Einzelbild herunterladen
 

Nr. 9. 24. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Kreisarzt Dr. Klein vor Gericht.

Freitag, 11. Januar 1907.

mann die Weisung gegeben worden, sich zur Beförderung Gehlsen hatte seinerzeit eine Strafe in dem Tegeler   Gefängnis eines Kranken nach dem Krankenhause bereit zu halten, zu verbüßen. Als er die Aufforderung zum Strafantritt erhielt, aber zu warten, bis er ein Schreiben und einen Polizeibeamten als war in seiner Familie gerade Diphtheritis und Scharlach ausgebrochen. Gegen den Schriftsteller Joachim Gehlsen zu Charlottenburg   Begleiter mitbekommen würde. Während er den Bericht aus Wie der Angeklagte vor Gericht darlegte, sei auf seinen Antrag um begann, wie wir bereits mitteilten, vorgestern ein Prozeß wegen Strankenhaus geschrieben, sei nun aber Herr Sawabe vor dem Hause Strafaufschub eines Tages Dr. Klein mit einem Kriminal­vermeintlicher Beleidigung des Kreis- und Gerichtsarztes Medizinal- des Dr. Sachs schon erschienen, der vor der Tür postierte Schuß- beamten bei ihm erschienen, um den Sachverhalt zu prüfen. Dr. K. rates Dr. Klein vor der zweiten Straffammer des Landgerichts II. mann habe sich von ihm düpieren lassen, und so habe habe ihm Der Prozeß wurde aber bereits gestern beendet, weil die Straf Herr Sawade den Kranten ohne Berechtigung vorzeitig abgeholt. einmal in den Hals gegudt antragssteller, der Polizeipräsident und Dr. Klein, ihre Straf- Man babe sofort einen Boten hinterher geschickt, diefer habe und gesagt, anträge zurüd gezogen, nachdem ein Teil der Beweisaufnahme ihn aber nicht mehr eingeholt. Dieser ganze Bestfall sei im er fei gefund, erledigt war. Ministerium sehr eingehend erörtert worden man könne ihn abführen. Trotzdem habe Dr. K. seine und sein Verhalten habe nach keiner Richtung hin zur Beanstandung Veranlassung gegeben. Er habe Nichte, durchaus nach seinen Instruktionen und nach der Lage des speziellen Falles gehandelt. Er habe gewußt, daß im Krankenhause Jolier­baracen vorhanden waren und wenn sie belegt gewesen wären, hätten sie geräumt werden müssen. Professor Grawit,

"

