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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 49.

Darlamentsberichte.

Abgeordnetenhaus.

42. Sigung vom 25. Februar. 12 Uhr. Am Ministertische: Dr. Miquel, Herrfurth und Rommissarien. Das Haus seht die zweite Lesung der Einkommensteuer- Vor­lage bei den Bestimmungen über die Heranziehung zu Kommunal­abgaben und über die Regelung des Wahlrechts fort.(§§ 77, 78 und 79 der Vorlage.) Hierzu liegen zunächst zwei Anträge vor; 1. von dem Abg. Richter( dfr.) auf Einschaltung eines neuen § 78a folgenden Inhalts:

In denjenigen Landestheilen, in welchen für die Gemeinde­vertreter- Wahlen die Wähler nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Steuern in Abtheilungen getheilt werden, erfolgt diese Eintheilung fortan lediglich nach Maßgabe der von ihnen für Staat und Gemeinde zu entrichtenden Einkommen­Steuer.

Soweit für solche Landestheile das Gemeinde- Bürgerrecht nach Gesetz oder Ortsftatut abhängig ist von einem bestimmten Mindestbetrag von Klassensteuer oder von einem bestimmten Minimaleinkommen, tritt an Stelle solcher Bestimmungen die Borschrist, daß das Gemeinde- Bürgerrecht Jedermann zusteht, der zur Einkommensteuer des Staates oder der Gemeinde veranlagt ist oder ein Einkommen von 420 M. besitzt.

Freitag, den 27. Februar 1891.

Denn sie würde nur Wasser auf der Mühle der Sojialdemokratie sein.

nur eine

Minister des Innern Herrfurth: Drei Fragen sind in diesen Paragraphen kombinirt: einmal die Frage, ob die Bestim­inungen eine Verfassungsänderung bedingen, ferner wie weit Aenderungen des staatlichen und drittens des fommunalen Wahl­rechts durch die Vorlage bedingt sind. Die Staatsregierung muß die Frage, ob eine Verfassungsänderung nothwendig ist, ver­neinen. Ein Argument dafür, daß eine Verfassungsänderung nothwendig sei, stützt sich auf den Wortlaut der Verfassung; es wäre nicht unbegründet, wenn es sich jetzt um den Erlaß eines definitiven Wahlrechts handelte, während Menderung der bestehenden Verordnungen in Aussicht steht. Es muß aber jedem Mitgliede des Hauses überlassen bleiben, ob es eine Verfassungsänderung für vorliegend hält. Bezüglich des staatlichen Wahlrechtes glaubt die Regierungen allen Anforderungen genügt zu haben, welche zur Zeit gestellt werden können, um der Berschiebung des Wahlrechts infolge der Steuererhöhung für die Die Kommission hat den oberen Klassen entgegenzuwirken. Steuerertrag, welcher abgerechnet werden soll, von 2,40 auf 3 M. erhöht, und dann auf Antrag des Herrn von Huene beschlossen, daß die Abtheilungsbildung in den Urwahlbezirken erfolgen soll. Db das letztere eine Verbesserung ist oder nicht, kann ich nicht über­sehen, aber prinzipielle Bedenken kann ich dagegen nicht geltend machen. Auf die sonstigen Anträge glaube ich nicht näher eingehen zu sollen. Der Antrag Ridert wird wenig Gegenliebe im Hause finden, deshalb kann man von der Staatsregierung nicht erwarten, daß sie sich über den Antrag äußert. Die stattgehabten Ermittelungen haben ergeben, daß der Antrag Böhm nicht ge­eignet ist, die Verschiebungen zu beseitigen, welche im Wahlrechte ftattfinden werden. Die Verschiebungen bestehen darin, daß das Wahlrecht der ersten und zweiten Klasse gesteigert, das der dritten Klaffe vermindert wird. Für die 3. Klasse wird durch den Antrag Bachem das Wahlrecht derjenigen, welche jetzt darin sind, ver­mindert durch den Hinzutritt von tausenden von neuen Wählern. Der Antrag bedeutet jezt also nichts anderes als die Abänderung Unter Ablehnung des Antrages der Abgeordneten Bachem eines rheinischen Spezialgesetzes. Das gehört also nicht in dieses ( Mülheim ) und Genoffen zu dem Entwurf eines Einkommensteuer- Gesetz und würde also als provinzielle Frage auch abgesondert zu Gefezes folgenden§ 79 a anzunehmen: Soweit nach den be- berathen sein. Aber wir haben 1883 bereits ähnlich verfahren, und stehenden Bestimmungen in Stadt- und Landgemeinden das ich glaube deshalb keinen Einspruch erheben zu sollen gegen die Bürgerrecht, bezw. das Stimm- und Wahlrecht in Gemeinde- Annahme des Antrages der Kommission. Daß man für die erste und Angelegenheiten an die Bedingung eines jährlichen Klaffensteuer- aveite Abtheilung der Gemeindewähler bestimmte Prozent­Betrages von 6 m. getnüpft ist, tritt bis zur anderweitigen fäße feststellen sollte, ist allerdings früher schon einmal angeregt gefeßlichen Regelung des Gemeinde- Wahlrechts an die Stelle des worden; aber es ist darüber keine Uebereinstimmung erzielt wor genannten Sages der Steuerfaß von 4 M., bez. ein Ginkommen den. Die statistischen Ermittelungen darüber werden vielleicht später bei der Stegelung der Kommunalsteuer und des kommu­von mehr als 660 M. bis 900 m. nalen Wahlrechts erfolgen können. Der jetzt vorgeschlagene Kom­promiß- Antrag der Kommission ist sehr glücklich; es ist zu hoffen, daß derselbe eine große Mehrheit auf sich vereinigt; denn es fann der Regierung nur daran liegen, daß dieses so wichtige Gefeß mit möglichst großer Mehrheit angenommen wird.

