1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 278.
Parlamentsberichte.
Abgeordnetenhaus.
Sonnabend, den 26. November 1892.
9. Jahrg.
Das
dahingestellt. Ich habe erhebliche Zweifel dagegen. Auch wir Der Bezirksausschuß ist dafür keine geeignete Behörde. Es bleibt sind dafür, daß dem Grundbesitze sein Einfluß im Staatsleben also bei der Genehmigung der Regierung, und deren unzulängbewahrt wird. Die Steuerreform wird dazu führen, daß das lichkeit hat der Abg. Gneist in seiner vor elf Jahren geschriebenen Wahlrecht auf einen ganz anderen Boden gestellt wird. Wenn Broschüre ausreichend dargethan. Es steht den Gemeinden eine 9. Sigung vom 25. November, 11 Uhr. das Haus seine Stellung der Regierung gegenüber bewahren soll, reiche Speisekarte von Steuerreformen für Grund-, Gebäude- und An Ministertische: Graf zu Eulenburg, Miquel und dann muß sein Wahlrecht auf eine breitere Basis gestellt werden, Gewerbebesis zu gebote, aber die eine fehlt, welche Theile dieser Kommiffarien. dann dürfen nicht zivei oder drei Personen die Wahlmänner der drei Formen in sich birgt. Der grundbefestigte GewerbeAuf der Tagesordnung steht die erste Berathung des ganzen ersten Klasse ernennen, dann müssen die Männer, welche betrieb welcher über große Werkstätten und viele Kommunalabgaben- Gesetzes. weiter nichts besitzen als ihre Faust, um den vaterländischen Maschinen verfügt, soll getroffen werden; von der Bea Abg. Hobrecht( natl.): Wenn Staat und Gemeinde ihre Boden zu vertheidigen, das Gefühl haben, daß sie hier auch aus- steuerung der Kleingewerbetreibenden halte ich nicht viel. Steuergebiete gegen einander abgrenzen, so werden dadurch die reichend vertreten sind.( Zustimmung im Zentrum.) Den städtischen Steuerparlamenten darf nichts wichtiges überLasten an sich nicht vermindert, aber es wird für beide Theile Abg. v. Tzschoppe( ft.) hält ebenfalls den§ 45 für bedenklassen werden. Es muß den Gemeinden überlassen werden, ob die Möglichkeit geschaffen, die Steuern nach ihren Verhältnissen lich, weil durch denselben leicht eine Ueberlastung der Real- die Steuer vom Hausbesitzer oder vom Miether erhoben werden einzurichten und in gerechter Weise zu veranlagen. Dadurch steuerzahler eintreten könne. Redner bemängelt auch den§ 62, foll. Ueber die Berliner Miethssteuer hat 70 Jahre lang fein wird auch die Verschiebung der Steuerlast, welche durch die wonach die Aufsichtsbehörden berechtigt sein sollen, Steuerordnungen Mensch geflagt, bis Fürst Bismarck sich beschwert fühlte und eine Einkommensteuer eingetreten ist, etwas ausgeglichen. Dabei muß der Städte nicht zu genehmigen, wenn sie den Besteuerungs- Bewegung gegen die Miethssteuer ins Leben rief, die aber nicht den Gemeinden eine gewisse Bewegungsfreiheit gelassen werden grundsätzen des Gesetzes nicht entsprechen. Es könnte sich heraus- erhebliche Bedeutung erhalten hat. Ich halte die Miethsstener und es will mir scheinen, als wenn dieses Ziel in der Vorlage stellen, daß unter den Besteuerungsgrundsäzen auch die auf Grund für eine fo gute Steuer, daß sie nicht abgeschafft, sondern auf nicht erreicht ist. Die Grund- und Gebäudesteuer ist den Ge- dieses Gesetzes erlassenen Ministerialrestripte verstanden würden, das ganze Land ausgedehnt werden müßte. Man sagt, die neinden zur Verfügung gestellt. Aber ich glaube nicht, daß diese was nicht zutreffend wäre. Redner bittet, die Vorlage einer Frucht sei reif. Weil gewisse Leute das glauben, sollen wir in Steuern so bestehen bleiben tönnen, wie sie bestehen, wenn über- besonderen Kommission von 21 Mitgliedern zu überwiesen. den sauren Apfel beißen.