Magen', sagte 8t wurde bann gm* Ortsschulzen gebracht. Dieser fragte, warum er den Danisch tot gestochen habe? Darauf sagte der Acgeklagte: „Er hat falsch gewählt!" (Bewegung). Zeuge bekundet weiter, daß der Angeklagte ein ganz freches Benehmen an den Tag gelegt hat. Als er ihn an die Leiche führte, tat er so, als ob er ganz unbeteiligt wäre. Er rief: „Ach, lieber Paul, wer hat Dir das getan?" Als sich so viele Leute angesammelt hatten, sagte der Angeklagte:„Es könntF mir jeder 2 Pfennige geben, dann hätte ich schönen Schnaps."(Lachen im Publikum.) Der Vorsitzende rügt dies., Hierauf tritt die Mittagspause ein. In der Nachmittagssitzung bekundet Gastwirt Reize, daß er auch hörte, wie der Angeklagte auf die Frage des Ortsschulzen, weshalb er den Mann erstochen habe, sagte: Er hat ja falsch ge» wählt. Am Wahlabend sei Danisch zu ihm gekommen— er war ziemlich angetrunken— und erzählte, daß er vorher aus dem Lokal von Heinze hinausgewiesen worden sei, weil er patriotische Lieder gesungen, und ein Hoch auf Kaiser und Reich ausgebracht habe; auch habe man ihn ver- Vrügelt.— Mehrere Zeugen bekunden dasselbe. Zeuge Ortsschulze Wagner besinnt sich nicht IN e h r, ob der Angeklagte zu ihm gesagt habe, er habe die Tat be- gangen, weil der andere falsch gewählt habe. Von einem Streit zwischen den beiden könne er auch nichts sagen.— Vors.: Dann können Sie also auch über die patriotische Haltung des Danisch und über die Gründe für die Tat nichts angeben?— Zeuge: Nein, weiter nichts. Aber am Wahlabend erschien Danisch bei mir, der etwas angetrunken schien und stellte sich als pensionierter Schutzmann vor. Er sagte, ich möchte doch in das Lokal von Heinze mit- kommen; er habe dort den Kaiser hoch leben lasten und patriotische Lieder gesungen und sei darauf verprügelt worden. Ich möchte die Namen feststellen. Ich erwiderte, daß ich Heinze als sehr an- ständigen Mann kenne, der, wenn er sich an ihn wende, schon das Weitere veranlasten würde. Gendarm Bennert war an dem Tage selbst krank und weih persönlich nichts. Er hörte nur, daß die beiden schon morgens früh betrunken waren. Zeuge hat auch die Vermutung(l), daß die Politik bei dieser Sache mithinein gespielt habe(!) Denn der Logiswirt der beiden Lorenz, habe den Danisch in eine sozialdemokratische Versamm- l ung geschleppt, trotzdem er wußte, daß dieser patriotisch gesinnt sei. Offenbar habe er ihn be. kehren wollen. Die Frau des Borzeugen erklärt, am 28. Januar, dem Mord- kage, sei Danisch nachmittags in ihrer Wohnung gewesen, und fragte nach ihrem Mann, der krank im Bette lag. Er sagte, er habe Streit mit einem Arbeitskollegen gehabt, und dieser habe gedroht, ihn zu erstechen. Da er gehört habe, daß der Arbeitskollege wegen Körperverletzung bestraft sei, möchte er den Wachtmeister bitten, mal dort hinzukommen und nachzufragen. Er möchte aber nicht, daß der Mann direkt angezeigt werde, weil es sein Landsmann sei. Die Zeugin machte ihm deshalb Vorhaltung, wozu denn der Gendarm hinkommen sollte, wenn es sich nicht um eine Anzeige handele. Zeuge Gastwirt Heinze bekundet, Danisch und der An- geklagte verkehrten oft bei ihm, beide waren starke Trinker. Er hatte sehr oft Veranlassung, sie hinauszuweisen. Danisch war leb- hafter, toährend der Angeklagte, wenn er betrunken