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aus Margarete Friedenthal   als erster Vorsitzenden, Pfarrer Beher In dem Artikel: Ausbeutung von Provisionsreisenden in Zukunft dieses Titels schlechthin enthalten werde. Dem Beklagten als zweitem Vorsitzenden, Frau Else Liftin und Frl. Elfe Lüders als Verstoß gegen die guten Sitten" ist unter anderem folgendes be- wurde dieser Bescheid vorgelegt und er selbst richtete nun an den Schriftführerinnen und Generalsekretär Winter als Kaffenwart. Das hauptet: Die vom Kläger   durch seine anstrengende Tätigkeit doch Ersten Staatsanwalt beim Landgericht I ein Schreiben, in dem er Komitee besteht aus: Dr. Elisabeth Altmann- Gottheiner   für die gewiß redlich verdiente Provision wurde ihm indessen unter gegen sich selbst eine Anzeige wegen Vergehens Arbeiterinnenschutzkommission des Bundes Deutscher Frauenvereine, Elfe dem Vorgeben, er hätte schon den Betrag übersteigende Vorschüsse gegen§ 360,8 des Strafgesebbnches( unbefugter Lüders für das Bureau für Sozialpolitit, Pfarrer Beyer, Dr. Fleischer, bekommen, vorenthalten." Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist, Titelführung) erstattete. In diesem drückte er seine Absicht Frl. v. Bertrab, Frl. Schwarz für den Gesamtverband der katho- daß Kläger   Paul von Rakowski für 23 300 Adressen 780 Mart aus, den Professortitel weiterzuführen, und erklärte seine Rechte lischen Vereine erwerbstätiger Frauen und Mädchen, v. Gerlach für empfangen hat, während er nur 688 Mark zu bekommen hatte. Dies hierzu an Gerichtsstelle beweisen zu wollen, da ihm in dem letzten die Gesellschaft für soziale Reform, Generalsekretär Winter für den hat Kläger   auch selbst zugestanden. Die Vorschüsse, die Kläger be- Bescheide des Polizeipräsidenten ausdrücklich die Gutgläubigkeit ab­Zentralrat der Hirsch- Dunckerschen Gewerkvereine, Margarate fommen hat, waren also nicht angebliche", sondern wirklich gezahlte. gesprochen werde. In der gestrigen Verhandlung legte Friedenthal, Dr. Margarete Bernhard, Frau Clara Linzen- Ernst, Unwahr ist auch, daß Kläger   sich bei seinem Engagement in der Beklagte zahlreiche amtliche Schriftstücke in Original vor, aus Maria Lischnewska  , Elisabeth Lüders- Grunewald, Frau Else Tittin größter Notlage befunden hat und nur deshalb die Besorgung welchen hervorging, daß er den Professortitel erworben für die Zentralftelle für Arbeiterinnen- Organisation, Gertrud Dyhren- der Adressen übernommen habe. Wahr ist vielmehr, daß Kläger   sich und auch mit echt geführt habe. Durch ein Dekret vom furth, Dr. Alice Salomon  , Dr. Recke, Dr. Robert Wilbrandt. hierzu gedrängt hat mit der Begründung, er fönne, da er nur 5. August 1873 ist er als außerordentlicher Professor an der Univer­Die Verhandlungsstunden sind von- 1 Uhr vormittags und versuchsweise engagiert werde, jeden Augenblick feine frühere Tätig- fität Heidelberg   ernannt worden und hat diesen Titel mit Genehmigung 8-7 Uhr nachmittags. Der