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Oeffentliche Bibliothek und Lesehalle zu unentgeltlicher Be.

Aus Berlin   wird den russischen   Zeitungen am 25. Januar| Stammgästen und rief dadurch einen allgemeinen Sturm der Ent telegraphiert, daß 6 Lobzer Webereien ein Syndikat mit rüstung gegen den anonymen Denunzianten hervor. Hieran beteiligte nukung für jedermann, SW., Merandrinenstr. 26. Geöffnet täglich bon 200 Millionen Grundkapital und einem Arbeiterpersonal von sich besonders der Stellmacher Eyjawezit, der au 5-10 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen bon 9-11 und 3-0 Uhr 30-000- mann gebildet haben. Die Verträge find bereits ab- ben bekannten Spruch von dem Denunzianten in den Refefälen liegen zurzeit 515 Beitungen und Zeitschriften jeder Art geschlossen. Der Zweck des Synditats ist die Beseitigung aller zitierte. In der ersten Verhandlung vor dem Schöffengericht, und Nichtung aus. Schwierigkeiten, die durch die Unruhen, die Streits und die er in welcher die M.schen Eheleute zu je 3 Mart Geldstrafe 8, hr, im Rathause( Eingang Jüdenstraße), Saal 109: Versammlung. Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 3. Februar, bormittags höhten Lohnforderungen der Lodzer Arbeiter verursacht worden verurteilt wurden, machte T. eine besonders ungünstige Aussage. Freireligiöse Borlesung. Bormittags 10%, Uhr in der Schulaula, Kleine sind und vereinter Widerstand gegen die Arbeiter. Nach weiteren Auseinandersetzungen wurde dem T. das weitere Be- Frankfurterstr. 6, Vortrag von Frl. Ida Altmann   über:" Die fittliche Hoheit In der letzten Sizung des Zentralbureaus der Gewerkschaften treten des Lokals von Marsand berboten. In der Verhandlung vor von Bolas Lebenswerk". Herren und Damen als Gäste sehr will­in Petersburg turde die Frage der Stellungnahme der Gewerk- der Berufung stammer richtete Rechtsanwalt Theodor tommen. schaften zu den Lodzer Aussperrungen erörtert. Nach langen 2ie binecht an sämtliche Zeugen die Frage, ob die anonyme Heute 9 Uhr: Sizung bei H. Stramm, Ritterstr. 123. Sozialdemokratischer Diskutierklub Freie Zusammenkunft". Debatten wurde beschlossen: 1. einen Aufruf im Namen des Zentral- Denunziation von ihnen herrühre. Zur allseitigen Ueber bureaus und des Petersburger Verbandes der Textilarbeiter zu raschung blieb allein der geuge Thsawczik die Wahlkreis Brieg Namelau.( Ortsverein Berlin  .) Sonntag, den Sozialdemokratischer Wahlverein für den Neichstags erlaffen; 2. wo es möglich ist, Sammlungen zu veranstalten; Antwort schuldig. Erst nach dem Hinweis auf den Beugen 3. Februar, abends 5 Uhr, Sigung bei Boigt, Grünauerstr. 3. 3. in den nächsten Sizungen der Verbandsvorstände aus den eid mußte T. einräumen, daß er selbst die Anzeige ge­Mitteln der Verbände gewisse Beträge zugunsten der Ausgesperrten fchrieben und trotzdem weiter in dem Lokal freundschaftlich mit dem abzuziehen; 4. alle gesammelten Beträge im Zentralbureau zu Angeklagten berkehrt hatte. Die Beweisaufnahme fiel zugunsten ber fonzentrieren, welches dieselben an die Lodzer Hülfskommissionen Ehefrau M. aus, die freigesprochen wurde, während die einsendet; 5. das Zentralbureau assigniert aus seinen eigenen Berufung des Ehemannes berworfen wurde. Mitteln eine gewisse Summe; 6. in den Breßorganen der Ver­bände werden Artikel über die Lodzer Aussperrungen veröffentlicht.

Schutz den Frauen auf der Straße!

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Briefkaften der Redaktion.

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$. S. 147.

