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wellstraße- Linkſtraße bis zum Potsdamerplag; 2. Halensee - Kur- dahin interpretieren, daß sie dem Schuße des Martiverkehrs dienen die Katastrophe und bestätigen die Richtigkeit der zuerst berbreiteten fürstenstraße Pariserstraße- Regensburgerstraße- Viktoria Luifeplaz- folle dadurch, daß sie verhindere, daß den zu Markt ziehenden Nachrichten. Als erster drang der verwundete Bootsmann le Bah in -Nollendorfplatz- Mozstraße- Genthinerstraße- Königin Augusta- Landwirten ihre landwirtschaftlichen Produkte schon abgenommen den Heizraum ein, ihm folgte Bootsmann Brochard. Beide legten straße Vittoriaſtraße- Lennéstraße- Voßstraße-Wilhelmsplatz; würden, bevor sie den Martt erreichten. Eine Polizeivorschrift mit Beweise großer Entschlossenheit ab, und le Vay verhinderte wahr­3. Hildegardstraße Uhlandstraße Schaperstraße Rankestraße dieser Abficht wäre nicht zulässig. Daß die Verordnung eine scheinlich ein größeres Unglück dadurch, daß er die Hähne schloß und Auguste Viktoria Kirche- Kurfürstendamm- Higigftraße- Tiergarten Straßenpolizeiverordnung nicht sei, das ergebe ihr Wortlaut. Die Ventile öffnete. straße

Kemperplaz- Bellevuestraße bis zum Potsdamerplay; Diefer beschränte das Verbot nicht bloß auf öffentliche Straßen, Alfred Kirchhoff , einer der bekanntesten deutschen Geographen, 4. Augustastraße- Uhlandstraße- Savignyplaz- Grolmanstraße- Wege und Plätze, sondern sie verbiete ganz allgemein bas Bismardstraße- Spreestraße- Wilhelmsplatz in Charlottenburg . Hin- Anrufen und Anhalten der fraglichen Landwirte. Sie verbiete da ist in Modau bei Leipzig im Alter von 69 Jahren gestorben. fichtlich der Fahrpreise ist bemerkenswert, daß Fünfpfennigteilstrecken mit auch, daß diese Landwirte wenn sie auf dem Wege zum Markt Ursprünglich Gymnasiallehrer, wandte er fich später der akademischen eingerichtet werden sollen. Der Fahrplan sieht einen Zehnminuten- eingekehrt seien und im Lotal ein Glas Bier tränken, dort Laufbahn zu. Fast dreißig Jahre wirfte er als Professor der berkehr von 7 Uhr mordens bis 12 Uhr mitternachts bor ; ferner angerufen und zum Verhandeln ihrer Ware angehalten werden. Geographie in Halle. Um die Verselbständigung des geographischen wird mit einem teilweisen Nachtverkehr bis 2 Uhr in Abständen von Solch Werbot wäre natürlich unstatthaft. An feiner Stelle tomme Unterrichtes an den höheren Schulen machte er sich verdient. Als 30 Minuten gerechnet. in der Verordnung zum Ausdruck, daß es eine Straßenpolizei. Herausgeber mehr denn als Forscher hat er sich hervorgetan. berordnung sein solle. Eie sei darum nach dem Dargelegten nicht als gültig zu erachten.

Man hofft, die Linien bis zum Frühjahr eröffnen zu können. Unabhängig von diesem Autoverkehr wird Wilmersdorf den Bau einer elektrischen Untergrundbahn im Anschlnß an das Projekt von Berlin und Schöneberg betreiben. Rixdorf.

Beim Absturz vom Neubau tödlich verlebt wurde gestern der 59jährige Steinträger Robert Lehmann aus der Thomasstraße 5. 2. war auf dem Neubau Hermannstr. 162-163 beschäftigt und als er mit einer Last Steinen die nach der ersten Etage führende Leiter hinaufstieg, glitt er plöblich aus und stürzte in den Keller hinab. Der Bedauernswerte hatte sich einen schweren Schädelbruch zu­gezogen und wurde in fast hoffnungslosem Zustande in das städtische Krankenhaus gebracht. Steglit.

