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2. Beilage zumVorwärts" Berliner Volksblatt. Nr. 383. Freitag, deu 3. Dezember 1893. 9. Jahrg. Oktober. Untermneuen Knvs�. i. 8. 10. 11. 12. 13. 14. 15. «r 17 19. 21. 22. 24. Bremen  . Genosse G o t t l i e k>. Redakteur derBremer Bürger-Zeitung", wegen Beleidigung eines Arztes einen Monat Gefänguiß. Groh-BeiincSenbeck. Genosse Schräder wegen un- erlaubter öffentlicher Verbreitung von Schriften vom Schöffengericht K Tage Gefängnijs. Polizeiinandat drei Wochen Gefängniß. Laugenbiclan. Genossen L u x, Redakteur desProletariers aus dem Eulengebirge", und Kühn wegen Polizeibeleidi- gung angeklagt; ersterer freigesprochen, letzterer 150 M. Geldstrafe. Dessau  . Genosse Schöps, Redakteur desVolksblatts für Anhalt", wegen Schwurgerichts-Belerdigung 50 M. Geldstrafe. Fürstrnbcrg. Genosse Döring wegen unbefugter Druck- schristenverbreitung 12 M. Geldstrafe. Berlin  . Genosse Weber aus Hannover   wegen Belei- digung der deutschen   Armee 3 Monate Gefängniß. Sangcrhauscu. Genosse Herr l in g von der Anklage, gelegentlich politischer Versammlungen unerlaubte Schank- wirtyschaft betrieben zu haben, freigesprochen. Wegen gewerbsmäßiger Wahrnehmung von Rechlsangelegenheiten 5 M. Geldstrafe. Zwickau  . Das gegen Genossen G l a d e w i tz gefällte Ilrtheil, 1 Jahr Gefängniß, wegen Beleidigung einer Berg- werls-Verwaltung vom Landgericht bestätigt. Taaau. Die Mitglieder der Maifest-Konnnission von der Anklage der Ueberlrctung deS Vereinsgcsetzes, sowie groben Unfugs freigesprochen. Halle. Zigarrenhändler H offin an n wegen Staatsan- walts-Beleidigung 3 Monate Gefängniß. Genosse Hof- m e i st e r von der gleichen Anklage freigesprochen. Mülheim   a. R. Genossen Potthof und Schöpper ron der Anklage der unerlaubten Schristenverbreitung in der Berufungsinstanz freigesprochen. Magdeburg  . Genossen Fritsche, Rucker, Bock, Schneider, S t r o h f u ß wegen Meineid je 1 Jahr 5 Monate Zuchthaus   und je 5 Jahre Ehrverlust. Frankfurt   a. M. Die Gcwerbegerichtsivahl-Kommisston von der Anklage der Ueberlretnng des Vereinsgesetzes frei- gesprochen. Berlin  . Genosse Grönheim, Redakteur desVor- wärts". wegen Majestätsbelcidigung 3 Monate Festungs­haft. Köpenick  . Genossen Donner und Wolsdorf  'ans Verlin von der Anklage der Bettelei freigesprochen. Die- selbe sollte durch Anbieten von Parieibono begangen sein. Leipzig  . Genosse Breuer, Redakteur derWnrzeiier Zeitung", wegen Majestätsbelcidigung vier Monate Gc- sängniß. Tenchcrn. 3 Mitglieder des dortigen Vergniigiings- Vereins wege» angebticher Nebertretung de» Vereinsgesetzes 1° 12 M. Geldstrafe. Berlin  . Tischler Bier wegen groben Unfugs(Aufhissen einer rothen Fahne) 10 M. Geldstrafe. Burg. Die 3 Vorstandsmitglieder des Wahlvere,»s von der Anklage der Uebertrelnng des Vereinsgesetzes frei- gesprochen Schweidnitz  . Laiigenbielall sängniß. Elberfeld  . Genosse Gewehr, Redakteur der Presse", wegep Beleidigung 100 M. Geldstrafe. St. Ingbert. Genosse Dülkens wegeil unerlaubter Schristenverbreitung 20 M. Geldstrafe. Bielefeld  . Genosse K o b u s ch, Redakteur derVolks- wacht", wegen Staatsanivalts-Beleidigung 3 Monate Ge­fängniß. Elberfeld  . Genosse Grimpe. Verleger derFreien Presse", wegen Uebertretung des Postgesetzes von der Ober- postbirektion in Düsseldorf   