82 Rentner und kein einziger Arbeiter. Auch diese Zahlen be-[ Redener Grubenunglücks für die Hinterbliebenen der Opfer Ein preußisches Kulturbild. tveisen, in wie unübertrefflicher Weise es das elendeste aller Wahl- zugegangenen Spenden und die vom Unterstütungsausschuß In dem als amtliches Publikationsorgan benutten„ Bütower systeme zuwege bringt, aus dem preußischen Abgeordnetenhaus alle in Aussicht genommenen Unterstüßungssäße. Der Gesamt- Anzeiger" findet sich folgende Notiz, auf die die Rheinische Zeitung " Vertreter der Mehrheit des Volkes, der nichtbesigenden Klaffe, fern- betrag der bisher eingelaufenen Summen stellt sich auf durch einen Freund aufmerksam gemacht wurde: zuhalten! 660 000- m. Davon sind ausgegeben, nicht gerechnet die Daß die„ Post" gerade deshalb das preußische Dreiflaffenwahl fleinen Spenden der verschiedenen Lokalfomitees, rund system für ein bewährtes, wenn nicht geradezu ideales erklärt, 40000 m., und zwar 20 000 M. aus der Kaiserspende und ist ja nur zu verständlich. Wohl aber wäre es die Pflicht die übrigen 20 000 m. aus dem Unterstützungsfonds. der ja jetzt regierungsfähig gewordenen Liberalen, alle Energie einzusegen, um endlich dieses vorsündflutliche Wahlsystem zu beseitigen. Unendlich viel wichtiger, als die Frage der geistlichen oder fachmännischen Schulaufsicht, ist die Frage des Wahlrechts selbst. Dhne das Dreiklasseuwahlrecht wäre es ausgeschlossen gewesen, daß das Schulverpfaffungsgesetz überhaupt Annahme gefunden hätte! Das preußische Wahlsystem selbst ist der Urquell aller preußischen Reaktion, aller rückschrittlichen Geseze in Preußen. Die unabweisbare Pflicht des Liberalismus ist es daher, nun endlich einmal mit dem Sturmlauf gegen dieses standalöse Wahlunrecht ernst zu machen. Warten wir ab, was der Liberalismus beginnen wird!
Deutfches Reich.
Die großen Redakteurgehälter am Vorwärts",
Die Verschleuderung der Arbeitergroschen durch die Zahlung fürstlicher Gehälter an die Redakteure des Vorwärts" läßt die Berliner Neuesten Nachrichten" nicht schlafen. Sie wollen dem Genoffen Bebel, der in der Sibung des Reichstags vom 19. März festgestellt hat, daß der„ Vorwärts" niedrige Redakteurgehälter zahle, nachweisen, daß seine Angaben nicht stimmen können. Zu diesem edlen Zwede schreiben fie:
"
„ Am 19. März sagte der Abg. Bebel im Reichstage nach dem „ Vorwärts" vom 20. März, Nr. 67:" Der Vorwärts" hat gegenwärtig 138 000 Abonnenten, und der bestbezahlte der zehn Vorwärts"-Redakteure erhält 4500 M. und nicht 10 000 bis 16 000 m., wie manche bürgerlichen Chefredakteure." Wie stimmen diese Angaben mit denen überein, welche der Parteivorstand alljährlich im Druck seinen Genossen und aller Welt unterbreitet?
-
Auf Seite 47 des Protokolls steht die Abrechnung des Vormärts" für 1905/06, also die, auf welche Bebel nur Bezug nehmen tann. Da finden wir unter„ Ausgängen": Mitarbeiter: Politik, Gewerkschaftl. Versammlungen ust. 43 008 M., Redakteure, Korrettoren, Juristische Sprechstunde 69 483,10 Mart! Der höchstbezahlte Redatteur, sagt nun Bebel, erhält 4500 M., der Mann für die juristische Sprechstunde soll ebensobiel erhalten. Ein guter Korrektor bekommt monatlich 150 m. Mag er beim Vorwärts" 200, also jährlich 2400 M. bekommen, so daß zwei Korrektoren 4800 M. erhalten. Das gäbe für diese bier Personen die Summe von 13 800 W., hoch gerechnet. Der Rest von den 69 483,10 M., also 55 683,10 M., muß demnach auf die übrig bleibenden neun Redakteure fallen, wenn die Angaben des Parteiprotokolls richtig sind. Dann aber tämen auf jeden Redakteur nicht weniger als 4500 M., sondern 6176 m. Wer hat nun geflunkert? Das Parteiprotokoll von 1906 in der Vorwärts"-Abrechnung oder Bebel im Reichstag, denn beide Angaben können nicht richtig sein. Man kann aber daraus ersehen, wie notwendig es ist, in die Angaben der sozialdemokratischen Führer, die sie mit so großem Aplomb machen, Zweifel zu sehen und sie nachzuprüfen.