-

Es handelte sich um mehrere Artikel, die der Angeklagte in der von ihm herausgegebenen" Stadtlaterne" vom Mai, Oktober und November 1905 gegen die amtliche Tätigkeit und die ganze Per­die bei ihm sich mit der Pflege der erkrankten Kinder beschäftigte, sönlichkeit des Medizinalrates Dr. Klein veröffentlicht hat. Die vor der Ansteckungsgefahr gewarnt. Tendenz des ersten inkriminierten Artikels ging dahin, nach In Tegel   sei er sofort wie ein Pestverdächtiger isoliert worden und zuweisen, daß Dr. Klein ein Mann sei, der sich für einen so ver­antivortungsvollen Posten absolut nicht eigene und gemeingefährlich auch sonst nur mit besonderen Vorsichtsmaßregeln behandelt worden. fei. Diese Behauptung wird unter anderem Der Angeklagte behauptet, daß eine erhebliche Ansteckungsgefahr vor­ant einem bes Tag stimmten seine Frau wäre z. B. ebenfalls an Diphtheritis   erkrankt Falle eines erkrankten, in der Rosinenstr. 7 in Direktor der Abteilung für innere Krankheiten des Charlottenburger trotzdem habe Medizinalrat Dr. Klein ihn für fähig erklärt, die Charlottenburg   wohnenden Kellners W. zu erweisen ge- Krankenhauses: Das alte Charlottenburger Kranten Strafe anzutreten. Hierdurch habe Dr. K. die gesamten Insassen fucht. Wegen dieses Artikels in der Mainummer hathaus sei damals überfüllt gewesen. Das Krankenhaus hatte des Strafgefängnisses in eine große Gefahr gebracht, da durch ihn der Polizeipräsident den Strafantrag gestellt. ja eine Barade, die aber nicht als folierbarade in Gebrauch,( Gehlsen) sehr leicht die Seuche in das Gefängnis geschleppt werden Medizinalrat Dr. Klein felbst hat wegen der in der fondern mit Haut- und Geschlechtskranten gefüllt war. Es wäre ja tonnte. Oftober- und November- Nummer veröffentlichten Artikel den möglich gewesen, im Notfall diese Baracke frei zu machen, das Medizinalrat Dr. Klein Strafantrag gestellt. Aus dem Artifel der Oktober- Nummer liest er hätte aber erhebliche Zeit erfordert. Die Annahme, daß heraus, daß ihm der Vorwurf gemacht werde, er habe in dem diese Barade disponibel war, mag ja bei dem erklärt, daß er absolut sachgemäß vorgegangen sei, da eine An­Falle des ehemaligen Antisemitenführers und Medizinalrat obgewaltet haben, ſei aber nicht 311ſtedungsgefahr durch den Angeklagten nach Anwendung geeigneter. Rechtsanwalts Hertwig gewissermaßen bestellte Arbeit" treffend gewesen. Die Baracke ant Fürstenbrunner Mittel im Gefängnis nicht bestanden habe. Der als Zeuge geladene gemacht, d. h. wider besseres Wissen auf Schwachjinn als Milderungs- Weg sei nur ein Holzhaus ohne irgendwelche Einrichtungen gewesen. Direttor des Tegeler Strafgefängnisses Dr. Klein grund plädiert. Aus einem Artikel der November- Nummer ist ein Um fie in Betrieb zu setzen, hätte es auch längerer Zeit bedurft. Er bekundet, daß nur eine Bestimmung bestehe, nach welcher mit an Bajjus inkriminiert, in welchem behauptet wurde, Medizinalrat habe, als er sah, daß es sich um einen Bestverdächtigen handelte, steckenden Krankheiten behaftete Personen nicht in eine Strafanstalt Dr. Klein habe dem Dr. Edel für dessen Frrenanstalt fofort feine Dispositionen getroffen, um den Kranten nach der aufgenommen werden dürfen. In dem Falle Gehlsen habe ein Blankovollmachten gegeben zur Aufnahme von Batienten. Charité überzuführen, und dies sei ihm auch gelungen. Bei Aufnahmebefehl von der Staatsanwaltschaft vorgelegen und Gehlsen Der Angeflagte erklärte, daß er die Behauptungen der der mangelhaften Beschaffenheit des Charlotten- fei vorschriftsmäßig, allerdings nach Anweisung des Medizinalrats Artikel durchaus aufrecht erhalte. Die von ihm behauptete Ge- burger Krankenhauses und der eminenten Gefahr Dr. Klein unter besonderen Vorsichtsmaßregeln aufgenommen meingefährlichkeit" des Dr. Klein ergebe sich aus folgenden Fällen: habe er diese Ueberführung ohne Rücksicht auf den worden. Die Frau des Kellners W. in Charlottenburg   sei Mitte März 1905 späteren Kostenpunkt für dringend notwendig erachtet. Die Nichte des Angeklagten, Fräulein Paula Simon hatte erkrankt. Der sie behandelnde Arzt Dr. Dermigel stellte die Auch sie Auf Vorhaltung der Verteidiger befundet der Zeuge: Wenn dem feinerzeit die Pflege der erkrankten Kinder übernommen. Dieser habe Diagnose auf Krankenhause einige Beit vor der Ueberführung des sei vom Medizinalrat Dr. Klein untersucht worden. Genicstarre Kranten mitgeteilt worden wäre, daß es sich um einen Best- ihr gesagt, fie täte besser aus dem Hause zu gehen, da sie sich leicht anstecken könne. und habe sofort pflichtschuldigst Anzeige erstattet. Dr. Klein als verdächtigen handelte, wäre die Räumung der Baracken möglich ge­wesen. berufener Wächter der öffentlichen Gesundheitspflege sei erst Rechtsanw. Ha Ipert: Herr Medizinalrat Dr. Klein hat doch Revisionen im Krankenhause abzuhalten und nach mehr als 30 Stunden mußte doch daraus wissen, daß die Baracken im Hofe gefüllt und die Barade am Fürstenbrunner Weg nicht im Betriebe war? Der Zeuge gibt dies zu.

erschienen und habe festgestellt, daß es sich bei der Frau, die am nächsten Tage starb, nicht um einen Fall von Genickstarre gehandelt habe. Der zweite Fall betrifft das Verhalten des Medizinalrats Dr. Klein bei einem in Charlottenburg   vorgekommenen

Peftfall.

