Also am Diontag werden die Forderungen auf allen Bauten p borgelegt. Wo fie nicht durch Unterschrift anerkannt werden, darf bom Dienstag früh ab tefire Hand mehr gerührt werden. Beweisen Sie, Kollegen, daß in den acht Jahren, wo Sie nicht gestreift haben, Ihr Kampfesinut nicht erlosdjen ist, sondern daß Sie gewohnt sind, im Kampfe Ihren Mann zu Vehen, bis fere gerechte Sache zu unseren Gunjten erledigt ist.( Lebhafter Beifall.)
Nachdem zwei Redner im Shine des Referenten gesprochen und niemand die Atsisht belundet hatte, gegenteilige Meinungen zu äußern, wurde ein Schlußantrag angenommen. Die Abstimmung über die Forderungen und deren Durchfegung mittels Streifs ergab die einstimmige Annahme derselben.
Mit einem begeisternden Hoch auf den Verband und das Gelingen der Bewegung schloß die imposante Bersammlung.
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am Dienstag, den 28. Mai, zivede Durchführung der gestellten Forderungen in den Ausstand treten. Alle diejenigen Kollegen, welche am Dienstag, den 28. Mai oder später zu den neuen Bedingungen in Arbeit treten, haben außer dem ftatutarisch festgefegten Beitrag an die Organisation pro Tag eine Ertramarfe bon 50 Pf., für Buber 60 Pf., in die zu diesem Bwvede ausgestellte Arbeitsberechtigungsfarte zu fleben. Dieselben Bestimmungen treffen auch für die bei Kanalisationsarbeiten usw. beschäftigten Kollegen zu. Ueberall da, wo die Arbeit zu den neuen Bedin gungen aufgenommen werden soll, ist dem Arbeitgeber ein gebrudter Tarifvertrag mit den Forderungen vorzulegen. Derselbe ist, mit der Unterschrift resp. Stempel des Arbeitgebers aweds Anerkennung der Forderungen versehen, der Organisationsleitung bezw. Kontrollstelle sofort zu übermitteln. Die gebrudten Formulare find von jeder Stontrollstelle sowie im Burcau, Steinstr. 38, zu beziehen."
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Schöneberg , Schönholz, Steglit , Stralan, Südende, Tempelhof , Treptow , Weißensee, Westend , Zehlendorf.
leberstunden und Sonntagsarbeit sind zu vermeiden. Wenn dringende Arbeiten, wie Reparatur- und Installationsarbeiten in Theatern, Fabrifen usw. ieberstunden bedingen, so sind dies selben von 5½ 1hr abends ab mit 15 Pf. Lohnzuschlag zu entschädigen. Erfordert eine Arbeit voraussichtlich für eine längere Dauer die Ueberschreitung der jeweiligen Arbeitszeit, so ist die Arbeit in zwei Schichten einzuteilen, deren jede 8% Stunden nicht überschreiten darf. Die Stunden der Nachtschichten sowie Sonntagsarbeit werden den Ueberstunden gleichbezahlt.
Die Bestimmungen über die Beschaffenheit der Baubuden und Aborte, Größe derfelben usw. werden von den Vertragsfontrahenten in dem Umfange anerkannt, wie diefelben im alten Bertrage festgelegt waren.
Nach einer furgen Diskussion, in der mancherlei fleine Bedenten laut wurden, nahm die Versammlung die Vorschläge der Leitung mit allen gegen acht Stimmen an.
