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Grundfah umgestoßen, er will den Christen nicht einmal die das Beste zu liefern. Und somit mag bas Märchen von den Staatsanwalt mir burch feine umfassende Behandlung der Sa ingen zum Weinen laffen. Er veröffentlicht darauf emen von sprengenden Läufen von der Bildfläche verschwinden, es ist ein meine Aufgabe wesentlich erleichtert hat. Daß in der Löwe's einer Frau aus Hannover erhaltenen Brief, in dem diese ihm Märchen. Die Gewehre find friegstüchtig und brauchbar, es giebt Fabrit Unregelmäßigkeiten vorgekommen feien, ist angefid Ichreibt:" Ich bewundere Jhren Muth und Ihre Energie, mit deshalb keinen Betrug oder gar Landesverrath, der Angeklagte bes großen Betriebes nicht zu verwundern. Dazu hätte es feine dem Sie vorgehen, um die Pestbeule öffentlicher Schäden auf- hat verleumdet. extraen Beweisaufnahme bedurft. Ich bin der Ueberzeugung, ba zuftechen." Nun theilt die Frau mit, daß beim hannoverschen Ich fomme nun zu dem Vorwurf der Bestechung in betreff in jeder Fabrit, in der eine große Anzahl Arbeiter befchaft Regiment einem Soldaten wahrscheinlich bei dem Gebrauch eines der föniglichen Büchsenmacher. Der Angeklagte behauptet, daß werden, Unregelmäßigkeiten vorkommen. Der Vertreter der Nebe in eingehender Weise auf die in d Löwe'schen Gewehres durch das Platzen desselben ein Auge ab- diefelben Extra- Zahlungen von der Firma bekommen haben. Es fläger geht nun bie Löwe'sche Fabrik erhobenen geriffen worden ist. Was die Frau als wahrscheinlich bezeichnet, ist in dieser Beziehung etwas Straibares nicht erwiesen. Es Broschüre gegen ein und führt aus, daß diefelben nimmt der Angeklagte schon als wahr an. Und was stellte die fam eine Zeit, als die Lieferung drängte. Da hat denn der schuldigungen Die Annahme, daß einer d Sofort eingeleitete Untersuchung fest? Der betreffende Soldat hat Major Hannig den Büchsenmachern nicht nur gestattet, sondern keiner Weise erwiesen seien. durch unvorschriftmäßigen Gebrauch eine kleine unbedeutende Ver- fogar anempfohlen, ihre dienstfreie Zeit der Fabrit zur Verfügung Leiter der Fabrik von den Unregelmäßigkeiten in ihrer Fabr tegung am Auge erlitten. Der Angeklagte berief fich ferner auf das zu stellen. Hierfür haben die Büchsenmacher Entschädigung er- das geringste gewußt oder gar gebilligt haben, sei vollständ unzulässig. Es sei befundet worden, daß Arbeiter auf Be Zeugniß des Pferdebahnschaffners Richter, daß bei dem Lübbener halten, aber nichts weiter. Jäger- Bataillon auch eine Anzahl Gewehre geplatzt sind. Und was Wenn der Beuge Stangenberg Unrichtiges in die Bücher hat anlassung des Oberstlieutenants Kühne entlassen worden feie fagte uns der hier als Zeuge erschienene Pferdebahnschaffner eintragen laffen, wie er felbft zugiebt, so hat er der Firma gegen weil sie unordentliche Arbeit lieferten. Gs tommt hinzu, daß d Richter? Die Lowe'schen Gewehre waren im Gegentheil vor über falsch gehandelt und sich selbst einen Vortheil zuwenden Herren Militärbeamten hier erklärten: sowohl das Material züglich, aber die Brochüre Ahlwardt's habe geradezu demorali- wollen. Von einer Bestechung nach dieser Richtung hin ist gar auch die Ausführung der von der Löwe'schen Fabrit geliefert firend gewirkt, denn diejenigen Soldaten, die schlecht schoffen, be- feine Rede. Auch bei den übrigen Dingen, die der Angeklagte Gewehre waren untadelhaft gut, ja daß schon die ganze maj riefen fich auf die Broschüre mit