fenrafmandai in Höhe von mehr denn 600 M. Desgleichen ia seiner Eigenschaft als Expedient derselben die vierfache Summe der angeblich der Post verloren gegangenen Portis, nebst Koste  » und Strafen, in Höhe von über 1000 M. eventuell je vier Wochen Hast. Breslau  . Genosse Thiel, Redakteur derVolksmacht". wegen Gutsbesitzerbclcidigung 300 M. Geldstrafe. Staats- anivaltsantrag: 200 M. Tortmund."Genosse lg er wegen Uebertretung des Vereinsgesetzes»1 M. Geldslraße. Bockenheim  . Genosse Peterhaus wegen Uebertretung des prenßischen Preßgesetzes 15 M. Geldstrafe. Leipzig  . Buchdrucker G a s ch, Redakteur desKor- respondent", wegen Beleidigling 150 M. Geldstrafe. Bielefeld  . Genosse S l o m k e wegen Majestälsbeleidigung 3 Monate Gefängniß. Erfurt  . Genosse Steg mann wegen Aufreizung zum Klassenhaß 30 M. Geldstrafe. Drcöden. Genossen Eimcrt, Barthel und Werner wegen Veranstaltung eines angeblich unerlaubten Aufzuges je 20 M. Geldstrafe. Fiirstenberg. Genosse D ö h r i n g wegen Polizeisergeanten- Beleidigung 20 M Geldstrafe. Köuiasberg. Maurer Krause wegen Majestäts- beleidig», ig 1 Jahr Gefängniß. Von zwei weiteren An- klagen wegen Gotteslästerung und Erregung öffentlichen Aerzernissee freigesprochen. Leipzig  . Genosse Thie! wegen Revier- Kommissar- Beleivignng 200 M. Geldstrafe. Saatfeld. Genosse Becker, Redakteur desVolksblatts", wegen Pastoren- und Lehrerbeleidigung 50 Mark Geld- strafe. Schweidnitz  . Genosse Feldmann, Redakteur des Proletariers aus dem Enlengebirge", von derAuklage der Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen freigesprochen. Staatsanwaltsanrraa: 3 Monate Gefängniß. Dortmund  . Genosse Gürtler wegen Gewerbesteuer- hinterz�ehniig(Vertreiben von Parteischristen in einer Parteiversammlimg) 30 M. Geldstrafe. Elberfeld  . Genosse H n l h, Redakteur derBergischen Arbeiterilimme  ". wegen Polizeibeleidignng 30 M. Geld- strafe. Mülhausen   i. E. Genosse Martin, Redakteur der Elsaß-Lothr. Voli'ztg.", vom der Anklage deu katholischen St. Josephs-Verein" beleidigt zu haben, freigesprochen; alle Kosten, auch die Auslagen des Verklagten, dem Kläger auserlegt. Berlin  . Paul Ernst  , früherer Redakteur derBerliner Volks-Tribüne", wegen Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten SOO M. Geldstrafe event. 50 Tage Gefängniß. Staats- onwalts-Antrag 6 Monate Gefängniß. Tnsseipoxf. Der Vorstand der Filiale desDeutschen Weber Nied en siehe aus Nieder­wegen Majestütsbeleidignng 2 Monate Ge- Freien 25. 27. Oktober. SchuhmachcrverbaudeZ" von der Anklage der Uebertretung des Vereinsgesetzes in zweiter Instanz freigesprochen. Annen. Genosse Gläser wegen groben Unfugs 15 M. Geldstrafe. Stollberg  . Genosse Meißner wegen öffentlicher Stadt- raths-Beüidigung 30 M. Geldstrafe. Kassel  . Genosse Huhn, Redakteur vomVolksblatt für Hessen  ", vom Schöffengericht wegen groben Unfugs 10 M. Geldstrafe. Vom Landgericht freigesprochen. Jean Martin, Redakleur derElsaß-Lothr. Volks-Ztg." wegen Beleidigung 15 M. Geldbuße. Augsburg  . Genosse B r e d e r, Redakteur derAugsb. Vol'ks-Zeitung", wegen Werkmeister-Beleidiguug 50 M. Geldstrafe. Wege» Bäckermeister-Beleidigung 25 M. Geldstrafe. Breslau  . Genosse Thiel, Redakteur derVolkswacht", wegen Majestätsbeleidigung 9 Monate Gefängniß. Beutheu. Vier Genossen, darunter Genosse