Nr. 124. 24. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Aus Induftrie und Handel.
Freitag, 31. Mai 1907.
und
sobald ihm der erstere die sofortige Entlassung erteilt, tam in einer sollte. Als Frau Lasch Mateson, die ihren Ehemann Verhandlung zur Sprache, die gestern vor der zweiten Kammer des für verschollen hielt, ihrer Witwenschaft überdrüssig geworden Kaufmannsgerichts stattfand. Der Verkäufer Hugo T. war war, heiratete sie das zweitemal. As im August 1901 bei dem Kolonialwarenhändler Hermann Hahn gegen Gehalt, Kost ihr zweiter Ehemann verstarb, heiratete sie bald darauf das Gegen die Fleischer. und Logis angestellt. Am 18. Januar d. J. kam es zwischen dem dritte Mal, ohne eine Ahnung davon zu haben, daß ihr Die hohen Fleischpreise waren Gegenstand der Verhandlungen Angestellten und seinem Chef zu einem Zwist, der zur sofortigen erster Ehemann noch unter den Lebenden weilte und sich bereits in einer Stadtverordneten- Versammlung in Hagen . Nach eingehender Entlassung des ersteren führte. T. leistete dieser Aufforderung ebenfalls schon längere Zeit wieder auf Freiersfüßen befand. Erörterung wurde beschlossen, die Angelegenheit der Schlachthof- in der Weise Folge, daß er sowohl seine Tätigkeit einstellte, wie Ihre Cheerlebnisse gaben zu strafrechtlichem Einschreiten keinen kommission zu überweisen. Diese soll mit dem Vorſtande der auch anderweitig Wohnung und Verpflegung nahm. Gleichzeitig Anlaß, da sie sich in gutem Glauben befand. Aber auch der AnFleischerinnung wegen Herabminderung der jetzt bestehenden un- flagte er gegen H. auf Zahlung von 115 M. für Gehalt und Erfaz geklagte ging am 12. April 1905 in Berlin eine neue gewöhnlich hohen Spannung zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen für Kost und Logis. Die gestrige mündliche Verhandlung ergab he ein. Als er den Verwandten seiner zweiten Frau beim Schweinefleisch verhandeln. Bleiben diese Verhandlungen er nun, daß die vom Beklagten angeführten Entlassungsgründe nicht mitteilte, er sei schon einmal verheiratet gewesen folglos, dann sollen Mittel vorgeschlagen werden, die der minder sti chhaltig waren. Nun trat H. mit der Behauptung hervor, angeblich geschieden worden, stellten diese Nachforschungen an, bemittelten Bevölkerung einen billigeren Fleischbezug gewährleisten. er habe den Kläger zwar aus der Stellung sofort entlassen, ihm welche die jeßige Anklage zur Folge hatten. Vor Gericht erhob aber ausdrücklich gefagt, er tönne bei ihm bis zum Ab- Lasch einen eigenartigen Einwand. Er behauptete, er sei überVom Eisenmarkt. Aus Exporteurkreisen wird der Rh.- Weſtf. Tauf der Kündigungsfrist in Kost und Logis haupt nicht mit der Mateson in South- Shields verheiratet gewesen, 8tg." geschrieben, daß die Tage des Pfingstfestes eine vorüber bleiben, und die Ehefrau des Beklagten wollte diese Behauptung sondern habe mit dieser nur im Stonkubinat gelebt. Um die Reise gehende Ruhe in das Geschäft gebracht haben, der jetzt aber bereits beeiden, während sie der Kläger energisch bestritt. nach Warschau unternehmen zu können und einen Auslandspaß zu wieder volle Lebhaftigkeit gefolgt ist, so daß von durchaus beNach der Beratung legte der Vorsitzende dem Beklagten einen erlangen, sei ein Verwandter der Mateson eines Tages mit ihm friedigenden Verhältnissen berichtet werden kann. Die allgemeine Vergleich dringend nahe. Er richtete an ihn die Frage, wie er sich in die