fand man zwei Fläschchen, deren eines die Bezeichnung Chloro - habe er geglaubt, eine Entschädigung verlangen zu können, wie Arbeiterinnen, außer den Zuschneidern und Stanzern, haben die form trug. sie jedem Arbeiter zukomme. Der als Beuge vernommene Arbeit niedergelegt. Hierzu ist zu erklären, daß seitens der Ar Wie wir der„ Post" entnehmen, will Herr Wilhelm Beamte hielt die Darstellung des Angeklagten nicht für richtig, beiter feine Forderungen gestell: worden sind, welche einen Streif Werner den„ Vorwärts" wegen verleumderischer Beleidigung würde. Der Staatsanwalt hielt es für zweifellos, daß der An- feinen Grund, daß, so lange Herr Mauff Inhaber der Fabrik da er demselben fonft teine Gebühren bewilligt haben zur Folge haben konnten. Der Ausstand hat vielmehr darin gerichtlich belangen. Soffentlich läßt es Herr Werner diesmal geklagte sich der Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise wohl ist, die Lohnzwackerei aufs scharffte betrieben wird, und zwar nicht bei der leeren Drohung bewenden, sondern gönnt uns das Vergnügen, die von uns gebrachten Mittheilungen über seine gestrafe. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Friedmann, führte aus, Brozente versprochen sind, wenn das Geschäft einen guten Weberbewußt gewesen sei, er beantrage gegen denselben 50 M. Geld- hauptsächlich von feiten des fogenannten Wertführers, welchent schäftlichen Praktiken vor dem Richter klipp und flar erhärten zu daß es vom juristischen Standpunkt aus noch sehr zweifelhaft sei, fchuß ergiebt. Es wurde bei den Zwickern im Laufe der können. Also nur zu; wenn der Herr Werner ein Tänzlein vor ob der Angeklagte nicht berechtigt gewesen, eine Entschädigung Woche ein Lohnabzug von 12 bis 16 pбt. vorgenommen, Gericht wagen will, wir sind bereit, ihm auszuspielen. für die ihm verloren gegangene Arbeitszeit zu verlangen, einerlei, trotzdem Herr Mauff versprochen hatte, Marktpreise in Berlin am 24. November, nach Ermitte ob er im vorliegenden Falle mit dem Anstreichen oder einer u. dal. acht Tage zuvor durch die in der Fabrik bestehende Komversprochen hatte, Lohnreduktionen lungen des Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Kg. guter von anderen Handwerksarbeit beschäftigt war. Jedenfalls habe der mission den Arbeitern kundzuthun. Als die betreffende Kommission 16,00-15,60 m, mittlerer von 15,50-15,10 m., geringer von Angeklagte fich im guten Glauben befunden. Der Gerichtshof feitens ihrer Kollegen beauftragt wurde, mit Herrn Mauff zu 15,00-14,60 M. Roggen per 100 kg. guter von 13,70-13,40 m., tonnte sich dieser Auffassung nicht anschließen, sondern verurtheilte unterhandeln, bediente sich derfelbe der ungebührlichsten Redensmittlerer von 13,50-18,10., geringer von 13,00-12,80 den Angeklagten zu 20 M. Geldstrafe. Gerste per 100 kg. gute von 17,00-16,00 m., mittlere von arten und befahl seinem Wertführer, einen diefer Kollegen sofort 15,90-15,00 M., geringe von 14,90-14,00 M. Safer per 100 Kg.welche gestern vor der V. Straffammer hiesigen Landgerichts I möglich war. Daraufhin beschloß die am 23. d. Mis. tagende Eine eigenartige Wendung nahm eine Verhandlung, mit Herrn Mauff ergaben, daß eine gütliche Ginigung nicht zu entlassen. Die späteren Unterhandlungen der Lohntommission
