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sich in all den schriftlichen«eußemngen um oft VBertriebene, fanatische Ausdrücke deS tief verletzten nationalen Gefühls. Aber von Konspirationen gegen die Sicherheit des preußischen Staates kann nirgendwo die Rede sein. Auf die Beschuldigung, verbotene Lieder in den Vereinsversammlungen gesungen und sich damit der Aufreizung zu Gewalttätigkeiten schuldig gemacht zu haben, konnten die Angeklagten geltend machen, daß sie selbst das Vereinsliederbuch dem Amtsvorsteher vorgelegt hatten, daß dieser die ver- botenen Lieder angestrichen und damit die Angeklagten in den Glauben versetzt hatte, die nicht angestrichenen Lieder seien frei, weshalb dann diese gesungen wurden. Diese Darstellung mußte von dem Hauptzeu�en, Polizeiwachtmeister Gohla, auSdrücklich als richtig bezeichnet werden. Fünf Jahre lang haben die Berichte des überwachenden Beamten seinem Vorgesetzten vorgelegen, ohne daß diese gegen die Redner und den Berein einschritten. Natürlich können die einfachen Arbeiter nicht beweisen, daß fie vor langen Jahre diese und jene jetzt als verbrecherisch angesehene Aeußerung nicht getan haben. Der über- wachende Beamte aber vermag auszusagen, daß er seine vor Jahren niedergeschriebenen Berichte für zutreffend hält, obwohl er zu« geben muß, daß er das Hochpolnische nicht be° herrscht, sondern nur einen polnischen Dialekt. Trotz des kläglichen und dürstigen Ergebnisses der Beweisauf- nähme hielt der Staatsanwalt die Anklage voll aufrecht. Nach ihm wollte der RoSdziner Turnverein den Artikel 2 der preußischen Verfassung, der von der Unverletzlichkeit der LandeSgrenzen handelt, in seiner Wirksamkeit entkräften, indem er eS unterließ, der Polizei den wahren Zweck des Vereins mitzuteilen, politische Versammlungen im Auslande abhielt und mit auslandischen politischen Vereinen in Verbindung trat, schließlich auch zu Gewalttätigkeiten aufteizte. Und dieser Vervrechen wegen beantragte der Staatsanwalt, sämtliche Angeklagte schuldig zu sprechen und sie zu Strafen von zwei Monaten bis zu ein Jahr drei Monaten zu verurteilen, den Verein aber zu schließen. Nach längerer Beratung fällt das Gericht das Urteil dahin: Die Angeklagten werden zu Gefängnis st rafen von einem Monat bis einemJahr drei Monaten verurteilt, der am schwersten verurteilte Plewnia, der Ausländer ist, wird sofort verhaftet. Der SokolvereinFalke" zu Rosdzin wird geschlossen. Die Begründung des Urteils schließt sich fast wörtlich den Behauptungen der Anklage an. *" Der Prozeß ist für die preußisch-deutsche Rechtspflege überaus bezeichnend. Unter dem politischen Druck, unter dem Mangel an wirklicher Schulbildung, unter der Verpfaffung, unter der Wirt- schaftlich elenden Lage stehen diese harmlosen polnischen Arbeiter. Sie eröffnen ihre Vereinigungen mit einem Hoch auf Kaiser und Papst, fingen nur die Lieder, die polizeilich als unverdächtig bezeichnet sind, sehen in den Sozialdemokraten infolge der Hepreden der Ordnungsbrüder einen Feind, der mit Waffen bekämpft werden muß. Und diese politisch und religiös naiven Leute werden dennoch wegen angeblich an Hochverrat grenzender Geheimbündelei verurteilt. Und das fast ausschließlich aus Grund von Sentiments und Ansichten unterer Polizeibeamten, die nicht einmal der Sprache völlig mächtig sind, durch deren Anwendung gefrevelt sein soll l Gegenüber einem so hervorragenden Mangel von Garantien für die Unterlagen einer gerechten Rechtspflege erscheint das rein ad- ministrative Verfahren dem gesunden Rechtsbewußtsein fast noch eher als diese Art deutscher Jusfiz Gerechtigkeit üben zu können. Diese Kritik unserer Justiz trifft nicht minder auf nicht polnische Strafsachen, insbesondere