Kingstreet- Office gegangen und nach furzer Zeit mit einer Klage geht nur dahin, daß die ständig steigenden Preise für die denn eigentlich ein solches Kost- und Logisverhältnis mit einem Heiratsurkunde zurückgekehrt, die offenbar gefälscht gewesen sei. Er Rohmaterialien und dadurch bedingte unaufhörliche Heraufgehen der entlassenen Angestellten denke. Es möge ganz dahingestellt sein, ob habe dann mit der Mateson in der Holly Trinity Church Fabrikpreise die Erteilung von Aufträgen sehr erschweren. das Essen und Trinken in Qualität und Quantität auf der alten in Shields eine Art Weihe" erhalten und sei dann gleich Höhe bleibe. Indessen schaffe schon der notwendige tägliche Verkehr nach Warschau abgedampft.- Der Staatsanwalt hielt es durch Aufwarten, Bedienen usw. einen ganz zwiespältigen Zustand. auf Grund der eingezogenen Auskünfte von den englischen Behörden Es sei sehr wahrscheinlich, daß die Kammer ein der für festgestellt, daß die in England eingegangene Ehe eine rechtsartiges Verhältnis als un annehmbar erkläre und dem gültige gewesen sei und beantragte die Bestrafung des L. zu unrecht Entlassenen nicht die Verpflichtung auferlege, auf ein wegen Bigamie zu neun Monaten Gefängnis. Das folches Anerbieten einzugehen. Auf diesen Vorhalt hin wird vom Gericht sah die Sache jedoch nicht so milde an, sondern hielt eine einem Zuchthausstrafe bon Jahr und fechs Beklagten ein Vergleichsvorschlag in Höhe von 80 M. akzeptiert. Monaten unter Versagung mildernder Umstände für gerechtfertigt. Diese Strafe wurde unter Einberechnung einer anderweitig erkannten Gefängnisstrafe von 11 Jahren, die der Angeklagte zur zeit verbüßt, auf eine Gesamtstrafe von zwei Jahren Zuchte haus erhöht.
Aus der Frauenbewegung.
Genossinnen! Arbeiterfrauen!
"
-
"
,, Guten Morgen"-amtlich?
"
Ausfuhr der internationalen Eisenindustrie im Jahre 1906. Im Jahre 1906 wurden von Belgien , Deutschland , England, Frankreich und den Vereinigten Staaten 733 026 Tonnen( 942 036 Tonnen in 1905) Halbzeug zur Ausfuhr gebracht. Unter diesen fünf für das Ausfuhrgeschäft wichtigsten Ländern nimmt Deutschland mit 365 026 Tonnen noch immer den ersten Plaz ein, obwohl seine Halbzeugausfuhr gegen 1905 um rund 108 000 Tonnen zurückgegangen ist. Desgleichen ist die Ausfuhr der Vereinigten Staaten , die mit Belgien sich in den größten Teil der übrigen Ausfuhr teilen, um 45 000 Tonnen gegen das Vorjahr zurüdgegangen. Die Ausfuhr Frankreichs war nicht bedeutend, während die englische Ausfuhr mit 11 747 Tonnen( 8594 Tonnen) einen ganz untergeordneten Platz einnimmt. Auch in der Ausfuhr von Formeisen nimmt Deutsch land mit 477 644 Tonnen( 405 042 Tonnen) die führende Stelle Ein neuer Kampf auf wirtschaftlichem Gebiete ist durch die Unein. Als zweitgrößter Exporteur folgt England mit 306 330 Tonnen beugfamkeit der Bäckermeister hervorgerufen. Die bescheidenen Der Bauernhofbefizer Neumann erschien eines Tages auf dem ( 215 844 Tonnen). Die Vereinigten Staaten , die eine größere Menge Forderungen der Bäckergesellen sind von der Innung rundweg ab- Hofe des Amtsvorstehers Rittergutsbesibers von Formeisen als irgend ein anderes Land herstellten, exportierten nur gelehnt worden. Schon jahrelang kämpfen die aufgeklärten, dem Petersdorff zu Korkenhagen, um einen Termin im Amts112 555 Tonnen( 83 193 Tonnen). Belgien konnte seine Ausfuhr um Verbande angehörenden Bäckergesellen für menschenwürdige Zustände zimmer