Einzelbild herunterladen
 
  

Nr. 95.

24. Jahrgang.

Vorbemerkung.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Mittwoch, 24. april 1907.

Die

Anklage

war.

-

sehr

wesen, der der Prinzessin gehörte und auch mit einer Krone gezeichnet Prinzessin und Kammerfrau. Es sei ihm verdächtig gewesen, daß die Angeklagte so viel Die Verhandlung gegen die unverehelichte Anna Milewski geht davon aus, daß die Schmudgegenstände, die man in dem Zimmer Schmucksachen im Besitz hatte und er habe Stück für Stück der tegen Diebstahls begann gestern vor der ersten Straffammer des der Angeklagten vorfand, als sie in Kairo gewaltsam von der Prin- Prinzessin mit der Frage vorgelegt, ob darunter Stücke sich be­Die Prinzessin habe Landgerichts Berlin II im Schwurgerichtssaale des Kriminalgerichts- zessin getrennt wurde, der Prinzessin gehörten und von der An- finden, die ihr Eigentum seien. gebäudes in der Turmstraße. Den Vorsiz führt Landgerichts- geklagten entwendet worden seien. In einem auf Schloß Primfenau dann die hier fraglichen Sachen als ihr Eigen­direktor Leue, die Anklage vertritt Staatsanwaltschafts- Rat aufgenommenen Schmuckverzeichnis der Prinzessin sind u. a. Gegen- tum erkannt. Die Prinzessin war frisch und geistig sehr rege, Mundry, die Verteidigung führen Justizrat Wronker und stände aufgeführt, die nach Ansicht der Anklage widerrechtlich in den sie war überhaupt eine sehr gescheite Dame. Sie habe ihm gesagt, Rechtsanwalt Dr. Graefe. Der frühere Verteidiger, Rechtsanwalt Besitz der Angeklagten gefommen sein sollen. Die Angeklagte be- daß fie mehrmals bemerkt hatte, daß die Angeklagte ihre Schmud­Dr. Lubszynski, der die Verteidigung niedergelegt hat, befindet hauptet, daß unter diesen 20 Gegenständen sich solche befinden, die fachen trage. Auf die Gegenfrage, warum sie denn nicht res sich diesmal unter den Zeugen. ihr die Prinzessin geschenkt habe. Darunter befindet sich auch monstriert habe, habe sie gesagt: Das habe sie des lieben Friedens Die Angeklagte ist jetzt in Charlottenburg wohn- eine Brosche, die der König von Dänemark der Prinzessin seinerzeit wegen nicht getan. Die Prinzessin habe in einer ungewöhnlichen haft. Sie ist bekanntlich beschuldigt, in den Jahren 1898 bis 1901 geschenkt hatte. Andere feien ihr Eigentum, wieder andere gehörten Weise unter dem Einflusse der Angeklagten gestanden und letztere hier und im Auslande der verstorbenen Prinzessin Amalie von zweifellos der Prinzessin und bei dem vertraulichen Verkehr, in habe sich in Algier sehr brüst gegen die Prinzessin benommen. Die Schleswig- Holstein , der Tante der deutschen Kaiserin, Juwelen und welchem sie zu der Prinzessin gestanden, sei es doch nicht wunderbar, Prinzessin habe wiederholt die Bitte von ihm entgegengenommen, daß in ihrem Zimmer auch einige Schmudgegenstände der Prinzessin nur das als ihr Eigentum zu bezeichnen, von dem sie es ganz Schmucksachen sich widerrechtlich angeeignet zu haben. vorgefunden worden sind. Wan sei gerade aus einer Etage des genau wüßte. Als sie bezüglich eines Schmuckstückes mit Berle Saboy- Hotels in Kairo in eine andere Etage gezogen und dabei etwas zweifelhaft war, habe er dies lieber als Eigentum der An­mögen die Schmucksachen wohl durcheinandergekommen sein. geklagten dieser zugewiesen. Als die Angeklagte dann in Port Said Uebrigens würde sie ein Retentionsrecht an den ge- war, d. h. etiva 3 bis 5 Tage später, hat die Prinzessin gesagt, es samten Schmucksachen der Prinzessin besessen haben, müsse doch ihre Perle sein, die Milewska müsse sie haben umfassen denn diese habe ihr diese Schmucksachen berpfändet zur Sicherung laffen. Der Zeuge befundet weiter: Es sei ihm bekannt gewesen, für alle die Ausgaben, die sie für die Prinzessin im Laufe der Zeit daß die Prinzessin ein dreireihiges Perlenhalsband von gemacht habe. Ebenso habe sie ihr ein silbernes Theeservice zum hohem Werte besaß. Bei all den merkwürdigen Sachen, die passiert Zwecke des Verkaufs übergeben. Der Präsident läßt die Angeklagte waren, und bei der ganzen Persönlichkeit der Angeklagten habe vortreten und sich genaue Auskunft über Herkunft und Besitz- er geglaubt, daß er ihr manches zutrauen könne. Deshalb habe recht der er die Prinzessin nach einigen Tagen gebeten, ihm doch einmal ihr einzelnen in Frage stehenden Schmucksachen Perlenkollier geben. Dazu gehören: eine runde Brosche mit Diamanten und Nu­binen. stammend aus dem Schmuck der Königin Karola Mathilde von zu zeigen. Er habe es sofort als Dänemark ; eine kleine Brosche mit 5 Rubinen und Diamanten; ein goldenes Kettenarmband, eine einfache Kette mit Medaillon und drei Perlen; ein blauemailliertes Medaillon; eine Türkisenschlange als Halsband; ein dices Kettenarmband, Erbstücke der verstorbenen Königin von Dänemark ; eine Brosche mit Goldtopasen und Ame­thysten, geerbt von der Herzogin Luise Sophie; ein Herz, blau­emailliert, in Gold mit Perlen; 4 Rubinen und Diamanten in einer Haarnadel; eine Nadel, Geschent des Königs Christian VII. von Dänemark ; noch eine Brosche; eine Schildkröte aus Tigerauge und Diamanten; eine dicke, feingeflochtene Nette; ein wertvoller Hand­Die pièce de résistence aber bildet ein spiegel usw. usw. Sollier mit zwei Reihen echter Perlen mit Diamantber­zierung und ein Kollier mit drei Reihen römischer Perlen". Die Anlage behauptet, daß unter diesen drei Reihen römischer Perlen echte Perlen vorhanden gewesen seien, daß die

