Nr. 106. 24. Jahrgang.
Fuhrwerksgewerbe, Plätt- und Waschanstalten, Binnens schiffahrtsgewerbe, Fleischereigewerbe.
Der Beirat für Arbeiterstatistik beschäftigte sich am 6. Mai in einer längeren Sigung mit der Fortführung einer Anzahl Erhebungen.
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Mittwoch, 8. Mai 1907.
Frostschäden bildet, was letteres bereits von Ramazzini ( bergl B. Ramazzinis Abhandlung von den Krankheiten der Künstler und Handwerker, bearbeitet von Dr. Ackermann, 1783, Bd. II, G. 211) erwähnt ist."
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holung erwünschte Bewegung in frischer Luft und bei dem den förperlichen Stoffwechsel anregend beeinflussenden und für das Allgemeinbefinden wohltätigen Sonnenlichte unterbleiben muß." Diese allgemeinen Würdigungen der Schäden einer überlangen Arbeitszeit tönnen nicht für ein besonderes Gewerbe geltend ge Ganz analog liegen die Verhältnisse im macht werden, sondern lassen eine allgemeine Schlußfolgerung Fleischereigewerbe. Die Erkrankungen noch Die Enquete über das Fuhrwertsgewerbe ist zum Ab für berechtigt erscheinen. jugendlicher Personen an Rheumatismus deuten fchluß gekommen. Es soll nunmehr das gesamte Material dem Das taiserliche Gesundheitsamt hat in dem Gutachten, das darauf hin, daß man es hier mit einer Gewerbefrankheit Reichsgesundheitsamt zur Begutachtung übergeben werden, um zu über die Erhebungen im Fleischereigewerbe erstattet wurde, die in zu tun hat. Es dürfte auch ferner nicht unberücksichtigt bleiben, ermitteln, ob gesundheitsschädliche Folgen für die in diesem Gewerbe feinen früheren vom Standpunkt der Hygiene begründete Auf- baß die Betriebsräume vielfach besonders ergeben dies die beschäftigten Arbeiter durch überlange Arbeitszeit bemerkbar ge- faffung verlassen, ohne doch in diesem Gutachten eine eingehende Berichte der Gewerbeinspektoren sehr niedrig gelegen find, daß worden find. Begründung seines von der bisherigen Stellung abweichenden die Betriebsräume feucht sind und vielfach starte Rauchentwickelung, Die Erhebungen über die Arbeitszeit in Blätt und Standpunktes zu geben. Die in dem Gutachten erwähnten Sterb- unangenehme Dünste vom Fleischkochen in diesen schlecht angelegten Waschanstalten find vor kurzem veröffentlicht. Es soll jetzt lichkeitsziffern der in den Fleischereibetrieben beschäftigten Arbeiter und ungenügend ventilierten Betriebsräumen nicht der Gesundheit wie in ähnlichen Fällen zur Vernehmung von Auskunftspersonen ge- fönnen nicht, wie es das faiserliche Gesundheitsamt getan hat, förderlich, sondern schädlich sein müssen. schritten werden. den Durchschnittsziffern in anderen Berufen gegenübergestellt Wenn das kaiserliche Gesundheitsamt einen großen Wert darauf Das Material über die Erhebungen im Binnenschiff werden. Das faiserliche Gesundheitsamt hätte berücksichtigen legt, daß im Fleischereibetriebe auch sehr erhebliche Bausen eintreten, fahrtsgewerbe hat sich nach mancher Richtung lückenhaft er- müssen, daß im Berufe des Fleischereigewerbes einmal besonders die die Schädigung der langen Arbeitszeit mildern, so muß demwiesen. Im Fährbetrieb ergaben sich große Differenzen in den An- fräftige Leute nur als Lehrlinge aufgenommen werden, sodann gegenüber auf den Standpunkt des kaiserlichen Gesundheitsamtes gaben über die Arbeitszeit; es soll hier auf Beschluß des eine große Anzahl älterer Personen aus dem Fleischerei Bezug genommen werden, der in dem Gutachten über den Einfluß Beirats für Arbeiterstatistit eine Rückfrage durch Vermittelung der gewerbe ausscheiden, um zu anderen Berufen überzugehen. Es liegen der Beschäftigung der Müllergesellen und