des Amtsvorstehers vor dem Landrat des Kreises wahr17 710 Tonnen auf 82 925 Tonnen erhöhen, während diejenige in ihrem Gewerbe. Die Bäckermeister wollen das patriarchalische zunehmen. Herr v. Petersdorff bot ihm er war gerade auf dem Frankreichs mit nur 5000 Tonnen taum in Betracht kommt. In Herrschaftsverhältnis, das den Gesellen jede Bewegungsfreiheit vor- Hofe- einen Guten Morgen. Neumann soll den Amtsvorsteher Schienen fonnte England feine bisherige Stellung als erstes enthält, nicht preisgeben. Nichts will man bewilligen. Und doch ist nicht gern haben und nicht oder so leise geantwortet haben, daß Exportland zwar noch behaupten, obwohl seine Ausfuhr, die 1905 es so wenig, was die Gesellen verlangen. Die Forderungen: b. Petersdorff es nicht hörte. Später machte der Rittergutsbefizer noch 41 Proz. des ganzen Exports ausmachte, auf 33 Proz. ge- 1. Abschaffung des Kost- und Logiswesens, 2., ein freier Tag in v. Petersdorff dem Bauernhofbesizer darüber Vorhaltungen. Er meinte: funten ist. Die englische Ausfuhr verminderte fich in 1906 jeder Woche, 3. ein Mindestlohn von 23 M. pro Woche, 4. pari- Sie sagen nicht mal, Guten Morgen"; jeder an um 83 329 Tonnen, während diejenige Deutschlands sich in der- tätischer Arbeitsnachweis, müssen als berechtigt anerkannt werden. ständige Mensch sagt Guten Morgen", wenn er bei felben Zeit um 84 653 Tonnen erhöhte. Auch die Vereinigten Bis heute ist es den Bäckergesellen fast unmöglich gewesen, sich mir ins Haus tritt." Wegen dieser Aeußerung schwebte ein Staaten konnten die Schienenausfuhr in 1906 um 33 000 Tonnen, eine Familie zu gründen, und wo es trotzdem geschah, ist an ein Beleidigungsprozeß Neumanns gegen v. Petersdorff. Die Belgien um 27 978 Tonnen steigern. In Drahterzeugnissen be- Familienleben nicht zu denken. Frau und Kinder bekommen den Regierung zu Stettin erhob aber zugunsten des Amtshauptet wiederum Deutschland mit einer Ausfuhr von 327 196 Gatten und Vater fast nie zu Gesichte; für Erziehung seiner Kinder vorstehers den Konflikt. Das Oberverwaltungsgericht Tonnen( 311 673 Tonnen) unbestritten den ersten Plaz. An zweiter fann der Vater sehr wenig tun. Die Abschaffung des Kost- und erklärte dieser Tage den Konflikt für unzulässig. Es wurde Stelle folgen die Vereinigten Staaten mit 174 014 Tonnen( 133 000 Logiswesens ist notwendig, um auch den Bädergesellen die ausgeführt: Das Gesetz betreffend die Konflikte bei gerichtlichen Tonnen), dann England mit 95 119 Tonnen( 81 201 Tonnen), Frant- Möglichkeit zu geben, sich ein eigenes Heim zu gründen, Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen kenne die Konflikta reich und Belgien mit ganz geringen Mengen. In Platten und ohne den Beruf zu verlassen. Die Abschaffung des Logiszwanges erhebung zugunsten der Beamten nur bei solchen Handlungen, die Blechen beherrscht England mit einer Beteiligung von zirka 70 Broz, ist aber auch im gesundheitlichen Interesse dringend nötig. in Ausübung oder aus Veranlassung der Ausan der Gesamtausfuhr der beteiligten Länder den internationalen Die zweitwichtigste Forderung ist die Einführung eines freien Tages übung des Amtes vorgenommen werden. Eine solche HandMarkt. Die Gesamtausfuhr der eingangs genannten fünf Länder in der Woche. Fast jeder Arbeiter hat wenigstens einen Tag, an lung liege hier nicht vor, soweit der Angeschuldigte in Frage betrug 1 686 310 Tonnen( 1 539 260 Tonnen). Die englische