war, einfach unter den Tisch fiel. Am 25. Januar, dem Wahltage, sei Danisch von ihm wieder hinausgeworfen worden. Als Zeuge vom Wahlakt nach Hause kam, hörte er schon großen Lärm, er merkte, daß Danisch da war. Beim Eintreten sagte er deshalb zu diesem: Du hast ja wieder die große Fresse? Er wollte ihn hinausbringen, aber die Gäste sagten: Laß doch, er macht ja nichts. Er begann dann Ring- kämpfe zu inszenieren und mit den Gästen Kraftübungen zu machen. Dabei verursachte er so viel Lärm, daß er ihn schließlich hinausbrachte.— Vors.: Daß soll geschehen sein, weil Danisch patriotische Lieder sang, und den Kaiser hoch leben ließe.— Zeuge: Davon habe ich nichts gehört. Ich bin doch nicht der Mann, der je- manden hinausbringt, wenn er meinen Kaiser hochleben läßt.— Vors.: Sie vielleicht nicht, aber die anderen Gäste könnten es vielleicht veranlaßt haben, loeil sie sich ärgerten.— Zeuge: Dann hätte ich eher die anderen hinausgeworfen, das können Sie mir glauben. Den Danisch habe ich übrigens mindestens 50 mal hinausgeworfen. Am Tage vor dem Ereignis kam er nachts um Ys'! Uhr zu mir noch Schnaps hole» und sagte: Jetzt habe ich den Fleischer(damit meinte er den Angeklagten) mal tüchtig verhauen. Ein anwesender Arbeiter, der das hörte, sagte: Dann mutzt Du auch mal verhauen werden! Darauf erwiderte Danisch : Im Namen dcS Gesetzes verhafte ich Sie, ich bin pensionierter Schutzmann. Ich warf ihn darauf hinaus. Eine Viertelstunde später kamcr mit dem Nachtwächter, und behaup- tcte, verhauen worden zu sein. Am nächsten Nachmittag kam er zu mir und sagte, er habe einen Gendarmen zur Hülfe holen wollen, aber keinen bekommen. Er trank dann noch einige Schnäpse, kaum hatte er mich darauf verlassen, als ich zur Hülfe gerufen wurde, weil man den Danisch erstochen hätte. Zeuge glaubt, daß der Ortsschulze zu dem Angeklagten, als er ihm vorgeführt wurde, gesagt habe:„Das ist doch nur wegen der Wahl gewesen!" und daß der Angeklagte dies bestritten habe. Zeuge glaubt nicht, daß dir Beußerung gefallen fei:„Der hat ja falsch gewählt!" Ein Obersteiger, unter dem der Ermordete arbeitete, bekundet. daß Danisch nachmittags zu ihm kam und sagte, er müsse auf- hören und könne heute nicht arbeiten, da er Kaisers Geburtstag gefeiert habe. Er forderte 3 M. Vorschutz. Zeuge stellt dem Toten das Zeugnis aus, daß er stets anständig gewesen sei und seinen Dienst gut versehen habe.— Vors.: H a t er sich vielleicht wegen seiner patriotischen Haltung den Haß der Arbeitskollegen zugezogen?— Zeuge: Das weiß ich nicht, ich habe mich mit den Leuten nicht so abgegeben.— Zeugin Frau Richter beobachtete am 25. Januar abends vor dem Lokal von Heinze eine Schlägerei zwischen Dänisch und mehreren anderen. Als sie hinzukam, fragte sie den ihr bekannten Arbeiter Mattey, wer den Danisch geschlagen habe. Mattey sagte: Ich habe nicht geschlagen. Danisch lag auf der Erde, ich half ihn auf und nachher beschuldigte er mich noch, daß ich ihm Geld ge- nommen habe. Bon Politik hat Zeugin bei dieser Angelegenheit nicht? sprechen hören.— Arbeiter F r i ck e verweigert die Aussage darüber, ob er einer von denen gewesen sei, die den Danisch in dem Lokal von Heinze geschlagen hätten. Gegen ihn und gegen den Arbeiter Mattey schwebt ein Verfahren wegen Körperverletzung in dieser Sache. Im übrigen bestreitet Zeuge, daß Danisch am 25. Januar w eg e n patriotischer Reden hinausgewiesen wurde. Danisch habe sich unanständig betragen und sich mit allen möglichen Leuten herumgerungen.