Die gentralorganisierten Bimmerer beschlossen gestern in einer Mitgliederversammlung der Zahlstelle Berlin und Umgegend über die Vorlegung der reduzierten Forderungen. Der Eine außerordentliche Generalversammlung Riesensaal der Brauerei Friedrichshain" vermochte die Massen der des Vereins der Zimmerer Berlins und Um- Die Regelung der Unterstüßungsfrage stand herbeiftrömenden Mitglieder nicht zu fassen; viele fanden feinen gend, die Sonntag in den Germaniajälen stattfand, nahm den dann zur Beratung. Sewekom stellte den Antrag, daß die vers Einlaß mehr, nachdem die Polizei das Lotal abgesperrt hatte. Das Bericht über die Aussperrung im Baugewerbe entgegen und be- heirateten Kollegen, die mehr als 16 Wochen organisiert sind, 12 Referat hielt itt. Der Vorschlag, daß andern Tages bei den schloß über die weiteren Schritte zur Lohnbewegung. Der Referent Mart pro Woche erhalten sollen und für jedes Kind 1 M.; dieUnternehmern, die die vorzulegenden Forderungen nicht bewilligen, Theodor Fischer gab einen kurzen Ueberblick über die bis- jenigen, die weniger als 16 Wochen organisiert sind und die Undie Arbeit niedergelegt werden soll, wurde mit lebhaftem Beifall herige Entwickelung der Bewegung im Baugewerbe und berichtete verheirateten sollen 9 M. pro Woche erhalten. Für die ersten drei aufgenommen; die Herabsehung der Forderungen auf 8% stündige über den Stand der Aussperrung, der sich nicht wesentlich verändert Tage wird keine Unterstützung gezahlt. An alle Kollegen, besonders Arbeitszeit und 80 Pf. Stundenlohn rief zum Teil starken Wider hat. Im Verein der Zimmerer find 655 Mitglieder ausgesperrt, an die Unverheirateten, wird das Ersuchen gerichtet, nach Möglich= spruch hervor. Nach lebhafter Debatte erklärte sich die Versamm- streikend oder arbeitslos; im Zentralverband 1181. Beschäftigt teit Berlin zu verlassen. In der Diskussion wurde vielfach der lung mit den Borschlägen einverstanden.- Die Aussperrung hatte sich auch nach der gestrigen Kontrolle waren in Groß- Berlin mehr als 6500 Bimmerer, abgesehen von den Wunsch geäußert, daß eine höhere Unterstützung gezahlt werden Die Aussperrung hatte sich auch nach der gestrigen Kontrolle über 500, die in Fabriken oder auf anderen Arbeitsplätzen tätig möge, aber die gemachten Vorschläge wurden schließlich angenom nicht wesentlich verändert. Es melbeten sich in den 27 Stontrollnicht wesentlich verändert. Es meldeten sich in den 27 Kontroll- sind, welche für die Aussperrung nicht in Betracht kommen. Ebenso men. Ebenso erklärte sich die Versammlung damit einverstanden, stellen des Zimmererverbandes 1347 ausgesperrte, streitende oder flau wie mit der Zahl der Ausgesperrten sieht es bekanntlich mit daß die arbeitenden Kollegen 50 Pf. pro Tag bei einem Wochenarbeitslose Mitglieder. der Zahl der daran beteiligten Unternehmer aus, bon denen der verdienst bis 30 M. als Extrabeitrag entrichten. Bei mehr als größte Teil nur 1 oder 2 Mann entlassen hat, während es nur 30. M. Berdienst beträgt der Beitrag 75 Pf. pro Tag. Die erste haben. Sehr bekannte Firmen, Mitglieder des Verbandes der Bau- nummern statt; das Krankenkassenbuch ist zur Kontrolle mitzueinige wenige sind, die alle ihre Zimmerergesellen ausgesperrt Auszahlung der Unterstüßung findet am Freitag nach den Kartengeschäfte oder des Verbandes der Zimmerermeister, haben den Be- bringen. schluß ihrer Organisation mißachtet und nicht ausgesperrt, und manche fuchten ihn dadurch zu umgehen, daß sie biele Gefellen zu Bostengesellen machten. Gerade im Zimmererberuf zeigt es sich besonders deutlich, daß das, was die bürgerliche Bresse über den Umfang der Aussperrung berichtet, feineswegs zutrifft.
Alle in den Ausstand tretenden Mitglieder, die in der Provina organisiert sind, haben sich in den Berliner Kontrollstellen eine Streiflegitimation ausstellen zu lassen und melden sich dann im Streiflegitimation ausstellen zu lassen und melden sich dann im Bureau, Engel- Ufer 15, damit hierauf mit der Gröffnung von Kontrollstellen in der Proving begonnen werden kann.
