und daß an der von Baumann ausgestreuten Verdächtigung auch nicht ein Jota wahr ist. Rechtsanwalt Dr. Curt Rosenfeld wies als Vertreter des Klägers nach, daß feitens des Vereins der deutschen Kaufleute diefelbe beleidigende Berleumdung ohne die Spur einer Unterlage schon unzählige Male wiederholt worden sei, obwohl sie bom Zentralverband in Wort und Schrift fast ebenso oft widerlegt wurde. Der Beklagte habe in hämischer Weise, um den Zentralverband in den Augen der damaligen Versammlungsbesucher herabzuwürdigen, den Kläger , den er persönlich gar nicht kannte, aufs schwerste beleidigt, indem er eine als unwahr bewiesene Behauptung, ohne sie auf ihre Wahrscheinlichkeit zu prüfen, dem in der Versammlung nicht anwesenden Kläger nachredete. Der Beflagte ist erst lange Jahre nach der Zeit, da die Umsatzsteuer Gesetz wurde, dem Verein der deutschen Kaufleute beigetreten. Von Wahrung berechtigter Interessen könne bei der Leichtfertigkeit der erhobenen Beschuldigung keine Rede sein. Angeklagter Baumann beteuert, daß er sich im guten Glauben befunden habe.
Das Urteil des Gericht 3 ging dahin: In der Versammlung sind die Angelegenheiten beider Organisationen zur Sprache gekommen. Der Angeklagte hat die in der Klage ihm zur Last gelegte Behauptung aufgestellt. Seine Behauptung widerspricht den Tatsachen. Mithin liegen alle Kriterien des§ 186 Str.-G.-B. vor. Aber dem Beklagten ist die verleumderische, von ihm weiter verbreitete Behauptung von dem Redakteur des Organs seiner Organisation mitgeteilt. Diesem hatte er Glauben geschenkt und daher in gutemt Glauben gehandelt. Er hatte aber auch, da er die Ansicht feiner Organisation einem gegnerischen Verbande gegenüber bertrat, in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt. Deshalb sei er freizusprechen und die Kosten des Verfahrens dem Privatkläger aufzuerlegen.-
Wir nehmen als selbstverständlich an, daß gegen dies Urteil Berufung eingelegt wird. Mag aber das Urteil der legten Instanz ausfallen wie es wolle: das Urteil desselben Gerichts, das Sozialdemokraten gegenüber die Wahrnehmung berechtigter Interessen in die engsten spanischen Stiefel schnürt, hat hier den Schutz des§ 193 Str.-.- B. gegenüber einer Verleumdung, die ohne jede irgendwie als haltbar zu bezeichnende Grundlage aufgestellt ist, zuerkannt, wiewohl aus den Umständen des Falls die Absicht der Beleidigung klar erhellte. Der Grundsay, der den Beklagten wenn auch unbewußt geleitet hat, ist mithin derselbe, der auch den Reichskanzler zur Verbreitung seiner verdäch. tigenden unwahren Behauptungen veranlaßt hat: Sozialdemokraten können sachlich nicht bekämpft werden, weil sie recht haben, also bekämpfe man sie durch Verbreitung von berleumderischen Verdächtigungen. Urteile, die auf dem Grundsatz beruhen: Verleumdungen sind straffrei, wenn sie gegen Sozialdemokraten berübt werden, sind das Bekenntnis des völligen Bankerotts der preußischen Justiz, wenn man annimmt, die Justiz solle dem Recht zum Siege verhelfen. Sie sind aber durchaus verständlich, wenn man von der Annahme ausgeht, die bürgerlichen Parteien streben dahin, die preußisch- deutsche Justiz zu einer willigen Dirne der Klasseninteressen der Bourgeoisie zu machen.
Außerordentliche Generalversammlung des Deutschen
Senefelder- Bundes.
