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lelfreit.(Vielfache Pfuirufe.) Nach Genehmigung des neuen Statuts wandte man sich der Beratung der Satzungsänderungen zu. Tie Anträge, die das Verbot der parteipolitischen und religiösen Diskussionen im Verbände aufheben sollten, fanden, keine Unter­stützung, ebensowenig die Anträge auf Herabsetzung der Beiträge. In der Nachmittagssitzung wurden die übrigen Anträge zum Statut nach kurzer Debatte einer Kommission zur Vorberatung überwiesen. Hierauf gab P okorny den Preßbericht, weil der eigentliche Berichterstatter, Redakteur W i tz m a n n, wegen der Streikbewegung im Saarrevier und Lothringen   dorthin hatte abreisen müssen. Pokorny führte aus, daß der Redaktions- Wechsel, durch den an Stelle von Hue und Leimpeters er und Witz- mann getreten sei, nicht die geringste sachliche Differenz als Ursache gehabt habe. Es sei keine Rede davon, daß etwa mit der Eni- fernung Hues oder Leimpeters die Radikalinskis gesiegt hätten. Er sei als Gewerkschaftler und auch als Redakteur an die Beschlüsse des Verbandes gebunden und könne deshalb gar nicht der Richtung Franz Mehrings folgen, selbst wenn ihm sein Herz dahindrängte. Er wisse auch als guter Parteigenosse, wo die Grenze der Partei aufhöre und das Gebiet der Gewerkschaft anfange. Hue sei ge- gangen, weil er auf parlamentarischem und schriftstellerischem Gc- biete mehr für die Bergarbeiter leisten zu können geglaubt habe. Für die Redaktion sei er unersetzlich, aber auch auf dem neuen Felde seiner Tätigkeit noch werwoller. Leimpeters habe als ver- antwortlicher Redakteur soviel gerichtliche Strafen erlitten, daß seine Kraft zu Ende war und er den Posten aufgeben mußte. Die beiden Redakteure hätten allein im letzten Jahre schon neun Monate Gefängnis verbüßt; allerdings sähen sie auch die hohen Geldstrafen ab, um nicht den Klassenstaat unnütz zu bereichern. (Heiterkeit.) Der Ton und die Richtung derBergarbeiter- Zeitung" seien unverändert wie früher. Während der Gefängnis- zeit habe Hue die Redaktion geführt, ohne daß es jemand gemerkt habe. Während der Reichstagswahl sei dieBergarbeiter-Zeiwng" für die Sozialdemokratie eingetreten. Aber das sei einfach die Pflicht derBergarbeiter-Zeitung" gewesen. Jedenfalls hätte die offene Stellungnahm« der beiden Redakteure nicht soviel Partei- Politik entwickelt, wie der christlicheBergknappe" mit seiner ver» steckten Propaganda für das Zentrum. In der Diskussion wurden nur untergeordnete Beschwerden vorgebracht, die sich in der Hauptsache auf das Annoncenwesen beziehen. Die Schreibweise der Redaktion wurde durchweg gebilligt. Morgen werden die Verhandlungen fortgesetzt. £liis Induftrlc und ftandel* Die Konjunktur. In unserem letztenWirtschaftlichen Wochenbericht" zitierten wir eine Auslassung im Jahresbericht des Vereins Berliner   Kauf- leute und Industrieller. Zur Begründung der dort ausgesprochenen Ansicht, daß der Hochpunkt der Konjunktur Ende IVOS überschritten war, werden eine Reihe Tatsachen und Erscheinungen angeführt, von denen hier einige Raum finden mögen: Zunächst die Abnahme der Bautätigkeit, dann die außerordent- liche Anspannung'des Geld- und Kreditmarktes(die Kreditgewährung der neun Berliner   Großbanken betrug Ende 1901 1217fMillionen, Ende 1906 2417 Millionen oder 1,2 Milliarden Marl   mehr). Die Spannung am Geldmarkt rührt nicht her von Ausschreitungen der Spekulation und derBörse, sondern von der gesteigerten produktiven Tätig- keit von Handel und Industrie. Ferner wird verwiesen auf das langsamere Tempo der Zu- nähme des Berliner   Güterverkehrs, der 1905 um 9'/« Proz., 1906 dagegen nur noch um 5>/z Proz. gestiegen ist, wobei noch zu be- merken und für Berlin   interessant ist, daß die Bahnförderung der Güter den Verkehr zu Wasser um 18 