uu die einzigen Fälle, in welchen die Löwe'schen Gewehre imKriege erprobt worden sind.Staatsanwalt: Eine Unterbrechung der Verliandlungzum Zwecke der Vörladung von Zeugen würde nicht nolhwendigsein._ Dem Antrage, die hier wohnenden Zeugen vorzuladen, treteich bei, meineindessen, daß eine Vernehmung sämmtlicher Zeugen nichtnothivendig ist. weil über dieselbe Thatsache eine ganze Reihe andererZeugen vorhanden ist. und ich gerade im Interesse des Angeklagtendiejenigen Zeugen ausgewählt habe, welche so viel wie möglichzu Gunsten des Angeklagten auszusagen im stände waren. Ichwiderspreche aber direkt einer Ladung des Buchhändlers G l ö ß,der aus eigener Wissenschaft nichts bestätigen kann. Ganz un-erheblich ist die Behauptung, daß die Bülow'sche Expedition durchSchuld der Löwe'schen Gewehre untergegangen ist." Ob in AfrikaGewehre geplatzt sind, ob dies Löwe'sche Gewehre waren, ist fürdiese Sache gleichgiltig, denn es handelt sich nicht um Gewehre,die dem Staate geliefert, sondern nur solche, die aus Ausschuß-theilen hergestellt sind. Dasselbe ist bezüglich der Behauptung überdicZintgraf'scheExpedition zu sagen. Schließlich wird derAngeklagtenoch mit dem Beweise hervortr.ten, daß irgendwo ein von Löwesabrizirtes Jagdgewehr auf der Jagd geplatzt ist! Alle Beweisebezüglich der Alliavce israelite erübrigen sich nach nieinerMeinung. Schon durch die bisherigen Verhandlungen ist dochwoh' erwiesen, daß den Leiter» der Fabrik ein solcher Auftrag.wie ihn der Angeklagte behauptet, von der AUiaacö israelitenicht cri heilt ist. Die Tendenzen dieser Alliance interessirendaher für diesen Prozeß gar nicht und ich würde meinerseitsjetzt auch auf die Vernehmung der Herren Dr. Neumann undProfessor Lazarus verzichten können.Die Nertheidigung schließt sich diesem Verzicht nicht an.Der Angeklagte führt noch einmal aus. daß ihm an der Ver-nehmung der vorgeschlagenen Zeugen sehr viel liegt. Er habebehauyiet, daß die Löwe'schen Gewehre nicht kriegslüchtig seien.8 tun sei es doch wesentlich, solche Zeugen zu hören, welche dieGewehre im Kriege erprobt hätten.— Präs.: Angeklagter, Siescheinen immer noch nicht zu begreifen, daß es zu Ihren Gunstenist, wenn hier konstatirt wird, daß die Löwe'schen Gewehre kriegs-tüchtig sind, im anderen Falle würden Sie wahrscheinlich nichthier, sondern in Leipzig unter der Anklage des Landesverrathsstehen.— A n g e k l.: Es handelt sich nicht um meine Perjon,fondern nur um die Sache.Rechtsanwalt H e r t w i g: Ich halte auch den Zeugen fürwichtig, der bekunden soll, daß er von seinem Vorgesetztendazu angehalten wurde, die beim Probeschießen verwandtenPatronenhülsen zu sammeln und sie später wieder unterzuschieben,wodurch der Anschein erweckt werden solle, als sei thatsächlich dievorgeschriebene Anzahl Schüsse abgegeben.Oberst Freiherr v. Brackel. Ein Zeuge, der dies behauptenkann, verräth dadurch eine völlige Unkenntniß der Verhältnisse.Meiner Ansicht nach ist es kaum möglich, eine Patrone zumModell 83 zweimal zu gebrauchen, die Hülse bekommt nach derVerwendung ein Aussehen, das eine nochmalige Benutzung vonselbst verbietet. Es würde sofort zu erkennen sein.Der Gerichtshof zieht sich zur Berathung zurück.Rechtsanwalt M u n ck e l erklärt Namens der Nebenkläger,daß seitens der Löwe'schen Fabrik weder an Zintgraf, noch anJansen in Hamburg. noch an de» im Vertagungsanlrag gleich-falls angerufenen Zeugen Tormehlen jemals