„DK Generalversmnmlung möge beschließen:„Der V.-V.möge sich mit den Gewerkschaften in Verbindung setzen, damitletztere bei den Gewerkschaftsmitgliedern dahin wirken, daß diese,falls sie sich der Abftinenzbewegung anschließen wollen, Mit-alieder des D. A.-A.-B. werden. Ebenfalls möge die General-kommission der Gewerkschaften dahin wirken, daß in der Ge-Werkschaftspresse aufklärende Artikel über die schädlichen Wir-kungen des Alkohols mehr als bisher gebrach! werden."»Der D. A.-A.-B. möge auf die Konsumvereine der Ar-beiterschaft einwirken, damit zu ermäßigten Preisen alkoholfteieGetränke als Verkaufsartikel eingeführt werden."Das Bundesorgan soll, wie bisher, alle 14 Tage erscheinen.„Die Generalversammlung wolle die Herausgabe einesFlugblattes veranlassen, welches sich mit der„Neutralität" derbürgerlichen Abstinenzorganisationen beschäftigt. Diese» Flug-, blatt ist den Ortsgruppen und Einzelmitgliedern zur Agitationgratis zu liefern."Das Gehalt des Bundesborsitzenden wird auf LlXX) Mk. be-messen; außerdem trägt der Bund die Hälfte des Beitrages zurUnterstützungsvereinigung des Vereins„Arbeiterpresse".Das Statut soll am 1. Juli 1907 in Kraft treten.Zum Bundesvorsitzenden wird N e u m a n n-Hamburg, zumHauptkassierer Zänker-Altona, zum Redakteur Davidsohn-Berlin, zum Vorsitzenden des Ausschusses K l a w i t t e r-Bremenund zum Vorsitzenden der Prehkommission Katzenstein-Berlinwiedergewählt.Mit einem Hoch auf die internationale Arbeiter« und dieinternationale Arbeiterabstinentenbewegung wird die Generalver-sammlung geschlossen. tDer Prozeß Poplau.Die Verhandlung des Prozesses gegen Herrn Oskar Pöplau,den früheren Geheimen Sekretariatsassistenten bei der Kolonial-abteiluna des Auswärtigen Amtes, hat am Freitagvon neuem begonnen. Pöplau ist angeklagt des Vergehens gegenden.Arnimparagraphen" jz 3S3.A. des Strafgesetzbuches), der solautet:„Ein Beamter im Dienst des Auswärtigen Amtes desDeutschen Reiches, welcher die Amtsverschwiegenheit da-durch verletzt, daß er ihm amtlich anvertraute oder zugänglicheSchriftstücke oder eine ihm von seinem Vorgesetzten erteilte An-Weisung oder deren Inhalt anderen widerrechtlich mitteilt,wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerereStrafe verwirkt ist, mit Gefängnis oder mit Geldstrafe biszu KOOO Mark bestraft". Diese Anklage gegen P. ist das Er»gebnis der Untersuchung gegen Beamte der Kolonialverwaltung,die im Fahre 1S06 eingeleitet wurde, nachdem wieder einmaletliche die Kolonialverwaltung kompromittierendeSkandale an die Oeffentlichkeit gelangt waren. Im Februar 1907hatte der Prozeß nach mehrtägiger Dauer vor Schluß der Beweis-aufnähme abgebrochen und auf unbestimmte Zeit vertagt werdenmüssen, weil P. erkrankte und verhandlungZunfähig wurde.Die erneute Verhandlung vor der dritten Strafkammerdes Landgerichts I findet wieder unter dem Vorsitz des Landgerichts-direktorS L a n g n e r statt, die Anklage wird vertreten durch denStaatsanwalt Lindow, dem Angenagten steht der RechtsanwaltBertram als Verteidiger zur Seite. Als Zeugen find, wie imFebruar, ein rundes Dutzend Beamte der Kolonialver-w a l t u n g geladen; auch der Reichstagsabgeordnete Erzberger,der damals eine so wenig