der Behauptung, daß die Ge- vorgeführt hat, tann niemand von Bestechung reden, ganz ab- nelle Einrichtung den Lowe'schen Gewehren die Garantie wehre nichts taugen. Der Angeklagte behauptete ferner: bei der gefehen davon, daß Löwe und Kühne davon gar keine Ahnung gute friegsbrauchbare Gewehre bietet. Es ist ferner zu erwäge 1. Kompagnie des 8. Regiments seien von 100 Löwe'schen Ge- hatten, nicht nicht einmal von der furchtbaren" Thatsache, daß die ungeheuerlichste Beschuldigung auf Hoch- und Landesverra wehren 98 friegsunbrauchbar gewesen. Allein sowohl diese Be- daß einmal eine Schüffel mit al gegessen worden fich richtet gegen einen Offizier, der seine ganze Ehre darin fe Seiten Seiten des dafür zu sorgen, daß das Deutsche Reich das beste Gewe hauptung, als auch die, daß beim 52. Regiment 4-500 Gewehre ist. Auch in dieser Beziehung liegt auf friegsunbrauchbar geworden find, war unwahr. Festgestellt ist, Angeklagten eine gefliffentliche Uebertreibung und Unwahr- material erhielt. Ich will mich nicht mit der Behauptung Das sind die Vorwürfe des Hoch- und Landes- Angeklagten beschäftigen, daß die Herren Löwe und Kühne daß im Ganzen bei der deutschen Armee acht Löwe'sche Gewehre heit vor. Auftrage der Alliance israélite universelle friegsunbrauchba unbrauchbar geworden sind. Für die Preſſe im Auslande, die ſelbſt verraths, des Betrugez und der Bestechung der Broschüre ent- Gewehre geliefert haben, ich würde mich offen geftanden schämet aus diesen 8 Fällen Kapital fchlagen tönnte, weise ich darauf Beleidigungen, die in hin, daß die Herren militärischen Sachverständigen bekundet: halten sind, bedürfen weiter feines Wortes. Sie tragen die Ab- über eine folche Thorheit noch ein Wort zu verlieren. Der getlagte fagt in feiner Broschüre: ein schändlicheres Verbrech Das Plagen eines Gewehres fann aus den verschiedensten Ur- ficht der Beleidigung deutlich an der Stirn. fachen vorkommen. ohne daß das Gewehr die geringste Schuld Ich komme hiernach zu dem Resultat, daß der Angeklagte ist noch niemals begangen worden, ich bemerke: ein fchrecklicher baran trägt. Plagen der Gewehre kommt überall vor, bei allen schuldig ist der Verleumdung, der wiederholten Beleidigung im Gedanke ist noch niemals in einer menschlichen Bruft erfo Truppentheilen und in allen Ländern. Der Angeklagte stellt im Sinne des§ 186 und der wiederholten Beleidigung im Sinne worden. Es ist geradezu unerhört, daß man zwei Söhnen weiteren die Behauptung auf, bei einem fächsischen Landwehr des§ 185, begangen durch 3 selbständige Handlungen, theilweise Waterlandes die Absicht zutraut, bas Vaterland wehrlos P es dem Feinde preiszugeben. Regiment seien bei einer zwölftägigen Uebung 150 Gewehre ge- in ideeller Konkurrenz. erhobene Widerklage fann um Angeklagten plagt. 150, Die Der Angeklagte nimmt für fich den Schuh des§ 193 in Der Angeklagte behauptet schlankweg 150, Untersuchung ergiebt ergiebt aber, daß im ganzen fünfzehn Anspruch, ich bin aber nicht in der Lage, ihm denselben zuzu weniger in Betracht kommen, da einmal die Beleidigungen, Gewehre einer fleinen Reparatur bedurft haben. Auch billigen. Der Angeklagte ist eifriger Agitator einer Partei. Jeder in dem ruhigen Briefe des Herrn Löwe enthalten fein fol in diesem Falle ist durch das sächsische Kriegsministerium Partei und auch der antisemitischen Partei muß das Recht zu doch mit den Beleidigungen des Angeklagten absolut teinen festgestellt, daß bei den 15 Fällen, denen der