Gewehre ge-liefert worden find.Nach kurzer Berathung lehnt der Gerichtshof den Prinzipal-antrag ad und beschließt. II vom Angeklagten namhaft genmchteZeugen sofort zu laden, den Zeugen Glöß und die HainburgerZeugen telegraphisch. Die Anträge bezüglich der Alliencs israelitewurden abgelehnt, da der Gerichtshof durch das eidliche Zeugnißdes Herrn Löwe für eriviesen erachtet, daß derselbe nur Beiträgefür Wohlthätigkeitszwecke geleistet hat.Die Beweisaufnahme wird fortgesetzt mit der Vernehmimgdes Büchsenmachers Kirch aus Spandau. Er hat zunächst An-gaben darüber zu machen, in welcher Weise ihm die Gewehre,die er abzunehmen hatte, zugingen. Der Zeuge hat die Gewehrein den meisten Fällen erst in den Waffensälen in Empfang ge-nommen und nur in einzelnen Fällen hat er Gewehre, welcheRostflecken hatten, im Wagen besichtigt.— Präs.: Hatten Siedie Revision nur äußerlich vorzunehmen?— Zeuge: Es wardas nicht gerade vorgeschrieben, aber wenn an einem Tage 1000bis IbOO Gewehre geliefert wurden, konnte von einem Aus-einandernehmen der Gewehre nicht die Rede sein.— Präs.:.Wenn Sie nun Fehler entdeckten, was geschah dann mit den Ge-«lehren?— Z e u g e: Wenn es Fehler waren, von denen ich trotzü)rer Kleinheit annehmen mußte, daß sie zur Reparatur gestellt, werden würden, rangirte ich dieselben aus und stellte sie demSkuvier-Offizier vor. Dieser sprach mit dem Major. Es handeltesich' zumeist nur um ganz geringe Fehler bei den Nuten. Es istdarüber a» das Kommando berichtet worden und wie ich gehörthaü«, ist von dort der Befehl gekommen, derartige Gewehre nichtabzuweisen, da die kleinen Fehler ohne Bedeutung seien und vomKommando selbst reparirt werden könnten.— Präs.: HabenEie nicht selbst auch Reparaturen ausgeführt, wofür Sievon der Firma Löwe u. Co. bezahlt bekamen?—Zeuge: Jawohl. Es kam vor, daß die Schäfte durcheinen Stoß oder Druck beim Transport oder dem Ein- und Aus-laden eine kleine Verletzung erhalten hatten. Beim Putzen konnteder Lappen daran hängen bleiben. Durch wenige Feilenstricheund SU'chpoliren war dem Fehler abgeholfen. Der MeisterSpangen berg theilte mir mit, daß die Firma Löwe u. Co. michbiiten ließe, die kleinen Ausbeffernngsarbeiten selbst vorzunehmenund der Firma in Rechnung zu stell-n. Ich habe dies in meinerdienstfreien Zeit gelhan.— Präs.: Hatten Sie die Erlaubnißdazu von Ihren Vorgesetzlen?— Zeuge: Direkt Er-kaubniß wohl nicht, aber ich nahm die kleinen Reparaturengewisjernlahen unter den Augen meiner Vorgesetztenvor. Ich zeigte denselben die Fehler und dann später auchdie vorgenommene Ausbesserung.— Präs.: Kam es dennauch vor, daß einzelne Theile fehlerhaft waren?— Z e u g e:Nein, es kam aber vor. daß die Gewehre mit falsche, i Schloffenversehen waren.— Präs.: Wie ist das zu verstehen?—Zeuge: Es kamen Verwechselungen vor, indem die lltummerdes Schlosses nicht mit der Gewehrnummer übereinstimmte. An-fangs wies ich diese Gewehre zurück, später änderte ich das kleineVersehen selbst.Oberst Freiherr v. Brackel. Eme derartige Verwechselungkommt leicht bei jeder Kompagnie nach dem Schießen vor. wenndie Gewehre gereinigt werden. So wird es auch wohl vor-gekommen sein, daß in der Löwe'schen Fabrik eine V-rwechseluiigstattfand, wenn die Gewehre nach dem Anschießen gereinigtwurden.Ter nächste Zeuge ist Arbeiter Carl Gans, welcher unbestraft ist. Derselbe erzählt: Ich habe von der ersten Broschüreund dem Rektor Ahlumrdt nichts