Berteilung von Boykottzetteln.

Eine Benzinexplosion. In Kefnis erfolgte nach Budapester Meldung infolge unvorsichtigen Hantierens mit Licht eine Benzins explosion im Haufe des Kaufmanns Fiebiger. Der Befizer und sein start demoliert.

ehrling wurden getötet, ein Baffant schwer verlegt. Das Haus wurde

Durch Verteilung von Boykottzetteln auf der Straße an einem Sonntag follte der Genosse Franz zu Neusalzbrunn den§ 10 des preußischen Preßgesetzes und die schlesische Polizeiverordnung Die Kindesleiche im Koffer. In Paris wurde vorige Woche, über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage über- wie die Frff. 3tg." meldet, das 11jährige Mädchen der Arbeiter­treten haben. Die Straflammer in Waldenburg ver- familie Erbelding von einem Bekannten der Familie, namens urteilte ihn wegen beider Delikte zu einer Geldstrafe von 15 M. Solleilant, eingeladen, in ein Theater mitzugehen. Das Kind war Das Kammergericht hob das Urteil auf und wies die seitdem verschwunden. Solleilant, der sich in Widersprüche ver­Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das widelte, wurde verhaftet und gestand, das Kind vergewaltigt, Landgericht zurüd. Begründend wurde ausgeführt: 10 des dann ermordet und die Reiche in einem Stoffer im preußischen Preßgesezes müsse hier ausscheiden, weil er eine Ostbahnhofe deponiert zu haben. polizeiliche Erlaubnis nur für ein unentgeltliches Verteilen von Druckschriften verlange, soweit er noch rechtsgültig sei. Nach der landgerichtlichen Feststellung handele es sich um ein entgelt liches Verteilen, da das Landgericht die dem Angeklagten zuteil gewordene Bezahlung von 75 Pf. als Entgelt angesehen habe. Da­gegen habe das Landgericht ohne Rechtsirrtum eine öffentlich be= merkbare Arbeit in dem Verteilen erblickt, welche durch die an­gezogene Oberpräsidialverordnung an Sonn- und Feiertagen ver­boten sei. Da nun das Strafmaß durch die unberechtigte Mit­anwendung des§ 10 des preußischen Preßgesezes beeinflußt sein fönne, so müsse aus diesem Grunde sich die Vorinstanz nochmals mit der Sache befassen.

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< Postportohinterziehung.

Die Influenza- Epidemie, welche in Paris herrscht, ist derart start, daß die Postverwaltung gezwungen ist, die Zustellung bon Drudsachen wegen Erkrankung zahlreicher Briefträger teilweise ein­zustellen.(" Frtf. 8tg.")

Sturm im Mittelmeer . Ein Zyklon, der gestern über Malta und Umgegend niederging, hat großen Schaden angerichtet. Im Hafen wurden mehrere Fahrzeuge beschädigt. Ein Boot ist ge= funten; zahlreiche Dächer find abgedeckt worden. Aus Toulon wird gemeldet: Während eines furchtbaren Sturmes zerriß gestern der Dampfer" Brennes" seine Ankerketten und strandete, wurde später aber wieder flott.

Briefkaften der Redaktion.

