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4000 M. Zinsen von ihrem Grundstück erhält, erklärte vor Ge= 1

von einer Woche.

Theaterdirektoren gegeneinander.

Die Frauenbewegung in England

Die Genicftarre. Nach amtlicher Feststellung erkrankten im

richt, sie habe, als sie sich zwischen den aufgestapelten Waren be- macht stetig Fortschritte. Mit einer bewunderswerten Energie Kreise Saarbrücken im Verlauf der letzten beiden Monate 16 Per­fand, nicht der Versuchung widerstehen können, sich irgend etwas, führen die Frauen den Kampf, fie haben die öffentliche Meinung fonen an Genicstarre. In neun Fällen verlief die Krankheit tödlich. und sei es selbst der geringwertigste Gegenstand, anzueignen. Der gezwungen, fich täglich mit der Frauenfrage zu beschäftigen. Die Gestorbenen sind meistenteils Kinder. Staatsanwalt beantragte 14 Tage Gefängnis. Das Im Hyde- Part in London   werden jeden Sonntag Versammlungen Schöffengericht erkannte auf eine Gefängnisstrafe veranstaltet, die während des ganzen Sommers stattfinden sollen. ist durch Feuer vollständig zerstört worden. Der Schaden beträgt. Großfeuer. Das Tüchelmannsche Gut bei Essen   a. R. Der Besuch dieser Versammlungen ist so gut, daß man künftighin zwei Rednertribünen errichten wird, von welchen Frauen zu der etwa 70 000 Mark. Masse sprechen und immer wieder die Forderung erheben und begründen werden: Die gleichen Rechte mit den Männern! Die Preſſe neigt sich immer mehr zu gunsten der Frauenrechte. Alle im öffentlichen Leben stehenden Männer werden heraus­gefordert, Stellung zur Frauenfrage zu nehmen und die meisten gestehen zu, daß sie den Frauen nicht unrecht geben können. Die Frauen benußen jede Gelegenheit zur Agitation und fordern von jeder Partei, für die Frauen einzutreten. Daß in der Thronrede Großfener zerstörte gestern, wie aus Paris   gemeldet wird, in bei Gröffnung des Parlaments rein gar nichts von ihrer Bewegung Epinettes eine Waschanstalt. Bei den Löscharbeiten wurden drei erwähnt wurde, obgleich das ganze Land davon spricht, hat die Feuerwehrleute schwer verletzt. Kämpferinnen wohl bitter enttäuscht, aber nicht entmutigt.

In der seit Jahren schwebenden Klage des früheren Theater­virektors Putz gegen den Direktor Mar Reinhardt, durch die der erstere wegen angeblicher rechtswidriger Aneignung des Neuen Theaters einen Schadenersatzanspruch von 120 000 m. geltend machte, ist gestern seitens des hiesigen Landgerichts I die Entscheidung ergangen. Das Gericht hielt, nachdem eine ausgedehnte Beweis­aufnahme stattgefunden hatte, die Klage für unbegründet, wies dem­gemäß den Kläger mit seinen Entschädigungsansprüchen ab und ver­urteilte ihn anzuerkennen, daß ihm Ansprüche gegen Reinhardt nicht zustehen.

Polnisches.

Wegen versuchter Nötigung ist am 26. November v. J. der Redakteur des Lech" Stanislaus Szymanski vom Landgericht Gnesen   zu einer Geldstrafe von 200 m. verurteilt worden. Er hatte in seinem Blatte gedroht, jede Woche eine Liste derjenigen polnischen Damen zu veröffentlichen, welche in deutschen oder jüdischen Geschäften kaufen. Das Gericht hat angenommen, daß er die Damen dadurch mit einem llebel bedroht hat, um sie zum Boykott der deutschen und jüdischen Geschäfte zu veranlassen. Die Revision des Angeklagten wurde am Dienstag vom Reichs­

gericht verworfen.

Zum Schutz der Arbeitswilligen.

