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Briefkasten der Redaktion.

Von Bernh.

Die juristische Sprechstunde findet Friedrichstr. 16, Aufgang 4, eine Treppe( Sandelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenſtr. 101), Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein wochentäglich von 7 bis 1hr abends statt. Geöffnet 7 Uhr. Buchstabe und eine Zahl als werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Gilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.

eide und der meisten Fälle der Urkundenfälschung und der Erpressung an den Deutschen Tabalarbeiterverband eintrat. Das Beifammen­Eingegangene Druckfchriften. für geboten. Der Angeklagte sei zweifellos ein schwer kranker, start sein war an fich formlos. Genosse Weßler wurde wegen Ueber­minderwertiger Mensch, dessen Geisteszustand an sich den Gegen- tretung der§§ 1 und 12 des Vereinsgefeßes angeklagt und vom Stern. 502 Seiten. I. Band. 2 Bände brosch. 15 M., geb. 18 M. Verlag Geschichte der öffentlichen Sittlichkeit in Rußland . stand einer besonderen Assessorarbeit in bezug auf die ver- Landgericht Bielefeld auch zu einer Geldstrafe ver. Barsdrf, Berlin W. 30. fchiedenen Abstufungsmöglichkeiten geistiger Störung bilden urteilt, weil er in einer nicht angemeldeten, aber anmelde- 3. Bericht des Arbeiterfekretariats Pforzheim für das Geschäftsjahr fönnte. Schon dies rechtfertige die Anwendung einer milderen pflichtigen Versammlung zur Erörterung öffentlicher Angelegenheiten 1906. 15 Seiten. Selbstverlag: Pforzheim , Waisenhausplatz 3. Strafe. Dazu komme, daß dem Angeklagten die Sache von den als Redner aufgetreten sei. Wenn auch nur, so meinte das jungen Offizieren doch sehr leicht gemacht worden sei. Ein derartiges Gericht, 15 bis 20 Personen da waren und man weder ein Uebel wie die Kreditnahme feitens junger leichtsinniger Leute lasse Bureau wählte, noch eine Rednerliste führte, noch das Wort fich nicht ausrotten durch eine solche schwere Strafe. So lange es erteilte", so stände das doch nicht der Feststellung einer Offiziere gebe, die in so erheblicher Weise Kredite in Anspruch nehmen Bersammlung" entgegen. Auch wäre anzunehmen, daß die Aus­und sich Gelder beschaffen müssen, so lange werden sich auch Leute führungen des Angeklagten und des Zeugen Gutapfel über die finden, die aus der Hingabe der Gelder ein Geschäft machen. Zwecke ihrer Verbände und die Nüglichkeit des Anschlusses Erörte­Wenn sie nicht bei Uhlig borgen, borgen die jungen Leute rungen öffentlicher Angelegenheiten darstellten, da diese Verbände anderswo. Dem Angeklagten, der zweifellos von Schneidler ver- bezweckten, Einfluß zu gewinnen auf die gesamten Lohn- und leitet worden sei, müsse doch auch zugute gehalten werden, daß er Arbeitsbedingungen der Tabakindustrie, worin eine Einwirkung auf doch in dieser Sache schon seit dem 18. Oftober 1904 in Freiheits - öffentliche Angelegenheiten liege. Der Angeklagte legte Revision beschränkung sich befindet und deshalb sollte die Strafe doch ein. Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht als fein Vertreter wesentlich gemildert werden. machte unter anderem geltend, daß die Feststellung" einer Ver­Das Gericht fällte nach stündiger Beratung folgendes sammlung" im Landgerichtsurteil eine durchaus ungenügende sei, Urteil: Der Gerichtshof nahm an, daß der ganze Geschäftsbetrieb wie auch die der Erörterung öffentlicher Angelegenheiten", und daß eine der Firma Uhlig u. Co. von vornherein auf einen Schwindel an- falsche Würdigung der entsprechenden Rechtsbegriffe dabei mitspiele. gelegt worden war. In schamloser Weise sei der Leichtsinn und die Das Kammergericht verwarf jedoch am 4. d. Mts. die Unerfahrenheit junger Offiziere zu den unglaublichsten Geschäften Revision. mißbraucht worden; selbst davor hätte der Angeklagte nicht zurück- Würde das Kammergericht sich mit der gleichen Begründung geschreckt, sich die färglichen Ersparnisse eines Dienstmädchens und gegen die Wahrnehmung der Rechte durch Unternehmer zu wenden einer Arbeiterfrau anzueignen. Derartig gemeingefährliche Talente Gelegenheit nehmen, so würde seine Rechtsprechung einen Sturm verdienen auch nicht die geringste Milde, das Gericht habe deshalb entfachen, der längst die reaktionären Fesseln des Vereins- und Ver­von einer Zubilligung mildernder Umstände abgesehen und die Zuchthaus - sammlungsrechts weggefegt hätte. ftrafe für zulässig erachtet. Das Urteil lautet demgemäß, wegen Betruges in 22 Fällen, Unterschlagung in einem,

