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rfneh zweiten, mit 3500 Mitgliedern einen dritten Beamten an, stellen. Als Anfangsgchalt für diese Beamten wären 1800 M. festzusetzen, das die beiden folgenden Jahre um 100 M., jedes weitere Jahr um je SO M. bis zum Höchstgehalt von 2200 M. steige. Beamte in Filialen mit über 1000 Mitgliedern sollen aber ein AnfangSgehalt von 2000 M., in den folgenden zwei Jahren um je 100 Vi., in den weiteren Jahren um je SO M. bis auf 2500 M. steigend erhalten. Diese Gehaltskala soll eventuell mit dem 1. Januar, der auf die Anstellung folgt, in Kraft treten. Die Diskussionsredner stimmten dem neuen AnstellungS- Prinzip zwar zu, wandten sich aber zum großen Teil dagegen, daß man verschiedene Klassen von Beamten schaffen wolle. Gleiche Anfangs- und Höchstgehalter entsprächen dem Prinzip der Gerechtig- keit. Unter 2000 M. dürfte bei den heutigen teuren Lebensverhält- Nissen das Anfangsgehalt nicht betragen. Allgemein wurde die Vorftandsvorlage deshalb begrüßt, weil die Filialen dadurch mehr Mittel für eine intensivere Agitation flüssig bekämen. Leinert weist darauf hin, daß man die Beamten doch auch nach der Qualität bezahlen müsse. Zum Bezirkslciter z. B. könnten wir doch nur Kollegen nehmen, die besondere Erfahrungen und Fähigkeiten hätten und dementsprechend dann auch bezahlt werden mußten. Hätte der Verband aber niedrige Gehälter, dann kmme es nicht ausbleiben, daß die fähigsten Kollegen sich andere und besser be» zahlte Posten außerhalb der Qrganiiation wählen. Auch das ginge nicht an, die Beamten zu der unsicheren Bedingung anzustellen, daß sie alle zwei Jahre sich einer Neuwahl unterziehen müssen. Alle Anträge über die Agitation in den Filialen werden der Statutenberatungskommission überwiesen. Als besonderer Punkt der Tagesordnung wurde die Gründung besonderer Lackierer- scktionen behandelt. Apitz-Hamburg begründete einen dahin»- flehenden Antrag, weil es dadurch gelingen würde, die der Organi- ation noch fernstehenden Lackierer zu gewinnen. Buch- Hamburg machte dem Hafenarbeiterverband den Vorwurf, daß er die im Hafen arbeitenden Lackierer für seinen Verband reklamiere. Es sei deshalb zweckmäßig, den Kartellvertrag zwischen beiden Ver- bänden aufzuheben. Tobler: Solche Differenzen entständen überall; sie dürsten aber keinen Anlaß geben, den Kartellvertrag einfach aufzuheben. Beauftragen Sie den Borstand, mit dem Hafenarbeiterverband er- neut zu verhandeln; es wird zu einer Verständigung kommen. Redner warnt ferner davor, jetzt schon einen einheitlichen Beitrag für die Lackierer festzusetzen. H o e f s- Berlin: Der Umstand, daß die Lackierer in Fabriken fast aller Branchen tätig sind, bringt uns die Grenzstreitigkciten mit fast allen Gewerkschaftsorganisationen, Streitigkeiten, die endlich beseitigt werden müssen. L i e b i g- Ham- bürg: Die Eigenart des Lackierergcwerbes fordert besondere Sek- tionen. Die kleineren Lackiercrmeister verschwinden, immer mehr Lackierer werden in großen Industriebetrieben beschäftigt. Wir müssen versuchen, die Lackierergehülfen dem Verbände zu erhalten. G e r n e r- München: Wir haben m München seit einem Jahre eine Lackierersektion, die sich gut bewährt hat. Koch. Köln : Von den Tarifen haben die Lackierer keine Vorteile. Sind in einem Be. triebe nur wenige Lackierer beschäftigt, dann schadet es durchaus nichts, wenn sie einem anderen Verbände angeschlossen sind; die Hauptsache ist, daß sie organisiert sind. Jakob eit- Berlin: In den Großstädten haben wir bereits