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2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 274.

Parlamentsberichte.

Abgeordnetenhaus.

Dienstag, den 22. November 1892.

5. Sigung vom 21. November, 11 Uhr. Am Ministertische: Graf zu Eulenburg, Dr. Miquel Die erste Berathung des Gesezentwurses betreffend die Aufhebung direkter Staatssteuern und der Dentschrift wird fortgesetzt.

der gegenüber

9. Jahrg.

werden muß, so ist doch nicht nöthig, daß sie alle Jahre geschieht. Bortheil haben die Grund- und Gebäudebefiger und die Gewerbes Im Gegentheil, ich würde dafür sprechen, daß längere Perioden treibenden. Da ist es mir bedenklich, ob das nicht im Widerspruch von 5 Jahren einge ührt werden, denn ein Irrthum in der Schäßung des Vermögens um 10 000 m. bedeutet nur eine Differenz von 5 M. in der Steuer. Die Erbschaftsteuer ist des wegen nicht brauchbar, weil die Erbfälle nicht in regelmäßiger Folge entnehen, sondern sehr unregelmäßig. Wenn wir aber den neuen Steuerplan wollen, dann müssen wir kleinliche Bedenken

beiseite lassen.

bei

Der Gewerbe- und Gebäudesteuer nicht

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Die

sieht mit der Tendenz der Steuerriform im Reiche und Preußen Die Ginkommensteuer hat unter Entlastung der minder Wohl­habenden die Wohlhabenderen zu den öffentlichen Lasten heran­gezogen. Die Aufhebung der Realiteuern kommt den Wohlhabenden zu Gute, denn die Angesessenen sind auf dem platten Lande in der Regel die Wohlhabenden gegenüber den Unangesessenen. Die Haus­befizer find fast immer wohlhabender als die Miether, denn die Abg. v. Jedlig- Neukirch( freifons): Ueber die Hauptziele Abg. Herfurth: Der Vorredner hat sich vollständig für Großkapitalisten und auch die größeren Gewerbetreibenden sinb der Vorlagen herrscht große lecereinstimmung unter den Haupt- den Eteuerrian der Regierung ausgesprochen, ich fürchte aber, fast immer auch Hausbesizer. Es soll sich nur um die Beseitigung parteien: Die Konservativen, die Nationalliberalen und die Mehr- daß seine Hoffnungen sich als Illusionen erge en werden.( hört! eines alten Unrechts handeln. Dabei wird nur eines übersehen. heit meiner Partei billigt den Verzicht des Staates auch die links.) Ueber den Plan der Biegierung, der als der Plan der Die Grundsteuer ist wegen ihrer unveränderten Höhe tros der Realsteuern. Meinungsverschiedenheiten bestehen nur in bezug ganzen Steuerreform" bezeichnet wird, ist in den Tagesblättern wirklichen Eigenschaft einer Steuer thatsächlich eine Rente ge­auf die Nebenfragen. Wenn die Grundsteuer, deren innere Un- fchon lange gesprochen worden. Dieser Plan hat etwas Be- worden. Bei geschäftlichen Beziehungen, in Gröfällen u. f. w. gerechtigkeit man erkannt hat, aufgehoben wird und einige Per- stechendes und wird nicht verfehlen, nach vielen Richtungen An- wird die Grundsteuer berechnet. Die Aufhebung der Grundsteuer fonen davon Vortheil haben, die vielleicht einer Erleichterung hänger zu finden. Meine Bedenken richten sich nicht sowohl bedeutet einen direkten Vermögenszuwachs.( Hört! lints.) nicht bedürfen, so kann man daraus noch nicht auf eine Bevor- gegen die theoretischen Grundlagen des Systems der Staats- und Das iſt augung dieser Einzelnen schließen, denen viele andere gegenüber Kommunalbesteuerung, als gegen die praktischen Folgen, fie finden der Fall. Darin liegt eben der agrarische Beigeschmack.