guter von 16,00-15,30 M., Landmarkt, mittl. von 15,20-14,50 M.,
geringer von 14,40-18,70 M., Stroh, Richts per 100 kg. von gegen den Bäcker Wilh. Rapthel geführt wurde. Das Schöffen öffentliche Schuhmacherversammlung, die Sperre über die Fabrik 4,80-4,00 m. Heu per 100 kg. von 7,80-4,80. Erbsen gericht hatte denselben wegen vollendeten und versuchten Betruges zu verhängen und beauftragte die Agitationskommission, die von per 100 kg. pon 40,00-25,00 M. Speisebohnen, weiße per 8 3 mei Monaten Gefängniß verurtheilt und zwar auf Herrn Mauff ihre Waare beziehenden Geschäftsinhaber davon in 100 Kg. von 50,00-20,00. Linsen per 100 g. von 80,00 Grund folgenden Thatbestandes: Ein Mann von dem Aussehen Kenntniß zu setzen. Da die streifenden Arbeiter unbedingt bis 30,00 M. Kartoffeln per 100 kg. von 6,00-4,00 M. Rind- des Angeklagten war eines Tages in dem Hahn'schen Bigarren- gewillt sind, ihre Forderungen aufrecht zu erhalten, appelliren fleisch von der Keule per i g. von 1,60-1,10 M. Bauchfleisch geschäft erschienen, hatte von der dort bedienenden Verkäuferin sie hiermit an das Solidaritätsgefühl aller Kollegen und per 1 Kg. von 1,40 0,90 W. Schweinefleisch per 1 Kg. von zwei Bigarren für 10 Pig. gekauft und dann noch einen harten Gewerkschaften Deutschlands und bitten, fie nach Straften in 1,50-1,10 m. Kalbfleisch per 1 Kg. von 1,60-1,00 m. Sammel- Thaler auf den Tisch gelegt, mit der Bitte, ihm für 5 Pf. Rau- ihrem Kampfe zu unterstüßen. Im Ausstande befinden sich fleisch per 1 Kg. von 1,50-0,90 m. Butter per 1 Kg. von 2,80 tabak zu geben und im übrigen den Thaler in kleine Münzen noch 27 Arbeiter und 3 Arbeiterinnen.- Etwaige Geldsendungen bis 2,00 m. Gier per 60 Stück von 5,00-2,80 W. Fische per umzuwechseln. Als das Mädchen zum Regal ging, um den Kau bitten wir an August Fleischer, Höchste straße 11 II., 1 Kg.: Karpfen von 2,40-1,20 M. Male von 2,80-1,20 m. tabak zu holen, steckte der Mann den Thaler wieder ein und ließ zu senden. Es wird gebeten, den Zuzug streng fernzuhalten. Zander von 2,40-0,80 m. echte von 1,80-1,00 m. Barsche fich 2 M. 95 Pf. wieder herauszahlen, indem er das Mädchen im von 1,60-0,70 M. Schleie von 2,40-1,20 M. Bleie von 1,40 3weifel darüber ließ, ob sie den Thaler schon in die Ladenkaffe beten. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebis 0,70 M. Krebse per 60 Stück von 12,00-2,00 m.
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Polizeibericht. Am 24. b. M. Morgens glitten ein Mädchen vor dem Hause Bionstirchstr. 44 und ein Schuhmann vor dem Hause Wilsnackerstr. 62 infolge des Schnees aus und fielen zur Erde. Das Mädchen erlitt eine bedeutende Verlegung am Ellenbogen, der Beamte brach den Vorderarm. Im Keller des Hauses Reinickendorferstr. 54 wurde Vormittags ein Maurer erhängt vorgefunden. Nachmittags verlegte sich in einer Weinhandlung in der Breitenstraße der Hausdiener Urban beim Flaschenspülen durch die Scherben einer zerbrochenen Flasche am Handgelent, so daß die Pulsader Durchschnitten wurde und er bald darauf an Verblutung verstarb. Auf dem Belle- Allianceplay versuchte ein obdachloser Arbeiter sich mittels Revolvers zu erfchießen, er erlitt jedoch nur eine Fleischwunde und wurde nach dem Krankenhause am Urban gebracht. Im Laufe des Tages fanden fünf Brände statt.