Kunert, wegen Betheiligung an einer nicht angemeldeten Aer- sammlung je 3 M. Geldstrafe. In der von der Staats- anwaltschaft eingelegten Revision Genosse K. zu 50, ein anderer zu 30 M, zwei Genossen zu je 10 M. verurtheilt. Würzen. Ter Redakteur derWnrzener Zeitung" wegen Bnrgermeister-Belcidigung 2 Monate Gefängniß. Elberfeld  . Genosse L i n x w e i 1 e r, Redakteur der Elberf. Fr. Presse", wegen Beleidigung eines Maurer- Meisters, der einen Arbeiter mißhandelt hatte, 3 Monate Gefängniß. Jusgcsammt 7 Jahr 1 Monat Zuchthaus, 4 Jahr 8 Monat 8 Tage Gcfäugniß, 3 Monat FestnugShaft, 3784 M. Geldstrafe und Jahre Ehrverlust. Der P a r t e i v o r st a n d. 29. 31. Ahlwardt   und dieJudenfliutcn". III. Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Vorsitzende Land- gerichtsdircklor B r a u s e w e t t e r fest, daß die gestern Abend auf Antrag des Angeklagten noch geladenen Zeugen Brettschneider und Pferdebahnkntscher Richter nicht zur Stelle sind. Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Oberst von Brackel das Wort, um eine falsche Auffassung, welche er in einem Theile der Zeitungsberichte gefunden, zu berichtigen, damit nicht falsche Konsequenzeii daraus gezogen werden. Zu- nächst habe er das. was er von dem sehr sandigen Exerziermatz gesagt hat, bei welchem vielleicht Sand in den Gewehr- tauf gekommen, nicht ans das 24. Regiment, sondern auf das 52. Regiment bezogen. In dein Zeitungsbericht stehe ferner eine Aeußerüng von ihm:in der ersten Zeit der Fabrikation kommen natürlich mehr Korntreibereien vor." Es konnte daraus der falsche Schluß gezogen werden, daß es sich um eine ungesetz- liche Mäßregel handelt. Es sei. aber gesetzlich gestatket, daß Korne rechts und links von der Normäl-Äoinsiellung �/roo Milli- nicter stehe» dürfen. Er habe durch seine Aeußcrung nur an- deuten wollen, daß die Fabrikation in allen Fabriken im Laufe der Zeit so vorgeschritten ist. daß von der Mitte der Fabrikation an ein Nachtteiben so gut wie garnicht vor- gekommen ist. Was dann die vom Angeklagten erwähnten llte- paratnren betrifft, welche bei der sächsischen Armee bei einer Landwehrübnng vorgekommen sein sollen und wobei angeblich 132 Gewehre unbrauchbar gewesen sein sollen, so handelt es sich vielleicht nicht um 132 Gewehre, sondern um 132 Repara­turen, die aufgenoinmen sind. Dies würde eine außerordentlich geringe Zahl sein, denn bei solcher Aufnahme sind auch die minimalsten und unschädlichsten Sachen, die schließlich vielleicht gnr nicht reparirt werden, sondern sich nur als Schönheitsfehler darstellen. Wenn nach einer Land- wehrübnng nur 132 Reparaturen aufgenommen werden, so ist das ein Zeichen, daß mit den Gewehren bei der Truppe mit großer Vorsicht umgegangen worden ist. Angekl.: Ter Hen Sachverständige hat gestern gesagt, daßdie Schäden an den Gewehren vielleicht durch Eindringen von Saud ver- ursacht worden sein können. Ich spreche ans eigener Erfahrung) wenn ich sage, paß wirbei V ionville und Le Maus unsere Gewehre vor staub, Sand und Schnee nicht haben schützen können, und sie haben doch ge- schössen. Würde aus dem, was der Sachverständige gesagt hat, nichl der Schluß zu ziehen sein, daß die Gewehre im Kriege über­haupt unbrauchbar sind? Oberst v. Brackel: Der Angeklagte begiebi sich hierauf ein Gebiet, das gar nicht zur Sache