( Hört! tehen, die wirklich einer Erleichterung bedürfen. Selbst ihre Rechtfertigung nicht in dem rein steuerlichen Theil der Vor- links. Seiterfeit rechts.) Diefer Vortheil foll aufgehoben werden der potente Großgrundbesitz wird nicht den ganzen Betrag lagen, sondern in der Rückwirkung, welche dieser Plan durch die Vermögenssteuer, durch die Erhöhung der Kreis- und Grundsteuer ersparen, denn Das ist nur zum Theil richtig. diefem Betrage steht auf unser gesammtes politisches Leben äußern wird in Kommunalsteuern. die Vermögenssteuer und die Erhöhung der den politischen Folgen von Gesetzen, die ihrer Natur Vermögenssteuer wird höchstens die Hälfte der Grundsteuer aus Streissteuer infolge der lex Huene. Dazu kommt, daß nach nicht politisch sind und nicht politisch sein sollen, machen. Der halbverschuldete Grundbesitzer erhält ein Viertel die Inhaber der Gutsbezirle die Staats- und Kommunal Die Stellung zur Steuerreform ist keine Parteifrage, und sollte der Grundsteuer und der noch mehr verschuldete noch mehr. Wie Steuern ihrer Hinterfassen unentgeltlich erheben müssen. von keiner Seite zur Parteifrage gemacht werden. Bis zu diesem das Gemeinde- Abgaben- Gesetz wirken wird, kann man nicht über­während sie dafür bisher Entschädigung erhielten. Die Vortheile, Jahre war nur die Rede von der Ueberweisung der Grund- und sehen. Jedenfalls wird das Programın, welches vor zehn Jahren welche den kleinen Bauern und Landgemeinden zu theil werden, Gebäudesteuer, oder vielmehr eines Theiles derselben an Herr von Gneist aufstellte:" Die Personalsteuern dem Staat, die hat Herr Richter aber vollständig verschwiegen. Herr Richter fommunale Verbände. Auch der jezige Finanzminister sprach Realsteuern den Gemeinden", nicht verwirklicht. Denn der Staat meint auch, die Landgemeinden hätten für die Schullasten mehr 1879 nur von der Ueberweisung. Jezt bringt die Regierung den erhebt ja die Bermögenssteuer, welche zum Theil eine Objekt­su tragen, als die Gutsbefizer. Das ist aber nicht richtig, denn Plan eines solchen Erlasses der vollen Grund-, Gebäude-, Ge- steuer ist. Bei den Gutsbezirken kommt die Kommunalsteuer Die Gutsbesitzer haben für die Schulbauten alles Material zu werbe und Bergwertsteuer, von welcher letzteren bisher überhaupt nicht in Betracht; darin liegt wieder der agrarische Charakter. liefern. Die Armenlaft wird meistens von Verbänden getragen, nicht die Rede war. Zur Begründung dieses Planes sieht sich( Lachen rechts; hört! links.) Bedenklicher als alle diefe denen die Gutsbezirke ebenfalls angehören, und wo das nicht die Regierung durch den Wortlaut des§ 82 des Einkommen Dinge sind aber die Rückwirkungen auf das politische der Fall sein sollte, bietet die Landgemeinde- Ordnung die Mittel, fteuer- Gejeges in Verbindung mit der unerwarteten Wehreinnahme Leben, namentlich in Bezug auf Bezug auf das Wahlrecht zum folche Berbände zu bilden. Die Landgemeinden haben von der der Einkommensteuer veranlaßt.§ 82 nimmt allerdings den Abgeordnetenhause und zu den kommunalen Vertretungen. Maßregel einen Vortheil von insgesammt 20 Millionen Mart. Mehrbetrag zur Beseitigung der Grund- und Gebäudeheuer in Redner verweist auf die Begründung der Kommunalsteuer Auch in Städten wird eine Erleichterung der Einkommensteuer- Aussicht; nur mit einem beziehungsweise" wird die Ueber: Vorlage aus dem Jahre 1879, in welcher ausgeführt ist, daß der Buschläge erfolgen, selbst in Berlin . Es wird nicht den weisung damit in Lerbindung gebracht. Dadurch wird diese Staat auf die Grund- und Gebäudesteuer niemals verzichten Hausbesigern ein Theil der Haussteuer erlassen werden, lettere aber nicht in den Vordergrund gedrängt, fie war vielmehr fönne, mit Rücksicht auf die politische Bedeutung, die sie ge fondern sie werden wahrscheinlich ebenso viel bezahlen müssen, in erster Linie in Aussicht genommen. Gegen die Streichung des wonnen habe. Dieser Satz sei entnommen aus dem Kommissions als fie bisher an Staats- und Gemeindesteuern bezahlt haben. Wortes Ueberweisung hat sich der