Lackierersektionen gegründet. Jede Verwaltung wird es tun, sobald es sich als notwendig erweist. Im Statut braucht das nicht festgelegt zu werden. Linsen- meier- Nürnberg: Die Lackiererfrage können wir auf der heutigen Generalversammlung doch nicht losen, dazu ist sie viel zu kompli- ziert. Würde die Arbeitslosenunterstützung nur für den Winter rn unserem Verbände eingeführt, so würden die Lackierer direkt benachteiligt sein. F oo k e n- Wilhelmshaven begründet einen Antrag der organisierten Maler der kaiserlichen Werft in Wilhelms. Häven, ihnen die Erhebung eines niedrigeren Beitrages zur besseren Agitation auf der Werst zu gestatten. Hierauf wurden folgende Anträge angenommen: 1. In allen Orten oder Filialen, wo minde- stens 20 in Fabriken und Werkstätten beschäftigte Kollegen organi- siert sind, ist die Filialverwaltung verpflichtet, die Griindung einer Sektion der Lackierer mit einem SektionSleiter und Stellvertreter zu veranlassen. 2. Der Hauvworstand hat die weiteren Bestim- mungen über die Rechte und Pflichten der Sektion zu geben. Ferner wurden in der NachmittagSsitzung noch zwei sozial inter - essante Referate überDas Bleiwäßgesetz" und überMinimal- Leistung und Akkordtarif" gehalten, die wir morgen bringen werden. Was ist ein Tingeltangel? In der Polizeiverordnung zum Schutze der äußeren Heilig- Halbing der Sonn- und Feiertage, welche der Berliner Polizei- Präsident für den Landespolizeibezirt Berlin am 27. März 1903 erlassen hat, ist im A 12 unter Nr. 3 bestimmt, daß u. a. an jedem ersten Tage der drei großen Feste(Weihnachten, Ostern und Pfingsten) verboten seien öffentliche Tanzlustbarkeiten und Bälle, sowieVorträg«, Schaustellungen und Musikaufführungcn in Cafes chantants(Tingeltangeln)". Als Wirt eines Cafes chantants (Tingeltangels) wurde Herr Boege von Polizei und Staatsanwalt- schaft angesehen und das Landgericht l zu Berlin verurteilte ihn auch wegen Uebertretung der zitierten Bestimmung, weil er in seinem Lokal in der Weinmeisterstr. 9 am ersten Osterfeiertage und am ersten Pfingstfeiertage vorigen Jahres die dort üblichen Ge. sangs-, Musik- und deklamatorischen Vorträge hatte darbieten lassen. lieber den Charakter deS Betriebes bemerkte das Landgericht in seinem Urteil: Auf einem Podium fänden dort Gesangs-, Musik- und deklamatorische Vorträge, Tanzaufführungen sowie Schau- stellungen von Menschen und Tieren statt. Junge Personen beiderlei Geschlechts verkehrten in dem Lokal, Sonntags auch Familien. Die Stühle feien reihenweise dem Podium zu aufgestellt und zwischen durch verteilt ständen Tische zur Aufnahme von Speisen und Getränken. Drei Zehntel Liter Patzenhofer Bier kosteten IS Pf. Das Lokal werde nachmittags erst geöffnet, indessen Stunden vor Beginn der Vorstellung. Mit der Vorstellung trete um 11 Uhr Geschäftsschluß ein. Wochentags werde kein Entrce erhoben, Sonntags 30 Pf. riird an Feiertagen SO Pf. Die Darbietungen seien vorwiegend heiterer Art, einzelne Nummern hätten auch ernsten Inhalt. Die vortragenden Damen und Herren träten teils in gewöhnlicher Kleidung auf, teils in besonderen Kostümen. Wenn sie nicht beschäftigt seien, pflegen sie sich im hinteren Teil des Saales an für sie reservurten Tischen aufzuhalten. Die Hauptverhandlung habe keinen Anhalt dafür ergeben, daß sich zwischen den Besuchern und dem Bühnenpersonal jemals ein an- stößiger Verkehr entwickelt habe. Ebensowenig sei dargetan, daß Darbietungen anstößigen Inhaltes vorgekommen seien. Die Polizei führe das Lokal in der Liste der Cafes chantants(Tingeltangel). Im