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Im September vorigen Jahres war auf der Hedwigshütte" bei Gozlow in Stettin   ein Streit ausgebrochen. Es gelang der Firma jedoch, eine Anzahl arbeitswilliger Elemente heranzuziehen, die man fofort unter den Schutz der heiligen Hermandad stellte, die zu Wasser und zu Bande ihres Amtes waltete. Um Belästigungen" der Streit­brecher von der Wasserseite abzuwehren, war der Schutzmann

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Zur. Bekämpfung der Dysenterie. In der gestrigen Sitzung der Akademie für Medizin in Paris   teilten die Professoren Vaillard und Dopter mit, daß es ihnen gelungen sei, ein Serum zur wirksamen Bekämpfung der Dysenterie herzustellen; von 243 Fällen, welche mit ihrem Serum behandelt worden seien, hätten nur 10 einen tödlichen Ausgang gehabt.

Im Gegensatz zu dieser Bewegung ist aber auch bereits eine Unfälle an Bord von Torpedojägern. An Bord zweier im Liga gegen gleiche Frauenrechte und zur Bekämpfung der Hafen zu Rochefort weilenden Torpedojäger sind gestern ernste Bes Emanzipationsbestrebungen entstanden. Dazu gehören die zart- schädigungen an den Maschinen erfolgt. Einzelheiten über den Unfall besaiteten Damen der höheren Gesellschaft", die es entsetzlich fehlen noch. finden, daß Frauen auf die Straße steigen, um ihre Rechte zu fordern. Die Wirksamkeit der Liga bleibt daher auch auf die feinsten Kreise" beschränkt.

Die Frauenwahlrechtsfrage in Norwegen  .

Im Konstitutionskomitee des norwegischen Storthings ist jetzt Frauenwahlrechts vorhanden. eine absolute Mehrheit für die Einführung des staatsbürgerlichen Nur eins bon den neuen Komiteemitgliedern ist Gegner des Frauenwahlrechts. Fünf Mit­glieder des Komitees wollen den Frauen das Wahlrecht unter den­felben Bedingungen gewähren, wie sie für das kommunale Frauen­wahlrecht maßgebend sind, nämlich ein eigenes oder ein Steuer­einkommen des Ehemannes von mindestens 400 Kronen in den Städten oder 300 Kronen auf dem Lande. Die übrigen drei Komiteemitglieder sind für das allgemeine Storthings­wahlrecht der Frauen, so wie es die Männer besißen.

Man darf nun wohl erwarten, daß die norwegischen Frauen bald als gleichberechtigte Staatsbürger anerkannt werden. Das Beispiel Finnlands   wird in dieser Hinsicht wohl auch eine gute Wirkung ausüben.

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Zur Dienstbotenbewegung in Königsberg   ist zu berichten, daß am Sonntag, den 8. April, ein Verein für Haus angestellte" gegründet wurde. Die Gleichheit" ist das Vereinsorgan und wird den Mitgliedern unentgeltlich zugestellt. Dem Verein trat eine Anzahl Mädchen bei.

Verfammlungen.