Vor Eintritt in die Verhandlung bemerkt der Vorsitzende: Die Strafverfolgung in dieser Angelegenheit dauert nun bereits sechs Jahre. Schon dies zeigt, daß alles geschehen ist, was in Menschen­fräften steht, um die Sache gewissenhaft zu untersuchen. Es ist wohl Zeit, die Sache endlich zum Abschluß zu bringen, und ich hoffe, daß alle Prozeßbeteiligten mich in diesem Bestreben nach Kräften unterstüßen werden. Es handelt sich hier nur um die Anklage des Diebstahls. Wir wollen hier keinen Sensationsprozeß führen und alles, was außerhalb des Rahmens dieser Anklage liegt, außer Be­tracht lassen. Justizrat Wronter: Die Verteidigung wird alles vermeiden, was dem Fortgange der Verhandlung Schwierigkeiten macht, aber sie wird natürlich auch nichts unterlassen, was ihre Pflicht ist. Vernehmung der Angeklagten.

-

Die Angeklagte ist jetzt 33 Jahre alt. Sie ist in Marggrabowo als die Tochter des Inhabers eines Fleischergeschäfts geboren und stammt aus der ersten Ehe ihres Vaters. Sie hat noch eine Schwester und einen Bruder, der das Geschäft des verstorbenen Vaters übernommen hat. Sie will in Marggrabowo die höhere Töchterschule absolviert und dann Weißnähen und Stiderei erlernt haben. Später hat sie nach ihrer Angabe auf einem Rittergut die Wirtschaft erlernen wollen und ist dann nach Berlin gegangen, um Englisch und Französisch zu lernen und sich zum Lehrerinnen­examen vorzubereiten. Wie der Vorsitzende feststellt, ist sie zunächst zur Gräfin Schwerin als Rammerjungfer engagiert worden. Die Angeklagte behauptet dagegen als Gesellschaftsdame". Der Vorsitzende hält ihr dagegen vor, daß sie nach Aussage der Gräfin Schwerin ein Gehalt von 20 bis 25 M. und abgelegte Kleidungsstücke erhielt. Weiter hält ihr der Vorsitzende vor, daß behauptet wird, sie habe seinerzeit, als sie bei dem Tanzmeister Meißner in Berlin Tanzunterricht nahm, sich als" Baroneffe" aus­gegeben und Visitenkarten mit dem Namen" Freiin Annie von Milewsti" geführt habe. Sie soll ferner gesagt haben, ihr Vater sei sehr reich und habe große Befizungen in Rußland , ihre Schwester sei an den Grafen Schwerin verheiratet, sie soll ihren Schwager, der Bankbeamter ist, als Dr. med. und Assistenzarzt eingeführt haben. Die Angeklagte bestreitet dies entschieden. Sie hat im Auguft 1898 die Stellung bei der Gräfin Schwerin verlassen. Am 6. Sep­tember 1898 wurde sie von der damals 70 jährigen Prinzessin Amalie zu Schleswig- Holstein als Kammerfrau und Reisebegleiterin engagiert. Sie behauptet, schon damals Vermögen besessen zu haben. Wo dies herstammt, will sie auf Befragen des Vorsißenden nicht sagen. Der Vorsitzende hält ihr vor, daß sie über den Erwerb dieses Vermögens fünf verfchiedene, teils sehr abenteuerliche Angaben gemacht habe. Die Angeklagte behauptet, daß fie 80 000 m. besessen habe, als sie zur Prinzessin Amalie tam. Die Angeklagte hat die Prinzessin auf Reifen nach Ems, Paris , Dinars, Algier begleitet. Der Borsigende hebt hervor, daß

