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Gaßen die Schüsse gut, so wurde sind Oberstlieutenant Don Goßnid, Oberstlieutenant | Ein Mann, der sich in so schwindelhafter Weise führt, dürft T Gewehrnummer eines noch von die zweite Scheibe mit der Goeßniz, Hof Büchsenmacher Barella ge- doch kaum eidesfähig sein. Borsigender: Jch hebe herror, daß dem Angeklagten nicht zum Schusse gekommenen Gewehres versehen, dann laden. Da für die Sache mehrere Verhandlungstage angesezt dem Offizier vorgelegt, der in in der Liste das Gewehr sind, wird eine große Anzahl von Zeugen für heute entlassen. und seinem Vertheidiger zur Nennun von Zeugen eine Frist­mit" d" bezeichnete, worauf es gestempelt wurde und zur Ab- Vor Eintritt in die Verhandlung nimmt der Erste Staats- verlängerung von 14 Tagen gewährt und daß dann noch eine nahme gelangte. Da auf 10 Ständen geschossen wurde, der anwalt Drescher das Wort zu etwa folgenden Ausführungen: lange Zeit bis zu diesem Termine verstrichen ist. Ich möchte, Offizier aber genug mit der Prüfung der Schußlifte zu thun Ich möchte hier vorweg die Frage erörtern, ob und in wie weit um einer Verschleppung der Sache vorzubeugen, heute schon hatte, fo war es ihm ganz unmöglich, die Zahl der abgegebenen die Deffentlichkeit auszuschließen sei im Hinblick auf§ 173 des mitzutheilen, welche Zeugen er geladen zu, sehen wünscht und Schüsse festzustellen. So gelangten allmälig viele Taufende von Gerichtsverfassungs Gesezes. Ich gebe ohne weiteres zu, daß nicht wieder, wie der Angeklagte in letzter Zeit wiederholt ge­Gewehren zur Abnahme, aus denen niemals geschossen war." dieser Prozeß eine eminent politische Bedeutung hat und zwar than hat, im allerletzten Augenblicke damit zu kommen. Zeit Wenn nicht vier Schuß faßen, tam das Gewehr zum Rornsteller wegen derjenigen Behauptungen, welche der Angeklagte genug haben beide Herren gehaffie haben aber trotz der oder in die Reparatur- Werkstatt. Obgleich es dann auch zum bezüglich der Unbrauchbarkeit, Kriegsuntüchtigkeit und 14 tägigen Frist fein Wect geäuserc Rechtsanwalt Hertwig: Ich hätte gewünscht, daß der zweiten Male schlecht schoß, sei es, wie die Broschüre behauptet, Minderwerthigkeit der von der Löwe'schen Fabrit dem Staate gar oft abgenommen worden, weil eine betrügerische Unterlassung gelieferten Gewehre, bezüglich des von Herrn Isidor Löwe an Staatsanwalt das Kleine Journal" mit feinen Sensations­Ser Umringelung der gut fizenden Schußstellen stattgefunden geblich begangenen Hochverraths und wegen der Beleidigungen, Montagsberichten hiet ganz aus dem Spiel gelaffen hätte. Wenn aus einer Unterredung, die ein hatte. Um in Spandau nicht entdecken zu lassen, daß mehr Ge- bie er gegen eine ganze Reihe höherer Militärbeamten gethan. aber der Staatsanwalt in der Journalistit wehre abgeliefert wurden, als mit bezug auf die Zahl der ver- Wenn auch nur ein ganz leiner Theil dieser Behauptungen jüdischer Journalist sich in einer Weise nicht dageweſenen erschlichen hat, schoffenen Patronen möglich sei, habe ein Arbeiter Gans täglich richtig wäre, dann würde die Nothwendigkeit gegeben sein, einen wohl noch nach Feierabend aus dem in den Händen eines Offiziers befind- Antrag auf Ausschluß der Deffentlichkeit zu stellen. Da Rapital gegen den Angeklagten schlagen will, so muß sich der lichen Batronenkasten mittels Nachschlüssels eine bestimmte aber nach der Voruntersuchung sich herausgestellt hat, felbe dagegen