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Der Redner teilte jodann mit, daß die Vorstände der sieben an der Bewegung beteiligten Organisationen zu der Ueberzeugung gekommen sind, daß es nun zwedmäßig ist, den Arbeitgebern von Anfang dieser Woche ab reduzierte Forderungen vorzulegen. hervor. Ein Teil der Anwesenden war entschieden gegen jede Herabsehung der Forderungen. Nachdem jedoch der Redner klargelegt hatte, daß wenn auch die zu 96 Prog. organisierten Bimmerer Groß- Berlins wohl instande wären, ihre alten Forderungen durch zusetzen, doch im Interesse der Einheitlichkeit der Bewe gung in allen drei Berufsgruppen die vorgeschlagene Reduzierung empfehlenswert erscheine, fand sich nach gründlicher Aussprache eine Mehrheit für die Vorschläge. Es wurde folgende Resolution angenommen:
Der Zentralverband ber baugewerblichen Sülfsarbeiter beschäftigte sich am Montagabend bei Freher ( Stellers Festsale) in einer außerordentlichen Generalversammlung mit dem Stande der Aussperrung. Behrendt Hamburg referierte vor einer überfüllten Versammlung; Saal und Galerien waren dicht besetzt. Der Redner fritisierte eingangs seiner Rede das Verhalten ber bürgerlichen Bresse und führte die zuleßt er mittelten Zahlen über den Umfang der Aussperrung an. Etwa Diese Worte riefen heftigen Widerspruch in der Versammlung 12 000 Mann find insgesamt ausgesperrt. Von den Bauhülfsarbeitern arbeiteten am Montag noch 4663 auf 1050 Arbeitspläßen. Nur mit fchiverem Herzen, so erklärte Behrendt, fei die Organisationsleitung der Bauhülfsarbeiter mit den neu eingereichten Forderungen einverstanden gewesen, aber nach Lage der Dinge hätte man zustimmen müssen, um mit den Berufsgenossen im Bauhandwerke Hand in Hand zu gehen. In der Dis fuffion gab sich eine starke Unzufriedenheit fund, daß bei dem geringen Lohn, den die Bauhülfearbeiter erhalten, nur 5 Bf. pro Stunde Zuschlag gefordert werden sollten und 8% Stunden ein Arbeitstag fein soll. Die Maurer hätten nach der Meinung einiger Redner damit einverstanden sein müssen, wenn gerade die Bauhülfsarbeiter, die am schlechtesten gestellt sind, etwas mehr fordern, um ihre ungünstige Lage etwas besser zu gestalten. Behrendt erklärte in seinem Schlußworte, daß der Kampf ein großer und schwerer sei und man sich hüten müsse, den Kämpfern Steine in den Weg zu werfen; die Einheitlichkeit in dem jebigen Borgehen der Arbeiter sei eine Notwendigkeit; er empfahl, die borliegenden Beschlüsse der Leitung anzunehmen. Böttcher berlas die Forderungen noch einmal und empfahl ebenfalls die Annahme. Die erregte Bersammlung lehnte aber die Vorschläge der Leitung als zu geringfügig ab. Als Zweifel an der Richtigkeit der Abstimmung erhoben wurden, lehnte die Versammlung zum gweiten Male die Borschläge mit großer Majorität ab.