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Gerichts- Beifung.
Aufruf
M
gelegt habe. Etwa nach zehn Tagen kam derselbe Mann wieder Die Agitations Rommiffion. und machte ganz dieselben Manipulationen mit dem Thaler. Das J. A.: August Fleischer. Mädchen war aber gewigt geworden, bemerkte, daß der Fremde 4 Uhr eine nochmalige öffentliche Versammlung der Schuhmacher In dieser Angelegenheit findet am Sonntag Nachmittag den Thaler in seine Hand verschwinden ließ und veranlaßte nun im Lokale Arminhallen, Kommandantenstr. 20, statt. die Verhaftung des Betrügers. Der Angeklagte bestritt eine betrügerische Absicht und behauptete gestern vor der Straffammer, daß er das erste Mal gar nicht in dem Laden gewesen. Er berief sich auch auf zwei Beugen, welche fein Alibi an dem betr. au die Filzschuharbeiter von Berlin und Umgegend. Tage befunden sollten. Die Zeugen famen dieser Aufgabe auch nifation geschaffen, an deren Ausbau die Züchtigsten unter uns Kollegen! Vor drei Jahren haben auch wir uns eine Orgas nach, der Gerichtshof nahm jedoch Beranlassung, ihre Aussagen mit Eifer und Ausdauer arbeiten. Ist unser Verein mithin auch genau อิน protokolliren. A13 Der eine der durch die genauen Fragen des Vorsitzenden in die Enge verhehlen, daß er den Fabrikanten gegenüber erst dann in Betracht Zeugen im ftändigen Aufblühen begriffen, so dürfen wir uns doch nicht getrieben wurde, machte er seinem Unmuth durch die Worte Luft: tommen fann, wenn er die große Mehrzahl der Berufsgenoffen Hier wird man ja vollständig besoffen gemacht." Gr wurde zu seinen Mitgliedern zählt. Seht die Fabrikanten an, Kollegen, wegen Ungebühr sofort zu drei Tagen Haft verurtheilt und wie wie fie fest zu einem Minge vereinigt find, um jeden von uns, er barmte und flehte er mußte fofort in Saft spazieren. Im der seine Rechte ihnen gegenüber geltend zu machen wagt, auf übrigen beschloß der Gerichtshof, zunächst Recherchen über die schwarze Liste zu sehen und ihn damit dem Elend zu überdie von den Zeugen bekundeten Thatsachen anzustellen und über liefern. Ist es da nicht auch unsere Pflicht, einig zusammenzu den Leumund der Alibizeugen, deren Vorsirafen 2c. von der Polizei stehen, um ein Bollwerk zu bilden gegen die Uebergriffe unserer Auskunft einzuholen. Der Staatsanwalt wünschte inzwischen den Unternehmer? Beigt, Kollegen, daß Ihr Euer Loos verbessern Angeklagten wegen Kollusionsgefahr in Haft zu nehmen, der Ge- wollt, erscheint Mann für Mann in der am 28. November in richtshof lehnte jedoch diesen Antrag ab. Seefeldt's Saal stattfindenden Versammlung und tretet in berfelben dem Vereine bei. Mit sozialdemokratischem Gruß Der Vorstanb bes Vereins der Filsschuharbeiter Berlin s.
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Versammlungen.