verwahren, ebenso wie er sich gegen den Vorwurf Anzahl Patronen stehlen müssen. Ferner feien unzählige Ge- daß alle Behauptungen des Angeklagten durchweg auf verwahrt, mit seiner bei der Staatsanwaltschaft am Land­daß die von wehre durch den Meister Stangenberg widerrechtlich abgeftempelt Grfindung beruhen, der Firma Löwe gericht II angebrachten Strafanzeige gegen den Oberstlieutenant und in den Lagerraum gestellt worden, obgleich dieselben gar und Komp. dem Staate gelieferten Gewehre brauchbar, friegs- Kühne eine Verschleppung zu beabsichtigen. Staatsanwalt: Der Angeklagte hat gemeint, daß nicht zum Schusse gekommen waren. Die gut befundenen Ges tüchtig und vollwerthig find, so habe ich, und zwar im Einver wehre seien unter Aufsicht eines Offiziers zu je 500 in Wagen ständniß mit der Heeresverwaltung feinen Anlaß, einen Antrag etwas einer preußischen Staatsanwaltschaft nicht würdig" sei. geladen, welche mit einer Plombe geschlossen wurden. Der auf Ausschließung der Deffentlichteit zu stellen. Ich begrüße es Ich muß für mich das Recht in Anspruch nehmen, darüber selbst Arbeiter Gans habe Zutritt zu der Plombenzange gehabt, spät als eine willkommene Gelegenheit, daß es nun möglich sein wird, urtheilen zu dürfen, jedenfalls bietet die Persönlichkeit des An­Abends die Plomben von den Wagen abgenommen, einen Theil auch in öffentlicher Gerichtsverhandlung die Behauptungen des geklagten die allergeringste Gewähr zur Beurtheilung der Frage, der Gewehre wieder herausgeholt und dieselben durch Gewehre Angeklagten als unwahr festzustellen. Aber es tann sehr wohl ob irgend etwas einer Behörde würdig ist oder nicht. Ich werde erfett, welche falsch abgestempelt waren. Hierzu macht die Broschüre möglich sein, daß im Laufe der Verhandlung solche Thatsachen mich bemühen, durchaus fachlich zu verhandeln und die Be die Bemerkung: Wie viele der guten, wirklich durchgefchoffenen zur Erörterung gelangen, bei denen das Staatsintereffe wesent urtheilung der Frage, ob etwas meiner Behörde würdig sei, Gewehre ins Ausland gegangen find, wird wohl festzustellen sein." lich interessirt ist. Solite derartiges vorkommen, so wird Ge- muß schon der Angeklagte mir überlassen. Was feine weitere Schließlich wird gefagt: Aus denjenigen Gewehrtheilen, die den legenheit gegeben sein, die Deffentlichkeit alsdann auszu- Berwahrung gegen die Borladung eines Juden betrifft, so stelle Arbeitern als ungenügend verworfen und nicht bezahlt worden schließen. Da es uns allen aber nicht möglich ist, zu beurtheilen, ich mich auf den Standpunkt des Gesehes und das Gesez find, hat man nachträglich Taufende von Gewehren hergestellt, die waun aus militär- technischen Gesichtspunkten heraus dies geboten fennt bezüglich der Ladung von Zeugen keinen Unterschied Der Angeklagte behauptet dann in Kisten verpackt und als Eisentheile mit Holz verbunden" ist, so ist auf meinen Wunsch vom Kriegsministerium der Oberst zwischen Juden und Christen. nach Hamburg geschickt wurden." lieutenant von Gößnig als Sachverständiger hierher delegirt auch fälschlich, daß ich den Verfasser des Artikels fenne. Das Bezüglich der oben genannten Büchsenmacher wird behauptet, worden. Ich will bei dieser Gelegenheit noch einen Bunkt her- ist nicht der Fall, ich habe blos eine Bermuthung ausgesprochen daß sie bestochen worden seien und monatliche Revenuen von der vorheben. Im hiesigen Kleinen Journal" ist die Unterredung und bitte, mich nicht gefliffentlich