"
-
daß
stätigt.
Bündel Stroh liegen. Neben ihm stand eine Flasche Kreolin . Der| Mahlsdorf a. d. Oftbahn. Eisenbahnbetriebsunternehmer für Sachschäden haftet, die durch Lebensmüde hatte den größten Teil des Inhalts der Flasche ge In der Generalversammlung des Wahlvereins berichtete Genosse den Betrieb der Eisenbahn entstanden sind. Zur Begründung der trunken. Er wurde in bedenklichem Zustande nach dem Kranten- Bartsch über die Tätigkeit unserer Genossen in der Gemeinde- Alage wird behauptet, daß das Feuer durch Funkenflug der Lokobertretung. Aus dem Bericht ist hervorzuheben, daß, da der bis- motive des Schnellzuges entstanden sei; die Bahn macht an der beeine starke Kurbe treffenden Stelle herige Gemeindevorsteher die Weiterführung der Geschäfte abgelehnt ( im Halbmesser von Eine neue Feffel für Handlungsgehülfen. Vor einiger Zeit besprachen wir ein Urteil des hiesigen Kauf- Steuerfaz von 100 Broz. nicht zu überschreiten, die Erschließung wendet hiergegen ein, daß an dem betreffenden Tage füdlicher hat, ein besoldeter Vorsteher angestellt wird, wodurch sich, um den Kurve der Funkenflug verursacht worden. Der beklagte Fiskus Bor einiger Zeit besprachen wir ein Urteil des hiesigen Rauf- bat, ein befoldeter Borsteher angestellt wird, wodurch sich, um den 7-15 Meter) und fei durch das starte Rauchauspusten bei der mannsgerichts in einem Prozeß, den die Firma Wertheim gegen neuer Steuerquellen notwendig macht. Dem Wirken unserer Ge eine Verkäuferin wegen Nichteinhaltung der Konkurrenzflaufel an. geftrengt hatte. Die Schärfe dieses Urteils veranlaßte die Mehr- nossen in der Gemeindevertretung ist es zu danken, daß die Ein- Wind geherrscht habe, welcher den Rauch gerade auf die entgegengefeßte Seite zu geblasen hätte. Von Bedeutung ist die Aussage zahl der Handlungsgehülfen zur Forderung der vollständigen Beführung der Grundwertsteuer angenommen wurde und ferner der in Mahlsdorf wohnende Arzt beauftragt ist, eines Schrankenwärters, welcher bekundet, daß nordöstlicher Wind feitigung der Konkurrenzklausel. Heute erfahren wir von einer neuen Fessel, die der Handels- jedes Schulkind jährlich dreimal auf Kosten der Gemeinde zu unter geherrscht habe, so daß die Funken der Lokomotive auf die abgebrannte Scheune zugeweht worden sind. Auch habe es nach Vorbeiproletarier wartet. Die Vertreter der Chefs im Kaufmannsgericht, suchen. Bur Maifeier wurde beschlossen, wie im vorigen Jahre fahren des Schnellzuges an der westlichen Seite des Bahndammes bie seinerzeit gegen die Forderung des Achtuhr- Ladenschlusses vormittags eine Versammlung in Raulsdorf abzuhalten. Abends fahren des Schnellzuges an der westlichen Seite des Bahndammes stimmten, haben einen neuen Beweis ihrer reaktionären Gesinnung 6 Uhr soll in Mahlsdorf eine Volksversammlung stattfinden mit angefangen zu brennen. Während des Brandes habe sich dann der geliefert. Der§ 70 des Handelsgesetzbuches schreibt vor, daß aus darauf folgendem geselligen Beisammensein. Gegen das bisherige Wind gedreht. Diese Windrichtung wurde auch noch von einem: einem wichtigen Grunde das Dienstverhältnis ohne Einhaltung Mitglied Spenemann war wegen unsolidarischen Verhaltens bei der anderen Zeugen befundet, während der Heizer der betreffenden licher Wind gewesen sei. einer Kündigungsfrist gelöst werden kann, daß aber der schuldige Holzarbeiteraussperrung der Ausschluß beantragt worden. Da Sp. Schnellzugslokomotive aussagt, daß nach seiner Beobachtung füdTeil verpflichtet ist, den hierdurch entstehenden Schaden zu ersehen. genommen, welche befagt, daß sein Ausschluß sowieso erfolgt wäre. entstandene Entschädigung für