LehrLandeszentralbehörden eingeleitet werden, um nähere Aufklärung zu hier die gleichen Verhältnisse vor, wie sie das faiserliche Gesund- linge auf deren Gesundheit vom Jahre 1895 eingenommen wurde. erlangen. Die Angaben, daß auf Dampfschiffen Arbeitszeiten bis heitsamt in dem schon erwähnten Gutachten, betreffend die Er- Das taiserliche Gesundheitsamt vertrat dabei folgenden nach Auf24 Stunden und darüber vorkommen, sollen durch die Nachfrage, hebungen über die Arbeitszeit in Bäckerein und Konditoreien, vom fassung des Beirats für Arbeiterstatistik wohl auch dem Laien berwie oft solche Arbeitszeiten eintreten, ergänzt werden. Desgleichen Jahre 1894 gewürdigt hat. In diesem Gutachten wird zutreffend ständlichen und zutreffenden Standpunkt: soll ermittelt werden, wie oft die Löscharbeiten an Sonntagen vor- hervorgehoben, daß im Bäckereigewerbe die Arbeiter noch im jugendgenommen werden, und ferner sollen die Heizer und lichen Alter ausscheiden und somit die Erkrankungsziffern, die den Maschinisten zur Befragung mit herangezogen Durchschnittszahlen der Kranken- und Sterbeftatistit günstig gegenwerden. Die Notwendigkeit einer genaueren Ermittelung der überstehen, eine besondere Würdigung nach Altersklassen erfahren Berhältnisse im Hamburger Fährbetriebe wurde gleichfalls anerkannt. müsien. Dieser Standpunkt ist in dem Gutachten, be Zur Ergänzung der Erhebungen wird eine Vernehmung der treffend die Arbeitszeit im Fleischereigewerbe, seitens des kaiserBemannung auf Schuten, Schlepptähnen und lichen Gesundheitsamtes nicht zur Geltung gekommen, obwohl soBeichtern stattfinden. Die Bernehmung von Auskunfts- wohl nach den Erhebungen als auch sonst tein Zweifel darüber bepersonen im Segel- und Dampferschiffahrtsstehen dürfte, daß nach der Richtung hin die Verhältnisse im berkehr foll im Herbst erfolgen, da man glaubt, daß im Fleischereigewerbe nicht anders geartet find als im Bäckereigewerbe. Sommer die Auskunftspersonen schwerlich die nötige freie Zeit zur Es wäre sicherlich sehr interessant gewesen, wenn das kaiserliche Verfügung haben werden. Gesundheitsamt eine Gegenüberstellung der Erkrankungsziffern und der Sterbefälle nach Altersklassen in den einzelnen Berufen gegen über dem Schlächtereigewerbe vorgenommen hätte.
Eine sehr ausgedehnte Debatte zeitigten die Ergebnisse über die Erhebungen im Fleischereigewerbe.
Wie wir schon in einem Auszuge über diese Enquete in der gestrigen Nummer dargetan haben, ist von Unternehmern und leider auch von einem erheblichen Teile der Arbeiter eine Regelung der Arbeitszeit mit der Begründung abgelehnt, allgemeine Mißstände durch eine überlange Arbeitszeit hätten sich nicht ergeben. Da das Reichsgesundheitsamt sich dieser Auffassung angeschlossen hat, wäre damit das Ergebnis für die Arbeiter ohne jeden Erfolg gewesen.
Wenn auch die Arbeitsanstrengung der Müllergesellen und Lehrlinge in den einzelnen Betrieben je nach der inneren Einrichtung und nach der Triebkraft des Werkes verschieden groß ist, so find doch im allgemeinen, selbst in vervollkommneten Betrieben, Arbeitszeiten von der im Vorausgeschickten festgestellten langen Dauer als gesundheitsschädigend zu bezeichnen, auch wenn man in Betracht zieht, daß die Zeiten des Betriebes durch solche, in denen das Werk still steht, unterbrochen werden. Der gesundheitliche Nuzen folcher Ruhezeiten bleibt bei der steten Wiederkehr so hoher Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit schließlich hinter den durch diese geschaffenen Nachteilen zurück."
hygiene zutreffend hervorgehoben wird, kann für das FleischereiDas was hier vom allgemeinen Standpunkte der Gewerbegewerbe nicht abgelehnt werden.