— Zeuge Lorenz gibt zu, den Danisch mit in eine sozial- demokratische Versammlung genommen zu haben. Er habe aber nicht gehört, daß Danisch sich mit dem Angeklagten über Politik gestritten habe, obwohl er Wiste, daß beide verschiedene Ansichten hatten.— Der Zeuge Leopold Kosig und dessen Ehefrau aus Kattowitz , bei denen der Angeklagte lVi Jahr in Logis und Kost war. bekunden, daß der Angeklagte sehr viel getrunken habe. Wenn er stark trank, hatte er oft Krämpfe, in einer Nacht vier- mal. In der Zeit, wo er bei ihnen wohnte, habe er mindestens zwanzigmal Krämpfe gehabt. Es folgen die Gutachten. Sanitätsrat Dr. Worner bekundet, daß nach seiner Beobachtung Galbiersch über den geistigen Durchschnitt polnischer Arbeiter hinausrage.— Dr. med. Kunz e-Kattowitz gibt an, daß der Angeklagte in den Jahren 1904— l£)06 zweimal im dortigen Krankenhaus wegen Epilepsie behandelt wurde. Das letzte Mal mußte er entlasten werden, weil er sich am Abend Schnaps holte, sich betrank und dann raste. Der Sachverständige kann aber nicht angeben, ob wirklich in der Zeit epileptische Anfälle vorkamen, da das Krankenjournal darüber keine Auskunft gebe. Er könne überbaupt kein Gutachten über den Geisteszustand abgeben, da er Chirurg sei. Nervenarzt Dr. Fei'litzsch-Deffau gibt an: Zurzeit liege eine geistige Störung beim Angeklagten nicht vor. Was seinen Zustand zur Zeit der Tat anbetreffe, so muß zugegeben werden, daß bei Epilepsie Zustände vorkommen können, sogenannte Dämmerzustände, die die freie Willensbestimmung ganz oder teilweise aufheben. Er könne nicht mit absoluter Sicherheit behaupten, daß Epilepsie vorliege. Es könne sich auch bei den Krampf- anfallen um Reizzustände infolge von Alkoholismus gehandelt haben. Die von den Zeugen geschilderten Anfälle entsprechen ja ziemlich dem Bilde der Epilepsie, aber es handele sich um die Beobachtung von Laien, da sei immerhin ein Irrtum möglich. Ein Dämmerzustand würde aber der Umgebung aufgefallen sein. Die von den Zeugen bekundeten Vorgänge fallen durchaus-nicht sämtlich in den Rahmen des Dämmerzustandes. Denn es auffällig, daß der Angeklagte sich verschiedener Umstände erinnert, anderer Umstände aber, die ihm ungünstig sind, sich nicht erinnert. Alles dies laste ihn schwer dazu kommen, einen Dämmerzustand zur Zeit der Tat anzunehmen. Auch die Alkoholwirkung möchte er relativ recht gering anschlagen. Der Angeklagte habe am Nachmittag höchstens Iii Liter Schnaps getrunken, in Anbetracht dessen aber, was er vertrage, könne dies nicht als übermäßig großes Quantum gelten. Es sei also kein genügender Grund vorhanden, einen epileptischen Dämmerzustand anzunehmen. Verteidiger A sch« r hält den Sachverständigen entgegen, was Professor Westphal sage, daß namentlich Laien die Kranken in diesem Zustande häufig nicht auffallen. Dies stehe wohl im Wider- spruch mit dem Gutachten.— Sachverständiger: Die Handlung de? Angeklagten mache in hohem Grade den Eindruck von bewußten Handlungen. Auf eine weitere Frage des Ver- teidigers äußert sich der Sachverständige dahin, daß auch die Zu- rechnungsfähigkeit des Angeklagten infolge der Alkoholwirkung nicht wesentlich gemindert sein könne.