Die juristische Sprechstunde findet Friedrichstr. 16, Aufgang 4, Die Moskauer   Zeitungen teilen mit, daß in vielen Tegtil­einte Treppe( Handelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 101), wochentäglich von 7 bis 9 Uhr abends statt. Geöffnet 7 Uhr. fabriken die Fabrikadminiſtrationen die klassenbewußten Arbeiter die Kellner" Gustav und Josef Kögler vorgeführt, um sich wegen Buchstabe und eine Zahl als werkzeichen beizufügen. Briefliche Witwort Vor die dritte Straflammer des Landgerichts I   wurden gestern Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ift ein zu entlassen beginnen und sogar mit Aussperrungen auf un­bestimmte Zeit drohen, wenn die Arbeiter den gewerkschaftlichen Schamlofer wörtlicher und tätlicher Beleidigung, Körperverlegung und wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Berbänden als Mitglieder angehören werden( so in der Dielſchen gegen 1/48 Uhr wartete die Zehrerin B. an der Haltestelle auf ungenen Sabres if wissentlich falscher Anschuldigung zu verantworten. Am 5. Januar H. N. Pommerenzdorf. 1. Ja. 2. Der Wechsel in den Abteilungen C. 5. Seit dem Ablauf des 31. Dezember ber Fabrit auf der Jsmailowski- Chauffee). Scheinbar steht dies mit der Weidendammer Brücke auf eine Straßenbahn. gangenen Jahres ist die Forderung verjährt. Buchstraße 3. D. R. den Lodzer Aussperrungen in Verbindung. Dafür spricht der Da näherten Sie tönnten auf Beseitigung der Mißstände und auf Schadenersatz flagen. Umstand, daß die Lodzer Fabrikanten die Vertreter der Textil- anzüglichen Rebensarten seinen Arm um die Taille der auf Ihren Anwalt oder erscheinen Sie selbst zum Termin und beantragen te sich ihr die beiden Angeklagten. Gustav K. legte unter Ein weiteres Recht steht Ihnen nicht zu. B. 70. Benden Sie sich an industrie in Moskau   zu gemeinschaftlichen Beratungen über den weiteren Verlauf der Aussperrungen eingeladen haben. Sehr be= das höchste erschredten jungen Dame. Als die beiden Patrone sofortige Verhandlung. Eine Beschwerde wäre nuklos.- S. G. 44. Eine zeichnend für die Bewegung, welche sich zurzeit unter den Moskauer dann weiter in der schamlosesten Weise zudringlich wurden, wurden bestimmte Summe, die Söhne beizusteuern haben, ist im Gesetz nicht aus­Industriellen bemerkbar macht, ist eine Meldung der Moskauer sie von Fräulein P. in energischer Weise zurückgewiesen. Nunmehr geworfen. Ob und wieviel beizutragen ist, richtet sich nach den einzelnen Beitungen, welche besagt, daß die Mostauer Tertilfabrikanten in gingen die beiden Angeklagten voller Wut tätlich vor, Gustav K. Berhältnissen. Das Gesuch um Almosen ist an den Armenkommissions. Ella. Nein. borsteher des Bezirks mündlich zu richten. der Nähe der Stadt auf gemeinsame Mittel eine Fabrik speziell berfeste der Dame ein paar wuchtige Schläge in das Geficht. Dieser 1. Nein. 2. Machen Sie den Versuch. 3. Ja. 4. Die Aussicht erscheint gering. zu Streitbrecherzweden eröffnen: diese Fabrik soll in den Fällen empörende Vorgang war von dem Kriminalschutzmann Schneider Rigdorf 100 A. G. Die Verschreibung wäre muglos, weil sie anfecht in Betrieb gesetzt werden, wenn alle übrigen Fabriken streiken beobachtet. Er eilte der Ueberfallenen zu Hülfe und sistierte die bar und ungültig ist. Db Sie mit Erfolg Einwendung erheben können, ist oder geschlossen sind. Beleidiger. Auf der Reviertvache zeigten sich die beiden Rowdys, ohne Einsicht in die Klage und ohne mündliche Rücksprache unmöglich. Die 23. M. 35. die österreichische Staatsangehörige find, in einem noch schändlicheren juristische Sprechstunde steht den Abonnenten fret. Lohnerhöhung für amerikanische   Lokomotivführer. Alle Bahnen, ie angesprochen, so daß fie der Meinung gewesen waren, sie hätten auch mündlich Auskunft erteilt. Lichte. Sie beschuldigten nunmehr Fräulein P., diese habe 1. Adreßkalender. 2. Wenden Sie sich an das Patentamt, dort wird Ihnen 5. H. N. 100. Wahrscheinlich wird die westlich von Chicago   nach dem Stillen Ozean, nach dem Golf es mit einer jener" Damen zu tun gehabt. Staatsanwalt 1. Sa. 2. Der Sold ist nicht pfändbar. M. 16. der Radfahrer zu dem Schadenersatz verurteilt werden. bon Merito und nach der Grenze von Kanada   gehen, haben Mitte Dr. Ludwig beantragte mit Rücksicht darauf, daß derartige Erzesse Betreffenden. 3. Ja. Pfänden Sie bei dem Januar ihren Lokomotivführern, 15 000 bis 20 000 an der Bahl, garnicht schwer genug geahndet werden könnten, eine Gefängnis- wie Sie fie beabsichtigen, find nuglos, weil sie ungültig sind.- 23. Sch. 73. 11 K. Die Sachen haften für die Mietsschulden. Verträge, Rohnerhöhungen bewilligt, deren Gesamtbetrag pro Jahr auf etwa strafe von je einem Jahre. Das Gericht erkannte gegen Gustav Nein: wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft. 2. B. 29. Dienst fünf Millionen Dollar sich beläuft. Diese Entscheidung war das K. auf 9 Monate und gegen den weniger Beteiligten Josef St. mädchen sind nicht krankenversicherungspflichtig. Die Herrschaft hat aber Resultat wochenlanger Verhandlungen und zahlreicher Konferenzen auf 3 Monate Gefängnis. 6 Wochen lang für Kur- und Berpflegung zu sorgen. Un zwischen den Vertretern der Bahnen und der Organisation der wiffend 176. 1. Etwa 20 Mart monatlich. 2. Nein. 3. Ja. Rotomotivführer. Es heißt, daß beide Teile mit dem getroffenen K. 2. 50. 1. Ja, aber der Portier muß das Versprechen Abkommen zufrieden sind.- beweisen. 2. Nein. 3. Beides ist möglich. 4. Der Hauswirt. 5. Das Amtsgericht in Frankfurt   a. M. und das Amtsgericht Berlin  . 9. D. 3. 2. 1. Das Gehalt abzüglich des Krankengeldes, ist zu zahlen, wenn das Gericht annimmt, daß die Krankheit eine nur verhältnismäßig (§ 616 B. G. B.) 2. Das Gewerbe­unerhebliche Zeit gedauert habe. Camberg   72. Der Reichstag   tann beliebig oft gericht ist zuständig. aufgelöst werden. M. H. 85. As angemessen werden etwa insgesamt 30 Mart monatlich vom Gericht erachtet werden. Sie haben einen Anspruch auf Rüdgabe nur soweit, als die zurüd­berlangten Geschenke zur Zeit der Rückforderung im Besitz der betreffenden noch sind. R. 47. 1. Der Name wird auf Antrag geändert. 2. 50 M. Anna 63. Leider steht der Herrschaft dies Abzugsrecht zu. H. F. Köpenick  . G. 2. 9. Stadtverordneter Hinge, Bankſtr. 31b. Da nach Ihrer Schilderung eine Fahrlässigkeit des Wirtes nicht vorliegt, so trifft ihn auch keine Ersatzpflicht. S. S. 192. 10 bis 7. E. R. 99. 1. Ja. 2. Eine Einigung über Alimente bedarf der Zustimmung des Bor mundes   und der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. 3. Die Aus ficht ist vorhanden aber gering. R. G. 13. Die Anmeldepflicht liegt bor. G. C. W. 14. Sie können bei Gericht Festsetzung der Stoften beantragen, den dann ergehenden Beschluß mit einer Vollstreckungs­23. 1000. Ja. laufel versehen lassen und dann Pfändung vornehmen.