-

Gch. Rat Prof. Dr. Dönik

er

Die Fortsetzung der Beweisaufnahme über die in der Stadt­laterne" behandelten Fälle wurde gestern jäh abgebrochen. Der Staatsanivalt verlas ein Schreiben des Polizeipräsidenten, in welchem dieser den von ihm gestellten Strafantrag zurüd­zieht. Ferner überreichte Medizinalrat Dr. Klein dem Gerichts­hofe ein Schreiben, wonach auch er den von ihm gestellten Straf­antrag zurüdnimmt. Gründe wurden nicht an­bekundet, daß er die Meldung, die der Medizinalrat Dr. Klein ihm gegeben. Der Staatsanwalt beantragte hierauf Einstellung des In bezug hierauf hat die Stadtlaterne" aus der Berliner   habe zweifellos infolge nicht richtigen Funktionierens die Rechtsanwalt Dr. Löwenstein beantragte, auch telephonisch übermittelt hatte, nicht richtig verstanden habe. Es Verfahrens. dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Ausgaben, Minischen Wochenschrift einen Vortrag des Prof. W. Dönig aus des Telephons ein Mißverständnis zwischen ihm und einschließlich der der Kosten der Verteidigung der Staatskasse dem Institut für Infektionskrankheiten über den in Charlottenburg   dem Medizinalrat obgewaltet. Er sei damals sehr an zur Last zu legen. Das Gericht erkannte auf Ein­vorgekommenen Bestfall wiedergegeben. Es wird im Anschluß an gestrengt mit Typhusuntersuchungen beschäftigt gewesen und stellung des Verfahrens. Es lagen zwei Eröffnungsbeschlüsse vor, auf diesen Vortrag dem Dr. Klein darin der Vorwurf gemacht, daß er habe geglaubt, daß es sich auch bei dieser telephonischen Grund eines Strafantrages des Polizeipräsidenten und eines solchen nach Empfang der Mitteilung, daß der Arzt Dr. Sachs pestverdächtig Meldung um Typhus  - Erkrankung handelte. Er habe jetzt des Dr. Klein. Die Folge der Einstellung des Verfahrens sei, daß erkrankt sei, nicht schleunigst für seine Ueberführung nach der Charité nach langer Zeit den Eindrud, als hätte er Sem die Kosten bezüglich des ersten Strafantrages der Staats­gesorgt, sondern ihn in das Charlottenburger   Krankenhaus habe Medizinalrat gefagt, er würde ihn am nächsten Morgen be-! affe, bezüglich des Medizinalrates Dr. Klein diesem zur Last bringen lassen. In dem Artikel wird in bezug auf diesen Bestfall suchen. Er habe ihn auch am nächsten Tage aufgesucht fallen. Einen Anlaß, auch die notwendigen Auslagen des An­weiter mitgeteilt: Zu dem Transport wurde ein Krantenwagen des und dann zu seiner Ueberraschung erfahren, daß geklagten und die Kosten der Verteidigung der Staatskasse zur Last Fuhrherrn Swade benußt. Herr Swade fuhr den Wagen selber, es sich um einen Best fall handelte. Medizinalrat Dr. Klein zu legen, habe der Gerichtshof nicht für vorliegend erachtet, da das ohne im Besitz der polizeilichen Ordonnanz mit der schriftlichen sei von seinem Besuche überrascht gewesen. Im allgemeinen konnte bisherige Verfahren durchaus noch nicht die Aussichtslosigkeit einer Meldung des Pestverdachts zu sein. Der Krante wurde daher der Zeuge gegen die Maßnahmen des Medizinalrats nichts ein Berurteilung wegen Beleidigung ergeben habe. ärztlich ohne besondere Vorsichtsmaßregeln unter- wenden, gibt aber auf Vorhalt des Verteidigers zu, daß es vielleicht sucht und in ein Isolierzimmer gebracht, weil man eine feptische unisichtiger gewesen wäre, vorher das Krankenhaus über den zu Lungenentzündung bei ihm vermutete. Der bisherige Insasse des überweisenden Patienten aufzutlären, ebenso sei es vielleicht zwed­Isolierzimmers wurde auf derselben Bahre, auf welcher der mäßig gewesen, einen Versuch zur Unterbringung des Kranken in Besttrante gelegen hatte, fortgetragen. Die Wärterin, die den der Charité zu machen. Bestkranten zu pflegen hatte, besorgte zu gleicher Zeit auch einen mit 16 Betten belegten Krankenſaal." Der Bericht macht dem