— Medizinalrat Dr. Werner bekundet, daß auch ihm nichts aufgefallen sei, was für den Dämmerzustand spreche. Eher das Gegenteil. ES kommen viel zu viel bewußte Handlungen in der ganzen Sache vor. Der Angeklagte habe vom frühen Morgen an so zielbewußt seinen Plan verfolgt, daß von einem Dämmerzustand keine Rede sein könne. Es tritt eine kurze Pause ein.— Nach der Pause ergreift Erster Staatsanwalt Buerkuer daS Wort zu seinem Plaidoyer: Er verweist auf die Schwere des Verbrechens und ersucht die Geschworenen, sich zur Beurteilung von Vorsatz und Ueberlegung bei der Tat den gesamten Tat- bestand zu vergegenwärtigen. Der Angeklagte ist ein Mensch, der im Verhältnis zu seiner Umgebung als intelligent zu bezeichnen ist. Im allgemeinen mag es ja zwischen Dänisch und Gallöiersch er- träglich zugegangen sein; aber was zwischen den beiden wirklich vorgekommen ist, läßt sich schwer beurteilen, da sie in solchen Fällen polnisch sprachen. Der Angeklagte wurde öffentlich als Messerheld und ZüchthauSbruder hingestellt. Er ist aber nicht über seine Kreise hinaus gewalttätig. Die heutige Verhandlung hat nicht völlige Klarheit über die Motive sickchaffen, aber man ist ja da auf Schlüsse angewiesen. Der Angeklagte selbst bestreitet ja sogar den Vorsatz der Tötung. Es steht fest, daß am Tage der Wahl Danisch Schläge bekam; man kann aber nicht genau sagen, aus welchen Gründen. Der Wirt Heinze sagt, er wisse es nicht, daß Danisch von den Zeugen wegen seiner patriotischen Gesinnung hinausgeworfen wurde. Die Zeugen selbst kommen als Mittäter in Betracht; von ihnen erhalten wir keinen Aufschluß. Der Er- movdete kann nicht auftreten, er sagte, er habe patriotische Lieber gesungen und wurde dafür hinausgeworfen. Dazu kommt der Ausspruch des Angeklagten hinzu: Er habe es getan, weil Danisch schleck, t gewählt hat. Es kommt noch ein Liedlein hinzu, das der Angeklagte nach der Verhaftung gesungen hat. Hier im Kreise war der Wahlkampf besonders heftig. Im Mittelpunkt desselben stand der Führer der Liberalen, Rechtsanwalt Cohn. Ist es da Zufall, daß der Angeklagte bei der Verhaftung das Lied vom„kleinen Cohn" anstimmte?(Heiterkeit.) Der Ermordete machte auch kein Hehl aus seiner patriotischen Gesinnung. Wenn Sie nun be- rücksichtigen, daß die kleine Rempelei, die zwischen den beiden am Tage vorher stattfand, keinen Grund für solche blutige Tat ab- gibt, so bleibt der Schluß sehr berechtigt, daß der Angeklagte einen tiefen Haß im Herzen hatte, den er mit den Worten ausdrückte:„Der Mann hat falsch gewählt." Ueber die Motive haben Sie nicht zu entscheiden; es genügt, daß Sie den Vorsatz und die Ueberlegung bezahen. Der Angeklagte selbst will von der kleinen Rempelei gar nichts gewußt haben. Da liegt doch der Schluß nahe, daß aus diesem Vorgang allein der Angeklagte nicht zu dem Entschlüsse, zu töten, kam. Er ging mit der fertigen Idee hinunter und brachte ja auch zu Frau Lorenz das Messer mit. Aus der Aeußerung zu Frau Lorenz geht hervor, daß er den vollen Tötungsvorsatz hatte. Der Staatsanwalt geht dann auf die Einzelheiten ein und sagt zum Schlüsse: Es kann kein Zweifel sein, daß der Angeklagte die Tat mit Borsatz und Ueberlegung ausführte. Es