( Heiterfeit.) Wie ist es möglich, daß haupt der beabsichtigte Zweck erreicht werden soll. Die Städte Abg. Kuebel( ntl.) hält es für unrecht, daß die Grund- und dieser Gesezentwurf zustande kommen konnte, auf den man das haben allerdings das Recht, diese Steuern umzuformen, aber Gebäudesteuer in demselben Maßstabe herangezogen wird, wie Wort: Gold gab ich für Eisen" in der Form anwenden fonnte: es würde wohl nicht angemessen sein, auf diesem Gebiete dem die Gewerbesteuer nur mit 1 pet.; der Grundbesitz, namentlich„ Gold gab ich für Pappe".( Unruhe, Heiterkeit.) Lediglich aus Erfindungsgeist zu viel Spielraum zu lassen; besser wäre es, be- der fleine, würde also erheblich prägraviert sein. Die jetzige Ge- dem Grunde, weil die Herren( nach rechts deutend) die staat ftimmte Normen im Geseze aufzustellen. Bei der Gewerbesteuer werbesteuer ist überhaupt eine schlechte Grundlage für eine Kom- lichen Grundstenern los werden wollten, was Fürst Bismarc würde ich dagegen jede Aenderung der staatlich veranlagten Steuer munalsteuer, während sie als Staatssteuer ganz vortrefflich ist. selbst nicht erreicht hat. Der Finanzminister will es durchsetzen, verbieten. Ein weiteres Bedenken ist darin zu finden, daß die Gemeinden Wohin soll es führen, daß die Gewerbetreibenden bis 1500 M. aber nicht ohne eine Courtage, diese heißt Vermögenssteuer, und das Recht behalten sollen, nachdem schon der Realbefit vor Ginkommen von der Gewerbesteuer befreit bleiben sollen, während um es durchzusehen, wird ein Kommunalsteuer- Gesetz als Ornament belastet ist, noch eine weitere Vorbelastung einzuführen für ge- der fleine Bauer zur Grundsteuer herangezogen wird! Gin mitgegeben, was die Lage der Gemeinden durchaus nicht beffert. Mir wisse Anlagen. Allerdings kommen viele Gemeinde Einrichtungen weiterer Fehler ist, daß die Gemeinden, in denen Arbeiter eines schwebte das englische System der Kommunalbesteuerung vor Augen. den Grund- und Hausbesitzern zu gute; die Werthe der Grund- größeren Werkes wohnen, während das Werk anderwärts seinen Ich wünsche, daß wir zu einem ähnlichen System tommen. Den stücke und Gebäude werden gesteigert, aber nicht in allen Fällen. Siz hat, dieses Werk nicht besteuern können, trotzdem sie die einen Vorzug des englischen Systems tönnen wir niemals er Man kann z. B. in Berlin sehen, daß die Grundstückspreise im Schul- und Armenlasten für die betreffenden Arbeiter zu tragen reichen: Es ist ganz allmälig hineingewachsen aus dem auf Diten sich nicht in dem Maße steigern, wie im Westen, trotzdem haben. Es müssen entweder die Steuern des Werkes nach den Ackerbau berechneten Rahmen in den Industriestaat. beinahe im Osten mehr für Straßenanlagen u. f. w. gethan Lohnsäger auf die einzelnen Gemeinden, wo die Arbeiter wohnen, Schwierige besteht in der Uebergangszeit, in den großen Schäden, wird, als im Westen. Die Klagen über die Prägravation des vertheilt, oder Verbände der betreffenden Gemeinden gebildet die entstehen werden, wenn wir eine