Nr. 53. 24. Jahrgang.
5. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt.
Heimarbeiter ausgedehnt werden. Eingehend wies der Referent
Erfte deutsche Konferenz zur Förderung der Arbeiterinnen- nach, daß die Ernährung der Säuglinge mit Muttermilch von der
Interessen.
Am Sonnabend, dem zweiten Sizungstage, erfuhr man aus einer kurzen Begrüßungsrede der Vorsitzenden Margarete Friedenthal, daß das Reichsversicherungsamt den Geheimrat Stolzmann und das Handelsministerium den Geheimrat Hartmann als Vertreter zu der Konferenz entsandt hat.
Auf der Tagesordnung der Vormittagssißung stand" Das Wahlrecht der Arbeiterin". Drei Referentinnen waren zu diesem Punkt aufgestellt. Die erste Referentin, Frl. Dr. Bernhard Berlin sprach über das Wahlrecht der Arbeiterin zu den Krantentassen. Sie trat dafür ein, daß die weiblichen Kaffenmitglieder mehr als bisher ihr Wahlrecht ausüben und sich auch an der Verwaltung der Kassen beteiligen.
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Sonntag, 3. März 1907.
zugelassenen Ausnahmen von der Anwendung der§§ 135 ff. der Gewerbeordnung( Bekanntmachung vom 13. Juli 1900, Meichs gesetzblatt, S. 565) finden auf solche Werkstätten mit Motorbetrieb feine Anwendung, in welchen zur Herstellung von Zigarren, Zigaretten, Rauch, Kau- oder Schnupftabak erforderliche Vorrichtungen vorgenommen oder fertige Tabakwaren sortiert werden."
Gerichts- Zeitung.
größten Bedeutung für die Volksgesundheit ist. Aus diesem Grunde befürwortet er die Gewährung von Prämien aus den Mitteln der Mutterschaftsversicherung an stillende Mütter. Die im gegenwärtigen Krankenversicherungsgesetz enthaltenen Ansätze zu einer Mutterschaftsversicherung bezeichnet der Redner als ungenügend. Nachdem die ersten drei Rednerinnen, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, je 10 Minuten gesprochen hatten, teilte der Vorsitzende mit, daß sich bereits weitere 20 Redner gemeldet hätten. Die Rednerliste wurde nun geschlossen und die Redezeit auf fünf Minuten beschränkt. Else Lüders bezeichnete die Frage des Wie der Aberglaube in Berlin floriert, Mutterschutes als einen Hauptpunkt der Frauenfrage und er fam in einer Verhandlung gegen eine moderne Pythia" zur wartet, daß für die vom Kongreß aufzustellenden Forderungen Sprache, die gestern das Schöffengericht Berlin- Schöneberg be alle Barteien eintreten. Frau Duschke, eine Arbeiterin, führte schäftigte. Wegen Betruges war die Frau Auguste Woicze aus, höhere Löhne und fürzere Arbeitszeit für die Arbeiterinnen ch o math aus Schöneberg angeklagt. Die Angeschuldigte gehört sei ein besserer Schutz der Mütter als die hier bertretenen Forde zu jenen Damen, die es immer noch fertig bringen, ihren lieben Die zweite Referentin war Frau Dr. Jaffé v. Richthofen rungen, des weiteren sei, um dem mit der unehelichen Mutterschaft Mitmenschen aus den Karten, Eidotter oder Kaffeegrund den Heidelberg , sie behandelte das Wahlrecht zu den Gewerbegerichten. berbundenen Glend vorzubeugen, zu fordern: Schuß der Arbeite- blühendsten Unsinn vorzuschwaßen und dafür klingenden Lohn einSie kritisierte die Ausschließung der Frauen vom Wahlrecht au rinnen bor Verführung durch Bourgeoissöhne. Fräulein zuheimsen. Die Kundschaft dieser zweiten„ Madame Lenormand" den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten. Die Rednerin forderte ischnewsta brachte die Frage der Hausgenossenschaft zur fezte fich zumeist aus jungen und alten Damen zusammen, die für die Frauen das Wahlrecht und die Beteiligung an der gewerb- Sprache. Im Interesse der Mütter und Kinder forderte sie die gegen Erlegung des üblichen Obolus den Schleier der Zukunft ein lichen Rechtsprechung. Was die Durchsetzung dieser Forderung Ablösung der Einzelwirtschaft durch die Hausgenossenschaft. wenig