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Kalte Schulräume sind sicher in der gegenwärtigen Jahreszeit nichts Angenehmes für Kinder, und für so selbstverständlich es die Besitzenden halten, daß ihren Kindern in mollig durchwärmten Schul­räumen der Unterricht verabreicht wird, so sollte das auch für die Kinder der Volksschulen der Fall sein. Dem ist jedoch nicht so! Wenigstens gehen uns von verschiedenen Seiten Klagen zu über die Gemeindeschule II in der Plantagenstraße. So war z. B. am Freitag in verschiedenen Klassen die Höchsttemperatur 9-10 Grad. Bei dem fürzlichen starken Frost war oftmals die Temperatur zu Beginn des Unterrichts 5 5 Grad, die sich an manchen Tagen selbst am Schulschluß nicht über 7-9 Grad hob. Wir nahmen an, daß bielleicht ein Defekt an der Heizung schuld sei und warteten auf Besserung. Wie weit die Strafbestimmungen gegen das Postmonopol Da aber noch immer die armen Kinder blau gefroren nach Haufe reichen, lehrt folgender am Freitag vor dem Reichsgericht ver­fommen, dürfte es angebracht sein, die Beschwerden zu veröffentlichen handelter Fall. Wegen Postportohinterziehung sind am 30. Mai Die juristische Sprechstunde findet Friedrichstr. 16, Aufgang 4, in der Hoffnung, daß die zuständige Behörde für Abhülfe sorgt. Da vorigen Jahres vom Landgericht Leipzig der Kaufmann Eisele eine Treppe( Sandelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 101), wochentäglich von 72 bis 92 1hr abends statt. Geöffnet 7 Uhr. unferes Wissens in jedem Klassenzimmer Temperaturzettel geführt zu 584 M., der Kaufmann Kroner zu 544 M. und der Kauf- Sonnabende beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein werden, kann sich die Gemeindeverwaltung leicht von der Richtigkeit mann Hahn ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Buchstabe und eine Zahl als Werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort des Gesagten überzeugen. Unverständlich ist nur, daß der Rektor E. ist Inhaber des Tilit- Laboratoriums, A. und H. waren seine wird nicht erteilt. Gilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. 2. 116. 3hr und das Lehrerkollegium, die doch ebenfalls unter der Kälte zu Reisenden. Als Reklame wurden Avisschreiben benutzt, die den 2. 3. 100. Das wird schwerlich möglich werden. Leiden haben, nicht längst für Abhülfe gesorgt haben. Wenn einzelne Besuch eines Reisenden enkündigten. Sie wurden teils bon Mann hat für diese Schuld nicht aufzukommen. Sie selbst haben nach Maßgabe des uns nicht bekannten Wortlauts des Urteils zu zahlen. Ab Lehrer den Kindern erlaubten, beim Unterricht die Mäntel an- Leipzig aus als Drucksache versandt, teils den Reisenden als Poſt- schrift des Urteils oder Vergleichs tönnen Sie sich vom Gericht erteilen zubehalten, um sie einigermaßen zu schüßen, so ist das sehr lobens- patet zugesandt. Sämtliche Schreiben, die an die Reisenden gingen, laffen. M. 100. Das Geschäft tann die Frau inne haben, Wenn fie wert, aber doch nicht der richtige Weg zur Beseitigung dieses schweren waren meist schon in Leipzig postfertig gemacht worden, mit Adresse so, wie Sie schildern, vorgeht, so würden Sie berechtigt sein, gegen sie auf Uebelstandes, dem die Gesundheit der Kinder geopfert wird. und, wenn verschlossen, mit einer Fünf, wenn offen, mit einer Unterlassung dieser Handlung und auf Schadenersatz zu flagen. Bweipfennigmarke beklebt. Die Reisenden haben die Sachen nach M. P. 100. Ist der Betreffende schon verurteilt, so ist der Antrag auf Weißensee. Empfang einfach auf die Post gegeben. E. will angeordnet haben, Lohnarrest an das Gericht zu richten. Die Gründe, toeswegen die Sache In der letzten Gemeindevertreterfihung wurde eine neue Be- die Schreiben und die Umschläge stets gesondert zu verschicken. Das fich lange hinzieht, erfahren Sie durch Ihren Anwalt oder durch das O. G. 8. Wenn Sie die Schenkung beweisen, nein. foldungsordnung für die an der höheren Mädchenschule angestellten Gericht hat aber angenommen, daß er die Sachen postfertig ab. 5. N. 1. Der Berurteilte, nicht aber seine Frau hat sämtliche Kosten Lehrkräfte beschlossen. Danach erhalten jährlich der Leiter der An- gesandt hat. Die bon E. und K. eingelegte Revision wurde einschließlich der Gefängniskosten zu tragen. 