Auch die Kommission für Arbeiterstatistik ist seinerzeit im HinDer Beirat für Arbeiterstatistik sollte nach Würdigung der Erblick auf die Ergebnisse der Erhebungen im Mühlenbetriebe und unter Würdigung eines Gutachtens des kaiserlichen hebungen über die Arbeitszeit im Fleischereigewerbe im Gegensaz zu der Auffassung des faiserlichen GefundGesundheitsamtes zu dem Ergebnis gekommen: Viel wichtiger würde auch hier die noch weiter zu erheitsamtes zu der Auffassung, daß durch die Erhebungen und mittelnde Tatsache sein, ob der Grund des frühen Ausscheibens im Hinblid auf frühere Gutachten des taiserlichen Gesundheitsamtes allgemein gesundheitsschädaus dem Berufe darin liegt, daß die Tätigkeit als Müllergeselle liche Folgen durch überlange Arbeitszeit im bei den bestehenden Arbeitszeiten im allgemeinen nur in den allerkräftigsten Jahren ertragen werden kann. Schon hierin allein leisereigewerbe au berzeichnen sind, deren würde eines der wesentlichsten Argumente für die Verkürzung der Beseitigung erwünscht wäre." Arbeitszeit liegen. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß eine in einem Gewerbe herrschende Arbeitszeit, welche die in diesem Gewerbe beschäftigten Personen im Durchschnitt schon mit dem 30. Lebensjahre zum Ausscheiden aus ihrem Berufe nötigt, nicht mur die betreffenden Personen schädigt, sondern auch den öffentlichen Interessen in hohem Grade abträglich ist."
Der Referent der Sache, Ministerialraf Dr. Usinger, schloß sich dem Gutachten des Reichsgesundheitsamtes an. Für Erlaß einer Bundesratsverordnung auf Grund§ 120e der Gewerbeordnung liege tein Anlaß vor, die Arbeitszeiten seien nicht übermäßig lang. durch Zu empfehlen sei, Бе sondere Polizeiverordnungen da vorzugehen, wo sich erhebDer Beirat soll deshalb eine liche Mißstände gezeigt haben. Aenderung des§ 120 e der Gewerbeordnung empfehlen dahingehend, daß auch den LandesDieser Anschauung der Kommission für Arbeiterstatistik muß sich zentralbehörden die Befugnis erteilt wird, die gegenwärtig nur der Bundesrat befizt: eine Begrenzung der auch heute noch der Beirat für Arbeiterstatistik anschließen. Es find δας allgemein gültige sozialpolitische Arbeitszeit für solche Betriebe vorzuschreiben, in denen durch übermäßige Dauer der Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet trachtungen, die nicht nur für einen besonderen Beruf Geltung wird. Anerkannt wurde, daß das Schlachten an Sonn- und haben, sondern eine allgemein zutreffende Beurteilung beanspruchen dürften. Festtagen ohne Schaden für das Gewerbe fehr wohl allgemein untersagt werden könne. Auch für Betriebe, die sich ausschließlich mit der Fabrikation von Wurst befassen, sei die Sonntagsarbeit entbehrlich.
Standpunkt gegen das Gutachten des Reichsgesundheitsamtes wie folgt motiviert:
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Genosse Schmidt macht schließlich folgende
Vorschläge für das Fleischereigewerbe:
1. Der Beirat für Arbeiterstatistik würde es als wünschenswert erachten, wenn der Bundesrat von den Befugnissen des§ 120e der Gewerbeordnung Gebrauch macht, um durch eine Verordnung einen Marimalarbeitstag im Schlächtereigewerbe festzufegen, der geeignet erscheint, besonders üble gesundheitsschädliche Folgen von den Arbeitern dieses Berufes fernzuhalten oder doch zu mildern.