gehört Ich kann nicht wissen, ob das richtig ist, was er hier von Vionville und Le Maus gesagt hat, das aber weiß ich, daß jedes Gewehr, welches voll- gestopft ist, mit seltenen Ausnahmen auseinandergeht. Ter An­geklagte dreht also die Frag- so, daß es sich nicht um den hier verhandelten Spezialsall handelt, sondern um die Frage, ob die Gewehre überhaupt kriegsbranchbar sind. Darüber hat aber nicht der Angeklagte zu entscheiden, sondern nur die Militärbehörden. Dies ist also eine Frage, die hier gar nicht hingehört Vors.: Mir scheint auch, daß der Angeklagte wieder alles Mögliche heranzieht, was nicht zur Sache gehört Er ist zetzt beim Krieg von 1370, sehr bald wird er vielleicht beim Krieg von 1813/14 sein. Angekl.: Ich nehme nur meine Gerechtsame wahr. Nun habe ich noch an den Herrn Larella eine Frage. Als ich eines Tages bei dem Untersuchungsrichter war, trat ein aller Mann, der sich Barella nannte, zu mir heran und sagte, daß meine Sache gut stehe, ca. sei» Sohn auf den ersten Blick gesehen habe, daß das Material nicht gut sei. Ist das vielleicht Ihr Bater gewesen oder bin ich das Opfer einer Mysusikation geworden? Sachverständiger Barella: Mein Vater lebt nicht mehr. Angekl.: Haben Sie vielleicht einen Onkel? B a r e l l a: Ja, aber ich weiß von dieser Geschichte gar nichts. Angekl.: Dem, ist es Ihr Onkel gewesen. Präs.: An- geklagler, ich begreife nicht, daß Sie nicht Wesentliches von Un> wesentlichem unterscheiden können. Sie sollen uns beweise», daß die Löwe'schen Gewehre kriegsnnbrauchbar sind, Sie werden aber doch einsehen müssen, daß Sie keinem Menschen diese lieber- zengung' beibringen können. Rechtsanwalt H e r t w i g: Herr Präsident, dann könnten wir uns ja jede weitere Beweisausnahme ersparen. Präs.: Das überlasse ich Ihnen. Angekl.: Ich habe noch eine Bemerkung zu machen. Als gester» Herr Barella erklärte, daß er einen Kasten von schlechtem Material geliefert habe, erwiderte Major Kühne sofort, daß sie dafür nicht vernnt- wortlich gemacht werden könnten, da der Staat das Material liefere. Im Widerspruche zu dieser Behauptung steht nun die gestrige Bekundung des Zeugen v. Querfurt  , welcher erklärte, daß ihm 4<M> Stück Kästen von der Firma Löwe u. Co. direkt bestellt seien. Es folgt nun der Anklagepnnkt in Betreff der Behaup- tung des Angeklagten, daß bei der Stempelung Pflichtwidrig- leite» vorgekommen seien. Major Hann ig giebt eine genaue Darstellung des Geschäfts- ganges, wie er bei der Stempelung der Gewehre und deren Abnahme gehandhabt wurde. Nachdem die einzelnen Gewehrtheile fertig- gestellt waren, wurden sie zunächst von den Löwe'schen Ange- stellten geprüft und dann nach' dem großen Revisionssaale ge- bracht. Hier wurden sie von Iben Militärbeamten revidirt und dann von den Löwe'schen Leuten, aber unter unmittelbarer Auf- ficht der Beamten, gestempelt. Der Stempel mußte stets von den letzteren bei sich geführt oder unter sicherem Verschluß gehalten werden. Nachdem" um die Haltbarkeit zu erproben, der Beschuß unter verschärften Bedingungen vorgenommen worden war, wurde dies wiederum durch eine Stempelung an bestimmter Stelle des Gewehrs gekennzeichnet. Das Gewehr ging in die Fabrik zurück, um dann in fertigem Zustande der Anschußprobe unter- worfen zu werden. Auch die hierauf folgende Stempelung konnte von