Um dem albernen Gerede des Scharfmacherblattes ein Ende zu machen, wollen wir ihm folgendes mitteilen: Unter den 69 483 Mark befinden sich nur rund 47 700 M. für Redakteurgehälter. Da aber der Jahresabschluß vom 1. Juli 1905 bis zum 1. Juli 1906 vorliegt, also gerade der Zeitraum, in dem der Redaktionswechsel im Vorwärts" fiel, enthalten diese 69 483 m. nicht das Gehalt für neun Redakteure, sondern für 17 Redakteure. Auf diese 17 Redakteure entfallen im ganzen 47 700 M. 17 Redakteure fommen deshalb heraus, weil der Vortvärts", den Redakteur für die Unterhaltungsbeilage mitgerechnet, 11 Redakteure besitzt. Dazu kommen die 6 ausgeschiedenen Redakteure. Würde man 47 700 durch 17 dibidieren, so täme ein Durchschnittsgehalt bon 2800 M. heraus. Diese Durchschnittssumme ist aber au niedrig, weil ein Teil dieser 17 Redakteure dem Vorwärts" nur für einen Teil des Jahres angehörte. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß in diesem Betrage sich auch Ausgaben für die Vertretungen ertrantter Redakteure, für Ferien- Vertretung des berantwortlichen Redakteurs, sowie die 11 m augsto stenentschädigung für mehrere neu eingetretene Redakteure befinden.
,, Die Kaiserspende wurde", wie es im Bericht heißt, sofort berteilt, und zwar erhielt jede Witwe 140 M., jede Ganzwaise 60 M., jede Halbweise 35 M.; für jeden Ledigen, der einziger Ernährer seiner Angehörigen war, wurden diesen 75 M. und, wo er es nur teilweise war, 50 M. gezahlt. In zahlreichen Fällen wurden auf Antrag alle bei der Beerdigung entstandenen Kosten ersetzt. Mit diesen vorläufigen Unterstüßungen und dem von der Knappschaftsberufsgenossenschaft gezahlten Sterbegeld, dessen gesetzliche Höhe 1/15 des Jahresarbeitsverdienstes beträgt, sollte der augenblicklichen Not vorgebeugt werden. Von den Mitgliedern des Unterstützungskomitees oder von deren Beauftragten wurden sämtliche Familien in ihren Wohnungen besucht; wo außer Geldspenden noch Hülfe not tat, wurde solche geboten. Erkrankte Kinder oder Familienangehörige wurden in ärztliche Behandlung gegeben, für zahlreiche Kinder und Mütter wurden regelmäßige Milchlieferungen bestellt; 15 Familien, deren Betten schlecht oder unzureichend waren, wurden neue Betten geliefert. Für 40 Kinder, die Ostern zur Konfirmation oder Kommunion gehen, wurde entsprechende Kleidung, Wäsche und Schuhwerk beschafft, verschiedene Kinder sind zur Aufnahme in das Bad Kreuznach , eine Lungenheilanstalt oder Ferienkolonie borgemerkt oder bereits in Pflege gegeben. 15 Frauen und Mädchen wurden Nähmaschinen geschenkt. Außerdem wurden zahlreiche Familien mit Lebensmitteln, Kleidung und Wäsche unterstügt. 50 Wöchnerinnen erhielten Erstlingswäsche, zum Teil auch einen Kinderwagen. Inzwischen sind auch sämtliche Witwen- und Kinderwagen. Inzwischen sind auch sämtliche Witwen- und Waisenrenten von dem Vorstand der Knappschaftsberufsgenossen schaft festgesetzt und gezahlt worden. Die Renten für die Aszendenten( Eltern) sind, soweit die gesetzlichen Vorausfegungen dafür vorliegen, gewährt worden. Nur in 2-3 Fällen konnte die Entscheidung noch nicht getroffen werden, weil die zahlreichen und oft recht schwierigen Vorerhebungen noch nicht beendet sind. Das ist auch der Grund, weshalb mit der Hauptberteilung der Unterstügungs. summe noch nicht begonnen werden konnte.