in Ems die Prinzessin 15 000 Mark von einer Bank abgehoben

Die Angeklagte behauptet, daß die Prinzessin dieses Geld

bem Mr. Wagker,

vorgefundenen Perlen aber unecht gewesen seien. Die Anklage geht davon aus, daß die Angeklagte die echten Perlen durch unechte erfekt und die echten verkauft habe. Die Angeklagte bestreitet aber wiederholt, mit dem Perlhalsband eine solche Veränderung vorgenommen zu haben. Die Perlen müßten von Anfang an unecht gewesen sein.

25

-

unecht

erkannt und ein Juwelier habe ihm dies bestätigt. Bei der ersten Unterredung mit der Prinzessin nach der Abführung des Fräulein Milewska habe er versucht, um nicht den Eindruck zu erwecken, daß er unnötig schroff vorgegangen sei, die Prinzessin dahin zu bringen, daß sie sich gutwillig von der Angeklagten, deren Festnahme sie noch Sie verweigerte es aber ent nicht fannte, trennte. Sie be schieden, weil sie ihr sehr zugetan war. hauptete auch, daß die Milewska sehr reich sei, was der Zeuge auf Grund der von ihm vor seiner Abreise bei dem Schwager und der Schwester der Angeklagten eingezogenen Auskunft bestritt, daß die Angeklagte keinerlei Vermögen oder große Mittel befize. Trotzdem sei die Prinzessin dabei geblieben. Die Prinzessin sei durchaus abhängig von der Angeklagten gewesen.

Berhaftung in Kairo .

Die Angeklagte: Der Zeuge, der mich jetzt des Diebstahle beschuldigt, hat mir bei meiner Abführung aus Kairo erklärt, daß nichts gegen mich vorliege, daß ich nur nach Berlin gehen solle.

Beuge: Frl. Milewska versprach, daß sie nach Berlin reisen und dem Herzog Ernst Günther Aufklärung über den Ursprung ihres Vermögens geben wolle. Darauf habe ich ihr gesagt: das würde das beste sein. Von dem Augenblicke an, als die Angeklagte Kairo verlassen hatte, schlug übrigens die Ansicht der Prinzessin über Frl. Milewska vollständig um.