Finanzminister selbst aus- bericht, den der Abg. Alexander Meyer 1878 erstattet hatte; die Bezüglich des Gemeinde- Abgaben- Gesetzes bemängelt Herr Nichter, gesprochen( härt! links). Aus der Höhe des Mehrbetrages der Worte geben die Anschauung der damaligen Kommission wieber, daß keine Vorschriften darin enthalten sind über die Veranlagung Einkommensteuer fann ebenfalls nicht der Schluß gezogen werden, deren Witglieder aus dem Zentrum und von den Konservativen der Realsteuern, daß die veraltete Grund- und Gebäudesteuer zur daß die Aushebung der Grund- und Gebäudesteuer erfolgen muß. zum Theil noch heute hier figen. Ich habe als Verfasser der Anwendung fomunt als Maßstab. Die Gemeinden, welche einen Der Mehrertrag ist früher auf höchstens 20 Millionen geschätzt Motive diefe Worte aufgenommen mit der Bemerkung, daß die rafchen Ausschwung nehmen, haben sich allerdings nach einem werden. Daß er höher ist, kann doch nicht dazu führen, Millionen Staatsregierung diese Anschauung theile, und die Vorlage trägt anderen Maßstab umsehen müssen, dazu bietet das Reglement weiter zu verwenden, um die Realsteuern vollständig aufzuheben. Die Unterschrift des Grajen zu Gulenburg, des jetzigen Herrn über die Berliner Haussteuer hinreichendes Material; im übrigen Viel näher fäge es vielleicht, von den 40 Millionen 10 Millionen Ministerpräsidenten.( Sört! hört! links.) Die Veranlagung der werden die Gemeinden einfach an der Grund- und Gebäude: abzuzweigen zur Befriedigung von Staatsbedürfnissen, welche Grund- und Gebäudesteuer, die der Staat nicht mehr erheben steuer festhalten können. Daß die Grundsteuer und die Gewerbe- langit als nothwendig anerkannt sind, zur Erhöhung der Ge- will und die Gemeinden nicht zu erheben brauchen, würde in fteuer gleichmäßig herangezogen werden, sei durchaus zutreffend, hälter ber Subalternbeamten und zur Berbefferung der Schul- Bufunft nur auf dem Papier stehen. Für die Veranlagung der denn der Gewerbebetrieb habe von den städtischen Einrichtungen verhältnisse. Das Volksschul Gefeh nahm ja eine Verwendung Gebäudestener, welche jetzt neu vollzogen wird, würde sich fast noch mehr Bortheil, als der Hausbesik. Die Folge der von 9 Millionen Mark von den Ueberschüssen in Aussicht. Eine niemand entschieden haben, wenn er gewußt hätte, daß innerhalb Steuerreform wird sein, daß die Nealbesiger von brückenden Nothwendigkeit des ganzen Planes" tann also nicht begründet Jahresfrist diese Steuer in Wegfall tommt. An die Bezahlung Staatssteuern entlastet werden und daß die Zuschläge zur werden auf§ 82 des Cinkommensteuer Gefeges. Die Motive der Grund- und Gebäudesteuer sind verschiedene Rechte und Staats- Ginkommensteuer nicht mehr so hoch sein werden wie führen mit Recht aus, daß der Begriff Ueberweisung nicht feit Pflichten geknüpft worden. Ob dadurch geholfen wird, daß an bisher. Wenn innerhalb der Gemeinden noch eine ungleiche stehe, daß auch nicht fefiftebe, an welche Kommunalverbände die die Stelle des Wortes entrichtet" bas Wort veranlagt" Belastung bestehen bleiben follte, Sann wird man dahin ueberweisung erfolgen folle; aber die Auffassung ging allgemein gesetzt wird, möchte ich bezweifeln Jedenfalls past das nicht für wirken müssen, daß bei Leistungsunfähigkeit eines nie dahin, daß die Steuer weiter erhoben werden solle, aber den Ge- die Wahl. Jedenfalls müßte als integrirender Bestand­deren Verbandes der höhere Kommunalverband eintritt. meinden zur Erleichterung zugewiesen werden solle. Jest werden theil der Steuerreform- Gefeße ein Wahlgefeß erlassen werden. Der Fortfall der lex Suene ist für die Staatstaffe nur mit die Steuern aufgehoben und die Gemeinden erhalten nur das Was soll werden, wenn das Wahlgesetz gesondert