daß durch dessen Maßnahmen die

Insassen des Charlottenburger Krankenhauses in die allergrößte Gefahr gebracht

fo

In vielen Punkten setzte sich die Zeugin,

Frau Briefträger Leppien,

die dem außer Verfolgung gesetzten Angeschuldigten er­Nach§ 499 Abs. 2 der Strafprozeßordnung können" wachsenen notwendigen Auslagen( Verteidigungskosten usw.) der Staatskasse auferlegt werden. Leider heißt es in der Vorschrift nicht, wie von sozialdemokratischer Seite oft bean­Medizinalrat Dr. Klein auf Grund dieser Tatsachen den Vorwurf, mit den Bekundungen des Medizinalrats Dr. Klein in direkten präsident und der Kreisarzt Klein Privatflage angestellt, so mit den Bekundungen des Medizinalrats Dr. Klein in direkten tragt ist, müssen" statt tönnen". Hätten der Polizei­Widerspruch. Sie behauptet a. 11., daß nur verboten worden sei, aus der Wohnung aus und einzugehen, bestreitet aber, daß durch hätten auch die Verteidigungskosten dem Angeschuldigten Aufstellung eines Schußmanns für die Befolgung dieses Verbots gesorgt abgenommen werden müssen. Daß dieselbe Folge nicht bei worden sei. Es sei außerdem gar nicht gefragt worden, ob und wer mit den im öffentlichen Interesse" erhobenen Klagen eintreten dem Seranten etwa in Berührung gekommen jei. Nachmittags habe, als er muß, entspricht den Grundsäßen der Billigkeit und Gerechtig­die Wohnung verlassen, ihr gesagt, sie solle das Zimmer des Kranten feit nach feiner Richtung hin. Abgesehen von dieser mehr nicht mehr betreten, aber es sei ihr einfach überlassen worden, ob sie formalen Kostenfrage bedauern wir lebhaft, daß die Beweis­auch danach handelte. Der Strante habe nun aber mehrere Stunden aufnahme so jäh unterbrochen ist. Die Deffentlichkeit hat ein ganz allein und ohne Hülfe gelegen und deshalb habe sie aus recht erhebliches Interesse daran, klar zu erkennen, ob die Menschlichkeit das Zimmer doch wieder betreten, um nach dem für die Gesundheit und öffentliche Sicherung der Gesundheit armen Kranten zu sehen. Die Zeugin behauptet ferner,

worden seien. Dieses Verfahren des Kreisarztes gegenüber dem Bestfall wird um so sonderbarer bezeichnet, als er aus einer harm­Losen Augenepidemie in einer der Charlottenburger   Volksschulen einen viel größeren Eifer an den Tag zu legen für nötig befunden habe. Hier habe er ohne jede Rüdsprache mit dem Schularzt die Schule schließen laffen. Zu dem äußert fich