anwendbar. Es erblickte in dem jedoch schon freiwillig ausgetreten ist, wurde eine Resolution an Das Landgericht Breslau hielt das Gesetz von 1835 für die Die Chefbeijiber beantragen nun folgenden Busah: Erfolgt die widerrechtliche Auflösung des Dienstverhältnisses Spandau . Umstande, daß das Feuer turz nach Vorbeifahren des Schnellzuges seitens des Handlungsgehülfen, so ist dieser, wenn nichts anderes Bekanntlich hat auch die Spandauer Arbeiterschaft den Kampf entstanden ist, den Kausalzusammenhang zwischen dem Funkenbereinbart ist, zur Zahlung einer Strafe an den Prinzipal in Höhe um Erringung eines größeren Versammlungslotals aufgenommen. flug der Lokomotive und dem entstandenen Brande und fam in. desjenigen Gehaltes, welches bis zur vertraglichen oder gefeßlichen In einer vor längerer Beit stattgehabten öffentlichen Versammlung folgedessen zur Berurteilung des Eisenbahnfistus. Die Aussage Beendigung des Dienstverhältnisses ausgekommen sein würde, ver- wurde beschlossen, die Sperre über das Seißsche Lokal zu verhängen. bes Heizers hielt es für belanglos, weil man auf der fahrenden Lokomotive die Windrichtung nicht so genau feststellen könne. Das Mit ihm haftet als Gesamtschuldner der neue Prinzipal, so- In diesem Kampfe, zeigt auch die Spandauer Polizei eine außer landgerichtliche Urteil wurde vom Oberlandesgericht Breslau befern er von dem Sachverhalt Kenntnis hatte. Diese Farbe ordentliche Schneidigkeit. Vier Genoffen haben bereits wegen Ber - landgerichtliche Urteil wurde vom Oberlandesgericht Breslau be rung ist an den Nachweis eines Schadens nicht geteilung von Druckschriften Strafmandate in Höhe von je 6 Mart Die vom Eisenbahnfiskus beim Reichsgericht eingelegte Revibunden. Durch ihre Geltendmachung wird der Anspruch auf erhalten. Gegen zwei Genossen ist ein Strafverfahren wegen groben Erfüllung des Vertrages und auf weiteren Schadenersatz aus. Unfugs eingeleitet. Es scheint demnach, daß die Lokalsperre bereits fion wurde vom 5. Ziviljenat zurüdgewiesen. ihre Wirkung tut. Das Spandauer Tageblatt" meinte zwar vor Der Zentralverband der Handlungsgehülfen und Gehülfinnen einiger Beit, daß die 600 Wahlvereinsmitglieder sich nicht erdreisten Deutschlands , Bezirk Berlin , hat für heute abend nach dem„ Neuen fönnen, über Geschäftsleute den Boykott zu verhängen. Nun zu Klubhaus", Kommandantenstr. 72, eine Bersammlung einberufen, nächst sind es 1000 Wahlvereinsmitglieder und hinter diesen stehen die den Herren eine genügende Abfuhr erteilen wird. Hoffentlich noch 4000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter und diese dürfen finden fich recht viele Handlungsgehülfen ein, die gegen berartige Bürger behandelt werden. Wenn nicht, nun dann soll man fich auch wohl beanspruchen, daß sie von den Saalbesitzern als gleichberechtigte Anträge protestieren. nicht darüber entrüsten, wenn den Arbeitern der Geduldfaden reißt. Der Zirkus Schumann, der gleich dem Zirkus Busch Berlin in Indes ist es die letzte Beit ziemlich still geworden im Spandauer furzer Zeit verläßt, hat seinem ohnehin reichhaltigen Repertoir eine Blätterwalde. Nur der Spandauer Anzeiger" jammert in seiner neue Programmnummer eingefügt. Frau Piloty von Kaulbach pro- Nummer vom Dienstag, daß die Gastwirte fich in einer schlimmen duziert sich als Hindutänzerin. Bwei indische Tänze führte sie dem Lage befänden, indem, wenn sie ihre Lokale der sozialdemokratischen Publikum vor: den„ Weihrauchtanz" und den„ Tempeltanz". Der Partei zur Verfügung stellten, den Militärboykott zu erwarten hätten. Weihrauchtanz" stellt eine ehrfurchtsvolle Begrüßung dar, wie sie Herr Seit soll sich auch