Sonntag, 9. Juni 1907.
Die Einschränkung des freien Haus- fet und zu gewärtigen wäre, daß trotz der teilweiſen Ablösung jedoch nicht an die Beſchlüſſe der mächtigen Genoſſenſchaften und trunkes in den Brauereien.
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vorgesehen, weil in den übrigen Brauereien eine Kontrolle unmöglich Die organisierten Brauereiarbeiter kehrten sich jei „ das bisherige Quantum doch weiter getrunten ihre Statistik, sondern forderten ganz oder teilweise Abwürde". Obwohl num das Reichsversicherungsamt sowohl als lösung des Freibiers durch entsprechende Lohn= auch die Sektionsvorstände der Berufsgenossenschaft sich mit den erhöhung! Die Deutschrift führt diese Bewegung näher an und Unter diesem Titel hat das Genossenschaftsbureau der Brauerei- neuen Bestimmungen einverstanden erklärt hatten, lehnte die Ge- erklärt selbst: Mit Beginn des Jahres 1904 gelangten dann weiter and Mälzerei- Berufsgenossenschaft soeben eine 16 Seiten Großoktab nossenschaftsversammlung vom 28. Juni 1904 dies wiederum ab die Brauereien in Frankfurt a. D. und Umgebung dazu, das Freistarte Dentschrift herausgegeben. Es handelt sich um einen Beschluß und beschloß fast einstimmig eine Beschränkung der bier durch Gewährung einer Varbergütung für der Genossenschaftsversammlung vom 18. Juni 1906 zu Berlin , durch Freibiergewährung im Wege der Unfall- nicht verbrauchte Biermarten abzulösen! Es ge eine Denkschrift die Frage zu klären. berhütungs Borschriften grundsäglich abzuschah dies wesentlich auf Wunsch der Arbeiterschaft, Im Jahre 1903 trat das Reichsversicherungsamt an die obige lehnen"! Es wurde geltend gemacht, daß auch eine Abbie sich dabei wirtschaftlich beiier zu stehen glaubt." Berufsgenossenschaft mit dem Verlangen heran, durch Erlaß von lösung des bisher gewährten Freibierquantums Im Jahre 1905 führte der Tarif der Münchener Brauereiarbeiter geeigneten Unfallverhütungsvorschriften auf die der Arbeiterschaft gegenüber nur gegen Geld= zur völligen Ablösung des Freibieres gegen ent grundsägliche Ablösung des Freibieres und des entschädigung erfolgen tönne". Das war des sprechende Lohnerhöhung". Andere Orte folgten diesem gänzliche Verbotes des Alkoholgenusses im Pudets Kern! Beispiel, so daß heute nach den Zahlen der Denkschrift selbst die Betriebe oder, soweit dies nicht möglich sein sollte, auf eine Weil diese Neuerung Geld toftet, deshalb diese lebhafte Ablösung des Freibieres in den beiden letzten Jahren völlige Serabminderung des Freibierquantums hinzu- Oppofition! Die Denkschrift gibt dies auch ganz offen zu: Würde Verbreitung gefunden hat, indem sie sich jetzt schon auf wirken". Es wurde dabei auf verschiedene Unfälle verwiesen, in nun von der Berufsgenossenschaft einfach den Betriebsunternehmern 100 Betriebe und zwar fast ausschließlich Großdenen z. B. ein Fahrbursche täglich 40 Glas Bier und eine aufgegeben, das Freibier, wenn auch nur zum Teil abzulösen, so betriebe mit rund 12000 Bollarbeitern erstreckt". Aus Menge Branntwein" noch obendrein vertilgt habe, daß in würden mit einem Male allerorten die unter der Zusammenstellung ersehen wir, daß gerade da, wo die größten einem anderen Falle ein Verlegter selbst erklärt habe, täglich nehmer gezwungen, mit ihren Arbeitern in eine Freibiermengen gewährt wurden, die Arbeiterschaft am meisten auf 20-25 Glas Freibier zu trinken, daß in vielen Fällen neue Regelung des Lohnverhältnisses einzu die Ablösung drängte. Viel Freibier