Wegen Widerstandes, versuchter Nöthigung und Nr. 18 ein höchft gefährlicher gewerbsmäßiger Schwindler Fundenvernichtung stand gestern eine Frau Schnor wange stand gestern der Architelt Robert Otto K norn vor der I. Strafvor der 3. Straftammer hiesigen Landgerichts I. Die Angeklagte Tammer hiesigen Landgerichts I, um sich wegen wiederholten Be- ist etwas cholerischer Natur und da jie das Unglück hatte, im truges, Unterschlagung, Diebstahls c. zu verantworten. Die Juli in der Hundtagshiße vor der Ferien- Straffaminer erscheinen Berhandlung zeigte zugleich, welche Elemente sich bisweilen als u müssen, so spielte ihr ihr aufgeregtes Blut einen Schabernack: Berliner Bauunternehmer" aufzuspielen wagen. Der im Jahre der Gerichtshof legte ihr wegen Ungebühr vor Gericht eine 1850 im Regierungsbezirk Liegnitz geborene Angeklagte hat fofort zu vollstreckende Haftstrafe von 3 Tagen auf. Das bereits eine fehr bewegte Vergangenheit hinter sich, er gefiel der resoluten Dame natürlich gar nicht. Als ist früher ein ein berüchtigter Echlafstellendieb gewesen, hat der Gerichtsdiener sich anfchickte, fie abzuführen, widersetzte sie bann unter dem Namen eines Architekten Göbel Be sich aufs energischfie,' warf sich zur Erde, drohte, dem Beamten trügereien aller In der öffentlichen Versammlung der Töpfer und Be Art verübt und bat zuletzt eine ben Bart auszureißen, wenn er sie nicht zu ihrem Manne gehen rufsgenoffen, welche am Mittwoch tagte, erstattete sunächst der 5jährige Zuchthausstrafe verbüßt, welche im April 1891 ihr Ende laffe und betrug sich so ungeberdig, daß der Gerichtsdiener Bertrauensmann Thieme den Rechenschaftsbericht, aus welchen erreichte. Kaum aus dem Zuchthause entlassen, hat er sich Sulfurs herbeiholen mußte. Aber auch da schlug die Angeklagte unter anderem hervorging, daß für die Monate Juli bis Oktober sofort wieder dem Schwindel in die Arme geworfen, und es ist noch wüthend mit den Händen um sich und zerriß dabei den 1153,85 m. an den Generalausschuß abgeliefert worden sind und ihm diesmal fogar gelungen, einen Staatsanwalt um eine Berhaftsbefehl, welchen der Beamte in der Hanb hielt. Da fich daß bei der am 21. November stattgehabten Revision ein Beftand nicht unbedeutende Summe zu betrügen. Nachdem er die Freiheit nicht erweifen ließ, daß dies zerreißen ein vorfäßliches gewesen, von 412,71 M. vorhanden war. Auf Antrag des Kollegen Larson wiedergewonnen, tam er nach Berlin und trat hier plöglich als fonnte die Anklage wegen Urkundenvernichtung nicht aufrecht er wurde dem Vertrauensmann einstimmig Decharge ertheilt. " Bauunternehmer" und Grundstücksfpetulant" auf. Geld besaß halten werden. Im übrigen verurtheilte der Gerichtshof die Sierauf schilderte Thieme eingehend den Berlauf des dieser freilich nicht, zunächst fam es ihm aber nur darauf an, sich ein schlagfertige Frau zu drei Monaten Gefängniß. jährigen Fensterstreits, welcher bedeutend größere Opfer erfordert gewiffes Relief zu geben und da Unterhandeln um Grundstücke tein Gelb toftet, so legte er sich auf diese Unterhandlung mit Vor dem Straffenat des Kammergerichts wurde am am 18. Oktober meldeten sich 574 Kollegen, welche die Arbeit hat, als die Streits der Vorjahre. Zu Beginn des Streits großem