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Zur Plakatplacerei.
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hatte. Diese eigenartige Liebestätigkeit des Breslauer Polizei-| Mitgliederversammlung einzuberufen zur Stellungnahme zum Beschluß| Landgerichts sei verfehlt, denn es sei doch kein Verteilen me beamten wurde zur Anzeige gebracht. Der Przigode wurde vor der Danziger Filiale, beim Zentralverbande die Anstellung eines be- fondern ein Berkaufen, wenn der Schriftenverteiler, wenn ein Ko das Schwurgericht gebracht. Der Spruch der Geschworenen lautete foldeten Beamten zu beantragen, welcher die Agitation in Ost- und porteur die Schriften gegen Bezahlung an die Empfänger abgebe nur auf Schuldig des versuchten Amtsverbrechens. Das Westpreußen zu betreiben habe. Lediglich mit dieser vor Hier habe nun Angeklagter für das Berteilen der VersammlungsGericht verurteilte den Polizeibeamten zu sechs Monaten Ge- bereitenden Frage beschäftigte man sich in der Zusammen- einladungen von seinem Auftraggeber eine Entschädigung ers fängnis und zu einem Jahre Ehr verlust. Vor Gericht war noch funft. Gleichwohl wurde Brade angeklagt und halten, die nach der ausdrücklichen Feststellung des Landgerichts eine festgestellt worden, daß es Leute gab, die das Treiben des P. schon vom Landgericht Königsberg i. Pr. zu einer Geld- Bezahlung und nicht bloß ein Scheinmanöver gewesen sei. Es liege Tange" gekannt und verschwiegen hatten. Man weiß ja, wie hart strafe auf Grund der§§ 1 und 12 des Vereins somit ein entgeltliches öffentliches Verteilen vor, und Anderlei Anzeigen bestraft werden, wenn man nicht das Tipfelchen über gesetzes verurteilt, weil die Zusammenkunft eine an- getlagter könne gleich, unter Aufhebung der Vorentscheidung, freidemi" beweisen tann. meldepflichtige Versammlung zur Erörterung öffentlicher An- gesprochen werden. gelegenheiten die gewesen sei, B. zu Unrecht nicht angemeldet habe. Das Kammergericht Боб am Prozeffe wegen Streitpostenstehen und kein Ende. § 9 des preußischen Preßgesezes, der noch gilt, bestimmt: Dienstag dies Urteil auf und verwies die Sache zu Sechs Arbeiter in Haspe i.. sollten durch Streitpostenstehen " Anschlagzettel und Plakate, welche einen anderen Inhalt haben, nochmaliger Verhandlung an das Landgericht zurück. Die Fest- die öffentliche Sicherheit gefährdet haben und wurden je mit einem als Ankündigungen über gefeßlich nicht verbotene Versammlungen, stellungen der Borinstanz, so heißt es im Urteil, reichen nicht zur auf 30 M. lautenden polizeilichen Strafmandat bedacht. Die Polizei über öffentliche Vergnügungen, über gestohlene, verlorene oder Verurteilung aus: Allerdings ist nicht ausgeschlossen, daß auch in hatte einen Verstoß gegen die Regierungspolizeiverordnung vom gefundene Sachen, über Verkäufe oder andere Nachrichten für den dieser Vorbesprechung die allgemeinen Verbandsziele und damit 2. Februar 1900 tonstatiert. Aber das Schöffengericht, das gewerblichen Verkehr, dürfen nicht angeschlagen, angeheftet oder vielleicht öffentliche Angelegenheiten erörtert wurden. Es ist von den sechs Arbeitern angerufen wurde, befand, daß die anin sonstiger Weise öffentlich ausgestellt werden." Wegen Ueber- das aber nicht festgestellt. Außerdem ist sehr gut denkbar, daß man gezogene Regierungspolizeiverordnung dem Willen des Gesetzgebers tretung dieser Bestimmung wurde der Barbier Napieralla zu Berlin sich auf eine Erörterung der Fragen beschränkt hat, ob Geld genug widerspreche und sprach