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Finden desselben verboten. Da sich der Landrat auf eine erfolgte Beschwerde hin auf denselben Standpunkt stellt, muß die Veranstal­tung unterbleiben. Wir können jedenfalls konstatieren, daß trob der vielen Schwierigkeiten, die uns in den ländlichen Distrikten des Bezirks Pankow von den Polizeibehörden bisher bereitet worden find, unsere Bewegung rüftig vorwärts geschritten ist. So wird es auch in Zukunft bleiben. Darum unentwegt: borwärts!" Nowawes- Neuendorf.

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und Richtung aus.

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Heute abend 9%, Uhr Sizung bei H. Stramm, Ritterstraße 123: Vortrag. Gäste willkommen. Sozialdemokratischer Diskutierklub Freie Zusammenkunft".

im Musikerhaus, Kaiser Wilhelmſtr. 18 m. Verein ehemaliger Gütergoßer und Bucher . Heute abends 8%, Uhr;

Briefkaften der Redaktion.

Die juristische Evrechstunde findet Friedrichstr. 16, Aufgang 4, Geöffnet 7 1hr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 1hr. Jeder Aufrage ist ein

Interessen beauftragten. Giner diefer Prozesse gelangte fürzlich vor der Zivilkammer V des Landgerichts Hamburg zur Verhandlung. nukung für jedermann, SW., Alexandrinenstr. 26. Geöffnet täglich vort Oeffentliche Bibliothek und Lesehalle zu unentgeltlicher Bes In den Anzeigen wird behauptet, man könne mit der Stridmaschine 5-10 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen von 9-1 und 3-6 Uhr. Bienenkorb" 5 bis 10 M. täglich verdienen, und der Prospekt der in den Refesälen liegen zurzeit 515 Zeitungen und Zeitschriften jeder Art Firma K. enthält die Zusicherungen, 1. daß die Maschine zur Her­stellung von einem Duhend Paar Damenstrümpfen 6 Stunden be- 8 Uhr, im Rathause( Eingang Jüdenstraße), Saal 109: Versammlung. Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 10. März, bormittags nötige, 2. daß die Maschine einen Reingewinn von mindestens 4 M. Freireligiöse Vorlesung. Vormittags 10 Uhr in der Schule, Kleine täglich und zwar während einer sehr kurzen und sehr leichten Tages- Frankfurterstr. 6: Vortrag von Frl. Ida Altmann über: Rüdfehr zur arbeit erzielen könne, und 3. daß die Arbeit leicht erlernbar sei, veil Natur"? Damen und Herren als Gäste sehr willkommen. Die Einführung einer zehnprozentigen Kirchensteuer für die weder ein Lehrmeister noch eine Lehrzeit erforderlich sei, sondern 11. März, abends 8 Uhr, Sebaſtianstraße 39: Beschließende Versammlung. Montag, den. Mitglieder der evangelischen Kirchengemeinde Nowawes , welche erit- jeder nach dem Lehrbuch auf der Maschine arbeiten könne. Wie die Butritt haben nur Mitglieder mit weißer Quittung. malig am 1. April eingefordert werden wird, ist von den kirchlichen Kläger unter Beweis stellten, trifft feine dieser Zusicherungen zu. Körperschaften dortselbst beschlossen. Bisher steuerte die Gemeinde In Wirklichkeit kann bei zehnstündiger Arbeitszeit ein Arbeitsver aus allgemeinen Mitteln jährlich zirka 2000 M. zu den Bedürf- dienst von höchstens 2 bis 2,50 M. erzielt werden. Das Gericht gab nissen der Kirche zu, natürlich unter Widerspruch der sozialdemo- dem Alageanspruch in vollem Umfange statt und verurteilte die be­fratischen Gemeindevertreter. Da die Neuendorfer Kirchengemeinde flagte Firma zur Zahlung von je 150 m. nebst 4 Proz. Zinsen an ihre Bedürfnisse selbst