2. ein Antrag des Abg. Grafen Stra chwi( Bentr.): Dem§ 79 als Absatz 4 hinzuzufügen: Eine Abänderung der am 1. Januar 1891 vorhandenen Urwahl- Bezirke in solchen Ge­meinden darf nur dann stattfinden, wenn die Einwohnerzahl eines Urwahl- Bezirkes die nach der Verordnung vom 30. Mai 1849 zu­Lässige Höhe übersteigt."

In Verbindung mit diesen Paragraphen wird zugleich be­rathen der Antrag Ba chem( Mülheim ) in zweiter Lesung. Die Einkommensteuer- Kommission, welche diesen Antrag vorberathen hat, schlägt vor:

In denjenigen Landestheilen, in welchen für die Gemeinde­vertreter Wahlen die Wähler nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Steuern in Abtheilungen getheilt werden, tritt an Stelle eines 6 M. Einkommensteuer übersteigenden Steuer­fazes, an welchen durch Ortsstatut das Wahlrecht geknüpft wird, der Stenersatz von 6 M.

Wo solche Ortsstatuten nach bestehenden Kommunalordnungen aulässig sind, kann das Wahlrecht von einem niedrigeren Steuer­faze, bez. von einem Einkommen bis 900 m. abhängig gemacht werden. Eine Erhöhung ist nicht zulässig.