lüften wollten. Daß es immer noch Menschen gibt, die betrifft, so sezt Frau Doktor ihr Vertrauen auf diejenigen, in deren ily Braun spann diesen Faden weiter. Gleich der Vorrednerin nicht alle werden", bewies der überaus flotte Geschäftsbetrieb bei Händen die Macht liegt und meint, mögen sie uns nicht zu lange fand sie sowohl lebhaften Beifall wie ebenso energischen Wider- der Angeklagten. Eines Tages im Herbst v. J. suchte ein Fräulein warten lassen. spruch. Die der Konferenz vorliegende Resolution bezeichnete die Martha F. in Begleitung einer Freundin die Wahr" sagerin auf, Die Diskussion über beide Referate brachte nicht viel Be- Rednerin als annehmbar. Die darin, aufgestellten Forderungen um Auskunft über den Berbleib von 200 M. zu erhalten, die sie merkenswertes, Frl. Else Lüders wandte sich an die an- werde auch die sozialdemokratische Fraktion unterstüben tönnen. furze Zeit vorher verloren hatte. Die schlaue Startenlegerin hatte, wesenden Vertreter der Regierung mit dem Hinweis, daß an der Nur das eine sei an der Resolution auszusehen, daß sie die Errich während sie, um inspiriert" zu werden, allen möglichen HokusVerwaltung der Invaliden- und Altersversicherung Frauen gar nicht tung von Kinderhorten und Krippen außer von den Gemeinden auch pokus machte, von der Begleiterin der F. längst erfahren, was beteiligt sind, obgleich es viele Frauen gebe, die auf Grund national- bon Arbeitgebern und Vereinen fordert. Von sozialdemokratischer diese zu ihr hintrieb. Prompt erzählte sie dann auch etwas ökonomischer Studien dazu befähigt wären. Frl. Dr. Augspurg Seite werde die Erfüllung dieser Pflicht nur von den Gemeinden von einem großen Geldverlust und machte allerlei geheimnisvolle bertrat den Standpunkt, daß nach dem Wortlaut der einschlägigen gefordert. Wally 3epler vertrat die Anschauung, daß die Andeutungen über die Person der Finderin. Für ein SympathieGefeße die Möglichkeit bestehe, daß auch die Frauen das Wahlrecht hier aufgestellten Forderungen noch lange keinen wirklich aus- mittel, welches das Geld wieder herbeischaffen sollte, mußte die zu den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten ausüben könnten. Man reichenden Schuh für Mütter und Kind bedeuten, daß vielmehr F. außerdem noch 6 M. zahlen. Das Geld tam natürlich nicht folle in dieser Hinsicht einen praktischen Versuch machen, damit nur dann der Mutterschutz konsequent durchgeführt werden kann, wieder. Die Angeklagte behauptete nun, man müsse die zweite Gelegenheit gegeben werde, durch die Rechtsprechung einen tatsäch- wenn die Gesellschaft die Sorge für Mütter und Kinder übernehme. schärfere Form anwenden. Man könne die Hülfe der auf dem lichen Zustand zu schaffen.- Dr. Lennhof forderte von der Nach Schluß der Debatte wurde eine Resolution an- Mond wohnhaften Luftgeister" in Anspruch nehmen, was aber Gesetzgebung die Schaffung, zentralisierter Krantentassen. Das genommen, deren Hauptteil lautet: sehr teuer sei. Viel billiger wäre eine Auskunft durch den Eiwürde unter anderem auch eine stärkere Beteiligung der weiblichen dotter. Aus diesem heraus las die W. noch allerlei ZauberMitglieder, die jetzt oft aus einer Kasse in die andere wechseln, formeln, daß die 200 m. von einer Frau gefunden wären, die an der Kassenverwaltung zur Folge haben. Lily Braun mit der F. in einem Hause wohnte. Beinahe wäre aus dieser befürwortete einige Erweiterungen der zu diesen Punkten der TagesBezichtigung, die tatsächlich völlig aus der Luft gegriffen war, ordnung vorliegenden Resolution. Es solle die Vereinheitlichung das größte Unheil entstanden. Inzwischen hatte die Angeschuldigte der Krankenkassen gefordert werden, ebenso die Ausdehnung der aus ihrer gläubigen Kundin herausgeholt, daß diese eine unZuständigkeit