auf die gegen Sozialdemo- kraten und gegen Arbeiter auf Grund gewerkschaftlicher Kämpfe eingeleiteten Verfahren zu. Deutschlands   Justiz steht auf der tiefsten Stufe der Rechtspflege aller modernen Völker. Eine solche Justiz unterwühlt stärker, als es die schwungvollsten Reden und eiudriiig- lichsten Artikel tun könnten, die Autoritätsduselei uud die innere Kraft des Landes. Insofern leiden die Opfer preußisch-deutscher Justiz nicht umsonst._ liiMche ßeamtcnuntreue In lilecMeninirg. (Telegraphischer Bericht.) Schwerin  , den b. Juni, Dritter Tag. Die Verhandlungen über die Riesenunterschleife auf dem Sachsenberg   wurden heute mit der Erörterung der Seifenlieferunge« begonnen. Der Kaufmann Bärwald hatte o,e Seifenlieferungen nach dem Sachsenberg  . Bärwald hat die Seifenfabrik seines Vaters 1901 übernommen. Doch hatte dieser schon jahrelang die Lieferung nach dem Sachsenberg   fast allein. Der Ankauf seitens der Irrenanstalt erfolgte ursprünglich freihändig, später wurde er im Sulimissionswegr vergeben. Der Gesamtbetrag der Jahres- lieserung betrug etwa 4000 M. Der Angekl. Schultze gibt an, daß er von Bärwald ursprünglich bei der Bezahlung der Vierteljahrs» rechnungen sich 30 bis 40 M. geben ließ. Schließlich habe er dem Bärwald gesagt, er wünscfje eine bestimmte Summe» Bärwald habe ihm nur 5 Proz. bewilligt, die vom Gewicht der gelieferten Seife abgezogen wurden. Im übrigen habe er die Lieferungen dxS Bärwald öfter nachgewogen. Das Gewicht war richtig an- gegeben und die Lieferung genau nach Probe. Vors.: Ist Ihnen denn klar, daß Sie das Geld nicht annehmen durften? Sie haben doch wahrscheinlich auch Bärwald bei der Vergebung der-Lieferungen bevorzugt? Angekl. Schulde: GeWitz war es Unrecht. Bärwald hat auch durch mich immer die Lieferungen' bekommen, trotzdem seine Preise nicht niedrig waren. Die anderen Bewerber bei den Submissionen, insbesondere der Fabrikant Horngräber, bekamen höchstens ganz kleine Anteile. Ich habe auch vorher immer dem Bärwald die Angebote seiner Konkurrenten und ihre Preisfest- fetzungen mitgeteilt,� damit er sie unterbieten konnte. Er hatte mich darum gebeten und ich dachte mir nichts Schlimmes dabei. Vors.: Das ist ja eine lange Kette von Pflichtvorletzungen, die Frage aber, die noch aufzuklären ist, ist die, vann diese Durchstechereien angefange» haben. Das Konto Schultze ist bei Bärwald erst seit dem Jahre 1304 vorhanden. Es ist doch aber im hohen Maße wahrscheinlich, daß auch schon vorher Schultze feste Bezüge hatte. Angekl. Schultze gibt das als möglich zu. Bert. Cassow: Schultze hat mir gesagt, daß er sich nur deshalb von den Lieferanten Prozente habe geben lassen, weil auch die anderen Beamten sich Prozente geben ließen und er nicht zurückbleiben wollte Bors.: Glauben Sie wirklich an eine so starke Korruption in unserer Beamtenschaft? Bert.: Der Angeklagte will gehört haben, daß das gesamte Personal der Hofküche stch ebenfallsschmieren" lieh. Angekl. Bärwald gibt an, daß er dem Schultze ursprünglich stillschweigend bei jeder Lieferung und Zahlung zwei Goldstücke in die Hand gedrückt hätte. Das habe im Januar oder Februar 1001 angefangen, vorher habe er ihm nur freie Seife für seinen Haushalt geliefert. Später habe er ihm dann auf Schultzes eigenen Wunsch und Vorschlag ein Konto für 4 bis 5 Proz. des Warenwertes eingerichtet, weil er ihm die Lieferungen ja zu verdanken gehabt hätte und nicht kleinlich hätte sein wollen. Er habe es als persönliches Wohlwollen von Schultze aufgefaßt, wenn dieser ihm die Offertesi der Kon- kurrentcn rechtzeitig mitgeteilt hätte, damit er immer mit seinen Preisen herunter gehen konnte. Er habe vierteljährlich mit Schultze abgerechnet und ihm pro Jahr 110 bis 180 