3. Berhandlungstag.
Die Debatte über die Statutenfrage wird fortgesett. Leinen Dresden befürchtete von der von den Berliner Fie lialen beantragten Trennung Berwirrung in den Kreisen der Mitglieder. Diese erwarteten, daß die Delegierten nicht mit einer gespaltenen, sondern mit einer innerlich gefestigten, im Einheitsgedanken wurzelnden Organistion ncch Hause fämen.
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Mössinger Magdeburg glaubt, daß nach der Trennung biele Kollegen dem Bunde verloren gehen würden.
Ulrich Hamburg tritt für den Berliner Vorschlag ein und
schlägt im Auftrage der Mitgliedschaft Hamburg bor : Eine Auflösung des Senefelder- Bundes erfolgt, wenn diefelbe auf einer zu diesem Zwecke einberufenen Generalversammlung mit% Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten beschlossen wird.
Röhring Chemnis spricht für die Einheitsorganisation, die im Interesse auch der Mitgliedschaften in den fleineren Städten Liege.
begründungen besonders scharf hervorgehobenen Unterstellungen, bei durchgehender Arbeitszeit( englische) gilt die achtstündige. Dez mit aller Entschiedenheit zurüd."
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Mindestlohn wurde im ersten Gehülfenjahre von 24 auf 25 Mart, Diese Resolution wurde einstimmig angenommen. und beim Lehrprinzipal von 20 auf 22 Mart im ersten Halbjahr Obier Leipzig teilte dann mit, daß die Kommission trop erhöht. Im übrigen blieb es bei der neunstündigen Arbeitszeit langer Beratung sich nicht über einen gemeinsamen Vorschlag zur inkl. Frühstück und Vesper. Feiertagsbezahlung, 25-33½ und Statutfrage habe einigen fönnen. Er verlas dann die folgende 50 Proz. Zuschlag für Ueberstunden und auf je 1-5 Gehülfen ein von Barthel Berlin abgefaßte Erklärung: Lehrling. Anerkennung des§.616 des B. G.-B. nach dem deutschen Die Vertreter von Berlin , München und Hannover können Buchdrucker- Kommentar. Die Anerkennung des neuen Tarifes der Resolution Bauknecht nicht zustimmen. Die Kommissions- läßt besonders in Berlin auch jeht viel zu wünschen übrig, während mitglieder haben sich durchweg im Prinzip für die Berliner Vor- in den übrigen Städten dieselbe ziemlich glatt vonstatten geht. schäge erklärt. Ein Teil hielt es jedoch für notwendig, aus Swedmäßigkeitsgründen zunächst noch einmal den Verfuch zu machen, auf Grundlage der Einheitsorganisation weiter zu ar beiten und erst dann, wenn eine neue Klage angestrengt würde, die Berliner Vorschläge zur Durchführung zu bringen. Die Vertreter der genannten drei Städte sind der Meinung, da eine neue Klage bei Aufrechterhaltung der Einheitsorganisation mit gewerkschaftlichem Charakter, die der Rechtslage nicht entsprechen würde, unbedingt kommen wird, daß eine Operation in der von einem Teil der Kommission gewünschten Weise unpraktisch wäre. Wollte man sie trotzdem ausführen, weil man fürchtet, die Mitglieder für die Berliner Vorschläge nicht gewinnen zu fönnen, dann wäre diese Stellungnahme eine Konzession an die Dummheit, die nicht mitgemacht werden darf." Barthel und Müller- Berlin verteidigen wiederholt unter Hinweis auf die Urteile ihre Vorschläge, für die sich auch Wassermann- München erklärt. Rudolf- Hamburg erklärte, er habe sich inzwischen durch die Ausführungen der Berliner Kollegen von den Vorzügen der Berliner Vorschläge überzeugen lassen. Mössinger Magdeburg hingegen erflärte, auch er habe fich inzwischen dahin belehren lassen, daß die Trennungsvorschläge Berlins die richtigen seien.