deckt, so forderten bei der Beratung des Ver- die drei Kläger. In der sehr eingehenden Urteilsbegründung wird einigungsvertrages die dortigen Gemeindevertreter, daß die obige unter anderem hervorgehoben: Durch die Beweisaufnahme sei er­Subvention aus der neuen Gemeindekasse nicht mehr geleistet werden wiesen, daß auf der Maschine nicht in 6 Stunden 12 Paar Strümpfe eine Tresve( Handelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 1. dürfe, welchem Verlangen die Nowaweser Vertretung zustimmte, gestridt werden könnten. Die diesbezügliche Zusicherung der Firma wochentäglich von 7 bis be abbr. ed und so müssen wohl oder übel die Frommen und diejenigen, welche könne nach Treu und Glauben nicht dahin verstanden werden, daß Buchstabe und eine Rahl als Werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort bisher noch aus Gleichgültigkeit der Kirche angehörten, etwas tiefer in den Beutel greifen. Befreit von der Kirchensteuer sind nur die- die behauptete Leistung nur als Höchstleistung von geschulten Kräften wird nicht erteilt. Gilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. jenigen, welche zu den fingierten Steuerfäßen von 1,20 resp. 2,40 m. erreicht werden könnte. Dann seien auf der eigentlichen Strid- K. S. 25. jährlich veranlagt sind, sodaß bereits diejenigen, die 4 Mt. jährlich arbeit auf der Maschine auch noch allerhand Nebenarbeiten, wie Dispens, am besten unter Beifügung eines ärztlichen Attestes einkommen. 1. Ja, Sie müssen aber bei der Schuldeputation um zahlen, 40 Pf. Kirchensteuer für diesen Zeitraum bezahlen müssen. Wolleaufspulen, Nähen der Strümpfe usw. zu verrichten, die auch 2. Sa: Erklärung des Vormundes, der Mutter und des Ehemannes der Wir unsererseits fönnen diefe Neuerung nur begrüßen und der eine erhebliche Zeit beanspruchten. Der Prospekt fönne aber gar Mutter zu standesamtlichem Protokoll ist zu der beabsichtigten Namens­Hoffnung Ausdruck geben, daß sich die neue Gemeindevertretung nicht anders verstanden werden, als daß die gesamte zur Herstellung Sie die Rückgabe, eventuell flagen Sie auf Rückgabe beim Amtsgericht änderung ausreichend. R. 1000. Verjährung liegt nicht vor, fordern auch künftig von solch vernünftigen Entwägungen bei ihren Be- der fertigen Strümpfe erforderliche Arbeit von einer Person von Charlottenburg . Beträgt der Wert mehr als 300 m., so ist das Landgericht schlüssen leiten läßt. durchschnittlicher Intelligenz und Kraft in den 6 Stunden verrichtet zuständig. werden könnte. Frage 100. Sie müßten den Fall, den Sie im Auge haben, Die Nachwahl eines Mitgliedes zum Gemeindevorstand der er­Nach dem Prospekt müsse sogar angenommen schildern und daran die Frage, die sonst unverständlich bleibt, richten. weiterten Gemeinde Nowawes , welche durch den plötzlichen Tod des werden, daß die behauptete Leistung sogar von ganz schwächlichen A. B. 22. Den Lobn soll Ihr Cousin gegen den Bauer beim Amts Schöffen Hönow notwendig geworden war, fand in einer am und ungewandten Personen erreicht werden könnte, während in gericht einklagen.. W. 3. Wenden Sie sich direkt an eine Buch Dienstag stattgefundenen Gemeindevertreterfibung statt und hatte Wirklichkeit eben nur ganz besonders gewandte Persönlichkeiten dazu bandlung. B. Sch. 50. Sie fönnten auf Lieferung flagen. das Ergebnis, daß der Neuendorfer Schöffe Ebel, der bisher noch imftande wären. Es sei