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Bürgermeister und Schuhmann als Angeklagte.

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bersuchter Verleitung zum Meineide in zwei Einen netten Bürgermeister hatte bis vor kurzer Zeit das Fällen und schwerer Urkundenfälschung und ver- sächsische Schusterstädtchen Siebenlehn . Der Mann, Karl Richard fuchter Erpressung auf sechs Jahre Zuchthaus und zehn Barthel ist sein Name, wurde abgegangen, weil er start in einer Jahre Ghrverlust, unter Anrechnung von sechs Monaten der erlittenen auffehenerregenden Brandstiftungsangelegenheit verwidelt ist und Untersuchungshaft. Der Angeklagte erklärte, die Strafe nicht an- fich sonst amtliche Verfehlungen zum Schaden der Stadtgemeinde nehmen zu wollen. hat zuschulden kommen lassen. Barthel wurde jezt vom Land­gericht Freiberg wegen Unterlassung einer Anzeige zu zwei Der Sohn eines Generals auf der Anklagebank. Monaten Gefängnis berurteilt. Im Zusammenhange damit Um schwere Verfehlungen eines ehemaligen Offiziers und steht die Verurteilung des früheren Schuhmanns Schwenke Sohnes eines aftiven Generals handelte es sich in einer Straffache, in Siebenlehn , der wegen Unterschlagung im Amte mit einer sechs die gestern bis in die Abendstunden hinein die 7. Straffammer des monatigen Gefängnisstrafe belegt wurde. Landgerichts I beschäftigte. Wegen Betruges und schwerer Urkundenfälschung mußte sich der Oberleutnant a. D. jezige Kaufmann Hans b. Salisch dem Strafrichter verantworten.

ant

bor

Wahrnehmung berechtigter Jnteressen.