%

Abg. v. Huene( 3.): Der Antrag der Kommission ist von feiner Seite angefochten, auch vom Minister als annehmbar bezeichnet worden. Es handelt sich ja hier nur um eine proviso­rische Regelung der Frage und von diesem Standpunkte aus muß man über manche Mängel der Vorschläge hinweggehen. Wir dürfen Der Abg. Bachem Mühlheim( 3.) zieht mit Rücksicht auf die Gestaltung des Wahlrechts nicht bloß nach diesem Geseze be­die Kommissionsbeschlüsse seinen Antrag zurück. urtheilen, sondern nach der ganzen Steuerreform. Wenn die Abg. Nichter( dfr.): Die Vorlage ist in allen Gebieten Grundsteuer überwiesen wird, wie wird dadurch das Wahlrecht außerhalb des Finanzressorts äußerst mangelhaft vorbereitet; es verändert! Jetzt können wir das Gemeindewahlrecht nicht nach gilt dies namentlich in Bezug auf die Kommunalsteuern und auf der Einkommensteuer allein bemessen, denn die Grund- und Ge­das Gemeindewahlrecht, ein angel, der sich bei der Regierung bäudesteuer zahlenden Bürger sind Diejenigen, welche das meiste noch aus der Bismarc'schen Zeit erhalten hat. Redner erörtert Interesse an der Gemeindeverwaltung haben. Ob eine Ver­eine Reihe von Mängeln, die sich nach seiner Meinung bei der fassungsänderung vorliegt oder nicht, darüber muß Jeder sich seine Veranlagung der Gemeinde- Einkommensteuern auf Grund des eigene Meinung bilden. Aber einseitig wird man wohl über­vorliegenden Gesetzes ergeben werden. Es würde ungerecht sein, zeugt sein, daß es so mit dem Wahlrecht nicht weiter geht. wenn man nach den Ergebnissen der Einkommensteuer- Veranlagung Daß man die Fundamente durch Stützen ersetzt, ist auf Dauer nicht durchführbar." Mit der Ueberweisung auch die Zuschläge zur Grund- und Gebäudesteuer geringer die

bemessen wollte. Die Ergebnisse der Einkommensteuer sollten der Grund- und Gebäudesteuer an die Kommunen muß auch Daran muß gar feinen Einfluß haben auf die Grund- und Gebäudesteuer; das Gemeindewahlrecht anders geregelt werden. das dürfte auch den hier geäußerten Meinungen des Finanz- der Regierung. ebenso viel liegen liegen, wie jedem Mitgliede des Hauses. ministers entsprechen. Minister des Innern Herrfurth: Eine Aenderung der bis­herigen Einrichtungen des Wahlrechts kann durch die Vorlage nur da stattfinden, wo das Dreitlassensystem besteht. Diese Verhältnisse tönnen aber nicht generell durch die Steuervorlage geändert werden, denn es kommen dabei vielfach ortsstatutarische Be­ftimmungen in Betracht, die unabhängig von dem Steuer­gefeßze find.

Minister Dr. Miquel: Was die Zuschläge betrifft, so werden sich für die Uebergangszeit allerdings Schwierigkeiten er geben. Das Beste wird sein, die Entscheidung von den etwa vor­tommenden Einzelfällen abhängig zu machen.

Abg. Rickert( dfr.) hält dies nicht für zweckmäßig und bittet den Minister, sich darüber schlüssig zu machen, wie die Sache generell durch einen Erlaß geregelt werden soll, vielleicht noch vor der dritten Lesung. Die Entscheidung von Einzelfällen ab hängig zu machen, sei unter allen Umständen nicht räthlich. Der§ 77 wird hierauf genehmigt.

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Kommunal- Wahlrecht.

8. Jahrg.

Brauerei Friedrichshain( Lips). Brauerei Friedrichshöhe( Payzenhofer). Brauerei Pfefferberg.

Bräuer, Gr. Frankfurterstr. 74. Buggenhagen, Morigplay.

Buß Salon, Gr. Frankfurterstr. 87. Bürgerfäle, Dresdenerstr. 96.

Konzertpart, Ostend , Frankfurter Allee . Deigmüller's Salon, Alte Jakobstr. 48 a. Deutsches Volkstheater, Schönhauser Allee . Eiskeller- Etablissement, Ghausseestraße. Elysium, Landsberger Allee . Feldschlößchen( Müller), Müllerstr. 142. Feuerstein's Salon, Alte Jakobstr. 75. " Freischütz", Fruchtstr. 36 a. Gaillard, Prinzenstr. 87. Gehrandt, Gerichtsstr. 10.

