Eine praktische Bedeutung ist dem Beschluß laum beizumeffen, da der sozialistischen Kräfte in Rom genug sind und kaum in die Bagschale fallen. Was für die Partei bei solchen Bündnissen herauszukommen pflegt, haben wir ja unlängst in Genua gesehen.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
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Bom Fortschritt der Breffe. Der Volksfreund zu Karlsruhej Bauunternehmer zu verantworten hatte, unter der Ve- 1 Austritt aus der Kirche. Er behandelte den Widerspruch zwischen wird, so hat am Sonntag eine Konferenz der sozialdemokratischen schuldigung, schon seit September vorigen Jahres seinen den Ergebnissen der Wissenschaft und den Lehren der Kirche und Bertrauensleute Badens beschlossen, vom 1. Oktober ab Arbeitern die fälligen Krankenkassenbeiträge vom Lohne foll u. a. gesagt haben: Gott ist der Herr der Welt und sein achtseitig erscheinen. Zu diesem Zwecke wird eine 16seitige abgehalten, aber nicht an die zuständige Ortskrankenkasse Sohn figt neben ihm im Himmel: das ist Mumpis". Das Rotationsmnschine aufgestellt. abgeführt zu haben. Der Angeklagte führte aus, daß Gericht hat darin eine Beschimpfung der Lehre der christlichen Die Sozialisten Roms im antiklerikalen Blod. er seit der genannten Zeit mit seinen Arbeitern nicht fest Kirchen und zugleich der Kirchen selbst erblickt. Die Revision Rom , den 25. Mai. ( Eig. Ber.) abgerechnet, sondern ihnen mur Vorschüsse gegeben habe des Angeklagten führte aus: Rechtsirrtümlicherweise hat das Gericht Die hiesige Parteifeftion bat gestern mit großer Mehrheit be- und daß deshalb eine Verpflichtung zur Abführung von in der Aeußerung einen Angriff auf die Kirche erblickt; die Worte schlossen, bei den nächsten städtischen Wahlen dem Block der Ras Krankenkassenbeiträgen für ihn nicht vorliege. Der Staats- richteten sich nur gegen die Ansicht derjenigen Personen, die an dikalen und Liberalen beizutreten. Durch diesen Beschluß macht die anwalt verwies auf die weitgehenden Folgen einer solchen törperliche Wesen im Himmel glauben. Der Reichsanwalt römische Parteifektion einen Strich unter ihre revolutionäre Ver Auffaffung; zum mindesten hätte der Beschuldigte Beiträge trat der Revision insoweit bei. Rechtsirrtümlich sei die gangenheit und landet ganz in reformistisch- integralistisches Fahr im Verhältnis zu den gegebenen Vorschüssen zahlen müssen. Ansicht des Landgerichts, daß jeder Angriff gegen die Glaubenswasser. Diefelben Genoffen, die vor den letzten Wahlen nicht Worte genug fanden, um das Bündnis mit den Liberalen zu verwerfen, Das Gericht schloß sich aber den Ausführungen des Angeklagten fäge der Kirche als Angriff gegen die Kirche selbst zu gelten habe. Denkbar sei allerdings der Fall, daß durch die äußere Form der haben es diesmal vertreten und durchgesezt. Damals traten die an und erfannte auf Freisprechung. Reformisten allein für das Bündnis ein und wurden, als Das Gericht scheint hier, wie das ja leider so oft vor- Beschimpfung der Lehre die Kirche selbst beschimpft werde. Etwas fie trog des Votums ber Sektion für die Allianz fommt, nach dem starren Buchstaben und nicht nach dem derartiges sei aber im vorliegenden Falle nicht festgestellt.- agitierten, aus der Partei ausgestoßen. Heute ist auch in dieser Geiste des Geseges geurteilt zu haben.