mißzuverstehen. Wir wollen Loewe'schen Fabrik bezogen hätten. Auch seien diefelben tagtäg- veröffentlicht, welche ein Redakteur dieses Blattes mit dem An- alle, daß dieser Vorgang möglichst aufgeklärt werde, und ist dem fich reichlich mit allem bewirthet worden. Bor den unbequemen geflagten in Plößenfee gehabt hat. In derselben soll der An Angetlagten wirklich eine Falle gestellt worden. wie er behauptet, Offizieren habe man sich durch Aufstellung beständiger Lauerposten geflagte feine Absicht befundet haben, den Inhalt der be- so bin ich der erste, der dies verurtheilt. Ich dächte, es läge geschützt, so daß alle Unregelmäßigkeiten immer rechtzeitig beseitigt schlagnahmten Broschüren dadurch Deffentlichkeit gerade im Intereffe des Angeklagten, wenn der Journalist, der werden konnten. zu bringen, daß er zwei Stenographen sich von der den Bericht verfaßt hat, hier vorgeladen wird. Ich muß hervorheben, R. A. Hertwig: Nach meinen Informationen heißt der Dies sind im allgemeinen die Anschuldigungen, welche in den Staatsbürger- Beitung" schicken läßt. Broschüren erhoben werden. Dazu kommt noch eine ganze Reihe und dies gilt namentlich den anwesenden Vertretern der Breffe, betreffende Mann gar nicht Saling, sondern Schlochauer. Der Vertagungsantrag des Vertheidigers wird hierauf ver­von persönlichen Beleidigungen gegen die Direktoren Löwe und Kühne. daß es ein Frrthum ist, wenn angenommen wird, daß die Wieder­Es wird u. A. ein Ausspruch Montefiores mitgetheilt: Die gabe einer Gerichtsverhandlung, felbst wenn sie der Wahrheit ent- lesen. Landgerichts- Direktor Braufemetter: Nach Ansicht des Christen sollen zufrieden sein, wenn wir ihnen die Augen zum spricht, ftraflos ist. Weinen laffen." Daran wird die Bemerkung geknüpft: Fest Rechtsanwalt Hertwig: Meiner Ansicht nach ist die Vor- Gerichtshofes ist es zur Beurtheilung der Frage, ob eine Ver steht, daß Isidor Löwe diesen grauenvollsten Fluch, den je ein untersuchung ganz einseitig geführt worden und ich halte es nicht tagung einzutreten hat, geboten, zunächst festzustellen, ob eine Jude über uns gesprochen, heute schon durch die That gräßlich für richtig, wenn der Erste Staatsanwalt vor Beginn der Ver- Denunziation eingegangen, ob darauf bereits verfügt und ob die überboten hat." Dann heißt es an einer anderen Stelle, daß die handlung erklärt, daß daß durch die Voruntersuchung die Strafanzeige etwa zurückgewiesen worden ist. Hauptschuldigen die Juden Löwe und Kühne seien. Letterer völlige Haltlosigkeit der inkriminirten Behauptungen Die fofort eingeholte amtliche Auskunft der Gerichtsschreiberei ftammt aus einer von Alters her christlichen Familie, der An­fei. Ich bitte, die Deffentlichkeit im vollen der Staatsanwaltschaft am Landgericht II ergiebt, daß eine De­wiesen getlagte behauptet aber, daß er von Juden stamme, welche Rohn Umfange stattfinden zu lassen, damit das Rechtsbewußtsein im nunziation daselbst nicht eingegangen ist. hießen. Löwe und Rühne alias Rohn" hätten den Staat be- Bolle nicht Gefahr laufe getrübt zu werden, wie dies bei Der Bertheidiger macht darauf aufmerksam, daß dieselbe trogen, die Wehrkraft der Armee zum Theil untergraben und mehreren Sensationsprozessen der letzten Zeit der Fall ge heute bei der Brief- Annahmestelle abgegeben worden ist. geors.: Erst heute? Warum ist das nicht schon vor drei das Leben Laufender braver Soldaten gefährdet. An einer anderen wefen ist. infriminirten Stelle werden die beiden Direktoren als Angefl: Ich muß gegen die vorangegangene Erklärung Wochen geschehen?