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Ebeling auf dem fiskalischen Schiffe, der Barniz  ", stationiert. Am 1. September sah derselbe cin Boot mit vier Personen an­kommen, die bis auf 25 Meter an das Bollwerk fuhren. Um sie von der Landung abzuhalten, ließ Ebeling die Parniz" heran­fahren und drohte ihnen mit Verhaftung. Dabei äußerte einer der Bootsinsassen, der Fabrikarbeiter Otto Matthies  :" Den möchte ich sehen, der mich verhaftete." Ebeling verhaftete darauf den Matthies, Die übrigen Personen fuhren weiter und machten nach der Wahrnehmung des Schuhmanns verdächtige Arm­bewegungen", nachdem bereits früher alle vier gerufen hatten: Wartet iur, Ihr infamen Streitbrecher!" Wegen dieses harmlosen Borfalles hatten sich am Sonnabend vor dem Schöffengericht der Fabrikarbeiter Matthies, der Arbeiter Staats, der Fabrik­arbeiter Ernst Röber   aus Frauendorf und der Arbeiter Wilhelm Meier aus GoBlo wo zu verantworten. Als Zeuge Sechster Wahlkreis. Am Dienstag hielt der Wahlverein eine war der Schuhmann Ebeling erschienen. Nach seinen Angaben hätten die Streitenden die Gabrit zerstören, die außerordentliche Generalversammlung ab, die sich hauptsächlich mit Wahlen und Anträgen zur Generalversammlung von Groß- Berlin Kräne und automatischen Wagen demolieren und beschäftigte. Die von den Abteilungen vorgeschlagenen, auf einer den Fabrikdirektor ertränken wollen! Auf die Frage Lifte verzeichneten 145 Delegierten wurden ohne Debatte gewählt. des Verteidigers, to her er diese Kenntnisse habe, gab er an, in In den Zentralvorstand von Groß- Berlin wurden gewählt als der Stille der Nacht die Unterhaltungen der auf den Booten in der Aspiranten: Rosenow, Jahnke, Karl Schulz und Mars; Oder befindlichen Streifposten erlauscht zu haben! Die vier An- als Revisor: Freythaler. Nun folgte die Beratung mehrerer geflagten hätten auch fortwährend gedroht und geschimpft. We I che Anträge zur Generalversammlung von Groß- Berlin. Schimpfworte gefallen seien, wußte er nicht; er meinte mur, nommen wurden folgende Anträge: Der Mitgliedsbeitrag zum Ange­es seien Ausdrücke gefallen, die nicht schön gewesen Wahlverein soll vom 1. Juli ab von 25 auf 35 Pf. erhöht werden. wären. Daß die Armbewegungen der Angeklagten, die Ebeling Die Einführung eines Wochenabonnements auf den Vorwärts" für Drohungen hielt, ihm gegolten hätten, da er ja in Konflikt mit zu 25 Pf. soll veranlaßt werden. Hierauf kam ein von der Kreis­ihnen geraten war, bestreitet er. Der Verteidiger konkonferenz gestellter Antrag zur Verhandlung, wonach der Wahlverein statierte, daß vom Boot aus Arbeitswillige gar nicht beim Parteivorstand den Ausschluß Georg Bernhardts be­gesehen werden konnten, da die Hedwigshütte" gegen das Boll- antragen soll. Rehbein bekämpfte den Antrag, indem er aus­wert mit einer Mauer abgeschlossen ist. In der Tat führte, er stimme zwar nicht den von Bernhardt in der bürgerlichen ist auch kein Arbeitswilliger ausfindig gemacht, der sich bedroht ge- Presse veröffentlichten Ausführungen zu, er halte es aber nicht fühlt hat. Trotzdem wurden Matthies zu zwei Wochen und die für richtig, daß der sechste Wahlkreis einen solchen Antrag stellt und drei anderen Angeklagten zu je einer Woche Gefängnis damit dem Kreise vorgreife, in welchem Bernhardt organisiert sei. verurteilt. Beantragt waren sogar zwei resp. ein Monat Ge- Wie verlautet, liege ja dem Wahlverein von Teltow  - Beeskow  , dem fängnis. Bemerkt sei noch, daß Matthies wegen des oben ge- Bernhardt angehöre, schon ein Ausschlußantrag vor. Der