In dem am 7. und 8. September 1903 auf zunächst 3 Jahre abgeschlossenen, und wenn eine Verminderung der Mitgliederzahl nicht eingetreten ist, auf 5 Jahre, vom 1. Januar 1904 bis 81. De zember 1908 gültigen Chemigraphentarif ist insofern eine Veränderung eingetreten, daß die Arbeitszeit auf Grund eines früheren Beschlusses von 8% auf 84 Stunden mit dem 1. Januar 1907 in Kraft getreten ist; zugleich fand eine Einschränkung der Behrlingszahl in der Photographie dahin statt, daß in Firmen mit einem Photographengehülfen statt im dritten erst im vierten Lehr jahr ein weiterer Lehrling zu halten ist. Die Einführung des Tarifes ging ziemlich glatt vonstatten und kam es zu einigen Sonflitten wegen Zugehörigkeit zu den beiderseitigen Organi fationen; doch machten wir hierbei immer die Wahrnehmung, daß es sich um solche Firmen handelte, welche, um meist billiger arbeiten zu können, sich nicht organisieren wollten. In diesen Firmen waren aber auch zumeist ungünstige Verhältnisse für die Gehülfen. Vielfach wird unserer Meinung nach zu Ünrecht in Gehülfentreisen gegen die sogenannte 3 wangsorganisation angekämpft; zur Frage selbst können wir nur betonen, daß die Zahl der organisierten Gehülfen um ein bedeutendes gewachsen ist. Wurde doch festgestellt, daß beim Abschluß des Tarifes zirka 800 Gehülfen organisiert waren und sind diese zurzeit auf nahe 1700 Mitglieder angewachsen, besonders in Leipzig ist die Mitgliederzahl seit diefer Zeit um zirka 600 Proz. gestiegen, und mit dem Anwachsen der Da man jetzt einsah, daß in der Generalversammlung ein Umunwesentlich gebessert. schlag der Stimmung zugunsten der Berliner Trennungsvorschläge Witgliederzahl haben sich die Verhältnisse der Chemigraphen nicht eingetreten war, wurde ein Vorschlag angenommen, die VerhandDer Kupferbrudertarif ist gemeinsam mit dem lungen auf einige Zeit zu vertagen, damit die bisherigen Freunde Chemigraphentarif abgeschlossen und hat ebenso bis Ende 1908 der Vorschläge des Hauptborstandes, der Kontrollfommission und Gültigkeit. Die Einführung des Tarifes bei den Kupferbrudern der Leipziger Aktionsfomitees, die sächsischen Delegierten und die stößt insofern auf Schwierigkeiten, daß besonders in München die Delegierten aus den kleineren Städten, über ihre Stellungnahme Stupferdrucker nur zur knappen Hälfte unserer Organisation anzu den verschiedenen Statutenvorschlägen beraten. Inzwischen war den zur Beratung zurüdtretenden Delegierten gehören. Die Zahl der Kupferbruder ist im übrigen in Deutschein Schreiben des Justizrats Wertheim , Justitiars des Rechtsschutz- land nur gering verteilt, zirka 225 Beschäftigte, welche meist auf er- Berlin ( 120) und München ( 60) verteilt sind. Der Tarif für vereins, vorgelegt worden, in welchem in Ergänzung des schon er- Supferdrucker hat mit Ausnahme der Arbeitszeit( 8% Stunden) wähnten Schreibens des Rechtsschutzvereins allerlei total unannehmbare Vorschläge zur Statutenberatung gemacht wurden. So wurde und Mindestlohn 30 Mark die gleichen Bestimmungen wie der Reiseunter- Chemigraphentarif. Birka 150 Kupferbruder arbeiten unter Tarif u. a. bestimmt berlangt, daß die Arbeitslosen- und Reiseunter- und ist beschlossen, für weitere Einführung durch den KupferGewerkschaftstasse zu übernehmen seien, weil jene Unterstützungen drucker- Tarifausschuß zu wirken. fügungen von der Invalidentchie scharf zu trennen und auf die infolge ver genertschaftlichen Kämpfe bedeutend steigen würden. Die Unterstüßungstasse dürfe damit nicht belastet werden. Falls in diesem Punkte bic Generalversammlung nicht zustimme, sei eine Berständigung unmöglich usw.