aanz ohne Bedeutung, wenn es einige Male M. 999. Wir können Ihnen lediglich den Rat erteilen, keinesfalls nicht der neuen Bertretung angehörte, mit 11 gegen 10 Stimmen einer ganz besonders geschickten Person gelingen sei, in einer halben an solche, die durch Annoncen Heilung versprechen, sich zu wenden, gewählt wurde, die auf den Gemeindevertreter Zimmermeister Stunde oder noch fürzeren Zeit ein Vaar Strümpfe herzustellen. Die sondern einen Arzt aufzusuchen, dem Sie Vertrauen haben. Meier entfielen. Damit ist die neue Gemeindevertretung fomplett Durchschnittsleistung normal befähigter Personen sei maßgebend. völlig unbeheligt auf die Dauer von sechs Monaten, hernach kann Aus Abonnent von 92. Wenn das Bürgerrecht erworben ist, jawohl. und werden in den nächsten Sizungen die Wahl der Kommissionen, Und da sei unzweifelhaft erwiesen, daß unter dieser Bedingung nur weisung eintreten. 5. 2. 3760. Sie müssen zahlen. Der Versicherungs­des Gemeindevorstehers und die Etatsberatung vorgenommen 8 bis 9 Baar Strümpfe bei täglicher zehnstündiger Arbeitszeit her- antrag und die Versicherungspolice find bindend. W. T. 2. Ja, am gestellt werden könnten. Da die Berechnung des täglichen Ver- besten in der Schweiz . 9. 2. 50. Keineswegs. G. 2. 45. dienstes auf die Leistungsfähigkeit der Maschine gegründet sei, so den von Ihnen vorgetragenen Umständen würde eine Klage feine Aussicht sei auch die Zusage über die Leistungsfähigkeit falsch und somit habe Gie teine andere Vereinbarung treffen, in Gemäßheit des Urteils die ge auf Erfolg haben. 1873. Da Sie verurteilt sind, würden Sie, falls, die Firma eine falsche Angabe über die Eigenschaften der Maschine samten Stoften zu tragen haben. Dieselben tönnen sich auf etwa 10 bis 20. gemacht, was die Klage rechtfertige. Sollte auch die Berufungs - belaufen. Anna. Versuchen Sie es mit Zitrone. W. R. 25. Nein. instanz diesem Urteil beitreten. so wird mancher Geschädigte wieder- 2 Streitende 1. S. Es gibt nur eine Reichs Gewerbeordnung. zu feinem Gelde kommen. Hoffentlich wird dieser Prozeß aber dazu Kann jeder Zeit und zu jeder Stunde nach dem Vertrage oder nach dem beitragen, daß andere Leute vor Schaden bewahrt bleiben. Tarif entlaffen werden, so hat der Arbeiter nach der überwiegenden Ansicht der Gewerbegerichte doch einen Anspruch auf Lohn für den ganzen Enta laffungstag. 2. S. 100. Wenn das Mädchen nach dem 1. April 1906 angezogen war, leider ja. 5. 8. 28. 1. Die Klage hat Aussicht auf Erfolg. 2. Amtsgericht. 3. Ja. 2. B. 19. Die Pension ist nicht pfändbar. Abschlagszahlungen können Sie annehmen. W. V. 10. 1. In 10 Jahren. 2. Verjährung liegt nicht vor. 3. u. 4. Ja. ftrahe. Der Wirt bat recht. Die Ansicht, man tonne einseitig innerhalb 24 Stunden von einem Vertrage zurüd .. 21. Vor der Heirat müssen 200 Marken gellebt sein, nachtleben ist treten, ist weit verbreitet, aber irrig. B. N. 25. Nein. untere Verwaltungsbehörde( Magiftrat Kölnischer Bark) zu richten. Zwed unzulässig. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach der Heirat an die mäßiger ist es, in der Regel die Rückgabe nicht zu berlangen, sondern weiterzufleben. O.. 10. Der Betreffende hat für Kur und Vers pflegung für die Dauer von 6 Wochen Sorge zu tragen. M. G. 73. Sie können Strafantrag stellen. Zur Erhöhung des Familienzusammen banges und späteren Friedens würde derselbe aber nicht beitragen.