sechste schilderten Zusammenstoßes mit dem Schußmann vor einiger Zeit Wahlkreis solle sich doch nicht immer als Vormund anderer Kreise In Deutschland   lebt aber der aufspielen. Freythaler habe diesen Antrag namens einer gewissen freigesprochen werden mußte. Arbeiter im Lande der vollendetsten Rechtsgarantien. Gruppe oder bestimmter Personen befürwortet. Man wolle wohl Bernhardt als Sündenbock für den Ausfall der Wahl hinstellen. Durch das Vorgehen gegen Bernhardt werde diesem eine Bedeutung beigelegt, die er wirklich nicht habe. Freythaler legte ente schieden Verwahrung ein gegen die Aeußerung Rehbeins, der sechste Wahlkreis spiele sich immer als Vormund anderer Kreise auf. Das sei eine Behauptung, die den Tatsachen nicht entspreche. Der sechste Wahlkreis habe noch nie den Versuch gemacht, andere Kreise zu be­bormunden oder sich in deren Angelegenheiten zu mischen. Das leber die Rettung des Staates aus schwerer Gefahr berichtet Recht, ein Ausschlußverfahren zu beantragen, stehe jeder Partei­die Berg. Arbeiterstimme". Die Gefahr war hervorgerufen durch organisation zu, ob der Auszuschließende ihr angehöre oder nicht. den Arbeiterfrauen- und Mädchen- Verein. Dieser staatsgefährliche Es müsse entschieden zurückgewiesen werden, daß Rehbein von einer Verein wurde vorgestern von der Elberfelder Straffammer ge- gewijsen Gruppe" sprach, in deren Namen der Antrag begründet richtlich geschlossen und die Vorsitzende in eine Geldstrafe von sein solle. Der Antrag gehe von der Kreiskonferenz aus, also von 40 Mt., sowie die übrigen Vorstandsmitglieder in eine solche von den Vertrauensmännern des Wahlvereins. Niemand denke daran, 20 Mt. genommen, weil die Leiterinnen des Vereins, welcher in Bernhardt den Sündenbod für den Ausfall der Reichstagswahl politische Tendenzen verfolgen soll," Frauenspersonen" als Mit- zu sehen. Nachdem noch einige Redner für und gegen den Antrag glieder aufgenommen haben. gesprochen hatten, wurde derselbe mit sehr großer Mehrheit an­Um den Nachweis zu führen, daß der Verein bezwecke, genommen. Eine von Bahn gestellte Anfrage, wann die Bei­politische Gegenstände zu erörtern, war ein großer Zeugen- fiber zum Schiedsgericht über den gegen Wiesenthal gestellten apparat aufgeboten. Es marschierten als Zeuge auf: die Polizei- Ausschlußantrag gewählt werden, beantwortete Frehthaler dahin, kommissare Weidenbach und Lütz, die Polizeiwachtmeister Johann die Kreiskonferenz habe die Genossen Mars, Beder und Label und Heinrich Fischer. Herr Polizeiinspektor Birker war Joseph als Schiedsgerichtbeifizer bestimmt. Maus erhob den vor dem Amtsgericht Naumburg   in der Sache als Zeuge proto- Einwand, nach dem Statut habe die Generalversammlung die follarisch vernommen worden. Außerdem waren als Zeugen ge- Schiedsrichter zu wählen. Nun entstand eine lange, teilweise Iaden die Genossen Hildebrand und Thabor, Solingen  , Ernst heftige Debatte sowohl über die Wahl der Schiedsrichter als auch Markus und Wilhelm Koch von hier. über die Frage, ob die von der Kreistonferenz bestimmten Genossen als unbefangen anzusehen seien. Bahn schlug drei andere Schieds­richter vor, von denen zwei dem Metallarbeiterverbande angehören, während die von der Kreiskonferenz Vorgeschlagenen gerade deshalb als unbefangene Schiedsrichter angesehen werden, weil sie nicht Me­tallarbeiter, und deshalb an der Wiesenthal- Angelegenheit in keiner Weise beteiligt oder interessiert sind. Schließlich bestätigte die Ver­sammlung mit sehr großer Mehrheit die von der Kreiskonferenz bestimmten Schiedsrichter.

