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Scußcn fehlten. Der Angeklagte soll am 12. Oktober IVOS sein Mobiliar an einen Geldgeber für 3500 M. verkaust haben, obwohl ein Teil davon schon vorher an einen anderen verkauft worden sei. Ferner soll er eine Schreibmaschine verkauft haben, die angeblich auf Abzahlungsuertrag von ihm entnommen sein soll. Auch in diesen beiden Fällen, die später verhandelt werden sollen, bestritt der Angeklagte jedwede Schuld.   Der Staatsanwalt beantragte im Falle Schäfer selbst die Freisprechung, glaubte aber doch, daß sich der Angeklagte in der Hotel-Affäre einer Zechprellerei schuldig gemacht habe und beantragte deshalb gegen ihn sechs Wochen Gefängnis. Das Gericht kam in beiden verhandelten Fällen zu einer Freisprechung, da es für erwiesen gelten müsse, daß in beiden Fällen eine betrügerische Absicht auf feiten dos Angeklagten nicht vorlag. Die beiden übrigen Fälle wurden vertagt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und der Angeklagte aus dex Untersuchungshaft entlassen. Zum DarlehnSvermittelmtgsschwindel. Eine 23jährige Darlehnsvermittlerin stand gestern in der Person der unverehelichten Gertrud U u s ch k e vor der achten Strafkammer des Landgerichts I  . Die als Kindergärtnerin ausgebildete An- geklagte beireibi seit ihrem 2t. Lebensjahre selbständig das Gewerbe einer Darlehnsvermittlerin. Sie bot in Zeitungen durch Annoncen die Vermtttelung von Darlehen an, sicherte den Geldsuchenden, die sich an sie wandten, auch das- Darlehn zu und ließ sich einen Bor- schuß zahlen für ihre Bemühungen. Das Darlchn selbst machte sie davon abhängig, daß die einzuholende Auskunft die persönlichen An- gaben der Darlehnssuchcr bestätigen würde; das Geld würde entweder von den angeblich hinter ihr stehenden Geldmännern gegeben, oder den Darlehnssuchern eine abschlägige Antwort zuteil werden. Das Schöffengericht hat nun auf Grund einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme bezüglich acht einzelner Fälle für festgestellt er- achtet, daß die Angeklagte überhaupt keine Geldleute-Hinter sich hatte, sondern es nur darauf anlegte, von den Darlehnssuchern die Promsion zu erlangen. um ihnen dann, gestützt auf eine wenig günstige Auskunst, eine ablehnende Antwort zu erteilen. Mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeit emes solchen Treibens und in der Annahme, daß die zur Anklage stehenden acht Fälle jedenfalls nicht die einzigen seien, erkannte das Schöffengericht auf ein Jahr G e f ä n g n i s. Die Angeklagte legte Berufung ein und ließ vor der Strafkammer den Beweis führen, daß sie in zahlreichen Fällen tatsächlich Darlehen vermittelt. daß sie Geldgeber hinter sich hatte und das ihr gezahlte Geld gar nickt eine.Provision- darstellte, sondern einen Beitrag zu den Un- kosten. Daö Berufungsgericht erachtete nur zwei Betrugs- fälle klar erwiesen und verurteilte die Angeklagte zu z w e i M o- naten Gefängnis unter Anrechnung von e»nem Monat Unter- suchungshast._ Ein russischer Agent vor Gericht. Eine turbulente Cafähausszene bildete den Gegen- stand eines Strafprozesses, der gestern vor der ersten Stroflammer des Landgerichts II   zur Verhandlung kam. Wegen Körperverletzung mittels gefährlicher Werkzeuge war der Rittmeister Alexander v. Sandjanoff angeklagt. Der 40 jährige Angeklagte, welcher in TifliS   geboren ist, ist russischer Staatsangehöriger und war als Ein- käufer und Agent der russischen Regierung in Deutschland   tätig. In dem CaftImperiale- in der Potsdamerstraße war Herr von S. längere Zeit Stammgast und wurde hier mit dem Kaufmann Karl Nalhansky näher bekannt. Eines Abends fand sich an einem Tische in der Nähe des