Vormittag des ersten Konferenztages teit wieder aufnehmen und er absolut keinen Schaden davon hätte. auch später geführt, wie ihm dies durch die Universitätsbehörde selbst wie foll der Lohnfrage gewidmet werden. Das erste Referat darüber Wahr ist endlich, daß Kläger   zugestanden hat, unterwegs leichtsinnig auch durch eine Mitteilung des Ministeriums bestätigt worden sei. Der hat Dr. Alice Salomon   übernommen, während Helene Simon das gelebt zu haben. Sein Nachfolger verdiente in Baden vom 1. 9. 06. Vertreter der Anklagebehörde hielt jedoch eine Ueber­Korreferat halten wird. Am Nachmittag des gleichen Tages tommt bis 1. 12. 06. die Summe von 2399 Mart. Karl Hof, Verlags- tretung des§ 360, 8 für vorliegend, da der Titel den Irrtum er die Frage der fachgewerblichen Ausbildung der Anstalt," rege, als sei Dr. Koßmann medizinischer Professor, und be Arbeiterin" zur Sprache, die von der badischen Fabrikinspektorin Die in der Berichtigung gemachten Angaben sind vom Vertreter antragte eine Geldstrafe von 3 M. Das Schöffengericht fam Dr. Marie Baum   behandelt werden wird. der beklagten Firma sämtlich in der mündlichen Verhandlung zum nach einer kurzen Beratung zu einer Freisprechung des Prof. Am zweiten Konferenztage soll vormittags das Thema das Vortrag gebracht worden. Trotzdem hat das Kaufmannsgericht mit Stoßmann, da dieser durchaus berechtigt sei, den ihm verliehenen Wahlrecht der Arbeiterin" mit den Ünterabteilungen a) zu vollem Recht entschieden, daß der Vertrag, den Kläger mit der Be- Titel zu führen. den Krankenkassen, b) zum Gewerbegericht, c) zu den klagten abgeschlossen, für nichtig zu erklären sei. Er verstoße gegen Bürde Staat und Gesellschaft viel verlieren, wenn sie den ge­Arbeitstammern erörtert werden. Die Referate über die guten Sitten, weil den Kläger nur seine Notlage bestimmt habe, samten Titelkram beseitigten? diese drei Einzelfragen liegen in den Händen von Dr. Margarete in die für ihn harten Vertragsbedingungen zu willigen. Die Bernhard, Dr. Elisabeth Jaffé von Richthofen, der ehemaligen Anführungen der Verlagsanstalt Karl Hof beweisen lediglich, daß badischen Fabrifinspektorin, und Profeffor Harms- Jena  . Der Nachmittag troß der zutreffenden Entscheidung des Kaufmannsgerichts ihr noch des zweiten und legten Tages endlich soll der Frage nach der Ver- unbegreiflich ist, was der Gesetzgeber unter Ausbeutung der Not­einbarkeit von Fabrikarbeit, Mutterschaft und Hausfrauenpflicht ge- lage verstanden hat und verstehen mußte und weshalb derartige widmet sein. Das Thema Die Fabritarbeiterin als gegen die guten Sitten verstoßenden Arbeitsverträge als nichtig Hausfrau und Mutter" wird von Frau von Gordon, der haben erklärt werden müssen. Vorsitzenden des Verbandes der katholischen erwerbstätigen Frauen und Mädchen, behandelt, während als zweiter Referent Prof. Dr. B. Mayet über, Die Mutterschaftsversicherung" sprechen wird. Pfarrer Beher soll das Schlußwort halten.