2. Nein, es sei denn, daß ftalt 4800 M. fteigend bis 6800 m., die definitiv angestellten wiffen- unbegründet vom Reichsgericht verworfen. Gütergemeinschaft bestanden hat. Die nachträgliche Gütertrennung ändert schaftlichen Lehrer 2700-5100 M., die ordentlichen Lehrer an den Rechten der älteren Gläubiger nichts. D. W. 99. Nein. 1800-3600 m., die ordentlichen Lehrerinnen 1250-2600 m. Hinzu 2. P. 1. Die Sachen Ihrer Frau können gepfändet werden, Ihre tommt noch ein Wohnungsgeldzuschuß von 1000, 660, 525 resp. Das Schöffengericht in Schongau ( Oberpfalz ) verurteilte Frau würde aber mit Erfolg eine Interventionstlage durchführen können, Miladinowitsch und F. N. K. 320 M. Der Pferdemarkt ist auf fünf Jahre neu verpachtet an den ein Dienstmädchen, das der Herrin die Röde hochweil sie für Ihre Schulden nicht haftet. Höchstbietenden für die Summe von jährlich 19 000 m., es fommen gehoben und den breitesten Körperteil breitesten Körperteil der Firmen, Rechtsanwälte, Aerzte usw. zu empfehlen, lehnen wir grundsäßlich ab. 2. K. 1001. Auf Montag. 2. 3. 100. Ja. G. 1000. 12 Martttage in Frage. Sollte die Regierung die Marktage von 12 errin braun und blau geschlagen hatte, so daß die In den von Ihnen geschriebenen Briefen kann allerdings eine strafbare auf 20 erhöhen, was beantragt ist, so zahlt der Bächter für jeden Serrin, die tagelang ohne Schmerzen nicht figen konnte, mit Beleidigung und der Verfuch zu einer Nötigung gefunden werden. Sie eingelegten Martt 350 M. extra. Auf Antrag des Gemeindekassen- Selbstmordgedanken sich trug zu fünfzig Mark Geld - haben in der Form gefehlt. Sie hätten eine Beschwerde an die Schul­rendanten wird beschlossen, zum 1. April einen Steuerfaffierer, einen strafe. deputation machen sollen und vor allem die Drohungen unterlassen. Drei Streitende. 1 Milliarde 1000 Millionen. Affiftenten und einen Gemeindediener einzustellen. Zur Entlastung . D. 555. Ja. B. M. 1. und 4. Ja. Bezahlen Sie weniger als 300 M. Miete, so er der Vollziehungsbeamten wird die Einrichtung von Bezirksvorstehern eingelegt! nach dem Muster der anderen Orte getroffen. Dem Erbauer der folgt die Desinfektion toftenfrei. Sie können auch beim Armenborsteher oder Bezirksvorsteher beantragen, daß die Desinfektion kostenfrei erfolgt. Kläranlage wird die gestellte Staution von 15 000 m. mit 5000 m. Die foftenfreie Desinfektion wird nicht als Almosen erachtet. 2. Ja. Abzug zurückgezahlt; das Werk, welches mit einem Stoftenaufwande 3. Polizeiverordnung und Drtsstatut regeln die Angelegenheit.- P. N. Ja. von 200 000 M. errichtet wurde, funktioniert so gut wie gar nicht; M. S. 44. Eine Frist ist nicht gegeben, Sie müssen den Antrag stellen, die Firma lehnt jedoch jede Verantwortung ab, da einerseits die Regierung sonst erhalten Sie fein Urteil.-.. 5. 1. Ohne Einsicht in den 2. R. Ber Bestimmungen getroffen hat, andererseits von hiesigen Beamten trag, ist es umöglich zu beantworten, welche Rechte oder Blichten aus dem Aenderungen vorgenommen sind, die entgegen den getroffenen Maß selben folgen. 2. Wenn Sie beweisen können, daß die Tafel gelesen ist, so Patent 100. Unter besonderen Umständen ist Ihr Inhalt verbindlich. nahmen der bauausführenden Firma waren. Für eine veranstaltete ist das möglich. Allgemeine Fragen sind zwedlos. Es kommt darauf an, Weihnachtsbescheerung sind 2200 M. Kosten entstanden. Der Dezernent welche Stellung Sie einnehmen und welchen Vertrag Sie gefchloffen haben. der Armenverwaltung, Dr. Pape, hatte auf eigene Faust diese Ver Die am 81. Dttober vorigen Jahres im Wiederaufnahme- G. W. 19. Ja. 2. St. 29. Die beiden Häuser sind Eigentum der anstaltung getroffen und überall den Bettelstab geschwungen, was verfahren freigesprochene Stiftsoberin von Heuster hat für die vom zweiten Frau, gehören also nicht zur Nachlazmasse. Sie können bei Gericht aber nur etiva 1400 M. einbrachte. Nunmehr soll die Gemeinde- 18. Oftober 1902 bis 12. November 1905 unschuldig in Untersuchungs- Zeilung des Nachlaffes beantragen. 5. G. 30. Leider steht Ihnen vertretung den Rest von 800 M. beden, was benn auch nach einigen haft und im Zuchthaus in Würzburg berbrachte Zeit eine Ent- ein Schadenersatzanspruch nicht zu.-A. W. 007. Leider kann das Dienſt Debatten geschah. Ein Antrag, Herrn Dr. Pape für diese Summe schädigung von 4450 W. und eine lebenslängliche Jahresrente von mädchen nur fündigen, das Vorgetragene wird als Aufhebungsgrund nicht regreßpflichtig zu machen, wurde zurüdgezogen. Das Rittergut 1868 M. für die Zeit vom 1. Januar 1907 ab vom Justizministerium Birkholz, welches die Gemeinde zu Rieselzweden angekauft, ist am zugebilligt erhalten. Durch diese Entschädigung wird die jahrelang 1. Februar für die Gemeinde aufgelassen und nimmt dasselbe in der 60 Jahr alten Frau zu Unrecht zugefügte förperliche und seelische eigene Bewirtschaftung. Unbill auch nicht im entferntesten ausgeglichen.