geringer Lohn! sich bei Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen austreten."" Die Brauereiarbeiter würden ihrerseits ver- Deshalb auch das Sträuben der meisten Brauereibesizer! Die DentUnfällen gezeigt habe, daß die Leiden und Beschwerden des anlaßt, mit erhöhten Lohnforderungen hervorschrift bemerkt: Wo also etwa wirklich die Arbeiterschaft über Rentenbewerbers nicht sowohl auf den Unfall als auf den fort zutreten, und da erfahrungsgemäß damit gleichzeitig ihren tatsächlichen Bedarf hinaus Freibier ergefegten übermäßigen Biergenuß zurückzuführen gewöhnlich auch andere das Arbeitsverhältnis behalten sollte, da ist auch mit ziemlicher Sichergewesen seien, ebenso bei dem Verlauf der Unfallfolge die Heilung treffende Forderungen berbunden werden, so heit zu erwarten, daß sie über turz oder lang Ser Unfallverlegung dadurch ungünstig beeinflußt wäre überall der Lohnfampf mit all feinen wirt- felbst die Ablösung fordern wird." werde"! schaftlichen Schädigungen und Beunruhigungen Man hat also die ganzen Jahrzehnte aus Profitgier die Arbeiter Darob große Aufregung unter den Bierkönigen, die sich diesen zu erwarten." Das Braugewerbe sei schon durch die neuen über ihren tatsächlichen Bedarf hinaus" Freibier trinken lassen? Vorwurf nicht gefallen lassen wollten und in der Genossenschafts- Handelsverträge durch eine bedeutende Erhöhung der Rohstoffe Jept wo die Großbetriebe so ziemlich für diese Neuerung gewonnen versammlung zu Königsberg im Juli 1903 durch ihren besten belastet und deshalb die Gefahren großer und allgemeiner Lohn- sind, ist auch mit ziemlicher Sicherheit" zu erwarten, daß die Kämpen, den inzwischen verstorbenen Röside Berlin , erklären fämpfe nicht heraufzubeschwören nach dem Grundfage:" Quieta non Organisation der Brauereiarbeiter weitere Erfolge erzielen wird! ließen, daß die Berufsgenossenschaft bereits in ihren Unfallverhütungs- movere"( Was friedlich ist, soll man nicht stören"). Gerade das Die Denkschrift kommt also wider Willen zu einem großen borschriften Maßregeln getroffen habe, um die durch den un Braugewerbe hätte im Kampfe einen sehr schweren Stand, weil obe der Organisation der Arbeiter! Was dem mäßigen Biergenuß, Alkoholgenuß erhöhte Unfallgefahr zu es mit der Arbeiterschaft, den breiten Schichten des Reichsversicherungsamt in vielen Jahren und nach wiedervermindern". Weitergehende Maßregeln, wie sie vom Reichs- Boltes als ihren Abnehmern zu rechnen hat und holten Bersuchen nicht gelingen wollte, ja zum Nachgeben gezwungen bersicherungsamt verlangt würden, seien rechtlich und tatsäch deshalb stets der Gefahr des allgemeinen Boytotts war, ist der Organisation der Arbeiter gelungen! lich unmöglich, da die Berufsgenossenschaft nicht das Recht ausgefeßtist"! Jezt geht es natürlich auch so ganz gut! Ja, die Denkschrift verhabe, den beschäftigten Arbeitern zu verbieten, über ein gewisses Deshalb wollte man wieder nur gegen den Schnapsgenuß im öffentlicht Erklärungen von Brauereien über die Wirkung dieser VerMaß hinaus Bier zu trinken. Es wäre dies ein leber Betriebe" energisch vorgehen. Auch die Genossenschaftsversammlung ordnung. So schreibt die Schultheiß- Brauerei :„ Mißstände, wie häufiger griff in die Rechte der Arbeiter."" Mit diesen in Bremen vom Jahre 1905 war für keine Aenderung zu haben. übertriebener Alkoholgenuß, Fälle von Trunkenhaben die Arbeitgeber ohnehin genug SchwierigDas Reichsversicherungsamt fam aber wieder im Mai 1906 mit heit und