Gratweil's Bierhallen, Kommandantenstr. 75 Gnadt, Brunnenstr. 38.

Gründel, Dresdenerstr. 116.

Gründer's Salon, Schwerinfir. 18.

Habel's Brauerei, Bergmannstr. 5-7.

Heise, Lichtenbergerstr. 21.

Hensel, Brunnenstr. 129.

"

Herzog, Memelerstr., Deutscher Raiser". Herzog, Stromstr. 28.

Heydrich's( Norbert) Säle, Beuthstr. 18-21. Friz Ilges, Wilsnackerstr. 63.

Industrie- Hallen, Mariannenstr. 31-32.

Joël( früher Keller), Andreasstr. 21.

Keller's Hofjäger, Inh. A. Fröhlich, Hasenhaide Keller, Bergstr. 68.

Königshof, Bülowstraße.

Klein's Festsäle, Oranienstr. 180.

Kliem, Hafenhaide.

Knebel, Badstr . 58( neben Weimann's Volksgarten). Königsbank, Gr. Frankfurterstr. 117.

Krüger's Bierhallen, Frankfurterstr. 102. Krieger's Salon, Wasserthorstr. 68.

Kuhlmey's Gesellschaftshaus, Röslinerstr. 17. Meißner, Gartenstr. 162.

Minner, Rosenthalerstraße.

A. Möwes' Gesellschaftshaus, Fichteftr. 29. Müller, Johannisstr. 20.

Neues Gesellschaftshaus"( Reinhardt), Hafenhaide 57. Neustädtischer Boltsgarten, Prostauerstr. 11-12. Norddeutsche Brauerei, Chausseestr. 58.

Nürnberg , Schönhauser Allee 28.

Drschel, Sebastianstr. 39.

Barlamentshalle, Landsbergerstr. 35.

Rau's Salon, Staligerstr. 125( Wolf u. Krüger). Reichert, Müllerstr. 7.

W. Rehlitz, Bergstr. 12.

Reng' Salon, Naunynstr. 27.

Rennefahrt's Salon, Dennewigstr. 18.

Reyer, Alte Jakobstr. 83.

Röllig, Neue Friedrichstr. 44.

Roll, Adalbertstr. 21.

Ruhland, Moabiter Schüßenhaus. Sachow, Müllerstr. 136. Saeger, Grüner Weg 29. Sahm's Klubhaus, Annenstr. 16. Sanssouci , Kottbuserstr. 4 a. Scheffer's Salon, Inselstr. 10. Schloßbrauerei Schöneberg.

Schmiedel's Salon( Orpheum), Alte Jakobstr. 82. Schnegelsberg's Salon, Jahnstr. 8.

Schneider, Belforterstr. 15.

Schröder, Müllerstr. 178( Weddingpart).

Schwarzmüller, Kolbergerstr. 23.

C. Seefeld , Grenadierstr. 33.

Silber's Salon, Schwedterstr. 24.

Specht ( Brauerei- Ausschant), Neue Jakobstr. 26.

Süd- Ost, Waldemarstr. 75.

Unionsbrauerei, Hasenhaide.

Vereinsbrauerei,( Nixdorf).

Viktoriabrauerei, Lüßowstraße.

Viktoria- Salon, Perlebergerstr. 13

Voltsbrauerei( Moabit ). Wedding- Kasino, Schulstr. 29. Weigt, Markgrafenstr. 87. Wilfe, Hochstr. 82a. Wollschläger, Blumenstr. 78. Wohlhaupt, Manteuffelstr. 9. Wuttke, Friedrichsbergerstr. 20. Zemter, Münzstr. 11.