Angeklagte willkür gesprochen werden, öffentliche Mißstände zur Sprache zu bringen, gleich aushalten, im übrigen die Broschüre nicht als sofortig lich eine Null angehängt hat, es sich um Fälle handelt, die zu kritisiren und zu tadeln, aber jeder Parteibestrebung darf da Crividerung auf den Brief angesehen werden kann. Der B überall bei Militärübungen vorkommen. Nun hat der An- bei nicht die eine Grundlage verlassen: Die Grundlage der treter der Nebenkläger bemerkt im weiteren, daß der Angeklag getlagte auch in der mündlichen Verhandlung neue Fälle auf- Wahrheit und Wahrhaftigkeit. Mit gefehlichen Mitteln und wider besseres Wissen gehandelt habe, daß er die Beamten geführt. Er hat u. A. gesagt, daß ein Regimentskommandeur mit politischem Ernst muß gekämpft werden! Gine Partei das Baterland in der öffentlichen Meinung herabgefest ba dem Kriegsminister die gesammten Löwe'schen Gewehre zur Ver- bestrebung, die auf Uebertreibung und Unwahrheit fußt, fann Der Angeklagte behauptet: er habe aus Patriotismus fügung gestellt hat. Der Angeklagte in auch einmal Soldat den Schuß des§ 198 nicht mehr für sich in An- denn er sei bemüht gewesen, das Material zunächst der Behör unterbreiten, Allein ea erscheine Solche Mitglieder einer Partei können zu nicht glau gewesen und müßte doch einen Schimmer von Ahnung baben, spruch nehmen. daß wenn der Polizeipräsident oder das Strie wie es beim Militär zugeht, und daß ein Regiments: derselben nur schaden anstatt zu nutzen. Ohne auf den An- baft, Kommandeur nicht die Gewehre zur Verfügung stellen fann, wie geflagten zu exemplifiziren, kann ich nur sagen: Politische minifterium zugefagt hätte, der Sache nachzuforschen, Denn mit dem Result man etwa dem Weinhändler Weine zur Verfügung stellt. Aber Standalmacher, denen nur darum zu thun ist, Aufsehen zu er- Broschüre nicht erschienen wäre, er hat dieselbe Behauptung auch in einer Rede in Zwickau unter regen, werden ihrer Partei mehr schaden, als nußen, und sie der Untersuchung wäre der Angeflagte faum einverstanden großem Jubel wiederholt. Und unter den vielen Zuhörern dort werden ein Krebsschaden der Partei werden. Von Interesse für wesen. Das beweise ja auch der Umstand, daß der Angeklag werden doch wohl auch alte Soldaten sich befunden haben, aber mich war es, als ich neulich in einem antisemitischen Blatte las, troy aller Gutachten und Zeugnisse in dieser Verhandlun teiner hat ben Muth gehabt, aufzutreten und daß der Angeklagte ein Krebsschaden für die antisemitische Partei troydem alle seine Behauptungen aufrecht erhalten habe. Ju dem Manne zu sagen: Herr, das ist einfach nicht sei. Ich muß dem Recht geben, denn ich fann nichts anders rath Gerth schließt mit dem Bemerken, daß er es nicht für fei wahr! Das ist bei uns nicht möglich! Was dann fagen: wer mit ungefeßlichen Mitteln operirt, fann nicht den Aufgabe halte, über das Strafmaß zu sprechen. Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Mundel: Die weiteren Behauptungen über die den Herren Jansen und Schutz des Gefeßes für sich in Anspruch nehmen. Zu Gunsten Thormälen und der Bintgraff'schen Expedition gelieferten des Angeklagten spricht die Thatsache, daß im Löwe'schen Herren Nebentläger haben feinerlei persönliches Intereffe schlechten Gewehre betrifft, so haben wir ja gesehen, wie es Fabritbetriebe wirklich verschiedene Unregelmäßigkeiten vor dieser Berhandlung. Wir sind deshalb dem Herrn Staatsan Damit steht. Es erübrigt sich jedes