Tprttttngen, von denen bk Berns« der Holzarbeiter und Schneider betroffen sind, das Bestreben des organisierten Unternehmertums, die Arbeitertlasse niederzuringen und die Gewerkschaften zum Weißbluten zu bringen. In seiner rücksichtslosen Durchbrechung bestehender Tarife bekundet das Unternehmertum, daß ihm weniger an der dauernden friedlichen Orbnung der Arbeits. Verhältnisse auf vertraglicher Grundlage, als vielmehr an der einseitigen Durchführung seiner Klassen.Jnteressen und Macht» gelüste gelegen ist, und daß es sich in deren Verfolgung um keiner» lei rechtliche und gesetzliche Schranken kümmert. Demgegenüber ist ein solidarisches Zusammenhalten aller Ar» beiter-Organisationcn notwendig, um die Pläne der Arbeitgeber zuschanden zu machen. Die Generalversammlung sichert den ausgesperrten Arbeits. genossen ihre vollste Sympathie zu und erwartet von den Berufs» genossen, daß sie die kämpfenden Genoffen in ihrem Widerstande auf das tatkräftigste unterstützen." Der wöchentliche Beitrag wird auf KV Pf. festgesetzt. Hierauf wird beschlossen, die Beitragserhöhung am t. I u l i d. I., die Sitzverlegung am 1. Oktober d. I. und das ge» samte neue Statut am 1. Januar Ibüb in Kraft treten zu lassen. Zwischen der Beitragserhöhung und der Einführung der Er. werbslosenunterstützung liegen mithin sechs Monate zur Ansamm» lung eines gewissen Fonds für den neuen Unterstützungszweig. In der Nachmittagssitzung referierte K o r b o w i tz- Berlin über die Lohn» und Arbeltsverhältnisse im Berufe und die Einführung von Normaltarifen. Nach einer längeren, sehr eingehenden Debatte wird der Vorstand mit der AuS» arbeitung allgemeiner Tarifnormen beauftragt. Die Gencrallommission wird ersucht, dahin zu wirken, daß die Eintrittsbedingungen in die Organisationen der überseeischen Länder denen der diesseitigen Gewerkschaften gleichgestellt werden. Der Vorsitzende erklärt hierauf die Verhandlungen für beendet. Er dankt den Delegierten für den an den Tag gelegten Arbeitseifer und bittet sie, daheim energisch im Sinne der gefaßten Beschlüsse zu wirken. Soziales. Ländliche Fortbildungsschulen zur Vernichtung der Sozialdemokratie. In Ostpreußen hat man einen neuen Plan zur Ausrottung der Sozialdemokratie ausgeheckt. Vor einigen Tagen fand in Rastenburg (Ostpreußen ) der 7. ostpreußische Fortbildungsschultag statt. Es wurde hier auch über ländliche Fortbildungsschulen ge- sprachen und ein Herr Eichelbauin aus Jnsterburg bezeichnet« in der Diskussion die ländlichen Fortbildungschulen für eine der bedeutend st en Waffen gegenüber der Sozialdemokratie. Wir würden es nur begrüßen, wenn man überall auf dem Lande wirkliche Fortbildungs- schulen einrichten und den Kindern. die sich in der Dorfschule nur sehr mangelhafte Kenntnisse erwerben, recht viel Wissen und Fähigkeiten beibringen würde. Mit dieser Art von Bekämpfung würden wir hoch zufrieden sein. Aber man denkt nicht daran. Fortbildungsschulen im wirklichen Sinne des Wortes auf dem Lande zu gründen. Es sollen Dressuran st alten errichtet werden, in denen die Arbeiterkinder, denen man bisher fast nur Religion und.Patrio» tismus" eingepaukt hat, zu gehorsamen Untertanen und willigen Arbeitssklaven abgerichtet werden sollen. Das geht aus folgenden Leitsätzen, die man auf dem Fortbildungsschultag einstimmig an» genommen hat. hervor. t. Die ländliche Fortbildungsschule ist notwendig auS reli- giös-sittlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gründen. 