Unmäßigkeit sind völlig beseitigt." Eine feiten", und die Genossenschaft sei bemüht, bei ihren Vorschriften dem Verlangen, die Frage der Beschränkung des Freibiergenusses andere Brauerei schreibt:" Die neue Einrichtung trägt nicht über dasjenige Maß hinauszugehen, welches im durch die Unfallverhütungsvorschriften zu erörtern. Die Genoffen- entschieden dazu bei, die Ordnung im Betriebe zu Interesse der Disziplin erforderlich ist. Die schaftsversammlung vom 18. Juni 1906 zu Berlin war jest erst erhöhen." Aehnlich werden die Unternehmer berichten können, Genossenschaft hat ein Recht, die Arbeiter ihrer recht gegen die zwangsweise allgemeine Ab- wenn der Achtstundentag allgemeiner eingeführt ist. Mitglieder in dieser Weise zu bevormunden lösung des Freibiers"! Die Dentschrift kommt zu dem Schluß, daß die Aufhebung und muß es diesen selbst überlassen, zu befinden, Wenn Brauereibefizer wild werden, wer kann da noch wider- oder Einschränkung des in den Brauereien bisher üblichen freien wieweit fie im Interesse ihrer Gesundheit und stehen? Unsere Regierung doch erst recht nicht!„ Durch die Haustruntes im Wege des Erlasses von Unfallverhütungsvorschriften im Intereffe ihrer Angehörigen gehen dürfen." Die vom Reichs- icharfen Proteste, welche hiergegen aus der Versammlung er- abzulehnen fei. Dagegen müsse es den Betriebsunternehmern überberficherungsamt verlangte Ablösung des Freibieres fönne nicht hoben wurden, wurde selbst der inzwischen leider verstorbene laffen bleiben, durch freiwillige Ablösung usw. im Wege der fategorisch verlangt werden, sei auch in kleineren Betrieben, in welchen Präsident des Reichsversicherungsamtes, Wirkt. Geheimer Ober- Verständigung mit der Arbeiterschaft dem entgegen feine ftrenge Kontrolle des Bierzapfens möglich sei, undurchführbar. regierungsrat Gaebel, welcher der Versammlung bei au fommen. Auch dem Reichsversicherungsamt dürfte damit gedient Auch habe der übermäßige Biergenuß der Brauereiarbeiter na chwohnte, zum Nachgeben veranlaßt und beschränkte sich lediglich sein!" Welch eine Frage! Das Neichsversicherungsamt hat ja bereits gelassen. Ueberhaupt nimmt, während der regelmäßige und darauf, der Versammlung die Wahl einer Kommission nachgegeben!" Sabei maßvolle und der Gesundheit heilsame Bier zu empfehlen, die sich mit dieser Frage eingehend beschäftigen Aus eigener Kraft", das können die Brauereiarbeiter auch von tonfum im allgemeinen infolge der steigenben folle!" Welch ein Triumph für die Bierkönige, die den anwesenden sich in dieser Bierfrage sagen; da sie doch in Preußen- Deutschland Besserung der Lebenshaltung der unteren Bolts- Präsidenten zum Nachgeben veranlaßt" haben! Wunderlich ist es lange warten müßten, bis da durch Gesetzgebung das„ Bessere und schichten fich hebt und damit gleichzeitig dem absolut aber nicht, erklärte doch einst selbst ein preußischer Minister:" Meine Bernünftigere" sich Bahn brechen würde! schädlichen Schnapsgenuß entgegengearbeitet Herren, wir arbeiten doch nur für Sie!" Soweit die an sich sehr interessante Denkschrift, die eingangs wird, der übermäßige Biergenuß der Einzelnen stetig ab." Nach Die Kommission wurde gewählt und die Denkschrift ist jetzt auch gegen die Antialfoholbewegung vom Leder zieht! Röside ist die Lebenshaltung der Arbeiter immer gestiegen, ge- erschienen. Es wurden Fragebogen an die Unternehmer versandt Sie glaubt, daß die ganze Frage des Erlasses der Unfallverhütungsstiegen", so daß er sie heute