Büfetts eine kleine Gesellschaft zusammen, die in ausgelassenster, fröhlichster Stimmung war. Bald knallten die Sekt- pstopfen auf Veranlassung deS russischen Rittmeisters. Als die Batterie der Sektflaschen einen bald beängstigenden Um- fang angenommen hatte. kam eS anläßlich der Unterschrift einer Ansichtskarte zu einer kleinen Meinungsverschiedenheit. Der Angeklagte, der als sehr leicht erregbar und aufbrausend bekannt war, titulierte eine am Tische sitzende Dame ohne jede Veranlassung mit den schönen Worten:.Sie schmutziges, dr... iges Weib l" An dem Sturm der Entrüstuna, der sich über dies« Beleidigung erhob, beteiligte sich auch der Kaufmann NathanSky, der dem An- geklagten Vorwürfe wegen seiner Aeußerung machte. Es kam zu einer erneuten Auseinandersetzung, nach welcher N. aufstand und sich am Nebentische niederliey. Plötzlich ergriff der An- aeschuldigte eine vor ihm stehendeSektflasche und schleuderte sie mit großer Gewalt nachNathanSlh. Ehe dieser dem gefährlichen Wurfgeschoß ausweichen konnte, ertönte auch schon ein Schrei nnd NathanSky siel bewußtlos und blut überströmt zu Boden. Die schwere Flasche hatte ihn in die Schläfen gegend getroffen und eine schwere Verletzung hervorgerufen, an der R. über fünf Wochen krank daniederlag. In der ersten Ver- Handlung vor dem Schöffengericht wurde v. Sandjanoff zu der milden Strafe von 50 Mark verurteilt. Hiergegen legte der Verletzte Berufung ein. die nunmehr die Straf- kammer beschäftigte. Vor Gericht wurde seitens des Nebenklägers ausgeführt, daß der Angeklagte in anderen Lokalen ähnliche Exzesse verübt habe, zum Beispiel im Restaurant Riche, wo er mit Sektgläsern ein Bombardement eröffnet habe. Am Tage der damaligen Verurteilung habe der Angeklagte frohlockend über die geringe Ber- urteilung seinen Freunden ein Souper für fünfhundert Mark gegeben. Bei dieser Sachlage erscheine eine erhebliche Straf- erhLhung für angebracht, auch erscheine cS für gerechtfertigt, dem Nebenkläger eine Buße in Höhe von 1<X> Mark für die ihm ent- standenen Arztgebühren zuzubilligen. Das Gericht erkannte an, daß die ersterkannte Strafe mit Rücksicht aus den groben Exzeß und die schweren Folgen, die dieser zur Folge gehabt habe, zu niedrig sei. Das Urteil lautete deshalb auf 100 M. Geldstrafe, außer­dem wurde dem Nebenkläger N. eine Buße von 100 M. zu- gesprochen. Mit dieser gleichfalls milden Strafe gegenüber der mut- willigen und rohen Tat des russischen Agenten vergleiche man die gegen Arbeiter erkannten Strafen, die wegen Handlungen aus- geiprochen sind, welche zum Zweck der Verbesserung ber Lebenslage des Arbeiters vorgenommen waren. Die vestohlene Sprecwälderin. Ein an Raub grenzender Diebstahl auf einem Postanit, der seinerzeit großes Aufsehen erregte, beschäfttgte gestern das Schöffew gericht Berlin  -Schöncberg. Augeklagt war der Tapezierer Richard Mündt. Am Nachmittage des 31. Januar d. I. wurde die bei dem Geh. Reg.-Rat Dr. Türk angestellte Spreewaldamme Anna Hanschke beauftragt, den Betrag von 150 M. auf dem Postamt in der Laudgrafeustraße einzuzahlen. Die Spreewälderin begab sich, das aus einem Hundert- und einem Fünfzigmarkschein bestehende Geld offen in der Hand haltend, auf das Postamt und wartete dort geduldig, bis sie an die Reihe kam. Sie sah nickt, daß hinter ihr ein Mann stand, dessen Aiifiuerksamkcitiiurausdle beidcnÄassciischeineoerichtetwar. Als die Amme mit den beiden Scheinen ein wenig liebäugelte, er- schien plötzlich hinter ihrem Kopse eine Hand und im nächsten Augen- blick waren die beiden Scheine verschwunden. Die biedere Spree- wälderin wußte vor Schreck anfänglich gar nicht, um was eS sich handelte. Dann aber war sie wie der