Die Freie Vereinigung der Maurer Deutsch . lands"( Ortsverein Berlin) hielt ihre Generalversamm lung ebenfalls am Sonntag ab. Kellers Festsäle in der Koppenstraße waren überfüllt. Gehl erstattete der imposanten Bersammlung den Situationsbericht. Er teilte die durch den Vorwärts" schon bekannt gegebenen Zahlen in übersichtlicher Gruppierung mit und hob unter anderem hervor, daß sich von den in der " Freien Vereinigung"( Ortsverein Berlin) organisierten Maurern gulegt 1040 zur Stontrolle gemeldet hätten, das heißt etwa der dritte Teil der in Betracht kommenden Mitglieder dieser Organisation. Als Rebner fundgibt, daß die maßgebenden Organisationsvorstände einig feien, daß nunmehr auf der ganzen Linie zum Angriff vorgegangen werden solle, ertönt vielfaches Bravo! Es ist auch höchste Beit!" wird von anderer Seite dazwischen gerufen. Gehl begründete dann näher mit taltischen Erwägungen den Vorschlag der Vorstände, die Forderung auf 8½stündige Arbeitszeit und 80 Bf. Stundenlohn au ermäßigen. Man erwarte, so eine größere Bresche in den Berband der Baugeschäfte schlagen zu können. Selbstverständlich hätten in diesent gemeinsamen Kampfe die Maurer darauf zu sehen, daß auch den Bauhülfsarbeitern ihre Forderungen bewilligt würden. Nur dann sei die Arbeit wieder aufzunehmen. Bezüglich der Bimmerer fönne nicht so verfahren werden, weil sie ja erst später auf den Bau tämen. Wenn es soweit fei, daß die Zimmererarbeiten beginnen sollten, dann werde in jebem Ginzelfalle Stellung genommen. Namens des Borstandes fchlägt Rebner folgende Resolution vor:
Bezugnehmend auf die Tatsache, daß die Aussperrung im Baugewerbe Groß- Berlins teilweise erfolgt ist, beschließt die Verfammlung, überall dort, wo bisher zu den alten Bedingungen weitergearbeitet wurde, zum Angriff vorzugehen. Die Bersamm. lung ist aber der Meinung, daß bei bem zu erwartenden Umfang des Kampfes es ziveckmäßig ist, die ursprüngliche Forderung zu reduzieren und am Montag, den 27. Mai, den Unternehmern folgende Forderungen zur Bewilligung vorzulegen: Die Arbeitsgeit beträgt vom Dienstag, den 28. Mai, ab pro Tag 8½ Stunden und endet um 5% Uhr abends. Die üblichen Bausen bleiben bestehen. Der Stundenlohn beträgt 80 f. Werden diese Forde rungen im Laufe des Montags nicht unterschriftlich anerkannt, so ist Dienstag, den 28. Mai, die Arbeit einzustellen und der nächsten Kontrollstelle bavon Mitteilung zu machen."
In der lebhaften Debatte sprachen verschiedene Redner gegen die Reduzierung der Forderungen und für Niederlegung der Arbeit fahon am Montag. Auch wurde den vereinigten Borständen vorge worfen, sie hätten zu lange gezögert und sich auf zu viel Stuh handel" eingelaffen. Andere empfahlen die Resolution. Gehl be tonte im Schlußwort gegenüber einigen Ausführungen von Dis. fussionsrednern, daß die Verhältnisse zu der borgeschlagenen Taftif zwängen, und nicht die Arbeitsbrüder im anderen( zentra Listischen) Lager.
Die Resolution wurde schließlich mit sehr großer Majorität angenommen.( Die Minderheit bestand aus denen, die an den ursprünglichen Forderungen festhalten wollten.) Nachdem der Vorsitzende 8eglin eine Begründung dazu ge geben hatte und darüber diskutiert worden war, wurden folgende Kampfesnormen ebenfalls angenommen:
Angesichts des langen und schweren Rampfes, der bevorsteht, befchließt die Generalversammlung der Freien Vereinigung der Maurer"( Ortsverein Berlin) wie folgt: Jeder ausgesperrte, fo wie ftreifende Kollege hat sich täglich zweimal, von 9 bis 11 Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags, in seiner Stontroliftelle zu melden. Jeder streifende sowie ausgesperrte Rollege erhält nach Ablauf von drei Tagen, also vom vierten Tage ab, wenn er im Besize von 6 in der Streiffarte enthaltenen Stempeln ift, 2,50 M. und für jedes Kind unter 14 Jahren, soweit Familienmitglieder in Frage lommen, 20 Pf. pro Tag, und hat er ben statutarisch festgesetzten Beitrag an die Organisation weiter au leisten. Dieses trifft auch zu für alle diejenigen Kollegen, welche
" Die Bersammlung erklärt sich mit den bisherigen Maß nahmen der Organisationsleitung in der diesjährigen Lohnbewegung einverstanden und gibt ihre Zustimmung zu dem Antrage der gemeinsamen Borständefizung, die Forderung des Acht. stundentages und des Stundenlohnes von 85 Pf. zu reduzieren. Den Arbeitgebern find deshalb im Laufe des Montags, den 27. Mai, folgende Grundforderungen zu unterbreiten: 8% stündige Arbeitszeit und 80 Bf. Stunden. lohn.