Das unter großer Spannung erwartete Resultat der Beratung war das folgende, auch vom Vertreter des Hauptvorstandes LangeBerlin als erfreulich bezeichnete:
Der am 1. November 1904 in Leipzig abgeschlossene und vom 15. November 1904 bis 31. Dezember 1906 gültige Noten rudertarif erfuhr am 14. Februar 1907 nach boraufgegangener Auffündigung und Stellung von Abänderungsanträgen eine Verlängerung auf zwei Jahre, bis 31. Dezember 1908. Neu in Musikaliendruckereien beschäftigten Lithographen, Titel- und ist, daß der Tarif außer für Rotenbruder von jetzt ab auch für alle " Die unterzeichneten Delegierten, welch. bisher auf dem Umdrucker Gültigkeit hat. Die Arbeitszeit ist neben 9stündiger Boden der Verständigung mit dem Rechtsschußrercin standen und für Druder für Lithographen 8 Stunden. Der Mindestlohn ist im die Vorlagen des Hauptvorstandes und der Leipziger Mitglied- ersten Gehülfenjahre 20 M., im dritten statt früher 24 jezt 25 M. schaften für die geeignete Grundlage für diese Verständigung be Auch die Buschläge sind jetzt höher. Tarife resp. forporative Arbeitsverträge für Litho. trachteten, müssen nach wie vor die vielen in der Debatte gegen die Berliner Vorschläge zum Ausdruck gebrachten schweren Be- graphen und Steindrucker find in 20 Städten mit zirka 160 Firmen und 1600 Lithographen und Steindruckern abgeschloffen denken aufrecht erhalten. und zwar in Aachen , Aschersleben , Bielefeld , Caffel, Düsseldorf , Göppingen , Hanau , Heilbronn , Karlsruhe , Kaufbeuren , Lübeck , Ludwigshafen , Mannheim , München , Offenbach , Rheydt , Stein heim , Stettin und Stuttgart . Allgemein handelte es sich bei diesen Verträgen um 8( teilweise vorübergehend noch 8%) und 9 Stunden Arbeitszeit, Feiertagsbezahlung, Üerstundenzuschlag, Mindestlohn, Lehrlingsfrage,§ 616 des B. G.-B. usw. Ende März v. J. reichten die Kollegen in Hannover ihre Forderungen ein: Regelung des Lehrlingswesens, Bezahlung der Ueberstunden, Anerkennung der$$ 616 und 629 des B. G.-B., Gewährung eines Mindestlohnes von 25 M., für Ausgelernte im ersten Gehülfenjahre 21 M., sowie Erhöhung der Löhne von 30 M. und darunter von 10 Proz., über 30 M. von 5 Broz., und Abschaffung der Affordarbeit. Die Prinzipale lehnten diese For derungen ab, weshalb die Arbeit eingestellt wurde. in Leipzig und anderen Städten, was schließlich zu der großen Redner schildert dann das Scheitern der Tarifverhandlungen Annahme; Aussperrung führte. Er empfahl die folgende Resolution zur
Nachdem aber der Vorstand des Rechtschutzvereins durch seinen an die Generalversammlung gerichteten Brief und die ebenfalls jetzt eingegangenen Anträge des juristischen Vertreters der Rechtschutzvereinler beweisen, daß auch bei dem denkbar weitgehendsten Entgegenkommen unsererseits trotzdem neue, die Gewertschaftsaufgaben schwer schädigende Schwierigkeiten bereitet werden, halten wir es für unfere höchste Aufgabe, einen möglichst einheitlichen Standpunkt der Generalversammlung herheizuführen und werden nunmehr dementsprechend stimmen. Sillier. Lange. Brall. Beßner. Obier. Pfeiffer. Mühlinghaus. Matthes. Czech . Reimert. 2. G. Richter. Rädel. J.Windau. J. Meier- Durst. Leop. Linde. E. Müller- Frankfurt a. M. H. Rentsch. O. Forchmann. Schubert. Möhring. Müller- Leipzig . bdsm Bappe. Bauknecht. Leinen. Köhler. Knopf." Die Generalversammlung erklärte fich nunmehr in namentlicher Abstimmung einstimmig im Brinzip für die Berliner Trennungsvorschläge.( Stürmischer Beifall.) mählt, bestehend aus paß, Görlik, Neumann, Schele, Mühlinghaus, Zur Beratung der neuen Statuten wurde eine Kommission gemöffinger und Mutschte.