§ 32 des Kranken- Das Reichsgericht hob am Dienstag das Urteil Frage ein Unterschied zwischen Reformisten und Integralisten nicht versicherungsgesetzes besagt: auf und verwies die Sache an das Landgerici mehr zu bemerken: Die Integralisten find lediglich Reformisten Arbeitgeber, welche den von ihnen beschäftigten Berfonen auf zurü d. neueren Datums, und, wie das leicht bei Neubefehrten der Fall ist, Grund des 58 Lohnbeträge in Abzug bringen, diese Beträge zeichnen sie sich durch besonderen Eifer aus. aber in der Absicht, fich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Politische Bereine und Vereinsvergnügungen. Bermögensvorteil zu verschaffen, oder die berechtigte Gemeinde- Die Amtshauptmannschaft Leipzig hatte vor furzem einem frankenversicherung oder Krankenkasse zu schädigen, den letzteren Arbeiterverein die Abhaltung eines Vergnügens versagt. Hiergegen vorenthalten, werden mit Gefängnis bestraft, neben welchem auf wurde Beschwerde erhoben und die Kreishauptmannschaft erachtete Geldstrafe bis zu dreitaufend Mart sowie auf Verlust der bürger- dieselbe für begründet. In der Begründung heißt es:„ Die Ablichen Ehrenrechte erkannt werden kann. Sind mildernde Umstände lehmung ist erfolgt, weil nach Lage der Verhältnisse anzunehmen Sozialismus in Transvaal . Nach einer Zuschrift, welche die vorhanden, so kann ausschließlich auf Geldstrafe erkannt werden." fei, daß das beabsichtigte Bergnügen infolge der Teilnahme von Justice", das Organ der englischen Sozialdemokratischen Federa Die gleiche Strafe fett ja auch§ 266 des Strafgesetz- Angehörigen" und der erfahrungsgemäßen Ausdehnung des Begriffs tion, aus Johannesburg erhält, macht die Idee des Sozialismus buches wegen Untreue fest. Besehen wir uns nun, um über Angehörige" auf einen unbeſtimmten Streis von Personen einen in diefer Kolonie erfreuliche Fortschritte. In Johannesburg be= rebi neben einer englischen Sektion auch eine deutsche, eine ita- den vorliegenden Fall flar zu werden, den im§ 82a des öffentlichen Charakter annehmen werde. Es erscheint jedoch nach dem lienische und eine russische sozialdemokratische Vereinigung. Diese Strantenversicherungsgefeges angezogenen§ 58. Dieser be- Dafürhalten der Streishauptmannschaft weder angängig noch durchführbar, allen politischen Bereinen, wie die Amtshauptmannschaft Seftionen treten auch zu gemeinsamen Konferenzen zusammen sagt: und werden auch eine Delegation zum Stuttgarter Kongreß entDie Abzüge für Beiträge find auf die Lohnzahlungs nicht im Einzelfalle besondere Tatsachen vorliegen, welche die Anbeabsichtigt, Vereinsvergnügungen schlechtweg zu untersagen, sofern senden. Die Maifeier wurde im Vorwärts", dem Klublokal der perioden, auf welche sie entfallen, gleichmäßig zu verteilen. Deutschen , begangen. Demnächst werden die englischen Genossen Sind Abzüge für eine Lohnzahlungsperiode unterblieben, so dürfen nahme rechtfertigen, daß gerade dem nachsuchenden Verein nach dem Ben Tillett und Wilson erwartet, die eine Agitationstour durch fie nur noch bei der Lohnzahlung für die nächstfolgende Periode eines Bergnügens zu verbieten ist. Das angefochtene Verbot war Pflichtmäßigen Ermessen der Amtshauptmannschaft die Abhaltung Transvaal unternehmen sollen. nachgeholt werden...." Klipp und klar geht hieraus hervor, daß die Kranken - daher nicht zu billigen." Juristenweisheit. In einem Privatbeleidigungsprozeß des christ- assenbeiträge vom ohne und nur vom Lohne abzuziehen Der Leiter eines Auskunfts- und Fundbureaus im Weinrestaurant ist steht im Gesez. Und nach dem, was im Geseke Gewerbegehülfe. lichen Gewerkschaftsbeamten Tremmel- Mannheim gegen den GeSo entschied gestern die erste Kammer des Kaufmannsgerichts. noffen Maier von ber, Mannheimer Volksstimme" versteht, mußte der Angeklagte bestraft werden. Freigesprochen urteilte am Freitag das Schöffengericht Mannheim den Genossen fonnte er nur werden, wenn sich etwas fand, was nicht im Der Angestellte Benno F. machte eine Klageforderung gegen das Maier zu acht Tagen Haft. Die„ Boltsstimme" hatte den Mann, Geseze stand. Unser Mann tam auf den sublimen Einfall, Weinhaus Rheingold" beim Staufmannsgericht anhängig. der bei den Reichstagswahlen unglaublicherweise als Zentrumskandidat daß er seinen Leuten ja überhaupt gar feinen 