der Gewerbegerichte auf die Dienstboten und die erwiderte Liebe zu einem jungen Mann hegte. Um diesen, wie Schaffung besonderer Gewerbegerichte für die Landarbeiter im Sinne der von der sozialdemokratischen Frauenfonferenz in Manndie W. sich ausdrückte, mit Liebe zu füllen", mußte die F. drei kreuzweise zusammengewickelte Nadeln und ein Zauberheim geforderten. Veranlaßt durch einen Artikel im„ Tag", der sprüchlein in ihren Schuhen herumtragen. Zu ihrem Schmerze dieje Konferenz als die erste Konferenz zur Förderung von mußte die F. schließlich erkennen, daß der Zauber wirkungslos Arbeiterinneninteressen bezeichnet, betonte Frau Braun wieder, daß der F., deren erstes Kind vor Jahresfrist verstorben war. Um blieb. Noch schlimmer erging es einer verheirateten Schwester sich die im Anschluß an die sozialdemokratischen Parteitage abgehaltenen Frauenkonferenzen mit Arbeiterinneninteressen beschäftigt zu erfahren, ob ihr dieses Unglück auch noch das zweite Mal haben. Dagegen fagte Alice Salomon : Das waren Nonpassieren würde, wendete sie sich an die Angeklagte, die ihren ferenzen sozialdemokratischer Frauen, aber keine allgemeine VerZustand bereits erkannt hatte. Sie veranlaßte die völlig Vertretungen von Arbeiterinnen.( Lebhafter Beifall.) Lily Braun blendete zu einer widerwärtigen Handlungsweise. Damit das erwiderte: Jedenfalls haben die sozialdemokratischen Frauenneugeborene Kind nicht sterben sollte, awang sich die bedauernskonferenzen für die Interessen der Arbeiterinnen viel mehr getan mit einer Senffauce angerichtet hatte. Die Folge war eine Erwerte Mutter zu einem efelerregenden Gericht, welches sie selbst wie diese Konferenz.( Lebhafter Widerspruch.) Die Gerechtigkeit erfordert, daß man nicht so tue, als ob sich vor der gegenwärtigen Konferenz noch niemand in Deutschland um die Interessen der frankung der Betörten. In diesem Falle hat die Angeklagte mit Arbeiterinnen gefümmert habe. ihrer Prophezeiung recht behalten, denn das Kind blieb am Leben. Dieser schwindelhafte Geschäftsbetrieb kam schließlich zur Angeklagte, von der Wirkung ihrer Sympathiemittel, die sie Kenntnis der Behörde. Vor Gericht behauptete die bon ihrem Vater, der in Ostpreußen Schäfer war, erhalten habe, vollständig überzeugt gewesen zu sein. Auch befize sie tatsächlich gewisse überirdische Kräfte und sei schon von hohen und allerhöchsten Herrschaften in Anspruch genommen worden, deren Namen sie jedoch nicht nennen werde. Der Staatsanwalt bezeichnete das Gewerbe der Kartenlegerinnen als einen haarsträubenden Unfug, dem mit aller Energie gesteuert werden müsse, da schon viel Unheil daraus entstanden wäre. Der Antrag des Staatsanwalts lautete deshalb auf 4 Monate Gefängnis. Das Schöffengericht erkannte auf 6 Wochen Ge. fängnis.
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Nun folgte ein Referat von Prof. Dr. Harm 3- Jena über das Wahlrecht der Arbeiterin zu den Arbeitskammern. Die Ausführungen des Referenten gingen dahin, daß für den Fall der Einführung von Arbeitskammern den Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu diesen Körperschaften gewährt werden müsse.
Gegen diese Forderung wurden in der Diskussion feinerlei Einwendungen gemacht. Daß den Frauen das Wahlrecht zugestanden werden muß, darüber herrschte keine Meinungsverschiedenheit. Jedoch verwiesen mehrere Redner und Rednerinnen darauf, daß das Wahlrecht zu den Krankenkassen von den Frauen wenig ausgeübt werde, sie würden auch, wenn man ihnen das Wahlrecht zu anderen Körperschaften gebe, wenig Gebrauch davon machen und müssen deshalb erst zum Gebrauch ihrer Rechte erzogen werden. Im übrigen fam in der Diskussion auch die Frage Arbeiterkammer oder Arbeitskammer zur Erörterung. Die Meinungen über diese Frage waren geteilt.