- Angel.: Gemacht ist die Denunziation gefährliche Gauner" bezeichnet und an anderen Stellen noch des Herrn Ersten Staatsanwalts Verwahrung einlegen, da ich schon vor mehreren Tagen. Ich hatte zuerst nicht daran gedacht, andere starke Beleidigungen gegen diefelben gerichtet. dadurch in meinem Rechtsgefühl getränkt werde. Ich bin über daß die Sache solche Entwickelung nehmen sollte, habe die Straf Bei der Bedeutung dieser ganzen Angelegenheit hatte der zeugt, daß nicht nur das, was ich behauptet, sondern noch mehr anzeige erst nach Berathung mit meinem Vertheidiger gemacht Oberstaatsanwalt in Leipzig das gerichtliche Ermittelungs- bewiesen werden wird. Ich bitte auch dringend darum, die Ver- und so ist die Abgabe ohne meinen Willen verspätet worden. verfahren eingeleitet, ferner war durch die Militärbehörde gegen handlung nicht unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattfinden Präf.: Es läßt sich nicht leugnen, daß die ganze Sache sehr die oben genannten Büchsenmacher und einen bei dem Anschuß zu lassen. Sollten in der Verhandlung Bunkte zur nach Verschleppung riecht. Der Bertheidiger verwahrt der Gewehre thätig gewefenen Sergeanten die militärgerichtliche Sprache fommen, wodurch das Staatsinteresse gefährdet werden den Angeklagten nochmals gegen den letzteren Vorwurf. Derselbe Untersuchung eingeleitet und durchgeführt worden. Alle diese könnte, so sagt mir schon mein patriotisches Gefühl, daß während mache lediglich von einem ihm zustehenden Rechte Gebrauch. Untersuchungen haben jedoch zur Einstellung des Verfahrens gegen dieses Theils der Verhandlung ein Ausschluß der Deffentlichkeit Nach langer Bause wird die vom Angeklagten erstattete die Militärpersonen geführt, und es haben demnächst die Borgerechtfertigt erscheint. Strafanzeige verlesen. Auf diese Anzeige ist die Werfügung

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zahlreicher Gutachten des sächsischen und des preußischen Kriegs­

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gefezten den Strafantrag gegen Ahlwardt gestellt. Inzwischen Rechtsanwalt Hertwig: Ich habe einen Vertagungs- des Landgerichts II ergangen, wonach die Strafanzeige hatten auch Ifidor Lowe und Oberstlieutenant a. D. antrag zu stellen. Der Angeklagte hat bei der Staatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft am Landgericht I abgegeben worden ist. Rühne Strafantrag gestellt und es wurde die Voruntersuchung des Landgerichts II den Antrag gestellt, gegen den Oberst. Der Erste Staatsanwalt, i. V. Großpietfch, zeigt den Eins gegen den Angeklagten eröffnet. lieutenant a. D. Kühne das Strafverfahren wegen Betruges zu gang diefer Strafanzeige an und theilt zugleich mit, daß er die­Sowohl die bei dem Militärgericht, als dem Zivilgericht erheben. Auf Grund des§ 191 des Gerichtsverfassungs- Gefehes felbe am heutigen Tage zurückgewieſen habe. geführten Untersuchungen haben nach Ansicht der Anklagebehörde müsse die Verhandlung gegen den Angeklagten vertagt werden, Rechtsanwalt Hertwig erklärt, daß er sofort Beschwerde die völlige Grundlosigkeit der gegen die beiden Direktoren und bis eine Entscheidung seitens der Staatsanwaltschaft erfolgt fei. gegen diesen Beschluß einlegen werde, da er den Angeklagten im die vier Militärpersonen erhobenen Vorwürfe des Hoch- und Sinne des§ 170 der Straf- Prozeßordnung für verlegt halte. Gr