behandelt wird 24 Millionen in Rechnung gestellt, während man wohl auch Recht, die Steuerzahler ihrerseits heranzuziehen. Gegen die und nachher nicht zu Stande kommt, was bei drei Faktoren der 30 Millionen rechnen fann, so lange die Getreidezölle in der Ueberweisung ist geltend gemacht worden, daß die großen Städte Gesetzgebung leicht möglich ist. Wenn das Wahlrecht sich lediglich jezigen Höhe beſtehen. Wielleicht empfiehlt es sich, daß der Staat und die wohlhabenden Landestheile allein davon Vortheil haben; nach der Steuerzahlung an den Staat richtet, dann wird die Be die& Wiillionen, die ihm mehr zufließen, an die Preise als seste das trifft aber von der Aufhebung der Grund- und Gebäude- deutung des Grundbesitzes zurückgedrängt und das Wahlrecht Rente vertheilt, welche weniger erhalten bei der Ueberweisung Steuer ebenfalls zu. Der Grlaß beläuft sich in den wohl plutokratisch verschoben. Dasselbe wird bei den Gemeindewahlen als aus der lex Quene. Ich erkenne an, daß die Vermögens habenden Landestheilen Sachfens, Hannovers und Schleswig zu Tage treten. Das ganze Dreiftassenwahlsystem wird dadurch von steuer der ungünstigste, die Besteuerung innerhalb der Gin Holsteins auf 7-8 m., in dem Kreise Giderstedt sogar Grund aus umgestürzt, denn das Wahlrecht muß doch berechnet tommensteuer der günstigste Vorschlag fit; die Erbschaftssteuer auf 18 m. pro Kopf, in M. den östlichen Landestheilen werden nach den Steuern, die wirklich gezahlt werden, nicht nach liegt in der Mitte. Die Vermögenssteuer hat gegen sich einmal aber nur auf 1 m. pro Kopf. Das ist ungerecht. denen, die erlassen werden.( Seiterkeit). Da die Gutsbezirke nicht den Namen, zweitens den Umstand, daß sie eine neue Steuer Was bringt die Aufhebung der Steuern? Den Kreisen den Ver- mit höheren Kommunalsteuern belastet werden können, sie aber darstellt, und brittens, daß sie ein tiefes Gindringen in die Verlust der Ueberweisung aus der lex Huene, die mit 30 Millionen den Vortheil der Grundsteueraufhebung haben, so wird es nicht hältnisse erfordert. Innerhalb der Einkommensteuer kann das sehr mäßig, mit 24 Millionen viel zu niedrig angesetzt ist( hört! mehr möglich sein, die Gutsbesitzer zur Auflösung leistungs Vermögen in den meisten Fällen leicht getroffen werden, aber lints), den Gemeinden einen Berlust an Ginnahmen aus den Grunfähiger Gutsbezirke u. f. w. zu veranlassen( Sehr richtig! nicht bei der Landwirthschaft, bei welcher die Oberleitung und bebungsgebühren für Staatssteuern und die sichere Aussicht auf links). Die Behörden werden auch sehr viel weniger leicht daran Beaufsichtigung, ja die persönliche Mitarbeit bei der Gestaltung eine neue erhebliche Mehrbelastung für Mühewaltung und Kosten gehen, den Gutsbezirksinhabern durch Aufhebung des Gutsbezirks des Einkommens betheiligt ist. Diefer Theil des Ginkommens der Erhebung aller Staatssteuern einschließlich der Vermögens befondere Nachtheile zuzufügen. Ich möchte beshalb mit dem fann nicht so leicht aus gefchieden werden, fodaß man den steuer, zu welcher fie aber feine Zuschläge erheben dürfen. Die Graf Bela den halben Maßregeln den Vorzug geben. Die lex Antheil des Vermögens allein erhält. Das liegt beim Gewerbe Eröffnung neuer Steuerquellen wird ihnen nicht zu Theil, denn Huene hat ja vielleicht zu unwirthschaftlichen Ausgaben Anlaß Dielfach ebenso. Deshalb ist eine besondere Vermögenssteuer beffer. die Gemeinden tönnten jetzt schon Steuern vom Grund- und Ge- gegeben, aber deswegen braucht man sie nicht ohne weiteres auf Wenn dabei auch tief in die einzelnen Berhältnisse eingedrungen bäudebesitz und vom Gewerbebetriebe erheben. Den unmittelbaren zuheben. Die lex Huene ist zwar nicht sehr schön, aber deswegen