Wort dazu. Dann gekommen und daß er die Thatsachen von Arbeitern empfangen sehr dankbar, daß er uns unfere Aufgabe fehr erleichtert ist der Angeklagte mit einem großen Koup gekommen und hat hat, die ihm theilweise in der harmlosesten Weise angelogen Es entsteht für mich zunächst die Frage, ob der Angeklagte hier eine zahl von Tofumenten überreicht, die ihn entlasten haben. Das ist aber auch alles, was zu seinen Gunsten spricht. die Wahrheit seiner Behauptungen geglaubt hat. Ich muß d follten. Ich hatte einen Blick in diese Schriftstücke geworfen Im Uebrigen fann das, was der Angeklagte über Entstehung absolut verneinen und stimme dem Herrn Staatsanwalt bei, und da ich die verblüffende Thatsache sah, daß es sich wirklich und Beröffentlichung der Broschüre gesagt hat, ihn nicht in dem Angeklagten der§ 193 nicht zur Seite steht. Daß die Broschüre um amtliche Schriftstücke handelte, habe ich es für meine Pflicht milderem Lichte erscheinen lassen. Wenn es ihm darauf an- gutem Glauben geschrieben worden ist, fann ich einem Ma Das beste Result gehollen, für diesen Theil den Antrag auf Ausschluß der gekommen wäre, in hochpatriotischem Gefühl das Baterland vor wie dem Rettor Ahlwardt , nicht glauben. Oeffentlichkeit zu stellen. Daraus sind dann in der Presse des Gefahren zu bewahren, so wäre es ja überaus einfach ge- das die Broschüre geliefert, war diese Verhandlung. Es if a In- und Auslandes die unsinnigsten und unrichtigsten Schlüsse wesen, die Schrift dem Kriegsminister mittels eingeschriebenen nicht anzunehmen, daß der Angeklagte durch seine, die Aylwar gezogen worden und namentlich im Auslande hat diese That Briefes zuzustellen. Die Ueberreichung der Schrift an den Polizei- fchen Beugen, fich habe täuschen lassen. Eigenthümlicher Weise fu fache großes Erstaunen hervorgerufen. Mir liegen hier präsidenten fonnte nicht eine Strafanzeige im strafprozessualen fich der Angeklagte ausschließlich entlassene Arbeiter auf, be beispielen eise französische Presstimmen vor, welche fagen: Sinne darstellen, denn der Polizeipräsident mußte auf den ersten er eidesstattliche Versicherungen abnahm, allein die Verlesung Seht, da habt ihr ja einen deutschen Panama Skandal Blick fehen, daß es sich um eine Agitationsschrift ersten Ranges felben hat ergeben, daß diese sämmtlich von Ahlwardt f stilisirt waren. Ja, man sucht nicht blos entlassene Arbeiter und ihr seht, wie schlecht die deutsche Heeresverwaltung dasteht. handelte. Und was hat sich ergeben, als die Sache nochmals in der Deffent- Es werden in der Broschüre die schwersten Vorwürfe gegen und nimmt diesen unter Geldversprechungen eidesstattliche lichkeit verhandelt wurde? Nicht 3! gar Nichts! Der Mann, eine Reihe achtbarer Personen erhoben, gegen einen ebrenhaften sicherungen ab, es bilden sich sogar Komitees und es findet der dem Angeklagten die gestohlenen Schriftstücke zugestellt hat, Offizier, der mit Ghren aus der Armee geschieden ist, ferner auch sofort eine Druckerei. Der Angeklagte begnügt sich hat demselben den denkbar schlechtesten Dienst geleistet. Was hat gegen eine Reihe der achtbarsten Militärbeamten. Ich hebe nicht mit der Veröffentlichung der eidesstattlichen Versicherung fich herausgestellt? Bon etwa 900 Gewehren sind nach einer hervor, daß der Angeklagte seine Vorwürfe erhoben hat, obwohl er stellt sogar die Behauptung auf: Herr Löwe habe von Landwehrübung etwa 500 reparaturbedürftig gewesen. Wenn er sich sagen mußte, daß sie