Vierter Verhandlungstag.
Aus der letzten Sigung ist noch nachzutragen, daß die folgende Resolution zur Annahme gelangte:
" Der im Vorstandsbericht angedeutete Verschmelzungsgedanke Haß Berlin führt aus, daß das Reichsgerichtsurteil zur Auf- mit dem Verbande der Photographengehülfen, Formstecher- und gabe der Einheitsorganisation zwinge. Hiernach fönne nicht ver- Xylographenverbande wird mit Freuden begrüßt und werden die langt werden, daß alle Neueintretenden allen drei Klaffen ange dazu nötigen weiteren Arbeiten dem Hauptborstande übertragen." hören müssen. Eine Verständigung mit dem Rechtsschutzverein Eine längere Debatte rief die Besprechung über das offizielle helfe nichts. Jedes Mitglied fönne, wenn es auch nicht vom Schuß- Organ des Senefelder- Bundes,„ Graphische Presse", hervor. Es verband der Arbeitgeber getauft sei, mit dem Armenrecht gegen wurde von einer ganzen Anzahl von Rednern abfällige Kritik geübt den Bund im gegebenen Falle flagen. Der Reichstagsabgeordnete an der Ausstattung und dem Inhalt des Bundesblattes und beHeine habe sich für die Schaffung zweier Organisationen ausgefonders bedauert, daß in keinem anderen deutschen Gewerkschaftssprochen, die vor Gericht nicht mit Erfolg angefochten werden organ sozialpolitische und wichtige Gewerkschaftsfragen so wenig fönnten. Vielleicht werde der Gegenseitigkeitsvertrag angefochten erörtert würden wie in der Graphischen Presse". Während der werden, aber Rechtsanwalt Heinemann, ein scharfer Jurist, habe großen Aussperrung sei das Blatt in feiner Weife auf der Höhe erklärt, den Vertrag fönne man rechtlich so vorsichtig gestalten, daß gewesen. Als Vorbild wurde das von Umbreit in Berlin so voreine Anfechtung wohl aussichtslos fei. Aber selbst wenn die An- züglich redigierte Correspondenzblatt der Generalfommission der fechtung Erfolg haben sollte, so blieben doch die zwei Organi- Gewerkschaften Deutschlands " hingestellt. Redakteur Obier wies fationen bestehen, die weiter ungestört arbeiten könnten. Wenn die Angriffe zurück, und der Drucker des Blattes, Müllerman nach dem Vorschlage des Hauptborstandes die Einheitsorgani Schfeudig, bemerkte, daß es schwer falle, für ein Gewerkschaftsſation schaffe, könnte das Gericht die Gewerkschaftsanhängsel ab- organ einen Redakteur zu finden, der nicht nur ein guter Schriftschneiden. Dann bliebe nur ein Unterstüßungsverein übrig. In steller, sondern auch geschickter Disponent sei. Uebrigens solle ein Klarer Erkenntnis des Reichsgerichtsurteils müsse man daraus die Redakteur nicht wesentlich das Blatt allein schreiben, da er sich einzige Konsequenz ziehen und die Trennung in zwei Organi- bald ausschreibe; er müsse auch tüchtige Mitarbeiter aus den fationen vornehmen. Reihen der Mitglieder haben, welche die Interessen der verAuf Antrag Sillier Berlin wurde befchloffen, die Statut- schiedenen Branchen in sachkundigen Artikeln förderten. Dann frage durch eine Kommission flären zu lassen. Sie soll versuchen werde das Blatt auch vielgestaltiger. einen Vorschlag auszuarbeiten, auf den sich eine möglichst große Redakteur Obier, der sich in der Agitation des Bundes und Majorität vereinigen kann. In die Kommission wurden gewählt: der Verwaltung sonst, wie anerkannt wurde, bewährt hat, gab selbst Sillier- Berlin , Barthel- Berlin , Gwert- Hannover, Görlitz - München , anheim, einen anderen Redakteur zu wählen. Geflagt wurde auch Bauknecht- Stuttgart , Obier- Leipzig , Lange- Berlin , Pfeiffer über das Mißverhältnis, daß die Redaktion sich nicht am Site des Hauptvorstandes befindet.