2. Nicht minder notwendig ist ein Verbot der Sonnund Feiertagsarbeit im Schlachthausbetrieb. Ferner dürfte in Fabriken, die ausschließlich der Wurstfabritation sich widmen oder in denen ein Teil des Betriebes der Wurstfabrikation ausschließlich dient, anch für diese die Arbeitsruhe an Sonn- und Festtagen durchführ bar sein. Dagegen wird auch an Sonn- und Festtagen die Arbeit zu gestatten sein, die ein Werderben von Fleischwaren verhindern will und die der Transport und die Zubereitung der für den Sonntagsdetailhandel notwendigen Waren aus den Kühlräumen erfordern. Aber es wird anzuordnen sein, daß es vermieden wird, Arbeiten zu verrichten, die durch zweckmäßige Arbeitseinteilung noch am Sonnabend oder am Tage vor den Festtagen erledigt werden könnten. Die Arbeitszeit in Detailgeschäften dürfte an Sonn- und Festtagen auf 3 Stunden zu beschränken sein. 3. Zu empfehlen wäre eine allgemeine Verordnung(§ 120e Abs. 1 der Gewerbeordnung) über Anlage der Betriebsräume und der Betriebsstätten, sowie eine Anordnung dahingehend, daß Schlaf oder Wohnräume der im Betriebe beschäftigten Arbeiter nicht in unmittelbarer Nähe der Betriebsräume liegen dürfen, ferner eine dauernde wirksame Kontrolle in bezug auf die Sauberkeit und der sonst in der Fabritation für notwendig erachteten sanitären Anforderungen.
4. Es dürfte sich empfehlen, durch Bundesratsverordnung die Bestimmungen der§§ 135-139 und 139b( Vorschriften für größere Fabriken) der Gewerbeordnung auch auf die nichtfabrikmäßigen Betriebe anzuwenden.
Die Schädigung der Gesundheit der Arbeiter im Schlächtereigewerbe wird in dem Gutachten des taiserlichen Gesundheitsamtes auch nicht in Abrede gestellt, soweit die Unfallgefahren Das taiferliche Gesundheitsamt fagt Von dem Mitglied des Beirats Reichstagsabgeordneten Genoffen in Betracht kommen. Robert Schmidt wurde einer Regelung der Arbeitszeit durch hierüber:" Bei der Gefährlichkeit des Schlächtereigewerbes Polizeiverordnung entgegengetreten. Solche Vorschriften find ganz üblichen Arbeitszeit tönnte demnach wohl an an sich und der erheblichen Dauer der darin unkontrollierbar, häufen die Zahl der Verordnungen so erheblich, daß niemand mehr hindurchfindet, und für die Arbeiter bleiben sie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der bielfach unbekannt. Zudem sind solche Verordnungen ganz der hohen unfallaiffer der Fleischer und dieser ArWilltür der Behörden überlassen, die in einem Bezirk die größten beitszeit gedacht werden. Nach dem Ergebnisse einer von Mißstände unbeachtet laffen kann, um in einem anderen weitgehende fundheitsamt übermittelten Feststellung über die Verteilung der Under Fleischerei Berufsgenossenschaft borgenommenen und dem GeBeschränkungen einzuführen. Eingehend hatte der Redner schrift- fälle im Fleischergetverbe auf die verschiedenen Tageszeiten haben lich seinen fich von 8501 in den Jahren 19038 bis 1905 vorgekommenen und entschädigten Unfällen 66( d. h. 1,9 Proz.) bor 6 Uhr morgens, 1548 ( 44,2 Proz.) in der Zeit von 6 bis 12 Uhr mittags, 1889( 89,7 Broz.) bon " Der Beirat für Arbeiterstatistit tann fich im Hinblick auf die 12 bis 6 Uhr abends und 498( 14,2 Broz.) nach 6 Uhr abends er Ergebnisse der Erhebungen über die Arbeitszeit im Fleischereigewerbe eignet. Es entfielen fonach auf jede in der Zeit von früh 6 bis der Auffassung des taiserlichen Gesundheitsamtes, daß keine An- abends 6 Uhr gelegene Arbeitsstunde im Durchschnitte der drei haltspunkte vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, als ob die Jahre 81,6 Unfälle und auf die gesamte Beit nach 6 Uhr abends 166. im Fleischereigewerbe dermalen übliche Arbeitszeit unter normalen Da die nach 6 Uhr abends liegende Arbeitszeit ihrer Dauer nach Verhältnissen geeignet ist, die Gesundheit der in diesem