Zu der vorliegenden Resolution, welche das aktive und passive Wahlrecht der Arbeiterinnen zu den Gewerbegerichten fordert, beantragte Pfarrer Beyer, der zweite Vorsitzende der Konferenz, daß zunächst nur das aktive Wahlrecht der Arbeiterinnen gefordert werde. Dieser Antrag wurde jedoch mit schwacher Mehrheit abgelehnt. Ein Antrag, der das Proportionalwahlrecht zu den Gewerbegerichten fordert, wurde ebenfalls abgelehnt. Die Resolution, welche nunmehr angenommen wurde, hat folgenden Wortlaut:
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Die Konferenz fordert zur Sicherung und Hebung der Rechtslage der Arbeiterinnen:
I. bei den Krankenkassen: daß bei der beborstehenden Reform der Versicherungsgesetzgebung die Selbstverwaltung der Krankenkassen ihrer kulturfördernden Wirkung wegen in vollem Umfang aufrecht erhalten bleibt, und daß bei den beiden anderen Versicherungszweigen gleiche Rechte für Arbeiter und Arbeiterinnen vorgesehen werden; daß große zentralisierte Krankenkassen geschaffen werden.
II. bei den Gewerbegerichten: daß den Arbeiterinnen das aktive und passive Wahlrecht zuerkannt wird, nach Maßgabe der den Arbeitern zustehenden Rechte.
III. bei den Arbeitskammern: a) die baldige Einrichtung von gefeßlichen Interessenvertretungen für die lohnarbeitenden Klassen. Diese Interessenvertretungen( Arbeitsfammern) sollen sich aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleicher Zahl zusammensetzen; b) daß den Arbeiterinnen für die Arbeitskammern auf der Basis voller Gleichberechtigung mit allen Arbeitern das aktive und passive Wahlrecht eingeräumt wird; c) daß die Arbeitskammern als selbständige Organisationen ins Leben gerufen werden, da von anderen Gründen abgesehen beim Anschluß an die Gewerbegerichte das Wahlrecht der Frauen nach den zurzeit herrschenden Auffassungen nicht durchführbar wäre.
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Nachdem die Resolution angenommen war, bemerkte Lily Braun zur Geschäftsordnung: Sie habe Abänderungsanträge zum Punkt Gewerbegerichte" gestellt, die zu ihrem Erstaunen gar nicht zur Diskussion gestellt worden seien. Die Vorsitzende, Margarete Friedenthal, führt das auf ein Versehen zurück, sie bedaure dasselbe, jezt könne aber auf die bereits angenommene Resolution nicht mehr zurüdgegriffen werden.
Die Nachmittagsfizung war stärker besucht wie die voraufgegangenen Sibungen. Zur Verhandlung stand das Thema: Die jabritarbeiterin als Hausfrau und Mutter. Die erste Referentin, Emy Gordon- Würzburg schilderte, i gut sie es vermochte, die Lage der erwerbstätigen Mutter und tat im allgemeinen dafür ein, daß den Frauen, für welche die Sutterschaft eine Reihe von in den sozialen Verhältnissen wurzeln in Uebelständen mit sich bringt, geholfen werde.
Professor Dr. Mayet- Berlin , der ztveite Referent, führte as, daß nicht nur im Interesse der Mütter, sondern auch im Intresse der Kinder den Schwangeren und Wöchnerinnen Schutz ge= tührt werden müsse. Er forderte Mutterschaftsversicherung als ei der Krankenversicherung anzugliedernder Zweig. Die Krankenbesicherung müsse aber auch auf Landarbeiter, Dienstboten und
I. Zum Schuße der Schwangeren und Wöchnerinnen( der ehelichen und der außerehelichen) fordert die Konferenz die Einführung einer staatlichen Mutterschaftsversicherung nach folgenden Hauptgrundsätzen:
1. Die reichsgefeßliche Krankenversicherungspflicht werde auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, sowie auf die Dienstboten, die Heimarbeiter und Hausindustriellen beiderlei Geschlechts ausgedehnt.
2. Der Schutz der Krankenversicherung werde auf die im Haushalt der Kaffenmitglieder lebenden Angehörigen allgemein ausgedehnt unter angemessener Minderung der ihnen im Vergleich mit den Mitgliedern zu erweisenden Leistungen.
3. Die im Krankenversicherungsgesetz bereits vorhandenen Ansätze zu einer Mutterschaftsversicherung werden zu einer wirkungsvolleren Mutterschaftsversicherung ausgestaltet, indem diese völlig der Krankenversicherung eingegliedert wird, ohne daß bei der Beitragsleistung ein Unterschied zwischen männlichen und weiblichen, verheirateten und unverheirateten Kassenmitgliedern gemacht werde.