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Männer und Frauen aller Stände, welche sich für die Arbeiterinnen­frage interessieren, werden vom Komitee um ihr Erscheinen und um ihre Beteiligung an den Beratungen gebeten. Eintrittstarten zu 1 M. find an der Tageskasse erhältlich.

Gerichts- Zeitung.

Zurücknahme der Bestallung einer Hebamme. Der Ehemann der Hebamme Fördermann zu Königsberg   hatte eine leichte Kopfwunde. Infolge nachlässiger Behandlung ent­wickelte sich hieraus eine Kopfrose, die den Tod des Fördermann herbeiführte. Während der Krankheit pflegte ihn seine Frau. Der behandelnde Arzt machte sie auf die Ansteckungsgefahr der Rose aufmerksam und riet ihr, feine Wöchnerinnen zu be= handeln. Sie lehnte deshalb auch mehrfach ab, Geburts Ife zu leisten. einem In Falle ließ sie sich aber doch zur Untersuchung einer Schwangeren verleiten. Die Geburtshilfe selbst nahm eine andere Hebamme, Frau K., vor. Die Allerlei Unstimmigkeiten in der städtischen Armenkommission 166c­betreffende Wöchnerin erkrankte am Sindbettfieber. Zwei andere gaben gestern zu längeren Erörterungen vor der sechsten Straffammer Wöchnerinnen, denen Frau K. dann Beistand leistete, wurden eben­des Landgerichts I Veranlassung. Auf die Anklage der Beleidigung falls fieberkrank und starben. Gegen beide Hebammen hatte sich der Rentier Wehlisch zu verantworten. Anlaß zu dieser wurden Strafverfahren eingeleitet. Frau Fördermann Wie man in Oftelbien die Leutenot beseitigen will. Anklage hat eine von Herrn W. an den Magistrat gerichtete Ein- erhielt einen Monat Gefängnis wegen fahrlässiger In Nummer 17 schilderten wir unter der gleichen Ueberschrift tommiffion 166 c, gabe gegeben. Herr W. war jahrelang Vorsteher der Armen Körperverlegung. Mehrere Aerzte hatte sich gutachtlich dahin in welcher er nicht besonders beliebt geäußert, daß höchstwahrscheinlich die Hebamme Fördermann den bas Chicksal einiger russischer Auswanderer, die anstatt nach Bosen bei den Mitgliedern gewesen zu sein scheint. Er ist Strankheitsstoff auf die von ihr untersuchte Schwangere übertragen habe nach Ostpreußen   gebracht wurden und hier unter Einbehaltung der nach Ablauf seiner Wahlzeit nicht wiedergewählt worden und daß durch Weiterübertragung des Infektionsstoffs der Tod der Bässe festgehalten werden. Derselbe Agrarier hat nun in diesen und übergab die Geschäfte an seinen Stellvertreter, den beiden Wöchnerinnen herbeigeführt sei. Lagen in der Generalversammlung des Ost- Gastwirt Schulz, Ende Januar 1905. Dieser berwaltete Auf Grund dieses im Strafverfahren ermittelten Tatbestandes preußischen landwirtschaftlichen 3eniralvereins die Kommission bis zur Wahl eines neuen Vorstehers. Da er mit flagte nunmehr der Königsberger Polizeipräsident gegen Frau feine Erfahrungen, die er mit den russischen Familien gemacht dem Gang der Geschäfte noch nicht genügend vertraut war, tamen Fördermann auf untersagung der ferneren Aus­hat, zum besten gegeben. Er erklärte, daß er mit den bei der Auszahlung der Unterstützungen bezw. der Verbuchung der übung des Hebammenberufs. Der Bezirkss betreffenden Familien gute Erfahrungen gemacht habe". Dann selben und der Aufbewahrung der Quittungen einige Inforrektheiten ausschuß erkannte nach dem Klageantrage. Das Ober­wurde von ihm folgender Antrag gestellt: Zentralverein wolle einen vor, die der Angeklagte in feiner Eingabe an den Magistrat auf Verwaltungsgericht bestätigte das Urteil mit Betrag bis zur Höhe von 3000 m. zu Informationsreisen usw. führte, um die in der Kommission herrschende Wirtschaft zu folgender Begründung: Es liegt im öffentlichen Interesse, daß das bereit stellen, um die Verhältnisse