Wind hinter dem frechen Dieb her. Auf der Straße ereignete sich nun zur allgemeinen Belustigung des Publikums, welches nicht den Hergang der Sache kannte, ein kleiner Wcttlcius zlvischen dem Dieb und der Spreewälderin. Sie packte schließlich den Dieb. Er ivurde zur nächsten Polizei- wache gebracht, während die Spreewälderin mit den beiden wieder- erlanglen Scheinen zur Post ging. Bor Gericht kam der An- geschuldtgte mit der sonderbaren Ausrede, er wisse nicht, wie er zu der Tat gekommen sei. Wie er annehme, könne nur das infolge seiner Influenza, au der er damals gelitten habe, aufgetretene Fieber daran schuld sein. Der Staatsanwalt beantragte acht Tage Gefängnis. Das Schöffengericht ging jedoch erheblich über diesen Antrag hinaus, da e« sich um einen an Raub grenzenden und ziemlich frechen Ueberfall handele. Das Urteil lautete dem- zufolge auf einen Wonat Gefängnis. i BereinSgefetz zur Rettung vor polnischer Gefahr. Die Posener Strafkammer verhandelte gestern gegen 14 Mit- glieder des Hauptvorstandes des polnischen VereinsStraz  ", und zwar den Vorsitzenden des Vereins von Koscielski, den Reichstags- und Landtagsabgeordneten Prälaten Stychel, Reichstags- und Land- tagsabgeordneten v. Dziembowski, Reichstagsabgeordneten v. Miel- zynski, Landtagsabgeordneten Mizerski, den Fürsten Zdislaus Ezartorhki. Stadtrat Cegielski, Dr. Gautkowski, Dr. Kubacki- Pieschen, Dr. Karaszewicz-Tuchcl, Rechtsanwalt Seyda-Kattowitz  , Karl Rose, Ingenieur in Friedenau   bei Berlin  , Apotheker Sigis- mund Grochowski und Konditoreibesitzer Pfitzner-Posen wegen Uebertretung des Veretnsgesetzes. Die An- geklagten wurden bis auf die Mitglieder des Reichstages und Land- tages, gegen welche das Verfahren einstweilen eingestellt worden ist, zu je 30 Mark Geldstrafe wegen Nichterfüllung der für politische Vereine vorgeschriebenen Anmeldungen verurteilt. Im Urteil wurde, wie das Wolffsche Telegr.-Bureau meldet, derStraz  " für einen politischen Berein erklärt, der staatsfeindlichen Tendenzen huldige. Vor dem Gesetz sind ja wohl nach der Verfassung alle Preußen gleich. Es ist also unerheblich, ob das Gericht die Tendenzen deS Vereins für staatsfeindliche hält. Ist derStraz  " einpolitischer Verein", so ist es derReichsverband zur Bekämpfung der Sozial- demokratie", derHakatistenverein" usw. zweifellos auch. Haben diese Vereine die vorgeschriebene Meldepflicht in jedem Falle er- füllt, ihre Sitzungen angemeldet usw.? Wenn nicht, warum ist nicht auch gegen sie ein hochnotpeinliches Gerichtsverfahren ein- geleitet? Verweigerung der Eiusichtilahme in die Kommunalwählerliste führt nicht immer zur Ungültigkeit der Wahl. Eine Klage auf Ungültigkeitserklärung der Stadtverordnetenwahlen der ersten und zweiten Abteilung, die in Ahlen   am 8. November 1905 stattgefunden haben, war vom Bezirksausschuß Münster   abgewiesen worden. Die Kläger   legten Berufung ein und machten unter anderem geltend. bei der Offenlegung der Wählerliste in der dafür gesetzlich vorgeschriebenen Zeit sei nicht richtig verfahren worden. Man habe die Einsichtnahme beschränkt. In der Beziehung ivurde durch die Beweisaufnahme festgestellt, daß die Liste einem Bürger, der sie einsehen wollte, vorgelegt wurde, daß ihm aber der Stadtsekretär erklärte. Notizeudürftennichtentnommen werden. Der zweite Senat des preußischen Oberverwaltungsgerichts wies die Berufung zurück und führte aus: Feststehe, daß die Ein- ficht der Liste gestattet sei. Es frage sich nun. ob die Erklärung des Sekretärs. Notizen dürsten nicht entnommen werden, eine so schlinime Unregelmäßigkeit sei. daß sie dje Zwecke des Auslege- Verfahrens vereitele und somit die Wahlen ungültig mache. Das