bereits an die Kommandantur gewandt und vornehmen Fremden beim Eintritt in das Haus zuteil wird. Ge- Militärverkehr erbeten haben. Den Arbeiterverkehr wird er jedoch wöhnlich ist es die Lieblingstochter des Hauses, welche dem erschwerlich missen fönnen. Die organisierte. Arbeiterschaft Spandaus warteten Gast die Aufmerksamkeit des Weihrauchtanges erweist. Der ist fest entschlossen, den Kampf um ein Versammlungslokal durch Tempeltanz bildet eine Darstellung der fünf Sinne. Bum Schluß zuführen. In diesem Bestreben werden die Genossen, wie uns mit opfert sich die Tänzerin und stirbt im Wahnsinn. Die Darstellung geteilt wird, von den Gewerkschaften nach Kräften unterstügt, indem dieser Tänze durch Frau Biloty erinnert an die Vorführungen der diese Kontrolleure zur Unterstügung der Lokalkommission gewählt vor einiger Zeit in Berlin wirkenden Ruth St. Denis , reichen aber haben. Wird dieser Kampf in gewohnter Entschloffenheit und Einin ihrer Ausführung auch nicht im entferntesten an die Leistungen mütigkeit durchgeführt, so fann der Erfolg nicht ausbleiben. der legteren heran. Uns schien, als follte ein glänzendes Kostüm im Verein mit farbigen Lichteffekten an Aeußerlichkeit das eriegen, was an Innerlichkeit abging. Dagegen waren die Leistungen der Luftgymnastiker( der 4 Ressows) sowie die Pferdedreffuren des Herrn Schumann vorzüglich. Die hübsche Bantomime„ St. Hubertus" wird noch bis zum Schluß gegeben.
geschlossen."
"
Gerichts- Zeitung.
Wären die Grundsäße des Eisenbahngesetzes von 1835 auf die Unfälle in Fabriken und auf die durch Automobile hervorgerufenen an minder Bemittelte Schadenersatz zu zahlen sein, die heute nur Schäden anwendbar, so würde in einer großen Reihe von Fällen an minder Bemittelte Schadenersatz zu zahlen sein, die heute nur einen geringen Teil des Schadens oder gar nichts ersetzt erhalten. Bulässigkeit bes Berwaltungsstreitverfahrens bei Schanktonzeffionen. Das Oberverwaltungsgericht befaßte sich gestern mit einer prinzipiell wichtigen Streiffrage. Der Restaurateur Krause be= trieb in Frankfurt a. D. zirka 15 Jahre lang ein Restaurant und war während dieser Beit 8mal wegen Ueberschreitung der Polizei stunde und anderer Uebertretungen mit Geldstrafen von 2-6 Mark bestraft worden. Demnächst verlegte er seinen Wohnsitz nach Fürstenwalde und erwarb dort ein Restaurationsgrundstück, für welches er sich um die Schankerlaubnis bewarb. Er wurde jedoch im Hinblid auf seine Vorstrafen sowohl mit seinem Gesuche, als auch mit seiner Selage im Verwaltungsstreitverfahren von beiden zulässigen Instanzen abgewiesen. Da nach ausdrücklicher Gesetzesvorschrift die Urteile der Bezirksausschüsse in denjenigen Verwaltungsstreitsachen, in welchen es sich um die Erteilung einer Stongession handelt, endgültig sind, so war dem Krause ein weiteres Rechtsmittel versagt. Um aber in dieser seine Eristenz und Zu kunft berührenden Frage eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts herbeizuführen, ließ sich Krause von dem bisherigen Grundstüdseigentümer und zugleich Konzessionsinhaber als Stellvertreter bei der Polizei anmelden. Diese aber untersagte nunmehr durch Verfügung unter Hinweis auf die endgültige Entscheidung des Bezirksausschusses diese Stellvertretung. Hierauf klagte Krause auf Aufhebung dieser polizeilichen Verfügung beim Bezirksausschuß in Feuerwehrbericht. Drei Kellerbrände mußte die Berliner Feuer Gestern hatte sich wegen einer eigenartigen Anklage, wegen Frankfurt a. D. Dieser wies unter Berufung auf seine frühere wehr gestern abend, beziv. in der letzten Nacht in der Stalizer Pfandbruchs, die Ehefrau des ehemaligen Restaurateurs vom Belle Entscheidung die Klage fostenpflichtig ab. Gegen dieses Urteil legte straße 47/48, Wilsnackerstr. 