In der Nachmittagssigung teilte Lange- Berlin zunächst mit, daß die im Auftrage der Generalversammlung von Möffinger- Magdeburg ausgearbeitete Resolution zur Klagefache gegen den Senefelder Bund wie folgt lautet:
Angenommen wurde der folgende Antrag der Lithographen und Steindrucker der Mitgliedschaft Berlin :
Die Redaktion der Graphischen Bresse" ist an den Siz des Hauptvorstandes zu verlegen. Der Redakteur hat bei den Hauptborstandssitungen beratende Stimme."
Die 14. Generalversammlung des Deutschen Senefelder. Zum nächsten Punkt der Tagesordnung: Bundes erklärt zur Klagesache gegen den Senefelder- Bund: " Tarife und Lohnbewegungen", Durch die Einleitung des Rechtsstreites gegen den Genefelber- Bund und die folgenden Urteile aller gerichtlichen In- nahm der Vorsitzende des Hauptvorstandes, Sillier Berlin , das stanzen wurde das bestehende Recht demokratischer Unterordnung Wort. Ueber die Tarife in den verschiedenen Branchen des ber Minderheit unter die Mehrheit illusorisch gemacht. Aus graphischen Gewerbes heißt es u. a. im Bericht des Hauptdiesem Grunde protestiert die Generalversammlung gegen das vorstandes: Der auf 3 Jahre abgeschlossene und Ende 1906 abgelaufene Urteil des Reichsgerichts, das nur erklärt werden kann bei Beachtung der immer mehr in Gefeßgebung, Berwaltung und Recht. Lichtbruder- Tarif wurde von den Gehülfen rechtzeitig gekündigt. sprechung zutage tretenden Tendenz, der Arbeiterbewegung Am 9. Dezember 1906 tam es in gemeinschaftlicher Sibung zum weiteren Abschluß des Tarifes auf drei Jahre bis 1909. BeSchwierigkeiten zu bereiten. fchloffen wurde, bis spätestens 1. April 1908 dafür zu wirken, daß alle dem Senefelder- Bund angehörenden Lichtdrucker nur in tariftreuen Firmen arbeiten, wie auch die Prinzipale in ihrer Organi fation nur Tariffirmen aufnehmen. Neu eingefügt im Zarif wurde: Zur Anerkennung des Tarifes gehört die Afford, Prozent und Prämienarbeit. Eine Beschränkung der Lehrlingsgiffer in der Photographie wurde angenommen; ebenso wurde beschlossen,
Die Generalversammlung erklärt ferner: Der GSenefelderBund hat sich stets auf dem Boden rechtlicher demokratischer Grundfäße bewegt, dabei nicht nur die Rechte seiner Mitglieder gewahrt, fondern durch die Verschmelzung mit dem früheren Ver. ein der Lithographen und Steindrucker erst sichergestellt. Aus diesen Gründen weist die Generalversammlung die von der Klägerischen Partei erhobenen Vorwürfe bei den Klage
" Die Generalversammlung steht auf dem Standpunkt der Erstrebung bezw. Aufrechterhaltung der Tarifgemeinschaften unter der Voraussetzung, daß den berechtigten Anforderungen der Gehülfenschaft Rechnung getragen wird. Der Abschluß von Tarifen darf nur unter Zustimmung des Hauptvorstandes erfolgen. Ebenso hat der Hauptvorstand in Gegenden mit zurüd gebliebenen Lohn- und Arbeitsbedingungen auf Verbesserung folcher Verhältnisse hinzutvirken."
