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DK Generalversmnmlung möge beschließen:Der V.-V. möge sich mit den Gewerkschaften in Verbindung setzen, damit letztere bei den Gewerkschaftsmitgliedern dahin wirken, daß diese, falls sie sich der Abftinenzbewegung anschließen wollen, Mit- alieder des D. A.-A.-B. werden. Ebenfalls möge die General- kommission der Gewerkschaften dahin wirken, daß in der Ge- Werkschaftspresse aufklärende Artikel über die schädlichen Wir- kungen des Alkohols mehr als bisher gebrach! werden." »Der D. A.-A.-B. möge auf die Konsumvereine der Ar- beiterschaft einwirken, damit zu ermäßigten Preisen alkoholfteie Getränke als Verkaufsartikel eingeführt werden." Das Bundesorgan soll, wie bisher, alle 14 Tage erscheinen. Die Generalversammlung wolle die Herausgabe eines Flugblattes veranlassen, welches sich mit derNeutralität" der bürgerlichen Abstinenzorganisationen beschäftigt. Diese» Flug- , blatt ist den Ortsgruppen und Einzelmitgliedern zur Agitation gratis zu liefern." Das Gehalt des Bundesborsitzenden wird auf LlXX) Mk. be- messen; außerdem trägt der Bund die Hälfte des Beitrages zur Unterstützungsvereinigung des VereinsArbeiterpresse". Das Statut soll am 1. Juli 1907 in Kraft treten. Zum Bundesvorsitzenden wird N e u m a n n-Hamburg, zum Hauptkassierer Zänker-Altona, zum Redakteur Davidsohn- Berlin, zum Vorsitzenden des Ausschusses K l a w i t t e r-Bremen und zum Vorsitzenden der Prehkommission Katzenstein-Berlin wiedergewählt. Mit einem Hoch auf die internationale Arbeiter« und die internationale Arbeiterabstinentenbewegung wird die Generalver- sammlung geschlossen. t Der Prozeß Poplau. Die Verhandlung des Prozesses gegen Herrn Oskar Pöplau, den früheren Geheimen Sekretariatsassistenten bei der Kolonial- abteiluna des Auswärtigen Amtes, hat am Freitag von neuem begonnen. Pöplau ist angeklagt des Vergehens gegen den.Arnimparagraphen" jz 3S3.A. des Strafgesetzbuches), der so lautet:Ein Beamter im Dienst des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches, welcher die Amtsverschwiegenheit da- durch verletzt, daß er ihm amtlich anvertraute oder zugängliche Schriftstücke oder eine ihm von seinem Vorgesetzten erteilte An- Weisung oder deren Inhalt anderen widerrechtlich mitteilt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bis zu KOOO Mark bestraft". Diese Anklage gegen P. ist das Er» gebnis der Untersuchung gegen Beamte der Kolonialverwaltung, die im Fahre 1S06 eingeleitet wurde, nachdem wieder einmal etliche die Kolonialverwaltung kompromittierende Skandale an die Oeffentlichkeit gelangt waren. Im Februar 1907 hatte der Prozeß nach mehrtägiger Dauer vor Schluß der Beweis- aufnähme abgebrochen und auf unbestimmte Zeit vertagt werden müssen, weil P. erkrankte und verhandlungZunfähig wurde. Die erneute Verhandlung vor der dritten Strafkammer des Landgerichts I findet wieder unter dem Vorsitz des Landgerichts- direktorS L a n g n e r statt, die Anklage wird vertreten durch den Staatsanwalt Lindow  , dem Angenagten steht der Rechtsanwalt Bertram als Verteidiger zur Seite. Als Zeugen find, wie im Februar, ein rundes Dutzend Beamte der Kolonialver- w a l t u n g geladen; auch der Reichstagsabgeordnete Erzberger  , der damals eine so wenig beneidenswerte Rolle spielte, ist wieder da. Es fehlt dagegen wieder der vielgenannte Geheimsekretär Schneider. Er befindet sich noch immer in einer Nervenheil- anstalt bei Eberswalde   und hat ein ärztliches Zeugnis eingesandt, das ihm attestiert, eS sei ihm noch unmöglich, vor Gericht zu er- scheinen. Anwesend ist auch der vom Angeklagten geladene Oberst- leutnant Qu ade, der sich mit seiner Schutztruppenuniform stilvoll in den Rahmen dieses Prozesses einfügt. Andere Zeugen, deren Vernehmung Pöplau gleichfalls fordert, sind erst zu Sonnabend geladen worden, darunter Erbprinz zu Hohenlohe- Langenburg  , der frischbackene Staatssekretär Dernburg  , der Reichs- kanzler Fürst Bülow  , der Abgeordnete Müller-Sagan