45 und Sidingenstr. 1 löschen. In der Alliance- Theater, Binde, zu verantworten. Ein Herr Baumann Entscheidung die Klage kostenpflichtig ab. Gegen dieses Urteil legte Krause Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, welche der Erste Etaligerstr. 47/48 wurden eine Menge Strohhüte ein Raub der hatte dem Ehemann Linde vertraglich 3000 Mart Raution gestellt, Bürgermeister Zeidler von Fürstenwalde persönlich bekämpfte. Gr Flammen und an den beiden anderen Stellen Hausrat u. a. Vor weil er in einem von Linde zu übernehmenden Geschäft als Buffetier hielt dieses ganze Verfahren, durch welches entgegen der gefeßlichen dem Hause Wiesenstr. 65 brannte gestern ein elektrischer Straßenbahn- einzutreten gedachte. Linde übernahm das Geschäft nicht, zahlte Vorschrift das endgültige Urteil des Bezirksausschusses durch das wagen der Linie Mittelstraße- Pankow. Wegen eines Bimmer- aber auch die 3000 Mart nicht zurück. Durch List gelang es Bau- Oberverwaltungsgericht nachgeprüft werden solle, für unzulässig. brandes wurde der 9. Zug nach der Königgrägerstr. 111( Oper- mann, 1400 Mart von den 3000 Mart zurückzuerlangen, so daß er Im übrigen sei die Auffassung des Bezirksausschusses durchaus zumannsche Stiftung) gerufen. Ferner hatte die Feuerwehr in der an den Linde immer noch eine ausgeflagte Forderung von 1600 M. Behmstraße auf Lagerplatz 5 am Gesundbrunnen , in der Siemens- hatte. Er beauftragte den Gerichtsvollzieher Teschner, in dem treffend, daß Krause wegen seiner Borstrafen unzuverlässig sei. Nach längerer Beratung hob das Oberverwaltungsgericht unter straße 16 und anderen Orten zu tun. Lokal des Linde eine Pfändung vorzunehmen. Teschner tam am Aufhebung der Entscheidung des Bezirksausschusses die polizeiliche 21. April 1906 zu Linde, ließ sich aber von der Ehefrau desselben Verfügung auf. Das Gericht hielt das vorliegende Verfahren für überreden, anstatt die Sachen ihres Ehemannes, einige dem Ge- zulässig und demgemäß sich selbst für verpflichtet, die Frage der richtsvollzieher als ihr gehörig bezeichnete Gegenstände zu pfänden. Buverlässigkeit des Klägers selbständig zu prüfen. Hierbei komme Darauf erhob sie gegen die Pfändung Einspruch. Später bertaufte es aber zu einer anderen Auffassung als der Bezirksausschuß. Die fie die gepfändeten noch nicht freigegebenen Sachen mit anderen Etrafen des Klägers seien in der Tat zu gering und über einen Gegenständen zusammen im August 1906 an den Nachfolger ihres viel zu langen Zeitraum verteilt, als daß schon jetzt die Annahme Ehemannes. Die Pfandobjekte verblieben in den Restaurations- eines Gewerbemißbrauchs für die Zukunft gerechtfertigt sei. Hier. räumen des Belle- Alliance- Theaters. Erst am 5. September 1906 nach rechtfertige sich die Aufhebung der polizeilichen Verfügung. erfolgte auf Grund erneuter Intervention die Freigabe. Im Termin gab der Gerichtsvollzieher Teschner zu, gewußt zu haben, daß die Sachen dem Ehemann Linde, den er pfänden sollte, nicht gehörten. Er habe die Sachen, die ihm die Angeklagte als ihr Eigentum bezeichnete, auch nur so gesiegelt, daß die Siegel nicht zu sehen waren.
Rixdorf.
Vorort- Nachrichten.
Ein schwerer Bauunfall hat sich vorgestern auf dem Neubau an der Ecke der Weser- und Hobrechtstraße zugetragen. In der britten Etage war der Zimmermann Eugen Berger beim Baltenlegen, als er plöglich infolge eines Fehltritts das Gleichgewicht verlor und in die Tiefe stürzte. Mit schweren inneren Verlegungen wurde B. dem städtischen Krankenhause zugeführt. Charlottenburg .
