Briefkaften der Redaktion.
gänzungen und Aufklärungen über die Stellungnahme des Zentrals| Leitung des Angeklagten gür Feststellung des Wahlresultats statt. borstandes zu verschiedenen Angelegenheiten des Verbandslebens. Etwa eine Stunde nach Gröffnung der Versammlung erschienen Der Redner hob u. a. hervor, daß die über 800 000 Mt. Erhöhung des dort die Gendarmeriemachtmeister Liborius und Ehrenbrecht zur eine Treppe( Sandelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 101), Die juristische Sprechstunde findet Friedrich str. 16, Aufgang 4 Jahreseinkommens der Mitglieder, die der Verband erzielt hat, ueberwachung. Der Angeklagte fonnte ihnen einen Blah nicht wochentäglich von 7 bis 9½ lhe aben fatt Geöffnet 7 Nr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ift cin feinen Erfolgen hinter anderen Organisationen zurücsteht. Berner mehr anweifen; fie fanden aber einen solchen an einem Tisch, wo Buchstabe und eine Zahl als Wierzeichen beizufügen. Briefliche Antwort erwähnte der Redner, daß der Schweizer Hafnerverband sich dem fie Notizen machen und auch gut hören konnten. Sie erachteten wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. deutschen Töpferberband anzuschließen wünschte. Diese Ver- den Platz aber dennoch nicht für angemessen, weil in ihrer un- A. K. 2.( Sylt ). Da nichts vereinbart ist, so besteht für das Gefinde schmelzung kam jedoch gefeßlicher Hindernisse wegen nicht zustande. mittelbaren Nähe eine angetrunkene Frau saß, die sie verschiedent- eine sechswöchentliche Kündigungsfrist zum 1. des Quartals. Das Mädchen 23. 40. Ja: 1,50 Mark müßte also bis zum 1. Juli aushalten. Die diesjährige Delegiertenversammlung der schweizer Hafner hat lich belästigt haben soll. Die Beamten haben sich bei dem An- Breußisches Stempelsteuergefet. 3. 50. 1. Die Herrschaft hat auf die nun eine Urabstimmung über Anschluß an den schweizer Stein- getlagten über die Unangemessenheit des Blazes nicht beklagt. Dauer von sechs Wochen Arzt, Arznei, Kur und Verpflegung dem ertranfien
Steiner von ist am Leben.
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Kramers 2.
B. W.234. 111... P. O. N. 1. bis 6. Sie haben 1. und 2. Nein. 3. Ja. die Entbindungstoffen und Sechswochentoften an die Mutter und die allimente für das Kind bis zu Der bom ellimente für das sind bis zu deffen zurückgelegtem 16. Lebensjahr zu zahlen. Der Mutter steht nicht das Recht zu, das Kind zu verschenken. Sie tönnten es nur mit Genehmigung der Mutter, des Vormundes und des Vormundschaftsgerichts adoptieren. 7. Benden Sie sich an einen Arzt. J. G. 210. Benden Sie sich beschwerdeführend an die Berficherungs anstalt eventuell an das Reichsversicherungsamt. Karl N. 502. 1. Nein. 2. Jm Borwärts" vom 28. März ist ausführlich dargelegt, was bei der 2. 2. 73. Die Steuereinschägung in Abrechnung gebracht werden kann. Schriftform fönnte für genügend erachtet werden. Indessen ist bei der weifelhaftigkeit zum Abschluß eines notariellen Schenkungsvertrages zu raten. F. W. 1. Sie müßten sich direkt nach Bien wenden. 2. Lefe
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arbeiterverband beschlossen. Zu dem Gegenseitigteitsvertrag zwischen Troßdem wurde wegen Verstoßes gegen das Vereinsgeseh Dienstmädchen zu stellen. Gegen das verauslagte Gelb tann es den auf freien Hebertritt zureifender Mitglieder betreffend, bemertte Anerhalle. beiben aidesrauschen den deutschen Gewerkschaften und der Amerikan Federation of Labor, durch Nichtanweisung angemessener Pläge für die Gendarmen An- biele sechs Wochen fallenden Lohn gegenrechnen. 2. Ja der Redner, daß dieser Bertrag zwar noch nicht endgültig abgeschlossen flage erhoben! Außerdem wurde dem Genossen Guttbier noch Be- 1. Nein. 2. Uns nicht bekannt.