Oberverwaltungsgericht gehe allerdings davon aus, daß die Ent- nähme von Notizen aus der Wählerliste nicht unzulässig fei, aber nur soweit, als nicht andere in ihren Interessen dadurch ver- letzt würden, z. B. durch zu lange Dauer. Als u n u m g ä n g- lich notwendig sehe das Gericht indessen die Gestattuiig der Entnahme von Notizen aus der Wählerliste nicht an. Also könne es die Verweigerung der Eutuahme von Rolizen hier nicht als eine so große Unregelmäßigkeit ansehen, daß sie die strittigen Wahlen ungültig mache. Die Gültigkeit sei daher anzuerkennen. Aus dein weiteren Verlauf der Sitzung sei nach der Be- schluß.erwähnt, der den endlichen Beginn des Baues der städtischen Straßenbahnen betrifft. Genosse Singer wies hier den oft gehörten Borwurf zurück, daß die Stadtverwaltung für die Verzögerung der Bauausführung verantwortlich zu machen sei. Dieser Vorwurf sei lediglich der Aufsichtsbehörde zu machen, die der Gemeinde immer wieder neue Schwierigkeiten bereite. kommunales. Aus der Stadtverordnetenversammlung. Den Stadtverordneten lag für ihre gestrige Sitzung eine sehr lange und inhaltreiche Tagesordnung vor. Die Aus- schußberichterstattung über die Neuregelung der Lehrergehälter wurde vorweggenommen. Im Aus- schuß ist eine Einigung mit dem Magistrat erzielt morden, und die Versammlung hat gestern den Vorschlägen des Ausschusses zugestimmt. Die Redner der einzelnen Fraktionen äußerten ihre Befriedigung darüber, daß der Streit um die Lehrergehälter endlich geschlichtet ist. Genosse Singer meinte, man könne dem Kompromiß, das da ge- schlössen worden ist, mit einem heiteren und einem nassen Auge zustimmen. Oberbürgermeister K i r s ch n e r gab ganz kurz die Erklärung ab, auch der Magistrat stimme zu. Er sagte das in so kühlem Tone, daß man fast annehmen möchte, den Herrn Oberbürgermeister schmerze selbst das wenige an Entgegenkommen, daß er sich schließlich doch noch hat abringen lassen. Die Ausschußberichterstattung über die Z u w e n- düngen an Vereine führte zweimal zu bemerkens- werten Debatten. Der Zuschuß, den der Magistrat dem«Ver- ein zur Beförderung der Kleinkinderbewahr- a n st a l t e n" bewilligen will, war im Ausschuß gekürzt wor- den. Am Plenum beantragte die sozialdemokratische Fraktion, den Höheren Zuschuß zu gewähren unbeschadet des grund­sätzlichen Standpunktes, daß solche Anstalten am besten von der Gemeinde einzurichten und zu betreiben sind. Genosse Z a d e k begründete den Antrag. jEr schilderte die unzu- längliche Verpflegung, die gegenwärtig in den Kleinkinder- bewahranstalten geboten werden kann, und gelangte zu dem Schluß, daß der Verein ohne höheren Zuschuß aar nicht weiter bestehen könne. Der Antrag wurde schueßlich angenommen. Weniger Erfolg hatten unsere Genossen mit einem Antrag, der denZentral verein für Arbeitsnachweis" betraf. Die Erhöhung des diesem Verein zu gewährenden Zuschusses, die vom Magistrat empfohlen wird, war gleichfalls vom Ausschuß verworfen worden. Die sozialdemokratische Fraktion beantragte, die Versammlung solle den Magistrat ersuchen, die Uebernahme des Arbeitsnach- weises in städtische Verwaltung herbeizuführen. Genosse Glocke zeigte die Notwendigkeit dieser Maßregel, die nicht mal etwas Neues und Unerhörtes wäre. Er er- innerte daran, daß in zahlreichen anderen Städten, nament- lich in Süddeutfchland, seit langem kommunale Arbeitsnach- weise bestehen. Berlin   solle also nur nachholen, was es so lange versäumt hat. Ein wirklich leistungsfähiger Arbeits- Nachweis, wie er im Interesse der Arbeiterbevölkcrung ge- fordert werden muß, könne auf die Dauer nicht von einem Verein als privates Unternehmen betrieben werden. Glocke erwähnte in