"
"
Der Vortrag des Genossen Maurenbrecher, den die Freie Voltsbühne Charlottenburg" heute abend 8 Uhr im Volkshause veranstaltet, hat das Thema Schiller und das deal der Freiheit und ist für die Vereinsmitglieder somit eine sehr geeignete Vorbereitung auf die nächste Theaterveranstaltung, die am Sonntag den„ Tell" bringt. Auch Nichtmit glieder haben freien Zutritt und find als Gäste willkommen. Es bebarf für sie nur der Einführung durch ein Vereinsmitglied. Adlershof .
Pfandbruch?
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragt auf Grund dieser Aussage die Freisprechung, da die Ehefrau demnach in gutem Glauben gehandelt hatte. Das Gericht erkannte diesem Antrage entsprechend.
Rohlinge.
Wegen Körperverlegung resp. Beihülfe hatten sich die jugendlichen Arbeiter Zwanzig, Manykal und Raabe gestern vor der hiesigen Straftammer zu verantworten. Im Oktober vorigen Jahres haben die drei einen Herrn Hübner, als derselbe mit mehreren Berwandten zur Nachtzeit den Laufiber Platz überschritt, durch anzügliche Redensarten belästigt und als er sich dies verbat, mit einem Schlagring oder Messer derartig zugerichtet, daß er ganz erhebliche Wunden davontrug. Das Gericht verurteilte die drei Rowdys, welche trotz ihrer Jugend bereits vorbestraft sind, unter Zubilligung mildernder Umstände zu je einer Woche Gefängnis.
Wes Brot ich eh, des Lied ich fing'."
Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Markthallen- Direftion.( Großhandel.) Rindfleisch Ia 66-70 br. 100 Bib., IIa 60-65, IIIa 56-59, Bullenfleisch Ia 64-68, IIa 54-62, Stübe, fett 52-58, do. mager 42-50, Freffer 50-62, Bullen, dän. 60-62, do. Holl. 00-00. Stalbfleisch, Doppelländer 105-130, Mafttälber Ia 92-98. IIa 82-90. IIIa 00-00, Stälber ger. gen. 58-72, bo. holl. 55-62, dän. 57-64. gammelfleisch Mastlämmer 71-74, Ia 66-70, IIa 62-65, Schafe 55-60. Schweinefleisch 44-50. Rehwild, plomb. per Bfd. 0,80. Nothirsch 0,00. Rothirsch , Abschuß 0,61. Dambirich 0,00. Wildschweine 0,00. Frischlinge 0,00. Staninchen per Stud 0,60-0,90. Hühner, alte, ber Stud 1,75-2,95, do. IIa 1,40, do. junge 0,00. Wolgahühner Tauben 0,50-0,65, italienische 0,00. Enten per Stüd 1,25-1,85. per Stüd 2,90, dito Hamburger per Stüd 2,50 0,00, dito Gis bito Eis 0,50. bis 5,00, Banſe, Hamburger per Pfund 1,10-1,25, Hechte per 100 Bfund 76-90, mittel 75, flein 0,00. Bander mittel 0,00, unjortiert 0,00, bo. matt 0,00. Schlete holl. IIa 82-83, do. mittel 110. Qale, groß 122-123, flein 0,00, mittel 0,00, unsortiert 0,00. Recht interessante Zwischenfälle ereigneten sich während der Blöken, flein 0,00, do. groß 0,00, bo. 38-43. Starpjen 35-40er legten von den Frauen Adlershofs einberufenen öffentlichen Ver67-68, bo. 100er 61-63, bo. 25-30er 67-71. Bleie matt 0,00. Alland 55. Starauschen 0,00. Blei sammlung. In Adlershof , dem bekannten Wirkungsort des Herrn Bunte Fische 40, Barse 81, do. matt 0,00. b. Oppen, sorgt heute noch die Polizei dafür, daß der Spießbürger fische 0,00. Wels 0,00. Duappen 0,00. Amerikanischer Lachs Ia neuer per 100 Bfd. 110-130, bo. Ila neuer 90-100, do. Ila neuer 75. aus seiner Ruhe nicht gestört wird. Zunächst glaubten die zur Seelachs 20-25. Sprotten, Kieler, Wall 1,00-1,50, Danziger, Rifte 