P. D. 100.

5. 2. 1. 1. Nach§ 52 der Landgemeindeordnung müssen mindestens der Mitglieder der Gemeinde Angesessene sein. Die Zahl der Gemeinde­verordneten, welche hiernach aus der Mitte der Nichtangesessenen gewählt werden können, wird auf die drei Klassen gleichmäßig verteilt. In Ihrem Falle tann also der zu wählende ein Nichtangesessener sein, braucht also nicht Hausbesizer zu sein. 2. Der Stempel beträgt 1,50 M.­6 Wochen vor dem 1. des Quartals müßte in Ihrem Fall gekündigt werden, also spätestens bis zum 15. Mai. Schmargendorf B. 1. Die Schul­behörde ist im Recht. Sie sind mit der Annahme, daß die Schulpflicht mit dem vollendeten 14. Jahre beendet ist, im Irrtum. M. S . 51, Köpenick . Wenn in dem Vertrage steht, daß für den Fall der Nichtkündigung der Vertrag sich verlängert, so läuft der Vertrag weiter, sonst nicht, falls nicht aus der Fassung des Vertrages etwas anderes erhellt. wir müssen wiederholt im Interesse der Fragenden darum ersuchen, falls die Anfragen sich auf Berträge, Urkunden, Teſtamente und dergleichen be­ziehen, die Schriftstüde im Driginal oder in der Abschrift beizufügen, oder mit demselben die juristische Sprechstunde zu besuchen. G.. 100. Es könnte eine Bestrafung wegen Unterschlagung eintreten. 200. 1. Ver­fauf ist in der Regel völlig ohne Einfluß auf den Mietsvertrag. Eine Aus­nahme macht die Subhastation. Im Falle der Subhastation fönnen längere Verträge vorzeitig gekündigt werden. Wird z. B. am 30. April ein Grundstück im Wege der Subhastation zugeschlagen, so kann der Ersteher bis am 3. Juli einen etwa länger währenden Vertrag zum 1. Oktober 1907 fündigen. 2. Nein. F. D. Sch. Um Bautonsens müßten Sie in Ihrem Fall bei dem Land­rat einkommen. F. G. in B. Die Anfeßung ist möglich, aber unwahr scheinlich. Mikroskop 2. Mehr als in der Notiz stand, ist uns nicht befamit. M. 100. Ein solches Recht steht nach Ansicht der meisten Mitglieder der betreffenden Gewerkschaft nicht zu. O. 7. 81. Tritt jemand im Sabre 1907 aus der Kirche aus, so bat er vom Schluß des Jahres 1908 ab Kirchensteuern nicht mehr zu zahlen. Eine Meldung nach der Heimat findet ſelbſt­verständlich nicht statt, ebensowenig eine Berrufserklärung von der Kanzel aus. H. 2. Sie sind keineswegs verpflichtet, irgend einen Pfennig Trink geld in einer Poliklinik zu geben. Teilen Sie den Fall den Professoren mit der Bitte um Beseitigung dieses Mißstandes mit. M. S . 100. Soweit ersichtlich, liegt ein Grund zum Ziehen ohne Mietszahlung nicht vor. Sie fönnen den Wirt auffordern, innerhalb einer angemessenen vor Ihnen zu stellenden Frist den Mißstand zu beseitigen, androhen, daß Sie eventuell auf seine Stoffen die Beseitigung vornehmen würden, und die Drohung aus­führen. Die Kosten flagen Sie dann beim Amtsgericht ein. Auf Ein­räumung des Kellers und Schadensersatz wegen verspäteter Einräumung fönnen Sie flagen. Ein Abzug von der Wiete ist wahrscheinlich durch Ihren Vertrag ausgeschlossen. Gibt Ihnen der Wirt schriftlich, daß Sie ohne Miete zu zahlen, ziehen können, so haben Sie selbstverständlich ein dahin ge richtetes Recht. Aus Redewendungen, die er Dritten gegenüber gebraucht B. 2. 100. Da feins Ihrer Kinder hat, ermächst Ihnen kein Recht. minderjährig ist( unter 21 Jahr), so ist eine Auseinandersetzung vor

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der zweiten Heirat nicht erforderlich.

Ma. M. 1000. Nein.

5. S. 10. Was vom Einkommen abzuziehen ist, ist ausführlich in einem Artikel vom 28. März dargelegt. Wir müssen Sie auf diesen ver­weisen. Für den Arbeiter kommt das lekte Kalenderjahr, nicht die drei M. 3. 99. Ja. legten Jahre bei der Steuerveranlagung in Betracht. Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen

Das Absprechen des Rechtes der Staatsbürger durch Versagen Der Angeklagte ist der jüngste Sohn des noch aktiven des Schutzes der Wahrnehmung berechtigter Interessen iſt allmählich Generals v. Salisch, der bis vor kurzem den Posten eines bis zu einer Gefahr der Bestrafung einer Ausübung des Beschwerde­Blazkommandanten bekleidete. Nach Absolvierung der Kadetten- rechtes geworden, wenn die Beschwerde Beamte betrifft. Das geht anstalt trat der Angeschuldigte in das Offiziertorps eines selbst dem Reichsgericht zu weit, wie bei einem am Montag dort Infanterieregiments ein und brachte es bis zur Charge eines verhandelten unpolitischen Prozeß sich zeigte. Vom Landgericht Metz Oberleutnants. Ein Unfall, den er erlitt, machte ihn dienst- ist am 20. Dezember v. J. der Buchhändler Theodor Scholten wegen Be untauglich, so daß er mit einer Pension als Invalide aus dem leidigung eines Amtsrichters zu Strafe verurteilt worden. Er hatte in einer Heere ausscheiden mußte. Sein Water unterstützte Eingabe an den Vorgesezten des Amtsrichters S. gesagt, der Amts­ihn wegen seiner Verheiratung nicht. Der Angeklagte gab vor richter habe sich allerhand Amtsvergehen zuschulden kommen lassen. Gericht an, daß er verschiedene Stellungen inne hatte, aber diese In einer zweiten Eingabe suchte er jene Behauptungen durch Angabe wieder verlor. Es sei ihm so schlecht gegangen, daß er wiederholt von Tatsachen zu bekräftigen. Der Amtsrichter habe einem Beamten zu mit feiner Ehefrau tagelang nur von Schrippen und Kaffee gelebt liebe Personen verhaften lassen und verurteilt. Er habe bei einer dem habe. Vor einiger Zeit hatte v. S. für einen Geldsuchenden ein Bankrott nahen Firma gekauft, zu deren Inhaberin er in uner­Darlehnsgeschäft vermittelt, von dem eine Frau Geißler zufällig laubten persönlichen Beziehungen gestanden habe. Er habe angeordnet, wandte daß der Gerichtsschreiber die Verurteilten, besonders die Ausländer, Markthallen- Direttion.( Großhandel.) Rindfleisch Ia 68-72 pr. 100 Bid., Kenntnis erhalten hatte. Auf deren Empfehlung sich ein Leutnant von der H. in Hannover den An- zu möglichst raschem Verzicht auf Rechtsmittel veranlaßte. Damit IIa 62-67, IIIa 58-61, Bullenfleisch Ia 66-70, IIa 56-64, Stühe, fett geflagten zwecks Beschaffung eines Darlehns. Dieser hat der Angeklagte, wie das Gericht feststellt, dem Amtsrichter 54-60, do. mager 44-52, Fresser 52-65, Bullen, dän. 60-62, do. holl. berlangte bon dem Offizier einen Wechsel über 1200 m. Beugung des Rechts und bewußte Herbeiführung einer falschen 00-00. Stalbfleisch, Doppelländer 100-125, Waftkälber Ia 90-96, IIa den er bei einem Geldmann diskontieren lassen wollte. Nach einigen Beurkundung vorgeworfen. Der Angeklagte ist zwar, so heißt es 80-88, IIIa 00-00, Stälber ger. gen. 55-70, do. holl. 00-00, dän. 57-64. Bemühungen erhielt v. S. auch 380 M. auf das Papier, weil die weiter im Urteile, Gerichtskonsulent und Geschäftsagent, aber die Hammelfleisch Mastfälber 71-74, Ia 66-70, Ila 62-65, Schafe 55-60. Auskünfte über den Aussteller sehr ungünstig lauteten. Den Erlös Konzession als Rechtsagent war ihm entzogen worden. Der An- Schweinefleisch 48-56. Rehwild, plomb. per Pfd. 0,80. Nothirsch, do. sandte der Angeklagte jedoch nicht an feinen Auftraggeber ab, sondern geklagte hatte kein naheliegendes Interesse. Er hat geradezu 0,00. Rothirsch , Abschuß 0,58. Damhirsch 0,00. Wildschweine 0,41-0,50. behielt ihn für sich. Eines Tages wurde dem Leutnant von der H. Material gegen den Amtsrichter gesammelt. Es war ihm darum grischlinge 0,00. Staninchen per Stüd 0,60-0,85. Hühner, alte, per Stüd 1,75-3,20, do. II a 0,00, do. junge 0,00. Wolgahühner der Wechsel präsentiert, trotzdem er noch nicht einen Pfennig von dem zu tun, den ihm im Betriebe feines Gewerbes hinderlichen 1,50-1,90. Tauben 0,55-0,75, italienische 0,00. Enten per Stiid Angeschuldigten erhalten hatte. Der Offizier verweigerte die Ein- Richter zu beseitigen und zu beseitigen und damit vor dem Publikum groß 3,50, dito Eis per Stid 2,50-2,80, dito Hamburger per Stüd 4,75 Lösung aus diesem Grunde; später mußte er das Papier nach dazustehen. Er hat nicht einmal geglaubt, in Wahrnehmung bis 5,00, Sanje, Hantburger ber Pfund 1,10-1,20, dito Gis 0,40-0.55. Die Revision des An- Hechte per 100 Pfund 69-80, matt 68, mittel 83. Bander mittel 130, boraufgegangenem Prozeß einlösen und hatte noch die Kosten dazu berechtigter Interessen zu handeln. zu zahlen. Hiermit war jedoch die Angelegenheit noch nicht erledigt. geklagten wurde vom Reichsanwalt für begründet erklärt. unfortiert 0,00, do. matt 0,00. Schlete 100-111, do. groß 0,00, do. 2lale, groß 114-121, mittel 118, flein und mittel 0,00. Bu seinem größten Erstaunen wurde einige Zeit später Herrn v. d. H. Der Angeklagte habe sich nicht an das Publikum gewandt, sondern lein 0,00. Karpfen 40-50er ein zweiter Wechsel über 600 M. und bald darauf ein dritter über an den Vorgesezten des Richters. Es sei das Recht jedes Gerichts- Blözen, matt 0,00, 50. groß 56, do. 33-39. 