2. Die zur Förderung und Ausgestaltung der ländlichen Fort- bildungsschule berufenen und verpflichteten Faktoren sind Schule. Kirche, Gemeinde und Staat. Die statistischen Nachrichten lassen eine stetige erfreuliche Zunahme und steigendes Interesse für diese erkennen. 3. Ziel der ländlichen Fortbildungsschule ist nach den amtlichen Bestimmungen: Befestigung, Ergänzung und Erweiterung der Volks- schulbildung mit besonderer Berücksichtigung auf die ländlichen Gewerbe und den Betrieb der Land- Wirtschaft, Befähigung zu selbständigem Ueberlegen und Be- festigung der sittlichen Tüchtigkeit. 4. Die ländliche Fortbildungsschule wird dieses Ziel erreichen: unter Wahrung ihres allgemein bildenden Eharakters durch sachliche Ausgestaltung des Unterrichts, in dem der Beruf des Schülers im Mittelpunkte steht, durch Gruppierung der Schüler nach ihrem Be» ruf in ländlich-gewerbltche und rein ländliche Abteilungen in den gegebenen und möglichen Fällen, durch innere Organisation ver- mittelst guter Lehrpläne, in denen die örtlichen Verhältnisse berück- sichtigt werden, durch Pflege religiös-sittlichen und patriotische» Lebens, durch die Einführung obligatorischen Unterrichts. 6. Lehrer der ländlichen Fortbildungsschule find in der Regel die Vollsschullehrer. Sie sind dazu durch da« Seminar, eigene praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft und besondere Kurse methodisch und sachlich vorbereitet. 6. Als Mithelfer bei der Fortbildungsschularbeit find zu nennen: gute Lehr- und Lernmittel, eine gute Bibliothek, eine gute Fach- zeitung, Zusammenschluß aller Freunde der Schule und gemeinfame Arbeit in Konferenzen und Vereinen. Wir glauben, solche Fort- bildungsschulen lverden selbst unseren bildungsfeindlichen Junkern angenehm sein: In Willigkeit und Untertänigkeit dressierte Arbeit«- kräfte möchte der Junker haben. Die Arbeiter haben alle Ursache, sich für eine Fortbildungsschule zu bedanken, die nicht der Eni« Wickelung, sondern der Hemmung der geistigen Fähigkeiten ihrer Kinder dienen soll._ Gebührenordnung über Benutzung städtischer Kanäle. Eine Gebührenordnung betreffend die Benutzung der städtischen Kanäle, welche in Halle am 17. Januar IVOS erlassen ist, bestimmt: „Für die Benutzung der städttschen Straßenkanäl« durch mittelbare oder unmittelbare Zuleitung von wirtschaftlichen oder gewerblichen Abwässern werden fortlaufend Gebühren erhoben". Nach den weiteren Bestimmungen der Ordnung werden solche Ge- bühren außer von Grundbesitzern auch von Wohnung»- mietern erhoben. Die Mieter haben«wen bestimmten Prozentsatz des RutzungSwerteS der Wohnung der in der M i e t s h ö h e ausgedruckt ist, zu zahlen.