Arbeitern der Löwe'schen Fabrik vorge- noimnen werden, aber der Büchsenmacher mußte den Stempel bei sich führen und den Arbeiter überwachen. Das durch- geschossene Gewehr ging in die Fabrik zurück, um gereinigt zu werden. Es wurde dann einer nochmaligen Revision unter- worfen und blieb 4 bis 7 Tage in einem verschlossenen Ver- schlage stehen. Nach nochmaliger Besichtigung erfolgte dann die Uebersührung nach dem Magazin in Spandau  . Es geschah dies durch einen eigens dazu eingerichteten Transportwagen. Das Gewehr liege darin wohl annähernd fest, es komme aber doch vor, daß einige durch den Transport kleine Schönheitsfehler erlitten. Ter Wagen wurde verschlossen, versiegelt oder plom- birt, ein unbefugtes Oeffnen sei kaum möglich. Kirch war"bei der Revisionskommission, die in Spandau   die Gewehre abnimmt und die Gewehre nochmals revidirt, um etwa durch Zufälligkeiten entstandene Fehler festzustellen und zur Ab- stellung zu bringen. Ein vom Angeklagten behauptetes Ein- schmuggeln nuangeschossener Gewehre würde nur möglich sein, wenn die Beamten pflichtvergessen handeln oder eine ganze An- zahl von Personen sich zu perfidem Handeln verbindet. Zeuge Johannes Streicher, Oberbüchsenmacher, f. Z. erster Revisionsbeamter beim Abnahme-Kommando giebt gleichfalls Auskunst über die verschiedenen Stempelungen, welche an den einzelnen Gewehrlheilen, dann nach dem Beschuß und nach Zusammenstellung des Gewehres vorgenommen wurde. Wenn das durchgeschossene Gewehr gestempelt wurde, so geschah das durch einen dazu besonders beslellten Büchsenmacher mit einem besonderen Stenipel. Ter Büchsenmacher konnte auch einen Ar­beiter stenipeln lassen, jedoch geschah dies unter Aufsicht und Verantwortlichkeit des Büchsenmachers. Die durchschossenen Ge- wehre wurde» dann gründlich gereinigt und von den Büchsen- uiachern noch einmal mit besonderem Stempel versehen. Hatten die G e- wehre die letzte Revision überstanden, so kamen sie in ein Magazin und wenn eine genügende Anzahl beisammen war, wurden sie unter Aufsicht eines Offiziers in den Löwe'schen Ge- wehrwagen gepackt, letzterer verschlossen und nach Spandan ge- schafft. Dort wurden die Gewehre mit größter Peinlichkeit ab- genommen. Das Versiegeln und Plombiren der Wagen halte er gar nicht für so nöthig, denn nicht das Siegel und die Plombe garäntire die Brauchbarkeit der Waffe, sondern der Stempel. Er ivisse nicht, ob es Vorschrift war, daß die Gewehre in den plombirte» Gewehrwagen gepackt wurden, er glaube, es war nur übergroße Vorsicht der Firma Löwe, welche die Gewehre einzeln außerordentlich vorsichtig verpackte. Hiernach überreicht der Vertheidiger einen neuen schriftlichen Beweis- bezw. Vcrtagungsantrag. Der Angeklagte macht darin geltend, daß, da er an Händen und Geist gebunden, physisch und geistig außer Stande sei, den Verhandlungen mit der nöthigen Aufmerksamkeit zu. folgen. Da es sich nur um Beleidigungen von Privatpersonen handele, so liege kein Anlaß zur lleberhaftung des Verfahrens vor und es könne für das Verfahren auch be- langloS sein, ob der Angeklagte am 5. d. M. in Arnswalde   ge­wählt wird oder nicht. Vors.: Wie wenig beschleunigt die Sache worden ist, ersteht: mau daraus, daß der Angeklagte und sein Vertheidiger eine Nach ­frist für ihre Rückänßerung beantragt und gewährt erhalten habe',«. Der Angeklagte hat Monate hindurch gewußt, wohin er seine Vertheidigung zu richten hat und hat vom Frühjahr an bis st.