Angeklagte Milewska: Herr v. Blumenthal hat meine Ver­haftung in Kairo dadurch bewirkt, daß er sich als Polizeipräsident von Berlin vorstellte und mich als gemeingefährliche Anarchistin hinstellte. So bin ich denn wie eine schwere Verbrecherin ge­Anfeffelt transportiert worden.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten weiter vor, daß der konsul Anton in Kairo auf Ersuchen des Herzogs Ernst Günther sich am 3. April 1901 zur Aufnahme eines Protokolls zu ber. Prinzessin Amalie, die er leidend angetroffen, in deren Hotel Justizrat Wronter: Worauf ist wohl das freundschaftliche begeben habe. Sie habe viele Behauptungen der Angeklagten über Berhältnis der Angeklagten zu der Prinzessin zurückzuführen. Es die Gelder, die sie angeblich von dieser erhalten haben soll, bestritten ist doch zweifellos, daß die Beziehungen sehr freundschaftlich waren. und die ihr vorgelegten Schmudgegenstände zum großen Teil als Zeuge: Die Prinzessin hatte die Neigung, sich sehr traulich ihr Eigentum anerkannt. Die Angeklagte bestreitet, daß standen. Auch bei Mr. Wagker war dies der Fall; auch er das Protokoll von der Prinzessin herrühre. Geu geben, auch Persönlichkeiten gegenüber, die sozial unter ihr sei lediglich vom Konsul Anton aufgestellt und die hatte einen gewissen Einfluß auf fie. Unterschrift sei nachgeahmt worden. Der Vorsitzende erklärte es für eine ungeheuere Dreiftigkeit, einen preußischen Beamten cinfach der Urkundenfälschung zu bezichtigen. Angefl.: Sie könne viele Briefe von Das sei unerhört. gehörigen der deutschen Kolonie vorlegen, die alle von den Zeuge v. Blumenthal: Ich bin seit 6 Jahren auf Ver ,, Spitbübereien" des Konsuls anlassung der Angeklagten in Berliner und auswärtigen Zeitungen Ich erkläre die eben sprechen. Der Vorsißende untersagt der Angeklagten nachbrüdlichst in unerhörter Weise verdächtigt worden. habe, woraus schon hervorgehe, daß die Prinzessin Geld gehabt habe. Solche Angriffe und ersucht sie, sich auf einen vornehmeren Stand- gehörten Behauptungen der Angeklagten als plumpe und lächerliche punkt zu stellen. Bei den weiteren Erörterungen über die Schmuck- Erfindungen. Ein gleiches ist der Fall mit der Behauptung, daß gegenstände tommt zur Sprache, daß ein Konsul, der einmal der fie nicht durch Organe der ägyptischen Regierung, sondern von der in ihrer Umgebung weilte und den sie nach der Behauptung der Brinzessin einen Besuch abstatten wollte, die Angeklagte dabei be- durch mich bezahlte Agenten verhaftet worden sei. Alle Mitteilungen Angeklagten ganz einkleidete und unterhielt, gegeben habe. Sie betroffen habe, wie sie eine Perlenschnur mit Perlen besteckte, die in der Presse, soweit sie sich auf die Verhaftung und das weitere hauptet, daß die anscheinend nicht echt waren. Auf seine Frage habe die Angeklagte Benehmen mit der Angeklagten in Kairo beziehen, sind samt und gesagt, ihr sei bei dem gestrigen Ball die Perlenschmur zerrissen und sonders nicht nur übertrieben, sondern blanke Erfindung. Justizrat Wronter: Durch die Verhaftung der Angeklagten fie habe das Glück gehabt, die Perlen wiederzufinden. Der Konsul habe die Ansicht gehabt, daß die noch nicht auf die Schnur gezogenen ist doch sicher derselben die Möglichkeit genommen worden, sich be­Der Angeklagten wird von dem Vorzüglich der Schmucksachen der Prinzessin gegenüber auszusprechen. Berlen echte gewesen seien. fißenden weiter vorgehalten, daß die Prinzessin in feiner Weise ohne Wäre das der Fall gewesen, so hätten wir vielleicht den ganzen Mittel gelassen worden sei. Im Gegenteil habe sie eine austömme Prozeß nicht: Kammerrat ionta macht einige kurze Mitteilungen über liche Apanage gehabt, die Apanage habe sich später wesentlich erhöht, Der Vor- die Einkünfte der Prinzessin. Danach hat sie im Jahre 1898 seitdem die Angeklagte im Dienst der Prinzessin war. 17 700., 1899 36 500., 1900 50 200 m. bezogen. fibende fragt, Es folgt die Verlesung des Protofolls über dic Vernehmung Ser Prinzessin Amalie. Sie ergibt, daß die Prinzessin die Schmucksachen als ihr Eigentum anerkannt und bestritten hat, daß sie solche der Angeklagten geschenkt habe. auch sonstige Angaben der Milewska hat die Prinzessin bestritten und entschieden abgelehnt, dem Mister Wagter je einen Groschen Gelb gegeben zu haben. Für dessen Ehrenhaftigkeit lege sie die Anton über die Art, wie die Vernehmung der Prinzessin vor sich Hand ins Feuer. gegangen.