Peftfall

Medizinalrat Dr. Klein

daß auch die Rommunitation aus dem Hause heraus von Dr. Klein getroffenen Maßnahmen ebensowenig aus­in feiner Weise beschränkt gewesen sei. Dr. Klein habe, reichende waren, wie die in dem verhandelten Bestverdachts. auf die Fragen des Vorsitzenden und zahlreichen Zwischenfragen der als er zuerst in die Wohnung gekommen sei, den Kranten fall. Die Strafanträge sind ohne Begründung nach der nicht Berteidiger im allgemeinen wie folgt: Er babe, als er zu dem ertranften auch gar nicht untersucht, sondern sich immer in der Nähe zugunsten des Dr. Klein ausgefallenen Beweisaufnahme Dr. Sachs gerufen wurde, Verdacht geschöpft, daß ein Bestfall vor der Tür gehalten, habe es aber zugelassen, daß sie den zurückgenommen. Ueber 12 Jahre schwebt die Anklage: liegen könnte, und habe seiner Instruktion gemäß an das Institut für Kranten aufrichtete und dem Medizinalrat das Sputum des Kranken weshalb sind die Anträge, die man zu stellen für nötig er­Infektionsfrankheiten telephoniert, einen Herrn zu weiterer Fest hinreichte. Als der Kranke weggebracht worden war, sei Dr. Klein achtete, erst jetzt zurückgezogen, wenn nicht der materielle stellung hinauszuschicken. Er habe den Eindrud gehabt, daß wieder gekommen und habe sie gefragt, ob sie noch Gegenstände Inhalt der Gehlsenschen Beschuldigungen im wesentlichen ge­Geheimrat Dönig, der im Institut anwesend war, verstanden in der Wohnung habe, welche schon vorher mit dem Sie habe dann rechtfertigt war? Die Anklage ist im öffentlichen Inter­habe, um was es sich handelte. Er habe den Dr. Sachs noch bei Kranken in Berührung gekommen waren. Besinnung angetroffen, und dieser habe auch seinerseits den Verdacht alle diese Gegenstände wieder in das Zimmer zurüdbringen esse" erhoben. Läge es nicht weit mehr im öffentlichen Inter­gehabt, daß er sich bei seinen Erperimenten infiziert haben könnte. müssen. Weitere Anordnungen bezüglich ihrer Berson seien nicht ge- effe, Strafanträge zu unterlassen und dafür Sorge zu tragen, Der Verdacht sei also nicht von der Hand zu weisen gewesen, und troffen, auch sei sie nicht befragt worden, ob sie mit anderen Ber- daß die bereits durch die Verhandlung bewiesenen und die da Herr Dr. Sachs als Chambregarnist bei fleinen Leuten wohnte, fonen in Berührung gekommen sei. Die Beugin ist dann am weiteren Mißstände, über die Beweiserhebung stattfinden ergab sich doch eine sehr gefährliche Situation. Der Herr, der von folgenden Tage mit ihren Familiengliedern zur Isolierung und sollte, in Zukunft vermieden werden? Auf der Anklagebank dem Institut für Infektionsfrankheiten kommen sollte, sei aber Beobachtung in die Charité übergeführt worden. saß der alte Herr Gehlsen, dessen politische Anschauung und nicht gekommen, es sei 1-2 Stunden vergeblich auf ihn gewartet Ueber diese Aussage entstehen lebhafte Auseinandersetzungen Betätigung übrigens der Sozialdemokratie fernsteht als worden, und auch das Telephonieren sei vergeblich gewesen, da zwischen dieser Zengin und Herrn Medizinalrat Dr. Klein. Dieser Gerichteter verlassen hat den Gerichtssaal der Kreisarzt Dr. Anschluß nicht zu haben war. Er selbst habe den Kranken nicht tritt einigen Behauptungen der Zeugin ftritte ftritte entgegen, mehr verlassen und auch eine Probe des Auswurfs genommen. andere führt er auf Unkenntnis der Sachlage zurüd Klein und seine Wirksamkeit in der öffentlichen Gefundheits­Schließlich habe er doch mit dem Vertreter der Polizei die Frage und sucht nachzuweisen, daß er in bezug auf die Sorge pflege zu Charlottenburg.  erörtern müssen, ob man den Kranken in der gefährlichen Situation für den Kranken, die Jfolierung der Wohnung usw. alles getan, belassen solle oder sofort ins Krankenhaus schaffen müsse. In die was angebracht war und zu seinen Obliegenheiten gehörte. Er Charité fönne er niemand schicken, das hätte der Herr tun müffen, habe als Kreisarzt nur Anordnungen zu treffen und Sache der der als Vertreter des Justituts für Infektionsfrankheiten gerufen Polizei sei es, die Durchführung der Anordnungen zu kontrollieren. worden. Er habe deshalb an das Charlottenburger Strankenhaus Der Frau Leppien habe er nur gesagt, sie solle nicht unnötig in das gingen in unserer Expedition Lindenstr. 69 folgende Beiträge ein: denken müssen, und es sei ihm befannt gewesen, daß dieses nicht Zimmer des Kranken gehen. Ein Betreten des Zimmers habe er Gesangverein Männerchor" der Schneider Berlins 30,-. Buch " Vorwärts", Rotationssaal 10,- nur auf dem Hofe eine Isolierbarade besaß. sondern auch über eine der Zeugin nicht untersagen fönnen, im übrigen sei eine Person, druckerei Hülfsarbeiter im schöne isolierte Barade am Fürstenbrunner Weg verfügt. Die die bis dahin schon mit dem Kranken in Berührung gewesen, doch Akademikus 20,-. Tischler der Firma Kraft, Fürstenstraße, Sechser ganz geeignet, den Kranken zu unterstüßen und ihm behülflich zu sein, taffe 10,-. G. R. 10. D. F. 2. Tanzlehrerverband Soli Zentralverb. d. Maschinisten u. Heizer, Zahlstelle wenn der behandelnde Arzt nicht da ist. Die Zeugin bleibt trop barität 50,-. wiederholter Borhaltungen bei ihren Angaben und die Verteidiger Treptow   20,-. Diener und Maschinenpersonal der Firma A. Jandorf, stellen sich mit dem, was sie für die Pflicht des Kreisarztes in dem Filiale Gr. Frankfurterstr. 113 8,50. Hotel Müller, Bremen   7,-. gegebenen Falle halten, in Gegensatz zu dem Medizinalrat H. Edert, Jahnstraße 2,-. Tellersammlung der öffentlichen Bäder Dr. Klein. Nach ihrer Ansicht seien die Anordnungen, die versammlung vom 8. Januar 55,70. Berliner   Schwimmklub Neptun" dieser Zur Abwendung jeglicher Gefahr für Dritte in 5,- N. N. 2,05. E. 2. 10,-. Bierprozente der Firma Opiz, d. einem solchen schweren Falle getroffen, gänzlich unzureichend Tempelhof 20,-. Angestellte der D.-.-. f. b. B.( darunter M. Str., Insbesondere halten sie es auch nicht für richtig, Kaufm. 0,50), 3. Rate 11,-. Schlossergesellen der Firma Stahi der Zeuge. Dazu sei gar teine Zeit gewesen, es habe auch keine gewesen. Beranlassung dazu vorgelegen. Er habe sich auf das Polizeibureau daß Medizinalrat Dr. Klein den Kranken stundenlang allein und sich u. Sohn 20,-. Summa 298,25 M. Bereits quittiert 5855,12 M. Summa begeben und dort den kurzen Bericht für das Krankenhaus geschrieben. selbst überlassen habe. Auch den hierauf bezüglichen Ausführungen Inzwischen sei ein Schußmannsposten vor der Tür des Dr. Sachs auf des Verteidigers widerspricht Dr. Klein und behauptet, daß fie 6153,37 M. Weitere Beiträge werden in unserer Expedition entgegen. gestellt worden, der die direkte Weijung hatte, niemand heraus oder hinein unzutreffend seien. In der