näher zu studieren, unter illustrieren. Die vorgekommenen Fehler waren nicht auf bösen Bublifum energisch gegen unzuverlässige Hebammen geschützt wird. denen eine Rüdwanderung deutscher Ansiedler willen des Herrn Schulz zurückzuführen, sondern, wie dieser ver- Die Beklagte hat eine Schwangere besucht und untersucht, obwohl aus Rußland   stattfinden könnte. Der Antrag wurde auch sichert, auf sein ungenügendes Vertrautsein mit den maßgebenden der Arzt, der ihren Mann behandelte, fie davor gewarnt hatte. Dazu angenommen. Man will also viele Familien aus Rußland   Bestimmungen. Der Angeklagte machte nun die jetzt unter Antlage tommt, daß es nach dem Hebammenlehrbuch ihre Pflicht gewesen herüber locken und sie hier nicht nur ausbeuten, sondern sie zu gestellte Eingabe an den Magistrat, in welcher er eine ihm war, von der damaligen Situation dem Kreisarzt Mitteilung zu völligen Sklaven machen. Denn die Generalversammlung hat auch zustehende Entschädigungssumme beanspruchte. Bei dieser Ge- machen und fich von ihm Verhaltungsmaßregeln zu erbitten. Auch noch folgende Anträge genehmigt: legenheit brachte er die Mitteilungen, die ihm von mehreren das habe sie nicht getan. Die Folge dieser Nachlässigkeiten war der I. Zentralverein wolle dahin wirken, daß durch Gesetz beztv. Armen gelegentlich gemacht worden waren, diese Inkorrektheiten Tod der beiden Frauen. Die Hebamme hat danach ihre Pflicht so ministerielle Berfügung folgendes angeordnet werde: mit zur Anzeige, da er fürchtete, daß, da er mit der Mehr erheblich verlegt, daß sich die Entziehung des Prüfungszeugnisses 1. Jedem russisch- polnischen Arbeiter ist beim zahl seiner Kommissionsmitglieder auf gespanntem Fuße lebte, diese rechtfertigt. Betreten des Reichsgebietes der Paß abzu Intorrektheiten ihm zur Laft gelegt und ihm deshalb die Ent­nehmen und an dessen Stelle eine Arbeitskarte mit genauem schädigungssumme vorenthalten werden könnte. Da aus der Ein­Zeugniszwang als Germanisierungsmittel. Rationale behördlich auszuhändigen, die den Namen und Ort des gabe die Tendenz herausgelesen wurde, die vorgekommenen Ueber einen traffen Fall aus dem Gebiete des Zeugniszwangs Arbeitgebers, bei dem der Arbeiter arbeiten soll, enthalten muß. Inforrektheiten zu strafbaren Handlungen zu stempeln, so wurde verfahrens wird uns aus Gnesen   berichtet. 2. Russisch  - polnische Arbeiter ohne diese gegen Herrn Wehlisch die Anklage wegen Beleidigung erhoben. Er Am 20. Oftober v. J. sollte eine 60 jährige Trödlerin Marie Arbeitstarte dürfen nirgends beschäftigt wurde seinerzeit zu 50 Mart Geldstrafe verurteilt, das Nowakowska in einem Ermittelungsverfahren gegen den Probst werden. Derjenige, der einen solchen Arbeiter ohne Arbeits- Kammergericht hat jedoch das Urteil aufgehoben und Biotrowicz daselbst als Zeugin vernommen werden und zwar farte beschäftigt, wird für jeden einzelnen Fall mit Geldstrafe bis die Sache zu erneuter Verhandlung an die Borinstanz zurüdverwiesen.- follte sie über den Inhalt zweier Predigten, welche Piotrowicz am zur Höhe von 60 M. bestraft. II. Zentralverein wolle die Landwirtschaftskammer ersuchen, an feineswegs eine beleidigende Abficht verfolgt, sondern dem Magiftrat In der gestrigen Verhandlung berficherte der Angeklagte, daß er 13. und 16. Oftober b. J. gehalten hat, Auskunft geben. zuständiger Stelle dahin zu wirken, daß die Agenten und nur die Tatsachen habe mitteilen wollen, die ihm von den Armen verweigerung zu einer Geldstrafe bon hundert Sie verweigerte ihr Zeugnis und wurde wegen 8eugnis­Vermittler für ausländische und inländische Arbeiter und unterbreitet worden seien. Ueber den Geschäftsgang bei den