beneidenswerte Rolle spielte, ist wiederda. Es fehlt dagegen wieder der vielgenannte GeheimsekretärSchneider. Er befindet sich noch immer in einer Nervenheil-anstalt bei Eberswalde und hat ein ärztliches Zeugnis eingesandt,das ihm attestiert, eS sei ihm noch unmöglich, vor Gericht zu er-scheinen. Anwesend ist auch der vom Angeklagten geladene Oberst-leutnant Qu ade, der sich mit seiner Schutztruppenuniformstilvoll in den Rahmen dieses Prozesses einfügt. AndereZeugen, deren Vernehmung Pöplau gleichfalls fordert, sinderst zu Sonnabend geladen worden, darunter Erbprinz zu Hohenlohe-Langenburg, der frischbackene Staatssekretär Dernburg, der Reichs-kanzler Fürst Bülow, der Abgeordnete Müller-Sagan usw. AmFreitag wurden alle Zeugen zunächst wieder entlassen, weil voraus-zusehen war. daß das Verhör des Angeklagten diesen Tag ganz inAnspruch nehmen würde. Pöplau und sein Verteidiger wollten aufdas wichtige Zeugnis des Sekretärs Schneider nicht verzichten; da-her beschloß das Gericht, den Kreisarzt für Eberswalde telegraphischaufzufordern, Schneider daraufhin zu untersuchen, ob er vcrnehmungs-sähig ist und ob er an Gerichtsstelle oder nur kommissarisch in derHeilanstalt vernommen werden kann.Die Vernehmung PöplauS mußte ganz von vorn be-ginnen und griff wieder bis auf die Vorgeschichte seinesStreiteS mit der Kolonialverwaltung zurück. Die Abwehreines ihm persönlich zugefügten Unrechtes war derAusgangspunkt gewesen, aber die weitere EntWickelung der Streit-fache harte dann dazu geführt, daß er ein wenig in die dunklenWinkel der Kolonialabteilung hineinleuchtete.1893 war er zur Kolonialabteilung übergetreten, und 1898 wurdeer endgültig übernommen. Damals wurden ihm bezüglich seinerStellung und seines Gehaltes Zusicherungen gemacht, die nachherdurch eine im Jahre 1900 beschlossene allgemeine NeuregelungannuMert wurden. P. sah sich venachteMgt und wehrte sich; das«selbe taten einige andere Beamte, die in gleicher Lagewie er waren. Als alle Eingaben nichts nutzten,klagte P. schließlich gegen den Reichsfiskus auf Er-süllung jener Zusicherungen oder Ersatz des Schadens. Inder Klagebeantwortung bestritt man ihm die Berechtigungseiner Ansprüche. Da berief P. sich auf ein Rechts-g u t a ch t e n des Justitiars Geheimrat von FrantziuS, das— seiner Meinung nach— ihm günstig war. Der verklagte FiskuSkannte dieses Gutachten, er hatte es selber eingefordert. Es waraber geheim— angeblich s o geheim, daß P. es nicht mal inseinem Prozeß gegen den Fiskus verwerten durfte, weil es ja da-durch an die Oeffentlichkeit gelangen mußte. Er hätte, so sagt er,nichts davon erfahren, wenn ihm nicht ein freundlicher Anonymuseine Abschrift davon hätte aus seinen Schreibtisch fliegen lassen.P. machte Gebrauch von dem Rechtsgutachten und mußte es zudiesem Zweck selbstverständlich seinem Prozeßvertteter mitteilen.Seine Klage wurde abgewiesen, weil hier der Rechtsweg überhauptunzulässig sei. Jetzt wurde aber der Spieß umgedreht und gegen ihnselber gerichtet. Man beschuldigte ihn, er sei auf unrechtmäßige Weisein den Besitz der Abschrist gelangt. Für die Verletzung derAmtsverschwiegenheit, deren er sich dadurch schuldig ge-macht haben sollte, daß er das Gutachten