Frage

der Verteidigung, Rechtsanwälte 2öwenstein und Dr. Halpert, ob er sich denn nun schleunigst mit dem Krankenhause in Berbindung gefekt und dasselbe darauf hingewiesen habe, alle Vorbereitungen zur Auf nahme eines Bestverdächtigen zu treffen,

verneint

zu lassen. Er habe ferner einen Schußmann auf dem Rade mit einem Schreiben an Prof. Kolle, dem zuständigen Abteilungs­vorsteher des Instituts für Infektionskrankheiten, abgesandt und diese machte der Angeklagte Mitteilung von einem Vorfall, in welchem Drdonnanz beauftragt, alles zu tun, um den Prof. Stolle auf­zufinden. Dem Fuhrherrn Sawade, dem ans allgemeinen öffentlichen Gründen nicht gesagt wurde, daß es sich um durch den Medizinalrat Dr. Klein einen Bestverdächtigen handele, sei durch einen Schutz­

Mainummer der Stadt- Laterne"

er selbst

in nicht ordnungsmäßiger Weise behandelt sein will.

0

genommen.

Zum Wahlfonds

Eingegangene Druckschriften.

Der Ultramontanismus. Von Dr. Ernst Hauviller. Preis 10 Pf. Ist das Zentrum eine Gefahr für das Deutsche Reich. Bon G. A. Schlechtendahl Breis 20 Bi. Die Nebenregierung der Zentrums. herrn. Von P. Bräunlich, München  , J. F. Lehmanns Berlag. Preis 40 P1.