4. Die Leistungen der Mutterschaftsversicherung sollen bestehen in:
a) Unterstübung auf 6 Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung bei gefeßlicher Arbeitsruhe und bei Ersatz des Lohnbetrages, bon dem die Beiträge gezahlt werden, in voller Höhe für weibliche Mitglieder, für weibliche Angehörige in Höhe des ortsüblichen Lohnes erwachsener weiblicher Personen;
b) freier Gewährung der Hebeammendienste und der ärztlichen Behandlung bei Schwangerschaftsbeschwerden; c) Gewährung freier Hauspflege im Bedarfsfalle nach Gr. messen des Nassenvorstandes;
d) Gewährung von Stillprämien in Höhe von 25 Mart an diejenigen Mütter, welche nach drei Monaten noch stillen und von weiteren 25 Mark an solche, die nach weiteren drei Monaten noch stillen; jedoch darf, falls der Arzt das Stillen untersagt, die Prämie nicht gewährt werden.
5. Die Kassen sollen berechtigt sein, Mittel darzuleihen oder aufzuwenden zur Gründung, Betreibung oder Unterstüßung von Beratungsstellen der Mütter von Säuglingen, von Schwangeren, Wöchnerinnen-, Mütter- oder Säuglingsheimen, sowie zur Gewährung von Beihülfen zur Säuglingsernährung.
6. Die Vorschriften der Gewerbeordnung betreffend völlige obligatorische Arbeitsruhe der Schwangeren und Wöchnerinnen find in Einklang mit den Bestimmungen der Mutterschaftsversicherung zu bringen.
7. Bei einer späteren Vereinheitlichung der deutschen Versicherungsgesetzgebung find die Aufgaben der Mutterschaftsvere ficherung zu berücksichtigen. Das Reich ist zu einem Zuschuß zu berpflichten.
II. Zur Erleichterung der Verbindung von Fabrikarbeit und Mutterschaft sind außer der Mutterschaftsversicherung noch folgende direkte und indirekte Maßnahmen als wichtigstes anzustreben: 1. Verkürzung der Arbeitszeit.
2. Weite Einschränkung der Frauenarbeit in besonders gesundheitsgefährlichen Industrien. Anstellung von zahlreichen weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten mit weitestem Tätigkeitsgebiet.
3. Ausbildung der jungen Mädchen in Hauswirtschaft und Kinderpflege, entweder in der 1. Klasse der Volksschule oder in der obligatorischen Fortbildungsschule.
4. Förderung der Einrichtung von Säuglingsfürsorgestellen, Krippen und Kinderhorten, in erster Linie durch die Kommunen, weiter durch Vereinstätigkeit oder auf genossenschaftlicher Grundlage.
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Schade, daß die intellektuellen zutreiber der Opfer der Betrügerin, die Schulverpfaffungsleute, nicht auf die Anklagebank gebracht werden können. Die Hottentottenblock- Leute und ihre Feindschaft gegen Aufklärung ermöglichen die nationale" Schande, daß selbst in Berlin der Aberglaube noch grassiert.