so radikale Umgestaltung Grundbesiges sind durchaus berechtigt und zwar wird er belastet werden. Jedenfalls muß diese Frage durch das vorliegende pornehmen. Darum komme ich zu der Ueberzeugung, man fann nicht blos durch Ausgaben, die ihm wieder zu gute fommen, Gesetz gelöst werden. Die Staatsaufsicht ist durchaus nothwendig bei uns das Kommunal- Steuerrwesen nur durch Einzelverord sondern noch viel mehr durch die Armen- und Schullasten, die zum Schutze der Minorität. nungen regeln. Gesetze sollten nicht mit genialer Leichtigkeit in armen, wie in reichen Gemeinden aufgebracht werden müssen. Abg. Vopelius( ft.): Die Vorlage enthält Vorschriften über aus dem Handgelent gemacht werden, sondern müssen sich Aber eine Entlastung fann schließlich in den Grenzen der Steuer- die Besteuerung des preußischen Fistus, aber keine über die Be- allmälig entwickeln. In diesem Gesetze sehe ich ein Verlassen reform nicht geschaffen werden; es ist nur möglich, die Steuer- steuerung des Reichsfistus. Die Gemeinden Gaarden, Ellerbeck des Standpunktes, den wir bisher eingenommen haben. Ich last gerechter zu vertheilen. Wenn der Stant für die Erreichung und Spandau haben Klage darüber geführt, daß ihre Gemeinde- lehne das Kommunalsteuer- Gesetz ab, und damit sind die beiden dieses Zieles seine Realsteuern opfert, so muß er dafür vollen lasten hauptsächlich veranlaßt würden durch die Arbeiter der anderen Gefeße ebenfalls gefallen.( Beifall bei den Freisinnigen.) Ersatz bekommen. Deshalb ist die Ergänzungssteuer, möge sie fistalischen Werkstätten. Aber der Fiskus zahlt keine Gemeinde- Finanzminister Miquel: Auf den Vorwurf, daß ein Minister nun in dieser oder in jener Form geschaffen werden, dringend steuern. In Preußen giebt es auch Reichs- Eisenbahnen in der Gesetze macht lediglich aus Gefälligteit gegen einzelne Klassen, zut nothwendig.( Beifall bei den Nationalliberalen.) Gegend von Saarlouis ; die daran liegenden Stationsgemeinden antworten, halte ich für unter meiner Würde.( Lebhafter Beifall Abg. Seer( natl.) verlangt, daß die Kreiseingesessenen nach sind nicht berechtigt, den Eisenbahnfistus zu besteuern. Es ist rechts.) Das englische System, welches Herr Meyer so sehr lobt, gleichem Maße herangezogen werden sollen. allgemein verlangt worden, daß für den Fiskus des Reichs eine verwirft man jetzt allgemein in England. Ein System, welches Ministerpräsident Graf zu Eulenburg: Dieser Grundsatz Steuerpflicht eingeführt wird. Ein dahingehender Gesetzentwurf die ganzen Laften auf Nutzungsberechtigte und Bächter wirft und steht im Gesez; was der Vorredner vielleicht meint, beruht auf ist im Reichstage nicht einmal verhandelt worden. Der jezige nicht einmal den Eigenthümer trifft, wäre bei uns nicht haltbar. privatrechtlichen Abmachungen der Domänenpächter mit dem Finanzminister hat sich als Abgeordneter selbst für die Besteuerung Der Vorredner will einen radikalen Bruch vermeiden und dabei Fiskus oder der Privatpächter mit ihrem Vorpächter. Daran des Fiskus ausgesprochen; ich hoffe, daß er auch jest dafür ein will er sofort ein Systein von Zwangsvorschriften in das Gesetz fönnen wir durch Gefeß nichts ändern. Ich bin erfreut, daß treten wird. hineinschreiben, welchen alle Gemeinden sich unterwerfen sollen. Herr Hobrecht die Nothwendigkeit der