Nach Abzug der bisherigen, insgesamt etwa 40 000 m. бetragenden vorläufigen Unterstügungen bleibt von den gesammelten Geldern eine Summe von etwa 620 000 M. zur Ver fügung. Da mehrere Spender den Wunsch ausgesprochen haben, daß ihr Beitrag auch zur Linderung der Not in solchen Familien verwandt werden möchte, die ihren Ernährer nicht gerade bei dem großen Redener Unglück, sondern durch einen anderen Berufsunfall verloren haben, so soll mit ausdrücklichem Einverständnis der Spender eine Anzahl von Gaben im Gesamtbetrage von 200 000 m. bon der ganzen Summe als besonderer Fonds abgezweigt werden, aus dem neben den Hinterbliebenen der Verunglückten vom 28. Januar d. J. auch die Hinterbliebenen anderer im Saarbergbau tödlich verunglückter Bergleute unterstützt werden können. Die nach Verausgabung von etwa 40 000 m. verbleibende Summe von etwa 420 000 m. foll also lediglich für die Nebener Hinter bliebenen verwandt werben, die übrigen 200 000 m. sowohl für die Redener als auch andere.
Lauenburg , 17. März. Ein herrliches Leben, um welches fie die Schuljugend Andeutschlands beneiden wird, führen die Schulkinder im Dorfe Bergenfin, Kreis Lauenburg in Pommern: seit einem halben Jahre sind sie vogelfrei und besuchen keine Schule! Diese Kulturblüte aus Hinterpommern ist sehr einfach zu erklären. Unterrichtszimmer und Wohnzimmer des Bergensiner Schulpalastes sind derart ver fallen, daß sie ohne Gefahr für Kinder und Lehrer nicht mehr bewohnt werden können. Die Räume find amtlich geschlossen schon vor sechs Monaten, aber Abhülfe ist nicht geschaffen worden. Die Tagelöhner des Dorfes find leistungsunfähig, sie können also nicht gezwungen werden, als Schulväter die zum Bau notwendige Summe aufzubringen. Der Patron Gutsbesitzer ist nach den jezt gelfenden gefeßlichen Bestimmungen nicht ver pflichtet, die Reparaturen auszuführen. Und die Regierung kann nichts tun, um die in Betracht kommenden Personen des Dorfes zu zwingen. Die Schulen der benachbarten Dörfer Uhlingen und Roschüz( je drei Kilometer entfernt) sind bereits so überfüllt, daß die Schulkinder aus Bergenfin auch hier teinen Unterricht erhalten können. Der unverheiratete Lehrer, der selbstredend sein Gehalt bezieht, ist auf Reisen gegangen, da das Wohnen im Hause ja nicht gestattet! Seit sechs Monaten fährt er nun umher, von Verwandten zu Freunden, bis in B. einmal wieder wird ein bewohnbares Schulhaus sein. Und das wird nicht so bald geschehen."
Jedes Wort der Kritik wäre eine Verschwendung.-
Ordnungsparteiliche Wahlfälschungen.
Wegen Verlegung des§ 108 des Strafgesetzbuches ist, wie das Leipz. Tageblatt" meldet, gegen 15 Stadtverordnete der Stabt Bublib fowie zahlreiche Magistratsmit= handelt sich um Unregelmäßigkeiten bei der im Januar vollzogenen lieber das strafrechtliche Verfahren eingeleitet worden. Wahl des Stadtverordnetenfollegiums.
Der§ 108 des Strafgesetzbuches sagt:
Es
Wer in einer öffentlichen Angelegenheit mit der Sammlung bon Wahl- oder Stimmzetteln oder-zeichen oder mit der Führung der Beurkundungsverhandlung beauftragt, ein unrichtiges Er gebnis der Wahlhandlung vorfäßlich herbeiführt oder das Ergebnis berfälscht, wird mit Gefängnis von einer Woche bis zu brei Jahren bestraft.