- A. 3. 00. 1. In erster Reihe fommen ift, aber jedenfalls zustande kommen wird. Wie die übrigen deutschen leidigung der beiden Beamten zur Last gelegt. Wie die beiden nicht Sie, sondern die Schwägerin zum Eid. 2. 11. 3. Ja Verbände, so hat sich auch der Verbandsborstand der Töpfer für Gendarmeriewachtmeister bekundeten, habe der Angeklagte in einer biesen Vertrag erklärt. Schlußansprache über sie Beleidigungen gebraucht. Der vom Zum Kaffenbericht äußerte sich der Verbandstassierer Rechtsanwalt Dr. Hersfeldt verteidigte Angeklagte bestritt, daß die Lothar ausführlich über die Finanzlage des Verbandes. Dab Beamten den Wortlaut und Sinn seiner Rede richtig erfaßt hätten. Ergebnis der Geschäftsveriode bezeichnete der Redner als ein er freuliches. Wurden doch an ordentlichen Beiträgen 119 542,70 m. Er habe von der Schwierigkeit gesprochen, Leute, die als Untermehr eingenommen als in der Geschäftsperiode 1903-1904, und ist offiziere Retrutenschinder gewesen seien und kein Verständnis für doch das Verbandsvermögen trob außerordentlicher Steigerung der die Bedürfnisse des arbeitenden Volkes hätten, zur SozialdemoAusgaben um 64 949,03 m. gewachsen! Der Redner bemerkte jedoch tratie hinüberzuziehen, und habe daran die Bemerkung geknüpft, auch, daß die sicher bevorstehenden schweren Kämpfe einen hohen daß auch die Gendarmen aus diesem Unteroffizierſtande hervor Kassenbestand sowie hohe Einnahmen erfordert. gegangen feien. Der vernommene Protokollführer in jener VerDer Redakteur Artur Schmit, der seit dem 1. August 1905 fammlung bestätigte diese Darstellung. Rechtsanwalt Dr. Herzdas Verbandsorgan redigiert, äußerte sich eingehend über die Grundfeldt fäße, die ihn bei seiner Tätigkeit leiteten. Heber Lohnbewegungen feldt beantragte hiernach die Freisprechung nach beiden Richtungen und Streite werde so ausführlich wie möglich berichtet. Daneben hin. Das Gericht sprach den Angeklagten von der Uebertretung würden Artikel über innere Berufs- und Organisationsfragen, sowie der Vorschriften über das Versammlungsrecht frei, verurteilte ihn Agitationsartitel gebracht; ferner Artikel über Bauarbeiterschutz. aber wegen Beleidigung zu 100 M. Geldstrafe eventuell 30 Tagen Auch die Politik wurde, soweit es in den Rahmen eines Gewerie Gefängnis. schaftsorgans paßt, berücksichtigt. Soweit es der Raum zuließ, wurden Feuilletons aufgenommen, die nicht allein der Unterhaltung, sondern auch der allgemeinen Bildung dienen sollten. Der Redner äußerte den Wunsch, daß die Mitglieder sich mehr als bisher an der Mitarbeit für das Organ beteiligen mögen und empfahl schließlich cine Resolution, die Regeln für die Berichterstattung, Mitarbeit und Redaktion des Töpfer" enthält. Sie wird später zur Abstimmung tommen.
Der Ausschußborsihende Beier gab zu dem gedruckten Bericht einige Ergänzungen und wies u. a. darauf hin, daß der Ausschuß eine Beschwerdeinstanz ist, Bechtverden jedoch zunächst beim Ver bandsvorstand zu erheben sind und erst, wenn sie dort nicht befriedi. gend erledigt werden, an den Ausschuß zu richten sind.
Es folgte eine rege Debatte, in der Delegierte aus verschiedenen Orten ihre Meinung zu den Rechenschaftsberichten äußerten und zum Teil auch über die Lohnkämpfe ihrer Filialen berichteten. Die Debatte tam in der gestrigen Sigung nicht zum Abschluß.
Nene Stenerschraube gegen Arbeiter.
Würden an Stelle der Erinnerungen und Auffassungen der überwaechnden Beamten lediglich phonographische Aufnahmen der Reden die Unterlage des Urteils wegen angeblicher Beleidigungen oder anderer bermeintlicher Freveltaten bilden dürfen, so würden wohl eine erhebliche Zahl Unschuldiger weniger berurteilt werden. Unverschämter Patron".