Nachbruck, unterhandelte mit allen möglichen Grundstück: 21. Oktober die Revision zurückgewiesen, welche die Genoffen niedergelegt hatten. Von diesen mußten in der ersten Woche 357 befizeru, trat auch mit Hypothekenbanken in Verbindung und Hammerschmidt und Schmiedicke sowie ein anderer und zwar 220 verheirathete mit 415 Kindern und 137 ledige schrieb Briefe über Briefe. Diese Korrespondenz war für ihn Genoffe( der Name war vom Berichterstattertisch nicht zu ver- unterstützt werden. Die Unterstützungssumme betrug 5518,50 9. sehr werthvoll, denn sie diente als Unterlage für den von ihm stehen) eingelegt hatten gegen ein vom Haller Landgericht ge- In der zweiten Woche wurden 54 Berheirathete mit 105 Kindern infzenirten Schwindel. Eines Tages tauchte er plöglich in Meferit fälltes Urtheil, betreffend eine nicht genehmigte öffentliche und 66 ledige mit 1877,30 m. unterstützt. In der dritten Woche auf und stattete dem bort amtirenden ersten Staatsanwalt Rube Rollette". Es handelte sich um eine Tellersammlung, welche von waren 108 Kollegen und zwar 81 verheirathete mit 40 Kindern feinen Besuch ab und stellte sich demselben als Jugendgespielen den Angeklagten in einer Metallarbeiter- Bersammlung in Halle und 27 ledige zu unterstützen. Dieselben erhielten 757,80 M. Zu vor. Bet längerem Nachdenken befann sich auch der Staatsanwalt, vorgenommen worden war. Das Schöffengericht hatte die An- diesen Summen kommen dann noch die Entschädigungen an die Streifin seiner Jugendzeit einen Gespielen dieses Namens in seinem geklagten freigesprochen und hatte dann auf die vom Amtsanwalt Kommissionsmitglieder in Höhe von 377,50 M. Wenn man hierzu Heimathsort gehabt zu haben und da er die böse Bergangenheit eingelegte Berufung das Berufungsgericht dieses Urtheil wieder den durch die Arbeitseinstellung entstandenen Ausfall am Arbeitsdes Angeklagten nicht tannte, fo tam er demselben freundlich ent- aufgehoben und auf eine mäßige Geldstrafe, event, einige Tage verdienst hinzurechnet, so ergiebt sich die Gesammtsumme von gegen, selbst als diefer bei ihm ein Anlehen machen wollte. Der Haft erkannt. Die Anklage stüste fich auf eine Polizeiverordnung. 26 821,30 m., welche der„ Fensterstreit" erfordert hat. Der AusAngeklagte erzählte nämlich, daß er nach langen Mühen und Die gegen das Urtheil eingelegte Revision wurde vom Straffenat fall am Arbeitsverdienst( zu 6 Arbeitstagen und dem ortsüblichen vielen Enttäuschungen jetzt so weit fei, sich durch den Ankauf wie gesagt zurückgewiesen und dem Vorderrichter Recht gegeben. Tagelohn von 5,62 M. berechnet) bezifferte sich in der ersten eines Terrains in der Prenzlauer Allee eine sichere Stellung der Vorderrichter den Wie es in der Begründung dieses Endurtheils hieß, habe 2oche auf 10 931,34 M., in der zweiten auf 3674,40 M. und in verschaffen, doch fehlten ihm dazu noch zum Theil die nöthigen der Vorderrichter den öffentlichen Charakter jener Ver der dritten Woche auf 3306,96 M. Zu diesen Opfern gesellen Mittel. Der Angeklagte, welchem seine Grundstücks Rorre fammlung nicht mißverstanden, wenn er ihn Daraus sich außerdem die von 1308 Kollegen, welche während des Streits Spendenz hierbei Dienste leistete, zeigte bei diefer Gr- berleitete, daß die Versammlung eine solche von Metall- beschäftigt waren, gesammelten Gelder in Höhe von 4938 Mr. zählung eine so treuberzige Miene, daß ihn der Staatsarbeitern aller Branchen gewesen sei und jedermann Diese vertheilen sich für die erste Woche auf 357 Kollegen mit anwalt für einen grundehrlichen, redlichen Mann hielt und Zutritt hatte. Richtig sei auch gewesen, daraus zu folgern, daß 856,85 M.