Proz. übertraf, ein Verhältnis, das bei der Billigkeit des Wassertransportes und dem vortrefflichen Zustande der Berliner   Wasserstraßen nur durch die mangelhafte und teilweise völlig ungenügende Beschaffenheit der Berliner   Lade-, Entlade- und Speichereieinrichtungen erklärt werden kann. Der Be- richt erklärt den schleunigen Ausbau dieser Einrichtungen für dringend notwendig. Weiter weist der Bericht hin auf die amerikanischen Verhältnisse und die Abbestellung von OrdreS   seitens der amerikanischen Eisen- bahnen, sowie auf den andauernden Kapital-Neubedarf der Ver- einigten Staaten. Ferner wird die Schwächung der Börse hervor- gehoben, indem das Verbot des Terminhandels die Spekulation auf den Kassa-Jndustrie-Aktienmarkt konzentrierte, an dem das Publikum widerstandslos jede ungünstige Nachricht mit umfangreichen Verkäufen beantwortet. Minister v. Rheinbaben, dem anscheinend danachlgeizt, auch eine agrarische Grabschrist zu verdienen, hat am Montag im Herren- hause einen Hymnus auf die neudeutsche Zollschraubenpolitik steigen lassen. Alle Befürchtungen, die sich an die Handelsverträge knüpften, hätten sich als irrig erwiesen. Ein solches Urteil stellt ungefähr denselben Befähigungsnachweis dar wie des Finanzministers letzter Staatspump. Es könnte nicht schaden, wenn er aus dem Bericht einige Belehrung schöpfte. ES heißt da ganz richtig: Es war ein für die Schöpfer der neuen Handelsverträge günstiges Zusammentreffen, daß die Wirksamkeit dieser Verträge mit der kraftvollen Entfaltung des Wirtschaftslebens zusammen- fiel.... Die Vertreter von Handel und Industrie können nicht genug davor warnen, aus der Entwickelung der letzten Jahre schon jetzt auf die Bewährung der Hochschutzpolitik zu schließen---- Einen Maßstab besitzen wir allerdings heute schon, um die in Frage stehenden Wirkungen wenigstens nach der negativen Seite ermitteln zu können: den Vergleich mit dem Auslände. Während der Wert der deutschen   Ausfuhr 1906 um 7 Proz. gestiegen ist, ist die Ausfuhr der Vereinigten Staaten   um 11 Proz. und diejenige Großbritanniens   um 14 Proz. gestiegen, und auch hinsichtlich der Einfuhr steht Deutschland   mit einer Steigerung von 10 Proz. hinter den Vereinigten Staaten   und sogar hinter Frankreich   mit je 12 Proz. zurück. während 1905 Deutschland   in gleichem Maße wie Groß- britannien und Amerika   an dem Aufschwünge des Welthandels teilgenommen hatte." Solche Tatsachen sind für die von den Agrariern wegen ihres Wohlverhaltens belobigten Minister anscheinend viel zu eklige Dinger, um sich damit zu befassen. Die Meinungsrezeptur derDeutschen Tageszeitung" genügt. Nach Hervorhebung der Momente, die zur Vorsicht mahnen, schließt der wirtschaftliche Teil des Berichtes mit einem Hinweis auf die günstigen Faktoren, die ihnen gegenüber stehen. Eine eigentliche Krise fei nicht zu befürchten, nur eine Ab- flauung, wenn die warnenden Worte beachtet, allerseits weises Maß- halten die Richtschnur des Handelns werde. Wörtlich wird da ausgeführt: Die Industrie hat in den Zeiten der Hochkonjunktur die Möglichkeit gehabt und wahrgenommen, ihre inneren Verhältnisse zu konsolidieren. Die Bettiebe find nicht übermäßig erweitert und durch Rücklage» gestärkt. Desgleichen haben die Banken die Prosperität der letzten Jahre benutzt, um ihre Reserven zu stärken, und eS standen am Schlüsse des Berichtsjahres bei den neun Berliner   Großbanken einem Aktienkapital von 1200 Millionen Mark 340 Millionen Mark Reserven gegenüber. Endlich haben die Verbände an innerer und äußerer Macht gewonnen und ihre Organisation wesentlich gefestigt. Weiter- hin fällt ins Gewicht, daß die der Industrie erteilten Aufträge im wesentlichen Bedarfsaufträge sind und keinen spekulativen Charakter tragen. Das Vertrauen in die Stetigkeit unserer