Prinzessin stets in Geldverlegenheit

gewesen sei, daß sie die Reisekasse geführt und zahlreiche Aus­gaben für die Prinzessin gemacht habe. Als die Brinzessin in Algier , wo sie eine Villa für sechs Monate zum Preise von 14 000 Frank gemietet hatte, erkrankte, habe sie namentlich große Aus­gaben für die Prinzessin gemacht. Der Vorsitzende betont, daß die Angaben der Angeklagten über die Mittellosigkeit der Prinzessin nach den Angaben der letzteren selbst und nach einem von ihr in einem gegebenen Augenblick gemachten Testament, worin sie ihr Vermögen auf 100 000 W. angegeben, nicht stimmen fönnen. Die Angeklagte soll einen großen Einfluß auf die Prinzessin ausgeübt und sie schließlich ganz beherrscht haben. Der Vorsitzende hebt her­bor, daß nach einer Aussage des Konsuls Wunderlich in Marseille dieser diesen

ungewöhnlichen Verkehr zwischen der Prinzessin und ihrer Kammerfrau der Gattin des Konsuls sich in eine Unterhaltung eingelassen hatte, beobachtet habe. Als die Prinzessin in einem Eisenbahnwaggon mit sei ihr die Angeklagte etwas formlos ins Wort gefallen, so daß die Prinzessin ihr dies ernstlich untersagt habe. Die Angeklagte soll dann, als sie das Wagenabteil verließ, sogar den Arm der Prinzessin demonstrativ gestreift haben. Die Angeklagte bestreitet auch dies. Als die Prinzessin Amalie wieder nach Primkenau zurückgekehrt war, haben sich, wie die Angeflagte behauptet,

zwischen ihr und dem Herzog Ernst Günther Zwistigkeiten ergeben, denen sie dadurch ein Ende gemacht habe, daß sie die Stellung bei der Prinzessin aufgab. Auf dringendes Ersuchen und Bitten der Prinzessin habe sie sich bald darauf wieder dazu ver­standen, wieder zu ihr in Dienst zu treten, und zwar behauptet fie, daß sie als

Hofdame" oder Gesellschaftsbame" engagiert worden sei. Sie hat sich dann wieder mit der Prinzessin auf Reisen ins Ausland begeben. Fräulein Milewati sei dann als Gräfin von Michalowska gereist. Der Vorsitzende hält ihr vor, daß dies geschehen sei, nachdem sie in Paris im Bon­marché und im Louvre sich eine glänzende Toilette zugelegt und acht hochelegante Kleider, darunter sechs Morgenkleider, ein Reifekleid, ein Gesellschaftskleid, seidene Blusen usw. gekauft hatte. Sie sei von der Prinzessin den Herrschaften ihres Verkehrs als Gräfin Michalowska vorgestellt worden, was großes Aufsehen und vielfach Kopfschütteln hervor. gerufen habe. Die Angeklagte behauptet, daß diese Metamorphose auf Wunsch und nach Abrede mit der Brinzessin vorgenommen sei, um Ruhe vor den

tann

Nachforschungen und unbequemen Maßregeln des Herzogs Ernst Günther

zu haben. Der Staatsanwalt behauptet, die Prinzessin habe alle Angaben der Angeklagten sehr leicht geglaubt und sei von dieser in den Glauben versetzt, daß sie wirklich eine Gräfin sei. Die Prinzessin sei auch einmal Beugin einer Versöhnungsszene gewesen, die die Angeklagte in einem Hotel mit einem

alten Herrn

aufführte, den sie als ihren Vater, den Grafen Michalowski bor gestellt habe. Die Angeklagte bestreitet ein solches Vorkommnis.

-

-

ob sie denn aufklären könne, wo das Geld geblieben sei? Die Prinzessin habe sehr bescheiden und einfach gelebt, dagegen soll die Angeklagte sehr vornehme Allüren gehabt und viel Geld aus­gegeben, Bartien gemacht, den Geft geliebt haben usw. usw. Die Angeklagte kann über den Verbleib des Geldes nichts angeben, bleibt dabei, daß sie der Prinzessin mit viel Geld ausgeholfen habe und macht wiederholt verdächtige Bemerkungen über den schon genannten hätte die Bringeffin hochgenommen. Sie habe sogar Besorgnis ge­Mr. Wagter. Sie meint, biefer wäre ein Spieler gewesen und habt, daß diefer an die Schmucksachen der Prinzessin herankommen fönnte und diese eine Zeitlang direkt vor ihm bewahrt. Auf weiteren Borhalt erklärt die Angeklagte: Wenn der Präsident soviel Wert auf die Feststellung lege, woher ihr Vermögen stamme, so werde sie dies vielleicht noch schließlich sagen, wenn es nötig sein werde. Vorläufig verweigere fie darüber die Aussage.