Wird die Handlung von jemand begangen, welcher nicht mit der Sammlung der Zettel oder Zeichen oder einer anderen Verrichtung bei dem Wahlgeschäft beauftragt ist, so tritt Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren ein.
Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Es müssen also schöne Sachen in der Stadt Bublik vorgekommen sein. Als mildernder Umstand darf dabei bielleicht angerechnet werden, daß Bublib in Pommern liegt, wo die Wahlfälschungen feit je gedeihen!
Edle Motive!
In Halle a. G. fand dieser Tage eine Gerichtsverhandlung statt, über die man uns berichtet:
Die Halloren, Mitglieder einer alten Salzwirkerbrüderschaft, schiden bekanntlich alljährlich zu Neujahr eine Deputation nach Berlin , die dem Kaiser und dem Kanzler gratuliert. Als die Deputierten am 6. Januar mit großer Begeisterung über den Empfang in Berlin hier in ihrem Vereinslokale Bericht erstatteten, bemerkte der Hallore Mar Frosch zu seinem Entfeßen, wie aus der Ueberziehertasche des Hallorenbruders May Riemer eine Mitgliedstarte des sozialdemokratischen Vereins herauslugte. Er nahm das Ding, zerriz es und steckte die Fehen in den Ofen. Bruder, Riemer" war damit nicht einverstanden und erstattete gegen Frosch Anzeige wegen Sachbeschädigung. Als Frosch nun bor dem Schöffengericht stand, erklärte er, er habe sich mit Recht entrüftet, denn wohin sollte es denn führen, wenn sich sogar ein alter allore zur Sozialdemo tratie betenne. Das Gericht nahm an, daß Frosch nicht aus unedlen Motiven gehandelt habe und verhängte gegen ihn eine Geldstrafe von 3 M.
Wir haben selbstverständlich durchaus nichts gegen die milde Bestrafung des Herrn Frosch einzuwenden. Aber etwas überrascht find wir durch diese Milde doch. In ähnlichen Fällen haben deutsche Richter nicht selten sogar Diebstahl für vorliegend erachtet! Aber wir haben sicherlich nichts dagegen, daß Frosch mit 3 M. wegen Sachbeschädigung davonkommt und daß ihm das Gericht eble Motive
Zur Beschlußfassung über die Art und Weise der Verteilung der Unterstützungen ist ein Ausschuß gebildet worden, der am 25. d. Mts. zu einer grundlegenden Beratung zusammengetreten ist. In dieser Sigung wurden folgende Unterstüßungssäge in Aussicht genommen: Jede Witwe eines bei dem Massenunglück ums Leben gekommenen Bergmanns erhält neben ihrer reichsgesetzlichen Witwenrente bis zu ihrem Tode oder ihrer Wieder berheiratung einen jährlichen Zuschuß von 150 M.; jede Halbwaise erhält neben der reichsgefeßlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahre zahlbaren Waisenrente eine Unterſtügung von jährlich 75 M., welche noch ein Jahr länger, also bis zum vollendeten 16. Lebensjahre gezahlt wird. Jede Ganzwaise, von denen fünf vorhanden find, erhält bis zum gleichen Zeitpunkt den doppelten Betrag." Die übrigen 21 700 M. feßen sich aus folgenden Ausgaben zu- Es ist sicherlich recht gut, daß wenigstens der äußersten attestiert. Wir würden es sogar für einen sehr erfreulichen Fortfammen: Gehalt für eine Stenotypistin 1500 M., Gehalt für Not der Hinterbliebenen vorgebeugt wird; eine Entschädigung 4 Storrektoren 10 700 Mt., Entschädigung für zwei Rechtsanwälte für den im Dienste des Kapitalismus gefallenen Ernährer 3900 M., Gehalt für 2 Redaktionssekretäre 5600 M., in Summa bieten den am Grabe stehenden Witwen und Waisen jedoch also 21 700 m. auch die höchsten Summen nicht und die Forderung, daß Die Berliner Neuesten Nachrichten" fehen also, daß nicht endlich durch eine berechtigten Ansprüchen genügende Schuß Bebel gefluntert" hat, sondern daß sie selbst auf Grund einer gesetzgebung die groben Mißstände im deutschen Bergbau abohne jede tatsächliche Grundlage vorgenommenen Wahrschein geschafft und die Wiederkehr ähnlicher Katastrophen verhindert lichfeitsberechnung dem Genossen Bebel in der fahr- wird, wird durch alle nachträglichen Unterstützungsaktionen läffigsten Weise einen ehrenrührigen Vorwurf gemacht haben. nicht im geringsten berührt. Echarfmachermoral!