trerden.

Spandau .

Freie Gemeinde. Sonntag, den 10. März, nachmittags 5 Uhr: Jugendweihe" bei Böhle, Neumeisterstr. 5. Alle Freunde und Gönner sind hierzu eingeladen.

Gerichts- Zeitung.

Ein Revolverattentat,

das zunächst ein Verfahren wegen versuchten Mordes veranlagt hatte, tam gestern vor der 4. Straffammer des Landgerichts II zur Berhandlung. Unter der Anklage der Körperverlesung mittels einer Waffe wurde der 24 jährige Barbiergehülfe Ferdinand Kopp aus Adlershof der Straffammer vorgeführt. Der Angeklagte war bei dem Barbier und Heilgehülfen Heinrich in Adlershof als Barbier gehülfe angestellt. Er fing ein Liebesverhältnis mit der Ehefrau Heinrich an. Er gab auf den Ehemann Heinrich, als dieser Nachts durch die Rudower Forst radelte, mehrere Revolverschüsse ab. Ein Schuß traf die zum Schutz vor das Gesicht gehaltene Hand des An­gefallenen. Angeklagter will die Schüsse nur zum Schrecken des Seinrich abgegeben haben. Das Gericht entnahm aus der gestrigen Verhandlung den dringenden Verdacht versuchten Mordes und ver­wies die Verhandlung deshalb an das Schwurgericht.

Stadtgemeinde oder Hausbesitzer?

Für die Stadtgemeinde Nauen besteht die Orts- und Polizei vorschrift, daß die Straßenanlieger die Straße nebst Trottoir in der Länge und Breite vor ihrem Besitztum bis zur Hälfte täglich vor 6 Uhr morgens zu reinigen und im Falle von Glatteis mit ab­Stumpfendem Material zu bestreuen haben. Die Bredowstraße in Nauen ist nun von einer Anzahl Grundstücken durch einen 2 Meter breiten der Stadt gehörigen Streifen getrennt und entstand daraus infolge eines Unfalles die interessante Frage, ob hier die hinter dem Trennungsstreifen liegenden Hausbesißer als steuerpflichtige Straßenanlieger zu betrachten sind oder die Stadtgemeinde selbst Straßenanlieger ist. Der Korbmacher H. hatte sich im Januar 1903 auf der Bredowstraße vor dem Besitztum der Witwe M. einen Unfall mit schädlichen Folgen durch Schnee und Regen entstandene Glätte zugezogen. Er flagte jebt gegen die Stadtgemeinde Nauen auf Leistung von Schadenersatz wegen Nichtausübung der Streupflicht. Die beklagte Stadtgemeinde macht geltend, daß die Witwe M. als Straßenanliegerin in Betracht käme, wie dies auch daraus hervor­ginge, daß sie tatsächlich bis jetzt immer gestreut habe. Frau M. gibt hierzu als Zeugin an, daß sie nicht aus Pflichtbewußtsein, son­dern nur aus menschlichen Rücksichten gestreut habe, damit niemand zu Schaden komme.

Das Landgericht Berlin II erkannte auf Abweifung des Klä­gers, da nicht die Stadtgemeinde, sondern die Witwe M. als Straßenanliegerin in Betracht komme. Dahingegen wurde dieses Urteil vom Kammergericht zu Berlin aufgehoben und die beklagte Stadtgemeinde dem Grunde nach gemäß den Ansprüchen des Klägers berurteilt. Das Kammergericht führt hierzu aus, daß nach den Vorschriften die Straßenanlieger die Streupflicht auszuüben hätten und es hierbei ganz gleich sei, ob die nächst der Straße liegenden Grundstücke bebaut oder unbebaut sind. Daß die Frau M. bisher das Streuen übernommen habe, entlaste die Beklagte nicht von ihrer Verpflichtung.