2ohn Kläger hatte die Kontrolle und Ausgabe der gefundenen Gegenfür Mannheim aufgestellt war, einen Streitbrecheragenten gezahlt habe, sondern immer nur Vorschüsse!!! ſtände sowie das für die Gäste ausliegende Treffbuch zu be genannt, weil er sich bei mehreren von den freien Gewerkind sintemalen er nur bestraft werden konnte, wenn er aufsichtigen. Diese Tätigkeit wurde als eine gewerbliche an gefehen. schaften proflamierten Streits bemüht hatte, Christliche zum Streif Lohn gezahlt, trat er mit faltem Blute und warm an bruch heranzuschaffen. Obgleich Herr Tremmel das nicht bestreiten gezogen", wie man zu sagen pflegt, vor seine Richter und Darf der mit feftem Gehalt angestellte Reifende noch Nebenvertretungen fonnte, tam das Gericht zur Verurteilung und zwar mit der falomonischen Begründung, ein Streifbrecher sei nur der, der bei machte es ihnen plausibel, daß er, wenn er nur Vorschuß Jufzenierung eines Streits das Bersprechen gibt, mitzustreifen, nach gebe, keinen Lohn zahle, auch nicht verpflichtet war, Bei- Die Zigarettenfabrit Hoffmann hatte den Reisenden Mler B. her aber doch weiter arbeitet. Die von Tremmel von auswärts ge- träge an die Stasse abzuführen, sich mithin gar keines Ver- zum Besuche der Stadtkundschaft gegen ein Monatsgehalt von holten Arbeitswilligen feien alfo teine Streifbrecher, und Tremmel gehens oder gar feiner Unterlassung schuldig gemacht habe 125 Mart und Provision vom Verkauf engagiert. Eine besondere infolgedessen auch fein Streifbrecheragent. und demnach auch nicht bestraft werden fönne. Und das Verpflichtung, ausschließlich für die vertragschließende Firma tätig muß er dem Gericht wohl auch buch- und ziffernmäßig au fein, war dem Reisenden nicht auferlegt worden. Durch Zufall nachgewiesen haben, daß er immer nur Vorschüsse" gezahlt erfuhr die Firma, daß B. auch für eine Versicherungsgesellschaft Versicherungen vermittele. Sie erteilte ihm daraufhin die sohabe, aus dem uns vorliegenden kurzen Bericht ist das fortige Entlassung. leider nicht zu ersehen. Denn das Gericht hat es ihm ge- Reisende Die bellagte Firma, gegen die der einen Anspruch auf Restgehalt auf Restgehalt in Höhe bont day glaubt, wie es auch mit ihm der Ansicht gewesen 125 Mart stellte, führte in der Verhandlung aus, Blakatfäule ab! Zu dieser Achtungsbezeugung, die die„ Münchener ein muß, daß Vorschuß kein Lohn sei. Dem Staats- fie es nicht für notwendig erachtete, ben Reisenden zur ausanwalt nutte sein Protest gegen diese Auffassung-die auch schließlichen Tätigkeit für fie schriftlich zu verpflichten. Es müsse als Boft" jüngst anempfahl vor einem Münchener Urteil, das eine Be eine einen ſtrafung mit der Behauptung begründete, der Angeklagte habe mir nicht zu teilen vermögen und die auch schwerlich ein selbstverständlich angesehen werden, daß wenn eine Firma einem Reisenden außer Spesen und hoher Provision noch festes Gehalt feinen Hut zur Platatiäule gemacht", fehen wir uns Richter teilen würde, wenn ein Arbeiter unter der hirnrissigen zahle, fie die Arbeitstraft dieses Herrn nur für ihr Geschäft geanjetzt gezwungen vor einigen Schöffengerichtsurteilen, die dieser Behauptung, er habe zwar Vorschüsse in Höhe des Lohnes, widmet ſehen möchte. Das Kaufmannsgericht trat gestern Tage in Bochum ergangen sind. Es wurden nämlich mehrere aber feinen Lohn erhalten, Lohn einklagen würde. den Ausführungen der Beklagten nicht bei, sondern sprach dem Genossen aus Laer und Altenbochum mit je einer Mart Geld Kläger das Restgehalt zu, indem es die sofortige Entlassung als strafe belegt, weil sie am Stichwahltage an ihrem hute ungerechtfertigt erachtete. Gemäߧ 60 des Handelsgesetzbuches einen leinen Bettel getragen haben mit der ein Zeit der Herren Zahnärzte. Von den Medizinern werden sie weige Rebentätigkeit ausüben. Bu denen, die