Armen- Mart eventuell zwanzig Tagen Haft verurteilt. ebenso die Schweizer   Vermittelungsbureaus nach gefeßlich be- fommissionen und die Abrechnung mit der Armendirektion wurde Gleichzeitig wurde sie zur Erzwingung des Zeugnisses sofort in Haft stehenden und eventuell noch zu erlassenden Verordnungen unter Magistratssekretär Wichmann eingehend vernommen, außer genommen. berfchärfte Kontrolle gestellt werden. dem eine Anzahl von Unterstüßungsempfängern, die bei den III. Zentralverein bezw. Landwirtschaftskammer wolle dahin vom Angeklagten berührten Einzelfällen in Frage tamen. Herr Der Beschluß lautet: wirken, daß die Verwaltungsbehörden angewiesen werden, Wichmann stellte fest, daß objektive Inforrektheiten in ein strengste Kontrolle über die Beschäftigung inzelnen dieser Fälle vorgekommen Rechtsanwalt ländischer und ausländischer Arbeiter im Unterk Barnau   beantragte die Freisprechung des Angeklagten, nehmertum auszuüben. dem voll der§ 193 des Strafgesetzbuchs zuzubilligen fei, da Es sollen also die ausländischen Arbeiter, um noch besser als er in einer nicht beleidigenden Form nur einfache Tatsachen mit­Schmutzkonkurrenten gegenüber den einheimischen gebraucht werden geteilt habe, die ihm von einzelnen Armen unterbreitet worden zu können, wie Sklaven in Deutschland   behandelt werden. Das feien. Staatsanwalt az schloß sich dem Antrage auf Frei widerspricht zwar dem Gesetz und dem Handelsvertrag mit Rußland. sprechung an, obwohl er feinen Zweifel hatte, daß der An­Aber was schert sich das Agrariertum darum? In der Debatte über die geklagte bei der Eingabe den Zweck verfolgte, sein Mütchen an den angenommenen Anträge wurde die Ungefeglichkeit des vorgeschlagenen ihm nicht zugetanen Mitgliedern der Armenkommission zu fühlen. Verfahrens von einem Agrarier anerkannt. Mehrere Redner warnten Dennoch kam das Gericht nach längerer Beratung doch wieder zur auch aus allgemeinen Gründen vor den Anträgen. Dennoch wurden Verwerfung der vom Angeklagten eingelegten Berufung, fie gegen wenige Stimmen angenommen. In der Debatte hob ein fo daß es bei der Strafe von 50 m. verbleibt. Das Gericht ent­Redner hervor, daß die Feldarbeiterzentrale, ein halbamtliches nahm aus der gewählten Form die Beleidigungsabficht. Institut, schon jetzt den Arbeitern die Bässe abnehme. Ein Redner ein Amtsvorsteher meinte, es sei auch jetzt nach dem Gesez Einen Kampf um den Professortitel tros des Scheiterns des Kontraktbruchgesezes möglich, Arbeit­geber, die fontraltbrüchige Arbeiter beschäftigen, zu bestrafen. führte seit einiger Zeit der bekannte Berliner   Frauenarzt Profeffor Er drohe auf Grund des§ 132 des Landesverwaltungsgefeges von Dr. med. und phil. Robby Koßmann, welcher sich gestern auf 1883 eine Strafe für den Fall der Annahme kontraktbrüchigen Ge- wegen Vergehens gegen den§ 360 Absatz 8 des Strafgesetzbuches dann noch 20 Tage Haft vom 2. bis 22. Januar abbüßen. Grund einer von ihm selbst erstatteten Anzeige Da die arme Frau die 100 m. nicht erlegen konnte, mußte fie findes an und habe damit immer Glück gehabt". vor dem Schöffengericht Berlin- Tempelhof, zu verantworten hatte. Das von dem Amtsvorsteher angepriesene Verfahren ist ein Der Polizeipräsident von Borries richtete an den Rechtsinstitut, das die mittelalterliche Tortur abgelöst hat, kulturel Das Zeugniszwangsverfahren ist ein spezifisch deutschnationales" zweifellos gesetzwidriges. Hatte er damit immer Glüd", so beruht ersten das darauf, daß die Betroffenen, fei Vorsitzenden der Berliner   Aerztekammer, Geheimen aber kaum höher als jene zu veranschlagen sein dürfte. es aus untenntnis, Sanitätsrat Dr. Becher ein Schreiben, in welchem er mits