Der Bürgermeister Dr. Hadenfeld in Heide , früher Hülfsrichter in Wandsbed, hatte sich wegen Beleidigung vor dem Heiber Schöffengericht zu verantworten, weil er den dortigen Bolizeikommissar Andrae un verfchämter Patron" genannt hatte. Der Bürgermeister hatte den Kommissar auf dem Rathaus mit barschen Worten aus bem Zimmer des Stadtfekretärs hinausgewiesen. Dabei waren die Worte gefallen. Das Gericht verurteilte den Bürgermeister zu 20 Mart Geldstrafe oder 4 Tagen Haft.
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1. und 2. Ja.
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A. B. 100.
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Bolgahühner
balle, Alexandrinenftr. 26. Grimmstraße. Uns find diese Methoden maht bekannt.- M. V. 5. 1. und 2. Rein R.&. 94. Rein. Das Richtige. Am besten sehen Sie die Bücher einmal in einer Buchhandlung oder Bibliothek an. Die Bibliothet des Algemeinen Wissens enthält vieles andere, das nicht Ihrem Zwede entspricht. Das Buch Sehr brauchbar ist Neuded, der Erfindungen ist zehn Bände start. bas Kleine Nachschlagebuch der Technik, Stuttgart , Preis 4,80 m. E. S. 1. Wenn Sie feinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, dann würden Sie die Reparatur herstellen lassen und den Stoftenbetrag von der Miete abziehen können. Ist aber im Mietsvertrag über Einbehaltung oder Aufrechnung der Miete oder über Reparaturkosten etwas anderes bereinbart. fo fönnten Sie nur auf Herstellung der Reparatur flagen. 2. Benden Sie sich an einen Arzt.-Thonerftr. 6. Das können Sie M. B. R. 31. Sie würden gut tun, in einer halten wie Sie wollen. Buchhandlung selbst die Wahl unter derartigen Büchern zu treffen. Die Bücher von Prof. Straplin über Pflanzenkunde find empfehlenswert. Albert Schön. Ein Nichtdeutscher hat kein Recht auf Naturalisation. Der Antrag ist in Berlin an den Polizeipräsidenten, in der Provinz an den Oberpräsidenten zu richten. Wird dem Antrage stattgegeben, so entstehen 50 M. Stoften. Den Antrag tömmen Sie auch bei der Polizeibehörde zu Protokoll erflären. D. B. 39. Soweit ohne Einsicht in den 2. M. Nicht bekannt. Bertrag zu ersehen: 1. und 3. Ja. 2. Nein. W. Sch. Ein schriftlicher Auftrag genügt." Vorwärts 30a. Gin Wo nichts ist, hat auch der Staifer sein restantrag wäre aussichtslos. Recht verloren. 3. R. 814. Da Ihr Sohn noch nicht volljährig ist, hat die Firma das Buch zurückzunehmen und hat nichts zu verlangen. $. J. 23. Unfallzuschuß ist nur zu zahlen, wenn das Krankengeld weniger bi ou Folgen unsinnigen Schnellfahrens. beträgt als zwei Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde ge Das schon vielfach gerügte unsinnige Fahren einiger Schlächter legten Tagelohnes. Db das der ortsübliche Tagelohn ist oder ein höherer, ergibt bas Staffenftatut. Der Unfallzufchuß besteht in der Differenz fuhrwerte hat wieder einmal einen schweren Straßenunfall aurawischen dem statutenmäßigen Strantentassengeld und ben gloei Betanntlich ist seit dem 1. Januar dieses Jahres für Preußen Folge gehabt, durch den ein blühendes Menschenleben vernichtet Dritteln des bet der Berechnung des Strankengeldes zu Grunde eine erhebliche, von uns wiederholt besprochene Verschärfung der wurde. Unter der Anklage der fahrlässigen Tötung mußte sich der gelegten Tagelohnes. Der Unfallzuschuß ist von der Strantentaffe zu Ste wollen danach aus