M. gezahlt. Schultze habe ihm gesagt, er sei unterstützungsbedürftig, weil er mit seinem Gehalt nicht auskommen könne. Die Anstalt sei ledenfalls nicht geschädigt worden, Das gehe schon daraus hervor, daß er mit bM anderen Submittenten Horngttlber die Preise gemSF Pen Feststellungen deS Seifenshndikats vereinbart und gleich normiert hätte. Mehrere Zeugen bestätigen im wesentlichen die Angaben der Angeklagten. Zeuge Seifcnfabrikant Horngräber erkennt an, daß Bärwald und er sich auf die Preise des Seifenringes bei der Submission geeinigt hätten. Oberköchin Schmidt bestätigt, daß die Bärwaldsche Seife immer guter Qualität gewesen sei. Zeuge Konrad war seit vielen Jahren im Geschäft des Angekl. Bärwald tätig. Er bekundet, daß er auf Anweisung Bärwalds nur erstklassige Ware nach Sachsenberg   geliefert habe. Der Bedarf in der Anstalt Sachscnberg sei auch in den letzten 10 Jahren durchaus konstant geblieben und in keiner Weise gewachsen. Wenn einmal vorübergehend ein Mehrverbrauch eintrat, so hatte er ganz natürliche Gründe. Die weitere Beweisaufnahme über den Fall Bärwald bot wenig Bemerkenswertes. Die Verhandlung wurde, da morgen die Sitzung ausfällt, auf Freitag früh vertagt. Es wird dann der interessanteste Fall zur Erörterung kommen, die Anklage gegen den Hofschlächtermeister Wilck. Der Angekl. Wilck bestreitet jede Schuld, er will auch keine Verbindung mit dem angeklagten Betriebsinspektor Schultze gehabt haben. Wilck schiebt die Durchstechereien, soweit sie vorgekommen sind, auf das Konto seines Mitangeklagten Buchhalters Müller  , der bei ihm lange Jahre tätig war und sein uneingeschränktes Vertrauen genoß. Auch von der Lieseruna minderwertigen Fleisches will Wilck nichts wissen.* Ein Ifiallenproteft der Straßenbahner. Die ebenso ungeschickte wie vom Standpunkt einer vernünftigen Wirtschaftsweise verwerfliche Aeußerung des Direktors Mcke, daß die Mitarbeit der Straßenbahnerftauen zur Erhaltung der Familie kein Unglück sei und den Frauen selbst eine gewisse Genugtuung ge- währe, hat tn den Reihen der Straßenbahner wie ihrer Frauen starke Entrüstung hervorgerufen, die äußerst lebhaft in einer Ver- sammlung hervortrat, welche am Dienstag in den Musikerfälen statt- fand. Der große Saal war samt den Galerien gedrängt voll von Straßenbahnangestellten und deren Frauen. Der Referent S ch u I tz k i und andere Vertreter des TranSportarbeiterverbandeS hatten Mühe, die Erregung soweit zu dämpfen, daß nicht der Gedanke an einen plötzlichen allgemeinen Lohnkampf die Ober- Hand gewann, denn hie meisten Diskussionsredner meinten, daß man der Großen Berliner den Krieg erklären müsse. Ihre Frauen sollten sich ungestört dem Hauswesen und der Er- ziehung ihrer Kinder widmen können, eS sei wahrhastig kein erträg- licher Zustand, wenn fie noch mitverdienen müssen oder wenn die Angestellten selbst Nebenverdienst suchen müssen, um fich selbst und ihre Familien vor Hunger zu schützen. Eine Frau, die Gattin des Fahrmeisters Schulz, hielt es für ihre Aufgabe, in ganz pro- dozierender Weise für die Direttion Partei zu ergreifen. Eine Straßenbahnerftau, meinte fie, brauche nicht zu hungern, wenn s i e m i t a r b e i t e. Sie selbst habe 16 Jahre gearbeitet und sei dabei gesund geblieben. Diese und ähnliche Redensarten trug sie in so herausfordernder Form vor, daß man den Eindruck gewinnen mußte, fie sei abgesandt, um die Versammlung zur Auflösung zu bringen. DieS gelang ihr allerdings nicht. Die Entrüstung der Versammlung erreichte ihren Höhepunkt, als jene Rednerin noch obendrein erklärte, fie werde eS denen.anstreichen", die gegen sie oder die Direktion austraten, und sie sich dann tatsächlich auch die Namen verschiedener Diskussionsredner