Erster Staatsanwalt. Dem Angeklagten habe ich bitte, die Sache zu vertagen, bis eine rechtsgiltige Entscheidung Landesverraths, des Betruges und der Bestechung ergeben. Be­züglich des Fortschaffens von Gewehren ins Ausland hat der auf seine Bemerkungen zu erwidern: Ich habe nur das Ergebnis der höchsten Instanzen vorliegt. Was die Angelegenheit mit Ober- Reichsanwalt auf Grund eingehender Untersuchung die der Voruntersuchung geprüft und das ist mein gutes Recht. Es dem kleinen Journal" betrifft, jo bemerle er, daß, wenn der hat mir ferne gelegen, das Rechtsbewußtsein irgend eines betreffende Berichterstatter Saling heiße, es sich um eine weitere Verfolgung mangels Thatbestandes eingestellt. Der öffentliche Antläger steht auf dem Standpunkte, daß der An- Menschen zu verletzen, oder dem Gang der Hauptverhandlung Persönlichkeit handle, die schon zweimal wegen Bettelns vor­geklagte in dieser Beziehung einen ganz unverfänglichen Borgang bergreifen zu wollen. Ich muß noch einmal zu meinem Bedauern bestraft ſei. gefliffentlich entstellt und somit wider besseres Wissen ver auf den Bericht in bem kleinen Journal" zurüdfommen. Der Präsident erklärt: In dem Augenblicke, wo der Ver Leider ist die Persönlichkeit des des Berichterstatters nicht theidiger einen Bescheid des Ober- Staatsanwalts vorweisen.fann, von dem Einlaß gewährenden Gefängnißbeamten Auch bezüglich der angeblichen Betrügereien bei der Ver­wonach der Staatsanwalt angewiesen wird, der Strafanzeige worden und auch der Angeklagte fertigung und Ablieferung der Gewehre haben in der Voruntergestellt foll ihn des Angeklagten Folge zu geben, wird der Gerichtshof suchung umfassende Ermittelungen stattgefunden. Auf Grund nicht gekannt haben. Es soll demselben vielmehr eine Falle ge- natürlich vertagen. Bis dahin wird der Gerichtshof ver­legt worden fein. In jenem Bericht über die Unter- handeln. minifteriums und anderer Sachverständiger, sowie auf Grund des rebung mit dem Angeklagten wird eine Aeußerung des letteren Rechtsanwalt Hertwig: Ich werde den ganzen Instanzen Ergebnisses persönlicher Wahrnehmungen geht die Ansicht der wiedergegeben, wonach er sein ganzes Bestreben dahin richten Antlagebehörde dahin: es sei in unzweifelhafter und unanfecht- Wahl als Reichstagsmitglied entschieden sein werde. Daraus der Vergehen, die er dem Löwe u. Kühne vorgeworfen, Berlin ſei. Staatsanwalts am Landgericht II, wenn er meint, daß Thatort Anklagebehörde dahin: es sei in ungweifelhafter und unanfecht wolle, eine Vertagung der Verhandlung zu erzielen, bis seine weg erschöpfen. Angefl.: Es ist ein Ferthum des Ersten barer Weise festgestellt, daß die von der Löwe'schen Fabrit ge­lieferten Gewehre vollkommen friegsbrauchbar und feines geht hervor, daß es auf eine Verschleppung abgesehen ist. Hier- In der Broschüre ist stets von Martiniquenfelde die Rede. Ich wegs minderwerthig seien, vielmehr allen berechtigten An- für spricht auch die Wahl der Behörde, bei der der Antrag des bitte doch den Herrn Staatsanwalt, die Sache nochmals an die forderungen entsprechen und qualitativ den aus anderen Angeklagten gestellt ist. Wenn der Antrag bei der Staats- Staatsanwaltschaft des Landgerichts II zurückzugeben. Erfter Fabriken, insbesondere den fgl. Fabriken, bezogenen nicht nach- anwaltschaft des Landgerichts I gestellt wäre, so könnte Staatsanwalt: Ich meinerseits dies ablehnen; für eine Entscheidung dieser Behörde schon vorliegen und mich ist die ganze