usw. Am Freitag wurden alle Zeugen zunächst wieder entlassen, weil voraus- zusehen war. daß das Verhör des Angeklagten diesen Tag ganz in Anspruch nehmen würde. Pöplau und sein Verteidiger wollten auf das wichtige Zeugnis des Sekretärs Schneider nicht verzichten; da- her beschloß das Gericht, den Kreisarzt für Eberswalde   telegraphisch aufzufordern, Schneider daraufhin zu untersuchen, ob er vcrnehmungs- sähig ist und ob er an Gerichtsstelle oder nur kommissarisch in der Heilanstalt vernommen werden kann. Die Vernehmung PöplauS mußte ganz von vorn be- ginnen und griff wieder bis auf die Vorgeschichte seines StreiteS mit der Kolonialverwaltung zurück. Die Abwehr eines ihm persönlich zugefügten Unrechtes war der Ausgangspunkt gewesen, aber die weitere EntWickelung der Streit- fache harte dann dazu geführt, daß er ein wenig in die dunklen Winkel der Kolonialabteilung hineinleuchtete. 1893 war er zur Kolonialabteilung übergetreten, und 1898 wurde er endgültig übernommen. Damals wurden ihm bezüglich seiner Stellung und seines Gehaltes Zusicherungen gemacht, die nachher durch eine im Jahre 1900 beschlossene allgemeine Neuregelung annuMert wurden. P. sah sich venachteMgt und wehrte sich; das« selbe taten einige andere Beamte, die in gleicher Lage wie er waren. Als alle Eingaben nichts nutzten, klagte P. schließlich gegen den Reichsfiskus auf Er- süllung jener Zusicherungen oder Ersatz des Schadens. In der Klagebeantwortung bestritt man ihm die Berechtigung seiner Ansprüche. Da berief P. sich auf ein Rechts- g u t a ch t e n des Justitiars Geheimrat von FrantziuS, das seiner Meinung nach ihm günstig war. Der verklagte FiskuS kannte dieses Gutachten, er hatte es selber eingefordert. Es war aber geheim angeblich s o geheim, daß P. es nicht mal in seinem Prozeß gegen den Fiskus verwerten durfte, weil es ja da- durch an die Oeffentlichkeit gelangen mußte. Er hätte, so sagt er, nichts davon erfahren, wenn ihm nicht ein freundlicher Anonymus eine Abschrift davon hätte aus seinen Schreibtisch fliegen lassen. P. machte Gebrauch von dem Rechtsgutachten und mußte es zu diesem Zweck selbstverständlich seinem Prozeßvertteter mitteilen. Seine Klage wurde abgewiesen, weil hier der Rechtsweg überhaupt unzulässig sei. Jetzt wurde aber der Spieß umgedreht und gegen ihn selber gerichtet. Man beschuldigte ihn, er sei auf unrechtmäßige Weise in den Besitz der Abschrist gelangt. Für die Verletzung der Amtsverschwiegenheit, deren er sich dadurch schuldig ge- macht haben sollte, daß er das Gutachten an seinen Prozeßvertreter weitergab, wurde er disziplinarisch mit einer Geldstrafe belegt. Hinterher wurde ein Verfahren auf Zwangspensionierung eingeleitet und schließlich wurde sogar mit einem Disziplinarverfahren gegen ihn vorgegangen, das zur Dienstentlassung führte. Die Preisgabe des angeblich geheim zu haltenden Gutachtens bildet auch den ersten Teil der An- klage. P. macht geltend, daß e r an das betteffende Schriftstück gerade deshalb niemals herankonnte, weil es zu seinen eigenen Personalakten gehörte, dre natürlich ihm selber nicht zugänglich waren. Bereits von Ende 1902 ab habe er keinen Dienst mehr getan, aber noch nachher feien ihm verschiedene amtliche Schriftstücke in Abschrift anonym zugestellt worden. Das wußte man übrigens in der Kolonialabteilung, darum wurden noch nach 1902 in wiederholten Verfügungen ihm Schweigegebote diktiert. P. steht auf dem Standpunkts daß diese Schweigegebote durchaus unberechtigt waren. Er hat das Material, das ihm so zugegangen war, später dem Abgeordneten Erzberger   mitgeteilt, der sich mit ihm in Ver- bindung gesetzt hatte. Hierher gehört der zweite Fall des Bruches der Amtsverschwiegenheit, der dem Angeklagten vorgeworfen wird: die Mitteilung von Aktenstücken über den Hauptmann Kannenberg, der zu drei Jahren Gefängnis und Dienst entlassung verurteilt worden war, aber hinterher dennoch eine Pension erhielt. ES handelt sich um ein bezügliche? Schreiben des Oberkommandos