— Die Gülttg- keit dieser Bestimmungen focht der durch seine Klagen für eigene Sachen bekannte Rechtsanwalt Suchsland, der als Mieter seiner Wohnung zur Kanalbenutzungsgebühr herangezogen war, im Per- waltungS-Streitversahren an. DaS OberverwaltungSgertcht als letzte Instanz wieS am V. April seine Freistellungsklage mit folgender Begründung ab: Irrig sei der Einwand de» Klägers, daß es sich hier um eine verkappte Miels st euer handele, die nach 8 23 des Kommunalabgabengesetzes nicht hätte neu eingeführt werden dürfen. Vielmehr habe man es nur zu tun mit einer Gebühr, mit einer Gegenleistung für die Benutzung der städtischen Kanäle durch Abführung der Abwässer aus den Wohnungen usw. Der MietSpreiS der Wohnungen werde lediglich als Berechnungsmaßstab herangezogen. Er sei aber auch als solcher zulässig, da er nicht als absolut ungeeignet erscheine. Wenn er auch im einzelnen Falle nicht im genauen Verhältnis zur Benutzung stehen möge, so käme eben in Betracht, daß eS sich um eine Wahrscheinlichkeitsrechnung handele, die hier nur möglich sei. Die Gebührenordnung sei demnach gülttg. Bahn frei sür Berufsorganisationen der Landarbeiter! Nicht nur die Landarbeiter, sondern auch die Industriearbeiter haben alle Ursache, durch polittsche Betätigung dafür zu sorgen, baß endlich das fluchwürdige Ausnahmegesetz, durch welches dl« Land« arbeiter wirtschaftlich zu Boden gedrückt werden, auS der Welt ! geschafft wird. Erst wenn die Landarbeiter sich in BerufSorgani- ationen werden zusammenschließen können, wird eS möglich sein, die unverantwortliche Ausbeutung der Arbeitskraft durch rücksichtslose Junker zu verhindern. Dann werden die Land- arbeiter nicht mehr gezwungen sein, den ländlichen Gefilden Balet zu sagen und durch Hinströmen nach den Industriezentren ihren städttschen llrbeitsbriidern als gefährliche Konkurrenten auf den Leib zu rücken; gesährlich, weil durch zu viel Angebot stets eine Verschlechterung des Lohnes und der ArbeuSzeit herbeigeführt wird. Wie dringend nötig den Landarbeitern aber Berufsorganisationen sind, zeigt wieder einmal in geradezu charakteristischer Weise ein Arbeitsvertrag, den ein westpreußischer Junker mit seinen Arbeitern abgeschlossen hat und der typisch für die Arbeitsverträge in Ostelbien ist. Nachstehend bringen wir die wichtigsten Bestimmungen aus diesem Vertrage: „Jeder Jnstmann muß sich täglich zur herrschaftlichen Arbeit stellen und zwar vom 1. April bis 1. Oktober von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, in den übrigen Monaten jedoch von srüh bis spät, soweit das Tageslicht die Arbeit gestattet. Bei Beginn der Arbeit und zu jeder Mahlzeit wird mit der Hofalocke geläutet und muß diesem Signal pünktlich Folge geleistet werden, widrigensalls Geldstrafe eintritt.... Die Frau muß vom 1. April bis Ende der Hackfruchternte täglich nachmittags zur Arbeit gehen. Wird die Frau im Hofe bei der Wäsche gebraucht, so mutz sie zu jeder Jahreszeit auf Verlangen auch von früh morgens kommen und erhält 50 Pf. pro Tag ohne Deputat. In der Erntezeit sowie sonst mitunter bei vorkommenden dringenden Arbeiten ist jeder Jnstmann mit seinen Scharwerkern verpflichtet, auch Sonntags oder Feiertags auf Verlangen der Guts- Herrschaft zur Arbeit zu kämmen. Will der Jnstmann oder einer seiner Arbeiter von der Arbeit zurückbleiben, so muß er sich dazu vorher die Erlaubnis vom Guts- Herrn oder besten Stellvertreter einholen. Unterläßt er dieses, so tritt Straf« nach dem Ermessen des Gutsherrn ein. Jeder Jnstmann mutz bis Johanni jeden Jahres sechs junge, starte Hähne unentgeltlich an die Gutshcrrschast abliesern. Sämtliche löniglichen und andere ihn treffende Abgaben muß jeder Jnstmann selbst bezahlen. An Abgaben hat jeder Jnstmann an die Guts- Herrschaft zu zahlen: Weideaeld für eine Kuh 3 M., Weidegeld für Schweine 1 M.. Weidegeld für Ferkel 50 Pf. Der Jnstmann erhalt nachstehende Vergütungen: 1. Freie Wohnung. 