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Aus der Frauenbewegung.

Gerettet!

Aus den Reden, welche die vier leztgenannten Zeugen in öffentlichen, sowie in Mitgliederversammlungen gehalten haben, soll der Nachweis geführt werden, daß der Verein sozial­politische Tendenzen verfolge. Die Zeugen geben zu, in den öffentlichen Versammlungen öffentliche Angelegenheiten berührt und für die Sozialdemokratie Propaganda gemacht zu haben, nicht aber in den Mitgliederversammlungen. Es sei nach ihrer Ansicht nicht Zweck des Vereins, Politik zu treiben, sondern beschränke sich darauf, Wissen und Bildung der Mitglieder zu fördern.

Bei der Verhandlung werden die Ausführungen, die in den öffentlichen Versammlungen gemacht wurden, in den Vordergrund geschoben und immer wieder betont, daß es sozialdemokratische Führer waren, welche in den Versammlungen gesprochen haben. Ferner wird den Angeklagten vorgehalten, daß in der Ver­sammlung für die Frauenzeitung Gleichheit" Agitation getrieben worden sei, sowie daß die Mitglieder des Vereins sich an dem Gewerkschaftsfest beteiligt haben.

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Verband der Friseurgehülfen Deutschlands  . Zweigverein Berlin  und Bororte. Bahlstelle Charlottenburg: Heute abend 9, Uhr bei Mertens, Krummeftr. 43: Mitgliederversammlung. Zahlstelle Weißen see: Heute abent 9%, Uhr bei Content, Lehderstr. 5: Bersammlung. Zweigverein Rigdorf: Heute abend 9, Uhr bei Schmidt, Berlinerstr. 14: Bersammlung.

Arbeiter Turnverein Vorwärts" Zehlendorf  . Am Donnerstag, den 11. April 1907, findet der erste Turnabend im Lokale des Herrn Wilhelm Miet pünktlich 8 Uhr statt.

Vermischtes.

Die unbefleckte Fahne.

Nachdem zwei Stunden über die Sache verhandelt, beantragt der Staatsanwalt, die Vorsitzende mit 60 Mt. und die übrigen drei Vorstandsmitglieder mit je 30 Mt. Geldstrafe zu belegen. Nach längerer Beratung kommt das Gericht zu dem Urteil, daß der Verein entgegen seinen Statuten politische Grundsäße ber­folge. Es sei dieses aus den Ausführungen der verschiedenen Redner zu entnehmen, sowie auch daraus zu schließen, daß sich Die Nr. 43 der Sonneberger Zeitung" enthält folgende Anzeige: die Mitglieder an dem Gewerkschaftsfest(!) beteiligt und in ihren Warnung! Wir warnen hiermit jedermann vor dem Weiterverbreiten Versammlungen für die Gleichheit" Propaganda gemacht hätten. des falschen Gerüchts, daß unsere Fahnenträgerin Fräulein Rosa Weil die Vorsitzende auch schon wegen Uebertretung der betr. Hammerschmidt in anderen Umständen ist. Nicht diese, sondern die Paragraphen des Vereinsgesetzes vorbestraft sei(?), müsse Begleiterin Enuna Althaus ist es. Da dieselbe die Fahne nicht in auf Schließung des Vereins erkannt werden. Die Angeklagten die Hand bekommen hat, so ist unsere Fahne als unbefleckt zu be­werden, wie bereits gesagt, mit 40 bezw. 20 Mt. Geldstrafe be- trachten. Diejenigen Personen, welche sich wiederholt der under­legt und der Verein geschlossen. Von Rechts wegen! Gegen dieses schämten Lüge bedienen und uns mit unserer Fahne beleidigen, mehr wie salomonische Urteil wird wahrscheinlich Revision ein- werden wir gerichtlich belangen. Der Vorstand des Turnvereins gelegt werden. Hönbach  ." Gut Heil!"

Hochwasser hat in mehreren Bezirken Bulgariens   großen Schaden angerichtet. Der Verkehr ist teilweise unterbrochen.

Schacht- Einsturz. In einem Schachte in Lindley stürzten, wie aus London   gemeldet wird, Steinmassen herab, wobei sechs Ar­beiter getötet und eine Anzahl schwer verwundet wurde.

Am gelben Fieber gestorben. An Bord des englischen Paket­bootes Lanfranc  , das, von Brasilien   nach Liverpool   bestimmt, gestern in Lissabon   eingetroffen ist, ist ein Mann der Besatzung unterwegs an gelbem Fieber gestorben.

In den Flammen umgekommen. In einem in Lissabon   von 18 Parteien bewohnten Hause in der Nähe des Zentralmarktes brach in der letzten Nacht Großfeuer aus. Viele Personen, darunter eine Anzahl Kinder, sind in den Flammen um getommen beziehungsweise verlegt worden. Die Mehrzahl der Opfer hatte im 4. und im 5. Stockwerk gewohnt.