notierte, offenbar um sie zu denunzieren. Einige Frauen weinten vor Zorn über die Art wie jene Frau ihre und ihrer Männer Interessen mit Füßen trat. Alle rückten von ihr ab, so daß sie schließlich mit ihrem männlichen Be- gleiter isoliert saß. Trotz aller aufregenden Zwischenfälle konnte die Versammlung glücklich zu Ende geführt werden. Der Referent sprach sich dafür aus, daß man es vorerst noch versuchen solle, durch gütliche Vereinbarung annehmbarere Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Es war selbstverständlich auch nicht Zweck der Ver- sammlung, über einen Lohnkampf zu beschließen. DaS Ver- halten der Direktion und ihrer Vertreter trägt jedoch dazu bei. daß die Angestellten immer mehr zu der Ansicht kommen, ein offener Kampf sei notwendig. Die dielen Maßregelungen, Entlassungen, die lediglich auf Denunziatton ohne Untersuchung, ohne Verhör der Angeschuldigten erfolgen, können sie nicht abschrecken, sich immer fester und zahlreicher einer leistungS- und kampffähigen Organisation anzuschließen und in ihrem Geiste zu, wirken. Eine Maßregelung war auch der Versammlung vorausgegangen. Der Hofverwalter in der Kleinen Frankfurterstraße hatte von drei Angestellten, die Einladungszettel zur Versammlung verteilten, einen erwischt. Morgens wurden die Zettel verbreitet, nachmittags 3 Uhr war der Betreffende schon entlassen und seines Dienstes enthoben. Solche Hetze wird ihre Wirkung nicht verfehlen. ftis der parteu Reichsliigenverbands-Material. Wir entnehmen der.Arbeiterzeitung" zu Dortmund  : Im Reichstagshandbuch des Reichsverbandes war erzählt worden. daß vom Landgericht Essen   der Vertrauensmann P a n z e l t vom alten Bergarbeiterverband wegen Unterschlagung von 1000 M. zu neun Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Wir stellten sofort fest, daß es einen Vertrauensmann Panzelt nie gegeben hat. Nun kam die Schwindelkorrespondenz des Reichs- lügcnverbandes und erklärte, es handele sich nicht um einen Ver- trauensmann Panzelt, sondern I a n z e l t. Wir stellten daraufhin fest, daß eS auch einen Vertrauensmann Janzelt nie gegeben hat. In ihrer Nr. 32 reproduziert nun die genannte Korrespondenz einen Bericht derRheinisch. Westfälischen Zeitung" vom 10. Oktober 1905, nach welchem in Bochurn ein Vertrauensmann Wilhelm Janzett aus Eickel wegen Unrerschlagung von Streikgeldern zu neun Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Er habe einen gewissen Hebbel damit betraut. Gelder auf Listen zu sammeln. Bei der Abrechnung behauptete Hebbel  , vaß er 1000 M. ab- geliefert habe. Janzett dagegen erklärte, nur 500 M. empfangen zu haben. Die Strafkammer in Bochum   glaubte dem Hebbel   und ver- urteilte Janzett zu neun Monaten Gefängnis. In gleicher Weise schrieb auch die.Tremonia"in ihrem heißen Bemühen, dem Reichslügenverband Material zu liesern. Nun gibt es auch einen Vertrauensmann Janzett nicht. Nach. dem aber der Name Hebbel   genannt wird, kann man erst finden, was die Reichslügenverbändler eigentlich meinten. DaS Bureau deS Bergarbeiterverbandes schreibt darüber: Es ist richtig, daß ein früherer Vertrauensmann unsere« Ver­bandes namens Janzyk aus Eickel seinerzeit vom Landgericht w Bochum   wegen angeblicher Unterschlagung von Streikgeldern ver- urteilt worden ist. Jedoch find wir, sowie alle, welche Janzyk näher kennen, heute noch felsenfest davon überzeugt, daß Janzyk unschuldig verurteilt worden ist. Janzyk hat stets bestritten und bestreitet auch heute noch, daß er von Hebbel   das Geld er- halten hätte, er behauptet vielmehr, daß letzterer daS Geld unter­schlagen und die Quittung gefälscht habe. Hebbel   ist seit jener Zeit verduftet, möglich, daß er sich von hier weg sehnte, wo er stets vor