nicht an Bescheidenheit zugrunde gehen, gehört dürfe der Angestellte nur nicht in demselben HandelsZudem sei durch die Nebennicht für voll angesehen, dafür schauen fie in souveräner Berachtung lätigkeit des Klägers für die Versicherungsgesellschaft teine erheb auf alle diejenigen herab, die in irgend einer Weise zum Fach ge- liche Störung in der Tätigkeit des Klägers für die Beklagte einhören, aber kein Zahnarztpatent aufweisen können. nur nicht täuschen: in dem Maße wie bei einzelnen Leuten die Geschlossene Gesellschaft und Totenfonntag. lleberhebung wächst, nimmt der Respekt vor dem Nachwuchs des Beim Gastwirt Gorgas, dessen Saal in Borhagen- Rummelsburg angefangenen Bumftdrills beim Publikum ab. Gewiß gibt es Kurpfuscher, aber nicht nur unter den Laien, sondern auch unter den an der Straße liegt, hatten am Totensonntag nachts gegen 12 Uhr patentierten Aerzten. Aber durch Erweiterung der Privilegien an Mitglieder des Verbandes der Fabrik-, Land- und Hülfsarbeiter und diese, die dazu fast vollständig unverantwortlich find für nicht eingeführte Gäste( also eine geschlossene Gesellschaft) ein Tänzchen gewünschte erfolgreiche Tätigkeit, wird die Kurpfufcherei nicht be- gemacht. Gorgas wurde deshalb in zweiter Instanz vom Landfämpft. Ganz besonders leinlich erscheint der Kampf mancher Zahn- gericht III auf Grund der Regierungspolizeiverordnung vom 4. Juni ärzte gegen die Zahntechniker. Was ist in Wahrheit das weitere 1898 betreffend die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage Zurückweisung von Gewerkschaftsbeamten seitens des Gewerbe- Streben? Halten sie die Techniker für überflüssig? Durchaus zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht betonte dabei, gerichts. nicht! Nur die Konkurrenz ist ihnen ein Dorn im Auge. Was sie daß die Tanzmusik auch auf der Straße habe gehört werden können. Wiederholt haben wir uns gegen den immer stärker wollen ist: die Techniker sollen durch Gefeß zu Stulis der Zahnärzte( Es handelte sich um sogenannte fleine Musit: Slavier, Cello, Geige degradiert werden. Die Arbeit sollen die Technifer nicht ver- und Flöte.) Das Rammergericht verwarf die Revision des werdenden Mißbrauch wenden müssen, den einige Gewerbe- lieren, nur follen sie nicht selbständig, sondern lediglich als Angeklagten mit der lakonischen Begründung: Die Tanzmusik in der gerichte mit der Bestimmung des§ 31 des Gewerbegerichts- Gehülfen oder Heimarbeiter der Zahnärzte die Zahnärzte die technischen Nacht des Totensonntag fei öffentlich gehört worden; sie falle unter materiellen die angewandte Verordnung und die Berurteilung sei zu Recht erPersonen, welche das Verhandeln vor Gericht gefchäftsmäßig Hintergrund, daß die Zahntechniker als Lohnarbeiter der Zahnärzte folgt. Ist die Auffaffung des Kammergerichts fo zutreffend als betreiben, werden als Prozeßbevollmächtigte oder Beiftände an mit einigen Gnadenbröckchen abgespeist werden, während diese nach fie unzutreffend ist, dann ist schwer erklärlich, weshalb das Verdem Gewerbegericht nicht zugelassen. Belieben das Fett von der Suppe abschöpfen können. Wer solchen anstalten der öffentlich zu hörenden" Militärmusit beim Abholen unter falscher Flagge segelnden Bestrebungen nicht blind Gefolgschaft der Fahnen, Wacheaufziehen usw. noch nicht unter Anklage geleistet, wird natürlich angepöbelt. So leistet sich das Zahnärztliche stellt ist. Zentralblatt" in feiner Nr. 4 folgenden Erguß:
So fagt ein juristisch gebildeter Amtsrichter unter Assistenz von zwei Schöffen! Die Klassenbewußte Arbeiterschaft wird indes fort fahren, auch die von auswärts herbeigeeilten Arbeitswilligen Streit brecher zu nennen und sie darf sich dabei getrösten, daß sie mit der Logit und der deutschen Sprache dabei auf besserem Fuß bleibt, als die Mannheimer Juristenweisheit.