Erdbeben. In Djulfa bei Jipahan( Perfien) wurde gestern mittag um 12 Uhr 35 Minuten ein ziemlich starkes wellenförmiges Erdbeben verspürt.

Briefkaften der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet Friedrichstr. 16, Aufgang 4, eine Treppe( Handelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 101), wochentäglich von 7 bis 1hr abends statt. Geöffnet 7 1hr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 lthr. Jeder Ausrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Wierkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. p. S. 07. Innerhalb zwei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die R. R. 174. Uns nicht bekannt. R. R. 1. Ja. 2 bis 4. Nein. erfolgen.

Honorarforderung fällig war oder zulegt anerkannt wurde, müßte Klage geschrieben. Die Zahl der Besuche richtet sich von Fall zu Fall. Als W. K. 99. Eine bestimmte Zahl von Besuchen ist nicht vor: Honorar wird durchschnittlich 10 M. und für jeden Gang 1 M. für an­gemessen erachtet. Zweckmäßig ist es, vorher eine Vereinbarung zu treffen. uns nicht bekannt. Am besten erhalten Sie Auskunft auf dem Patentamt. Schlüter. Ihr Vertrag läuft weiter. S. 75. Die Erfindung ist

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E. M.   24. Gegen das Urteil muß schleunigst, spätestens innerhalb eines Monats der Zustellung, Refurs erhoben werden. Taufend. Nein. B. 22. Der Vorstand hat das Anstellungsrecht. Nach Inhalt des Ge­Borstand schäftsberichts ist Ihre Anstellung auch vom Vorstand genehmigt. Dem steht auch das Rändigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum ersten des Quartals. W. 11. Ja. C. 34. Sie sind nicht zum Rücktritt verpflichtet, sondern kömen auf Erfüllung des Vertrages klagen. K. M. 203. 1. Einfacher Brief genügt. 2. Die Kündigung resp. Entlassung ist auch während der der Chef nicht zahlt, lönnen Sie beim Gewerbegericht Klage erheben. Strankheit zulässig. Die Papiere müßten Sie annehmen. 3. Ja. 4. Falls Gich a. d. Alz  . G. Ch. Durch den Aufenthalt im Auslande ver­liert der Betreffende seine Rechte auf die Erbschaft nicht. Für den Fall der Rüdkehr würde er Straße, die auf mehrere Monate lauten kann, erhalten und außerdem nachträglich zum Militär eingezogen werden. A. K. 50. Nein. Die Betreffende müßte in Berlin   ansässig sein. 23. S. 28. 1. An den Regierungspräsidenten zu Potsdam  . 2. Schriftlich. 2. H., 28. März ausführlich dargelegt ist, kommt das Stalenderjahr 1906 bei der Ober- Schöneweide. Ja. B. O. 20. Nein, wie im Artikel vom Lohn zu zahlen, da Sie festen Wochenlohn erhalten. jeßigen Steuerveranlagung in Betracht. 2. S. Für die Feiertage ist O. N. Nein.