Ergänzungsstener an- Abg. Meyer- Berlin ( dfr.): Herr Frigen hat von der Ich will beweisen, daß Herr Meyer zwar den Freifinn, aber die erfannt hat: die Reform der Steuergefeßgebung tann nur eine luxuriösen Wirthschaft der Gemeinden gesprochen und die Staats- Regierung den Fortschritt vertritt. Wenn eine Ueberweisung beffere und gerechtere Vertheilung der Lasten herbeiführen, feine aufsicht angerufen. Das mag für die weitlichen Provinzen zu- stattfindet, ganz oder theilweise, dann wird die Form der StaatsErleichterung der Steuer. Ich hoffe, daß von der Mehrheit des treffen. In unseren östlichen Provinzen herrscht eine Neigung steuer beibehalten und dadurch die Entwickelung der Steuer un Hauses anerkannt wird, daß die Vorlage in dieser Beziehung für die Einmischung der Staatsbehörden nicht vor. Man fann möglich gemacht; ich will aber den Gemeinden die freie Entalles, was möglich ist, erreicht. Die Bemängelung des Herrn Theaterbauten und andere Luxusausgaben überhaupt ver- wickelung der Steuern überlassen. Herr Meyer ineint, wir stellen Sobrecht bezüglich der Vorbelastung der Grundbesitzer ist doch bieten, aber man soll nicht ein arbiträres Erineffen der den Gemeinden eine Aufgabe, die sie gar nicht lösen tönnen; der nicht begründet; denn diese Vorbelastung soll, soweit nicht Ge- Staatsbehörden einführen. Wir können das Aussichtsrecht Finanzminister fann sie auch nicht lösen. Wer tann sie benn bühren erhoben werden, nur dann erfolgen, wenn die Grund- ebenso gut entbehren, wie der Soldat nach einem Auslösen? Ich bitte Herrn Meyer, mir die Adresse zu sagen, fonft besizer wirklich einen besonderen Vortheil davon haben. Es giebt spruch eines österreichischen Hauptmannes, wenn er sonst ist seine ganze Einwendung nichts werth. Daß die Gemeinden doch nur zwei Wege, um die Gemeindefinanzen zu ordnen: gut verpflegt wird, Hunger und Durst entbehren kann.( Heiterkeit.) blos dazu befähigt sind, dafür haben wir Beispiele. Die HeranEntweder wir müssen den Gemeinden jede Einzelheit Namentlich fönnen wir ein solches Aufsichtsrecht entbehren, wenn ziehung der Grundstücke zu den Kosten der Straßenanlagen war vorschreiben, dann würde jede freie Bewegung fortfallen, die Gemeindevertretung wirklich alle Bevölkerungsflaffen vertritt. 3. B. eine schwierige Frage, man tappte herum und hat schließlich oder wir müssen allgemeine Grundfäße aufstellen, deren Anwendung Wir verlangen eine Reform des Wahlrechts und der gesammten das richtige gefunden; ebenso ging es mit der Heranziehung zu den Gemeinden überle jen bleiben mag, wobei die Sicherheit Städte- Ordnung, weil wir die Gemeindeverfassung auf festere den Kosten der Kanalisation, der Normirung der Wassergelder gegen falsche Anwendung in dem Aufsichtsrecht des Staates liegt. Grundlagen stellen wollen. Ich habe dem Kommunalsteuergesetz 1. f. w. Heute sind diese Fragen zu allgemeiner Zufriedenheit Es wird allerdings gesagt: der Entwurf enthalte so viel Vor- großen Eifer entgegengebracht. Im Anfange meiner parlamen gelöst. Vom grünen Tisch aus, nach einer mechanisch bureauschriften über die Genehmigung. Wo das der Fall ist, ist die tarischen Laufbahn habe ich sehr viel Zeit und Eifer auf diese fratischen Regel können diese Fragen nicht beantwortet Genehmigung nur vorgeschrieben, wie in den bestehenden