fei es aus welchem Grunde sonst das Berwaltungs teilte, daß Herr Dr. streitverfahren den Koßmann " Professor" Die Mitteilung des ohne jeden einschränkenden agrarischen Umtsvorstehers erinnert an die Rede, die der Graf Zusatz führe und hierdurch Breil am 15. Februar 1856 im Herrenhause hielt. Er rühmte sich, behörden seiner früheren Heimat lebhaftes Mißfallen erregt habe, nach eingeholten Auskünften höheren Ortes und bei den Staats­als Polizeiverwalter eine Reihe Handlungen begangen zu haben, da Herr Dr. K. zur Führung des Titels fein Recht habe. Es wurde Gartenbaukurse für Lehrerinnen. Der diesjährige Garten­die das Gesetz mit Zuchthaus bedroht. Der Unterschied zwischen in diesem Schreiben anerkannt, daß Herr Dr. K. zwar durch aller- bauturfus für Lehrerinnen an der Gartenbauschule zu dem Vergehen des ostpreußischen Amtsvorstehers und dem des Grafen Pfeil beruht darin, daß der Amtsvorsteher glaubt, das höchsten Erlaß vom 5. August 1873 zum außerordentlichen Marienfelde   bei Berlin   wird vom 8.- 19. April abgehalten. Gesetz so, wie er es getan hat, anwenden zu dürfen, während der Professor an der Universität Heidelberg   ernannt worden fei, Meldungen zu den Kursen nimmt entgegen die Leiterin und Be­Graf Pfeil wußte, daß er rechtswidrig handelte. er aber durch seine nachgesuchte Entlassung aus dem Verbande der fizerin der Gartenbauschule: Fräul. Dr. Elvira Castner  , Die Doppelzüngigkeit des agrarischen Herrentums ist charakte- Universität das Recht verwirkt habe, diesen Titel weiter zu führen. Marienfelde   bei Berlin  . Auskunft erteilt auch gern dié ristisch: während der Wahl logen sie in ihren Flugblättern, Kolonien Durch eine weitere Verfügung des Polizeipräsidenten vom 22. Dezember Schriftführerin des Vereins: Fräul. Anna Blum- Spandau  , Adam­feien für Deutschland   erforderlich, um den Ueberschuß der Be- 1903 ersuchte dieser den Beklagten, daß er sich in Zukunft als ftraße 49. völkerung" in den Kolonien unterzubringen. Bu gleicher Zeit Loden badischer Professor bezeichnen solle, und zwar mit dem Rufat, daß " früherer" oder vormaliger" außerordentlicher großherzoglich fie über 300 000 Ausländer nach Deutschland   und suchen diese recht- ihm dieser Titel von der philosophischen Fakultät verliehen Lofer   als afrikanische Sklaven zu stellen." Die freifinnige Unterstützung dieser nationalen" und junter worden sei. Der Geheimrat Dr. Becher teilte daraufhin dem Bolizei­lichen Bestrebungen muß naturnotwendig die Begehrlichkeit nach präsidenten mit, daß bereits diese Angelegenheit durch eine Ent­Ausnahmegesetzen gegen die Parias der Landarbeiter steigern. Desto scheidung des Ehrenrates des Süd Westvereins, die Herr Profeffor notwendiger ist die Aufklärung unter der ländlichen Bevölkerung. Roßmann felbst veranlaßt hatte, erledigt ſei. Diese Entscheidung Gegen 20 000 ländliche Arbeiter haben die Agrarier durch ihre Aus- ging dahin, daß Herr Dr. Becher ohne jebe Bedenten den beutung in wenigen Jahren aus Ost- und Westpreußen   nach den Profeffortitel, wie es bisher geschehen feit, weiterführen tönne. rheinisch- westfälischen Kohlenrevieren getrieben. Dadurch ist scheinbar Außerdem habe ihn das Polizeipräsidium selbst stets nur als die Zahl der zu Sozialdemokraten gewordenen ländlichen Arbeiter Professor bezeichnet und ihm die spezialärztliche Behandlung des Ostens zurückgegangen. Wird auch so der äußere, sichtbare der weiblichen Angehörigen der Schußmannskaffe übertragen. Die Erfolg der Agitation für die östlichen Provinzen ein geringerer, so amtliche Bezeichnung als Profeffor fei nicht etwa irrtümlicherweise ist umso dringender die unabläffige Agitationsarbeit notwendig.