Da verschiedene Veränderungen vorgekommen, ersuchen wir die Parteigenossen, genau auf diese Liste zu achten, besonders machen wir noch darauf aufmerksam, bei Festsetzung von Ber­gnügungen auf diese Liste Bezug zu nehmen. Ferner geben wir bekannt, daß wir nicht in der Lage sind,

Abg. France- Tondern( ntl.) weist darauf hin, daß die Be ftimmung, daß die Bildung der Abtheilungen innerhalb der Ur­Wahlbezirke stattzufinden hat, der Verfassung nicht ganz entspreche. Dadurch würde auch keine Besserung erzielt. Redner verweist auf die Veröffentlichungen der Freis. 3tg.", welche für einen Wahlbezirk ergeben, daß Wähler der ersten Klasse nur solche find, die mehr als 12 000 m. Steuern zahlen; Wähler dritter lasje find Alle, welche weniger als 2000 m. Steuern zahlen. In dem Bezirke wohne er selbst und auch zwei Minister, welche, wenn sie nicht ein Privatvermögen besitzen, Wähler dritter Klasse sein werden. In anderen Bezirken werden schon Leute mit 50 bis 60 Mart Steuern Wähler erster Klasse sein. Die Verfassung und die Wahlordnung bestimmt, daß die Ge meinden im Ganzen in drei Klassen getheilt werden sollen; jede Klasse soll für sich wählen. Was auf Antrag des Herrn v. Huene von der Kommission beschlossen worden ist, entspricht dieser Verfassungsvorschrift nicht. Wenn es sich jest auch nicht § 78 betrifft das Beranlagungsverfahren für die Gemeinde- um Beschaffung eines neuen 28ahlgefezes handelt, so sind wir Einkommensteuer. Der Paragraph wird debattelos genehmigt. auch bei Aenderung des bestehenden Gesetzes an die Direktiven Sodann debattelos der vorerwähnte Antrag Richter, gemeinsam gebunden, welche die Verfaſſung giebt, ba wir doch ein Gesetz Jordan's Lotal, Neue Grünstr. 28, mit auf die Liste auf jegen, mit dem§ 79 und dem von der Kommission an Stelle des An- zur Regelung des Wahlrechts balb betonen werden, was it ba bie Bächter erklären, dem Fachverein der Schlächtergesellen trages Bach em- Mülheim beantragten§ 79a, betreffend das babei zu befürchten, wenn das bestehende Wahlsystem aufrecht Berlins den Saal zu Bersammlungen nicht hergeben zu können, erhalten wird?( Buruf: Aufgelöst.) Ach, wir werden nicht auf weil die Schlächter- Innung, welche Besizerin dieses Lotals ist, es Abg. Bachem- Mülheim( 3tr.) befürwortet die Borschläge der gelöst werden.( Heiterkeit.) Bis 1893, 19 das Gefez hoffentlich den Bächtern in diesen Fäulen nicht gestatten würde. Ausnahmen Kommission. Der Overpräsident der Rheinproving habe sehr zu kommen wird, werden höchstens einige Nachwahlen stattfinden können wir selbständig nicht machen. Unrecht befürchtet, daß die Bestimmung der Vorlage ein allge- nach den alten Wahlliften; wozu sollen wir dazu noch einen meines Eindringen der Sozialdemokratie in die Städtevertretungen provisorischen Zustand schaffen, der doch nicht bleiben kann. Um 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Donnerstag der Rheinproving zur Folge haben werde. Einige Arbeiter­pertreter in den Städtevertretungen, wären es auch Sozialdemo 10 Uhr vertagt. fraten, würden gar nicht schaden, wie wir ja in den östlichen Provinzen sehen. Vor allen Dingen muß darauf gehalten werden, den Mittelstand zu erhalten. Ich kann deshalb auch den Antrag Richter nicht annehmen, weil dieser den Mittelstand majorisiren würde und bitte, den Kommissionsantrag anzunehmen mit dem vom Redner gestellten Busazantrag, wonach eine Modifikation Auf mehrere Anfragen, Rauffmann's Variété Theater bestützungen auszusetzen. der Bestimmung über die Wahlbezirte gefordert wird. Abg. Frhr. v. Bedlių( frt.) protestirt gegen den Versuch, treffend, erklärt die Lokalkommission, daß sie es ablehnen muß, das allgemeine gleiche und direkte Wahlrecht, das wir für das mit dem dortigen Saalinhaber noch einmal in Verbindung zu Reich unantastbar belassen wollen, in den Staat oder in die Ge- treten, da einzelnen ihrer Mitglieder bei Nachfragen und Unter­meinden überführen zu wollen. In Staats- und Gemeinde handlungen eine zu unhöfliche Behandlung zu Theil wurde. Die Lokalliste ist bis auf Weiteres die folgende: wahlen soll das Vorrecht der Intelligenz aufrecht erhalten Aftienbrauerei Moabit , bleiben. In den durch die Kommission vorgeschlagenen Bestim mungen über die Aenderung des Wahlrechts sei eine Verfassungs Aenderung nicht zu erblicken. Der Antrag Richter ist unannehin­bar, denn er erschwert das Zuschlagsverfahren für die Kommunal­fteuer ins Unendliche. Wenn auch ein einzelner Sozialdemokrat in einer Gemeindevertretung nicht schaden mag, so darf man doch nicht den Sozialdemokraten den Eintritt in die Gemeindevertre tungen zu sehr erleichtern. Redner erklärt sich gegen alle Aende