Gesetzen. Frage verwendet. Ich habe mich überzeugt, wie nothwendig es werden. Vielleicht wird später eine Zeit tommen, wo Neu ist nur die zweite Halte des§ 62, welche der Abgeordnete ist, an Stelle des zersplitterten Rechtes neue Ilare und feste Be- diese Dinge gefeßlich geregelt werden fönnen, menn Herr Herrfurth angeführt hat. Und worum handelt es sich stimmungen zu sehen. Drei Jahre lang haben wir uns 1878-81 die Gemeinden erft Erfahrungen gemacht haben. Wenn dabei? Wenn das Gesetz in Kraft tritt, tönnte der Fall ein mit dieser Frage bemüht. Ich brach in einen gewiffen Jubel man diese Fragen jest gefeßlich regeln will, dann heißt treten, ich hoffe, es wird sehr selten sein, daß wir ein Steuer- aus, als ich hörte, der Finanzminister beschäftige sich mit dieser das doch auf ein Kommunalsteuer- Gesetz überhaupt nicht versystem vorfinden, welches weder den Gesetzen, noch einer rationellen Frage, ich sagte mir, der hat schon Vieles gemacht, was un- zichten. Herr Meyer meint, ich hätte das Gesetz erfunden, um Besteuerung überhaupt entspricht. Soll da die Verwaltungs- möglich schien. Wenn der Entwurf nur im geringsten meinem die Gefälligkeit gegen die Grundbefizer einigermaßen zu verdecken. behörde die Hände in den Schooß legen? Muß da nicht ein Wunsche gemäß ausgefallen wäre, hätte ich große Opfer gebracht, Man kann den Verzicht auf die Grundsteuer aus rein staatlichen Eingreifen der Regierung gestattet sein, zumal dieselbe unter der ich hätte mich bei den anderen Gefeßen mit meinen Freunden in Gesichtspunkten allein verfechten. Ich würde mir getrauen vor Rechtskontrolle des Ober- Berwaltungsgerichts steht. Bisher mußte Widerspruch gebracht. Aber dieser Umfall( Heiterkeit) ist an mir diesem Hause die Nothwendigkeit der Beseitigung der Realsteuern die Regierung allen Beschwerden von Gemeindemitgliedern über vorübergegangen. Das vorgelegte Gesetz ist durchaus unbrauch aus dem Staatssteuersystem aus selbständigen Gefichtspunkten solche schlechte Steuerverfassungen mit verschränkten Armen gegen- bar, es enthält teine feste Bestimmungen und führt eine größere darzulegen; ich würde mir auch getrauen vom Standpuntte der überstehen. Sie konnte den Klagenden nur anheimgeben, für eine Berwirrung herbei, als schon jetzt besteht. Es ist eine Galanterie- Gemeinde aus die Sache zu verfechten. Seit Jahrzehnten ist feine andere Gemeindevertretung zu sorgen. Arbeit ohne festes Material. Die Vorlage enthält drei Stadien Maßregel getroffen in Preußen, welche der wahren SelbstAvg. Fritzen- Borken( 3): Ich bin zwar gegen die Vorlage erstens die Realsteuern des Staates gehen auf die Kom verwaltung der Gemeinden so Vorschub leistet, wie diese Borzum Wort gemeldet, aber ich will doch gleich betonen, daß ich munen über; zweitens die Gemeinden, setzen an die Stelle lage. Die schönsten Gesetzesparagraphen nüßen nichts, wenn die im Großen und Ganzen mit ihr einverstanden bin. Namentlich dieser Realsteuern etwas Anderes, und Drittens die Mittel fehlen, um sie auszuführen. Wie wollen die Gemeinden freue ich mich, daß indirette Steuern wieder zugelassen sind. In Staats- Behörden forrigiren die Arbeit der Gemeinden. eine gerechte Besteuerung durchführen, wenn der Staat von den