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Die Arbeitszeit beginnt morgens 7 Uhr und endet abends 5% Uhr, mit stündiger Frühstücs, einstündiger Mittags- und stündiger Vesperpause.
Andreas Kleinlein bon der Geschäftskommission hielt eine Ansprache an die Versammlung, worin er die Aussperrung bes leuchtete und der Hoffnung auf gutem Erfolg im gegenwärtigen Kampfe Ausbrud gab.
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Gerichts- Zeitung.
Bon der Straßenreinigungspflicht.
Eine Differens zwischen Kammergericht und Oberverwaltungsgericht ist jest Gegenstand lebhafter Erörterungen in den Streifen der Beteiligten. Das Stammergericht, unter dem Vorsiz des Senatspräsidenten Lindenberg, behauptet, in letter Zeit bei Erledigung der verschiedensten Strafprozesse wegen Richtreinigung der Straße beziehungsweise des Bürgersteigs durch Hauseigentümer, daß es ießt, im Gegensatz zu früher, grundsäßlich mit dem Oberverwaltungsgericht übereinstimme. Das Kammergericht vertritt nun, auch noch in seiner lekten Sigung vom 23. Mai, folgenden Standpunkt: Die Pflicht zur Reinigung der Straße liegt an sich dem Straßeneigentümer, d. h. der Gemeinde, ob. Durch Gefek, Observanz oder Ortsstatut tann aber auch eine Straßenreinigungspflicht der Anlieger( Grundbefizer) begründet werden. In jedem Dieser drei Fälle kann die Pflicht nicht nur durch Polizeiverord nung näher geregelt werden, sondern die Bolizeiverordnung kaun auch die Zuwiderhandlung unter Strafe stellen. Daß diese Auffassung, soweit es sich um die nur durch Ortsstatut begründete Reinigungspflicht der Hausbesiker handle, nicht der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts entspreche, wurde dem Genatspräsidenten Lindenberg vom Kammergericht von einem Journalisten, gestützt auf ein Gutachten eines Eingeweihten, schriftlich mitgeteilt. Oftentatio erklärte der Senatspräsident Lindenberg bei Bublifation Bei denjenigen Arbeitgebern, die diese Forderungen bis des Urteils in einer Straßenreinigungsfache später, daß auch dad Dienstag, den 28. Mai, nicht anerkennen, haben die Kameraden Oberverwaltungsgericht für anwendbar erachte die Strafbestim die Arbeit niederzulegen und sich im Bureau, Dragonerstr. 15, mung einer Bolizeiverordnung, wenn die nur durch Drtsstatut gezu melden. Nur hier werden die Streiffarten ausgestellt. Den- fchaffene Straßenreinigungspflicht der Hausbeißer nicht erfüllt jenigen Kameraden, welche die Forderung bewilligt erhalten, wird werde. Jezt hat nun der Senatspräsident Dr. v. Schultenstein, die Arbeitsberechtigung in einer Legitimationskarte bescheinigt. Borsigender des in dieser Frage maßgebenden Senats des OberJeder Zimmerer muß im Besiße einer Legitimationsfarte sein." verwaltungsgerichts, das Wort dazu ergriffen. In der Zeitschrift Die Versammlung beschloß ferner, daß jedes au den neuen Gefeß und Recht" bemerkt er dazu:„ Das Kammergericht mist Bedingungen arbeitende Mitglied neben seinem Wochenbeitrag auch in der neueren Bragis nach einer Polizeiverordnung dann, täglich 75 Pf. zu zahlen hat, worüber durch Marken quittiert wenn fie fich auf ein Ortsstatut stützt, welches den Anliegern die wird. Sodann wurden die Unterstübungsfäße für die in den Aus- Verpflichtung aur Straßenreinigung auferlegt, die Wirkung bei, stand tretenden Mitglieder festgesetzt, sowie die übrigen Be- bie hierdurch begründete Gemeindelaft zu einer