seinen interessanten Ausführungen auch die Kämpfe, die zwischen den Organisationen der Arbeit- nehmer und der Arbeitgeber um die Arbeitsnach- weise geführt worden sind, und sprach von dem Te r r o r i s- mus der Arbeitgeber, der in diesen Kämpfen zutage getreten ist. Das wurmte natürlich Herrn N o s e n o w, den Schützer der Arbeitgeber. Er erwiderte, der Terrorismns der Arbeitnehmerverbände sei noch viel größer, sei geradezu unerträglich geworden und die Mehrheit stimmte ihm eifrig zu. Von einer Uebernahme des Arbeits- Nachweises in städtische Verwaltung wollte Herr Rösenow natürlich nichts hören. Außer der sozialdemokratischen Fraktion trat überhaupt niemand für diese Forderung ein. auch nicht diesozial-fortschrittlichen" Männer und der Antrag wurde dann mit erdrückender Mehrheit abgelehnt. Angenommen wurden dagegen die Anträge Rosenow, dem Verein die vom Magistrat empfohlene höhere Unterstützung zu gewähren und ihm auch den Ausbau seines Dienstboten- nachweise� zu ermöglichen. Hus der frauenbewegung. Versammlungen Veranstaltungen. Teltow  -Beeskow-Storkow-Chnrlottcnburg. Sonntag, den 24. Februar, nachmittags 4 Uhr: KreiLversaminlnng in Britz  , im Lokale Buschkrng", Rndowersttaße, Wirt Hübner. Vortrag. Reichs- tags-Äbgeordneter Fritz Zubeil  :Die Frau im politischen Kampfe". Bericht der Vertrauensperson. Neuwahl der Ver- trauensperson für Britz   und der KicisvertrauenSperson. Berein für die Interessen der Hausangestellten. Unterhaltungsabend: Sonntag, den 24. Februar, bei Münch, Steglitzerstr. 35. Anfang 6 Uhr. Gäste willkommen. Berlin  . Montag, den 25. Februar, im Neuen Klubhause, Komman- dantenftraße 72:Die Philosophie der Euttvickelung"(Friedrich Nietzsche  ). Referent: Kurt Eisner  . Moabit  . Dienstag, den 26. Februar, abends 8 Uhr, in Peters Moabiter Gesellschaftshaus", Wiclefstr. 24: Volksversammlung. Bortrag, W. Düwell:Frauenbewegung und politische Eist- Wickelung"._ Vermilektes. Hochwasser und Sturmschäden. Der Wasserstand des Rheines hat nach Kölner   Meldung eine Höhe von 2,98 Meter erreicht. Aus St. Johann wird berichtet, daß die Schiffahrt wegen Hoch- Wassers eingestellt ist: die Saar   ist so schnell gestiegen, wie seit 15 Jahren nicht. Das Wasser steigt noch weiter. Auch die Mosel ist, wie eine Trierer   Meldung besagt, im Laufe des gestrigen Tages bedeutend gestiegen und steigt weiter. Sie hat die Höhe der Leinpfade beinahe erreicht. Aus einigen Ställen des Vorortes St. Barbara wurde wegen Hochwassergefahr das Vieh entfernt. Der Fährbetrieb mußte eingestellt werden. Wie aus Paris   gedrahtet wird, sind infolge furchtbaren Sturmes die telephonischen Verbindungen zwischen Paris   und London  unterbrochen._ Ein dreifacher Raubmord, der im April vorigen JahreS in dem märkischen Dorfe W i e b e l s h o f bei Züllichau   verübt worden ist. hat jetzt endlich seine Aufklärung gefunden. Wie vor einiger Zeit mitgeteilt worden ist, wurde der Arbeiter Johann Kosicki in Bomst  unter dem dringenden Verdacht verhaftet, vor anderthalb Jahren den Knecht Andries aus dem Schloßvorwerk bei Bomst   ermordet zu haben. Der Knecht war damals verschwunden, ohne daß man über seinen Verbleib etwas ermitteln konnte. Vor drei Wochen bemerkte eine Schwester des Andries. daß Kosicki Kleidungsstücke des Vermißten trug, nnd der daraufhin verhaftete Arbeiter gestand dann auch ein. den Knecht ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte nun fest, daß der Mörder sich im Frühjahr 1903 in der Gegend von Züllichau   aufgehalten hatte. Dem Kosicki wurde auf den Kopf zu- gesagt, daß er damals das Greisersche Ehepaar und deren Tochter in Wiebelshof ermordet hätte, und K. legte dann auch nach