Gegen dieses Urteil hatte die Beklagte Revision eingelegt, und tam der VI. 3ivilfenat des Reichsgerichts daraufhin zur Aufhebung des Borderurteils und verwies er die Sache zur weiteren Entschei­bung an einen anderen Senat des Kammergerichts zurück. Der er­fennende Senat führt aus, daß das Kammergericht nicht die Vor­ausfebungen geprüft habe, die das Streuen bedingten. Auch sei das Verschulden der Stadtgemeinde nicht dahin geprüft worden, ob fie der Polizeiverordnung zuwider gehandelt habe.

Die Majestät gerettet.

Vom Landgerichte Straubing ist am 7. November v. J. der Privatier Andreas Dreger wegen Majestätsbeleidigung zu brei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Am Abend des 14. Juni v. J. befand sich der Angeklagte im Wirtshause und war schwer be­trunken. Er machte Bemerkungen über den König Otto und deffen Mutter; auch über die Prinzen und Prinzessinnen des föniglichen Hauses soll er sich unehrerbietig geäußert haben. Natürlich fand fich irgend jemand, der hiervon pflichtschuldigft den Behörden Kennt­

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Boykott grober Unfug?

Vor dem durch Teilung der Oberlandesgerichtsbezirke Köln und Samm neu errichteten Oberlandesgericht in Düsseldorf kamen fürz­lich zwei Fälle von Boykottvergehen zur Aburteilung, wobei in beiden Fällen die Stellungnahme des Gerichts vorteilhaft abstach von der üblichen Praris, nach Schema F. in jedem von seiten der Arbeiter inszenierten Boykott eine Beunruhigung des Publikums" zu er­blicken und dann demgemäß zu urteilen.