Aufschrift: Wählt ue!! Man bewundere die Polizei, die dieses Verbrechen gegen einen verschimmelten Paragraphen des ver schimmelten preußischen Breßgejeges entdeckte und anzeigte, und das Gericht, das es zu fühnen wußte. Plakatsäule ab! vor dieser auch das Kleinste nicht übersehenden Pflichttreue!
Aus der Staatspension entlassen wurde gestern Genoffe Adler von der Schleswig- olsteinischen Volts geitung", nachdem er drei Monate Freiheitsentziehung wegen seiner Tätigfeit im Klaffenkampfe erlitten hat.
Soziales.
gejeges treiben, der bestimmt:
Wiederholt ist Arbeitersekretären und Gewerkschaftsbeamten gegenüber von dieser Befugnis unter der Annahme Gebrauch gemacht, sie trieben das Verhandeln vor Gericht, wenn auch ohne Entschädigung, so doch häufig, also geschäftsmäßig. Eine solche Auslegung des§ 31 widerspricht dem Zweck desselben durchaus. Den Gipfelpunkt in der Handhabung des§ 31 gegen Gewerkschaftsbeamte dürfte aber soeben das Gewerbegericht von Reichenbach in Schlesien erreicht haben. Dort hatten sich eine Anzahl Textilarbeiter wegen angeblichen Kontrattbruches während des legten Streits zu verantworten. Der Sontrattbruch datiert bereits vom 27. April- ein Beweis, wie prompt das Gericht arbeitet.( Einige andere Arbeiter sind wegen desselben Verbrechens" erst zum 29. Mai geladen!) Als ihre Vertreter hatten die beklagten Arbeiter ihren GauIeiter aus Liegniß und den Vorsigenden ihrer Bahlstelle gewählt. Das Gericht aber ließ fie nicht zu, weil sie geschäftliche Gewandtheit" besäßen, ,, die vielleicht dem klagenden Gegner( einem Textilmillionär) nicht eigen" sei. Das falle unter den§ 31 des Gewerbegerichtsgesetzes, der solche Vertreter ausschalte, die die Vertretung geschäftsmäßig" betrieben!!
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Aber damit noch nicht genug: Anstatt nun die Verhandlung au vertagen bis die Beklagten anwesend waren, erklärte das Gericht die
Zahnärztliche Anmaßung.
Arbeiten ausführen. Die Geschichte hat den
Man soll sich getreten.
Die Zahntechniker haben bei einer Anzahl Fraktionen ans fragen laffen, wie sich dieselben zu einer eventuellen Aufhebung der Kurierfreiheit ftellen würden. Natürlich steht voll und ganz auf feiten der Kurierfreiheit, also auch der Kurpfuscher, die sozialdemokratische Partei, an ihrer Spige der Diftator Bebel. Auch die linksliberalen Abgeordneten glauben die Zahnfünftler ficher für fich zu haben, trauen nur den in ihren Reihen befindlichen Aerzten nicht recht. Auf das Zentrum hoffen sie dagegen start, da das felbewegen der Heiltätigkeit vieler Mitglieder des Catholischen Klerus gegen Aufhebung der Kurierfreiheit sein müsse". Dagegen trauen die Herren der bösen Regierung, besonders wegen des bösen Gifterlasses gar nicht.
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haben?
Ein jugendlicher Räuber vom Reichsgerichte freigesprochen.