der Schutzttuppe, das beim Militär kabinett anfragte, ob über Kannenberg dem Reichstage Aus- kunft gegeben werden dürfe, ferner um die zusttmmende Antwort des Militärkabinetts, weiter um die Verfügung des Reichs- kanzlerS, daß nach einer Kabinettsorder KannenbergS Besttafung an seinen PensionSansprüchen nichts ändern solle. Diese Angelegenheit war von Pöplau dienstlich bearbeitet worden, und dre An- klage wirft ihm vor, daß er auch hier Abschristen aus den ihm zugänglichen Akten genommen habe. P. behauptet, auch hier sei ihm Abschrist anonym zugegangen. UebrigenS babe im Reichstag auf Anfrage Bebels, welche Strafe denn dem Kannenberg schließlich für seine Vergehen zudiktiert worden sei, der Kolonialdirektor Stübcl Auskunft gegeben; da könne also nicht mehr von Geheimhaltung die Rede sein. Allerdings habe Stübel damals über jene Pensionierung, die er, Pöplau, für ungesetzlich gehalten habe, geschwiegen. Dre Vernehmung des Angeklagten wurde hier abgebrochen. In der Sonnabendsitzung soll zunächst das Verhör über den dritten zur Anklage stehenden Fall, die Angelegenheit Kiem, erledigt werden und dann die Zeugenvernehmung beginnen. Hus der Partei. Der erste Kongreß der japanischen Sozialisten. Aus den erst jetzt eintreffenden letzten Nummern desHeimin Shimboun"(den letzten Nummern vor seiner Unterdrückung) geht hervor, daß Ende Februar in Tokio   der erste Nationalkongreß unserer japanischen Genossen stattgefunden hat. Bis dahin waren nur kleinere Konferenzen abgehalten worden. Der Kongreß war von zirka 70 Delegierten aus allen Teilen des Reiches beschickt. Die Hauptfrage bildete die Festlegung der in Zukunft zu befolgenden Taktik der Partei. Nach langer und eingehender Diskussion fand die nachfolgende Prinzipienerklärung, vorgelegt vom Parteivorstand, Annahme: Die japanische sozialistische Partei strebt die Beseitigung des gegenwärtigen ökonomischen Systems an, eines Systems, das Armut und Elend im Gefolge hat, und sie ist der Auffassung, daß der gesamte Nationalreichtum in die Hände des Volkes gehört. Indem wir uns diese Prinzipien zu eigen machen, stellen wir uns auf den Boden folgender Erklärung: Wir werden alles tun, um die Arbeiterklasse zu erwecken. aufzuklären und zu organisieren. Wir protestieren mit Entrüstung gegen die Politik der Unterdrückung, wie sie die Regierung gegenüber den 7000 streikenden Bergleuten von Ashio angewendet hat. Wir bekunden engste Solidarität und Sympathie mit der revolutionär-sozialistischen Bewegung der ganzen Welt." Freigestellt wurde den Parteimitgliedern die Teilnahme an der antimilitaristischen und der atheistischen Bewegung. Die Frage der Beteiligung an den Wahlen rief eine sehr heftige Debatte hervor. Der Genosse T a z a i sprach sich für die Beteiligung an den Wahlen aus; es sei dies die beste Taktik. Gegen diese Anschauung wendete sich der Genosse Kotoku mit großer Energie. Das in Japan   bestehende Wahlgesetz erkennt unter 18 Millionen erwachsener Männer nur 300 000 Wahlberechtigte an. Bei einem solchen Wahlrecht, so erklärte Kotoku, sei eine Beteiligung der Sozialisten ganz ausgeschlossen. Das Proletariat müsse sich zunächst durch direkte Aktion, Demonstrationen usw. ein freies Wahlrecht erkämpfen. Hierauf wurde eine Resolution des Partei- Vorstandes, wonach die Beteiligung an den Wahlen dem persönlichen Ermessen jedes einzelnen Parteigenossen überlassen bleibt, mit 28 Stimmen angenommen; für die Auffassung Kotokus(strengste Wahlenthaltung) erklärten sich 22, während für Tazai(obligatorische Beteiligung) nur 2 stimmten. Als Delegierter zum Stuttgarter  Kongreß wurde Dr. Tokijiro Kato gewählt. Die Antwort der Regierung auf die Beschlüsse de» Kongresses ließ nicht lange auf sich warten. DerHeimin Shimboun", der in seiner neuen Form erst kurze Zeit bestand, wurde nach dem Kongreß noch mehr drangsaliert, als vorher. Das Blatt wurde in kurzer Zeit viermal konfisziert und unter Anklage gestellt wegen der Kongretzberichte sowie wegen einiger