Bon der Haftpflicht des Hauswirts.

Bei Besprechung der zahlreichen Unglüdsfälle auf amerika  - Das Reichsgericht hält trotz aller Versuche von Grundbefizer­nischen Bahnen wies das Philadelphia Tageblatt"( Parteiblatt) bereinen, die soziale Pflichten des Grundstücksbesizers herab­türzlich erst darauf hin, daß die Arbeitszeit der Lokomotivführer zumindern, an der durch das Bürgerliche Gesezbuch gegebenen An­dringend einer Regelung bedarf, denn einerseits werden ziemlich schauung fest, daß der Hauswirt für Schäden zu haften hat, die durch hohe Anforderungen an fie gestellt und andererseits macht die sehr Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verursacht fonservative Gewerkschaft in dieser Beziehung feine Opposition und oder mitverursacht sind. Die Sorgfalt des Hauswirts hat sich ins­läßt auch ihren Mitgliedern freie Hand, die sich oft danach drängen, besondere auf Verkehrssicherheit des Hauszugangs zu erstrecken. Bei ihre Kräfte bis aufs äußerste anzuspannen, um recht hohe Wochen- der Bemessung des Grades der Haftung ist§ 254 B. G.-B. Abs. 2. berdienste zu erzielen. Das Publitum fann von den Bahnen so- au berücksichtigen, der vorschreibt: Hat bei Entstehung des Schadens ein Verschulden des Be­wohl als auch von der Gewerkschaft verlangen, daß eine gewisse Arbeitszeit im Gemeininteresse nicht überschritten werden darf. schuldigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Etfazes von den Umständen, ins­besondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile verursacht worden ist.

Gerichts- Zeitung.

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Zeugniszwang.