Nach längerer Debatte wurde zunächst die Resolution Sillier angenommen. Ein zur Resolution Sillier borgelegter Bufab Rudo If wurde abgelehnt, ebenso eine Resolution Ulrich, die sich gegen das Verhalten der Berliner Lichtdrucker gegenüber dem abge schlossenen Tarif richtete.
Angenommen wurde noch die folgende Resolution:
Die Generalversammlung spricht der deutschen Arbeiters schaft, sowie den Kollegen im Auslande für ihre praktisch betätigte Solidarität während unserer vergangenen Bewegung ihren Dant aus."
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Heß Berlin erstattete alsdann den Bericht der Kommission, welche das 1905 in der Bundesversammlung in Berlin beschlossene Statut des Senefelder- Bundes dem Urteil des Reichsgerichts entsprechend abändern mußte, wobei der Statutentwurf des Hauptvorstandes und namentlich der Berliner Statutentwurf zu berüdsichtigen war. Aus dem alten Statut mußten alle auf die rein gewerkschaftlichen Zwecke und Aufgaben der bisherigen gemeinschaft. lichen Organisation bezüglichen Bestimmungen gestrichen werden. Auch sonstige Die Gewerkschaftskasse scheidet vollständig aus. Aenderungen wurden vorgenommen. Es wurde also ein neues Bundesstatut
geschaffen..
Die wesentlichsten Aenderungen sind folgende:
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In§ 2 des bisherigen Statuts werden unter die zum Eintritt Berechtigten die Kartographen aufgenommen. Die Neueintretenden haben nur zwei Kassen, Krantenunterstüßungs- und Sterbekasse, sowie Invaliden- und Witwenkasse, anzugehören. In§ 5 heißt es, daß die Anmeldung zum Eintritt auch auf Grund eines Gegenseitigkeitsvertrages geschehen kann.§ 3 erhält folgende Fassung: Nach§ 7 fann der freiwillige Austritt zu jeder Zeit erfolgen, jedoch nur mittels schriftlicher Erklärung und aus beiden Kassen zugleich. Nach§ 14 beträgt der wöchentlich zu zahlende Beitrag 85 Pf., wovon 60 Pf. der Allgemeinen Unterstüßungstasse und 25 Pf. ber Die§§ 19, 20 Invaliden- und Witwenkasse überwiesen werden. und 21( Umzugskosten, Unterstüßung bei Maßregelungen, Rechtsschutz wurden mit Rüdsicht auf die Urteile gestrichen. In§ 37 ( nvaliden- Unterstützung) wurde der Zusatz aufgenommen: Für Mitglieder, welche bis zum 1. Juli 1905 dem Bunde beitraten, bleibt es bei der früheren 10jährigen Karenzzeit."
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§ 41 wurde gestrichen. In§ 46( Organisation und Verwal tung) wurden die Agitations-, Redaktions- und Preẞkommissionen als bisherige Organe des Bundes mit Rücksicht auf die Urteile gea ftrichen. Ein Busah lautet: Der Hauptvorstand und die Kontroll fommission sind berechtigt, mit Vereinen Gegenseitigkeitsverträge abzuschließen. Nach§ 48 soll der Vorsitzende des Hauptvorstandes nur ehrenamtlich tätig sein. Die§§ 50-59 wurden gestrichen. Nach§ 60 tann jekt die Urabstimmung erfolgen, wenn der vierte
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