Düsseldorf hat eine Biersteuer 150 000 M. mit Leichtigkeit auf- Während man sagt: die Realsteuern müssen bei den Gemeinden felben Objekten, die sie besteuern sollen, 95 Millionen Mark gebicht, ohne daß das Bier schlechter oder theurer geworden wäre. erst Leten empfangen, besteht keine Garantie dafür, daß die Ge- vorab erhebt. Herr Meyer will feinen arbiträren Gingriff in die Wir haben in Düsseldorf einem populären Drange folgend auch meinden die Realsteuern überhaupt für sich nußbar machen, daß Gemeinden haben. Wir stellen einen festen Grundsak auf und 1873 die Mahl- und Schlachtsteuer abgeschafft, aber das Fleisch sie sich nicht weiter so behelfen wie bisher. Früher war man der überlassen den Behörden, danach zu verfahren. Was haben wir ist deshalb nicht billiger geworden, und wir beneiden die Städte, Meinung, daß die Gebäudesteuer für den Staat fontingentirt, denn jetzt? Die größte Buntscheckigkeit ohne jeden Grundsay; welche die Schlachtsteuer aufrecht erhalten haben. Unbedingt das übrigbleibende dann den Gemeinden überlaffen werden solle. alles entwickelt sich ganz zufällig, selbst in den Ministerien zwingende Vorschriften können in diesem Gefes nicht gegeben Auch Gneist, der Großmeister in dieser Frage, will nur Theile haben die Gesichtspunkte völlig gefchwankt. Der Vorredner werden, denn die Verhältnisse der Gemeinden sind zu verschieden- der Grund- und Gebäudesteuer überweisen. Der Grundbesitz war scheint darüber ungehalten zu sein, daß ich gesagt habe, artig. Daß dabei ein Korrektiv vorhanden sein muß in der nicht überlastet, sondern nur unzweckmäßig belastet für den Staat. Die Stadt Berlin werde in Erwägung ziehen, ob nicht die MiethsStaatsaufsicht, ist selbstverständlich. Die altpreußische Sparsam- Wenn der Staat auf die Realsteuern verzichtet, tritt eine Bersteuer abzuziehen sei. Ich glaube der Magistrat selbst keit ist in den meisten Städten verloren gegangen; man will besserung noch nicht ein. Im zweiten Stadium sollen die ver- hat die Reformbedürftigkeit der Miethssteuer anerkannt. alles so machen wie in Berlin , Trottoirs breit wie Tanzböden, alteten Steuern neu belebt werden, aber nicht der Finanzminister Das muß von der Entschließung der Gemeinden abhängen. Herr prachtvolle Theater u. s. w.( Sehr richtig! im Zentrum.) Ich erfindet die neuen Steuerformen, obgleich ich ihm dazu das Zeug Bopelins wird wohl wissen, daß in einem Partitulargeſetz die habe selbst als Kommunalbeamter empfunden, wie unangenehm zutraute, sondern das überläßt er den Gemeinden, welche in Reichshoheit nicht berührt werden kann, daß die Gemeinden nur folche Genehmigungen der Behörden sind, aber das Unangenehine bezug auf den Maßstab die größte Auswahl haben: Sie können durch ein Reichsgesetz die Besteuerung der fiskalischen Betriebe ist nicht die Genehmigung an sich, sondern die Ausstellungen, besteuern nach dem Nuhungswerth, nach den Pachts oder erlangen kann. Es schweben darüber seit längerer Zeit Verwelche von der Aufsichtsbehörde manchmal ohne genügende Sach- Miethserträgen, nach dem Verkaufswerthe u. f. w. Ebenso steht handlungen, und ich glaube, wir werden darüber zu einer fenntniß gemacht werden, und die Verzögerung der Genehmigung. es bezüglich der Gewerbesteuer. In jeder der 50 000 Gemeinden Einigung kommen. Ob es möglich sein wird, dem Wunsche des Der Ministerpräsident sollte dahin wirken, daß hier