( also pro Maun 2,40 M.), für die zweite Woche sich dazu verstand, ihm sofort 300 m. vorzuschießen. Der Appetit die nicht genehmigte Zellerfammlung eine öffentliche Stollette war. auf 217 Kollegen mit 2040,51 M.( pro Mann 2,873 M.), tommt bekanntlich beim Effen. Der großartige, unerwartete Er- Auch käme hier noch in Betracht, daß die Sammlung nicht einen und für die dritte Woche auf 784 Kollegen mit 2040,64 m.( pro folg auf den ersten Anhieb gab dem Angeklagten den Muth, die bestimmten beschränkten Kreis vereinigte, sondern daß jeder An- Mann 2,78 M.). An diesen Bericht knüpfte sich eine Debatte, in große Güte des Ersten Staatsanwalts noch weiter auszubeuten. wesende daran theilnahm. Ein Irrthum fei es von den Ver- welcher die verschiedenartigsten Borschläge bezüglich des fünftigen Von Berlin aus betrieb er seine Schwindeleien weiter. urtheilten, anzunehmen, daß in der Genehmigung der Versamm Verhaltens in der Fensterfrage" gemacht wurden; die Erörte redete seinem Wohlthäter tühnen Rombinationen die lung die der Tellersammlung enthalten wäre, obgleich die lettere rungen führten aber zu feinem abschließenden Resultat. Nachdem effektvollsten Dinge vor und verstand es, dem auf dem Anmeldeschreiben mit erwähnt war. Eine solche Kollekte noch die Versammelten den Kollegen Otto Greyer zum Ersatzselben nach und nach im ganzen etwa 1500 Mart zu genehmigen sei eben nicht Sache der Polizeibehörde, sondern mann für die zum Gewerbegericht als Kandidaten aufherauszuschlagen. Neben diesem Hauptkoup Tiefen noch des Oberpräsidenten. Daß die Verurtheilten unbewußt und irr- gestellten Kollegen Jacobey und Thieme bestimmt hatten, wurde mehrere Betrügereien, die er gegen verschiedene andere Personen thümlich sich den Verstoß gegen die behördlichen Maßnahmen die Diskussion über den 3. Punkt der Tagesordnung„ Regelung ausübte, wobei wieder die Korrespondenz mit dem Staatsanwalt haben zu schulden kommen lassen, ändere nichts an der Sache. der Wanderunterstützungs- Frage" eröffnet. Die Diskussion nahm als Mittel zum Zweck diente. Bald follten ihm von demselben Neben der zuerkannten Strafe wurden ihnen die Kosten auf mehrere Stunden in Anspruch und wurde durch den Kollegen Gelder zufließen, bald wollte er eine Groschaft zu erwarten haben, Hoffmann eingeleitet. Seine Ausführungen gipfelten in dann wieder wollte er sich verheirathen und Baugelder von seinem folgender Resolution: Schwiegerpapa in Aussicht haben, furz er schwindelte so, daß er sich selbst faum wieder herausfand. Der Gerichtshof glaubte mit dem Staatsanwalt verpflichtet zu sein, ein solches Individuum möglichst lange unschädlich zu machen. Er verurtheilte deshalb den Angeklagten zu acht Jahren Zuchthaus und 3000 m. Geldbuße event. noch 300 Tage Zuchthaus.
von
erlegt.
Soziale Iteberlicht.
Aufruf
an sämmtliche Vereine und Gewerkschaften.