Die Waffen nieder!

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Gine Lebensgeschichte von Bertha von Suttner . Wenn aber der Eruftfall einträte und man stände un­vorbereitet da?

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die Rubrik" ja" die Biffer 1, unter die Rubrik" nein" die drängt mächtig zu anderer, zu höherer Gestaltung Biffer 1000 ein. Das ging so bis zum letzten Mann. Dann Die Wildheit mit ihren Gözen und Waffen schon addirte er die Zahlen. Das Ergebniß war: 1001" ja", fchleuderten sie viele von sich. Wenn wir der Barbarei über eine Million" nein". So blieb das Thor verschlossen, auch noch näher sind als die meisten glauben, so sind wir denn das" nein" hatte eine erdrückende Majorität. Und vielleicht auch der Veredelung näher als viele hoffen. Schon das kam daher, weil jeder, statt nur für sich, auch für die lebt vielleicht der Fürst oder der Staats­Man bereite einen Rechtszustand vor, der den Eintritt anderen antworten zu müssen glaubte. mann, der die in aller fünftigen Geschichte als die ruhm­des Ernstfalles" unmöglich mache. Denn was dieser" Allerdings," sprach der Minister nachdenklich, und reichste, leuchtendste der Thaten geltende That vollbringen Fall sein wird, Herr Oberst, von dem fann heutzutage wieder schlug Lori Griesbach bewundernde Augen zu ihm wird, der die allgemeine Abrüstung durchsetzt. Schon stürzt tein Wiensch einen klaren Begriff faffen. Bei der Furchtbar auf- es wäre allerdings eine schöne Sache, wenn die jener Wahn zusammen, kraft dessen der Staatsegoismus keit der gegenwärtig erreichten und noch immer steigenden einstimmige Botirung einer Entwaffnungsvorlage stattfinden einen so täuschenden Anschein von Berechtigung hat Waffentechnik, bei der Massenhaftigkeit der Streitkräfte würde; aber andererseits, welche Regierung wird es wahn, daß der Schaden des Einen den Nußen des Andern wird der nächste Krieg wahrlich kein ernster", sondern ein wagen, den Anfang zu machen? Allerdings giebt es nichts befördere... Schon dämmert die Erkenntniß, daß die Ge­es giebt gar kein Wort dafür ein Riesenfammer- Fall Wünschenswertheres als Eintracht: aber andererseits: wie rechtigkeit als Grundlage alles fozialen Lebens dienen soll... fein. Hilfe und Verpflegung unmöglich Die kann man, so lange menschliche Leidenschaften, Sonder- und aus folcher Erkenntniß wird die Menschlichkeit hervor­Sanitätsvorkehrungen und Proviantvorkehrungen werden interessen.. w. bestehen, dauernde Eintracht für blühen, die Edelmenschlichkeit, wie Friedrich Tilling zu sagen den Anforderungen gegenüber als die reine Fronie fich er- möglich halten?" pflegte... Mutter, hier dieses Glas trinke ich dem An­weisen; der nächsie Krieg, von welchem die Leute so ge- Erlauben Sie," nahm jetzt mein Sohn Rudolf das denten Deines ewig unvergessen Geliebten und Betrauerten, läufig und gleichmüthig reden, der wird nicht Gewinn für Wort. Vierzig Millionen Einwohner