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Diese Grundsäge gelangten auch in folgendem Prozeß zur An­wendung, der den Hauseigentümern es nahe legt, besondere Sorg­falt anzuwenden. Eine Näherin St., welche in dem Haufe des Be­flagten wohnt, war am 29. Dezember 1903 auf einer Stufe im Als Nachspiel zu dem kürzlich verhandelten Prozeß Schneidt Hausflur infolge eines handgroßen Eisfledes zu Falle ge­( Der Sittenschuhmann an der Arbeit") ist jeßt ein Zeugnis- fommen und hatte sich für ihr ferneres Erwerbsleben in Betracht Berliner   Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen zwangsverfahren gegen den in dem Prozeß als Zeuge vernommenen tommende Schädigungen zugezogen. Sie fordert von dem Be- Markthallen- Direktion.( Großhandel.) Rindfleisch Ia 69-74 pr. 100 fb., Kunsthändler Neumann eingeleitet worden. Es wird noch erinner- flagten deshalb eine vierteljährliche Rente von 150 m. für Lebens- IIa 63-68, IIIa 57-62, IVa 49-55, dan. Bullen 60-65, Golf. 0,00. lich sein, daß Herr N. in jenem Prozeß ausgesagt hatte, es sei zeit sowie ein Schmerzensgeld von 500 M. Der betreffende, den albfleisch, Doppelländer 110-125, Ia 82-90, IIa 72-80, IIIa 54-68, boll. 0,00, dan. 60-68. ebenso wie im hotel Negendant auch in der Wohnung einer in der Unfall verursachende Eisfled war aller Wahrscheinlichkeit nach durch Schweinefleisch 54-62. Hammelfleisch Ia 66-74, IIa 50-64. Rehwild, plomb. per Pfd. 0,70, Ia 0,00, Charlottenstraße wohnenden Frau von den Sittenschußleuten in- llebergießen beim Wafferholen von. dem einige Schritte vor dem Rotwild Ia 0,40-0,50, IIa 0,30-0,35, do. Stalber 0,30-0,45. forrett und tabelnswert vorgegangen worden. Auf die Frage nach Hause stehenden Brunnen entstanden, und machte Klägerin geltend, Damwild 0,40-0,55, bo. Stälber 0,40-0,75. Wildschweine 0,30-0,50. der Quelle seiner Wissenschaft in dieser Beziehung hatte er be- daß es Pflicht des Hauswirtes war, die Treppe genügend zu be- Frischlinge 0,40-0,70. Hafen per Stüd 2,60-3,10, do. Klein und IIa fundet, daß er es von einem Beamten gehört habe, dessen Namen leuchten und mit Sand oder Asche zu bestreuen. 0,00. Kaninchen per Stüd 0,80-1,10. Wildenten per Stud 0,00. do. II a 0,00, do. junge per zu nennen er sich trotz aller Aufforderungen des Gerichts weigerte, Das Landgericht Mühlhausen   wies die Klägerin übner, alte per Stid 1,60-4,25, Stüd 0,00. da er sein Ehrenwort gegeben habe, den Namen nicht zu mit ihren Ansprüchen ab, da es zu weit ginge, den Be Tauben per Stüd 0,65, junge Kleine 0,00, italienische 1,00. Enten per Stüd 1,60-2,90. Hamburger junge per Stüd 3,50 nennen. Jetzt hat das Polizeipräsidium ein Ber- flagten für jeden Eisfled, der nur durch Hingießen von Waffer ent- bis 3,75. Banje, Oberbr., per Bfb. 0,50-0,60, bo. Hamburger pr. Pfd. 0,90 fahren gegen unbetannt" eröffnet und Herr N. ist darin standen sein kann, verantwortlich zu machen. Das Ober- bis 1,05, Cis- 0,50-0,62. echte per 100 Bib. 83-93, groß 0,00. Bander, als Zeuge bernommen worden. Da er sich auch hier weigerte, den landesgericht Colmar   änderte das erstinstanz groß 0,00, matt 0,00. Schleie, groß 0,00, unfort. 91. Bleie 30-40. Namen des Beamten preiszugeben, ist er zunächst mit einer liche Urteil dahin ab, daß es den Beklagten dem ale, groß 0,00, mitte! 0,00, tlein und mittel 92-90. Plögen, ein Strafe von 20 m. bedacht, ihm aber gleichzeitig die Zwangs- Grunde nach für haftpflichtig erklärte. Das Oberlandesgericht 47-49, groß, matt 0,00. Starpfen, 30-35er 0,00, 50. 