geeignet sind, Privatvermögen Alliance israélite universelle den Auftrag erhalten, man blos Zahlen ansieht, mag dies ja auffällig erscheinen; jeder und öffentliches Vermögen in empfindlicher Weise zu schädigen. deutsche Armee wehrlos zu machen. Ich will nicht befireit auch die allerminimalsten Dinge nicht durchgehen. Die That- feine Handlungsweise arg schädigte. Der deutsche Handel hat geglaubt hat. Ich erinnere mich hierbei an das Dichterwo aber, der Soldat gewesen ist, weiß, daß nach solchen Uebungen Er mußte sich sagen, daß er auch das öffentliche Interesse durch daß der Angeklagte an diese furchtbare Schlechtigkeit wirkli sache, daß 69 Klammern defekt waren, hat zu Recherchen Ber- gleichfalls durch die Broschüren schmere Schädigungen erlitten, Du gleichst den Geist, den Du begreifft." Wer mit den be anlaffung gegeben und es hat sich gezeigt, daß bei vier hierher denn die Broschüren sind bis in die fernsten Länder gedrungen und fien Dingen des Vaterlandes Geschäfte zu machen sucht, der tr überfandten Rammern Spuren äußerer Gewalt sichtbar waren. Das Ansehen des deutschen Landes hat gelitten, bis die amtliche anderen ähnliche Schlechtigkeiten zu. Allein alle an si anbig Gs läßt sich ja tenken, daß bei dieser Berhehung auch die Land- Erklärung die Unwahrheit dieser Anschuldigungen flar legte. Menschen, die noch Ehre haben, müssen sich sagen: wer wehrleute ergriffen sein tönnen, daß durch solche Schantschrift Die schwerste Schädigung aber ist die Schädigung des Anderartige ungeheuerliche That einem anständigen Menschen auch die Lisziplin gefährdet wird und daß es danach wobl sehens unserer Heeresverwaltung und der militäri- traut, dessen Verstand kann nicht in Ordnung sein. Der nicht undentbar ist, daß die Kammern gewaltsam ab- fchen Disziplin. In bezug auf das Anfehen unferer Heere@ ver getlagte ist nun nach Kräften bemüht gewesen, Beweise bafür geschlagen worden seien. Herr Barella freilich schiebt maltung fäme nur das Ausland in betracht, denn bei uns hat die erbringen, daß bei verschiedenen Truppentheilen Löwe'sche bie hatfache auf zu sprödes Material und da ist doch Seeres verwaltung durch die Schmähschrift keinen Schaden gelitten. wehre geplant feien. In der zehntägigen Verhandlung i hervorzuheben, daß die fraglichen Gewehre die Nummern daß aber die Disziplin Schaden genommen, das hat uns hier lebiglich bewiesen worden, daß bei einigen Gewehren Schönbe bis zu 30 000 tragen und daß nach der Befundung des Majors schon ein einfacher Eisenbahnkutscher erzählt, dafür spricht die febler entdeckt worden seien. Ich bestreite auch, bas ber Hannig in der ersten Zeit trotz des größten Gifers und der gewaltsame Beschädigung der Kammertheile. Der eklatantefte geklagte dem Märtyrer spielen wollte. Der Angeklagte behaupt mieden werden konnten. Ein verständnißvolles Publikum wird es gewagt hat, Urfunden zu stehlen und dem Angeklagten in als Märtyrer bezeichnet, ist es gewöhnlich nicht. Wer selbst denkbar größten Pflichttreue nicht immer gleich alle Zehler ver: Beweis dafür ist aber die Thatsache, daß eine Militärperson es dies allerdings in seiner Broschüre, allein derjenige, der fich felb als selbstverständlich finden, daß bei so großer Bahl von Gebie Hand zu spielen. Er hat dem Angeklagten den denkbar edles Intereffe hat, von dem ist es erklärlich, daß er anderen i wehren Reparaturen nothwendig werden. Der ganze Vorgang schlechtesten Dienst geleistet, denn er hat ihm nichts