eines Staates bilden dem auch ich alles verdante, was ich denke und was ich bin. die einen und Verlust für die anderen bedeuten, sondern ein Ganzes. Warum also nicht mehrere hundert Millionen? Und aus diesem Glase" er warf es an die Wand, wo Untergang für Alle. Wer hier unter uns stimmt Soll das mathematisch und logisch beweisbar sein: so lange es zerschellte wird kein anderer Trunk mehr gemacht für diesen Gruftfall?" menschliche Leidenschaften, Sonderinteressen u. f. w. be- und heute- zu des Neugeborenen Tauffest wird kein " Ich allerdings nicht," sagte der Minister; Sie stehen, tönnen wohl 40 Millionen Leute darauf ver- anderer Toast mehr gesprochen, als dieser: es lebe die auch nicht, lieber Doktor aber die Menschen im All- zichten, sich untereinander zu befriegen drei Zukunft! Ihre Aufgaben zu vollbringen, dazu wollen gemeinen... Auch unsere Regierung nicht, dafür kann ich Staaten fogar, wie gegenwärtig der Dreibund, können wir uns stählen nicht: unserer Vatersväter wie die gutstehen aber die anderen Staaten." fich verbünden und eine Friedensliga" bilden aber alte Phraje lautet wollen wir trachten, uns würdig zu fünf Staaten können dies nicht, dürfen dies nicht? Wahrlich, zeigen nein: unferer Enkelssöhne! Mutter wahrlich: unsere heutige Welt gibt sich für ungeheuer flug ist Dir?" unterbrach er sich." Du weinst?... Was siehst aus und belächelt die Wilden und doch: in manchen Du dort?" Bon der geschlossenen Pforte eines schönen Gartens, Dingen können auch wir nicht bis fünf zählen." gar sehnsüchtig hineinschauend, stand ein Haufen Menschen Einige Stimmien erhoben sich: Wes? Wild? taufenbundeiner an der Zahl. Der Björtuer hatte den Auf- Das uns mit unserer überfeinerten Kultur? Am Ende trag, die Leute hereinzulaffen, falls die Wiehrzahl unter des neunzehnten Jahrhunderts?" ihnen den Einlaß wünschte. Er rief den Einen herbei: Rudolf stand auf: Sag' - aber aufrichtig- möchtest Du herein?"-Dja, " Ja, wild ich nehme das Wort nicht zurück. Und ich schon, aber die andern Tausend sicher nicht." Tiefe Antwort so lange wir uns an die Bergangenheit flammern, werden schrieb der fluge Pförtner in sein Notizbuch. Dann rief er einen wir Wilde bleiben. Aber schon stehen wir an der Pforte einer Breiten. Der sagte daffelbe. Wieder trug der Kluge unter neuen Beit- die Blicke sind nach vorwärts gerichtet, alles

" Wit welchem Rechte halten Sie andere Leute für schlechter und unvernünftiger als sich und mich? Da will ich Ihnen ein kleines Märchen erzahlen:

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Mein Blick war nach der offenen Glasthür gerichtet. Die Strahlen der untergehenden Sonne umivoben einen Rosenbusch mit zittergoldigem Dunst und davon sich ab­hebend in lebenswahrer Deutlichkeit mein Traumbild: Ich sehe die Gartenscheere flimmern das weiße Haupt­haar glänzen Nicht wahr" lächelt er zu mir herliber­wir sind ein glückliches altes Paar?" Weh' mir!

Ende.