Gegensatz zum Schöffengericht, welches freisprach, weil es kein Tingeltangel, sondern ein von der angezogenen Bestimmung nicht betroffenes Variete sei. nehme das Landgericht mit der Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines Cafes chantants(Tingel. tangels) im Sinne d«s§ 12 Nr. 3 an. Die Verordnung sei gültig und sie dürfe auch mit dem Begriff Cafes chantants operieren. Denn der Airsdruck werde deutsch soviel gebraucht, daß er verstanden werde. Es seien darunter Lokale zu verstehen, bei denen der Haupt- betrieb die Schankwirtschaft sei und wo nur nebenher, einschaltend, Gesangs-, Musik- und deklamatorische Aufführungen veranstaltet würden. Ob sie von höherem oder geringerem Wert seien, darauf käme eS nicht an. Maßgebend wäre, daß das Hauptgeschäft die Schankwirtschast sei. Das wäre aber hier der Fall. Somit sei ein Cafe chantant anzunehmen, wenn sich auch nicht ergeben hätte, daß die Darbietungen auf der Bühne anstößiger Natur gewesen wären. Der Angeklagte legte Revision ein, die Rechtsanwalt Dr. Schöps eingehend rechtfertigte. Besonders rügte er Unbestimmtheit und somit Unanwendbarkeit der in Betracht kommenden Bestimmung der Polizeiverordnung mit Rücksicht auf den Gebrauch des Wortes Cafe chantant, indem er auch darauf hinwies, daß die Polizei selber nicht genau unterscheiden könne, waS ein Cafe chantant und was ein Variete sei. So führe sie ein Zirkustunnel-Lokal in der Liste der Varietes, das nach dem Gutachten des artistischen Sachverstän- digcn genau denselben Charakter habe� wie das Lokal deS An­geklagten. Weiter wandte er sich gegen di« lanbgcrichtliche Aus- lcguns des Begriffs Caf- chantant bczw. Tingeltangel. Das Kammergericht hob am Donnerstag die»arentsmcidung auf und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Eni- scheidung an das Landgericht zurück. Begründend wurde ausgeführt: Zu Unrecht sei die Gültigkeit der Verordnung bemängelt worden. Das Kammergericht nahm den Standpunkt ein, daß solch ein be- sonderer Schutz häherer Feiertage auf Grund der KabinetSorder vom 7. Februar 1837, betreffend den Schutz der äußeren Heilig- Haltung der Sonn- und Feiertage, zulässig sei. Was die Polizei anderweitig an solchen Feiertagen gestatte, könne an der Gültigkeit der angewandten Bestimmung nichts ändere. Im übrigen dürfe und müsse der Richter den Begriff Cafe chantant oder Tingeltangel interpretieren. Denn eS sei ein Strafrechtsbegriff, eine Strafrechts- norm, die durch die Polizeiverordnung auf Grund und in Anlehnung an den allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt sei. Insbesondere sei der Begriff Tingeltangel durch die Rechtsprechung immer klarer geworden. So enthalte das Verwaltungswörterbuch von Bitter zur Tingeltangel-Definition lange Ausführungen, die sich mit der Auf- fassung des Kammergerichts decken. Es komme weniger darauf an, ob besonders viel getrunken werde oder nicht. Dieser, vom Vorder- richter mit Unrecht angelegte Begriffsmaßstab wäre ein sehr zweifel- hafter. Es wäre vielmehr anzunehmen: Das Tingeltangel(Cafe chantant) unterscheide sich vom höheren Variete dadurch, das? durch seine Darbietungen die niederen Instinkte, namentlich die Geschlechts- tust, angeregt werden soll. Man könne es so ausdrücken: Ins Tingeltangel gehe man, um sich aufzuregen, ins Variete dagegen, um zu staunen über die höheren oder großartigeren Darstellungen. Der Vorderrichter habe also den Begriff Cafe chantant oder Tingel» tangel nicht richtig ausgelegt. Seine Feststellungen schlössen in- dessen nicht ganz auS, daß