Steuerschraube gegen Arbeiter dadurch herbeigeführt, daߧ 23 23jährige Stutscher Sarl Tornow gestern bor der 1. Straf zahlen. Ihrem Statut ersehen, ob des Einkommensteuergesezes in Abs. 2 und 3 in der Faffung der fammer des Landgerichts I verantworten. Der Angeklagte, Shnen ein Unfallzuschuß zusteht. Zwei Streitende. Dr. Karl Liebknecht Novelle vom 19. Juni 1906 dem Arbeitgeber eine Anzeigepflicht welcher bei einem hiesigen Schlächtermeister als Stutscher in Dienst über das Einkommen der von ihnen beschäftigten Arbeiter auf stand, fuhr am 13. Dezember b. J. in der sechsten Abendstunde den erlegt. Nach dem Gefeß hat der Arbeitgeber nur auf n- eibenweg entlang. Es herrschte sehr regnerisches Wetter und fragen im Einzelfall diese Denunziationspflicht auszu- der Straßendamm war äußerst schlüfrig, so daß der Angeklagte Marktballen- Direttion.( Großhandel.) Rindfleisch Ia 66-70 br. 100 Bid., üben. Eine Verordnung des Finanzministers vom 6. November hätte langsam fahren müssen, um sein Fuhrwert jeben Augenblid a 60-65, IIIa 56-59, Bullenfleisch Ia 64-68, IIa 54-62, Stithe, fett d. J. wollte diese Pflicht verallgemeinern. Im Abgeordnetenhause zum Stehen bringen zu fönnen. Er fuhr jedoch in rasendem 52-38, do. mager 42-50, Fresser 50-62, Bullen, dän. 0,00, do. holl. Stalbfleisch, Doppellender 105-130, taftiälber Ia 90-96, IIa wurde vom Abg. Sirich( 3.) Streichung dieser Abfäße 2 und 3 Tempo und richtete dadurch großes Unheil an. Der 12jährige des§ 23 beantragt. Gerade das Gegenteil wurde erzielt. Das Schüler Postel fuhr mit seinem Tjährigen Bruder einen fleinen 78-86, Ta 0,00, Stälber ger. gen. 55-69, bo. holl. 00-00, bär. 0,00. Hammelfleisch Mastlämmer 65-71, Ia 63-66, IIa 56-63, Schafe Abgeordnetenhaus, und am Sonnabend das Herrenhaus, hat statt Sanbragen den Weidenweg entlang. Die beiden Knaben hielten 53-58. Schweinefleisch 46-52. Rehbod, mit Abschus per Bib. 0,60-0,89. einer Aufhebung eine Verschärfung des§ 23 beschlossen, damit sich auf der rechten Seite des Fahrdammes und berfuchten, an IIa 0,40-0,60. Rothirsch , Abschuß 0,60. Damhirsch 0,00. Wildschweine 0,00. auch nicht ein Pfennig des Arbeitereinkommens unbesteuert bleibe. ber Borndorferstraße den Damm zu treuzen. In diesem Augenblick Frischlinge 0,00. Staninchen per Stüd 0,30-0,60. Sühner, alte, per Rachstehend geben wir den Wortlaut des§ 23 in seiner burch die tam der Angeflagte mit seinem Fuhrwert angefauft. Der junge. Stud 1,40-2,00, do. IIa 0,80-1,30, bo. junge 1,00-1,40. Zauben 0,50-0,70, tfaltenische 0,00. Enten per Stud 0,00, preußischen Gesetzgebungsfattoren beschlossenen Fassung wieder. wurde zu Boden geschleudert und beide Räder des mit girta 1,20-1,50. Eis per Stud 0,00, bito Hamburger ber Stüd 2,90 Die Neuerungen sind durch Fettbrud hervorgehoben: 40 Bentnern beladenen Wagens gingen über das unglüdliche Kind Jeder Besitzer eines bewohnten Grundstücs oder deffen Ver- hinweg. Die erlittenen Verlegungen hatten den sofortigen Zob bis 4,75. Gänse, Hamburger ber Pfund 1,05-1,23, bito Gis- St. 4,75-6,70. 8ander mittel 122, treter ist verpflichtet, der mit der Aufnahme des Personenstandes zur Folge. Die Fahrlässigkeit des Angeklagten wird von der bo. groß 0,00. Die Fahrlässigkeit des Angeklagten wird von der echte ber 100 Blund 95-120, do. matt 88. Schlete holl. 107, bo. groß 110-116, bo. 119-134. betrauten Behörde die auf dem Grundstücke vorhandenen Per- Anklagebehörde darin gefunden, daß er trok der schwierigen Ver- Hale, grof 109-119, do. flein 0,00, do. mittel 113-123, do. unfort. 