an seinen Prozeßvertreterweitergab, wurde er disziplinarisch mit einer Geldstrafe belegt.Hinterher wurde ein Verfahren auf Zwangspensionierung eingeleitetund schließlich wurde sogar mit einem Disziplinarverfahren gegenihn vorgegangen, das zur Dienstentlassung führte.Die Preisgabe des angeblich geheim zuhaltenden Gutachtens bildet auch den ersten Teil der An-klage. P. macht geltend, daß e r an das betteffende Schriftstückgerade deshalb niemals herankonnte, weil es zu seinen eigenenPersonalakten gehörte, dre natürlich ihm selber nicht zugänglichwaren. Bereits von Ende 1902 ab habe er keinen Dienstmehr getan, aber noch nachher feien ihm verschiedene amtlicheSchriftstücke in Abschrift anonym zugestellt worden. Daswußte man übrigens in der Kolonialabteilung, darum wurden nochnach 1902 in wiederholten Verfügungen ihm Schweigegebote diktiert.P. steht auf dem Standpunkts daß diese Schweigegebote durchausunberechtigt waren.Er hat das Material, das ihm so zugegangen war, später demAbgeordneten Erzberger mitgeteilt, der sich mit ihm in Ver-bindung gesetzt hatte. Hierher gehört der zweite Fall des Bruchesder Amtsverschwiegenheit, der dem Angeklagten vorgeworfen wird:die Mitteilung von Aktenstücken über den HauptmannKannenberg, der zu drei Jahren Gefängnis und Dienstentlassung verurteilt worden war, aber hinterher dennoch einePension erhielt. ES handelt sich um ein bezügliche? Schreibendes Oberkommandos der Schutzttuppe, das beim Militärkabinett anfragte, ob über Kannenberg dem Reichstage Aus-kunft gegeben werden dürfe, ferner um die zusttmmendeAntwort des Militärkabinetts, weiter um die Verfügung des Reichs-kanzlerS, daß nach einer Kabinettsorder KannenbergS Besttafung anseinen PensionSansprüchen nichts ändern solle. Diese Angelegenheitwar von Pöplau dienstlich bearbeitet worden, und dre An-klage wirft ihm vor, daß er auch hier Abschristen aus den ihmzugänglichen Akten genommen habe. P. behauptet, auch hiersei ihm Abschrist anonym zugegangen. UebrigenS babeim Reichstag auf Anfrage Bebels, welche Strafe denn demKannenberg schließlich für seine Vergehen zudiktiert worden sei, derKolonialdirektor Stübcl Auskunft gegeben; da könne also nicht mehrvon Geheimhaltung die Rede sein. Allerdings habe Stübel damalsüber jene Pensionierung, die er, Pöplau, für ungesetzlich gehaltenhabe, geschwiegen.Dre Vernehmung des Angeklagten wurde hier abgebrochen. Inder Sonnabendsitzung soll zunächst das Verhör über den drittenzur Anklage stehenden Fall, die Angelegenheit Kiem, erledigt werdenund dann die Zeugenvernehmung beginnen.Hus der Partei.Der erste Kongreß der japanischen Sozialisten.Aus den erst jetzt eintreffenden letzten Nummern des„HeiminShimboun"(den letzten Nummern vor seiner Unterdrückung) gehthervor, daß Ende Februar in Tokio der erste Nationalkongreßunserer japanischen Genossen stattgefunden hat. Bis dahin warennur kleinere Konferenzen abgehalten worden. Der Kongreß warvon zirka 70 Delegierten aus allen Teilen des Reiches beschickt. DieHauptfrage bildete die Festlegung der in Zukunft zu befolgendenTaktik der Partei. Nach langer und eingehender Diskussion fanddie nachfolgende Prinzipienerklärung, vorgelegt vom Parteivorstand,Annahme:„Die