anfäna- lichem Leugnen ein Geständnis ab. durch welches seine Täterschaft erwiesen wurde. Der vierfache Mörder, der sich zurzeit im Unter- suchungsgefängnis in Meseritz   befindet, war damals als Anshülfs- arbciter bei G- beschäftigt gewesen. Primanerlicbe. Mit dem 19jährigen Primaner Husung unter- hielt die um 25 Jahr« ältere Apotheker- Ehefrau Heppich in Zerbst   ein Liebesverhältnis. Die Folge war ein Kind, dessen Leiche der Ehemann der Frau geraume Zeit später im Keller vorfand- Die Frau ist beschuldigt, daS Kind getötet, der Primaner ihr Bei- hülfe geleistet zu haben. Der Primaner bestreitet jede Schuld. Die Äpolhekersfran behauptet, das Kind sei tot zur Welt gekommen. Die medizinischen Sachverständigen bekunden über- einstimmend, daß das Kind zweifellos mehrere Stunden gelebt habe. Die Geschworenen des Schwurgerichts Dessau  sprachen Frau Heppich der versuchten Abtreibung und fahrlässigen Kiiidestötuiig unter Zubilligung mildernder Zustände schuldig, Husung wurde der Begünstigung schuldig erachtet. DaS Urteil lautete für Frau Heppich auf ein Jahr sieben Monate. für Husung auf einen Monat Gefängnis. Ein Kind als Mörder. Ein Mord wurde an dem sechsjährigen Söhnchen des Landwirts Vollmers in Westfeld   bei Berleburg   verübt. Ein zu Besuch weilender vierzehnjähriger Knabe namens Hoffmann hat den Jungen, nachdem er versucht, ihn zu ertränken, geschlagen nnd ihm dann mit einem Messer so schwere Verletzungen beigebracht, daß das Kind starb._______ Berliner   Marktpreise. SIuS Sem nmtliiheii Berich« der stsdillchen Msrkthallcii-Dircllio».(Großhandel) Niudfleisch 1« 6873 pr. 100 Pfd., IIb üä 67, nia 56-61, IVa 4864, dän. Bullen 60-86, Holl. 0,00. Kalbsleisch, Doppelländer 110-125, la 80-88, IIa 70-78, Ula 58-66, Holland. 5258, dän. 6068. Hammelfleisch la 6776, IIa 6065. Schwetue- sleisch 5058. Rehwild, plombiert, per Psd. 0,5570, Rothirsch 0,450,57, Rotwild la 0.00 Damhirsch 0,450,65, du. Kälber 0,00, Wildschweine 0,25 bis 0,50, Frischlinge 0,400,64. Hasen, plombiert, per stück 3,003,35, do. II 0,00. Tuten per Stück 1,502,70, dito Hamburger junge per Slück 2,503,75. Gänse. Hamburger per Pfund 1,101,20, EIS- 0,500,03. Hechte per 100 Psund 88-106, groß 80, tiein 0,00. Zander 0,00, klein 0,00. Schleie, unsortiert 123, klein 134-141. Bleie 0,00. «ale, groß 0,00, mittel 06-103, klein und mittel 0,00. Plötzen matt 0,00, groß 5262, klein 46. Karpscn, 70 00er 5357, do. unsortiert 6167. Bunte Fische 72, Barse, matt 0,00, do. 7075, Karauschen 0,00. WelS   0,00, Quappen 0,00. Blcisssche 0,00. Amerikanischer Lach» la neuer per 100 Psd. 110180, do. IIa neuer 90100, do. lila neuer 75. Seelachs 2530. Sprotten, Kieler, Wall 1,001,35, Danzigcr, Kiste 1,20. Flundern, Kieler  , Sttege la 34, do mittel ver Kiste 23, Hamb  . Stiege 46, halbe Kiste 1,508. Bücklinge, per Wall Kieler 3,505,00, Stralsiinder 0,00, Aale, groß per Psd. 1,101,30, mittelgroß 0,801,00, klein 0,500,60. Heringe per schock 59. Schellstiche Stifte 66, do. .Kiste 3,00. Kablinn. p. 100 Psb. 25-30. Heilbutt 0,00. Sardellen. lOOSec per Anker 95, 1904er 93. 1905er 90. 1906er 75-80. Wittern, igsüberstcht vom 81. Februar 1007. morgeos« Uy». Swwemde. Hamburg  Berlin  Frants.a.M. München  Wien  Wetter- Prognoir für Freitag, den 88. Februar 1907. Ein ivenig kälter, zeitweise ausllarend, vorwiegend ttübe mit geringm Niederschlägen und abnehmenden nordwestlichen Winden. Berliner   Wetterbureau. Wastersiand am 21. Februar. Elbe   bei Anlstg Meter, bei Dresden 0,85 ckv. Elbe bei Magdeburg 1,67 Meter, et»srei. Elbe bei Straußsurt , Meter. Oder bei Rattbor 1,76 Meier. Oder bei Breslau Oberpegel 1,02 Meter. Retßemündung 8,28 Meter. Öder hei Lrieg 2,88 Meter.