gewußt. Da wurde m»r ge-sagt, daß ich in der Broschüre des Diebstahls an Patronen de-schuldigt wurde und Oberstlieutenant Kühne fragte mich, wie sichdas damit verhält. Ich bin dann in eine öffentliche Versammlunggegangen, wo Ahlwardt über die„Jildenstinten" sprach und amSchluß- derselben bin ich mit dem Angeklagten bekannt geworden.Derselbe sagte, es thäte ihm leid, daß ich nun meine Stellung ver-lieren würde und so ist es mir auch gegangen. Die FirmaLöwe legt einem Alles in den Weg und ich habe mich vergeblichum Arbeit bemüht.— Präs.: Haben Sie Geld bekommen?—Zeuge: Jawohl!— Präs.: Sie sollen 600 M, in zwei Raten250 M., dann zweimal je 30 M., dann wieder 30 M., nochmals30 M, einmal 26 M. und einmal 45 M. erhalten haben.—Zeuge: Die ersten 250 M. habe ich auf eine vom Angeklagten ge-schrieben? Anweisung von Lange« erkalten dwzwctlen 250 M. durch den Buchhändler Glöß. die 30 M.von Herrn von WackcrbartH und die letzten Summenaus Bersammlungeu. Ich habe diese Zuwendungen cAusdrücke des Mitleids betrachtet, weil die Herren wußten.daß ich brotlos war. Herr Ahlivardt hat gesagt, er wollte denErtrag auZ der Broschüre nicht allein haben, sondern mir 1000Mark und eventuell noch mehr abgeben.— Präs.: Lassen Siesich durch diese Zuwendungen nicht verleiten, die Unwahrheit zusagen.— Zeuge: Nein, der Angeklagte, sowie Herr v. Langel!und v. Wackerbarth haben mich sogar gewarnt, mehr zu sagen,als die reine Wahrheit.Der Zeuge behauptet, daß, während die Gewehre vor-schriftsniäßig nur mit Wasser und Werg geputzt werden durften,nach der Weisung des Meisters Stangenberg in der Löwe'schenFabrik mit Bimstein, manchmal auch mit Zusatz von grauer-salbe gereinigt worden seien. Das sei bei den meisten Ge-wehren der Fall gewesen und Oberstlieutenant Kühne habe dasgewußt, denn er habe oft gesagt,„wenn es die Kerlsnur schlau anstellen." Die Offiziere, deren Ankunft immerschon durch Aufpasser angekündigt worden, seien ge-täuscht worden, man habe immer gewußt, die Offiziereüber die Art des Putzens hinter das Licht zuführen. Er sei selbst Soldat gewesen und wisse, daß dieGewehre unter dieser Art des Putzens leiden. Trotzdem habe eres gethan, weil ihn, sein Brot lieb war. Bei dem Transportund der Verladung der Gewehre sei alles in Ordnung gewesen.Richtig sei es ja, daß e r selbst manchmal die Plomben von demGewehrwagen abgenommen und Gewehre hinzugelegt hat. Dasei aber von Unterschiebung nicht angeschossener Gewehre keineRede gewesen, vielmehr habe er nur revidirte und durchausbrauchbare Gewehre hinzugelegt. Thatsächlich kam es vor, daßder Büchsenmacher Kirch in Spandau einige Gewehre bean-standet und zurückgeschickt. Dies jei nun aber hier denBüchsenmachern unangenehm gewesen, und damit die Herrennichts davon merken sollten, habe er die Plomben von denWagen genommen und eine gleiche Anzahl guter Gewehre, wiedie der zurückgesandten, hinzugelegt und den Wagen wieder mitder Plombe verschlossen. Das sei vielleicht instruktionswidriggewesen, aber Böses sei dabei nicht vorgekommen.'Aus weitererBefragung desZeugen geht hervor, daß die von demselben abgegebeneeidesstattliche Versicherung in einem Punkte falsch aufgefaßt sei.Derselbe hatte in derVersicherung von ca. 4000 Gewehren gesprochen,welche nach dem Schusse in den Läufen kleine Risse gezeigt hätten.Der Zeuge hält jetzt aber nur aufrecht, daß er nur kleineSchrammen gesehen habe, und an einen, Sonntage seien