2. v« Morgen(90 □-Ruten) Gartenland. 8.'/, Morgen(185 □-Ruten) Kartoffelland auf dem Felde. 4. Deputat für je 30 Arbeitstage: 80 Pfd. Roggen, 22'/, Pfd. Erbsen. 17'/, Pfd. Gerste. 6. Brennmaterial: 5 Klafter Tors oder 85 Zentner Kohlen und 2 Meter Holz. Für drn Torf pro Klafter oder für? Zentner Kohlen muß er 1,50 M. Stecherlohn zahlen. «. An Tagelohn wird gezahlt: Dem Mann von Martini bis 1. April 30 Pf., vom 1. April bis 1. Juni 40 Pf., vom 1. Juni bis 1. September 50 Pf., vom I. September bis Martini 30 Pf. Dem Scharwerker von Martini bis 1. April 30 Pf., vom 1. April bis 1. September 40 Pf., vom 1. September bis Martini 30 Pf. Der Frau für jeden Nachmittag vom 1. Juni vis Ende Getreideernte 25 Pf. Sonst für jeden Nachmittag 20 Pf. Dasselbe Tagelohn gilt auch für den 2. Scharwerker." Ein solcher Vertrag sollte die Landarbeiter dringend zur vor- ficht bei Abschlüssen von Verträgen mit Besitzern mahnen, um sich Viesen nicht voll auszuliefern. Nach obigem Bertrag ist die Arbeitszeit eine grenzenlose: eS liegt ganz in dem Belieben des „herrschaftlichen Besitzers" wie lange„seine Leute" schuften müssen. Selbst das Gebot: Du sollst den Feiertag heiligen, ist für den Besitzer Luft, wenn sein Profit in Frage kommt. Die Strafen ver- fügt der Besitzer, ein echter gar im kleinen, nach eigenem Ermessen, wie er auch einseittg die Höhe der Geldstrafen festsetzt. Die Heilig- keit der Familie der Arbeiter wird dadurch hochgehalten, daß die Frau sich auf Verlangen zur„herrschaftlichen" Arbeit stellen muß, Punktum. Für diese Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft zahlt der Besitzer, neben dürstigem Deputat, dem Jnstmann 7 Monate im Jahre pro Tag 30 Pf.! 3 Monate pro Tag 40 Pf. 1 2 Monate pro Tag 50 Pf. I Wahrlich ein fürstlicher Lohn. Ständen die Landaroeiter den Junkern als geschlossene Berufs- organifationen gegenüber, dann wären solche Arbeitsverträge nicht mehr möglich. Als einzelne aber sind sie fast schutzlos dem Befehl der Junker ausgeliefert. Daß e« anders werde, sollte eine der vornehmsten Sorgen unserer Landarveiter, aber auch der Industrie» arbeiter sein._ Huö der fraucnbewegung. Dienstbotennot. Die„Deutsche Tageszeitung" entrüstet sich über die Ansprüche der Dienstboten. Das steht dem Organ der bescheidenen Agrarier besonders gut. Am liebsten fei es ven Mädchen schon, wenn sie ihr Kind— in der„Deutschen Tageszeitung" Jöhre genannt— auch noch mitbringen könnten. Das klingt fast so, als ob selbst- verständlich jede? Dienstmädchen ein Kind habe. Wer nun einmal in der zweifelhaft-angenehmcn Lage war, Stellung suchen zu müffcn, wird wissen, daß es den Herrschaften immer noch recht gut möglich ist, eine Auslese unter den sich vor- stellenden Mädchen zu halten und daß solche Mädchen, die nicht Prima-Zeugnisse aufzuweisen haben, gewöhnlich lange warten können, ehe sie eine anständige Stellung finden, trotzdem