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nicht

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einleiteten.

Ausbeutung von Provisionsreiseuden- guten Sitten.

Verstoß gegen die

Die Verlagsanstalt Karl Hof sendet uns zu der in Nr. 26 ge­brachten Mitteilung aus dem Kaufmannsgericht folgende Zeilen mit der Bitte um Aufnahme:

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waren.

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Titel

geschehen, sondern nachdem ein bom königl. Polizeipräsidium ab­geordneter Polizeileutnant die die Führung des Professortitels betreffenden Aften eingesehen und geprüft hatte. Auf dieses Schreiben hin erhielt der Vorsitzende der Aerztekammer   den Bescheid, daß nach den dem Dr. Koßmann genau bekannten amtlichen Vor­gängen von seiner Gutgläubigkeit hinsichtlich der Führung des Professortitels feit feit längerer Zeit feine teine Rede mehr sein tönne und die Behörden erwarten, daß sich Herr Dr. K.

Beschluß:

In der Straffache gegen den Probst Piotrowicz wegen Ver gehens gegen§ 130a Str.-G.-B. wird die Trödlerin Marie Nowakowska von hier, Pferdemarkt 9, da sie das Zeugnis, das für die Erhebung der Anklage gegen den Beschuldigten bon Wichtigkeit ist, ohne hinreichenden Grund verweigert hat, obwohl fie auf die Unzulässigkeit des von ihr angegebenen Weigerungs­grundes aufmerksam gemacht worden ist, zu den Kosten und zu einer Geldstrafe von 100 Mark( Einhundert Mark) im Falle deren Nichtbeitreibung zu 20 Tagen Haft verurteilt..

Zugleich wird zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft an geordnet.

Gnesen  , den 20. Oftober 1906.

Königliche Amtsgericht. gez. Baezold.

Nach zweitägiger Haft ließ die Frau fich vorführen und be­fundete, daß sie am 13. Oftober gar nicht in der Kirche gewesen und am 16. Oftober habe sie soweit vom Altar gestanden, daß sie nicht gehört habe, was der Probst predigte.

Aus der Frauenbewegung.

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Versammlungen Veranstaltungen. Groß- Lichterfelbe. Montag, den 11. Februar, 8 Uhr, in Groß­Lichterfelde bei Reisen, Chausseestr. 104: Fortsetzung des Vor­trages über Darwinismus". Referent Genosse Eichler. Schöneberg  . Montag, den 11. Februar, 81% Uhr, bei Obst, Martin Lutherstr. 51: Bortrag. Genoffin Kadeit. Das Familienleben in der heutigen Gesellschaft". Berlin  .

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Sonntag. 10. Februar, im Gewerkschaftshaus", Engel­Ufer 15: Achtes Stiftungsfest unter Mitwirkung des Pianisten Leo Kestenberg  , Mitgliedern des Berliner   Boltschors, der Konzert­fängerin Frl. Bölferling, der Rezitatorin Frau Johanna Meher. Nachher Tanz. Eröffnung 5 Uhr. Anfang 6 Uhr. Billetts a 40 Pf. find zu haben bei Frl. Baader, Lindenstr. 3, legter Hof, parterre, Frau Alozich, Koppenſtr. 81, Frau Kulide, Brinzen­straße 102, Frau Matschke, Wolgasterstr. 8, Frau Jordan, Lübeckerstr. 43, Frau Steinkopf, Schwedterstr. 34, Frl. Petereit, Naunynstr. 5.

Charlottenburg  . Dienstag, den 19. Februar, 8 1hr, bei Schulz, Kaiser Friedrichstr. 24: Vortrag. Herr Pauli: Feuerbestattung". Vorführung eines Verbrennungsofens.