wirffchaftlichen Ver- hältnisse ist somit begründeter und gewiß auch allgemeiner als am Schluß der letzten Konjunkturperiode, und so gewiß als eine allmähliche Abschwächung der Konjunktur sein wird, so gewiß darf auch andererseits infolge der vorsichtigen Geschäftsführung von Handel und Industrie, infolge der vorsichtigen Kreditgewährungen der Bankwelt und infolge der Diskontopolitik der Reichsbank an- genommen werden, daß wohl ruhige, vielleicht auch flaue, aber keine stürmischen Zeiten uns erwarten. Ist diese Prognose richtig, so enthält sie zugleich die Ver- pflichtung, für unfere führenden Unternehmungen fowohl wie für jeden einzelnen und nicht zuletzt für Staat und Kommune, bei dem Anhalten der Spannung ihre Bedürfnisse einzuschränken bezw. auf das Matz des Notwendigen zurückzuführen. Der Umstand, daß die iudustriellen Werke immer noch mit Hochdruck arbeiten und kein Nachlassen in den Bestellungen zu ver- zeichnen haben, vermag an der vorstehend) in knappen Umrissen dargelegten Situation nichts zu ändern, denn diese Bestellungen stammen noch teils aus der Hochkonjunktur, teils erfolgten sie unter bereu Einwirkungen, und sie vermögen in keinem Falle die nachgewiesenen Bedenken aufzuwiegen, die augenblicklich noch bei der Abfassung des Berichts in der in dieser Zeit vorher nie erlebten Anspannung der Reichsbank ihren sichtbarsten Ausdruck finden. Liegt also kein Grund zur Beunruhigung bor  , so heißt es jetzt doch: kein stürmisches Vorwärtsdrängen mehr, sondern besonnenes Matzhalten und fortgesetzte Konsolidierung." Das was hier angeführt ist, hat zweifellos sein Teil Berech- tigung, aber es ist ein schlechter Trost für die Arbeiterschaft. Daß den industriellen Werken und den Banken ein beträchtliches Abflauen der Produktion nicht sehr wehe tun wird, weil man durch starke Rück- stellungen einen Notgroschcn zurückgelegt hat, hebt für die Arbeiter- schaft die bösen Folgen einer Konjunkturabschwächung nicht auf. Einmal haben die Arbeiter keine Reserven ansammeln können, weiter ist mit der Einschränkung der Produktion unabwendbar Einkommens- schmälerung durch Arbeitslosigkeit und teilweise auch noch direkte Lohnkürzung verbunden. Da zudem die Lebensmittelpreise, Wohnungs- mieten usw. von ihrem Hochstand wenig oder gar nicht abgehen werden, bedeutet die Abflauung für den Arbeiter die Krise, wenn die Dividenden der Aktionäre auch weniger gefährdet erscheinen. Kapital und Mutungssperrc. Der elsaß  -lothringische Landes- ausschuß beschäftigt sich gegenwärtig mit einem neuen Berggesetz, welches auch eine Mutungssperre vorsieht und die Bergfreiheit aufheben will, allergings vorläufig nur für zwei Jahre. Jetzt foll nach der LothringerVolksstimme" der Großindustrielle Thyssen zwischen Maizisres und Hapendingen für 2 690 000 M. Grundstücke aufgekauft haben. Man bringt diese Ankäufe mit der in Aussicht stehenden Mutungssperre in Verbindung. Provisionen. Daß im Handel noch manche Schmarotzerpflanze existiert und noch manche Reform notwendig ist, beweist wieder mal eine Zuschrift an dieKöln  . Volkszeitung". Es wird da mitgeteilt, daß vor einiger Zeit eine Reihe Lehrer Westfalens  , besonders in den ländlichen Bezirken, von dem Fahrräder- und Nähmaschineii-Engros- Versandhaus lG. S., Altona  -Ottensen   einen Katalog über Näh- mafchinen und dazu ei� Begleitschreiben mit der BezeichnungVer- trauliche Mitteilung" zugesandt erhielten. Den Lehrern wird an« Geboten, gegen Provision Maschinen zu verkaufen. In dem Angebot ieß es: In Ihrem eigenen Interesse empfehle ich Ihnen, über die Ihnen hiermit eingeräumten Vorzugspreise Diskretion zu be- wahren.... Ich überlasse es ganz Ihrem Ermessen, wie Sie die Verkaufspreise festsetzen wollen, da ich nicht weiß, wieviel Sie an jeder Maschine verdienen wollen, und ich glaube