man hier doch ein Tingeltangel vor sich habe. Er sage allerdings, es sei im allgemeinen anständig zu- gegangen; er stelle aber auch fest, daß auch die im Kostüm aufge- tretenen Mädchen sich im Saal hinsetzten, wenn auch für sich. Aver gerade dieses Zurschausetzcn sei ein Maßstab des Tingeltangels. Es komme auch weniger darauf an, was vorgetragen werde, als darauf, wie es geschehe. Es könne also nicht gesagt werden, daß die beiläufigen, dem Angeklagten günstigen Feststellungen des Land- gerichtS das Vorliegen eines Tingeltangels hier gänzlich ausschlössen. Darum müsse das Landgericht sich nochmal mit der Sache be- fassen. Wo haben denn die Richter die Natur des Tingeltangels studiert? Daß die vom Kammergericht gegebenen BegriffSbestim. mung klar, deutlich und bestimmt sei, wird sich nicht behaupten lassen. Insbesondere wird es schwer sein, eine Balletauffuhrung stets von einer Tingeltangel-Auffuhrung zu unterscheiden. Gehört es denn wirklich zu den Ausgaben der Polizei und der Gerichte, sich den Kopf über Tingeltangel, Variete, Puff usw. zu zerbrechen. Ist nicht das irnbevormundete Publikum ein weit besserer Richter? Soziales, Lehrergehälter und Arbtiterlöhne. DieCorrespondenz des Deutschen Lehrervereins" schreibt: In Hamburg werden einige Tausend Hafenarbeiter gesucht für 30 M. Wochenlohn, 1 M. für Ueberstunden und Sonntagsarbeit, bei freiem Logis und freier Beköstigung. Und die ritterschaftlichen Lehrer Mecklenburgs mit ihren 800 1300 M. jährlichem, also 16 bis 28 M. wöchentlichen Gehalt bedürfen nach Ansicht der von Erbwcisheit triefenden Ritter keiner Gehaltsausbesserung!! Vor kurzer Zeit berichteten politische Blätter:Wegen Meuterei sind fünf Chinesen--- verhaftet worden. Die Leute waren in Singapore mit Löhnen angemustert, die selbst einemKuli " das Leben schließlich sauer machen müssen. Ein Monatsheuer für den ersten Bootsmann von 78,80 M., für den Steuermann von 72 M., für den Maschinisten von 78,80 bis 87,20 M., erscheint erschreckend gering, wenn man bedenkt, daß sich alle diese Leute für diese Beträge auch noch ganz und voll beköstigen müssen.-- Der Krawall dieser Leute ist doch wohl im letzten Grunde im Hunger derselben zu suchen." Die ritterschaftlichen Lehrer in Mecklenburg und viele Landlehrer in Preußen erhalten zu Anfang fast ebensoviel wie diese Kulis. Eine Kritik würde die Wirkung nur abschwächen." Und doch hat die ungeheure Mehrzahl hungernder Lehrer bei der letzten Wahl für die konservativ-liberale Paarung gestimmt, zu deren Programm der Kampf gegen eine Besserstellung, vor allem gegen Selbständigkeit der Lehrer gehört. Vom Lehrermaugel in Schlesien wird derPäd. Ztg." geschrieben: Selbst in Breslau ist eS nicht möglich, alle Lehrerstellen mit männlichen Kräften zu besetzen; mehr als bisher muß das Vertreterinnensystem ausgebaut werden. Gewiß ist die Ursache für den Breslauer Lehrermangel in den Regierungen zu suchen, dieihre Leute" einfach nicht ziehen lassen; wer wagt es noch vonLandflucht der Lehrer" zu reden? Wie groß die Verlegenheit unserer Regierungen in Sachen der Lehrer- stellenbesetzung ist, erhellt daraus, daß die Licgnitzer Regierung den Patronen, Ortsschulinspektoren und Schulvorständen bekannt gibt, daß zur Besetzung offener 2. oder 3. Lehrerstellen nur noch einige geprüfte Lehrerinnen vorhanden seien, die, soweit der Vorrat reiche, bis zum 28. März vergeben werden sollten. Im BreSlauer Bezirke fehlen an 200 Lehrer, und auch weibliche Vertretung ist schwer zu beschaffen. In Oberschlesien dürfte es eher noch