0,50-0,70. leberwachung obiger Versammlung entsandten Beamten die TellerFlundern, Nieler, Stiege Ia 3-4, do. mittel per Stifte 2-3, Hamb. sammlung am Eingang beanstanden zu müssen. Erst als man sie Stiege 4-5, halbe Stifte 2,00. Büdlinge, ber Wall Kieler 3-4, darauf aufmerksam machte, daß sie hierzu fein Recht hätten, ließen Der Expedient Erich B. hatte seine Stellung beim Deutschen Stralsunder 3,50. Aale, groß per Bid. 1,10-1,50, mittelgroß 0,80-1,10, fie von ihrem Vorhaben ab. Der Referent der Versammlung, Genoffe Heinig tat in seinem Referat dieses Vorfalls Erwähnung und Kolonialwarenhaus ohne Innehaltung der Kündigungsfrist ber- lein 0,60-0,80. Beringe p. Schod 5-9. Schellfische Stifte 3,50-4,50, do./, Rifté per Anter 95, 1904er 93, 1905er 80-85, 1906er 75. Schottische Bollheringe bemängelte die unzulängliche Gefeßestenntnis der Beamten. Als lassen, weil er vom Prinzipal Herrn Antelmann nach seiner Bes 2-3. Stabliau, geräuch. p. 100 Bfb. 20-25. Seilbutt 0,00. Sardellen, 1902er die Genoffin Thiel in der Diskussion die Rechtlosigkeit der Frau behauptung gröblich beleidigt worden war. Seine Klage auf Ge- 1905 0,00, large 40-44, full. 38-40, med. 36-42, beutsche 37-44. Sardinen, russ., Faß leuchtete und alsdann erklärte, daß dieselbe trop ber angeblich ge- baltszahlung kam dieser Tage zur Verhandlung vor dem Kauf- Heringe, neue Matjes, per" To. 60-120. Während ein Zeuge, ein früherer Angestellter, au 1,50-1,60. mannsgericht. 1,50-1,75. Bratheringe, Büchse( 4 Liter) Neunaugen, ringeren Bildung strafrechtlich mit dem Manne gleichgestellt werde, erhob sich der Beamte und erklärte die Versammlung für aufgelöst. gunsten des Klägers aussagte und behauptete, Kläger wäre abficht Schocfaß 11, fleine 5-6, Riefen- 14. Gier, Land-, per Schod 2,90-3,40. Butter Anlaß zu Auflösung der Versammlung war durch diese Aus- lich schifaniert worden, traten vier andere Beugen, die jest noch bei per 100 Bfb. La 106--108, IIa 103-105, IIIa 98-102, abfallende 90–95. führungen teineswegs gegeben. Es scheint deshalb, daß der Beamte der beklagten Firma tätig sind, der Aussage dirett entgegen. Bon Saure Gurten Schod 4,10-4,50, Pfeffergurten 4,00-4,50. ihnen wollte keiner die beleidigenden Ausdrücke gehört haben. Da per 100 Blund magnum bonum Rosen 0,00, weiße 2,25-2,75, Salatfartoffeln 0,00. Spinat das, was die Rednerin ausgeführt, inhaltlich nicht erfaßt hat. Die erklärte der Kläger , die vier Zeugen feien fämtlich beeinflußt per 100 fund 15-20. Starotten per 100 Pfund 20-25. Sellerie, Genoffinnen tun gut, Beschwerde gegen die Auflösung zu erheben. worden und führte als Beweis an, daß Frau Antelmann die hiesige, per Schod 4,00-10,00, bo. pommerfche 12,00-15,00. Zwiebeln Grünau. Beugen aufgefordert habe, zur Firma und nicht zum Kläger zu große, per 100 Pfund 4,00-5,00, bo. tleine 3,50-4,00. do. biefige( Berl-) halten, indem sie ihnen zurief: Wes Brot ich eß, des Lieb ich 0,00. Charlotten 0,00. Beterfilie, grün, Schodbund 1,00-1,50. Stohlrabi fing. Diese Aeußerung seiner Frau wurde vom Beklagten nicht per Schod 0,00. Rettig, bayr. per Schod 2,40-4,80. Wobrriben per 100 Pfund bestritten, nur meinte er, sei sie harmloser auszulegen. Man habe 