sicher, daß Sie unter diesen Umständen einen guten Absatz erzielen werden.... Das Geschäft würde wohl am besten in der Weise zu handhaben kein, daß ich dasselbe direkt mit den Käufern mache, und als Pro- Vision erhalten Sie denjenigen Betrag, den Sie aus die Notierungen der weißen Preisliste aufschlagen. Das einfachste ist, daß der Betrag der Sendung»achgenommen wird und nach Eingang der Nachnahme übermittele ich Ihnen unter strengster Diskretion ihre Provision per Post. Die billigste Nähmaschine kostet nach der Preisliste 79 M, nach der Vorzugspreisliste nur 37,50 M. Bei der teuersten Maschine stellen sich die Preife auf 159 hezw. 38 M. Der Preisunterschied beträgt mithin 32,5962 M. Das fällt dem Vermittler zu. der, linfolge seiner amtlichen Stellung, viel Ver- trauen genießt." Natürlich will das Versandhaus auch noch verdienen, fodaß die Maschinen im Handel um mindestens 190 Proz. verteuert werden. Soziales* DaS Reichsgericht wendet sich gegen Boykott. Am 12. Juli v. I. hat das Reichsgericht in einem Kieler Prozeß die Schadenersatzverpflichtung aus einem Boykott grundsätzlich abgelehnt. Das Urteil haben wir seinerzeit wörtlich mitgeteilt. Die Unternehmerpresse machte gegen dies Urteil mobil. Jetzt wird ein Urteil desselben Reichsgerichts vom 3. April d. I. veröffentlicht. In diesem werden die Grundsätze des Kieler Urteils erheblich eingeschränkt und die Schadenersatzpflicht für die Verhängung eines Boykotts für gewisse Fälle bejaht. Der Sachverhalt ist folgender. Der Verband der Bäckcrberufsgenossen Deutschlands   und zwei Bäckergesellen hatte in einem Flugblatt behauptet, daß der Bäcker- meister L. zu Berlin   ihnen gegenüber ehrenwortbrüchig geworden sei, daß er Freundschaft in den Kreisen der Buchmacher gesucht haben mag, die zwölsstündige Arbeitszeit nicht einhalte usw. usw., und daß er wegen mancherlei angegebenen Sachen der Kund- schaft des Publikums unwürdig fei und vor ihm gewarnt werden müsse. L. behauptet, infolgedessen großen Geschäftsausfall gehabt zu haben und klagte gegen den angegebenen Ver- band und die beiden Gesellen auf Schadlos- Haltung von vorläufig 3909 Mark. Die Beklagten machten zu ihrem Recht geltend, daß es sich bei dem Kampfe um sittliche Forderungen, um Abschaffung des Kost- und Logiswesens der Bäckergesellen usw. gehandelt habe, und daß die von ihnen auf- gestillten Behauptungen der Wahrheit entsprächen. Sie hätten L.. der zuerst den Beittitt versprochen habe, dem Publikum empfohlen und hätten dann auch in dem weiteren Flugblatte, nachdem er von seinen Versprechungen zurückgetteten sei. dies dem Publikum bekannt geben müssen. Der Rückgang des Geschäfts des L. sei nicht in den Behauptungen des Flugblattes zu suchen, sondern beruhe auf Ver- Wendung schlechter Ware und Vernachlässigung des Geschäfts. Das Landgericht Berlin   unv das Kammer- gericht erkannten die Ansprüche des Klägers als dem Grunde nach gerechtfertigt an. Sie nahmen einen Verstoß gegen Z 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches  (vorsätzliche Schädigung in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise) an. Die Anwendbarkeit des Absatz 2§ 824 des Bürgerlichen Gesetzbuches  verneint das Kammergericht, weil gegen den§ 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches   verstoßen worden sei und es dann ganz gleichgülttig wäre, ob ein berechtigtes Interesse bestanden habe oder nicht. Die Revision ist vom Reichsgericht mit folgender Be- gründung zurückgewiesen:Die Revision macht geltend, das Urteil lasse eine genügende Begründung hinfichtlich der Anwendung des§ 326 vermissen: alle die vom Berufungsgericht für rechtlich unerheb- lich erklärten Tatsachen seien erheblich für die Frage, ob die Beklagten in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise dem Kläger