die Hausfrauen wissen müßten, wie wenig Gewicht auf Zeugnisse im allgemeinen zu legen ist. Der„Deutschen Tageszeitung" ist jeder Wunsch der „Dienenden" natürlich ein Greuel, und für der Dienstboten Begehrlichkeit wird die Sozialdemokratie verantwortlich gemacht. Der Drang nach Verbesserung ihrerLage besteht naturgemäß bei den Dienenden. Diese wissen nur nicht, wie das am besten zu erreichen ist. Da greifen sie dann oft dazu, der festen Stelle zu entsagen und al« Aushülfe zu gehen. Solchen Aushülfen stehen die Herr- schaften, obgleich sie deren häufig bedürfen, feindlich gegenüber. Diese Aushülfen kann man nicht so unter der Knute halten. Die „feinen Leute" können es absolut nicht begreifen, daß eine Unter- gebene dieselben Gefühle hegen kann, wie sie selbst. Sie können es nicht verstehen, daß die Dienstboten lieber eine Art Nomaden- leben führen, anstatt in..Familienzugehörigkeit" bei einer Herr- schast zu leben. Ach, diese vielgepriesene Familienzugehörigkeit ähnelt gar zu sehr der Hörigkeit. Da lebt sich'S denn doch manch- mal im engen beschränkten Heim einer Schlafstelle— die Zimmer der Dienstboten bei den Herrschaften sind ja gewöhnlich auch keine SalonS— noch weit gemütlicher in dem Bewußtsein, wenigstens für Stunden fein eigener Herr zu fein. Die Betrachtungen der„Deutschen Tageszeitung", welche so recht zeigen, wie Dienstboten eingeschätzt werden, sprechen allen Tatsachen Hohn. Sie sind bezeichnend sür die Behandlung, die die Mädchen sich gefallen lassen müssen. Gegen diese Zustände kämpft der einzelne Dienstbote vergebens. Alle Parteigenossen und Genosfinnen sollten ihnen bekannte Dienstboten der bestehenden Dienstbotenorganisation zuführen, damit eS gelingt, auch dieser Kategorie von Arbeiterinnen ein freies, menschenwürdiges Dasein zu verschaffen._ Versammlungen— Veranstaltungen. SchSneberg. Montag, den 15. April, in..Obst'« Festsälen": Vor- trag des Genossen Heinig:„Weltanschauung". Am 27. April Lichtbildervortrag„Da» Leben und Treiben im Bergwerk und feine Gefahren". Friedenau . Dienstag, den S. April, Uhr. bei Grube: Bortrag. Wilmersdorf . Donnerstag, den 11. April, 8% Uhr, im„Luisen. park". Wilhelmsaue 112. Vortrag deS Herrn Katzcnstein:„Ver- vesserung in der Hauswirtschaft". Britz . Donnerstag, den 11. April, bei Weniger. Werderstraße. Am LO, April Stiftungsfest im„Landhaus", Chausseestraße. Steglitz . Donnerstag, den 1l. April, 8«! Uhr, bei Wahrend«?. Schloßstr. 117. Vortrag. Weißense». Donnerstag, den 11. April, 8 Uhr, bei Schmutz, KöaiA- Chaussee 38. Vortrag des Genossen Schmutz:„Vormundschaft und Waisenpflege". Lichtenberg . Sonntag, den 14. April, bei Pieckenhagen» Scharn« weberstr. 60: Vortrag deS Herrn Spieckermgnn:»tkrgvkrn- kassengesetz". Gemütliche? Beisammensein. Gericdts-Teitung. Beamten-Beleidigung. Ein Prozeß wegen Beamten»©«» leidigung, der am Sonnabend vor der Götttnger Strafkammer al« Berufungsinstanz verhandelt wurde, nahm einen merkwürdige««nd für den betreffenden Beamten nichts weniger als schmeichelhaften Verlauf. Der kgl. Förster Kiene in Lutterberg hatte den Eisen« bahnarbeiter Aug. Buhre im Verdacht der Wilddieberet. nahm bei ihm«ine Haussuchung vor und erstattete Anzeige. Vor dem Schöffen« gericht Hann.