Ausfuhr dem er nicht in die Tretmühle der Arbeit gespannt ist; er fann fomme. Gegen die Annahme der Regierung, daß der Angeklagte stieg in 1906 um 124 200 Tonnen, während die Ausfuhrmengen doch einmal sich selbst und der Familie gehören. Die Bäcker aber als Amtsvorsteher dem Privatkläger die Vorhaltungen geDeutschlands und Belgiens abnahmen. Die Vereinigten Staaten müssen Woche um Woche, Tag für Tag der Profitwut der Meister macht habe, um für die Wahrung der Autorität von Behörden zu fonnten ihre Ausfuhr um 40 000 Tonnen steigern, während diejenige ihre Kräfte opfern; nicht einen Tag können sie sich als freie sorgen, spreche schon der Umstand, daß er betonte, jeder sage:" Guten Frankreichs sich nicht geändert hat. Menschen fühlen. Morgen", wenn er in sein Haus trete. Es sei danach anAlle Forderungen der Gesellen sind rundweg abgelehnt und zunehmen, daß er das Ansehen seines Hauses bezw. sein Ansehen wurde daher der Kampf unvermeidlich. Die begründeten Forde- als Hausherr gewahrt wissen wollte. Hinzu komme, daß der Termin rungen sichern den Bäckergesellen die Sympathie der Arbeiterschaft, vor dem Landrat stattfand und nicht vor Herrn v. Petersdorff. und muß es die Pflicht aller sein, die Kämpfenden in ihrem schweren Demnach sei der Konflikt unzulässig und dem gerichtlichen Verfahren Kampfe zu unterstüßen. Keine Arbeiterfamilie wird von einem gegen den Amtsvorsteher müsse Fortgang gegeben werden. Bäder, der nicht bewilligt hat, Backware entnehmen. Hauptsächlich ist es Sache der Frauen, nach dieser Richtung energisch den Kampf gegen die Bäckermeister zu führen. Und die Frauen, die Vor der Straffammer in Naugardi. P. gelangte am Montag selbst oder deren Männer unter dem Hochmut des Unternehmertume ein Zusammenstoß zwischen einem Gutsbesitzer und einem Schnitter leiden, haben alle Ursache, in diesem Kampfe entschieden Partei zu zur Berhandlung. Angeklagt waren der Schnitter August ergreifen zu gunsten der Arbeiter. Den hartgesottenen Feinden der Ellwardt wegen Bedrohung und gefährlicher Mißhand Arbeiterbewegung muß gezeigt werden, was die Zusammengehörigfeit der gesamten Arbeiterschaft vermag.
Soziales.
Was ist ,, triftiger Grund"?
"
Das Unfallversicherungsgesetz schreibt vor: Wenn der Verletzte sich im Interesse der Wiedererlangung oder Erhöhung seiner Erwerbsfähigkeit seitens der Berufsgenossenschaft getroffenen Anordnungen ( z. B. Aufenthalt in einer Heilanſtalt) ohne gefeßlichen oder sonst triftigen Grund entzieht, so kann ihm der Schadenersatz auf Zeit ganz oder teilweise versagt werden, sofern er auf diese Folgen hingewiesen worden ist und nachgewiesen wird, daß durch sein Verhalten die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflußt wird". Für die Frage, was ein triftiger Grund sein kann, ist eine fürzlich ergangene Entscheidung des Reichsgerichts wesentlich, die sich mit einem Rechtsstreit gegen eine private Versicherungsgesellschaft zu befaffen hatte, deren Versicherungsbedingungen den zitierten des Unfall gesetzes ähneln. Der vom Reichsgericht entschiedene Rechtsstreit betraf folgenden Fall:
Darum Ihr Freuen, merkt Euch die Bäckereien, wo die Forderungen der Bäckergesellen bewilligt find. Die Liste, die täglich vom Verbande der Bäcker herausgegeben und im Vorwärts" beröffentlicht wird, muß peinlich beachtet werden. Genossinnen, bekundet Solidarität!
Gerichts- Zeitung.
Kampf zwischen einem Gutsbesiger und einem Schnitter.