100er 53-56. Karauschen 0,00. haft in Aussicht gestellt worden, falls er bei seiner Weigerung be- begründet diese Entscheidung damit, daß hier das eigenartige Ver- Bunte Fische 51. Barse, matt 55-69, bo. 80-84. harren sollte. Das Polizeipräsidium geht bei dem Verfahren wider hältnis des Brunnens bor   dem Hause in Betracht zu ziehen neuer per 100 Bib. 110-130, bo. Ila neuer 90-100, bo. IIIa neuer 75. Wels 53-54. Duappen 0,00. Bleifische 13-19. Amerikanischer Lachs Ia " Unbekannt" von der Ansicht aus, daß Herrn N. die Kenntnis der sei und die im Hause fehlende Wafferleitung es bedinge, daß fämt- Geelachs 20. Sprotten, Kieler, Wall 0,75-1,25, Danziger, Wall Dinge nur durch einen Polizeibeamten geworden sein könne, der liche Familien diesen Brunnen benutzen müffen. Es sei aber Er- 0,50-0,60. Flundern, Stieler, Stiege Ia 3-4, bo. mittel ber stifte 2-3, Hamb  . Einsicht in die Atten genommen. Herr N. hat vorläufig gegen die fahrungstatsache, daß das Wassertragen stets mit Wasserverschütten Stiege 4-5, halbe Stifte 1,50-2. Büdlinge, per Ball Stieler 3,50-5,00, über ihn berhängte Strafe den Weg der Beschwerde be- verbunden ist. Diesem Umstande hätte der Hauswirt Rechnung Stralsunder 6,00. Aale, groß per Pfd. 1,10-1,30, mittelgroß 0,80-1,00, schritten, er will aber lieber eventuell in Zwangshaft gehen, ehe er tragen müssen und deshalb den Hausflur beleuchten oder sich um die ein 0,50 0,60. Heringe per Schock 4-5. Schellfische Stifte 34,000er durch die Namensnennung einen Beamten unglüdlich macht. Glätte desselben fümmern müssen. Stifte 2,00. Sabliau, p. 100 Pfd. 20. Heilbutt 0,00. Sardellen, 1902er Die Beschwerde erscheint vollauf berechtigt. Ist einem Be. per Anker 93, 1904er 93, 1905er 90, 1906er 73-75. Schottische Bollheringe amten( mit oder ohne Ehrenwort) versprochen, ihn nicht zu nennen, gericht bestätigte die Haftpflicht des Beklagten und Heringe, neue Matjes, per 1, 20. 60-120. Hiergegen legte der Hauseigentümer Revision ein. Das Reich 31905 0,00, large 40-44, full. 36-38, med. 35-42, deutsche 37-44. Sardinen, russ., Faß so ist der Bruch dieses Versprechens eine unanständige, ehrlose bie Urteilsgründe des Oberlandesgerichts. Unter Anwendung des 1,50-1,60. Bratheringe, Büchse( 4 Liter) 1,50-1,75. Neunaugen, Handlung. Der Versuch, jemand zu einer solchen Handlung durch oben zitierten§ 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs   erklärte das Schodjaß 11, fleine 5-6, Riefen- 14. Gier, Land-, per Schod 4,75-5,80. Butter die Machtmittel des Staates zu zwingen, widerstreitet auf das Reichsgericht aber den Anspruch der Klägerin nur zur Hälfte dem per 100 Bfb. Ia 114--120, IIa 110-115, IIIa 108-112, abfallende 90-100. allerempfindlichste dem Zweck des Strafverfahrens, das ja, Grunde nach für gerechtfertigt, weil in dem Verhalten der Klägerin Saure Gurten Schod 3,50-4,00, Pfeffergurten 3,50-4,00. Startoffeln beim Wasserholen des Abends in der Dunkelheit ein Handlungen zur Bestrafung zu ziehen. Hinzu tritt, daß nach der Verschulden liege, da sie schon lange Zeit in dem Hause wohnte und Rosen 0,00, weiße 1,75-2,00, Salatkartoffeln 5,00-6,00. Spinat autreffenden, früher ständig geübten freilich feit 20 Jahren mit den Verhältnissen genau vertraut war. beinahe ebenso ständig durchbrochenen Rechtsprechung die Normen der Strafprozeßordnung für ein Disziplinarberfahren un­anwendbar sind, und daß ein Disziplinarberfahren wider Un­bekannt" tein Disziplinarverfahren, sondern ein nach zutreffen- Wegen Nötigung war der Maurer Ahlgrimm auf Grund der Ansicht unzulässiges oder mindestens den Stafprozeßnormen des§ 240 des Strafgesetzbuches angeklagt worden, weil er zu der nicht unterworfenes Verfahren darüber ist, ob nicht gegen irgend Beit, wo die Demminer Maurer wegen Lohndifferenzen ausgesperrt wen ein Berfahren eröffnet werden könnte. Dieser Fall Neumann waren, zwei arbeitswilligen böhmischen Maurern nachgerufen habe:

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Nötigung von Streitbrechern?

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15-20. 100 Pfund Starotten per 100 Pfund 10-12. Sellerie, hiefige, per Schod 2,00-5,00, do. pommersche 5,00-6,00. Zwiebeln große, per 100 Bfd. 2,50-4,00. bo. Meine 2,25-3,00. do. hiesige( Berl) 0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün, Schodbund 2,00. Kohlrabi per Schod 0,00. Rettig, bayr., per Schod 2,40-4,80. Mohrrüben per 100 Pfund 3,00-3,50. Teltower Rüben per 100 Bfd. 7-10. Weiße Rüben, große 2-2,50, fleine 6-8. Rote Rüben 2,00-2,50. Blumenkohl ital. p. Stopf 0,00. Stohlrüben per Schock 2-2,50. Wirfingfohl ber Schock 3,00-6,00. Rotkohl per Schod 3,00-8,00. Weißtoh! 100 fb. 2,00-3,00. Roſenkohl p. 100 Pfd.

zeigt aufs neue die Notwendigkeit reichsgefeßlicher Beseitigung Streifbrecher, wenn ihr bis heute abend arbeitet, dann fliegt die Birnen, per 100 Bfd. hiesige 0,00, böhm. 8-20, ital. 35-38. 20-25. Grünkohl per 100 fd. 2-5. Schnittlauch 12 Zöpfe 2-4,50,

des Gewissenszwanges, der in der heutigen Praxis des Zeugnis. zwangsverfahrens enthalten ist.

Das Urteil im Prozeß Reinhardt. In später Abendstunde wurde heute nach mehrtägigen Aus einandersetzungen der gegnerischen Parteien das Urteil gefällt. Die Verhandlungen boten keinerlei Momente, die ein öffentliches Interesse beanspruchen könnten.

Der Angeklagte Jacobsohn wurde wegen Beleidigung nach Maßgabe ber§§ 185 und 186 bes Strafgesetzbuchs zu 150 M. Geldstrafe eventuell 15 Tagen Gefängnis verurteilt

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Witterungsübersicht vom 1. Februar 1907, morgens& the.