Zwei arme Italianos",
die in Deutschland sehr trübe Erfahrungen gemacht haben, wurden gestern aus der Untersuchungshaft dem Strafrichter vorgeführt. Unter der Anklage, von einer gefälschten öffentlichen Urkunde Gebrauch gemacht zu haben, mußten sich die Drehorgelspieler Margo Guanieri und Luigi Lanfraneto bor der 1. Straffammer des Landgerichts III berantworten. Die beiden Angeklagten, die in der Gegend von Neapel geboren sind, haben vor etwa einem Jahre ihrer sonnigen Heimat den Rüden gekehrt, um hier in Deutschland besserbezahlte Arbeit zu erlangen. Ihre Hoffe nungen erfüllten sich jedoch nicht. Von mitleidigen Handelsleuten unterstützt, tamen sie schließlich nach Berlin , wo jeder von einer spekulativen italienischen Unternehmerin eine Drehorgel für eine monatliche Miete von 12 M. geliehen er. hielt. Der Geschmack des Berliner Publikums schien jedoch auf höhere musikalische Genüsse gerichtet zu sein, so daß die beiden Hofmujifanten faum mehr einnahmen, als sie für die Dreha orgeln Miete zu zahlen hatten. Eines Tages im Ottober v. 3. lernten die beiden Angeklagten in einem Lokal in der Artillerie. 5. Zur Erleichterung der Hauswirtschaftlichen Tätigkeit der straße einen jungen Mann kennen, der ihnen vorschlug, beruflich arbeitenden Frau müßten eine Reihe moderner Gin- ihr Einkommen dadurch zu vergrößern, daß sie die Umgegend richtungen auch dem Arbeiterhaushalt nubbar gemacht werden, von Berlin mit ihren Drehorgeln aufsuchen sollten. Den hierzu wie Zentralheizung, bequeme Wasch- und Badeeinrichtungen in erforderlichen erweiterten Wandergewerbeschein wolle er ihnen den Arbeiterhäusern, Erleichterung des Kochens durch Gas, fchon gegen angemessene Belohnung besorgen, da er gute Ver Elektrizität oder die Kochtiste usw. Wertvolle Ansätze zu diesen bindung mit dem Polizeipräsidium habe. Die beiden Italianos Einrichtungen finden sich in einzelnen Häusern von ArbeiterBaugenossenschaften und wären bei fortschreitenden Wohnungs- gingen hocherfreut auf diesen Vorschlag ein und zablten jeber 10 M. für die Gewerbescheine, welche ihnen reformen noch mehr zu berücksichtigen. der Unbekannte am nächsten Tage überbrachte. nicht sehr weit. Als sich ihnen in Kaulsdorf die heilige Ser Sie begaben sich nun auf die Wanderschaft. Sie tamen jedoch mandad in Gestalt des Gendarms Schelble nahte, waren sie höchst erstaunt, daß man sie troß ihrer ordnungsmäßigen Wanders gelverbescheine in das Spritzenhaus sperrte. Der Beamte hatte sofort erkannt, daß die Gewerbescheine gefälscht waren. Die Folge war, daß die beiden armen Italiener in das Unter suchungsgefängnis wandern mußten. Vor Gericht flärte sich mit Hülfe der Dolmetscherin der italienischen Sprache, der Frau Gaghaidi, der Sachverhalt dahin auf, daß die beiden Angeklagten tatsächlich das Opfer eines lebbenmachers, d. h. eines gewerbsmäßigen Fälschers von Legitima tionsurkunden, geworden waren. Das Urteil lautete deshalb dem Antrage des Staatsanwalts gemäß auf& reta sprechung beider Angeklagter, da sie beide des Lesens und Schreibens unkundig sind und deshalb die Fälschung nicht er kennen konnten.
Hiermit war die Tagesordnung der Konferenz erledigt. Auf Antrag des vorbereitenden Komitees wurde beschlossen, alle zwei Jahre solche Konferenzen abzuhalten.
Soziales.
Ausdehnung der für Fabriken geltenden Bestimmungen über die Beschäftigung von Kindern und Arbeiterinnen sowie über die Gewerbeaufsicht auf die Werkstätten der Tabaksindustrie. Der gestrige„ Reichsanzeiger" veröffentlicht eine faiserliche Verordnung vom 21. Februar 1907, durch welche auf Grund des§ 154 Abs. 4 der Gewerbeordnung, mit Wirksamkeit vom 1. April 1907 ab, die Anwendbarkeit der§§ 135-139b der Gewerbeordnung auf alle Werkstätten mit Motorbetrieb ausgesprochen wird, in denen zur Herstellung von Zigarren, Zigaretten, Rauch-, Kau- oder Schnupftabak erforderliche Verrichtungen vorgenommen oder fertige Tabakwaren fortiert werden. Ausgenommen bleiben jedoch folche Werkstätten, in denen ausschließlich zur Familie des Arbeitgebers gehörige Personen beschäftigt werden.
Ferner bestimmt ein gleichfalls im gestrigen Reichsanzeiger" veröffentlichter Beschluß des Bundesrats vom 27. Februar 1907:
„ Die vom Bundesrat für die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und von Arbeiterinnen in Wertstätten mit Motorbetrieb
Wafferstand am 2. März. Ibe bei Auffig Meter, bei Dresden 59 dp. Elbe bei Magdeburg 2,50 Meter, Elbe bei Straußjurt Meter. Dder bei Natibor 1,38 Meter. Oder bei Breslau Oberpegel 0,45 Meter. Neißemündung 2,12 Meter. Dber bei Brieg 4,74 Meter.
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