vor- sätzlich hatten Schaden zufügen wollen oder nicht. Es sei überhaupt rechtsirrig, auf den gegebenen oder doch von den Beklagten behaupteten Sachverhatt jene Vorschrift anzuwenden, da, wenn die Voraus- setzungen des§ 824. insbesondere die des Absatz 2 vorlägen, von einer Anwendbarkeit des§ 826 nicht die Rede sein könne. Endlich entbehre oucb die Annahme des BerufunaSaerichts. daß durch die Handlungsweise der Beklagten dem Kläger ein Schaden entstanden sei, namentlich gegenüber der Behauptung der Beklagten  , daß ein etwaiger Rückgang des Geschäfts des Klägers auf Nachlässigkeit im Geschäft und auf Verwendung schlechten Materials zurückzuführen sei, der erforderlichen Begründung. Es ist nicht zu verkennen, daß eine erschöpfe»« dere Beurteilung des Streit st offes seitens dtzs Berusungsgerichtes am Platze gewesen wäre stnd daß namentlich die Bemerkung, es sei unerheblich, ob die Beklagten oder sonst jemand an den in den Flugblättern enthaltenen Mit- teilungen ein berechtigtes Interesse gehabt hätten oder nicht, nicht zutreffend ist. Allein dem angefochtenen Urteil ist die tat- sächliche F e st st eil l u n g zu entnehmen, daß ein solches Interesse bei dem Vorgehen der Beklagten gegen den Kläger überhaupt nicht vorge» legen' hat. Das Berufungsgericht stellt zu» nächst auf Grund der eigenen Erklärung der Be« klagten fest, daß ihr Vorgehen nicht dazu be- stimmt war, den Kläger zur ander weiten Unter» werfung unter die den Bäckermeistern im all« gemeinen ge st eilten Bedingungen zu ver» anlassen, daß sie vielmehr eine solche Unter» werfung gar nicht mehr angenommen haben würden. Damit scheidet ohne weiteres die Frage aus, ob die mit dem Ausstand der Bäckergesellen verfolgten Ziele berechtigt waren oder nicht. ES wird weiter fest- gestellt, daß die Beklagten in den Flugblättern vor dem Kläger   gewarnt und ihn als der Kundschaft des Publikums persönlich unwürdig hingestellt haben, offenbar zu dem Zweck, seine Wirt- fchastliche Existenz zu untergraben und ihn dauernd erwerbs-und brotlos zu machen. Hierin ist die Feststellung zu erblicken, daß es den Beklagten nicht darum zu tun gewesen ist, das Verhalten des Klägers ihnen gegenüber und sein Geschäftsgebahren zur Kenntnis des Publikums zu bringen, um diesem eine objektive Beurteilung zu ermöglichen, sei es in dessen Interesse, sei es in ihrem eigenen Interesse dem Publikum gegenüber, sondern daß sie mit der Ver- breitung der Flugblätter in einer gehässigen, den Kläger persönlich herab- würdigenden Weise lediglich den Zweck verfolgt haben, den Kläger   Wirt- schaftlich zu ruinieren. Bei einer solchen Sachlage kann von einem berechtigten Interesse im Sinne des K 824 Absatz 2 nicht die Rede sein; es greift vielmehr der§ 826 Platz, dessen Voraussetzungen das Berufungsgericht einwandfrei festgestellt hat. In dieser Beziehung ist eS auch ohne Belang, daß die in den Flugblättern über den Kläger behaupteten Tatsachen wahr sein sollten; denn auch in der Mitteilung wahrer Tatsachen kann nament- lich im Hinblick auf ihre Form und ihren Zweck ein Verstoß gegen die guten Sitten liegen. Zu beanstanden ist es endlich nicht, wenn das Verufungs- gericht nach der Lebenserfahrung für erwiesen ansieht, daß das Vorgehen der Beklagten   den beabsichtigten Erfolg einer Schädigung des Klägers wenigstens zum Teil gehabt hat."(8. April 1907. Akt.