Augen hatte, wie durch seine Schuld eine Familie ins Unglück gestürzt worden war. Wenn auch daS Gericht von der Schuld Janzyks voll überzeugt war. so ist daS noch lange kein Beweis dafür, daß Janzyk auch schuldig ist. Die Ueberzeugung des Gerichts gründete sich doch lediglich aus daS Zeugnis eben dieses Hebbel, und da« besagt genug. Dem Gericht soll kein Vorwurf ge- macht werden, daß es sich durch da« ungemein dreiste Auftreten des Hebbel hat irreführen lassen, aber für jeden Kenner der Verhältnisse steht, wie gesagt, fest, daß Janzyk schuldlos gelitten hat." fite RelchSverbZndler hatten fortgesetzt von einem BettraaenSe mann Panzelt in Essen   fabuliert, kein Mensch konnte wissen, daß dainit der Fall Janzyk in Eickel bei Bochum   gemeint sein könne. Wenn die Verbandsleitung überdies versichert, sie sei felsenfest davon überzeugt, daß Janzyk unschuldig verurteilt worden ist, so darf man dem wohl ohne weiteres Glauben schenken. poliseilicbes, SericbtUcbes ufw, Eine sehr verständige Maßregel." DieDeutsche Tageszeitung� meldet unter dieser Ueberschrift aus Gera  :Die reußische Regierungsbehörde hat durch das Landratsamt verfügen lassen, daß von Gemeinden Aufträge keinerlei Art, die aus Gemeindemitteln bestritten werden, an sozialdemokratische Unternehmungen vergeben werden dürfen. Der sozialdemokratische Gemeinderats- Vorsitzende des Vororts Pforten hatte ein Bürgermeistergesuch in der sozialdemokratischenTribüne" veröffentlicht. Darauf hat daS Landratsamt verfügt, daß diese Bekanntmachung nicht auS Ge- meindemitteln bezahlt werden darf." So wird der Umsturz des Staates Reuß jüngerer Linie  verhütet. Redakteiirfreuden. Genosse Oskar Hoffmann von Freien Presse" zu Elberfeld   hat eine Gefängnis- strafe von einem Monat angetreten, die ihm wegen an- geblicher Polizeibeleidigung auferlegt wurde. Genosse Sauer- b e ck von derSchwöb. Tagwacht" zu Stuttgart   ist auf acht Tage ins Gefängnis gegangen. Er soll die Krittl büßen, die er an einem Pfarrer geübt, der einer 73 jährigen Frau wegen Beleidigung des Herrn Pfarrers zu drei Wochen Ge- fängnis verhalf. Die Presse vor der Revisionsinstanz. Verworfen wurde die Revision deS Genossen Franke von derArbeiterzeitung" zu Dortmund   gegen ein Urteil der Strafkammer Dortmund   am 3. Januar. Er war wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. TZus Industrie und ftandd* Gegenwärtiger Stand der Viehpreise. So kräftig der Rückgang der Schweinepreise gegenüber dem Vorjahre ist, so stark ist der Vorsprung, den die jetzigen Preise von Rindvieh vor den damaligen haben. Für Berlin  , an dessen Vieh« markt sich auch die Tendenz an anderen größeren Plätzen wider- spiegelt, betrug Ultimo Mai in Mark der Preis für 50 Krlo 1903 1904 1907 Ochsen.... 23-40 2643 27-47 Bullen.... 26-38 2741 24-44 Schweine... 4047 42 50 4450 Vergleicht man den Preisstand für Rinder mit dem Vorjahre, s« ergibt sich für die einzelnen Städte folgende Spannung: 50 Kil» Schlachtgewicht kosteten in Mark Ende Mai: 1906 1967 Breslau  .... 2237 233» Chemnitz  .... 27 46 29 49 Leipzig  ..... 23-48 28-52 Dortmund  ... 27 45 29 48 Frankfurt   a. M.. 29 46 3149 Köln a. Rh.... 27-43 23-46 Der Kälberpreis ist dem fiir Rinder nicht ganz mtt gleicher Schnelligkeit gefolgt, so daß er sogar vereinzelt noch unter dem Niveau der Jahre 1903 und 1904 steht. Mit 1906 verglichen ergibt sich aber fast durchweg ein Aufschlag, vereinzelt sogar ein recht be- deutender. In Mannheim   z. B. kosten jetzt 50 Kilo Lebendgewicht 5768 M.. die 1906 zur gleichen Zeit erst 46-62 M. kosteten. Auch in Köln   ist die Spannung 7 Wl. sehr groß. Schafe haben sich im allgemeinen gegenüber 1906 noch verteuert, seit 1903 sind sie so- gar gewaltig im Preise