japanische sozialistische Partei strebt die Beseitigungdes gegenwärtigen ökonomischen Systems an, eines Systems, dasArmut und Elend im Gefolge hat, und sie ist der Auffassung, daßder gesamte Nationalreichtum in die Hände des Volkes gehört.Indem wir uns diese Prinzipien zu eigen machen, stellen wir unsauf den Boden folgender Erklärung:Wir werden alles tun, um die Arbeiterklasse zu erwecken.aufzuklären und zu organisieren.Wir protestieren mit Entrüstung gegen die Politik derUnterdrückung, wie sie die Regierung gegenüber den 7000streikenden Bergleuten von Ashio angewendet hat. �Wir bekunden engste Solidarität und Sympathie mit derrevolutionär-sozialistischen Bewegung der ganzen Welt."Freigestellt wurde den Parteimitgliedern die Teilnahme ander antimilitaristischen und der atheistischen Bewegung.Die Frage der Beteiligung an den Wahlen rief eine sehrheftige Debatte hervor. Der Genosse T a z a i sprach sich für dieBeteiligung an den Wahlen aus; es sei dies die beste Taktik.Gegen diese Anschauung wendete sich der Genosse Kotoku mitgroßer Energie. Das in Japan bestehende Wahlgesetz erkennt unter18 Millionen erwachsener Männer nur 300 000 Wahlberechtigte an.Bei einem solchen Wahlrecht, so erklärte Kotoku, sei eine Beteiligungder Sozialisten ganz ausgeschlossen. Das Proletariat müsse sichzunächst durch direkte Aktion, Demonstrationen usw. ein freiesWahlrecht erkämpfen. Hierauf wurde eine Resolution des Partei-Vorstandes, wonach die Beteiligung an den Wahlen dem persönlichenErmessen jedes einzelnen Parteigenossen überlassen bleibt, mit28 Stimmen angenommen; für die Auffassung Kotokus(strengsteWahlenthaltung) erklärten sich 22, während für Tazai(obligatorischeBeteiligung) nur 2 stimmten.— Als Delegierter zum StuttgarterKongreß wurde Dr. Tokijiro Kato gewählt.Die Antwort der Regierung auf die Beschlüsse de» Kongressesließ nicht lange auf sich warten. Der„Heimin Shimboun", der inseiner neuen Form erst kurze Zeit bestand, wurde nach dem Kongreßnoch mehr drangsaliert, als vorher. Das Blatt wurde in kurzerZeit viermal konfisziert und unter Anklage gestellt wegen derKongretzberichte sowie wegen einiger Artikel, in denen Beleidigungender Regierung und Gefährdung der öffentlichen Ordnung erblicktwurden. Zwei Redakteure des Blattes, die Genossen Nishikawa undVamaguchi, wurden zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt.Schließlich wurde auch das Blatt unterdrückt. Trotz aller dieserSchikanen und Verfolgungen, denen die japanischen Sozialisten aus-gesetzt sind, blicken sie durchaus hoffnungsfreudig in die Zukunftund über kurz oder lang werden sie auch wieder über ein neuesKampfesorgan verfügen.—Ei» Jubilar. Am Donnerstag, den 23. Mai hat zu L i n d e nim Ruhrrevier der Genosse H. K ä m p ch e n, der Bergarbeiterpoet,dessen kampsftische und tiefempfundene Lieder auch über denKreis seiner Kameraden hinausgelangen und gewürdigt sind, seinen8 0. Geburtstag gefeiert. Das„Volksblatt" für Bochumbeglückwünscht den Jubilar und schildert seinen Lebensgang:„Kämpchen, der einer Bergarbeiterfamilie entstammt, wurdeam 23. Mai 1847 zu Altendorf a. d. Ruhr geboren. Schon früh»zeitig mußte der hochaufgeschossene Knabe zur Grube gehen.In dem jungen