Sache so durchsichtig, daß ich die Hand dazu tehen. Auch feien bei den Truppen bisher keineswegs ungünstige ein Bertagungsgrund fortfallen. nicht bieten will. Rechtsanwalt Sertwig: Die Broschüren praktischen Erfahrungen bei den Truppen ständen im Einklange Ich werde mich auf zwei Zeugen darüber berufen, daß es nur find so umfangreich, daß die Staatsanwaltschaft am Landgericht II Resultate mit den Löwe'schen Gewehren erzielt worden. Mit den damit würde eventuell Die wiederholten Schießproben, die auf Veranlassung des Unter Die wiederholten Schießproben, die auf Veranlassung des Unter- um eine Verschleppung zu thun ist. Der Artikel im Kleinen unmöglich in einer halben Stunde den Sachverhalt daraus entnehmen fuchungsrichters stattgefunden haben. Durch die Untersuchung, Journal" ist mit den Buchstaben R. S. unterzeichnet und da fann. Sonst pflegt doch die Staatsanwaltschaft nicht so prompt au einer der Redakteure des Kleinen Journals" Rudolf Saling arbeiten. auf welche sich die Anflagebehörde stützt, sollen die Behauptungen heißt, so gehe ich nicht fehl, wenn ich diesen für den Besucher arbeiten. Praf.: Wenn dies ein Vorwurf sein soll, so mu ich denselben zurückweisen. ich denselben zurückweisen. Rechtsanwalt Hertwig: Jch als widerlegt zu erachten sein. Alle in der Broschüre auf im Gefängnisse und für den Verfaffer des Artikels halte. Ich nehme nur das Intereffe des Angeklagten wahr. geführten Sprengungsfälle bei den Truppen follen sich außerdem Hierauf wird um 12 Uhr in die materielle Verhandlung gar nicht auf Lowe'sche Gewehre, sondern auf Gewehre aus anderen Fabriken beziehen. Endlich steht die Anklagebehörde Vorwurf der Verschleppung in Schuß nehmen: Das Zeugniß lichsten Fälle der Antlage. Im April 1892 hielt der Angeklagte Rechtsanwalt Hertwig: Ich muß den Angeklagten gegen den eingetreten. Erster Punkt der Beweisaufnahme bildet einen ber unwesent Teiten vorgekommen, nicht in Abrede stellen wolle; sie meint aber, ber Journalistit wohl noch nicht dagewesen ist, kann irgend ein Stenographie, Mary Troemel, stenographisch aufgenommen auf dem Standpunkte, daß sie die Thatsache, daß Unregelmäßig eines Mannes, der sich in einer Weise benommen hat, wie es in lichsten Fälle der Anklage. Im April 1892 hielt der Angeklagte u Dresden im Tivoli einen Vortrag, der von dem Lehrer der Daß dieselben in ihrem Umfange und ihren Folgen sehr erheblich Gewicht nicht haben, Wenn der Angeklagte feinen Strafantrag und dann in der Form einer Broschüre veröffentlicht wurde. übertrieben feien und auf die Qualität der Gewehre keinen nach­theiligen Einfluß geübt haben. Daß Löwe von diesen Unregel- gegen den Oberstlieutenant a. D. Kühne beim Landgericht II Bei der Beleuchtung der angeblich untauglichen Gewehre soll mäßigkeiten, welche das Personal begangen, Kenntniß gehabt, er- und nicht beim Landgericht I eingereicht hat, so ist dies darauf der Angeklagte gesagt haben: Diese Gewehre kommen dann 100 ste vom Ober- Büchsenmacher Kirch scheint der Anklagebehörde ganz ausgeschlossen, da derselbe der Aus- zurück zu führen, daß der Oberfilieutenant Kühne feinen Wohn- nach Spandau , abgenommen wurden, der ebenfalls bestochen war. führung und dem Fabrikbetriebe, dem Anschuffe und der Ablieferung is in Charlottenburg hat und somit der Gerichtsbarkeit des Wegen dieser Beleidigung hat Kirch den den Strafantrag völlig fernftebe; bezüglich des Direktors Kühne aber habe die andgerichts II untersteht. Justizrath