tungsanträge.

Abg. Dr. Wuermeling( 3entr.). Die Frage des direkten and allgemeinen gleichen Wahlrechts bei den Gemeindewahken eine Härte, als 16 pet. aller Steuerzahler ihres Gemeinde- Wahl­aufzuwerfen, heißt sie verneinen. Die Vorlage enthält infojern rechts verlustig gehen. Diese Bestimmung muß geändert werden,

Lokal- Lifte.

Albrecht, Schönhauser Allee 103.( Jäger- Haus.) Arminhallen, Kommandantenstr. 17.

6. Bachmann, Dresdenerstr. 45.

Bergschloßbrauerei, Rigdorf.

Beyer, Neue Grünftr. 14.

Bielefeld , Hasenhaide( Neuer Spreewald Bockbrauerei, Tempelhofer Berg.

Böhmisches Brauhaus.

Bögow's Brauerei.

Bolzmann, Andreasstr. 26.

Bobert, Weinstr. 11.

Brauerei Tivoli, Kreuzberg Brauerei Königstadt.

Werner. Heindorf. Insinger.

Arbeiterbewegung.

Hamburg , 24. Februar. Der Verband deutscher Zimmerleute ( Domizil und Lokalverband Hamburg) beschloß einstimmig für die treifenden Zigarrenarbeiter und Sortirer 5000 M. zu Unter­

Loudon, 24. Februar. In der Nähe der Docks wurden heute Platate angeschlagen, in welchen die Frachtstauer, deren Bahl sich auf ungefähr 3000 beläuft, aufgefordert werden, die

Arbeit niederzulegen.

London , 25. Februar. Nach Meldungen aus New- York herrscht unter den Angestellten der Pennsylvaniabahn andauernd Unzufriedenheit, sodaß man den Ausbruch einer Arbeitseinstellung auf beiden Linien ostwärts und westwärts von Pittsburg be­fürchtet.

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Der

New York . Unser Korrespondent schreibt uns: In den Cole Regionen Pennsylvaniens ist ein Streit wegen Lohndifferenzen ausgebrochen, an dem 16 000 Arbeiter betheiligt find, und zwar 10 000 Bergleute und 6000 Cokebrenner. Streit der Schuhmacher zu Rochester N.-Y., welcher feit Mai vorigen Jahres dauerte, ist endlich zu Gunsten der Ar­beiter entschieden worden. Dagegen ist der Streit der Kohlen­gräber der N. y. u. Cleveland Co. zu Pittsburg I verloren gegangen; derselbe begann ebenfalls Mai vorigen Jahres.