die Angeklagten frei. Dagegen bom Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er anläßlich zur Anstellung eines derartigen Beamten da sei und ob man mit legte der Amtsanwalt Berufung ein und so tam die Sache vor des Friseurgehülfenstreits das Bevilligungsplakat im Schaufenster dem Vorhandensein einer geeigneten Persönlichkeit rechnen könne. die Strafkammer des Landgerichts Hagen . Diese hängen hatte, das folgende Aufschrift zeigte:„ Achtung! Forderungen Das wären aber keine öffentlichen Angelegenheiten. Zu dem ist befand, die Regierungsvolizeiverordnung sei rechtsgültig; der Polizei der Friseurgehülfen hier anerkannt. Achtung!- Zweigverein des aus dem landgerichtlichen Urteil nichts über die Prinzipien und Ab- stehe daher auch die Befugnis zu, sie anzuwenden, wenn nach ihrem Verbandes der Friseurgehülfen Deutschlands . Dieses Plakat sichten des Gesamtverbandes zu ersehen. Ermessen die öffentliche Sicherheit gefährdet erscheine. Das freibleibt Eigentum des Verbandes." Den Einwand des Angesprechende Urteil des Schöffengerichts wurde aufgehoben und den Anflagten, es habe sich hier nur um eine Nachricht für den gewerb= lichen Verkehr gehandelt, ließ das Gericht nicht gelten. Es führte geflagten eine Geldstrafe von je 20 M. zudiktiert. aus, das Plakat sei dazu bestimmt gewesen, einen Druck auszuüben Der Bergmann Kupper verteilte am 29. September 1906 auf auf die, welche nicht bewilligt hätten, und zwar zugunsten der dem Wege von Camen nach Lünen an die Vorübergehenden Zettel, Friseurgehülfen, deren Bewegung von der sozialdemokratischen welche die Einladung zu einer Versammlung enthielten. Stupper, ber Partei gefördert worden sei. Ob Angeklagter bei Gestattung des kein gewerbsmäßiger Bettelverteiler ist, hatte von seinem Auftrag Aushangs seine Geschäftsinteressen wahrnehmen wollte, sei uner- geber für das Verteilen 50 Pf. erhalten. Eine polizeiliche Erlaubnis heblich gegenüber dem politischen Charakter des Plakats. Es hatte er nicht. Kupper wurde angeklagt und in zweiter Instanz vom handele sich nicht um eines der durch§ 9 freigegebenen Plakate. Landgericht Dortmund zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich Angeklagter legte Revision ein, zu deren Begründung Rechts- gegen§ 10 des preußischen Preßgefeßes vergangen habe. Nach anwalt Dr. Heinemann geltend machte: Das Landgericht rechne diesem Paragraphen in der durch§ 30 des Reichspreßgesezes erauch damit, daß der Angeklagte selber lediglich seine wirtschaft- haltenen Fassung bedarf der polizeilichen Erlaubnis,„ wer auf öffentlichen Zwecke verfolgte. Das müsse aber nach dem Gesetz ent- lichen Wegen, Straßen, Plägen und an anderen öffentlichen Orten scheidend sein. Die Auslegung des Landgerichts sei falsch. Wenn unentgeltlich Bekanntmachungen, Aufrufe oder Plakate berdas Plakat nun lauten würde:" Ich habe bewilligt. Napieralla. teilen" will. Das Landgericht führte nun begründend aus: Das ist zutreffend. Der Verband!" Dann wäre es doch zweifel- Von der Entschädigung von 50 Pfennig, die S. erhielt, sei allerLos ein rein geschäftliches. Auf die Form könne es aber rechtlich dings nicht anzunehmen, daß sie nur erfolgte, um den Verteiler doch nicht ankommen. Ausschlaggebend sei nur, was der bezweckte, der Bestrafung zu entziehen. Es sei eine Entschädigung geder es ausstellte. wejen. Gleichwohl sei ein entgeltliches Verteilen, was
Entgeltliche oder unentgeltliche Verteilung von Druckschriften?
Danach stände der Schußmann höher als der„ unabhängige" Richter.