ist möglich, daß er nachher blind zustieß, aber die beiden ersten tödlichen Stiche in Herz und Hals wurden mit kaltem Blute vollführt. Deshalb müssen Sie die Schuldfrage in vollem Umfange bejahen. Verteidiger Ascher, der in später Slbendstunde das Wort nimmt, führt aus: Die Tat rief um so größere Entrüstung hervor, als es hieß, daß der politische Kampf derartige Folgen zeitige. Die heutige Verhandlung ergab aber ein ganz anderes Bild. Die Tat sei ja entsetzlich, aber als Richter müsse man mit kühler Ruhe urteilen. Der Verteidiger verweist auf den enormen Alkoholgenuß des Angeklagten und seine Krampfanfälle. Er habe unter dem Ein- fluß des Alkohols gehandelt und fei als Epileptiker minderwertiger Natur. Die Geschworenen bejahten die Schuldftage auf Mord. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zum Tode. Eue der Partei» Parteiliteratur. Im Kommissionsverlag von I. H. W. Dietz Nachf. in Stuttgart ist soeben erschienen: Der Schutz der Deutschen in Frankreich 1870 und 1871. Briefwechsel des außerordentlichen Gesandten der Ver- einigten Staaten fiir Frankreich E. B. Washburne in Paris vom 17. Juli 1870 bis zum 29. Juni 1871. Aus den diplomatischen Akten der Regierung der Vereinigten Staaten . Ausgewählt, übersetzt und mit einer Einleitung versehen von Adolf Hepner . Preis broschiert 2,40 M., gebunden 3 M. Der den älteren Parteimitgliedern aus dem Leipziger Hoch- Verratsprozeß bekannte Genosse Adolf Hepner. der später noch Amerika auswanderte und in St. Louis eine zweite Heimat fand, unternahm die Herausgabe des oben angezeigten Briefwechsels, um seinerseits„ein Scherflein beizutragen zur Förderung eines herzlichen Einvernehmens zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten und zur Erhaltimg dcS allgemeinen Völkerfriedens". Die Norddeutsche Bundesregierung hatte bekanntlich während deS deutsch -französischen Krieges die in Frankreich lebenden deutschen Bundesangehörigen unter den Schutz der Vertretung der Vereinigten Staaten gestellt. Durch die Belagerung von Paris erwuchsen dem amerikanischen Gesandten außerordentlich schwierige Aufgaben, die sehr anschaulich in dem vorstehenden Briefwechsel mit den franzö- fischen und deutschen Behörden geschildert werden. Washburne hat unbekümmert um die ihm drohenden persönlichen Gefahren und Unannehmlichkeiten zwölf Monat« hindurch tapfer setnes Amtes£(< waltet, so daß alle Beteiligten ihm großen Dank schulden. Da eS sich im wesentlichen um den Schutz der in Paris zurückgebliebenen deutschen Arbeiter handelt, so dürften recht weite Kreise für Hepner� anregendes und lesenswertes Buch Interesse fassen. Vom Fortschritt der Presse. Aus Elberfeld wird uns zur Ergänzung unserer kürzlichen Notiz über den Abonnentenzuwachs des dortigen Parteiblattes ge- schrieben: Für die. Fr e i e P r e s s e" unternahmen die Genossen am Sonntag wiederum eine Hausagitation. Erfolg: 1350 Abon- nenten. Sert dem Beginn der Wahlbewegung hat die„Freie Presse" rund 6000 Abonnenten gewonnen, davon annähernd 5000 nach der Stichwahl. Die Parteigenossen in Frankfurt a.M. entfalteten in den letzten Wochen eine intensive H a u s a g i t a t i o n für die.Volksstimme". Der Erfolg blieb nichr aus: 2700 Abonnenten wurden gewonnen. Die Auflage der.Volksstimme" stieg auf 32 900. Das