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Unter

Huttene

R. 2. Cuvry 25. 1. Oftober

Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen

In Narrloh und Buschhaufen im Wahlkreise Duisburg . zwei Domänen der Kohlen- und Eisenbarone, hatten die Genoffen W. und Flugblätter verbreitet, die sich mit dem Boykott von Wirtschaften befaßten, um dadurch die Wirte zur Bernabe ihrer Lokale zu Ver­sammlungen geneigt zu machen. Das Schöffengericht in D.- Ruhr­prt berurteilte den T. zu 50 M. Geldstrafe und den Genoffen W. sogar zu zwei Wochen Haft(!). Am 12. Oftober hatte sich die St. 98. Gewerbeschein ist nicht erforderlich.- Tamaichke, Hochstraße. Straffammer III in Duisburg als Berufungsinstanz mit der Sache auch wenn Aufnahme in Beelik erfolgt war oder dergleichen, hat die Witwe zu befassen. Auch dies Gericht erblickte ohne weiteres in dem Flug- 1. Offenbacher Str.- Kaffe, Prinzenstr. 66 bei Hinz. Anspruch auf Rückzahlung der Hälfte der Klebemartenbeiträge. R. r. 21. blattberteilen meds Boyfottierung der Wirtschaften eine Beunruhi- 4. Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft. 2. und 3. Nein. gung des Publikums" sowie groben Unfug" und verwarf dem 1887. J. 5. 99. 1. u. 2. Ja. Das hängt vom Wortlaut des Statuts ab. immer noch glaubten, nur von einem ihnen zustehenden Recht Ge- marktballen- Direktion.( Großhandel.) Rindfleisch Ta 68-73 pr. 100 Bfd., gemäß die Berufung. Da muun aber die abgebrühten Sünder" brauch gemacht zu haben, so legten fie beim Oberlandesgericht in IIa 62-67, IIIa 56-61, IVa 48-54, dän. Bullen 60-65, bol. 0,00. Düsseldorf Revision ein, die Rechtsanwalt Saul- Duisburg vertrat. Stalbfleisch. Doppelländer 110-125, Ia 82-90, IIa 72-80, IIIa 52-68, Das Oberlandesgericht hob nun das Urteil der Duisburger Straf- holländ. 55-62, dän. 55-65, fammer auf und verties die Sache mit folgender Begründung an Schweinefleisch Hammelfleisch Ia 66-75, IIa 48-64. die Vorinstanz zurüd: 48-56. Rothirsch IIa per Pfund 0,43-0,50. Rot­wild plombiert 00,00. Damhirsch 0,55-0,62. Wildschweine 0,00, Wenn der Vorderrichter festgestellt habe, daß die Ange- Frischlinge 0,40-0,75. Staninchen ver Stid 0,65-0,90: Bildenten per Stud flagten durch die Verbreitung der Flugblätter Beunruhigung im 0,00. Sübner, alte p. Stüd 1,50-3,00, bo. IIa 0,80-1,40, do. junge p. Publikum gebiet in der Arbeiterbevölkerung haben nämlich bei allen Gewerbetreibenden, die ihr Absatz Stüd 1,20-1,40. Tauben per Stüd 0,30-0,60, junge fleine 0,00, italienische im Sinne des§ 360 II 9,95. Enten ver Stüd 2,40-2,7C, dito Bamburger per Stüd 3,00 bis des St.-G.-B. hervorgerufen hätten, so sei die Voraussetzung des 5,00. Gäufe, Hamburger per Bfund 1-1,20, Gis 0,50-0,62. Hechte Begriffs grober Unfug" verkannt. per 100 Bfund 80-95, groß 0,00, mittel 0,00. Bander 0,00, mittel 0,00, AIS , grober Unfug" stelle sich, wie auch in mehrfachen Ent- lein 0,00. do. matt 0,00. Schleie 97-100, do. groß 90-93, bo. fcheidungen des Reichsgerichts, namentlich Bd. 31 S. 185 ausgelößen, flein 0,00, do. groß 0,00, bo. 45-47. Starpfen 59-61, do. Galiz. Pale, groß 0,00, mittel 0,00, Mein und mittel 0,00. fprochen sei, solche grob ungebührliche Verhandlung dar, durch welche 10er 48-56, do. franz. 70-100er in unmittelbarer Einwirkung das Publikum in seiner unbestimmten Bunte Fische 15-25. Barie, matt 80-87, do. groß 75. Karauschen 0,00. Blei 59-60. Bleie 44. Qand 0,00. Allgemeinheit belästigt oder gefährdet werde und zwar dergestalt, fische 0,00. Wels 0,00. Quappen 0,00. Amerikanischer Lachs Ta daß in dieser Belästigung und Gefährdung zugleich eine Verletzung mener ber 100 fd. 110-130, do. IIa neuer 90-100, do. Ia neuer 75. des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung zur Erscheinung Seclachs 30-35. Sprotten, Kieler, Wall 0,80-1,50, Danziger, Stifte komme. Von einer Belästigung oder Gefährdung des Publikums 1,00. Flundern, Kieler , Stiege Ta 3-4, do. mittel der Stifte 2-3, Hamb. fönne aber dann nicht gesprochen werden, wenn sich die Einwirkung Stralsumber 5-5,50. Male, groß ber Bid. 1,10-1,40, mittelgroß 0,80-1,00, Stiege 4-6, halbe Stifte 1,50-2. Bidlinge, per Ball Kieler 3,50-6,00, auf eine rein innerliche Beunruhigung beschränke, die nicht mit der flein 0,60-0,80. Beringe ber Schod 5-9. Gefahr einer nach außen zutage tretenden Gegenwirkung ver­bunden sei."

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Wenn diese sehr zutreffenden Ausführungen des Cberlandes­gerichts Düsseldorf überall von den Revisionsinstanzen anerkannt würden, dann wäre eine Bestrafung wegen Boykotts auf Grund des groben Unfuaparagraphen gegenüber organisierten Arbeitern so gut wie ausgeschlossen. Der Nachweis, daß organisierte Arbeiter bei ihren Boykotts das Publikum in seiner unbestimmten Allgemeinheit gefährden oder auch nur beunruhigen, und daß dies auch nach außen in die Erscheinung tritt, dürfte wohl kaum zu erbringen sein.