Polizeilast zu Stimmungen zur Regelung der Bewegung. Die Abstempelung der machen und deren Nichterfüllung unter Strafe stellen zu können. Streiftarten geschieht täglich zweimal, vormittags von 8-11 Uhr,( Band 31C, Seite 12, Johow.) Es scheint hiernach anzunehmen, nachmittags von 2-5 Uhr. Dazu sind in Berlin und den Vor- daß es sich soweit mit dem Oberverwaltungsgericht in Ueberein. stimmung befinde. Allein das ist nicht der Fall. Vor allem möchte orten 11 Kontrollstellen eingerichtet. jener Auffassung noch immer die völlige begriffliche Verschiedenheit zwischen Gemeindelaft und Polizeilast entgegenstehen, welche das Oberverwaltungsgericht stets festgehalten hat und wegen deren ein Ortsstatut nur das Verhältnis zwischen der Gemeinde und ihren Angehörigen regeln und eine Gemeindeľajt, aber keine Polizeilaft gegenüber der Behörde begründen und deshalb auch nicht einer Bolizeiverordnung die ihr sonst versagte Fähigkeit, eine Polizeilast nicht bloß zu regeln, sondern neu zu begründen, verschaffen kann. Ga ist ein Rechtszustand vorhanden, bei dem in zahlreichen Fällen innerhalb der Strafgerichtsbarkeit Personen wegen Nichterfüllung einer öffentlich- rechtlichen Pflicht bestraft werden, die innerhalb der Verwaltungs- Gerichtsbarkeit, nicht als strafbar anerkannt werden würde." So Herr Dr. b. Schulzenstein, sicher der beste Interpret der Auffassung des von ihm geleiteten IV. Genats des Oberverwaltungsgerichts. Soweit eine Reinigungspflicht der Anlieger durch Observanz oder besonderes Geses( letteres fommt vereinzelt vor) begründet ist, besteht teine Differens zwischen den beiden höchften preußischen Gerichtshöfen.
Zum Schluß ermahnte der Vorsitzende Juppenlah die außer ordentlich zahlreich erschienenen Mitglieder, nun mit ganzer Kraft, den Beschlüssen der Versammlung entsprechend, für die Durch führung der Forderung zu wirken.
Die Freie Vereinigung der Bauarbeiter hielt ihre außerordentliche Generalversammlung am Sonntagvormittag in Boekers Festfälen ab. Baum referierte und sprach zunächst über den Wert der Verkürzung der Arbeitszeit, ging dann auf die gegenwärtigen Rämpfe im Baugewerbe näher ein und machte befannt, daß bon der Freien Bereinigung der Bauarbeiter 457 Mann als Ausgesperrte, Streifende und Arbeitslose verzeichnet seien. Er legte der Versammlung einen Tarif vor, der nach eingehender Beratung in einer Sibung aller beteiligten Organisationsleitungen angenommen worden war zur Empfehlung an die resp. Versamm. lungen. Am Montagnachmittag sollten auf allen Bauten, wo nicht ausgesperrt worden ist, bestimmte Forderungen erhoben werden; Antwort ist von den Unternehmern bis Dienstagmorgen zu ber langen und überall, wo die Forderungen nicht.anerkannt werden, am Dienstagmorgen die Arbeit niederzulegen. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Bauarbeiter lauten nach dem neuen Tarif, der bis zum 31. März 1908 gelten soll:
Der Lohn beträgt für gewöhnliche Bauarbeiter pro Stunde 55 Pf. Für Kalfschläger( Arbeiten mit hydraulischem Kalt), Wassers träger, Rüfter fowie an Hebevorrichtungen beschäftigte Arbeiter pro Stunde 60 f. Für das Tragen von Steinen und Kalt pro Stunde 75 Pf. Affordarbeiten. Der Preis für das Tragen von pro 1000 Steine nebst dem dazu gehörigen Mörtel beträgt 25 Pf. mehr wie die bisherigen Affordsätze.
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Briefkaften der Redaktion.