" In Erwägung, daß der Generalausschuß den Antrag der Versammlung vom 4. Auguſt( siehe„ Der Töpfer" Nr. 8) einfach ignorirt hat und es schon vorgekommen ist, daß Kollegen, welche von hier abgereist und ihren Verpflichtungen nach jeder Richtung hin nachgekommen sind, die WanderUnterstützung an verschiedenen Orten verweigert worden ist, sowie daß der Generalausschuß außer den 60 pCt. der Ein63 Pf. pro Quartal und Exemplar, in fernerer Erwägung, daß nahmen unser Fachorgan extra bezahlt verlangt und zwar mit nahmen jedem hier zugereisten organisirten Kollegen die verbleibenden 40 pt. der Einden Kollegen Deutschlands den von Berlin Abreisenden gegenüber Wanderunterstützung ausbezahlt wurde, ein Gleiches aber von
Uuwahre Angaben bei der Erhebung von Zeugengebühren bildeten die Grundlage einer Betrugs antiage, haus, Landsberger Allee , eine öffentliche Boltsver von ben Am Montag, den 28. November, findet im Böhmischen Brauwelche geſtern die 124. Abtheilung des Echöffengerichts gegen am mlung flatt, in welcher Frau Ihrer aus Velten über den Hauseigenthümer Georg Hähnz verhandelte. Der An- ammlung geklagte hatte an einem Julitage in einer Privatbeleidigungsklage wird. Wir bitten sämmtliche Vereine und Gewerkschaften, hier die Broschüre Drei ein halb Monat Fabritarbeiterin!" sprechen auf Bezug zu nehmen. Die Frauen Agitationstommission. Achtung, Korbmacher!
=
am Drt
als Zeuge aufzutreten. Als er nach Schluß der Verhandlung in der Kanzlei erschien, um die Zeugengebühren in Empfang zu nicht zu erwarten ist, beschließt die heutige Versammlung: 1. dem nehmen, wurde er von dem betreffenden Beamten gefragt, welchen Vertrauensmann die Verpflichtung aufzuerlegen, vom 1. DeBeruf er habe und ob er auf Versäumnißkosten Anspruch mache. zember d. Js. ab teine Wander Unterstützung auszus Der Angeklagte erklärte, daß er Anstreicher sei und deshalb durch seine Zeugenschaft direkten Verlust erleide. Er erhielt Werkstatt, Berlin , Wilhelmstr. 124, dauert unverändert fort. zum Der Streit der Korbmacher in der Anding'schen sablen; 2. sobald wie möglich, spätestens spätestens jedoch bis 1. Januar 1898 Material( Karten und Marken) darauf 2,50 M. und Pferdebahngeld. Später stellte sich vor Zuzug wird gewarnt. Etwaige Anfragen sind zu richten an zur freiwilligen Sammlung und zwar Marken im Werthe von heraus, daß der Angeklagte einen Beruf überhaupt nicht das provisorische Streit- Komitee: J. M.: Rob. 318 d ner, 15 und 25 Big. anzuschaffen; 3. die Solidarität wie bisher so hatte. Im Termine behauptete derselbe, daß er von dem p. Adr. Restaurant„ Zumn starken Ritter", Berlin S., Ritter auch in Zukunft nicht nur allein den Kollegen, sondern Beamten falsch verstanden sein müsse. Er sei Besitzer eines traße 25. Hauses, welches einen so geringen Ueberschuß abwverse, daß er die nothwendigen Reparaturen selbst ausführen müsse. So fei
er zu damaliger Zeit damit beschäftigt gewesen, einige Küchen
Aufruf an alle Gewerkschaften Deutschlands . In der Fabrik von Chr. Mauff, Berlin , Oranienselbst zu streichen und er habe deshalb dem Beamten auf dessen straße 189, ist, wie schon befannt, wegen Lohnreduktion und Frage geantwortet, er fei sein eigener Unstreicher. Jedenfalls| Maßregelung ein Streit ausgebrochen. Sämmtliche Arbeiter und
allen Arbeitern gegenüber, die sich im Kampf gegen das Kapital befinden, hochzuhalten und dieselben jederzeit thatfräftigst zu unterstüßen; 4. den Vertrauensmann zu beauftragen, den Kollegen Deutschlands eine Erklärung zugehen zu laffen, und die Gründe klar zu legen, weshalb die Versammlung derartige Beschlüsse gefaßt hat."