Berufe be- auf ungefähr zwei Stunden zu schäßen sein wird, im Sommerschäftigten Arbeiter im allgemeinen zu schädigen, nicht anschließen. halbjahr endigt die Arbeit für 74,9 Broz. und im Winterhalbjahr Die Erhebungen haben ergeben, daß 80 Proz. der Gehülfen für 76,1 Proz. der Gesellen und Lehrlinge nach 6 Uhr, davon für im Sommer über 12 Stunden einschließlich der 7,9 Proz. bezt. 10,7 Broz. nach 8 Uhr abends so tommt für Pausen und im Winter 66 Proz. der Gehülfen den späten Abend auf je eine Stunde Arbeitszeit etwa die gleiche Dieser vom Genoffen Schmidt vertretene Standpunkt wurde über 12 Stunden im Betriebe beschäftigt find. Bahl an Unfällen wie tagsüber, nämlich 83." bon den Regierungsbertretern entschieden bekämpft. Eine über 14 Stunden hinausgehende Arbeitszeit einschließlich Durch diese Gegenüberstellung ist sicherlich sehr treffend nachder Bausen hatten im Sommer 13,2 und im Winter 28,6 Proz. der gewiesen, daß eine überlange Arbeitszeit im an stellte die Behauptung auf, die Arbeitsräume im Fleischereibetriebe gäben zu Klagen feinen Anlaß, die Schlächtergesellen hätten Gehülfen. Eine solche ausgedehnte Arbeitszeit erscheint wohl ge- Berufe die Unfallhäufigkeit Unfallhäufigkeit ganz erheblich eignet, für die Arbeiter dieses Berufes schwere Körperliche Schädigungen steigert. Demgegenüber wird man die Schlußfolgerung nicht aussicht, fohon früh selbständig zu werden. Des hervorzurufen. Zu dieser Auffassung muß der Beirat für Arbeiter abweisen tönnen, daß eine fürzere Arbeitszeit geeignet ist, die Baht halb ertrügen die Arbeiter manche Beschwerden des Berufes Die Schlächtergesellen statistit gelangen, weil in anderen Gutachten des taiser der Unfälle herabzumindern und damit die Arbeiter vor gesundheits- leichter und wollten keine Kenderung. feien gut genährt, die Arbeit abwechselnd und deshalb lichen Gesundheitsamtes dieser Standpuntt verfchädlichen Folgen zu schüßen. 10 schädlich als in anderen Berufen. Bersucht treten ist. Hier muß im besonderen Bezug genommen werden Ferner ist wohl auch vom kaiserlichen Gesundheitsamt die nicht auf eine Würdigung der Ergebnisse der Erhebungen über schlechte Beschaffenheit der Betriebsstätten unwurde, das Gutachten des Reichsgesundheitsamtes au die Arbeitszeit in Bädereien und Konditoreien berüdsichtigt geblieben. Es heißt zwar in dem Gutachten, daß teidigen, ein Versuch, der gegenüber den offengelegten Wider vom Jahre 1894, in der das kaiserliche Gesundheitsamt zu folgendem Staubentwidelung in diesen Betrieben nicht vorfäme, und die Sprüchen des Gutachtens zu früheren Gutachten desselben Amtes mißErgebnisse kommt: Räume zugig und luftig feien. Das letztere dürfte im allgemeinen lang, wiewohl auch ein Vertreter des Reichsgesundheitsamtes fich bea Bei mehr als der Hälfte der Bäckereien währt also die nur für die großen Schlachthäuser zutreffen. Es kann aber nicht mühte, das Kind des Reichsgesundheitsamtes zu retten. Bei den Reichstagsabgeordneten der bürgerlichen Parteien war Arbeitszeit samt den Pausen schon jetzt 12 und weniger Stunden; unbekannt sein, und durfte vom Beirat für Arbeiterstatistik nicht von der großen sozialpolitischen Alera, bie in legter Zeit im Reichseine allgemeine Festsetzung dieser Dauer als Maximum würde unberücksichtigt bleiben, daß eine übergroße Zahl von Betrieben sich tage wiederholt angekündigt wurde, nichts zu verspüren. Herr einerseits der Größe des törperlichen Ruhebedürfnisses entsprechen, in sehr schlecht ventilierten niederen Kellerräumen befindet. Es wird Dr. Pachnide und Schad glänzten durch Abwesen wie sie andererseits nach der Sachlage für die Mehrzahl der auch hier wohl der Standpunkt des kaiserlichen Gesundheitsamtes heit; Freiherr Gehl zu Herrnsheim verließ nach einer halben Arbeitgeber eine Härte nicht bedeuten