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Gerichts- Zeitung.

Beleidigung von Telephonistinnen.

Ein gerechtes Urteil.

Gegen dies milde Urteil hat die Angeklagte gar noch Berufung Nachschrift: Der obige Bericht ist dahin zu berichtigen, daß nicht die Herrin sondern das Dienstmädchen wie geschildert ver­prügelt wurde. Der Prügelnde tvar der Herr": ein Offiziers­afpierant und Gutsbesitzer aus Hermannsberg bei Wörth a. b. D. Grund: Das verhauene Mädchen hatte um 10 Uhr vormittags das Zimmer des Gnädigen noch nicht aufräumen können, weil es durch die Herrin mit anderen Arbeiten beschäftigt war. Stiftsoberin von Hensler.

Vermischtes.

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erachtet.

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Eingegangene Druckfchriften.

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Plutus. Heft 6. Kritische Wochenschrift für Volkswirtschaft und Finanz­wefen( Herausgeber: Georg Bernhard .) Abonnements einschließlich der Plutus- Merttafel vierteljährlich per Post und Buchhandel 3,50 m., dirett vom Verlag 4 M. Einzelnummer 30 Pf. Berlag: Berlin- Charlottenburg, Goethestraße 69. Dr. P. Gerhard. Die Mitt zur Vorbeugung der Empfängnis. 1 M. Verlag: W. Krüger, Steglitz - Berlin . " Frauen- Rundfchan". Heft 1 n. 2. Preis: Duartal 2 M., Einzel " Roland". Heft 1 1. 2( 1907). Monatsschrift für freiheitliche Er ziehung in Haus und Schule. Herausgegeben von einer Vereinigung bremischer Lehrer. Halbfährlich 2 M. Einzelheit 40 Pf. Berlag: A. Janssen, Hamburg . " Volkswirtschaftliche Blätter".( Februarheft.) Herausgegeben im Auftrage des Deutschen Volkswirtschaftlichen Verbandes von Herm. Edw. Krüger. Karl Heymanns Verlag, Berlin W. 8.