90 fonen mit Namen, Berufs- oder Erwerbsart, Geburtsort, Ge- tehrsverhältnisse übermäßig schnell gefahren war. Der Staats- bis 115. Blogen 0,00, bo. ftumpf 0,00, bo. matt 0,00. Starpfen 20er 0,00. do. 25er 0,00. Biete 0,00. Aland 0,00. burtstag und Religionsbekenntnis für Arbeiter, Dienstboten und anwalt beantragte in Anbetracht, daß berartige rüdsichtslose bo. 40er 0,00, Rarauschen 76-86. Blei Gewerbegehülfen auch den Arbeitgeber und die Arbeitsstätte an- Rutscher eine große Gefahr für das Publikum bilden, eine Ge- Fische 35-70. Barje 96, bo. matt 0,00. Wels 0,00. Duappen 0,00. Amerikanischer Lachs Ia neuer sugeben. fängnisstrafe von einem Jahre. Die Straffammer erkannte auffiche 0,00. ber 100 Bfb. 110-130, bo. IIa nener 90-100, bo. IIla neuer 75. Die Haushaltungsvorstände haben den Sausbesitzern oder sechs Monate Gefängnis. Scelachs 20. Sprotten, Stieler, Ball 1,00-1,50, Danziger, Stifte 0,00. Seren Vertretern die erforderliche Auskunft über die zu ihrem Flundern, Kieler, Stiege Ia 3-5, bo. mittel per Stifte 2-3, Hamb . Sausstande gehörigen Personen einschließlich der Unter- und Sttege 4-6, balbe Siste 2,00. Badlinge, Kieler per Wall 2,00-2,50, Schlafstellenmieter zu erteilen. die böllig unblutig berlief, lag einer Anklage wegen Bebrohung Stralf. 2,00-2,50. Male, gros per Bfb. 1.10-1,50, mittelgroß 0,80-1,10, Elein zugrunde, die gestern den Invaliden Karl Shula bor 0,60-0,80. Beringe p. Sthod 5-9. Schellfische Stifte 3,00-4,00 ,, Stifte 2-2,50. das Schöffengericht Berlin- Mitte führte. Der Angeklagte ift Stabliau, geräuch. p. 100 Bfb. 20-25. Dorsch, Kiste 2,00-2,50. Sardellen, 1902er Verwalter einer modernen Mietstaserne in der Suffitenstraße, in per Anfer 95, 1904er 98, 1905er 85, 1906er 80. Schottische Voltheringe welcher nicht weniger als 163 einzelne Mietsparteien und ins 1905 0,00, largo 40-44, full. 38-40, med. 36-42, deutsche 37-44. Sardinen, rufs., daß Neunangen, Bratheringe, Büchse( 4 Liter) 1,50-1,75, gesamt etwa 600 Menschen wohnen. Die nicht ganz leichte Arbeit le maties, ber 11 20. 60-120. des Mietecintassierens sowie sonstige Unannehmlichkeiten, die dem Schodiak 11, fleine 5-6, Riesen- 14. Eler, Land-, per Schod 2,90-3,10. Butter Angeklagten infolge jener hohen Mieterzahl entstanden, haben bei per 100 jb. Ia 110--115, Ila 105-110, IIIa 100-104, abfallende 90-95. Gurten Schoo 4,50, Bieffergurten 4,50. ihm eine gewisse Nervosität zur Folge gehabt, welche ihn zu einer Sare Auseinandersetzung mit der Portierfrau verleitete. Die Tischler- per 100 Bjund magnum bonum 3,50-4,00, Dabersche 3,50-3,75, 3,50-3,75, Salatfartoffeln 0,00. Spinat frau Müller, welche bisher die Bortierstelle versehen hatte, follte ofe Karotten per 100 Pfund 0,00. Sellerie, am 1. April b.§. die Stellung verlassen. His ben Urheber ber per 100 und 4-7. d. Als Stefige, per Schod 10,00-25,00, do. pommerfche 0,00. Zwiebeln Kündigung betrachtete sie den Angeklagten und aus diesem Grunde große, ber 100 fund 0,00, bo. fleine 8,50-4,00. bo. Hieflge( Berl) Die Auskunftspflicht erftredt fich auf folgende Angaben: bestand zwischen beiden ein gespanntes Verhältnis. Als sich die M. 0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün, Schodbund 0,80-1,00. Sobirabi a) Bezeichnung der zur Zeit der Anfrage beschäftigten Ber- am 2. April ihre Invaliditätstarte von Schula abholen wollte, tam ber Schod 0,00. Rettig, bayr. per Schod 2,40-4,80. Mobrrüben per 100 Phund fonen nach Namen, Wohnort und Wohnung; eine Verpflichtung es zwischen ihnen zu einem Streit, der das ganze Haus alarmierte. 