-tzt Zeit gehabt, seine Vertheidigung vorzubereiien. Das sei doch gar nicht eine so große Arbeit. Nach Ablauf der Frist ist r,om Angeklagten und vom Vertheidiger keine Zeile eingegangen. Von einer überhastendeu Beschleunigung ist also gar keine Rede und die Aufstellung des Angeklagten als Reichstagskandidat_ für Arnswalde   hat auf mich und den Gerichtshof absolut leinen Eindruck gemacht. Ter Gerichtshof hat keine Neigung, diese Sache irgendwie mit der Wahl zusammen zu bringen. Daß der Verkehr des Angeklagten mit seinem Vertheidiger erschwert ist. kann ich auch absolut nicht zugeben; nach der Straf- Prozeß- Ordnung hat der Vertheidiger jederzeit das Recht, mit seinem Klienten zu verkehren, und der Vertheidiger hätte die Freiheit gehabt, alle Tage nach Plötzensee hinauszugehen. Rechtsanwalt Hertwig: Was da von Beschleunigung ße- sagt ist, soll natürlich kein Vorwurf gegen den Gerichtshof fem. Es läßt sich doch aber nicht leugnen, baß die Slrafanträge. die der Angeklagte gegen die von ihm Beleidigten gestellt hat, von der StaatsarnvaUschast mit einer beispiellosen Schnelligkeit ab- gelehnt worden sind, ohne daß ihm bis jetzt eine schriftliche Be- gründung zugegangen ist. Erster Staatsanwalt Drescher: Ich muß den Vorwurf des Verlheidigers zurückweise». Ich gebe zu, das; in Sachen der qu. Strafanzeige mit ganz besonderer Beschleunigung verfahren worden ist, aber ich würde es in jedem anderen Falle ebenso ihn», wenn ich einem ganz beispiellosen Verschleppungsantrage gegenüber stehe. Da ist meiner Ansicht nach eine prompte Er- ledigung geboten. Vors.: Es ist ja eine alte Manie, die Gerichtsbehörden anzugreifen. Wir werden angegriffen, wenn eS zu lange dauert und nun wieder, wenn es schnell geht. In diesem Falle ist die Vornnlersuchnng mit der denkbar größten Gewissenhaftigkeit und dem größten Eifer geführt worden. Angekl.: Ich hatte natürlich ein Interesse daran/zu ver- suchen, die Sache erst zur Verhandlung gelangen zu sehen, wenn ich aus freiem Fuße bin. Tie Abgabe meiner Denunziation an das Landgericht Ii war durchaus richtig, denn der Thatort, um welchen es sich dabei handelte, ist Marlinikenfelde und Spandau  . Der Beweisantrag des Angeklagten bringt eine ganze Reihe von Personen in Vorschlag, welche über schlechte Beschaffenheit der Löwe'schen Gewehre, Durchstechereien w. bekunden sollen. Ferner wi.o beantragt, den Reichstags-Abgeordneten Schneider i» Wien  , den Ingenieur Paasch, den Prof. Rohling und Osman B e y in Kairo   über die staatsgefährlichen Tendenzen der allianoo israeiits universelle zu vernehmen, ebenso den Dr. K u s s e r o m von der Bergakademie   darüber, daß die Löwe'schen Gewehr- Eisentheile zu viel Schwefel enthalten. Ter Buchhändler Gloß in Dresden   soll bekunden, daß die Bülow'sche Expedition in Ostafrika   infolge der schlechten Löwe'schen Gewehre zu Grunde gegangen ist. dasselbe wird unter Berufung auf Zeugen von der Zintgraf'schen Expedition behauptet, ebenso sollen eiiteM Herrn Jansen in Hamburg   schlechre Gewehre übcrschickt worden sei». Vor s.: Schließlich werden Sie uns wohl ilocb ganz Afrika   vorführen wollen! Angekl.: Ich halte das doch für sehr wichtig, denn es handelt sich in Afrika