Der Leibjäger eines Fürsten verhaftet. Aus der Schatulle des Der Telephon- Nervosität ist der Rechtsanwalt Fürsten von Schwarzburg- Sondershausen verschwanden vor einiger Julius Baechter zum Opfer gefallen, der gestern wegen Be- Beit 25 000 M. Auf Veranlassung des Berliner Kriminalkommissars heft 40 Bf. Geschäftsstelle: Berlin NW. 87. leidigung in zehn Fällen vor dem Schöffengericht Berlin- Schöneberg Nasse, der die Untersuchung des geheimnisvollen Diebstahls leitete, zur Verantwortung gezogen wurde. Wie der aufsichtsführende ist jetzt der Leibjäger des Fürsten , Isermann, verhaftet worden. Beamte des Telephonamtes VIa vor Gericht bekundete, wären fast fermann, der eine Vertrauensstellung einnahm und bei dem alltäglich von dem Angeklagten Beschwerden eingegangen, die sich Fürsten großen Einfluß besaß, ist dringend verdächtig, die nach als genauer Kontrolle absolut unberechtigt heraus- 25 000 M. aus der Privatschatulle gestohlen und sich außerdem des stellten. An der betreffenden Klappe des Rechtsanwalts P. Betruges schuldig gemacht zu haben. wäre der besondere Vermerk angebracht worden: Aufs Das Maffenquartier. Auf dem Domänengute Sandhausen sind, Seitens der Beamten sei dagegen merksam bedienen!" häufig Klage geführt worden, daß sich dieser Teilnehmer in ben wie aus Gotha gemeldet wird, in der vergangenen Nacht zwei wüstesten Beschimpfungen erginge. Eine ganze Musterkarte von polnische Mädchen durch ausströmende Gafe erstickt und vier Mädchen Schimpfnamen und beleidigenden Charakteristiken, die bei diesen Ge- schwer erkrankt. Die Schwererkrankten wurden in das Gothaer legenheiten vom Angeklagten beliebt wurden, wurde in der gestrigen Krankenhaus gebracht.

Verhandlung produziert. Dies hatte zur Folge, daß seitens der empörten Ueber die Explosion des französischen Torpedobootes Beamtinnen neue Massenanzeigen gegen den unliebenswürdigen Rechts- wird noch aus Paris gemeldet: anwalt erstattet wurden.

339"

Vor Gericht bestritt B. nur einen Dem Marineministerium ist ein Telegramm des Seepräfetten Fall und gab zu, in den übrigen Fällen in der höchsten Erregung in Lorient zugegangen, das den Unglücksfall auf dem Torpedo­die inkriminierten Worte gebraucht zu haben. Das Schöffenboot 339" bestätigt. Er ist durch einen Schaden am Kessel beran­gericht nahm nur mit Rücksicht auf die Nervosität des Anlaßt und ereignete sich während einer llebung, bei der das Schiff geflagten von einer Freiheitsstrafe Abstand und erkannte dem Antrage mit großer Geschwindigkeit lief. Neun Mann, und zwar ein tech­bes Staatsanwalts gemäß auf 450 Mark Geldstrafe, da es nischer Aufsichtsbeamter, ein Bootsmann und sieben Matrosen, fich um außerordentlich schwere Beleidigungen gegen Beamtinnen wurden tödlich verlegt. Ein gleichfalls, jedoch nur leicht durch handele, die gegen derartige Ausschreitungen in der energischsten Brandwunden verlegter Bootsmann wird für seine ausgezeichnete Weise in Schutz genommen werden müßten.