-Münden, das den Buhre als unschuldig fteisprach, be« hauptete dieser, der Förster habe sich bei der Haussuchung. un- menschlich" benommen, ferner habe er selbst den Förster im Jahre 1900 beim Wildern betroffen. Diese Aeuße» rungen zogen Buhre eine Anklage wegen Beleidigung zu und daS Mündener Schöffengericht verurteilte ihn zu vierzehn Tagen Gefängnis. In der BerufungSverhano« lung mußte sich nun aber der Förster die peinliche Tatsache vor« halten lassen, daß er selbst schon wegen Jagdvergehen» im Jahre 1890 mit zwei Monaten Gefängnis und außerdem beim Militär wegen Soldatenmißhandlung bestraft worden ist. Die Strafkammer gelangte zu einer weit milderen Auf« fassung und wandelte die Gefängnisstrafe in eine Geld st ras« von zehn Marl um. Liberale Stimmen für vier gut« Groschen. Unter dieser Spitzmarke brachte die„Münchener Post" einm Tag vor der Stichwahl eine Korrespondenz aus Hausen bei Starn« berg, worin mitgeteilt wurde, daß der Gutsbesitzer Feldner in Hausen seinen beiden Knechten je 50 Pf. gegeben habe mit dem Auftrage liberal zu wählen. Der liberale Herr bezeichnete in einem ein« geschriebenen Briefe an die Redaktton der„M. P." den Inhalt der Korrespondenz als gemeine Lüge und verlangte eine entsprechende Richtigstellung. Als die Redaktton darauf nicht reagierte, stellte der liberale Gutsbesitzer gegen den verantwottlichen Redakteur, Genosien Martin G r u b e r Klage wegen„Beleidigung". In der am freitag vor dem Schöffengericht München I durchgeführten erHandlung erklärte Gruber den Wahrheitsbeweis antreten zu wollen. Der Zeuge Josef Gröber, Dienstknecht bei Gutsbesitzer Feldner, sagte aus, daß am Wahltage der Gutsbesitzer gesagt habe, die Knechte könnten um 3 Uhr zur Wahl nach Unter« vrunn gehen. Die Knechte haben dann von Feldner einen Wahl« zettel verlangt, Feldner habe dann jedem einen Zettel und 50 Pf. gegeben mit dem Bemerken, sie sollten bei Gastwirt Beck in Unter» brunn eine Maß Bier trinken. Die Zettel lauteten auf den liberalen Rechtsanwalt Kohl. Der Zeuge hätte aber einen B o l l m a r- zettel gewollt. Daß sie den Kohlzettel in das Wahlkuvert legen sollten, habe Feldner nicht gesagt. Der llägerische Gutsbesitzer wendete gegen die Aussage ein. daß er den Knechten den Auftrag geaeben, daS Geld jn der Beckschen Wirtschaft zu vertrinken. Er wollte sich damit bei Beck nur revanchieren, da ihm Beck wiederholt eine Dampfdreschnraschine zur Bersügung stellte. Die Straßenwärterftau Stadler, die Schwester de« Zeugen Gröber, sagte au«, daß ihr Bruder einige Tage nach der Wahl bei ihr war. Sie habe ihm Vorhalt gemacht, warum er Kohl und nicht Vollmar gewählt habe. Darauf habe ihr Bruder geantwortet: Um zwe» Maß Bier konnte ich doch leicht liberal wählen. Der Dienstknecht Ertl sagte aus, daß ihm sein Herr 50 Pf. gegeben habe, aber nicht deshalb, daß er liberal wählen solle. Er habe öfter Bier bezahlt. Um 50 Pf. laffe er sich nicht beeinfluffen, daS wäre ihm schon zu wenig. Er habe den Zettel selbst von Feldner verlangt. DaS Schöffen- gericht sprach Redakteur G r u b e r unter Ueberbürdung der samt- lichen Kosten auf den Privatkläger frei. Das Gericht konnte sich bei der Unklarheit der ZeugenauSsaaen keine Meinung darüber bilden, ob Feldner mit den 50 Pf. die