einigeGewehre durch die Maschine geschmirgelt worden, durch welchedie Schrammen beseitigt worden. Durch das Schmirgeln seinach seiner Ansicht das Kaliber verändert worden.Oberstlieutenant a. D. Kühne: Der Zeuge ist aus derFabrik entlassen worden, weil er gesagt hatte:„was in derAhlwardt'schen Broschüre steht, sei noch viel zu wenig; wenn erden Mund alifthun wollte, dann würde noch vtel mehr zu Tagetreten". Zu der Reinigung der Gewehre bemerke ich: Weder unserKontrakt, noch unsere Abnahnievorschtistcit, noch eine andere Be-stimmung schreibt uns vor, wie ivir die Gewehre zu reinigenhaben. Das war lediglich unsere Sache, und die Abnahme-Kommission hatte aufzupassen, ob die Gewehre abnahmefähigsind. Als die Gewehrfabrikativn begann, bestand noch allgemeineUnklarheit über die beste Reinigung angesichts des neuenPulvers, welches die bisherigen Reinigungsarten hinfälligmachte. Nach einiger Zeit hatte Major Hannig an-geordnet, daß die Reinigung mit Wasser und Wischstockmit Werg stattfinden solle Dies ist 6—8 Wochen hindurchdurchgeführt worden, halte sich aber nicht bewähtt. Es wurdeniniolgedesien sofort nach dem Beschuß in Oel getauchicWischstöcke durchgezogen und dann die vom Major Hannig ge-wünschte Reinigung angeschlossen. Zuerst wurden die Gewehrenicht rein, sodaß die Leute noch zu einem beliebigen Puynnttelgreifen mußten, sei es Staubschmirgel, Bimstein oder dergl. Daßdadurch den Gewehren Schaden hinzugefügt werden konnte, istreiner Unsinn, daran ist garnicht zu denken. Nun zum TranS-port! Nach unserem Komraki hatten wir die Gewehre bis zurBahn zu liefern, dort Stroh zur Verpackung bereit zu hallenund die gehörigen Arbeitskräfte zu stellen, welche unter Aussichtdie Verpackung in die Waggons besorgten. Sobald die Gewehrein den Waggons waren, halten wir unsere Verpflichtungen er-füllt. Da tmn nach Mittheilimg des Kommandos ei» Waggonnur 1600 Gewehre saßt und nur so viel auf einmal versendetwerden sollten, so kamen wir mit Rücksicht hierauf und aus dienahe Lage Spandaus zu dem Entschluß, den Transport liebergleich direkt nach Spandau zu beivirken. Dies kostete ja mehr,wir hatten aber den Vortheil, tadellose Gewehre abliefernzu können, der Militärfiskus hatte aber noch größerenVortheil, denn er sparte das Umladen, Auswickeln jc.Die Wagen wurden versiegelt. Die Verpackung, die unter Auf-ficht des Kommandos geschah, ging uns eigentlich garnichts an.In der ersten Zeit, nachdem die Wageusendlliigen begonnenhatten, erhielten wir durch unsere Leute, die die Wagen begleitethatten, die Nachricht, daß einige Gewehre unterwegs kleineFehler erlitlen hätten. Nach einigelt Tagen erhielten wir die-selbe Mittheilung vom Kommando. Diese Behörde schickte denKommissar Streicher, der seststellen sollte, welcher Art die Be-schädigungen waren und ,vte die vorzunehmenden Reparaturen zubewirken seien. Wir unsererseits schickten zu demselben Zweckeden Büchsenmacher Spange, iberg. Ter Letztere theilteuns mit, daß der Zeiighaus- Büchsenmacher Kirch die kleinenVerletzungen selbst ausbessern würde. Wir erhielten von den,-selben dann nach etwa 4 Wochen eine Rechnung, die, wie mirnoch erinnerlich ist, einen äußerst niedrigen Satz hatte, es kamfür jedes reparirte Gewehr noch nicht einmal ein Betrag von10 Pfennigen heraus. Die von Ahlwardt in seiner Broschüreaufgestellte Behauptung, daß ich dem Kirch für jedes Gewehr5 Pfennig geboten habe, ist völlig unwahr, ich