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Bude in die Luft". Das Landgericht Greifswald   ver- 100 Bib., biefige 6-24, Gravensteiner 0,00. Tiroler in Fässern 0,00, Stifte urteilte den Angeklagten zu einer Woche Gefängnis wegen 32-60, merit. 11-30. Sitronen, Messina  , 300 Stüd 7,00-10,00, 360 Stud Nötigung. Außerdem wurde A. noch zu einer Geldstrafe 7,00-9,00, 200 Std 9-13. Apfelsinen, Jaffa  , per Stifte 0,00, Murcia  von fünf Mart wegen Uebertretung der Straßenpolizei- Ver- 200 er Stifte 7-10, do. 300 er 8-11, Valencia   420 er stifte 12-18,00, ordnung verurteilt, weil er der zur Erhaltung der Ordnung und do. 714 er 17-22, Messina  , Blut 100er 7-11, bo. 150 er 7,50-12, Sicherheit des Verkehrs auf der öffentlichen Straße ergangenen Auf- do. 80 er 9,50-11. Mandarinen, Stifte 0,65-1,40, do. in Rörben per forderung eines Sicherheitsbeamten nicht Folge geleistet habe. Er fei trotz der Aufforderung, sich aus der Nähe eines bestimmten Neu­baues zu entfernen, wiederholt vorbeigeradelt. gericht bob das Urteil auf die vom Rechtsanwalt Wolfgang Seine bertretene Revision auf und ber­wies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und scheidung an das Landgericht zurüd. Begründend vurde ausgeführt: Das landgerichtliche Urteil besage, daß die Aeußerung des Angeklagten den Tatbestand der Bedrohung mit einem Uebel enthalte. Mit Recht verweise der Anwalt demgegenüber darauf, daß Swinembe 762 N Einen bösen Streich hat dem Schankwirt August dies eine Verurteilung auf Grund des§ 240 des Strafgefeßbuches Hamburg 766 N 2 Schnee Marfand einer feiner Stammgäste gespielt. Marsand war nicht rechtfertige. Dazu würde notwendig sein, daß jemand einen Frantj.a.M 764 N gestern in Gemeinschaft mit feiner Ehefrau Bauline M. vor der anderen widerrechtlich durch Gewalt oder durch Bedrohung mit München   764 N 5. Straffammer des Landgerichts   I wegen Duldens von Glückspielen einem Verbrechen oder Vergehen zu einer Handlung, Bien angellagt war. Der Angeschuldigte betreibt in der Sellerstr. 12 Duldung oder Unterlassung nötige beziehungsweise den Ver eine Gastwirtschaft. Unter feinen Stammgästen wurde häufig such dazu mache. Deshalb müffe fich das Landgericht nochmal nach dem üblichen Stat ein anderes weniger harm mit der Sache beschäftigen. Es müsse nachgeprüft werden, ob An­Loses Spielchen inszeniert, welches den Namen 17 und 4" geflagter den Verfuch der Nötigung durch Bedrohung mit einem trägt. Es ging gewöhnlich um Einfäße bon 10. bis Verbrechen oder Vergehen gemacht habe, eventuell ob der Tatbestand 50 Pfennige. Eines Tages wurde M. auf das Bolizeibureau des§ 153 ber Gewerbeordnung vorliege. Ferner wäre nach­beordert, wo ihm eröffnet wurde, daß eine anonyme Anzeige auprüfen, ob nicht bei dem Delift der Nötigung oder des§ 153 der gogen ihn eingelaufen sei, in der er des Duldens von Glücksspielen, Gewerbeordnung und der Straßenpolizeifontravention Ideal Der Schankkontravention, der Sonntagsentheiligung und anderer konkurrenz( Verlegung mehrerer Paragraphen durch eir: und dieselbe Uebertretungen beschuldigt wurde. Er erzählte dies abends seinen Tat) vorliege.

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Ein netter Gaft.

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Berlin

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3 bedeckt 2 bededt

-3 Haparanda 766 Still 28 -5 Petersburg 763 OND 1 bedeckt 4Scilly 773 NNW 3 halb bd. 6 -3 berbeen 771 WSW 2 wollig -6 Baris 768 NN 2bebedt-1

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5 Schnee 761 N 4 wollig Wetter- Prognose für Sonnabend, den 2. Februar 1907. Vielfach heiter bei etwas strengerem Frost und ziemlich frischen nord­ftlichen Winden; keine erheblichen Niederschläge. Berliner   Betterbureau.

Wasserstand am 1. Februar. Elbe   bei Auffig Meter, bei Dresden   1,15 dp. Elbe   bei Magdeburg  +1,56 Meter, Eisgang. Elbe   bei Straußfurt   Meter. Dder bei Ratibor  +1,67 Meter. der bei Breslau Unterpegel+ 0,12 Meter.- Neißemündung+ 2,85 Meter. Dder bei Bricg 3,34 Meter.