ist die Ant- wort der Frankfurter Arbeiterschaft auf den Ausfall der Reichstags- wähl. Die.Fränkische Volkstribüne', ein Kopfblatt der Nürn!...ger„Fränkischen Tagespost", das in mebreren fränkischen Wahlkreisen vertreten ist, hat während des Wahlkampfes an 1000 Abonnenten gewonnen, so daß die Gesamtauflage 5400 Stück aus- macht. Der Hauptzuwachs an neuen Lesern stammt auS dem Wahlkreise Bayreuth . Kein anderes Blatt dieses Wahlkreises hat eine gleich hohe Auflage wie die„Bolkstribüne" aufzuweisen. Von den Organisationen. Für den Sozialdemokrati- schen Verein Elberfeld-Barmen wurden an den beiden letzten Sonntagen durch Hausagitation annähemd 300 Mitglieder gewonnen. Zum Fall Bernhard hat sich ein Teil der Parteipresse geäußert: — Die„Leipz. Volkszeitung" schrieb:„Damit hat Herr Bernhard sich selber außerhalb der Partei gestellt und der Partei bleibt nur noch übrig das auszusprechen, was ist. nämlich, daß Herr Bernhard nicht mehr Mitglied der Sozialdemokratie ist... Herr Bernhard... scheint zu glauben, die Parleiinstanzen existieren bloß für die„Proleten", ein so seiner Herr, wie er ist, braucht sich nicht an sie zu halten... Herr Bernhard hat es seit Jahren, wie es scheint, darauf abgelegt, aus der Partei ausgeschlossen zu werden. Er glaubt wahrscheinlich, das Interesse der Berliner Bourgeoisie würde dann für seine erhebliche Persönlichkeit noch größer werden; denn etwas anderes als Reklame- bedürfnis treibt diesen Mann nicht. Man erfülle also seinen Wunsch und beiden Seiten wird geholfen sein." Das„Sächsische Volksblatt" zu Zwickau :„Bern- hard, der seit 1903, wo er auf dem Parteitage die bekannte Radau- macherrolle spielte, nicht wieder in das alte Verhältnis zu unserer Partei getreten ist, wird nunmehr wohl selbst einsehen, daß für ihn kein Platz mehr in der Partei ist. Er wird austreren müssen, will er es auf einen Ausschluß nicht erst ankommen lassen." Das„Norddeutsche Volksbatt" zu Bant-Wil- helmshaven, am Schluß eines Slrtikels, der die Bernhardscheu Aeußerungen in der„Welt am Montag" und die Anmerkungen des „Vorwärts" dazu wiedergiebt:... Wir sind sicher, daß ein schlichter Arbeiter, der als Parteigenosse seine Beschwerden über sein Partei- blatt in der bürgerlichen Presse vorbringen und in-der bürgerlichen Presse unsere Partei derart angreifen würde, wie es Bernhard in der„Welt am Montag" tut und in der Berliner „Volszeitung" getan hat, von seinen Parteigenossen keine drei Tage geduldet würde und mit Recht... WaS aber sollte der Herr Literat Bernhard vor einem Arbeiter voraus haben. Zweierlei Genossen gibt es nicht und eine solche Einrichtung werden wir uns auch niemals in die Or- ganisation hineinrevidieren lassen..." Die„Arbeiterzeitung" zu Dortmund :„Wir erklären hiermit: wenn ein Arbeiter nur den hundensten Teil dessen gegen die Partei verübt hätte, was hier Bernhard verübt, so würde er ohne jedes Federlesen mit Schimpf und Schande aus der Partei ge- jagt werden! Soll bei unS etwa zweierlei Recht gelten? Was Bern - hard tut, ist keine bloße Parteischädigung mehr, sondern direkter Parteiverrat! Wir wollen und wir müssen diesem Treiben nun endlich einmal einen Riegel vorschieben I So geht es nicht weiter I Bernhard ist es wirklich nicht wert, daß wir seinetwegen in diesem Augenblick wieder