Die furistische Sprechstunde findet Friedrich ftr. 10, Aufgang 4, einte Treppe( Sandelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 101), wochentäglich von 7 bis 9 hr abends statt. Weöffnet 7 llar. Sonnabends beginnt die Sprechstunde nm 6 hr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und cine Rahl als Wiertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. 7 E. im Lindengrün. 1. Nur wenn ein Vergleich geschlossen ist, der von dem Vormundschaftsgericht ausdrücklich genehmigt ist, würde der Ber gleich gültig sein. Ob ein solcher geschlossen ist, muß sich aus den Bormundschaftsakten ergeben. 2. Der Mutter und nicht Ihnen steht das Er ziehungsrecht zu. 3. Ein bestimmter Sah ist im Geses nicht angegeben; von Fall zu Fall hat das Gericht festzusehen, wie viel für den standes. Die Arbeitszeit beträgt 8% Stunden. Sie beginnt morgens mäßigen Unterhalt der Frau und der Kinder sowie für Ihren eigenen 7 Uhr und endet abends 5% Uhr; sie wird von je einer halben Unterhalt bleiben müffen. 4. Eine derartige Abmachung batte feine Gültigkeit. Leferin. fich Ihr Ber befagt,
Stunde Frühstüds- und Vesperpause sowie von einer einstündigen trag mas Gegenteiliges aulasfig.- E. M. 2000. Benn bes
Mittagspause durchbrochen.
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Bertrages nicht zu willigen. Sie müßten also den Weg der Güte ver. An den Sonnabenden ist eine Stunde früher Feierabend, suchen. Ditfriese. 1. und 2.: Ja, Anmeldung beim Magistrat und der unter Fortfall der Vesperpause, und in der Zeit, wo nicht mehr Verwaltung der direkten Steuer. 3. Ja.- Sokna. Wir lehnen es grundgebespert werden kann, ist eine halbe Stunde früher Feierabend. fäglich ab, bestimmte Anwälte, Aerzte, Firmen usw. zu empfehlen. Wenden W. M. 34. Wenden Sie An den Arbeitstagen vor den hohen Festen wird eine Stunde Sie sich an das betreffende Amtsgericht. früher als an jedem anderen Sonnabend Feierabend gemacht. fich an den Magistrat, Stiftungsdeputation und an die Auskunftsstelle für 5. R. 60. 1. Nein. 2. Das Der Lohn wird bei allen drei Abstufungen für den vollen Tag ausgezahlt, sofern tatsächlich bis Feierabend gearbeitet wurde; war dies nicht der Fall, so kommt die Stundenzahl in Abzug, welche weniger gearbeitet wurde, als die für den Tag wirkliche ist es gültig. Arbeitszeit beträgt.
ethische Stultur, Unter den Linden 16. Gewerbegericht ist zuständig. 2. 90. Das ist unrichtig. Auch wenn
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bas Billett für fünf Streden lautete, fonnte der Fahrgast stets vorher aus. fteigen.$. K. 80. 1. Wenn das Testament ben Formen entspricht, so 2. Das Teftament tönnen Sie an das Amtsgericht des Bezirks, in dem Sie wohnen, zur Veröffentlichung einsenden. Meyer 1000. Sie befinden sich im Irrtum. Der Ihnen gezeigte Diese Arbeitsbedingungen gelten in ben folgenden Orten: Med Adlershof , Alt- Glienide, Baumschulentweg, Berlin , Bohnsdorf , ed ist nicht der Friedhof.- W. m. 1. 1. Ja, der Mietsstempel wird Borsigwalde , Brih, Budow, Charlottenburg , Dahlem , Dalldorf , für die Zeit vom 1. Januar bis 1. Januar berechnet. 2. Stellen Sie eine angemessene Frift zur Lieferung, betonen, daß Sie dann nach Ablauf der Deutsch- Wilmersdorf, Friedenau , Friedrichsberg, Friedrichsfelde , Frist vollen Schadenersak verlangen würden und flagen nach Ablauf der Friedrichshagen , Groß- Lichterfelbe, Grünau , Grunewald , Hafel ist beim Amtsgericht Ihre Forderung ein.-G. R. 31. Reider nein. horst, Heinersdorf , Hohen- Schönhausen, Johannisthal , Jungfern heibe, Karlshorst , Köpenick , Lanfwig, Lichtenberg , Mariendorf , Marienfelde , Nieder- Schöneweide , Nieder- Schönhausen, NeuWeißensee, Ober- Schöneweide, Bankow , Blöhensee, Reinickendorf , Rigdorf, Nudow, Rummelsburg , Saatiintel, Schmargendorf ,
#Better Prognose für Dienstag, den 28. Mai 1907. Bielfach heiter, aber siemlich fühl und veränderlich bei frischen nord. weftlichen Binden; teine erheblichen Niederschläge.