eine Be Preußens sollen Steuerparlamente in Thätigkeit treten und darüber Herrn Knebel zu entsprechen und die Wohnsitzgemeinden der Arschleunigung eintritt. Ein Vorzug des Gesetzes ist die Möglichtath halten, welcher von den Maßstäben richtig sei! Wie wird sich beiter zur Besteuerung des Gewerbebetriebes zu berechtigen, weiß teit Präzipalbeiträge zu erheben von denjenigen, welche von die Sache im Einzelnen gestalten? Wenn in einer fleinen Ge- ich nicht. Aber die Frage wird in Erwägung gezogen werden gewissen Gemeinde- Anlagen besonderen Vortheil haben. Ich meinde eine große Fabrik besteht, dann wird man die Steuerordnung fönnen. Wenn z. B. die Schullaften sehr drückend sind, dann wünsche, daß von diesem Recht ein ausgedehnter Gebrauch nicht machen, ohne auszurechnen, wie dieselbe die Fabrit trifft wird es sich vielleicht empfehlen, diefelben auf größere Verbände gemacht wird. Zer Schwerpunkt des Gesetzes liegt in§ 45, Die einen werden die Steuerordnung so einrichten, daß die Fabrit zu übertragen. Bis jetzt ist Serr Meyer mit seinem wegwerfenden weil danach einen Widerspruch enthält, die Getüchtig bluten muß; von anderer Seite wird die Fabrik dafür Urtheil vereinzelt stehen geblieben, trotzdem so viele Männer hier meinden Realsteuern allein bis zu 150 pCt. erheben sorgen, daß gute Freunde in die Vertretung kommen Ich im Hause figen, die in der Kommunalverwaltung bewandert sind. können, sobald sie aber Ginkommensteuer- Buschläge erheben, dürfen fenne solche Fälle; ein solcher Fall hat ja in der letzten Zeit die Ich fann mit Ruhe abwarten, ob das nachher noch anders wird. fie nur den 1/2 fachen Betrag derselben an Grundsteuer erheben. allgemeine Aufmerksamkeit erregt( Heiterkeit)... damit die be-( Beifall.) Wenn eine Gemeinde 150 pct. Realsteuern erhebt und nur 10 pet. treffende Fabrit geschont wird. Beide Wege halte ich für falsch. Abg. von Buch( t): Es ist anguerkennen, daß die Vorlage Einkommensteuer erheben will, darf sie nur 15 pet. Grund- und Wenn die Steuerparlamente erst einmal Blut lecken, dann können den Gemeinden volle Freiheit gelassen hat, daß die Schablonis Gebäudesteuer erheben. Eine wichtige Frage ist die Regelung des Folgen daraus entstehen, die bedenklich sind für das Wohl der firung vermieden worden ist. Die Aufsichtsbehörden haben nicht Gemeindewahlrechts, die durchaus nothwendig ist. Damit hängt ganzen Gemeinde. Deswegen sind mir die SS 22-24 in ihrer das Recht, die Steuerordnung selbst zu machen, sondern sie haben auch das Wahlrecht zusammen. Für den Reichstag haben wir jebigen Fassung unannehmbar. Man verweise auf die Staats- nur darüber zu wachen, daß die Ausgaben auf die einzelnen Steuer. das allgemeine Wahlrecht, und wir werden dafür Mann für aufsicht, welche vertheilt ist zwischen Bezirksausschuß und der quellen gerecht vertheilt werden. Wenn die Staatsaufsicht eingeschränkt Mann einstehen. Ob für die Wahlen zum Abgeordnetenhause Regierung; für die Stadt Berlin hat man nicht gesorgt; das ist werden soll, müßten engere gefegliche Vorschriften geschaffen werden. das allgemeine direkte Wahlrecht eingeführt werden soll, laffe ich wohl nur ein Redaktionsversehen, wie ich vorläufig annehme. Dadurch würde aber die Selbständigkeit der Gemeinden ein
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