schlimmer stehen. Wie stimmt zu diesem Elend sondergleichen die offiziöse Behauptung, daß der Lehrermangel von 7 auf 4 Proz. zurück- gegangen sein soll? Dabei, sind die ersten Nebenkurse an den ständigen Seminaren bereits entlassen. Weder sie haben das Gespenst des Lehrermangels beschworen noch werden es die vielen neuen Präparandien und Seminare imstande sein; einzig und allein eine der Vorbildung und der Amtstätigkeit entsprechende Besoldung werden den mißachteten Lehrerstande jenen Zuzug zu- führen, dessen er dringend bedarf: Jünglinge, gesund an Leib und Seele und erfüllt von einer heiligen, süßen Berufsliebe, die das wertvollste Unterpfand gesegneter Schularbeit ist. Uever Rechte und Pflichten deS Angestellten in unseren Kolonien fällte das als Berufungsinstanz in einer Streitsache angerufene Landgericht eine äußerst interessante Entscheidung. Der Kläger R. stand als Lagerverwalter in Diensten der Nordwestkamerun-Gesell- schaft und leitete für dieselbe die Faktorei in Obokum. Im Januar 1904 wurde infolge des Aufstandes der Hottentotten und Busch» männer die Situation für R. gefährlich, und er frug bei der Direktion an. ob er sich nicht in Sicherheit bringen solle. Die Antwort lautete, er müsse die Faktorei bis zum äußersten zu halten suchen. R. hielt auch aus, mußte aber schließlich unter Zurück- lassung seiner ganzen Habe fliehen. Die Hottentotten plünderten die Faktorei vollständig auS. R. verlangte von der Gesellschaft Ersatz seines Besitztums im Werte von 800 M. Die zweite Kammer des Kaufmannsgcrichts wies ihn mit seiner Forderung ab, indem sie ausführte, daß auS§ 870 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur dann ein Ersahanspruch hergeleitet werden kann, wenn die Schäden eine direkte Folge der Ausführung des Auftrages seien. Das treffe aber hier nicht zu. denn der Kläger hätte seine Sachen recht- zeitig in Sicherheit bringen können. Die 30. Zivilkammer deS Landgerichts I hob dieses Urteil auf und verurteilte die Gesellschaft zur Zahlung der geforderten 800 M. In der Begründung heißt es:In den Kolonien ist jeder Angestellte verpflichtet, unter Hintansetzung seines eigenen Lebens und Eigen- tums die Faktorei seines Geschäftsherrn zu verteidigen. Die an Kläger ergangene Ordre, Obokum zu halten, war somit eine im Rahmen des Dienstvertrages liegende Dienstpflicht. Die von Kläger ausgeübte Verteidigung von Obokum stellt sich als eine OieschäftSbesorgung im Sinne des§ 87S B. G. B. dar, während die Beklagte gemäߧ 870 verpflichtet ist, die zum Zwecke der Aus- führung vorgenommenen Aufwendungn zu ersetzen. Als eine solche Aufwendung ist der Verlust der Sachen anzusehen. An die Rettung seiner Habe durfte Kläger erst zu allerletzt denken. Und selbst wenn ihm diese Rettung gelungen wäre, so hätte er die Sachen auf der Flucht doch nicht in Sicherheit bringen können, sie wären ihm im Gegenteil mit Sicherheit unterwegs abbanden gekommen. Ht.. Die Entscheidung des Landgerichts entspricht dem Sinne deS Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem allgemeinen Rechtsempfinden. Es ist leider das besprochene Urteil nicht das einzige, das beweist, daß das Berliner Kaufmannsgericht sich durch engherzigste formale, dem Interesse der Handlungsgehülfen widersprechende Auslegung auszeichnet. Um so notwendiger ist der Anschluß an den Zentral- verband der Handlungsgehülfen, damit eine andere Besetzung der Beisitzer bei der nächsten Wahl ermöglicht werde. Hiid Induftrie und FtandeL AuS der Kaliindustrie. Der Jnteressenlampf in der Kaliindustrie