0,00, do. 50-70er 0,00, do. 40er 0,00. Bleie, flein 46-50. Alland 0,00. den gleichen Betrag präsentiert. Die Unterschrift war auf beiden eingesessenen, vermeintliche Uebergriffe eines Richters zur Anzeige Bunte Fische 50-51. Barse, matt 50. Sarauschen 80-93. Blei­Wechseln gefälscht worden. Der Angeklagte, welcher die zu bringen, auch wenn sie nicht den Anzeigenden betreffen. eft fifche 0,00. Wels 0,00. Quappen 0,00. Amerikanischer Lachs Ia neuer Wechsel weitergegeben hatte, wurde unter dem dringenden gestellt sei, daß der Angeklagte auch die Beseitigung des Richters per 100 Bfd. 110-130, do. Ila neuer 90-100, bo. Illa neuer 75. Verdachte der Fälschung verhaftet. In dem Bor- bezweckt habe. Dazu habe er ein Recht gehabt. Das Gericht habe Seelachs 20-25. Sprotten, Stieler, Wall 1,00-1,50, Danziger, Stifte 0,80. do. mittel per Siste 2-3, Hamb. verfahren bestritt v. S., die Papiere gefälscht zu haben offensichtlich Form und Inhalt verwechselt und damit den§ 193 Flundern, Kieler, Stiege Ta 3-4, und blieb auch, obgleich es der Zeuge unter seinem Eide verlegt. Es empfehle sich, die Sache an ein anderes Gericht 84 Stralsunder 2,50-3,50. Hale, groß per Bib . 1,10-1,40, mittelgroß 0,80-1,00, Stiege 4-6, halbe Stifte 2,00. Bücklinge, per Ball Stieler 3,00-3,50, in Abrede stellte, dabei, daß die Wechsel von Herrn von der H. her- verweisen. Das Reichsgericht hob am Montag das Urteil auf flein 0,60-0,80. Heringe p.Schod 5-9. Schellfische Stifte 2,50-3,50, do. ½ Stifte rührten und ihm von diesem zum Diskont übergeben worden wären. und verwies die Sache an das Landgericht Straßburg . 2,00. Stabliau, geräuch. p. 100 Bfb. 20-25. Heilbutt 0,00. Sardellen, 1902er Troß ernster Ermahnungen durch den Vorsitzenden blieb der An­per Anter 95, 1904er 93, 1905er 90, 1906er 75-80. Shottische Bollheringe geklagte in dem gestrigen Termine dabei, die beiden 600 M. Wechsel 1905 0,00, large 44-48, full. 38-40, med. 36-42, deutsche 37-44. von dem Offizier erhalten zu haben. Die Beweisaufnahme nahm Heringe, neue Matjes, per 2/2 To. 60-120. Sardinen, rusf., Jaß 1,50-1,60. Bratheringe, Büchse( 4 Liter) 1,50-1,75. Neunaugen, mehrere Stunden in Anspruch. Dem Antrage des Staatsanwalts Schocfaj 11, fleine 5-6, Riesen- 14. Cier, Lands, per Schod 3,30-3,80. Butter gemäß wurde der Sohn des Generals wegen Untreue per 100 Bfb. Ia 106-108, IIa 103-105, IIIa 98-102, abfallende 90-95. und schwerer Urfundenfälschung zu einem Jahre * Die Breslauer Eisenbahndirektion gibt bekannt: Wegen Güter- Saure Gurten Schod 4,10-4,50, Bieffergurten 4,00-4,50. Startoffeln und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. stauung infolge ungenügender Frachtenübernahme durch die Kaschau - per 100 fb. 0,00, magnum bonum 2,50-2,75, Daberiche 2,25-2,50, Dderberger Bahn wird die Aufnahme von Wagenladungsfrachten Rosen 0,00, weiße 2,00-2,25, Salatkartoffeln 8,00. Spinat nach und über die Kaschau- Oderberger Bahn über Oderberg und für per 100 Bfund 20-25. Karotten per 100 Pfund 20. Sellerie, Oderberg - Ort bis auf weiteres eingestellt. Für Oderberg dürfen nur hiesige, per Schod 4,00-10,00, do. pommeriche 6,00-12,00. Zwiebeln den bekannten Zentrumsabgeordneten Kaplan Dasbach erhob, kam bestimmten Frachten, sofern sie auf der Nordbahn zur Weiterbeförde- per Schod 0,00. Rettig, bayr. per Schod 2,40-4,80. Mohrrüben ver 100 Pfund Ein Prozeß, in welchem der Kläger schwere Beschuldigungen gegen die für die Anschlußwerke und außerdem für die Spediteure daselbst große, per 100 fb. 3,50-4,00, do. fleine 2,00-3,00. do. hiesige( Berl) 0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün, Schockbund 2,00-2,50. Stohlrabi gestern vor der zweiten Kammer des Kaufmannsgerichts zur öffentlichen Verhandlung. Die Beschuldigungen stehen in ursächlichem rung bestimmt find, angenommen werden. Desgleichen sind Regie- 3,50-4,00. Teltower Rüben per 100 Bfb. 8-10. Beige Rüben, große tohlen für die königlich ungarische Staatsbahn zur Beförderung auf 0,00, fleine 0,00. Rote Rüben 4,00-5,00. Blumenkohl ital. Zusammenhang mit der Klage selbst. Der Kläger Eduard Hirsch klagt der Kaschau- Oberberger Bahn bis auf weiteres anzunehmen. Mit per Storb 2,00-3,50. Kohlrüben per Schock 2,00-2,50. Wirsingkohl gegen die Kohlenfirma v. Friedländer Fuld auf Ausstellung eines anderen Zeugnisses, in welchem der Grund, warum man ihm genannter Ausnahme find alle im Rollen befindlichen Sendungen ver nach langjähriger einwandfreier Tätigkeit gekündigt hatte, wahr anzuhalten und den Versendern zur Verfügung zu stellen. heitsgemäß angegeben werde. In dem sonst vorzüglich ge= haltenen, den Kläger sehr lobenden Zeugnisse heißt es nämlich, daß H. nur wegen Ueberzähligkeit des Personals entlassen wurde. Der Kläger behauptet aber, daß er nur durch Intrigen des Kaplan Dasbach die Stellung habe berlassen müssen. Er Großfeuer brach gestern abend in einer Petersburger Spinnerei habe, um sich einen Nebenverdienst zu verschaffen, eine Zeitlang für und Weberei aus. 24 Paar Webstühle wurden durch das Feuer zer­D. schriftliche Arbeiten verrichtet, es sei aber bald zwischen ihm und stört. Ueber 100 Arbeiter find arbeitslos geworden. Dasbach zum Zwist gekommen. D. hätte von da an einen glühenden Haß gegen ihn, und sein erster Racheatt sei gewesen, ihn bei seinen Chefs zu verdächtigen.