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R. 07. 1. Das würde bedeuten, an Stelle der Geschwister treten deren tinder und falls die Geschwister Kinder nicht haben, treten die leberlebenden an Stelle der Verstorbenen. 2. Geistesfrankheit ist ein Scheidungsgrund, wenn die Krankheit mindestens drei Jahre gedauert hat und unheibar ist. Tegel  . Klagen Sie beim Amtsgericht auf Unterlassung des ruhe­störenden Geräusches. J. B. 57. Der Tag der Abmeldung ist ent­scheidend. 5. B. 28. Erst nach Anfall der Erbschaft, also erst nach dem Tode dessen, der Ihnen eine Erbschaft zugedacht haben soll, haben Sie einen Anspruch auf Abschrift des Testaments. Bei Lebzeiten kann der Be­Der zweite Bertrag ist als der spätere gültig. treffende sein Testament so oft ändern, wie er will.- W. G. 51. Köpenick  . A. B. C. 68. Benden Sie sich direkt an den Parteivorstand, Lindenstraße 69. Reichstag 60. Wenn Sie Zutritt zum Reichstag haben wollen, fo wenden Sie sich entweder an das Bureau des Reichstages oder einige Tage vor der Benden Sie sich an eine Buchhandlung. R. H Sizung an den Abgeordneten Schwarz( Lübeck  ). Mixdorf. Die Frau haftet nicht für die Schulden des Mannes. Eine lebertragung des Eigentums des Mannes auf die Frau wäre aber unnötig haben, als im Zahlungsverbot ausgedrückt ist. A. H. Der Arbeitgeber würde so viel einzubehalten auf Beseitigung des Stacheldrahts und auf Schadenersatz für den erlittenen Schaden hätte Aussicht auf Erfolg. G. S., Wilmersdorf  . Ja. J. S., Charlottenburg  . Das ist ein Aprilscherz der betreffenden Zeitung. P. 4. Der Stempel ist zu Unrecht Ihnen abgenommen, wenn Ihre Jahresmiete mur 250 M. beträgt. Verlangen Sie Rückgabe desselben. P. M. D. 28. Ja. M. W., Nieder- Schöneweide. 1. und 2. Ja. R. R. 18. Sie können fich nur an die Mutter halten. Zwei Wettende. Salt. R. 2. 22. Nein. 2. S. 7. Der Mietstaler

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und strafbar.

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A. S. 5. Eine Klage

tann leider angerechnet werden. Eine Zurückforderung des Gebitrtstags­geschentes ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegen das Weihnachts­geschenk tann auch nach§ 36 der altpreußischen Gesindeordnung nicht widerrufen werden, es kann nach diesem Paragraphen das Weihnachts­geschenk auf den Lohn angerechnet werden, wenn der Dienstvertrag im Laufe des Dienstjahres durch Schuld des Gesindes wieder aufgehoben wird. Ist der Dienstbote am 1. April mit einjähriger Dienstzeit ein getreten, so kann also angerechnet aber nicht widerrufen oder zurück­gefordert werden, wenn durch Schuld des Gesindes bor   dem 1. April der Vertrag aufgehoben wird. G. O. 14. 1. Ja: Das Nähere ist in dem Artikel vom 28. März dargelegt. 2. Leider ja.

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B. Klage. 1. Sie können Strafantrag an die Staatsanwaltschaft richten und wenn diese die Erhebung der Anklage ablehnt, Privatflage wegen Beleidigung anstellen. 2. Das ist möglich. 3. Mein. 4. Das Amtsgericht Berlin   ist zuständig. 5. Ja. G. 23. 30. 1. Eine Verpflichtung liegt nicht vor. 2. Wenn das Waschgeld nicht bezahlt wird, wird die Wäsche feineswegs Eigentum der Wäscherin. Diese kann nur ihre Forderung ein­flagen und eventuell wegen der Forderung Pfändung vornehmen. O. 2. 1703. Ein allgemein gültiger Satz besteht nicht. M. J. 2. 1. Unze, Nössel und Quäntchen sind alte Maße. Unze ist etwa 30 Gramm, Nössel ungefähr 1 Liter und Quäntchen 4 Lot, in Norddeutschland 10 alte Lot. 2. Nein. Es ist unmöglich, sofort Antwort zu erteilen.. Nein. G. 47. Rein: Ein eigenhändiges Testament ist gültig, wenn die nötigen Formen beobachtet sind. 8. Moritz. Der genehmigte Antrag ist zunächst Statut. Die neue Statutenbestimmung kann wie jede andere geändert werden. Die Arbeitgeber haben weder das Recht, für nicht Stimm berechtigte, noch für die bei ihnen beschäftigten Arbeiter zu stimmen. Send en Sie uns doch das Statut ein, in dem eine solche Bestimmung enthalten ist. - 2. R. 32. Das Eigentum bleibt der Ehefrau. 2. N. 20. Ja.

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Ibe bei Ausfig Meter, bei Oder Elbe bei Magdeburg   3,40 Meter. Dder bei Breslau  +1,02 meter. Neißemündung 3,94 Meter.

Wafferstand am 10. April. Dresden+ 100 dp. bei Ratibor   4,19 Wieter steigt. Dder bei Brieg   4,24 Meter.

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