in einen Parteiskandal hineingeraten. Darum: hinaus init diesem Menschen aus der Partei— lieber heute als morgen I" Die„Norddeutsche Volks st imme" zu Bremer « Häven hat sich die Aeußerung der.Leipz. Volkszeitung" zu eigen gemacht. Die.Bremer Bürgerzeitung" druckt die oben wieder- gegebenen Zeilen des Dortmunder Parteiblattes ab und setzt hinzu: „Wir wiederholen, daß wir der„Arbeiter-Ztg." durchaus zustimmen. Ein energisches Vorgehen gegen einen derartigen Parteischädling wird das Gute haben, daß andere recht deutlich merken, was die Glockr geschlagen hat. Der Rastatter Denkmalsfonds. Man schreibt unS aus Baden: Da die Zeit der Märzfeiern naht und unsere Genossen dabei wieder der Freiheitskämpfer aus der Mitte des vorigen Jahr- Hunderts gedenken, mögen sie daran erinnert werden, daß in Rastatt ein Denkmal für die dort begrabenen Opfer des Standrechts sich erhebt. Die Mittel zur Unterhaltung dieser historischen Grabstätte werden aus einem Fonds bestritten, der von einem aus Sozial- demokraten und bürgerlichen Demokraten zusammengesetzten Ausschuß verwaltet wird. Eine Personalveränderung" ist dabei in letzter Zeit eingetreten: an Stelle des ver- storbenen Dreesbach ist Genosse Wilh. B l o S kooptiert worden. Die Mittel dieses Fonds, den Herr Franz Peter in Achern ver- waltet, bestehen in einem Bankguthaben an die dortige Sparkasse in der Höhe von 984,l3 M., verzinslich zu S'/., Proz. Von einem Teil dieser Zinsen sind im vorigen Jahre Forderungen von 17,75 M. für gärtnerische Arbeit und Kranzspende beglichen worden. Wenn die Parteigenossen Veranlassung finden, diesem noch recht bescheidenen Fonds' etwas zuzuwenden, genügt die oben bezeichnete Adresse der Verwaltung in Achern (Baden). Die bürgerliche Demokratie im Bülowkurs unserer Tage hat für die Erinnerung an die Freischärler doch nichts übrig. Johann Kaskc wird gebeten, seine Adresse an seinen Stiefvater Ferdinand Holzeudorf, 1437 Washington Avenue, Alleghany, U. St. America, aufzugeben. Dir Sozialdemokratische Partei Ungarns hält am 31. März, 1. und 2. April(während den Ofterfeiertage) ihren 14. Partei- kongreß mit folgender provisorischer Tagesordnung ab: 1. Bericht der Parteileitung.; 2. Bericht der Ksutrolllommission; 3. Der Kampf für das allgemeine Wahlrecht; 4. Die Sozialpolitik der Regierung: aj Das Streikgesetz, b) Das Kranken- und Unfallversickierungsgesetz; 5. Parteiagilation und Parteipresje; 6. Gemeiudepolilik; 7. Der internationale Kongreß im Jahre 1907. 8. Wahl der Parteileittmg; 9. Anträge. Die belgische Arbeiterpartei zählt jetzt 124 519 einzelne Mit« Glieder. Es sind das 7000 mehr als im Vorjahre. Im laufenden iahre hofft die Partei noch größere Fortschritte zu macyen. poUteUicbcs» Ocricbtlicbea iilrc. Sirafkontv der Presse. Zu den letzten Verurteilungen zu Elberfeld wird uns noch geschrieben: Ein scharfer Wind weht zurzeit wieder an der E l b e r- selber Strafkammer. Nachdem am 21. d. M. die Genossen Deisel von der„Bergischen Arbeiterstimme" und Grütz von der „Rcmschcider Arbeiterzeitung" zu zwei Monaten drei Wochen bczw. zu einem Monat Gefängnis wegen Beleidigung eines Rektors und eines Amtsrichters verurteilt worden, erhielt am 23. d. M. Genosse' Eb erle von der.Freien Presse"
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