-
die feine Jagdflinte,
-
er mit zwei Schrot
lung und der Gutsbesiger Otto Wenzel aus Medewiz wegen qualifizierter Körperverlegung. Ellwardt war im Jahre 1906 bei dem Rittergutsbefizer Wenzel auf Schmedewiß als Schnitter beschäftigt. Während der Erkrankung seiner Frau arbeitete Ellwardt nicht und es kam zwischen ihm und dem Gutsherrn wegen des Lohnes und der Kosten für den Arzt, der Frau Ellwardt behandelt hatte, zu Streitigkeiten. Herr Wenzel wollte dem AnDie sozialdemokratischen Frauen Berlins . getlagten Ellwardt Abzüge machen und verlangte die Räumung der Wohnung, die jener innehatte. Der Der Kaufmann N. in Gleiwitz hatte sich bei der Preußi Versammlungen- Veranstaltungen. Schnitter weigerte sich, die Wohnung zu verlassen, bevor er nicht den schen National Versicherungs- Gesellschaft in Berlin . Sonntag, den 2. Juni, Ausflug nach Pichelswerder. Treff- ganzen Lohn erhalten hätte. Am 30. Oktober am Tage vorher Stettin gegen Unfall versichert. Er erlitt am 30. Juli 1908 punkt 9 Uhr Bahnhof Grunewald( Waldseite). Marsch nach waren schon fast sämtliche Leute des Herrn Wenzel gegen diesen aufeinen Unfall, wobei ihm durch den Stoß einer Wagendeichsel gegen sässig gewesen Bichelswerder, Freunds Inselgarten. Gäste sehr willkommen. ging Wenzel in die Ellwardtsche Wohnung, machte seine rechte Bruſt eine innere Verlegung zugefügt wurde. Aerzt- Weißensee. Montag, den 3. Juni, 8 Uhr, bei Roßkopf, früher dem E. Vorwürfe, daß er nicht arbeite, und verlangte wieder die 8½ Räumung der Wohnung. Darüber kam es zum Streit, über dessen lichem Rate gemäß begab er sich auf die Veranlassung Schmutz, Königchauffee 38: Vortrag, Herr Schuhmacher. der Versicherungsgesellschaft im November 1903 zu einer Verlauf die Darstellung der Parteien und auch einiger Zeugen mehrKur nach Meran in Südtirol . Da er gezwungen fach von einander abwichen. Ellwardt soll plöglich eine Art erwar, sein Geschäft zu verkaufen, unterbrach er ohne griffen haben und damit auf Wenzel mit den Worten losgegangen Wissen der Versicherungsgesellschaft diese Kur, sein:„ Du Aas, jezt habe ich Dich, nun sollst Du indem er am 2. Januar 1904 Meran verließ und nach Gleiwig ran!" Wenzel lief aus der Stube und entfloh die Dorfstraße entlang, zurückreiste. Erst am 28. Januar nahm er die Kur in Meran wieder verfolgt von dem immer wütender werdenden EIIwardt, der einen auf, die bis Ende März 1904 dauerte. Die Versicherungsgesellschaft Vergehen wider die Religion durch eine Ohrfeige. Kartoffelträger ergriffen und damit dem Rittergutsbefizer auch hatte ihm bis dahin in verschiedenen Teilzahlungen 3018,10 m. ge Im Oktober vorigen Jahres besuchte der prattische einen Schlag auf die Schulter versetzt hatte. Als ihn Elwardt währt, lehnte aber weitere Bahlungen ab. N. beansprucht jedoch Arzt Dr. Matz aus Stettin die Lorenzerkirche in Nürnberg nicht einholen konnte, warf er noch den Kräver hinter ihm her und meitere 546,90 r. und gemäߧ 16 der Versicherungsbedingungen zwecks Besichtigung der Kunstwerke, wobei er den Hut auf lehrte dann in seine Wohnung zurück. Wenzel ging in sein Haus, Ane Rentenentschädigung bis zur Wiederherstellung seiner völligen dem Stopfe behielt. Darüber ärgerten sich zwei andere telephonierte an den Amtsvorsteher um Hülfe und holte dann Erwerbsfähigkeit. Das Landgericht Gleiwit erkannte auf Abweisung Fremde, die den gottlosen Menschen zur Rede stellten, aber patronen Iud. Dann forderte er zwei Männer auf, mit ihm der vom Versicherungsnehmer im Klagewege geforderten Ansprüche. von ihm kurz abgefertigt wurden, worauf sie derb reagierten. zu fommen, um in seiner Eigenschaft als Gutsvorstand den Dahingegen verurteilte Oberlandesgericht Einer der Fremden, ein Antiquar aus Graz , erhielt dann vom Edwardt festzunehmen und zu binden. Ellwardt, der mit dent Breslau die Gesellschaft dem Grunde nach. Dr. Matz eine faftige Ohrfeige. Deshalb erhielt er eine An- Kräger in der Hand vor seiner Tür stand, geriet beim Die von der Versicherungsgesellschaft gegen das oberlandesgericht klage wegen Religionsvergehens und Körperverlegung, und Anblick des Wenzel in große But und machte liche Urteil eingelegte Revision wurde vom 7. 