besteht fort. Schmidtmann, der.Napoleon der Kaliindustrie", hat kategorisch erklärt, daß alle Einigungsversuche mit ihm zwecklos seien. Er hat es offenbar auf die Auflösung des Syndikats ab- gesehen, um dann im Preiskampf einer Reihe der neuen Werke das Lebenslicht auszublasen. Auf der letzten Gewerkcnversammlung der Kaligewerkschaft Carlssund erklärte der Borstand, die Lage sei keines- Wegs gAnstig. Wenn Sollstedt , dessen Besitzer Schmidtniann ist, nicht bald beitrete, so sei der weitere Bestand des Syndikats in Frage gestellt. Eine ähnliche Erklärung gab der Vorsitzende auf der Generalversammlung der Kaliwerke Salzdetfurth ab. Bei einer Auflösung des Syndikats würden die minder gut situierten Werke schlecht fahren, ferner würde der Reiz, neue Werke ins Leben zu rufen, apfhören. Die kapitalkräftigsten Syndikats- werke werden die Auflösung des Syndikats gar nicht ungern sehen. Die totkonkurrierten Kleinen sollen den Boden düngen, auf dein der Profit der Großen um so üppiger in die Halme schießt. Zu einer Zeit, da die.gelben" Gewerkschaften das alberne Spar» evangelium aufzuwärmen wagen, werden eine Anzahl Profithascher um ihre Spargroschen gebracht durch den göttlichen Gescllschafts- Mechanismus, von dessen Erhaltung angeblich das Heil der Welt abhängig sein soll. Interessant ist es auch, wie die Kalibarone der Gesetzgebung ein Schnippchen zu schlagen sich anschicken. Auf der General- Versammlung der Kaliwerke Salzdetfurth nahm der Vorstand zu dem Plan der Monopolisierung der Salze für Preußen Stellung. Sein Ziel werde der preußische Staat nicht erreichen. Es würden, ivenn der eingebrachte Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben werde, außerhalb Preußens zahlreiche neue Werke entstehen, die den preußischen große Konkurrenz machen und deren Wert erheblich vermindern würden. Im Syndikat wird die Politik der Verwaltung vom Fiskus unter- stützt. Durch die Verstaatlichungsaktion kann sich dieses Lerhältmi gründlich wandeln. Siehe Hibernia l Vom Eisenmarkt . In der Beiratssitzung des Stahlwerksverbandes am 11. April wurde über die Geschäftslage folgendes berichtet: Die Beschäftigung der Werke in Halbzeug hält sich weiter aus der bisherigen Höhe, da die Anforderungen ver inländischen Verbraucher sehr stark und dringend sind. Die Kundschaft hat ihren Bedarf bis Ende Juni gedeckt. Vom Auslandsgeschäft ist nichts Neues zu berichten, da, wie seither, mit Rücksicht auf das Inland fast nichts nach dem Auslande verkauft wird. Eisenbahnmaterial: In schweren Schienen und Schwellen haben einige deutsche Staatsbahncn um- fangreiche Nachtragslieferungen aufgegeben, so daß die Werke auf lange Zeit hinaus mit Arbeit reichlich versehen sind. In Rillen- und Grubenschienen laufen die Spezifikationen zahlreich ein. Für neue Geschäfte herrscht gegenwärtig mehr Zurückhaltung infolge des hohen Geldstandes, der Privaten und Kommunen die Be- schaffung der zu Klein- und Straßenbahnen nötigen Geldmittel erschwert, sowie durch die Unsicherheit bezüglich des Weiter- bestehenS des Stahlwerksverbandcs. Der Auslandsmarkt dagegen liegt recht fest; in schweren Schienen und Schwellen sind wieder beträchtliche Abschlüsse getätigt worden, unter anderen die für die deutsch -südwestafrikanische Linie Kubub Keetmanshoop erforder- liehen Mengen. Neuerdings tritt auf einzelnen Gebieten der russische Wettbewerb ziemlich stark hervor. Das Geschäft in Rillen» schienen hat noch nichts von seiner seitherigen Lebhaftigkeit ver- loren. Weitere beträchtliche Mengen wurden zu günstigen