gestiegen. Laurahütte. DaS 3. Quartal deS laufenden Geschäftsjahre« hat trotz der ungünstigen Verhältnisse bei den russischen Werken, wiederum eine höhere Gewinnziffer gebracht. Der Bruttogewinn nach Abzug der Zentralverwaltungskosten und ObligationSzinsen be- trägt für diese Zeit 2 004 276.43 M., somit gegen den gleichen Zeit- räum des Borjahres 70 795,56 M. mehr, sodaß sich m den ersten 9 Monaten des laufenden Geschäftsjahres der Gesamtgewinn auf 5 768 745,70 M.. d. i. im Vergleich mit dem Vorjahr 245 664.93 M. höher stellt. Die Ergebnisse des Berichtsvierteljahres würden noch günstiger gewesen sein, wenn sie nicht außer durch Arbeitermangel durch den außergewöhnlich langen und harten Winter mit seinen massenhaften Schneefällen und starken Frostperioden, die die Verkehrs« und Be- triebsverhältniffe besonders beeinträchtigten, ungünstig beeinflußt worden wären._ Soziales* Zur Zeugnispflicht des Arbeitgebers. Heber die Verpflichtung des Geschäftsherrn, in bezug auf sein Verhältnis zum Angestellten vor Gericht Zeugnis abzulegen, fällte das Kammergericht eine äußerst benierkcnswerte Enrscheidung. DaS Warenhaus Jandorf hatte mit einem Einkäufer, der zur Zeit noch in einein Konkurrenzbetriebe angestellt war, ein Engagement abgeschlossen und sich durch Festsetzung einer hohen Konventional- strafe gegen Vertragsbruch gesichert. Der Einkäufer verblieb in seiner alten Stellung, wurde mithin vertragsbrüchig und suchte der vom Warenhaus I. gegen ihn angestrengten Klage auf Erfüllung der Klage durch nebensächliche Einwände zu begegnen. Der Vertreter der klagenden Firma wollte nun in diesem Prozesse unrcr Beweis stellen, daß der Beklagte nicht aus eigenem Antriebe den Vertrag gebrochen, sondern von der Konkurrenzfirma zum Vertrags- bruch unter Zusicherung eines höheren Gehaltes verleitet worden sei, und beantragte die eidliche Ver- n e h m u n g der vier Geschäftsinhaber. Diese lehnten ihre Aussagen ab, da sie nach der Zivilprozeßordnung nicht ver- pflichtet seien. Aussagen über Handlungen zu machen, deren Ausführung ihnen zur Unehre gereichen würde. Auch über die Gehaltsverhältnisse der Angestellten auszusagen, seien sie nicht verpflichtet. Der achte Zivilsenat deS Kammergerichts ent- schied, daß die Geschäftsinhaber in bezug auf die Verleitung zum Konttaktbruch mit Recht ihre Zeugenaussage ver- weigern können, da die Verführung zum Kontrakt- bruch zu den unehrenhaftesten Handlungen gehöre, die ein Kaufmann in seiner Stellung als Arbeitgeber überhaupt begehen kann. Anders liege indessen die Sache bezüglich der GehaltSfrage. Hier biete sich den Inhabern nicht die geringste gesetzliche Handhabe, ihr Zeugnis zu verweigern. Die Geschäfts- mhaber seien verpflichtet, über die Höhe des früheren und jetzigen Gehalts des Angestellten ihr Zeugnis abzulegen. Im Falle weiterer Zeugnisverweigerung kann daS Zeugnis» zwangSverfahren gegen sie eingeleitet werden. Zur Rechtlosigkeit der Dienstbote». Am 16. April berichteten wir über die rohe Dienstboten- Mißhandlung, die vor dem Schöffengericht in R e i n f e l d mit der Freisprechung der rohen Dienstherrin, einer Witwe Müller, geh. Beyer au« Klein-Schenkendorf endete. Diese hatte einer alten schwächlichen Dienstmagd, die vor Schwäche hingefallen war. die Röcke hochgehoben und hatte ihr mit einem fingerdicken, etwa einen Meter langen Wcidenstock auf das bloße Gesäß geschlagen. Dann schleifte die Dienstherrm die alte Frau ins Haus. Die Magd blieb ohne ärztliche. Hülfe in der Kammer liegen. Einige Stunden später wurde ein Arzt' zugezogen. Dieser konnte nur den bereits eingetretenen Tod konstatieren. Das Schöffengericht war zm Freisprechung gelangt, weil der Stock keingefährliches Werkzeug' gewesen sei. Am Sonn-