Artikel, in denen Beleidigungen der Regierung und Gefährdung der öffentlichen Ordnung erblickt wurden. Zwei Redakteure des Blattes, die Genossen Nishikawa und Vamaguchi, wurden zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Schließlich wurde auch das Blatt unterdrückt. Trotz aller dieser Schikanen und Verfolgungen, denen die japanischen Sozialisten aus- gesetzt sind, blicken sie durchaus hoffnungsfreudig in die Zukunft und über kurz oder lang werden sie auch wieder über ein neues Kampfesorgan verfügen. Ei» Jubilar. Am Donnerstag, den 23. Mai hat zu L i n d e n im Ruhrrevier der Genosse H. K ä m p ch e n, der Bergarbeiterpoet, dessen kampsftische und tiefempfundene Lieder auch über den Kreis seiner Kameraden hinausgelangen und gewürdigt sind, seinen 8 0. Geburtstag gefeiert. DasVolksblatt" für Bochum  beglückwünscht den Jubilar und schildert seinen Lebensgang: Kämpchen  , der einer Bergarbeiterfamilie entstammt, wurde am 23. Mai 1847 zu Altendorf   a. d. Ruhr geboren. Schon früh» zeitig mußte der hochaufgeschossene Knabe zur Grube gehen. In dem jungen Bergknappen entwickelte sich früh der Sinn für Poesie, der besonders durch das schöne romantische Ruhrtal ge- pflegt wurde, das damals noch in seinen jungfräulichen Reizen, mit seinen alten Bergruinen und ausgedehnten Waldungen das Auge entzückte. In manchen herrlichen Gesängen, die von Freund und Feind ungeteilte Anerkennung gefunden haben, hat er die teure Heimat besungen. Aber nicht allein der schönen Heimat galt sein Sang, er hat auch den Drang und die Not des BergarbeiterdaseinS in so treffenden Farben gemalt, wie das bisher noch keinem Menschen gelungen ist. Und wer konnte es auch besser als er, der von der Pike auf das Bergmanns- leben gekostet hatte. Wie oft hat er im Kreise der Kameraden dem sehnsüchtigen Wunsche Ausdruck gegeben, daß doch einmal auch für den gedrückten Bergmannsstand die Morgenröte einer besseren Zeit anbrechen möge. Der Wunsch sollte durch den 89 er Bergarbeiterstreik, in dem wir ihn als Delegierten von Zeche Hasenwinkel sehen, in Erfüllung gehen. DaS Kapital rächte sich auch an ihm er wurde aufs Pflaster geworfen. Aber wenn jemals das Goethesche Wort von dem Teil der Kraft, der nur das Böse will und stets das Gute schafft, an- gebracht war, so hier. Hätte ihn das Kapital nicht aus der Arbeit hinausgeworfen, er wäre so lange zum verderben- bringenden Schacht gewandert, bis er aufgebraucht war. So aber hat er sich mit einer kläglichen Rente und dem kleinen Ertrage seiner poetischen Arbeiten durchgehungert. Heute geht es ihm etwa» besser, vor der äußersten Not ist er gefeit. Seine Kameraden von ganz Deutschland   und darüber hinaus, die sich so oft an seinen aufmunternden Liedern erfteut haben,. grüßen ihn am heutigen Tage zu seinem 80 jährigen GeburtS«. tage....." Die deutsche Arbeiterschaft wird sich den Glückwünschen des Bochumer   Parteiblattes aus vollem Herzen anschließen. Heinrich Kämpchen   ist einer von denen, auf die sie mit berechtigtem Stolz blicken kann ein Zeuge der geistigen Kräfte, die im Proletariat stecken und die nur auf die Gelegenheit warten, um sich zu ent- falten. Wir hoffen, daß der Jubilar dem reichen Schatze seiner Lieder, mit denen er uns erfteut und erhoben hat, noch manche neue Gabe anfügen wird. Personalien. Genosse Eugen Kirchpfening, Redakteur der Schwäbischen Volkszeitung" in Augsburg  , übernimmt ab 1. Juli dieses Jahres die Redaktton der.Bergischen Arbeiter« stimme' in Solingen  . Sonder-ingebot! Kaufhaus Bernhard Cohn an der Schulstraße 153 Müllerstraße 153 an der Schulstraße Um mit den bedeutenden Vorräten in den nachstehenden Artikeln schnell zu räumen, offerieren Weiße Batist-Taschentücher« englischem Batist mit umtierter Seiden-Kante 1 9(1 und Holüsaum..»»»»), Dtzd. M. Weiße Blusen aus Seiden- Batist mit Stickerei-Einsatz, Wert bis M. 4.80, durchweg 1.95 Weiße Blusen ans Seiden-Batist m. Valen- Q__ cienne n. 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