Vermischtes.

dito

Stifte 3-4. Stablian, p. 100 Bfd. 30-35. Heilbutt 0,00. Sardellen, 1902er Schellfische Stifte 6-7, bo. ber Anker 95, 1904er 93, 1905er 90, 1906er 75-80. Schottische Vollberinge 1905 0,00, large 44-45, full. 38-40, med. 35-42, deutsche 37-44. Heringe, nene Matjes, per 1, To. 60-120. Sardinen, russ., Faß 1.50-1,60. Bratheringe, Büchse( 4 Liter) 1,50-1,75. Neunangen, Sodfaj 11, fleine 5-6, Riesen 14. Gier, Land-, per Schock 4-4,75. Butter per 100 Bid. Ia 114--116, IIa 110-114, IIIa 107, abfallende 95-100. Samre Girten Schock 4,10-4,50, Pfeffergurken 4,00-4,50. Startoffeln er 100 Bib. 0,00, magnum bonum 2,50-2,75, Daberſche 2,25-2,50,

Rosen 0,00,

weiße 2,00-2,25, Salatkartoffeln 6,00-7,00. Spinat ber 100 Pfund 25-30. Karotten per 100 Pfund 15-18. Sellerie, hiesige, her Schod 4,00-8,00, do. pommerfche 9,00-12,00. Zwiebeln große, ber 100 Bfd. 4,00-4,50, do. Meine 2,80-3,50. Do. hiesige( Berl) 0,00. Charlotten 0,00. Beterfilie, grin, Schodbund 1,50-2,00. Rohlrabi per Schock 0,00. Rettig, bahr., per Schock 2,40-4,80. Mobrriben ber 100 Pfund 3,00-4,00. Teltower Rüben per 100 pfb. 8-10. Weiße Rüben, große 0,00, fleine 0,00. Rote Rüben 3,00-4,00. Blumenkohl ital Eine Kirche vom Feuer zerstört. In der städtischen Kirche zu per Storb 2,50-3,00. Kohlrüben per Schock 2,00-2,50. Remscheid brach vorgestern Feuer aus. Wirfingfobl Ehe die Feuerwehr erschien, ber 100 Pfd. 3,00-4,25. Rotkohl per 100 Bfd. 3,00-5,00. war das ganze Drgelgebäude vollständig vernichtet. Mit großer Weißkohl 100 fb. 2,00-3,00. Rosenkohl per 100 Bid. 14-16. Mühe. konnten die Sakristeis und Altargeräte noch gerettet werden. Birnen, per 100 Bfd. Hiefige 0,00, böhm. 10-20, ital. 30-32. epfel, per Grünkohl per 100 fb. 5,00 7,00. Rhabarber 100 236. 7,00-10,00. Die Decke, das Gewölbe und die Wände der Kirche wurden der 100 Bib.. biesige 5-25, Gravensteiner 0,00. Tiroler in Fässern 0,00, Stifte artig beschädigt, daß die Benutzung der Kirche auf lange Zeit un- 30-60, Amerit. 20-38. Bitronen, Meifina, 300 Stüd 9,00-10,00, 360 Stüd möglich geworden ist. 8,00-9,00, 200 Stück 9-13. Apfelfinen, Jaffa , per Stifte 0,00, Murcia do. 714 er 16-23,50, Messina , 160 er, 8-13,00, bo. 200er 8,50-12,00, do. 300er 200 er Stifte 6-10, bo. 300 er 7-11, Valencia 420 er Stifte 13-24,00, 8-14, Blut 100er 7-9, do. 150 er 7,50-9,00, bo. 80 er 6,50-10. Ital. in Körben per 100 Bfd. 0,00. Mandarinen, Stifte 0,75-2,00, do. in Störben per 100 fd. 32-35.

Eine Kessel- Explosion. In Dresden erfolgte gestern vormittag in einer Fabrik in der Flemmingstraße eine Kesselerplosion, bei der ein Arbeiter getötet, zwei andere schwer verletzt wurden.