"
Gegen Posadowsky.
"
-
schritt in der deutschen Rechtsprechung erachten, wenn sie politische Motive bei Straffachen allemal als edle Motive anerkennen wollte. Das würde natürlich erfordern, daß auch die Vernichtung der Mitgliedskarte eines Ordnungsvereins durch einen Sozialdemokraten als aus nicht unedlen Motiven erwachsen beurteilt würde. Ob wir damit freilich von den Richtern im Klassenstaat nicht mehr Objeftivität fordern, als sie beim besten Willen aufbringen können? Es bleibt abzuwarten!
Gegen die Zeugnisfolter. Der Mannheimer Journalisten. und Schriftstellerverein faßte gegen das Zeugniszwangsverfahren
Die heutige Mitgliederversammlung des Mannheimer Journalisten- und Schriftstellerbereins erklärt, daß die Weigerung des Herrn Redakteurs Oskar Geck , über den ihm in Ausübung feines Berufes bekannt gewordenen Namen des Verfassers eines Beitungsartikels Angaben zu machen, den Geboten des journa listischen Standes hin entspricht. Sie legt deshalb gegen die über Herrn Oskar Ged verfügte Zwangsmaßregel als mit dem öffentlichen Rechtsbewußtsein im Widerspruch stehend entschieden Verwahrung ein und erhebt aufs neue die Forderung an die gesetzgebenden Faktoren, den Redakteuren und dem übrigen Ber fonal der periodischen Presse die Befugnis zur Verweigerung des Zeugnisses über Verfasser und Einsender von Presartikeln einzuräumen."
Zugleich wurde einstimmig beschlossen, die Resolution dem Justizministerium zur Kenntnis zu bringen.
Die agrarischen und scharfmacherischen Blätter sehen ihren gemeldet: Bom gleichen Recht für alle. Aus Altenburg wird gegen Genossen Ged einstimmig folgende Resolution: Kampf gegen den Grafen Posadotsky fort, nur betreiben sie in letzter Zeit die Anrempelungen etwas verstedter. So bemukt bei eine sozialdemokratische Versammlung von Ordnungsleuten In Nöbdenih wurde kurz vor der Reichstagswahl spielsweise die Deutsche Tageszeitung" die läppische Bemerkung gesprengt. Unter Anführung eines Junkers Thümmel einer hiesigen Korrespondenz, Graf Bosadowsky werde bei der Bor- und eines Bastors machten sich die reichstreuen Bauern, bereitung zur Börsengefeßnovelle Gelegenheit zur Beseitigung der die mit ihren Knechten herangerückt waren, des HausAnnahme finden, daß zwischen ihm und dem Reichskanzler nicht friedensbruches schuldig. Gegen die Urheber der Störung volle Uebereinstimmung herrsche, zu einem erneuten Flankenangriff stellten unsere Genossen Strafantrag, nicht um eine Bestrafung auf den Minister der Sozialpolitik". Diese Andeutungen", schreibt das Bündlerblatt unter Sin. zu erzielen, sondern um das vielgerühmte gleiche Recht einer weis auf die Korrespondenz, scheinen uns von einer falschen Belastungsprobe auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft RonneVoraussetzung auszugehen. Gewiß gehört die Reform des burg aber hat die Einstellung des Verfahrens aus folgenden Börsengesetes zu dem neuen Programme des Reichskanzlers. Gründen verfügt: Es ist aber durchaus unrichtig, wenn man anzunehmen scheint, daß Graf Posadowsky dieser sogenannten Reform, weniger geneigt sei als der Reichskanzler. Nach unserer Kenntnis der Verhältnisse und Stimmungen liegt die Sache vielmehr umgetehrt. Graf Posadowsky ist durchaus ein Freund der sogenannten Börsenreform, die er im Reichstage und in der Kommission mit großer Energie und Zähigkeit und bemerkenswertem Eifer gegen ihre Gegner vertreten