Stimmen seiner Knechte kaufen wollte. Das Gericht billigte Gröber den Schutz des§ 193 zu. Ans der Form oder den begleitenden Umständen könne nicht geschlossen werden, daß Gruber die Absicht einer Be- leidigung hatte, zumal der dringende Verdacht gegeben sei, daß Feldner es auf Stimmenkauf abgesehen habe. Versammlungen. Zentralverband der Töpfer. Jn der am Freitag abgehaltenen Versammlung der Bauvertrauensmänner hielt Eugen Brückner einen Vortrag über die Arbeitgeberorganisation. Der Vortrag fand lebhaften Beifall. Hierauf diskutierte die Versamm- lung ein vom Vorstande vorgelegtes Regulativ, welches die Pflichten der Bauvcrtrauensmänner festlegt. DaS Regulativ bestimmt in der Hauptsache, daß auf jedem Bau ein Vertrauensmann zu be- stellen ist, der zu kontrollieren hat, ob die auf dem Bau beschäftigten Kollegen ihre Pflicht der Organisation gegenüber erfüllt halien, auch soll der Vertrauensmann dem Berbandsbureau Bericht er- statten über die auf dem Bau herrschendxn Arbeitsverhältnisse. Räch Schluß der Diskussion wurde das Regulativ angenommen. Im weiteren"Uerlauf der Versammlung wurden die Verhält- niffe auf einzelnen Bauten besprochen. Bei dieser Gelegenheit kam auch ein Schreiben der Töpferinnung zu Kiel zur Verlesung. Das- selbe ist an die hiesigen Töpfermeister gerichtet und stellt sich als eine schwarze Liste oar. Dieselbe enthält Namen, Geburtsort und Geburtsdatum von 97 Ofensetzern» welche von den Kieler Töpfer- meistern unter Vertragsbruch ausgesperrt worden sind. Wie aus dem Schreiben der Kieler Töpferinnung hervorgeht, läuft der dort bestehende Tarifvertrag erst am 15. Mai ab. Die Arbeitgeber haben aber die Arbeiter schon am 18. März ausgesperrt, weil ihnen die für die Neuberatung deS Tarifs gestellten Forderungen als unerfüllbar gelten und weil angeblich die Arbeiter über Kiel die Sperre verhängt hatten. Die Kieler Töpferinnung empfiehlt die Pvykottierung der von den Metstern ausgesperrten Arbeiter mit folgenden Worten:„Wir fügen nun umstehend eine Liste der aus- gesperrten Ofensetzer bei und bitten unsere Kollegen um gefällige Unterstützung, denn wenn wir hier gezwungen werden sollten, solche außergewöhnlich hohe Löhne zu zahlen, so würde sich dies auch bald auf andere Orte in unserem Gewerbe übertragen." UMwM der Handels-, Tusprt- und Hertebrs- Irbeiler umWMs n. Bureau u. Arbeitsnachweis:„GewerkschaftShauS", tSngel-Ufrr 15 II Zimmer 18—17. Telephon: Arbeitsnachweis: Amt IV, 8348. Bureau: 4747 Bei der am 7. April er. zur Hauptgeneralversammlung stattgesundenen Delegiertenwahl wurden 1931 gültige Stimmzettel abgegeben. Die absolute Mehrheit beträgt demnach 96« Stimmen. Davon erhielten Stimmen: Werner, August 1746, Steintcke, Paul 1698, Meuer, Christian 638, Schützte, Paul 1393. gromke, Karl llS8, Schulz, Gustav 1458, Bodtn, Heinrich 557, Altsch, Gustav 1190, Knittel, Karl 1380, Sucherd, Emil 565, Philipp, Margarete 1624, Paschel, Fritz It4t. Prinz. Hermann 1313. Lubowttzky, Paul 630. Bleck. Adols 950. Rilschle. Otto 1357, Meincrt, Rudols 764, Uthesj, Albert 616, Zeitz, Hermann 386. Waller, Hermann 1474. Gewählt sind demnach Werner, Stemicke, Fräulein Philipp, Walter, Schul», Schülzke, Prinz, Knittel, Nttschk«, Paschel, Fromke und ttlisch.