wüßte nicht, wieich dazu kommen sollte.Major H a n n i g giebt sodann sein Gutachten über die An-wendung des angeblich verpönten Schmirgels ab. Die Anwendungdes Schmirgels sei aus Veranlassung des Nomniandos geschehen,um kleine Schrammen zu beseitigen, die sich nach den, Probe-schießen in einzelnen Läufen gezeigt hatten. Die Anwendung desSchmirgels zum Zwecke der Reintgung halte er nicht für statt-hast, nicht weil dte Gewehre dadurch verdorben werden könnten,sondern weil leicht Schönheitsfehler dadurch entständen. Er habehierüber eine andere Ansicht wie Major Kühne und würde dieAnwendung des Schmirgels für unstatthaft erklärt haben, wenner sie gekannt hätte.,...A n g e l l.: Herr Sachverständiger, war Ihnen bekannt, daßdieLäuse mit der Maschine geschmirgelt wurden.— Major Hann ig:Nein, ich dachte, es geschehe mit der Hand.— Angekl.:Zeuge Gans, ist deS Sonntags soviel sgeschnnrgelt worden, wiedie Maschine zu leisten vermochte?Zeuge GanS: Darüber habe ich kein Urtheil.Oberit von F l o t h o iv erklärt, daß bei längerem Schmirgelndes Laufes das Kaliber allerdings zu klein werden könne. Imvorliegenden Falle sei das Kommando aber hiergegen geschützt,da die Läufe nachträglich noch einmal untersucht worden seien.Angekl.: Zeuge Gans hat aber gesagt, daß die deSSonntags geschmirgelten Gewehre nicht untersucht worden seien.Oberstlientenant Kühne: Die kleinen Schrammen m denLäufen entstehen dadurch, daß der Mantel eines Geschosses platzt.Die kleinen' Metallstückchen verursachen dann die Risse.Wenn ein Laus mit der Hand geschinirzelt wird,so wird er seicht ungleich, was bei Anwendung der Maschinenicht der Fall ist. Ich statte damals alle rissigen Läufe sammelnlassen, und um keine Zeit zu verlieren, erwirkte ich mir von derPolizeibehörde die Eilaubinß, während eines Sonntags sämmt-liche Schmirgelmascriinen gehen zu lassen. An diesem Tage sinddann auch sämmtliche Läuse geschmirgelt worden, tch• glaube, eswaren etwas über 400 Stück.Es tritt eine-'/.rstündige Mittagspause em.Nach Wiedereröffnung der Sitzung bemerkt der Vor-sitzende: Mir ist hier ein Schreibe» zugegangen, m welchemmir gewissermaßen ein Vorwurf gemacht wird, daßAngeklagten«in Schutzmann zur Seite xostmdemwordenist. Da? ist wieder einmal ein unberechtigter Vorwurf-Ich habe keinerlei Anordnung nach dieser Nichtung hin getroffenund habe das eigentlich gar nicht gesehen, daß ein Schutzmanndort sitzt. Mir ist es ganz egal, wo der Beamte sitzt.— DerStaatsanwalt erklärt, daß auch er nicht eine Anordnung getroffenhat, wonach der Beamte dort zu sitzen habe.— Nach der Vor-sicherung des Angeklagten empfindet er die Nachbarschaft desSchutzmanns nicht als Belästigung.Erster Staatsanwalt Drescher theilt den Eingang einesSchreibens desOberbürgermeisters a.D. Weber mit. In demselben wirddie Behauptung des Angeklagten, daß ein Komitee zur moralischen Ver-nichtung des Angeklagten besteht, welchem er, der OberbürgermeisierWeber bezw. Herr v. Bleichröder Geld zugewiesen, als auf freierErfindung und Unwahrheit beruhend bezeichnet. Der Staats-anwalt erklärt, daß er keine Veranlassung habe, an der Wahr-heit dieser Versicherung zu zweifeln.— Angekl.: Aber ich habesolche Veranlassung. Ich besitze den Original-Einladungsbriesan den Kriminalkommissariiis a. D. o. Schwerin, Langestr. 22.Dieser Herr war zu dem Rechtsanwalt Golbstein hinbestellt wor-den, wo ihm Geld angeboten worden. Der Herr hatte sich vor-her mit einem antisemilische» Komitee dahin verabredet, daß erhingehen solle.