genugt, traut, er habe sich bestechen lassen, um das Vaterland wehrlo hat, wie gesagt, im Auslande die wahnwißigsten Gerüchte ge- abfolut nichts bewiesen, aber gezeigt, wie weit die durch machen. Ich muß offen gestehen, wenn ich die Gefahr für zeitigt. So sollen angeblich fünf Obersten berichtet haben, die Schandschrift des Angeilagten erzeugte Demoralisation schon liegend erachtete, daß wir auf dem Lege der ſittenlosen leumdungssucht in diefer Weise weiter fortschreiten tönnten, daß die Löwe'schen Waffen nicht brauchbar sind, die ver- gebiehen ist. Am ersten Tage dieser Verhandlung habe ich es für eine wäre ich genöthigt, im Reichstage zu beantragen, daß eine nommenen Generäle sollen durch hundertsechsundvierzig Zeugen" des Meineids überführt worden sein und was solchen blödsinnigen willkommene Gelegenheit erklärt, durch öffentliche Verhandlung Ahlwardt in das deutsche Strafgefehbuch aufgenommen werd Zeugs mehr ist. Was die auswärtige Presse an diesen Vorgang dem Vaterlande und dem Auslande zu zeigen, wie wenig wahr Man muß schließlich gegen Leute Schuh finden, für die die der Inhalt der Broschüre ist. Die öffentliche Veranderer absolut werthlos ist, es liegt dies im Intereffe jeb 3 getnüpft hat, ist also absolut unfinnig. Ich komme jest zu den positiven Beweisstücken, aus denen handlung war von Nuzen, denn es hat sich heraus- ständigen Menschen. Der Angeklagte ift soweit gegangen, su sich ergiebt, daß die Behauptungen des Angeklagten unwahr sind. gestellt, daß es ein Märchen, eine unwahrheit ist, was daß, wie das Ausland feinen Ravachol, so habe Deutschland Lo Da haben wir zunächst die vorgenommenen Broben. Es steht der Angeklagte von der Kriegsunbrauchbarkeit unserer Waffen Kühne. Der Vergleich ist großartig. An Ravachol erinnert etwas g allerdings fest, daß nicht sämmtliche 425 000 Gewehre geprobt worden gefagt hat. Klar liegt vor aller Augen: Unsere anderes, denn er untergräbt den Glauben an die Autoritat find, aber sollen wir denn erst einen Krieg abwarten, um dies thun zu Waffe ist gut und wird sich auch im Kriege als wie es fein Sozialdemokrat fertig friegte, und bei ben So es einmal darauf an demokraten ist doch noch ein idealer Zug vorhanden. Der fönnen? Eine große Azahl von Gewehren st herausgegriffen gut bewähren, wenn worden und damit wurden in der ausgiebigsten Weise kommen sollte. Wenn der Angeklagte in fleinlicher Furcht geklagte ruft direkt die Arbeiter heran, um sie aufzuwiegeln geg Broben Der Untersuchungsrichter ver Gefahren und Niederlagen sieht, so antworte ich ihm im Gegen ihre Arbeitgeber, er versteht sie mit Geld, er machi angestellt, hat Er thut noch mehr. schiedene Gewehre herausgreifen lassen, es wurden damit theil: fester, als der Angetlagte es wähnt, steht Disziplin im Heere locker. bis zu fünfhundert Schuß abgegeben, ohne daß eins das Gefüge unseres Reiches und das Haus meiner Ansicht schändet eine solche Brüschüre den deutsch und das alles thut der Herr als Arie der Gewehre reparaturbedürftig geworden wäre. Ferner sind im unseres Serrschers! Auftrage des Kriegsminifteriums 5000 Löwe'sche Gewehre ge Ich beantrage gegen den Angeklagten 1 Jahr 6 Monate Wenn das arische Eigenart wäre, dann thut man gut, fic probt worden, zugleich mit 5000 Gewehren aus der Spandauer Gefängniß, Bublifationsbefugniß für die Nebenklager, die erinnern, daß wir zu dem andern Zweige der Indogerman Jabrit. Es hat sich herausgesiellt, daß sämmtliche Löwe'sche Gebeleidigten Büchsenmacher