Am Telephon warten oder Anschluß nicht erhalten zu können, ist gewiß recht unangenehm. Aber feinen Aerger an den recht ge plagten Telephonistinnen auszulassen, ist völlig zwedklos, ungerecht und führt mitunter zu nicht unberechtigten Bestrafungen.

Saltung während des Unglüds eine besondere Belohnung erhalten. Der Marineminister teilte demt Seepräfekten mit, daß er ihm die erforderlichen Mittel zur Hülfeleistung zur Verfügung stelle.

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Ueber den Unglüdsfall wird aus Lorient weiter gemeldet: Die veranstaltete Uebung war nahezu beendet, als eine Steffelegplosion erfolgte. Von 11 im Heizraum befindlichen Leuten wurden neun Ungültige Polizeiverordnung gegen den Anruf von Käufern. furchtbar verbrüht und auf der Stelle getötet, ein zehnter ist schwer Eine Bolizeiverordnung für Namslau berbietet den Händlern, berlegt, ber elfte, ein Maschinist, ist unverlegt. Es wurde fest bie zum Markt in Namslau mit landwirtschaftlichen Produkten gestellt, daß das Unglück durch den Bruch einer Röhre in den Appa­ziehenden Personen anzurufen und aufzuhalten, um sie zum als- raten veranlaßt ist, die gerade zur Verhinderung derartiger Unfälle baldigen Verkauf ihrer Waren zu animieren. Das Rammer eingeführt worden sind und angeblich nicht funktioniert haben. gericht als Revisionsinstanz erklärte in einem Straf- 3m Arsenal verursachte die Explosion große Aufregung, da man berfahren gegen den Händler Sternberg diefe gegen ihn an zuerst annahm, daß die Zahl der Opfer viel größer sei. Viele Ar­gewandte Polizeiberordnung für ungültig und führte aus: Die beiter, die Angehörige an Bord des Torpedobootes hatten, eilten in Berordnung wäre vielleicht gültig, wenn es sich um eine das Hospital, um die Namen der Verunglückten zu erfahren. Der Straßenpolizeiverordnung handelte, das heißt um eine Verord- Präfett ließ die Fartilien der Umgekommenen benachrichtigen. nung zum Schuhe der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs Das verunglückte Torpedoboot ist gestern nachmittag um 4 Uhr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Als eine solche nach Lorient aurüdgebracht worden. Die an Bord des Torpedo. Verordnung stelle sie sich aber nicht dar. Man könnte sie ebensogut bootes befindlichen Seeleute erzählen zahlreiche Einzelheiten über

" Der Polentlub und seine Hausjuden." Bon S. N. Landau . 42 Seiten. Berlag C. W. Stern, Wien . Bom Archiv für Sozialwissenschaft u. Sozialpolitik, herausgegeben von Prof. W. Sombart, Prof. M. Weber und Dr. E. Jaffé, welches im Verlage von T. B. Mohr( Paul Siebed) in Tübingen erscheint, wurde soeben das 1. Heft des XXIV. Bandes ausgegeben.

Rotdeutschlands Aufstieg

Wahlkampf- Lieder C. M. Scavola.

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Kampfgedichte Siegesgedichte, für den Wahlkampf be­geisternde Kampfrufe sind in dem hübschen, soeben aus­gegebenen Werkchen enthalten. C. M. Scävola, der den Arbeitern durch seine Dichtung: 12 Jahre der Verbannung" oder Des Ausgewiesenen Heimkehr" bestbekannte Dichter legt seine, im Laufe der letzten 18 Jahre entstandenen Kampf­lieder zusammengefaßt der jungen Generation vor, die jetzt zum erstenmal in die Wahlschlacht zieht. Zum feurigen Ansporn sollen seine Lieder dienen, zu Kampf und Sieg den jungen Nachwuchs führen, auf daß dieser sich der alten Garde, die schon unter dem Schandgesetz geblutet hat, würdig erweise.

Zu beziehen durch: Buchhandlung Vorwärts, Berlin SW. 68 sowie durch sämtliche Parteispeditionen.