4,00-5,00. Teltower Rüben per 100 Bfb. 0,00. Weiße Rüben, große fleine 0,00. Rote Stüben 0,00. Blumenkohl, italienischer zur Angabe von Wohnort und Wohnung besteht jedoch nur, Plöblich lief die M. die Treppe herunter und erzählte noch ganz 0,00, Kohlrüben per Schod 2,00-3,00. Wirsingtohl soweit diese bem Arbeitgeber bekannt sind; erschreckt, Schuls habe ihr einen Revolver auf die Brust geseht unb per Storb 1,50-2,00. holländ., ber Schod 0,00. Rotkohl holländ. per Schod 20-30. b) das Einkommen, welches die zu a) bezeichneten Perfonen breimal geknipt", der Schuß sei jedoch nicht losgegangen. Sofort eiglohi, dan. per 100 Bid. 3,00-4,00. Rosenfohl per 100 fb. 0,00. feit bem 1. Januar des Auskunftsjahres oder seit dem späteren bewaffnete sich eine Anzahl Frauen mit allen möglichen Küchen Spruttoh! per 100 Bfund 8-10. Rhabarber 100 Bund 0,00, do. Beginn ihrer Beschäftigung bis zum 30. September desselben geräten und nahm auf der Treppe Aufstellung. Frau M. mit Bergedorfer per 100 Bumb 4,00-4,50. Morcheln per fb. 0,30-0,45. Jahres tatsächlich an barem Lohne ( Gehalt) und Naturalien aus einer Freundin läutete mutig nochmals an der Korridortür und Sandmorcheln per 100 Bib. 10,00. albmeister per Mandel 0,30-0,40. dem Arbeits- oder Dienstverhältnisse bezogen haben. Dem drohte, sie werde ihren Mann herbeiholen, der den G. fo ber- Habteschen per Schod 0,50-1,00. Salat per Schod 3,00-8,00. fonen, welche bei ihm schon in dem ganzen der Auskunft: tönnte". Plöglich erbröhnte aus der Wohnung des Angeklagten amerikanische in Gaff. 15,00-35,00, Stal, Stifte Ia 5,00-20,00, egtra 15,00 Arbeitgeber ist jedoch gestattet, statt deffen für diejenigen Ber- möbeln würbe, daß er seine Knochen einzeln nach Hause tragen Birnen, per 100 Bfb. hiesige 12-18, böhm. 0,00, ital. 0,00. epfel, per 100 Bib., biefige 8-20, Tiroler, Stifte 0,00, Calville, Stifte 60-70, erteilung unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahre beschäftigt heraus ein Schuß. Dieser hatte die Wirkung, daß die Frauen die bts 26,00. Zitronen, Meffina, 300 Stüd 8,00-11.00, 360 Stud waren, das in diesem Jahre tatsächlich bezogene Einkommen an Treppe herunterstürmten. Eine weitere unangenehme Wirkung 8.00-10,00, 200 Std 6,00-12,00. Apfelfinen, Jaffa , per stifte 0,00, Murcia zugeben. Naturalbezüge, insbesondere freie Wohnung oder freie hatte der Schuß, der aus einem Revolver mit einer Playpatrone 200 er Stifte 6-9, bo. 300 er 7-10, Balencia 420 er Siste 14-24,00, Station, find ohne Wertangabe namhaft zu machen. abgegeben war, für Schulz selbst in Form der jebigen Anklage bo. 714 er 18-24,00, Meffita, 100er 4-6,00, 150er 4,75-6, 16t er 8-18,00, Diese Pflicht liegt auch den gesetzlichen Vertretern nicht wegen Bebrohung. Vor Gericht behauptete der Angeflagte, er 200er 7,50-12, 800er 8-13, Blut 100er 7-8,00, bo. 150 er 7-9,00, 80 er physischer Personen ob." Die Neuerung des§ 23 ift eine der antifozialften die Arbeiter. babe, um die Frauen, die einen ungeheuren Lärm auf der