3ivilfenat das Landgericht Nürnberg verurteilte ihn auch zu Sträger Bewegungen, als ob er auf W. losgehen wollte. Letzterer des Reichsgerichts zurüdgewiesen. Der erkennende fünf Tagen Gefängnis. Das Religionsvergehen soll den G. wiederholt aufgefordert haben, in seine Wohnung zu Senat legt in seinen Entscheidungsgründen hierzu dar, daß der hier in Betracht kommende§ 14 der Versicherungsbedingungen wurde nicht in dem Hutaufbehalten, sondern in der Ver- gehen, da er sonst schießen würde. E. rückte ihm aber, seinen unter anderem den Verlust aller Ansprüche aus der Versicherung abreichung einer Ohrfeige in der Kirche erblickt. Das Er- träger schwingend, noch näher auf den Leib, er drohte jeden, der an ihn herankommen würde, niederzuschlagen. Inzwischen war auch ausbedinge, wenn der verlegte Versicherungsnehmer ohne kenntnis dürfte in der Revisionsinstanz schwerlich aufrecht der große Bernhardiner des Wenzel auf Ellwardt zugesprungen, triftigen Grund und ohne Einwilligung der Ge- erhalten werden. ohne ihn zu beißen. Da ergriff E. einen Mauerstein und warf sellschaft die Behandlung des zunächst zugezogenen nach dem Tier, ohne es zu treffen. In diesem Augenblick trat rates" unterbreche und daß feststehe, daß der Kläger den Kur Frau Wenzel, die wohl annahm, daß der Steinwurf ihrem aufenthalt in Meran die Behandlung durch beschäftigte gestern in einer längeren Sigung die 2. Straffammer Manne galt, hinzu und forderte letteren auf, zu schießen. seinen dortigen Arzt ohne Einwilligung der Beklagten des Landgerichts I . Aus der Untersuchungshaft wurde der aus Wenzel schoß auch furz hintereinander zweiunterbrochen habe. Mit Recht habe aber das Berufungs - Warschau gebürtige Klempner Otto Lasch vorgeführt. Der An- mal. Der erste Schuß ging an Ellwardt vorbei und fuhr in die gericht die Bestimmung des§ 14 der Versicherungsbedingungen dahin geklagte ist viel in der Welt herumgekommen. Im Jahre 1892 fam Band des Hauses, der zweite Schuß traf den rechten ausgelegt, daß das Vorhandensein eines triftigen aus Brasilien nach England und ließ sich hier in South Unterschenkel Ellwardts. Nach der Bekundung des Dr. Fischer Grundes für die Kurunterbrechung genüge, um die Shields nieder. Hier lernte er auch ein Mädchen namens Emma vom Kreiskrankenhause war E. von mindestens 50 Schrot Berwirkungsfolge auszuschließen. Wenn das Berufungsgericht dann Mateson kennen, die in einem Schanklokal eines Verwandten als törnern getroffen worden. Nach einigen Tagen mußte ihm, da annehme, daß die Heimreise des Klägers nach Gleiwiz zwecks An- Barmaid angestellt war. Am 6. Juni 1892 ging der Angeklagte mit der Brand hinzutrat, im Krankenhause Greifenberg das Bein bis wesenheit bei den erforderlichen Verhandlungen über den Verkauf der Mateson die Ehe ein, aus der ein Knabe hervorging. zum Oberschenkel abgenommen werden. Dies der Tatfeines Geschäfts einen„ triftigen Grund" ausmache, so gehöre das Der Angeklagte unternahm später eine längere, Reise nach bestand, wie er sich aus den Zeugenvernehmungen ergab. Jm wesentin die Tatsachenwürdigung und sei das vom Revisionsgericht nicht Warschau . Als er dann wieder nach South Shields zurück- lichen drehte es sich in der Verhandlung um die Frage, ob Wenzel in der Notzu beanstanden. fehrte, wurde er verhaftet und wegen Urkundenfälschung wehr gehandelt habe oder nicht. Einige Augenzeugen bestritten es. Der zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Nach Ver- Schnitter bestritt seinerseits, in seiner Wohnung mit der Art auf Sofortige Entlassung des mit Koft und Logis angestellten büßung dieser Strafe ging der Angeklagte als Steward an Bord den Gutsherrn losgegangen zu sein, und behauptete, daß er sich mit Handlungsgehülfen. Das pretäre Verhältnis, das sich für einen in eines nach Australien bestimmten Schiffes, welches nach den dem Kräger nur gegen den Revolver gewehrt hätte, den Wenzel ihm Soft und Logis beim Arbeitgeber befindlichen Angestellten ergibt, damaligen Berichten mit Mann und Maus untergegangen sein vorgehalten habe. Die Beweisaufnahme brachte aber für diese Be
und damit
"
Ein Bigamie- Prozeß
mit dem