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Angebliche Verfehlungen des Kaplans.

Nach seiner Entlassung stellte H. gegen Dasbach Forderungen auf Schadenersatz. D. wollte auch nach der Behauptung des Klägers diesem so lange 200 m. pro Monat zahlen, bis er Stellung gefunden habe. Dasbach sei aber wort brüchig geworden, habe nichts gezahlt und ihn mit Frau und Kindern in größter Not zurückgelassen, so daß er die öffentliche Armen­pflege habe in Anspruch nehmen müssen, Stellung habe er bis heute infolge zurückhaltender Auskünfte der Beklagten nicht erhalten können. D. habe auf einen Offenen Brief ", in welchem H. den Kaplan der schwersten Bergehen bezichtigte und ihn zur Stellung des Straf­antrages gegen ihn aufforderte, nicht reagiert.

Das Gericht beschloß, zur Klärung der Sachlage vier Beugen zu laden und die Sache bis dahin zu vertagen.

Die Nadelstichpolitik gegen die Organisationsbestrebungen der Arbeiter

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Vermischtes.

Unter der Maschine. In der vergangenen Nacht warf sich kurz hinter dem Schavelmer Bahnhofe ein Mann vor die Lokomotive eines Schnellzuges Köln- Hagen. Der Mann wurde sofort zu einer untenntlichen Masse zugerichtet.