In der

Beweisaufnahme

Hieran reiht sich die protokollarische Aussage des Konsuls

Die Angeklagte verlangt die Vorladung eines Schreib­fachverständigen. Sie müsse entschieden bestreiten, daß die Prin effin bas Protokoll unterschrieben habe. Sie habe ohne Schreib trampffeder gar nicht schreiben können.

Verlesen werden noch die Aussagen mehrerer Aerzte in Kairo und des Legationsrates v. Oppenheim , wonach die Prinzessin durch­aus flaren Geist und ein ausgezeichnetes Gedächtnis bekundet habe. Schließlich werden die Aussagen der Prinzessin Henriette von Schleswig- Holstein ( Frau Prof. v. G3 march) verlesen, die viele der Schmucksachen als das Eigentum der Prin­zessin Amalie erkannt hat.

Hierauf wird die Situng auf Mittwoch 9% Uhr vertagt.

Partei- Angelegenheiten.

wird zunächst Rechtsanwalt Dr. Lubszynski bernommen, der früher Verteidiger der Angeklagten war, inzwischen aber die Ver­tretung niedergelegt hat und von der Angeklagten von der Ver­pflichtung zur Verschwiegenheit entbunden worden ist. Der Beuge legt ein goldenes Service vor, das bei ihm im Jahre 1901 von dem Schwager der Angeklagten, Herrn Glate, deponiert worden war. Nach dessen Angabe soll dieses Service bon der Prinzessin, Amalie dem Schwager der Angeklagten zur Verwahrung gegeben worden sein. Ob die Angeklagte eine Forderung gegen die Prin gessin hatte, weiß der Zeuge nicht mehr. Ebenso übergibt der Zeuge dem Gericht zwei goldene Armbänder, die ihm ebenfalls An die Parteigenossen Berlins und der Provinz Brandenburg ! in seiner früheren Eigenschaft als Verteidiger von der Angeklagten Die neue Lokalliste erscheint am Himmelfahrtstage. in Verwahrung gegeben waren. Auch diese Armbänder gehören zum Wir ersuchen daher, alle Aenderungen bezw. Neuaufnahmen bis Nachlasse der Bringeffin. Auf Befragen der Verteidigung gibt der spätestens Sonnabend, den 27. April, an die unterzeichneten Kom­Zeuge an, daß während der Zeit seiner Vertretung ein Verspätestens gleich zwischen der Angeklagten und dem Herzog geschlossen worden missionsmitglieder gelangen zu lassen: fei, die eingeleiteten Vergleichsverhandlungen vielmehr im letzten Augenblid gescheitert seien. Nach Behauptung der Verteidigung ist dieser Vergleich später burch Zahlung von 50 000 m. zustande gekommen.

Kammerjungfer. Ihre Befundungen sollen dartun, daß bestimmte Hieran schließt sich die Vernehmung einer Kastellamin und einer Wertgegenstände früher der Prinzessin gehörten und daß über die­selben durch die Angeklagte verfügt sein kann, weil die verstorbene Prinzessin der Angeklagten weiten Spielraum ließ und mit ihr sehr befreundet war.

Der nächste Zeuge ist der

Kammerherr Werter v. Blumenthal:

Als die Angeklagte in Kairo festgenommen war, fanden sich die hier in Frage stehenden Schmucksachen in einer Schublade des Frl. Milewsla. Die Angeklagte behauptet, daß dies ein Roffer ge­

Für den I. Wahlkreis an den Genossen Jakob Ege, Neue Roß­ftraße 12. Für den II. Wahlkreis an den Genossen Heinrich Schröder, Hagels­bergerstraße 27. Für den III. Wahlkreis an den Genossen Karl König, Jahn­Straße 24. Für den IV. Wahlkreis an den Genossen Karl Rott, Straß­mannstraße 29. Für den V. Wahlkreis an den Genossen Albert Hahnisch, Auguststr. 51. Für den VI. Wahlkreis an den Genossen Richard Henschel, Wollinerstraße 51. Für Nieder- Barnim an den Genossen Robert Ried, Rummels­ burg , Kantstr. 22.

Für Teltow - Beestow an den Genossen Karl Rohr, Nigdorf, Selchowerstr. 22.