-Z. VI. 356/96.) Auch in diesem Urteil anerkennt ja das Reichsgericht grundsätzlich die Berechtigung des Boykotts, macht die Nicht- Schadenersatzpflicht aber von so vielenwenn" undaber" undtatsächlichen Fest- stellungen" abhängig, daß die grundsätzliche Anerkennung wertlos und ein Gesetz, das die Schadenersatzpflicht in ähnlicher Weise wie das neuere englische   Boykottgesetz ausdrücklich verneint, auch für Deuffchland dringend erforderlich wird, um das Koalitionsrecht auch vor zivilrechtlichen Schikanen zu schützen. Wocrmanns Schadenersatzklage. In der Schadenersatzklage der Firma Woermann gegen 106 Schanerleute, Iveil diese zu Anfang Februar von der Arbeit fern- geblieben waren, erkannte das Gewerbegericht gestern, wie uns telegraphisch genreldet wird, durch Zwischenurteil die Ansprüche der Klägerin als dem Grunde nach berechttgt an. Agitattonsvereiu für Landsbera-Soldi». Am Hwunelsahrtstag früh 7 Uhr, Treffpunkt Koppen- und Madaistraßen-Ecke. Berein der Lehrlinge, jugendliche» Arbeiter und Arbeiterinnen Berlins   und Umgegend.(Abteilung 16.) Heute abend 3 Uhr bei Ostrowski, Schillingstr. 35»: Versammlung. VermifeKtes. S Eisenbahnunfall. Der von Devant-les-Ponts kommende Güter» zug I). 8038 fuhr gestern abend 9 Uhr 5 Minuten auf Bahnhof Sablon auf ein nnt Wagen besetztes Gleis. Hülfsbremser Franz Magg wurde schwer verletzt und verstarb auf dem Transport nach dem Hospital. Der Materialschaden ist nicht erheblich, der Betrieb nichtlgestört. Bom Glockenklöppel erschlagen k In Oberhausen an der Nahe  löste sich Sonntagvormittag beim Läuten der Klöppel der Glocke und erschlug einen Mann namens Haßner. Neue Eruptionen sind durch die Instrumente der seismographischen Anstalten zu Göttingen  , Laibach und Shide verzeichnet worden. In Laibach wie auch in Göttingen   zeigte der Seismograph zwei Erd- stöße an. Wie aus Laibach gemeldet wird, begann der erste um 7 Uhr 12 Min. am Sonnabendmorgen und erreichte das Maximum von 2 Millimeter um 8 Uhr, der zweite begann um 9 Uhr 54 Min. und dauerte 1% Stunden. Der größte Ausschlag betrug 6 Millimeter, was ein sehr starkes Beben bedeutet. Das Zentrum des Erdbebens befand sich nach der Laibacher Schätzung in einer Entfernung von etwa 13 999 Kilometer, während Professor Milne, der Leiter des Shide-Observatoriums auf der Insel Wight  , die Entfernung auf 8600 Kilometer schätzt und glaubt, daß es ein Seebeben an der Westküste von Zentralamerika   oder östlich von Japan   war. lieber die erneute Tätigkeit des Aetna   erhalten wir im Anschluß an unfere bisherigen Meldungen noch folgendes Telegramm: Das Aetna- Observatorium meldet aus Catania  : Die Tätigkeit des Aetna  nimmt zu. Eine Oeffnung im Mittelkrater stößt Rauch und kleine weißglühende Steine aus. Am 4. d. M. hat sich noch eine kleinere Oeffnung aufgetan, aus der heiße Lava ausströmt. Pom Observa- torium aus hörte man bis gestern fast ununterbrochenes unter- irdisches Getöse. Von Nicolosi   aus wurden rötliche Rauchwolken beobachtet. 1b Personen verbrannt. DerMatin" berichtet aus Peters- bürg: Eine Feuersbrunst, welche in dem protestantischen Asyl von Wassiliosttow gestern ausbrach, verursachte den Tod von 15 Per» sonen, 9 wurden schwer verletzt. Meuterei im Gefängnis. Im Gefängnis von M a r' e n g o kam es nach einer Meldung aus Turin   zu einer Meuterei der Gefangenen. veranlaßt durch die schlechte Behandlung derselben seitens der Auf- seher. 300 Gefangene zerstörten die Türen des Gefängnisses und demolierten alles, wobei es zwischen ihnen und den Aufsehern zu einem schweren Kampf kam. Schließlich trat polizeiliche Verstärkung ein, worauf es gelang, die Meuterer zu überwälttgen. Wittern, igsüderstcht vom 7. Mai 1997, morgens 8 Ith«. Statt««» II - 5 ScUn Swtnemde. 759 Still . 758 ONO erlln 758 SO >.a.M.759SW ünchen 769 SW Wien   j762S lwolkenl Lwolkig Zwolkenl 3 bedeckt 2 wolkig 1 halb bd. C W Ss Stationen ä C £ 2 gj« x: taparanda eterSburg Scilly Werde«, Pari» 772 N 768 NW 753 OSO 759 ONO 758 S Seu« 2wolkenl 2wolkenl Iheiter 2 bedeckt 5bedeckt »ck u Hjl s 6 10 7 U Wetter-Prognose für Mittwoch, den 8. Mai 1007. Vorwiegend heiter und sehr warm bei mätzigen südöstlichen Winden' Gewitter nicht ausgeschlossen, sonst trocken. «erltaer vattorbaroaa.