200 Waggons Bucker verbrannt. In der Zuckerfabrik Be di­Hoscht bei Proßnitz in Mähren brach ein Brand aus, welcher 200 Waggons Buder bernichtete. Der verursachte Schaden beträgt 800 000 Stronen; er ist durch Versicherung gedeckt.

Aus dem dunkelsten Wien . Das Deutsche Volksblatt" in Wien verbreitete die Meldung, daß einem Dienstmädchen namens Karoline Podjemnit bei dem jüdischen Handelsagenten Heller Stich­und Schnittverlegungen an den Füßen beigebracht worden seien, um zu rituellen Zweden Blut abzuzapfen. Die Polizei bezeichnet die Angaben des Mädchens als erfunden, das zur Prüfung seines Geisteszustandes nach dem Krankenhause gebracht wurde.

Borzeitig explodiert? Vorgestern mittag 1 Uhr explodierte in Madrid unter der Tribüne, auf welcher die Behörden der Eides­leistung der Rekruten beiwohnen sollten, eine Bombe. Man ver­mutet, daß die Bombe zu früh explodiert ist und dazu bestimmt war, in dem Augenblick, wo die Eidesleistung erfolgen sollte, die Tribüne mit den darauf befindlichen Personen in die Luft zu sprengen.

Eine weitere Bombe explodierte in Barcelona im Flur hat in letzter Zeit zu einer Fülle von Strafprozessen in folchen eines Hauses, welche großen Schaden anrichtete. Ein Teil des Fällen geführt, in denen Arbeiter von dem geringen ihnen zu­stehenden Rechte für eine Organisation Gebrauch machten. Einer Hauses stürzte zusammen; vier Personen wurden verschüttet und fonnten erst nach anstrengender Arbeit hervorgezogen werden. Alle der vielen, sich mehr oder minder ähnelnden Fälle. die in den vier waren schwer verletzt. Tetzten Wochen vor dem Kammergericht zur endgültigen Entscheidung Wie nachträglich gemeldet wird, sind durch die erfolgte Bomben­Beſentamp im Gasthof fünfzehn bis zwanzig Bigarrenarbeiter explosion fünf Personen schwer verlegt worden. Gestern vormittag um 10 Uhr erfolgte eine neue Bombenexplosion, durch die Personen einer Fabrit zusammengekommen und Gutapfel vom christ­

famen, ist der folgende: Im August vorigen Jahres waren in

lichen Tabalarbeiterverband hatte den Anschluß an diesen zu Schaden gekommen sein sollen.

empfohlen, während der Genosse Weßler für den Anschluß

100 Bfd. 4,00-4,50. Rotfohl per 100 Bijd. 3,00-4,00. Weißkohl per 100 ẞfb. 2,00-2,75. Rosenkohl per 100 Pfd. 0,00. Grünkohl per 100 fb. 10-15. Rhabarber 100 B5. 8,00-16,00. Birnen, per 100 Bfd. hiesige 0,00, böhm. 15-22, ital. 25-32. Mepfel, per 100 Bid., hiesige 5-25, Tiroler, Stifte 0,00, Calville, Stifte 50-110, Amerikanische in Fäff. 15,00-35,00, Ital., Stifte I a 12,00-20,00, ertra 18,00 bis 28,00. Bitronen, Messina , 300 Stüd 9,00-12.00, 360 Stitc 8,00-10,00, 200 Stüd 8,00-15,00. Apfelsinen, Jaffa , per Stifte 0,00, Murcia 200 er Stifte 6-9, do. 300 er 8-10, Balencia 420 er siste 13-22,00, do. 714 er 16-23,50, Messina , 100er 4,00-6, 150er 4,75-6, 16t er 8-13,00, 200er 7,50-12, 300er 8-13, Blut 100er 5-7,50, do. 150 er 6-8,00, 80 er 6,50-8,00. Stal. in Sörben per 100 Bfb. 0,00. Mandarinen, Kiste 0,00, do. 100er, Stifte 4,00-5,25.

4361L*

Phänomen

Nach Egyptischer Art hergestellt.

Zigaretten

mit Kopf

3.4.5 Pl.

das Stück.

ZIGARETTEN- FABRIK ,, NAMROKI".