19.RO
Eingegangene Druckschriften.
Die erfolgreiche Reklamation gegen zu hohe Steuerberanlagung. Praktischer Ratgeber. Formulare nebst preußischem Eiufommensteuergeset vom 19. Juni 1906. Preis 1,30 Mark. Verlag L. Schwarz u. Komp., Berlin S. 14. Aus dem Lande der Unzufriedenen. Gedanken über Bolt, Heer und System. 1,50 Mart. Verlag H. Walther, Berlin W. 30. Kürschner's Deutscher Reichstag 1907. Mit Porträts und Biographien der Abgeordneten. Preis 60 Pfennig. Berlag H. Hillger, Berlin W. 9. Germanus. Liegt die Schaffung eines Fünf- Milliarden- Eisenbahnfonds im vaterländischen Interesse? 1 Mart. Verlag J. Harrwis Nachflg., Berlin SW. 48.
Witterungsübersicht vom 14. März 1907, morgens& Ihr.
Slationen
Barometer
Wind
richtung
Windstacke
Better
2 wolfig
Temp. n. G.
6° G.= 4° N.
Stationen
Barometer.
stand mm
richtung
Wind
Windstärke
1 Haparanda 758 N
Weller
2 bedeckt
Das Kammergericht verwarf aber die Revision mit folgender durch§ 10 des preußischen Preßgesezes nicht getroffen würde, Begründung: Hier handele es sich um den§ 9 des Gesezes. Dieser nicht anzunehmen. Denn nach dem allgemeinen Sprachgebrauch berbiete allgemein das öffentliche Anschlagen usw., abgesehen von fei als ein entgeltliches Verteilen diejenige Abgabe von Sachen zu den angegebenen Ausnahmen. Es könnte höchstens dem Angeklagten verstehen, bei der seitens des Empfängers ein Entgelt gegeben zugute fommen, wenn er eine geschäftliche Anzeige gemacht hätte. werde. Nicht entscheidend wäre somit, daß Angeklagter von seinem Das Gegenteil sei aber vom Landgericht tatsächlich festgestellt", Auftraggeber eine Entschädigung erhalten habe. Er hätte, da nach Swinemde. 750 weil es nicht von dem Angeklagten ausgegangen sei, sondern Meinung des Landgerichts ein unentgeltliches Berteilen vorlag, einer Hamburg 750 SSD 3 Schnee 1 Belersburg 758 SSD Schnee vom Gehülfenverband. Der habe nach der Feststellung etwas durch polizeilichen Erlaubnis bedurft. den Angeklagten bekannt gemacht. Es sei nicht so, daß man hier sagen könne, daß lediglich ein geschäftlicher Zweck des Angeflagten verfolgt würde. Ein anderer Zweck sei noch damit verbunden gewesen. Die Revision müsse an den Feststellungen fcheitern.
Deffentliche Angelegenheiten.
Was alles als„ öffentliche Angelegenheit" konstruiert wird, um eine Anklage auf Grund des Vereinsgefezes aufbauen zu können, geht selbst dem Kammergericht zu weit. Der Vorsteher Bracke der Filiale Königsberg des Tapeziererverbandes hatte eine Anzahl Mitglieder zusammenberufen, um sie darüber zu hören, ob es ratsam sei, eine
der Inserate
Ferdinand Bonns
die Redaktion dem ublikum gegenüber feinerlei
Berantwortung.
Theater.
Anjang 8 Uhr.
Berlin
752 S2
758 S
d
2 Scilly 2 lberdeen -0 Baris
5 halb bd.
Temp. n. C.