Vom Schwurgericht alle a. G. find am 4. März neben anderen Angeklagten wegen Massenraubes berurteilt worden die Arbeiter Otto Bort und. Bau! Pfeifer zu je fünf Jahren Buchthaus und fünf Jahren Ehrverlust, der noch nicht 18 Jahre alte Arbeiter Hermann Bort dagegen zu 2 Jahren Gefängnis. Auf die Revision des Hermann Bork hob am Montag das Reichsgericht das Urteil auf und sprach den Angeklagten frei. Die Sache wurde aber doch noch an die Vorinstanz zurüdverwiesen, damit diese entscheide, ob der Angeklagte seiner Familie zu überweifen oder in einer Erziehungs- oder Besserungsanstalt unteraubringen sei. In der Hauptverhandlung war das BerichtigungsDie Geschworenen hatter: Für uns aber liegt in diesen Auslaffumgen die ernfte Erberfahren angewendet worden. mahnung, die wichtige Waffe, die der persönliche Verkehr mit nämlich bei Hermann Bork die Frage, ob er die zur Erkenntnis Abgeordneten und Behörden denen gibt, die fich derfelben zu der Strafbarkeit erforderliche Einsicht gehabt habe, verneint, bemächtigen wissen, nicht den Gegnern in der Hand zu laffen, aber überflüssigerweise die weitere Frage nach mildernden Um zumal uns in unserer doch gewiß höheren sozialen Stellung die ständen bejaht. Das Gericht in Halle erblickte hierin einen WiderAnnäherung an die Parlamentsvertreter entschieden leichter als pruch und ließ die Geschworenen ins Beratungszimmer zurüdden doch meist auf einer bedeutend niedrigeren Bildungsstufe tehren, um den Spruch zu berichtigen. Nunmehr bejahten fie die Frage, ob der Angeklagte die zur Erkenntnis der Strafbarkeit stehenden Zahnfünstlern sein dürfte." Die Herren Zahnärzte scheinen Anmaßung mit Bildung zu verfeiner Handlung erforderliche Einsicht besessen habe und ließen die Antwort bezüglich der Frage nach mildernden Umständen unwechseln. verändert. Auf Grund dieses nunmehr nicht mehr widerspruchsbollen Spruches hatte dann das Gericht den Angeklagten verurteilt. Das Reichsgericht war aber mit der Revision der Ansicht, daß der erste Geschworenenspruch einer Berichtigung gar nicht be durfte, da ein Widerspruch nicht vorlag. Wenn die Frage nac mildernden Umständen ganz überflüssigerweise beantwortet worden ist, so war dies so anzusehen, als ob die Frage überhaupt nicht
Was ist die Ursache der Dienstbotennot auf dem Lande?
Beklagten als nicht anwesend und als nicht vertreten An den Holzplanken, die das Gut eines Großgrandbefizers auf und erließ gegen jeden betlagten Arbeiter dem Wege vom Stempten nach Lenzfried( Schwaben ) einfrieden, steht ein Versäumuisurteil, wonach sie pro Kopf 5,40 M. feit einigen Tagen mit großen schwarzen Buchstaben zu lesen, bak an den Millionär zu zahlen haben!!! die Dienstboten des Gutes deswegen davongelaufen sind, weil das Die Aufhebung des angezogenen Teils des§ 31 dürfte ihnen vorgefegte Effen nicht zu fressen war". gegenüber der in der Art seiner Handhabung liegenden Rechtsverfümmerung dringend am Plaße sein.
Prämien für Kaffenbetrüger!
Gerichts- Zeitung.
Kritik religiöser Ansichten strafbar?
beantwortet worden wäre.
Die Revision der beiden anderen Angeklagten wurde ber. worfen
Ein Meineidsprozeß.
Jm großen Schwurgerichtssaale des Landgerichts I wurde am Wer statt Lohn immer nur Vorschuß zahlt, Wegen Religionsbergebens nach§ 166 ist am Dienstag und Mittwoch ein Prozeß verhandelt, der fünf als der braucht- feine Krantentassenbeiträge 5. Januar vom Landgericht II in Berlin der Genoffe Schrift Ordnungsstügen wohlbetannte Einwohner aus Teltow abzuführen! Nach diesem Grundsatz entschied am steller Albert Störmer au Gefängnis verurteilt worden. Er auf der Anklagebank fah. Der Hauptangeklagte, wegen Anstiftung 25. d. M. die Düsseldorfer Straffammer, vor der sich ein hielt am 28. August 1906 in Adlershof . einen Vortrag über den aum Meineide vor Gericht, war der Landwirt. Henschel.