Bergknappen entwickelte sich früh der Sinn fürPoesie, der besonders durch das schöne romantische Ruhrtal ge-pflegt wurde, das damals noch in seinen jungfräulichen Reizen,mit seinen alten Bergruinen und ausgedehnten Waldungendas Auge entzückte. In manchen herrlichen Gesängen, die vonFreund und Feind ungeteilte Anerkennung gefunden haben,hat er die teure Heimat besungen. Aber nicht allein der schönenHeimat galt sein Sang, er hat auch den Drang und die Notdes BergarbeiterdaseinS in so treffenden Farben gemalt, wiedas bisher noch keinem Menschen gelungen ist. Und wer konntees auch besser als er, der von der Pike auf das Bergmanns-leben gekostet hatte. Wie oft hat er im Kreise der Kameradendem sehnsüchtigen Wunsche Ausdruck gegeben, daß doch einmalauch für den gedrückten Bergmannsstand die Morgenröte einerbesseren Zeit anbrechen möge. Der Wunsch sollte durch den89 er Bergarbeiterstreik, in dem wir ihn als Delegierten vonZeche Hasenwinkel sehen, in Erfüllung gehen. DaS Kapitalrächte sich auch an ihm— er wurde aufs Pflaster geworfen.Aber wenn jemals das Goethesche Wort von dem Teil derKraft, der nur das Böse will und stets das Gute schafft, an-gebracht war, so hier. Hätte ihn das Kapital nicht aus derArbeit hinausgeworfen, er wäre so lange zum verderben-bringenden Schacht gewandert, bis er aufgebraucht war. Soaber hat er sich mit einer kläglichen Rente und dem kleinenErtrage seiner poetischen Arbeiten durchgehungert. Heute gehtes ihm etwa» besser, vor der äußersten Not ist er gefeit. SeineKameraden von ganz Deutschland und darüber hinaus, diesich so oft an seinen aufmunternden Liedern erfteut haben,.grüßen ihn am heutigen Tage zu seinem 80 jährigen GeburtS«.tage....."Die deutsche Arbeiterschaft wird sich den Glückwünschen desBochumer Parteiblattes aus vollem Herzen anschließen. HeinrichKämpchen ist einer von denen, auf die sie mit berechtigtem Stolzblicken kann— ein Zeuge der geistigen Kräfte, die im Proletariatstecken und die nur auf die Gelegenheit warten, um sich zu ent-falten. Wir hoffen, daß der Jubilar dem reichen Schatze seinerLieder, mit denen er uns erfteut und erhoben hat, noch mancheneue Gabe anfügen wird.Personalien. Genosse Eugen Kirchpfening, Redakteur der„Schwäbischen Volkszeitung" in Augsburg, übernimmt ab 1. Julidieses Jahres die Redaktton der.Bergischen Arbeiter«stimme' in Solingen.Sonder-ingebot!Kaufhaus Bernhard Cohnan der Schulstraße153 Müllerstraße 153an der SchulstraßeUm mit den bedeutenden Vorräten in den nachstehenden Artikeln schnell zu räumen, offerierenWeiße Batist-Taschentücher«englischem Batist mit umtierter Seiden-Kante 1 9(1und Holüsaum..»»»»), Dtzd. M.Weiße Blusen aus Seiden- Batist mitStickerei-Einsatz, Wert bis M. 4.80, durchweg1.95Weiße Blusen ans Seiden-Batist m. Valen- Q__cienne n. Stickerei-Einsata in entzückender S| RrjVerarbeitung, Wert bis M. 9.00, durchwegKnaben-Waschanzüge» oiion mög- aliehen Fassons, in guten Stoffen und bester 7 HSVerarbeitung, weit unter Preis, durchweg M.Kinder-Kleidchen in jedem Geschmack II 79und unübertroffener Auswahl, Gr. 45—55 cm, II—*t—-anvon M.Weiße Batist-Taschentücher mit A fiflHohlsaum Dtzd. M. 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