Gerth: Die Erhebungen, welche der Angeklagte gestellt. Der Angeklagte glaubt nicht, daß die in der Broschüre Untersuchung auch nicht den überzeugenden Beweis geliefert, daß er die Unregelmäßigkeiten gebilligt habe. Die von Aylwardt be- jest in feinem Bertagungsantrage verlangt, find im wesentlichen angeführte Bemerkung genau dem Wortlaute entspricht, wie er nannten Haupt- Belastungszeugen will die Anklagebehörde als ia schon seitens des Militärgerichts und seitens des Ober- Reichs- ihn in seinem Vortrage gebraucht. Der Zeuge Froemel bekundet tlaffifche" nicht anerkennen, und zwar mit Rücksicht auf ihre anwalts gemacht worden. dagegen, daß er nur etwa sechs Schritt vom Redner entfernt Borstrafen, auf die zu beweisende Thatsache, daß sie auf Grund Angel: Ich möchte meinerseits folgendes bemerken. Es gefeffen habe und glaube, die Richtigkeit seiner Wiedergabe ver ihrer Aussagen Geld von Aylwardt und anderen Personen be- hat sich am Sonntag ein Herr bei der Gefängnißverwaltung ge- bürgen gu tönnen. Die Frage des Angeklagten, ob dem Zeugen tommen, daß fie selbst jene Pflichtwidrigkeiten begangen haben meldet und erklärt: Er fei Mitarbeiter der Staatsbürger- Bei nicht aufgefallen sei, daß zwischen seinem Manuskript und dem und von feindseliger Gesinnung gegen die Leiter und Meister der tung" und Freund des bafelbst beschäftigten Herrn Anderssen Wortlaute des Drucks Abweichungen vorgenommen worden feien, Löwe'schen Fabrik erfüllt sein sollen. und fomme im Auftrage der Zeitung, um mit mir noch wird von dem Zeugen verneint. Der Mann war Die Verhandlungen finden unter großem Andrange des über manches Rücksprache zu nehmen. Der Angeklagte weist darauf hin, daß die Broschüre ohne Publikums im großen Schwurgerichtssaale statt. Außer zahl- fehr entgegenkommend, er überreichte mir hinter dem Rücken fein Wissen und Willen herausgegeben worden sei und er deshalb reichen Berichterstattern wohnen auch zwei Stenographen der Werbes Gefängniß- Wärters zwei Bigarren, die mir aller mit dem Herausgeber in Klage liege. Hiermit ist dieser Fall handlung bei. dings sehr schlecht bekommen sind, so daß ich mich heute noch erledigt. Den Vorsitz führt Landgerichts- Direktor Brauf ewetter, unwohl fühle. Der Herr Staatsanivalt hat den Mann Saling Da inzwischen der Gefängnißinspektor Schmidt aus die Anllage vertritt Erster Staatsanwalt Drescher, die Ver- genannt; es handelt sich also zweifellos um einen Juden, trog Plößenfee erschienen ist, so beschließt der Gerichtshof deffen Ber theidigung führt Rechtsanwalt Hertwig. Die Direttoren bem der Mann ein jüdisches Aussehen nicht hatte. Ich halte es nehmung. Jibor Löwe und Oberstlieutenant a. D. Kühne find als einer preußischen Staatsanwaltschaft doch nicht für würdig, bei Der Zeuge macht folgende Aussage: Am Sonntag hatte ich Nebentläger zugelassen, ihnen stehen Justizrath Gerth und einem Prozesse dieser Art sich auf das Zeugniß eines Juden und Dienst, als sich ein mir unbekannter Herr meldete, der sich auf Rechtsanwalt Mundel zur Seite. Unter den 62 Bengen be- eines Mannes von diesem Raliber zu berufen. Was der Mann Grund einer Visitenkarte, die auf den Namen Fränkel " lautete, finden sich zahlreiche höhere Dffiziere, als Sachverständige berichtet hat, ist zu drei Viertel Lüge und ein Viertel Wahrheit. als einen Bruder des mir bekannten Redakteurs Fräntel ausgab

Unterredung beigewohnt hat, laden laffen.

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