3,50-4,00. Teltower Rüben per 100 Bfd. 8-10. Beige Rüben, große 0,00. Rote Rüben 0,00-0,00. Blumenkohl ital. vor Geschäftsschluß den Kläger öfter vor dem Geschäftslotal auf- 0,00, Kohlrüben per Schod 2,00-2,50. Wirfingtohl Rosenfohl per 100 ẞfd. 0,00. Spruttohl per 100 Bfund 12-15. Nthabarber 100 Bund 5,00-15,00. Birnen, per 100 Bfd. biefige 0,00, böhm. 15-22, ital. 25-32. Alepfel, per 100 Bfb., biefige 5-25, Tiroler, Stifte 0,00, Calville, Stifte 80-110, Amerikanische in gaff. 15,00-22,00, Stal., Stifte I a 12,00-20,00, ertra 18,00 bis 26,00. Stüd Bitronen, Meffina, 300 Stüd 8,00-12,00, 360 8,00-10,00, 200 Stud 8,00-15,00. Apfelfinen, Jaffa , per Stifte 0,00, Murcia 200 er Stifte 6-9, bo. 300 er 7-10, Valencia 420 er Rifte 13-24,00, do. 714 er 15-23,50, effina, 100er 4,00-6, 150er 4,75-6, 160 er 8-13,00, 200er 7,50-12, 300er 8-18, Blut 100er 5-7,50, bo. 150 er 6-8,00, 80 er 6,00-8,00. Jtal. in Körben per 100 Pfd. 0,00. Mandarinen, Stifte 0,00, do. 100er, Stifte 0,00.
Die Grünauer Gemeindevertretung hat jede Beteiligung an dem Projette einer elektrischen Straßenbahn Rigdorf- Schnöchwiz abgelehnt. Nieder- Schöneweide.
Rekognosziert ist der am vergangenen Sonntag in der Oberspree in der Nähe des Kaisersteges ertrunkene Mann. Obschon es bisher noch nicht gelungen ist, die Leiche des Verunglückten zu landen, fonnte doch mit Sicherheit festgestellt werden, daß es sich um den 19jährigen Sohn des in der Hasselwerderstraße in Nieder- Schöne weide wohnenden Arbeiters Neumüller handelt. Steglik.
Startoffeln
2,75-3,00, Daberiche 2,75-3,00,
und abgehen sehen und da habe seine Frau nur sagen wollen, die per Storb 2,00-4,00. ber 100 fb. 0,00-0,00. Rotkohl per 100 ẞfb. 0,00-0,00. Angestellten sollten sich mit dem der Firma feindlich gesinnten weißkohl per 100 Bfd. 0,00-0,00. Manne nicht einlassen. Das Kaufmannsgericht wies trotzdem den Kläger mit seiner Forderung ab, weil es den Aussagen der vier Zeugen Glauben beimaß.
Regresanspruch gegen den Eisenbahnfiskus wegen Brandschaden burch Funkenflug einer Lokomotive.
Spurlos verschwunden ist seit dem 7. April der Kutscher Abolf Die an der Eisenbahnstrecke zwischen Greiffenberg und Sirsch Klamte, der bei dem Milchhändler Tiebe in der Schildhornstr. 6 berg in Schlesien gelegene Scheuer des Landwirts D. brannte am beschäftigt war. S. hatte an dem genannten Tage seine Arbeitsstelle 23. Juni 1904 furge Beit nach Borbeifahren eines Schnellzuges ab berlassen und angegeben, daß er nach Berlin fahren wolle, um dort und mußte die Versicherungsgesellschaft Phönig dem bei ihr verBekannte zu besuchen. Bei diesen ist der Kutscher jedoch nicht ein sicherten D. 2841,13 M. als Entschädigung zahlen, wofür ihr D. getroffen und auch nach Stegliz nicht zurückgekehrt. Die angestellten feine Ansprüche gegen ben preußischen Eisenbahnfiskus abtrat. Die umfangreichen Recherchen haben zu einem Resultat nicht geführt, so Bersicherungsgesellschaft flagt nun gegen ben preußischen Eisendaß angenommen wird, daß der Vermißte entweder das Opfer eines bahnfistus auf Grund des§ 25 des Gefeßes über Eisenbahnunter. Verbrechens geworden ober verunglückt ist. nehmungen vom Jahre 1885, nach welcher Gefeßesbestimmung der
Meter, bei Dder
-