Ein brennender Dampfer. Aus Brest wird gemeldet: Vom Leuchtturm wurde gestern abend signalisiert, daß fünf Meilen von stehe. Mehrere

nis geben mußte. Die Revision des Angeklagten wurde am der Küste entfernt ein Dampfer in Brand ſieh, bie Manichaft bes Zentral- Verband der Maurer

Donnerstag vom Reichsgericht verworfen.

dampfer gingen sofort ab, denen es gelang, brennenden Schiffes in Sicherheit zu bringen. Es handelt sich um den Dampfer Colombo ".

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Lohnenden Verdienst durch die Strickmaschine Bienenkorb" stellte in ihren Anzeigen und Prospekten die Hausarbeiter- Strid- Ein neuer Fall von Laboratoriums- Best. Die Nowoje Wremja" maschinen- Gesellschaft( Firma O. C. Kunau, Hamburg , früher meldet aus Kronstadt : Auf dem Fort Alexander I., wo vor kurzem Zollvereinsniederlage, jebt Kolonnaden 21/23) den Reflektanten in ein Arzt an Bubonenpest gestorben ist, ist am 6. März auch der Arzt Aussicht. Seit langem sind unserem Hamburger Parteiorgan wie Todlewski erkrankt. Zwar ist eine Diagnose noch nicht gestellt, doch anderen Parteiblättern von unglücklichen Menschen, die durch die glauben die Aerzte, daß die Erkrankung mit der häufigen Vornahme pomphafte Reklame verleitet wurden zur Anschaffung der Maschine von Seriuminjektionen in Zusammenhang steht. zum Preise von 150 M., recht bewegliche Beschwerden zugegangen, in benen es heißt, daß fie der Maschine, für die sie ihr letztes Geld aus dem Aermelkanal dürfte nach Londoner Meldung abgelehnt werden, Der Aermel- Tunnel. Der Plan des Baues eines Tunnels unter gegeben, nicht entfernt den versprochenen und erhofften Verdienst er bevor er noch an das Oberhaus gelangt ist. Es ist nämlich Brauch, zielen könnten. Alle Aufforderungen an die Firma Kunau, die Maschine zurückzunehmen und den Betrag dafür zurückzuzahlen, daß derartige Projekte vom Unterhause abgelehnt werden, wenn die blieben erfolglos, ebenso die scharfen Kritiken, welche die Presse an antragstellende Gesellschaft nicht vorher die erforderlichen Mittel dem Verhalten dieser Firma übte. In mehreren Orten haben sich aufgebracht hat. In diesem Falle handelt es sich um die Gesell­die Geschädigten zusammengetan und gegen die Firma Kunau Zivil- schaft Dover Shettam, deren Verwaltung erklärt, daß sie nicht über flagen anhängig gemacht, so auch drei in Berlin wohnende, welche die zur Durchführung des Bauprojektes erforderlichen Gelder verfüge. Den Rechtsanwalt Dr. Sufe- Hamburg mit der Vertretung ihrer

Deutschlands .

Zweigverein Berlin . ( Bezirk Oranienburger Vorstadt.) Am 6. März verstarb unser Mitglied 137/7

Adolf Kunzner

im Alter von 46 Jahren an Magenkrebs .

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, den 10. März, nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des St. Elisabeth Kirch hofes in der Prinzen- Allee aus ftatt.

fuit

Um zahlreiche Beteiligung er­Die Verbandsleitung.

Zentralverband der Handels-, Transport-, Verkehrsarbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands . Verwaltungsstelle Berlin II.

Den Mitgliedern obiger Ber waltungsstelle hiermit zur Nach richt, daß unser Kollege, der Kohlenkutscher Karl Klisch

verstorben ist.

68/9

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 9. März, nach­mittags 4 Uhr, auf dem Christus­Kirchhofe in Mariendorf , Chauffee­straße 43, statt.

Die Ortsverwaltung Berlin II.