Preisen hereingenommen. Das Formeisengeschäft ist, wie schon im letzten Berichte erwähnt, etwas ruhiger geworden; auch hier macht sich im Inlands wie im Auslande die Ungewißheit über die Verbands- Erneuerung fühlbar, so daß sich die Kundschaft abwartend verhält. Außerdem klagt der inländische Handel darüber, daß infolge de? teuren Geldes die Bautätigkeit nicht in dem erwarteten Umfange eingesetzt habe. Die Formeiscnwerke sind für etwa fünf Monate voll besetzt und müssen bei neuen Geschäften lang bemessene Liefer« fristen fordern._ . Uhrmacher-Versammlung. Am Mittwoch hatten sich in den Jndustrie-Festsälen zu Berlin gegen vierhundert selbständige Uhr- macher aus Berlin und dessen Vororten eingefunden. Es wurde einstimmig eine allgemeine Erhöhung der Arbeitspreise beschlossen und eine Kommission ernannt, die sich mit der Lösung de� Frage beschäftigen soll, ob sich zu diesem Zwecke ein Minimal-Tarif für die einzelnen Reparaturarbeiten oder eine Anrechnung der auf die Reparatur verwendeten Arbeitsstunden besser eignet. Ferner soll darauf hingewirkt werden, daß die Garaniiepflichr für ausgeführte Reparaturen in der bisherigen Form möglichst ganz abgeschafft, für neue Ware auf die Höchstdauer von einem Jahre eingeschränkt wird. Hllttenkohle. Der Verwaltungsrat deS Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahlfabrikation hat in seiner letzten Sitzung die Erwerbung der Mehrheit der Kuxe der Gewerkschaft Teutoburgia beschlossen. Von der Verwaltung nahestehender Seite wird hierzu mitgeteilt: Der noch unverritzte Bergwerksbesitz dieser Gewerkschaft, welcher zwischen Castrop und Herne belegen ist, enthält nach den vorgenommenen Aufschlüssen Gas- und Kokskohlen von edelster Qualität in mäßiger Teufe. Dieses Bergwerk ist bestimmt, eine wertvolle Ergänzung und Reserve für die Kohlenproduktion des Bochumer Vereins zu bilden, wofür es durch seine günstige Lag« zu den Werksanlagen der Gesellschaft besonders geeignet erscheint. Der Kaufpreis der Kuxe wird aus den flüssigen Mitteln deS Bochumer Vereins bestritten, so daß leincrlei Finanztransaktion bei der Gesellschaft erforderlich wird. Ernte. Die Waggonfabrik Gebr. Hoffmann in Breslau verteilt für 1908 22 Pr»z. Dividende, 21 Proz. für 1905. Von 578 753 M. stieg der Reingewinn der A.-G. für Verkehrs- Wesen in Berlin auf 898 885 M. Die Gesellschaft für elektriffche Hfoch- und Untergrundbahnen in Berlin weist für 1908 einen Rohgewinn von 2 970 886 M. aus gegen 2 516 018 M. im Vorjahre. Der verteilbare Reingewinn stellt sich auf 1 718 286 M.(1906: 1 552 557 M.). Die H e i n r. L e h m a u n A.-G. Eisenkonstruktion Berlin- Reinickendorf erhöht die Dividende von 8 auf 11 Proz. Die Aktionäre der Leder­fabrik A.-G. vorm. James Eyck u. Strasser erhalten 10 Proz., 8 Proz. im Vorjahre. 895 Proz. Dividende gegen 725 Proz. im Borjahre bringt die Berlinische Spiegelglas- Versicherungs- A.-G. pro 1906 zur Verteilung. Das eingezahlte Kapital beläuft sich auf nur 2400 M., das Nominalkapital auf 12 000 M. 9600 M. sind in Wechseln der Aktionäre hinterlegt. Bus die 2400 M. werden 21,480 M. ausgeschüttet. Auch die Tantiemen, die die Ge- sellschast pro 1906 verteilt, erreichen die stattliche Höhe von 157 Proz. des eingezahlten Kapitals. Die Internationale Bau- gesellschast schlägt wieder 12 Proz. Dividende auf die Stamm- und Prioritätsaktien vor. Die Rheinischen Chamotte - und Dinas-Werke in Köln erzielten im Jahre 1908 nach Ab- schreibuugen von 242 605 M.(205 066 M. i B.) einen Reingewinn von 337 0ü2 M.(i. B. IL? 111 M.).-