Treppe 7,00-8,00, 200er 13-14. berursachten, au berscheuchen, auf seinem Korridor den Schreckflaffe schwer treffenden Vorschriften. Sie tritt 14 Tage nach dieser schuß abgegeben. Der Staatsanwalt hielt das Bergehen für straf. Publitation im Gesetzgebungsblatt in Kraft. Insbesondere Ber - würdig, da allerlei schwere Folgen daraus entstehen konnten, und heiratete werden durch das neue preußische Gesek empfindlich beantragte eine Gefängnisstrafe von 2 Wochen. Der Verteidiger getroffen. Und doch gibt es noch Arbeiter, die solchen Gefeßgebern hielt eine Bedrohung mit der Begehung von einem Verbrechen ihre Stimme bei der Wahl geben! Ein Gutes hat die Neuerung: teinesfalls für vorliegend, da es dem Angeklagten lediglich darauf fie ist geeignet, noch Bertrauensseligen das Reitmotiv der be- angekommen war, den Frauen burch einen Schreckschuß in die fizenden Klaffe erkennbar zu lassen: Flucht zu schlagen. Das Gericht erkannte wegen Bebrohung auf Freisprechung, hielt jedoch eine Nebertretung bes§ 367 bes Straf gesetzbuches( Schießens in der Nage bewohnter Gebäude), für vor liegend und erkannte auf eine Geldstrafe von 25 M.
teilen.
Arbeiter, Dienstboten und Gewerbegehülfen haben den Haushaltungsverständen oder deren Bertretern die erforderliche Auskunft über ihren Arbeitgeber und ihre Arbeitsstätte zu er Wer für die Zwecke feiner Haushaltung oder bei Ausübung feines Berufes oder Gewerbes andere Berfonen dauernd gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt, ist berpflichtet, über dieses Eintommen, sofern es den Betrag von jährlich 3000 Mart nicht übersteigt, dem Gemeinde-( Guts-) vorstande feiner gewerblichen Niederlaffung oder in Ermangelung einer solchen seines Wohnfißes auf deren Verlangen binnen einer Frist von mindestens
zwei Wochen Auskunft zu erteilen.
Wer ba hat, dem wird gegeben, und wer nicht hat, von bem wird man nehmen auch bas, was er hat."
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Angemeffener Blah" von Gendarmen und angebliche Beleidigung wurde vom Landgericht in Kassel am 11. b. Mis. nach zweitägiger Der praktische Arzt Reinhard Roerig II aus Bad Wildungen
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Eine eigenartige Anklage gelangte gestern vor dem Schöffen- läffiger Tötung zu brei Jahren Gefängnis und fünf Jahren Ehr Leibbinden, Geradehaltern, Spritzen Blumen- und Kranzbinderei ein Lager in Bruchbandagen, gericht Charlottenburg zur Verhandlung. Der Leiter einer Ber- verlust verurteilt. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Zuchthaus Suspensorien fowie sämtliche Artikel sammlung ist nach dem Bereinsgesetz berpflichtet, den zur Ueber- beantragt. Der Verurteilte hatte der in feinem Hause als zur Krankenpflege. Eigene Werkstatt. wachung erscheinenden Bolizeibeamten angemessene Plätze zuzu- Krankenschwester tätigen Käthe Meyer die Ehe versprochen, fie ge- Biejer. f. Drts- u. Sülfs- Krantentassen. Berlin C., weisen. Gegen diese Bestimmung sollte der Genosse Schloffer Gutt. fchwängert, ihr dann eine 50prozentige Chlorgintlösung beibier gefehlt haben, der gestern vor dem Schöffengericht Charlotten gebracht und durch zu starke Dosen Opium den Tod des 25jährigen 30. Linien- Straße 30. burg fich zu verantworten hatte. Am Abend des Wahltages fand Mädchens fahrlässig herbeigeführt.
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