womöglich ganz aus den Augen verbonden 7380 Mitgliedern haben allerdings nur 1453 vorschriften ein Ausfluß der Antialkoholbewegung Ioren hätte. denFragebogen beantwortet". Aus der geführten Statistik ist; deren Agitation und ihre radikalen Vertreter weit Kein Wunder, daß alle Vorschläge des Reichsversicherungsamts über das Resultat dieser Enquete ist ersichtlich, daß das regelmäßige i ber das Ziel hinausschießen". Das Bier jei„ abgesehen abgelehnt wurden, weil man sich eine solche Bevormundung" nicht Freibierquantum zwischen 2-6 Liter schwankt. Vereinzelt wird aber von seinem diätetischen Wert als Genußmittel zweifellos für die große gefallen lassen konnte. Das Reichsversicherungsamt gab aber mert auch bis zu 8 Liter pro Tag ausgegeben, so in Oberbayern , Masse des Volkes das unschädlichste, billigste und notwendigste würdigerweise nicht nach und hat trobem auf seinem Sachsen und Württemberg usw. Es sei aber auch zu beachten, daß von allen". Das Hohelied auf das Bier klingt dann aus in den Verlangen bestanden". Dies führte schließlich zu einer z. B. in Sachsen überall mur sog.„ Einfachbier" verabreicht würde, Wunsch, daß die Antialfoholbewegung an dem ge Konzession, zu einem Nachtrag der Unfallverhütungsvorschriften, welches in Bezug auf Alkoholgehalt noch hinter manchen sog. alkohol- funden Sinne unseres Voltes und an der Macht wonach ein vollständiges Verbot des Branntwein- freien Getränken" zurückbleibt". 4 Liter sei also fast ausnahmslos der Tatsachen abprallen werde". genusfes im Betriebe für die untergärigen Großbrauereien die Regel. Die Statistik macht auch den Versuch, aus den Unfällen Die steigende Lebenshaltung der breiten Schichten und die Festsetzung eines Höchstbetrages des zu ge- einen Schluß zu ziehen, und findet aus den Zahlen, daß gerade die des Bolles, die es allmählich auch dem einfachsten Arbeiter ermög währenden Freibiers vorgesehen wurde. Für erwachsene Arbeiter Süddeutsche Seftion I und II( Elsaß und Baden) mit dem licht hat, sich zu seiner Mahlzeit oder am Feierabend sein Glas oder wurde dieser Höchstbetrag auf 4 Qiter pro Kopf und Tag fest niedrigsten Freibierquantum die höchste Unfallentschädi Flasche Bier zu gönnen, hat die Brauindustrie hoch gegesezt, während für Süddeutschland 6 Liter angenommen gungsziffer und ebenso in Norddeutschland die Sektion VI( östlich bra c) t." ,, Auf der großen Masse dieser mäßigen wurden, und zwar mit Rücksicht darauf, daß in Süddeutschland , der Elbe ) die gleiche Erscheinung" aufweise. Der Süden habe auch sonfumenten beruht ihre Eristenz"! namentlich in Bayern , das Freibier vielfach nicht nur weitmehr alte und darum meist gefährlichere Dies sollte man aber auch niemals vergessen, wenn es sich um für den Arbeiter selbst, sondern für dessen Brauereibetriebe als der Norden", daraus erkläre sich die Forderungen der Brauereiarbeiter handelt." Große Massen Familienangehörige bestimmt ist". Jugendliche auch die höhere Unfallziffer der jüddeutschen Sektion. Pathetisch ruft mäßiger Stonsumenten" vermögen aber auch einen Boykott Arbeiter( unter 16 Jahren) sollen nur die Hälfte des be- der Berichterstatter aus: Jedenfalls ist aber, wie geernstlich durchzuführen! stimmten Quantums , also 2 resp. 3 Liter pro Tag erhalten. Die sagt, ein Zusammenhang zwischen Unfallgefähr. Beschränkung des Freitrunkes wurde aber nur für die Großbetriebe lichkeit und Freibiergenuß nicht nachzuweisen!"
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