hat, während der Reichskanzler selbst der Angelegenheit bisher verhältnismäßig wenig Interesse entgegenzubringen schien. Wir glauben uns nicht zu irren, wenn wir annehmen, daß heute trot seiner öffentlichen Erklärungen der Reichskanzler der ganzen Frage biel tühler gegenübersteht, als sein Stellvertreter. Wenn also die Börsenreform den Bundesrat und den Reichstag beschäftigen wird, dürfte Graf Pofabowsky die Hoffnungen und Erwar tungen der Börsenfreunde vermutlich erfüllen, nicht um seine volle Uebereinstimmung mit dem Fürsten Bülow in dieser Frage zu befunden, sondern weil er von jeher ein entschiedener und überzeugter, ja ein etwas einseitiger Anhänger der sogenannten Reform war."-
" 1. Es steht fest, daß Sie lediglich der Einberufer der öffentlichen Boltsversammlung" gewesen sind, die am 28. Januar 1907 Wahltrompeter des Ordnungsblods. Die„ Sächsische Arbeiterim Misselwigschen Gasthof in Nöbdeniz stattfinden sollte. Es mag zeitung" veröffentlicht nachträglich folgende hübsche Geschichte von nun dahingestellt bleiben, ob ein leberlassen des Miffelwigschen der Reichstagswahl: Das Wahlfomitee für den Mischmasch Lotals an Sie mit der Befugnis zur Verfügung über landidaten anisch in Schandau hat zu einem originellen Mittel den Saal überhaupt stattgefunden hat, und ob Sie, hingesehen
An das Wahlfomitee für die Wahl des Herrn Hanisch
auf den Umstand, daß die Versammlung eine öffentliche war und gegriffen, die fäumigen Wähler aufzuschrecken und zur Urne zu Ihnen die Leitung derselben nicht übertragen wurde, als betreiben, wie folgendes Schreiben des Schandauer Stadtrats zeigt, rechtigter Inhaber des Lokals gegenüber den die Versammlung das für sich selbst spricht: besuchenden Personen zu gelten hatten. Auf alle Fälle hat bei der Sachlage den Beschuldigten das Bewußtsein von der mangelnden Befugnis zum Verweilen gefehlt. 2. Daß die Beschuldigten un gebührlicherweise ruhestörenden Lärm verübt haben, läßt sich nicht feststellen. Insbesondere stellt die Absingung patriotischer Lieder einen ruheftörenden Lärm nicht dar."
3. H. des 2. Vorsitzenden Haße, Schandau . Das hiesige Wahlkomitee des 8. Sächsischen Reichstagswahlfreises für die Wahl des Herrn Otto Hanisch in Pirna beabfichtigt morgen Freitag, den 25. Januar 1907, bon nachmittags 3 Uhr ab, die Wahlsäumigen durch Trompetensignale zur Wahlurne rufen lassen. Hierzu wird Genehmigung erteilt. Schandau, am 24. Januar 1907.
Der Stadtrat.
Dr. Boigt, Bürgermeister.
Alles andere beiseite gelassen, schon um des salomonischen Ausspruchs willen:.. Insbesondere stellt die Absingung patriotischer Lieder einen ruhestörenden Lärm nicht dar" hat sich die Stellung des Strafantrags gelohnt. Wir möchten Ob wirklich geblasen worden ist, ist uns nicht bekannt, auch trotz dieses Ausspruchs indes unseren Genossen nicht raten, in nicht, durch welchen Lockruf der Ordnungstrompeter von Schandau gegnerischen Versammlungen ihre Parteilieder zu singen. Es die schlafmüßigen Wähler aufgeschreckt hat. Originell ist die Ge ist wohl zu beachten, daß in dem Bescheid des Ronneberger schichte aber. Ob Sozialdemokraten auch die Genehmigung beDie Bergwerksdirektion Saarbrücken veröffentlicht im Staatsanwalts nur von patriotischen Liedern die kommen hätten, wenn sie auch Neigung gehabt hätten, mit solchen Reichsanzeiger" eine Uebersicht über die ihr aus Anlaß des Rede ist!- Netsignalen zu operieren?-