würde." in dem Gutachten, betreffend den Einfluß der Beschäftigung Stunde die Sigung. Dr. Pieper( 8.) empfahl für die Großbetriebe der Handlungsgehülfen und Lehrlinge auf deren durch Bundesratsverordnung eine Regelung der Arbeitszeit durch Gesundheit, vom 18. Oftober 1894 zutreffend sein, in dem das Minimalruhepausen, für den Kleinbetrieb lehnte er eine gleiche Maßfaiserliche Gesundheitsamt ausführte: Einige Berichterstatter haben mit Recht geltend gemacht, daß Prof. Size die Forderung des Verbots des Schlachtens am Sonntag. daßnahme ab. Zustimmung fand dagegen bei diesem Redner und bei den Handlungsgehülfen und Lehrlingen, falls fie in dunklen Räum Zu den übrigen Forderungen, die vom Genossen Schmidt aufgesteйt lichkeiten, u. a. in Stellergeschäften, die selbst am Tage fünstlicher waren, wurde von den bürgerlichen Abgeordneten teine Stellung Beleuchtung bedürfen, beschäftigt werden, noch besondere SchädiNachdem Genosse Schmidt eingehend dargetan gungen erwachsen. Denn abgesehen davon, daß bei der Arbeit in genommen. hatte, wie unzutreffend die Lage ber Arbeiter im folchen Räumen allmählich das Sehvermögen leidet, entbehren diese Geschäfte des batterientötenden Einflusses des Sonnenlichtes, Fleischereigewerbe von den Regierungsvertretern beurteilt wird, welcher, durch zahlreiche Versuche bewiesen, als tatsächlich vorstimmte man den Vorschlägen des Referenten Ministerialrat Dr. Usinger zu. Damit dürften die Erhebungen kaum zu handen nicht angezweifelt werden darf. Sind also Strantheits
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Es dürfte kein genügender Anlaß vorliegen, von dieser Auffassung, daß ein gewisses förperliches Ruhebedürfnis bei den im Bädereigewerbe Beschäftigten nötig ist, gegenüber dem Fleischerei gewerbe Abstand zu nehmen.
Noch eingehender hat das Kaiserliche Gesundheitsamt diesen Standpunkt in einem Gutachten vom 13. Dftober 1894 vertreten, das den Einfluß der Beschäftigung der Handlungsgehülfen und Lehrlinge sowie der Geschäftsdiener auf deren Gesundheit darlegt. Das( kaiserliche Gesundheitsamt kommt hier zu folgender Würdigung des vorliegenden Materials:
Die Pausen abgerechnet, wurden in 13,2 Proz. der Geschäfte die männlichen Gehülfen 14 bis 15, in 25,8 mehr als 15 Stunden beschäftigt; für männliche Lehrlinge, weibliche Gehülfen und Lehrmädchen betrugen die bezüglichen Biffern: 15,3, 31,0; 12,2, 9,5; und 8,7, 5,4. Arbeitszeiten von solcher Dauer, zu welchen die Zeit für die in den großen Städten oft weiten Wege zum und vom Geschäft in Anrechnung zu bringen ist, wirken, selbst wenn die Beschäftigten in gesundheitlich möglichst unbeanstandbaren Räumen sich bewegen würden, vor allem durch den Mangel an der erforderlichen Ruhe und Schlafzeit, sodann auch taburch schädigend, daß die für die Gr
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feime in solche Räume gelegentlich hineingelangt, so ist die Gefahr einer fozialpolitischen Maßnahme führen, denn die Vorschläge zu erkranken für die Infaffen hier größer als anderswo. Es ist des Beirats für Arbeiterstatistit tönnen diesen Anspruch nicht erheben. ferner zuzugeben, daß der Aufenthalt in Läden, deren Fußboden allerdings sind die Arbeiter in diesem Berufe ungedielt oder mit Fliesen belegt ist, in denen im Winter aus an dem Ergebnis nicht ganz unschuldig. Die moderne Rücksicht auf die feilgehaltenen Waren nicht geheizt wird, sowie Arbeiterbewegung hat in diesem Gewerbe bisher nicht genügenden in Geschäften, welche bei offner Tür verkaufen, in Hausfluren Fuß gefaßt und die Arbeiter, die dieser Bewegung fern stehen, oder Buden aufgeschlagen find, während der falten Jahreszeit haben fast ohne Ausnahme ihren eigenen Intereffen ins Geficht auteilen die Ursachen für Rheumatismen, besonders häufig für geslagen,