hennig einen furchtbaren Schmerz empfand. nur zum Anschauen da ist, denn es wintt verheizungsvoll aus Gott   gemacht haben. Ferner foll Stormer, als er den Spruch: Als die Schuhleute den Biegens glüdlich auf die Straße gebracht weiter, weiter Ferne. Eine Spar, Darlehns- und Unterstüßungs- Bete und Arbeite" besprach und dabei ausführte, es würde wohl hatten, hatte fich bort eine johlende, schreiende Menschenmenge taffe hat die Firma eingerichtet, um die Botenfrauen, die bekannt- fein Unternehmer gestatten, daß ein Arbeiter seine Arbeit unter- angesammelt, die dem Transport nach der Wache folgte. Nach lich mit den Verhältnissen sehr unzufrieden sind, etwas milder breche, um zu beten, die Stellung eines Betenden eingenommen und nach war bie Menge auf über hundert Personen angewachsen, au stimmen und sich einen festen Stamm von Zeitungsboten und dadurch eine Einrichtung der christlichen Kirche, nämlich das die das wiederholte Gebot der Beamten, sich zu entfernen, mit dauernd zu erhalten. Nach zehn Jahren(!) ununterbochener Gebet, beschimpft haben. Johlen beantworteten. Als Biezens den Leuten mit lauter Stimme Tätigkeit win tt der Botenfrau eine Prämie von 113 M., die mit Die Anflage stüßt sich auf das Zeugnis der beiden zurief:" Brüder, helft mir doch! Ihr wollt Brüder sein und 3 Bros. berzinst wird.( Scheidet die Frau aus dem Dienste überwachenden Gendarmen, welche auch vor Gericht be- lagt mich abführen!" ertönten als Echo aus der Menge Drohrufe, ober wird entlaffen, so wird das Guthaben nicht mehr verzinst.) fundeten, daß sie die unter Anklage stehenden Aeußerungen aus wie Haut die Blauen! Schlagt die Blempen! Schießt mit Erst nach zwanzig Jahren gelangt die Prämie wirklich zur dem Munde Störmers gehört haben. Einer der Ueberwachenden, Revolvern! Schmeißt mit Steinen!" Den beiden Schufleuten Auszahlung! Die Firma rechnet also auf einen ununterbrochenen Gendarmeriewachtmeister Tör mer, hat sich in der Versammlung kam dann der Schußmann Heifig au Hilfe, und während Ballerstädt Botendienst von zwanzig Jahren und zahlt dann die Summe Notizen jeinen Säbel zog und die immer wieder andrängende Menschene bon 393,99 M. aus. Bei solchen Aussichten muß natürlich jede gemacht. Dieselben wurden vor Gericht auf Antrag des Ver- menge zurückzuhalten suchte, wurde Biezens langsam vorwärts Unzufriedenheit aufhören und still, bescheiden und geduldig werden teidigers Dr. Kurt Rosenfeld   verlesen. Es sind einige zu geschoben. An der Ecke der Thorner- und Cotheniusstraße mußte die Botenfrauen vom 1. Januar 1907 an auf zwanzig lange Jahre sammenhanglose Sabfragmente, nur der eine Sah man ein Gelände passieren, auf welchem Steine Jagerten. Der treu und brav ihren Dienst versehen; so viel glaubt die Morgen der Anklage ift bollständig aufgeschrieben. Der Schußmann Heisig hatte eine Pistole bei sich, die er seinem Kollegen poft" erreicht zu haben und den Berger mit den Botenfrauen endlich Wachtmeister Törmer scheint übrigens eine durchaus irrigo Ballerstädt reichte, damit dieser die lärmende Menschenmenge beffer los zu sein. So sicher ist das freilich nicht und darum wird nach Auffassung von seinen Amtsbefugnissen bei ber Ueberwachung von in Schach   halten könnte. Plöblich wurde ein Bombardement mit fünf Jahren eine fleine Unterstüßung( 50 M.) gezahlt, wenn die Versammlungen zu haben. Er sagte nämlich vor Gericht, als er Steinen auf die Schußleute eröffnet. Durch einen Stein wurde Frau Invalidin geworden ist und nach 10 Jahren gibt es fleine sah, daß in der Versammlung ein Darlehen; auch Sterbegelder sind in Aussicht gestellt.-

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Flugblatt auslag, welches zum Austritt Es ist die bekannte Sorte bon Wohltätigkeit", die große au der Landestirche aufforderte. Firmen zu ihrem eigenen Nußen gewähren und dabei noch auf da wollte er bie Dankbarkeit Anspruch machen. Gelingt der Plan, die Botenfrauen Bersammlung gar nicht stattfinden lassen. mit diesem Köder von Forderungen abzuhalten, die die Firma von Denn er hielt diefe Aufforderung für strafbar. Er habe sich aber

dem Ballerstädt der Helm vom Kopf gerissen, und als er ihn aufhob, erhielt er einen zweiten Steinwurf gegen die Hüfte und einen dritten an die Stirn, so daß er taumelte. Während er dann die Pistole an Seifig zurüdgab, fuchte einer der Tumultuanten den Biezens zu befreien, Seijig trat aber dazwischen und bekam in diesem Augenblid einen Steinwurf an den Stopf, Seifte