ze. wehre noch intakt geblieben waren. Gleiche Erfahrungen hat bas Sächische Kriegsministerium mit dem Löwe'schen Gewehre gemacht. Die Trefficherheit desselben ist dieselbe, wie bei den ihm sogleich das Wort zu gestalten. Der Präsident bemerkt je Gewehren aus den Königl. Wertstätten, und das Sächsische doch, daß die Straf- Prozeßordnung vorschreibe, daß nach dem Kriegsministerium zieht das Löwe'sche Gewehr noch seines besseren Staatsanwalt die Nebenklager bezw. deren Vertreter zum Worte Aussehens vor. Ich komme nun zu den Gutochten der hier fommen müssen. Es erhält alsdann das Wort der Vertreter der Nebenkläger, vernommenen militärischen Sad, verständigen. Tasselbe lautet übereinstimmend tahin, daß bas Löwe'sche Gewehr Jufligrath Gerth: Wir, die Vertreter der Siebentläger, haben beruht, mit Vaterlandsliebe und dergleichen drapirt in jeder Hinsicht den Anforderungen entspricht, welche an ein uns im Einverständniß mit unseren Mandanten die größte Re fo ist das etwas, was mehr als unangenehm brauchbares, friegstüchtiges Gewehr zu stellen sind. Ich muß nun serve auferlegt. Wir sind während der ganzen Verhandlung nicht Exoriare aliquis nostris ex ossibus ultor!" Das ist das an dieser Stelle mein tieffes Bedauern darüber aus fprechen über mit einem einzigen Antrage aut getreten. Stachdem die Staats- der Broschüre. Der Aliquis ist bereits gefunden, vielleicht die Behandlung, welche diese Sachverständigen seitens des Verbehörde die Sache in die Hand genommen hatte, war diese unsere wortet ihm der Gerichtshof mit einem anderen lateinischen theidigers erfahren haben. Es ging sogar so weit, daß der Ver- Refervirtheit von selbst geboten. Allein da die Stunde der welches beginnt quousque tandem". Ich denke, der Spr theidiger einen ter Herren Eachverständigen beanfianden wollte, Entscheidung gekommen, die Stunde, in der der Spruch des Gerichtshofes wird so ausfallen, das recht lange Zeit bevor er über deffen Beziehungen zum Judenthum Erkundigungen des Richters entscheiden wird, halten wir es für unsere geht, ehe der Angeklagte wieder in die Lage fomunt, ähnli eingezogen habe. Diese Angriffe prallen ab an der Ehre bes Aufgabe, zu sprechen und die ungeheuerlichen Beschuldigungen Broschüren in die Welt zu setzen. Der Borsigende macht den Angeklagten darauf aufmertfa ganzen Offizierſtandes. Ich erkläre serner, daß kein Schimmer des Angeklagten, die derfelbe gegen die Herren Löme und Kühne

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Namen

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gehören, den man den Namen Arier nicht giebt, welchen Nam Der Angeklagte bittet, da er feinen Bertheidiger habe, daß er mit feinen Jdeen Heldenthum und Poesie in Deutschla

man vielmehr den östlichen Völtern zuertheilt. Der Mann

wieder herstellen will. Das Heldenthum haben wir gesehen, Gott schüße Deutschland Poesie sind seine Broschüren. solchen Gaben! Gröbere, schwerere Kränk ngen der Ehre, bunden mit traurigeren Folgen lassen sich faum wenn das was auf den Und

bente

niedrigsten Motiv

des Verdachts an den Herren Löwe und Kühne haften geblieben erhoben, zurückzuweisen. Ich kann mich um so fürzer fassen und daß der Gerichtshof möglicher Weise auch in dem Falle, ist. Sie sind vom besten Willen beseelt gewesen, nach Kräften mit um so größerer Ruhe sprechen, nachdem der Herr Erste wegen Beleidigung wider befferes wiffen(§ 187) angellag

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