50 G.= 4º R.
-11
18825
3 bededt 768 NW Der Angeklagte legte Revision ein. Sein Vertreter Rechts- Frantj.a.M. 753 S 5 Schnee 756 WNW 4 heiter anwalt Wolfgang Heine rügte Verkennung des Begriffs München 5 Schnee 761 N 3 wolfig des unentgeltlichen Berteilens im Sinne des§ 10 des preußischen Bien 758 23 4 moltig Preßgesetzes und plädierte für sofortige Freisprechung. Wetter Prognose für Freitag, den 15. März 1907. Das Kammergericht folgte am Donnerstag Beitweise heiter, aber sehr beränderlich mit geringen Niederschlägen, diesem Antrage und erkannte, im Gegensatz zu den Wünschen mäßigen westlichen Winden, etwas tälterer Nacht und wenig veränderter des Vertreters der Oberstaatsanwaltschaft, auf Freisprechung. Temperatur. Das Kammergericht geht davon aus, daß unter einem entgelt lichen öffentlichen Verteilen, wozu, wenn es nicht gewerbsmäßig Dresden Wafferstand am 14. März. Elbe bei Aussig 67 dp. Elbe bei Magdeburg 2,21 Meter, Elbe fei, feine Erlaubnis nötig wäre, ein solches Verteilen zu bei Straußfurt Meter. Dder bei Ratibor 1,43 Meter. Oder verstehen fei, 100 der Verteiler bon seinem Auftrag bei Breslau Oberpegel-0,48 Meter. Neißemündung 1,79 Meter. Dder geber ein Entgelt, eine Entschädigung erhalte. Die Auffassung des bei Brieg 2,64 Wieter.
Schiller- Theater.
Schiller- Theater O.( Ballmer Theater).
Freitag, abends 8 Uhr: Narrenglanz.
Freitag, den 15. März. Neues Schauspielhaus
Anfang 72 Uhr.
Kgl. Opernhaus. Der Evangeli
mann.
| Schiller- Theater Charlottenburg . Freitag, abends 8 Uhr: Im bunten Rock.
Spielmannsbama in 4 Atten Zuſtſpiel in 3 Aufzügen von Franz
Rudolf Rittner.
Sonnabend, abends 8 Uhr: Im bunten Rock. Sonntag, nach m. 3 Uhr: Maria Stuart . Sonntag, abends 8 Uhr: Narrenglanz.
Schiller- Theater N.
Kgl. Schauspielhaus. Ballenfteins Torquato Tasso Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater.
Tod.
Deutsches. Romeo und Julia . Rammerspiele. Frühlings Erwachen. Anfang 8 Uhr. Neues Schauspielhaus. Torquato Tasso.
Lortzing . Das Glöckchen des Eremiten. Anjang 8 Uhr.
Schiller 0. ( Wallner Theater.) Narrenglanz.
Schiller- Theater Charlottenburg . Jm bunten Rod. Schiller N.( Friedrich Wilhelm städtisches Th.) Adieu, Therese. Sein Alibi.
Westen. Die lustige Witwe.
Kleines. Allerseelen.
Neues. Meißner Porzellan.
berzollen?
Anjang 7 Uhr. Sonnabend: Gastspiel: Weh' dem, der lügt. Anfang 7 Uhr.
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Anfang 8 Uhr.
Abends 8 Uhr: Adieu, Therese. Hierauf: Sein Alibi.
Urania.
Wissenschaftliches Theater. 8 Uhr:
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Kleines Theater.
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Sonnabend: Ein idealer Gatte.
Zirkus Schumann
Heute, Freitag, den 15. März: Fortjehung der großen internationalen
Ringkampf- Konkurrenz
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Nejidenz. Haben Sie nichts zu Abends 8 Uhr: Allerseelen.
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Deutsch Amerikanisches. Cousin
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Das Glöckchen des Eremiten.
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b. Schönthan u. Freiherrn v. Schlicht. Sonnabend, abends 8 Uhr: Der Kaiserjäger. Sonntag, nach m. 3 Uhr: Maria Stuart . Sonntag, abends 8 Ub r: Die Braut von Messina.
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Täglich abends 8 Uhr:
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Anfang 8 Uhr. Sonnabend 4 Uhr: Mar und Morig. 8 Uhr: Der Hüttenbesizer.
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Direktion: Rob. Dill. Brunnenſtr. 16. Novität! Novität!
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Anfang 8 Uhr. Entree 30 Pf. Sonnabend: Große Extravorstellung: Menschenhaß und Neue.
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