— Der Gerichtshof beschließt, den Herr«v. Schwerin und Ober-Bürgcrmeister a. D. Weber zu laden.Vüchsei. macher Barella hält sich für verpflichtet, seine ab-weichende Meinung von den militärischen Sachverständigen dahinkund zu geben, daß das Schmirgeln der Gewehrläufc unter Um-ständen schädlich sein und das Kaliber verändern könne.— Eswerden über dieses Thema nochmals Erörterungen gepflogen, anwelchen außer dem Angeklagten noch der Oberst von Brackel,Major Hannig, der Arbeiter Gans und der Vertheidigersich betheiligen.— Major Hannig erklärt, daß nach demSchmirgeln alle Gewehre wieder angeschoffen worden sind, derAngeklagte behauptet, daß � dies zwar befohlen, aber nichtausgeführt worden sei, und Arbeiter Gans bestätigt dies hin-sichtlich der des Sonntags geschmirgelten Gewehre.— Oaerstvon Breckel bezweifelt die Sachverständigkeit des ArbeitersGans in der Bcurtheilung der Güte und der Behandlung derGewehre. Durch einmaliges Schmirgeln nach der Reinigungwerde irgend eine Kaliberveränderung, welche das Gewehr un-sicher macht, nicht herbeigeführt.— Mazor H a n n i g: Erhabe Ifchon bekundet, daß er vollständig der Ansicht des GutachtersBarella sei. Schmirgeln könne unter Umständen schädlich sein,wenn es ungeschickt gemacht wird. Daß dies nicht geschehen,habe sich bei der Revision ergeben.Die Verhandlung wendet sich nun den in beiden Broschürenenthaltenen zahlreichen Beleidigungen des Herrn Jsid.-r Löweund Oberstlieutenant Kühne zu. Präs.: Sie werden doch zu-geben müssen, daß beide Broschüren, namentlich der zweite Theil,von gröblichen Beleidigungen wimmelt.— Der Angeklagtegiebt zu. daß manche Ausdrücke zu hart seien, führt aber zuseiner Entschuldigung an, daß er, nachdem er diese Thatsache»sämmlich konstatirt, zu sehr erregt gewesen sei. Außerdemhabe ihn ein von Herrn Löwe ausgegangener und ineiner Dresdener Zeitung veröffentlichter Brief sehr alterirt, inwelchem gesagt worden, daß er verrückt sei und alles von ihm er-logen sei.' Es sei doch im allgemeinen nicht angenehm, wenn manfür verrückt erklärt werde.— Zeuge Löwe: Ich hatte unzähligeherzzerreißende Briese von Juden aus kleinen Städten erhalten,in'welchen ich beschworen wurde, gegen Ahlwardt etwas zuunternehmen, da sie zu großen Unbilden ausgesetzt seien.Ich habe das alles unberücksichtigt gelassen, ebenso habe ichdie Anerbietlingcn zahlreicher Personen, welche Broschürengegen Ahlivardt schreiben wollten, resüsirt. Es be-fanden sich darunter sogar ausgesprochene Antisemiten,wenigstens gaben sie sich als solche aus, welche mir anboten, miralles mögliche aus Ahlwardt's Leben milzutheilen.— Präs.!Wenn Sie Herrn Oberstlieutenant Kühne plötzlich zu einem JiidenKohn mache!!, so werden Sie doch nicht ziveifelhast sein, daß dieseine Beleidigung ist?— Angekl.: Die Thatsache war mirmilgelheilt, und nachdem ich Herrn Kühne gesehen und seineSprache gehört, bin ich jetzt erst recht der Meinung, daß erjüdischen" Stammes, wenn auch nicht jüdischen Glaubensist. fküe Bezeichnung als Jude ist doch nicht be-leidigeud.— Vors.: Vielleicht kommt noch die Zeit, wojemand auch Sie für einen Juden erklärt; das würden Siedoch gewiß als Beleidigung empfinden.— Anne kl.: Ich ganzgewiß.— Präs.: Sie verfallen dann auch wieder mit einemgewissen Behagen in das Bestreben, den Behörden etwas amZeuge zu flicken.— Angekl.: Das ist gar nicht meine Ab-ficht" Aber nach den Ersahrungen, die ich in der Affäre Bleich-röder gemacht habe, habe ich doch großes Mißtrauen gegen dieGerechtigkeit der Staatsanwälte.— Vors.: Dem Slaaisanwattwird eS sehr gleichgiltig sein, was Sie von ihm glauben. Ichbitte hier aber nicht Sachen hinein zu mengen, die nicht zur Ver-Handlung stehen.Hierauf erklärt Oberstlieutenant von Gößnitz es als einefalsche Auffassung, wenn aus seiner gestrigen Bemerkungfder Schlußgezogen werden sollte, daß vom Kommandeur des 24. Regimentswirklich ein solcher Bericht eingegangen sei, wie der Angeklagtebehauptet.Der Borsitzende verliest im Anschluß hieran ein Schreibendes Kriegsministers an den Oberstlieutenant von Gößnitz.Es wird darin gesagt, daß der Kriegs minister es ablehne»müsse, Berichte untergebener Behörden oder einzeliier Ossiziereim Wortlaut mitzutheilen. Es werden dann die Resultate derUntersuchungen über die Löwe'schen Gewehre angegeben und aus-geführt, daß dieselben durchaus kriegsbrauckibar sind. Ein Schreibendes Kommandeurs des 24, Regiments mit dem vom Angeklagtenbehaupteten Inhalt sei nicht eingegangen. Wegen des angeblichgestohlenen Gewehrs, welches in Dortmund aufgetaucht seinsoll, sei bei der Polizei telegraphisch angefragt worden.—Angekl.: Ich muß trotzdem meine Behauptung ausrechter-hatten, daß irgend ein Schriftstück, nenne man es nun einen Be-richt, eine Eingabe oder sonstwie, vom 24. Regiment über dieLöwe'schen Gewehre eingegangen ist.— Oberstlieutenantv. Gößnitz: Vielleicht kann der Angeklagte uns sagen, wo einderartiges Schrijtsiück zu finden ist, es wäre ja immerhin inier-effant, dessen Inhalt kennen zu lerne».— Angekl.: Eine Abschrift davon ist da, ich werde meinem Vertheidiger sagen, wo siezu finden ist.— Oberstlieutenant v. Gößnitz wiederholt, daßer noch heute Morgen sämmtliche Akten durchgesucht habe, ohnedas bezeichnete Schriftstück zu finden. Er müßte sich übrigens nochdes Umstandest erinnern können, wenn ein derartiges Schriftstückdurch seine Hände gegangen sei und dies sei nicht der Fall.—Vertheidiger Rechtsanwalt H e r t w i g. Ich stelle noch den An-trag, daß der Gcnerallieutenant a. D. v. Kretzschmar geladenwird. Derselbe wird bekunden köiilien, daß gelegentlich einesManövers, welches er vor zwei Jahren bei Münster abhielt, mitLöwe'schen Gewehten er«in Schnellfeuer ausführen ließ und daßhierbei ein großer Theil der Visire wegen mangelhafter Löthungabfiel.Obersttientenant von Gößnitz. Es müßte beim 7. Armee-korps passtrt sein und soviel ich weiß, ist es garnichtmit Löwe'schen Gewehren bewaffnet.— OberstlieutenantKühne: Ich kann versichern, daß wir unsere Visiregenau so auslöthen, wie es in den königlichen Werk-stütten geschieht.— Der Gerichtshof beschließt, den General-lieutenant v. Kretzschmar als Zeuge» zu laden. Es wird sodanndie Vernehmung des Zeugen Gans sortgesetzt.— Präs.: ZeugeGans, schwebt gegen Sie eine Untersuchung wegen eines augeb-liche» Komplotts gegen die Firma Löwe u. Ed.?— Zeuge:Ich weiß hiervon nichts.— Präs.: Noack soll geschriebenhaben, daß er Kenntniß von begangenen Unregelmäßigkeitenhabe, für deren Geheimhallung er 15 000 M. verlangte. DasGeld sollte zwischen Noack, Scharffcnnd Ihnen getheilt werden.--Z e u g e: Ich hatte einmal einen kleinen Streit mit dem Büchsen-macher Klatt, wobei ich in der Erregung sagte, ich wisse»daß er sich ein Gewehr angefertigt habe, ich verlange öOO W>