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Die Mitglieder des Wahlvereins hörten in der letzten Versamm lung einen Vortrag des Genossen M. H. Baege Friedrichshagen über Schöpfung und Entwickelung". In der sich hieran anschließenden Diskussion wurden von den Genossen eine Reihe Fragen an den Vortragenden gerichtet. Vom Vorsitzenden wurde auf die hiesige Arbeiterbildungsschule aufmerksam gemacht, welche auf den verschiedensten Gebieten lehrreiche Vortragskurse veranstaltet und zu reger Beteiligung an denselben aufgefordert. Sodann tam Genosse Staab auf den Prozeß des Genossen Liebknecht gegen das Nauener Streisblatt" zu sprechen und stellte fest, daß die von sozial demokratischer Seite noch am Wahltage angestellten Nachforichungen nach solchen falschen Stimmzetteln auch nicht einen einzigen zutage gefördert hätten. Neuaufnahmen waren erfreulicherweise 16 zu berzeichnen.
Mis er jedoch zum Schlage ausholen wollte, erhielt er einen Sieb über den Arm, so daß er die Peitsche fallen lassen mußte. Wie unser Genosse behauptet, habe er aus Furcht, der Herr Schulte würde eventuell seinen Revolver ziehen und schießen, blindlings darauf losgehauen. Der Herr Gutsbesitzer will aber nur den einen Schlag über den Arm erhalten haben.
abladeplatz) wurde genehmigt. Der Einwand der Forst-| Kautionen der zu engagierenden Berkäuferinnen und sonstiger An- 1 gefeßes vom 1. April 1880 zu verantworten. Der Sache fiegt behörde fonnte nicht anerkannt werden, da der dabei an- gestellten arbeiten. Im Herbst vorigen Jahres kam der große folgender Tatbestand zugrunde. Im Januar dieses Jahres, während gezogene Charlottenburger Weg längst eingezogen Längst eingezogen werden Strach; die„ Kompagnie" mußte Konkurs anmelden, der aber in der Zeit der Wahl, hatten zwei Parteigenossen aus Syriz es unterfoll. Dagegen erklärte sich die Gemeindevertretung bereit, einen folge Mangels jeglicher Masse eingestellt wurde. Trotzdem operierte nommen Wahlflugblätter in einigen Orten des Kreises Ost- Pricgeigenen Bebauungsplan für das anstoßende Gelände des Forstfistus der Angeflagte mit der vertrauenerwedend flingenden Firma weiter niß zu verbreiten. In Heinrichsfelde wurden sie von dem Guts entgegenzunehmen. Die Aenderung des Gewerbegerichtsstatuts, und legte es auf einen Kautionsschwindel im großen befizer Schulte vom Gutshof heruntergejagt. wonach die Beisiger fünftig für den Tag( bis nach 12 hr mittags) an. Er errichtete in verschiedenen Stadtteilen Filialen und suchte Um nach dem nächsten Ort zu gelangen, schlugen sie einen statt 3 M. 6 M., und für den halben Tag( bis 12 Uhr mittags) durch der Annoncenteil bürgerlicher und sogerannter parteiloser" Landweg ein. Hier kam Schulte ihnen nachgesprengt und verlangte statt 1,50 M. 3 M. Entschädigung erhalten, wurde ebenso ge- Zeitungen, des„ Lokal- Anzeigers" u. dgl., Verkäuferinnen, die unter der Drohung, sie niederzureiten, daß nehmigt, wie der Ersatz des Namens Dalldorf im Statut durch Staution stellen fonnten, für eine Bebensstellung". Wie beide den Weg zurückgehen sollten, da dieser seinem Freunde, dem den neuen Namen Wittenau . Sodann wurde noch die Neber es mit dieser beschaffen, sollten mehrere ver Stellungsuchenden bald Pächter des Gutes Leddin gehöre. Beide Angeklagten behaupten, nahme der Schulbaracke und der für sie bestehenden Anleihe von in sehr trüber Weise erfahren. Es meldeten sich auf die Annoncen nur die Drohung, nicht aber die Belehrung gehört zu haben. Als 14 000 m. von der Schulgemeinde auf die bürgerliche Gemeinde hin eine große Anzahl junger Damen. Der Angeklagte engagierte beide Genossen sich anschickten weiterzugehen, ließ der Gutsbesitzer Tegel beschlossen. Endlich hatte sich die Gemeindevertretung mit nacheinander eine Verkäuferin, eine Packerin, ein Kontoristin seiner Drohung die Tat folgen und ritt mit dem Pferde auf einem Antrag des Ortsvereins Tegel wegen Entfendung von Kindern und selbst eine Inspektorin, die angeblich die Filialen fontrollieren fie ein. Um fich vor den Pferdehufen zu retten, sprangen sie in die Ferienkolonien zu beschäftigen. Dem Verein wurde ein sollte. Den Damen wurde eine Kaution von 150 bis 500 m. auf den zur Seite liegenden Acker. Auch hier kam Schulte ihnen stimmig eine Summe von 300 M. bewilligt. In der vorauf mühsam ersparter oder erborgter Gelder abgenommen. Die nachgeritten und da der jüngere von beiden schleunigst die Flucht gehenden Sigung der Schulgemeindevertretung wurden Engagementsverträge unterzeichnete der Angeklagte immer noch ergriff, ritt er gegen den zweiten, älteren Genossen an; angeblich wegen der Anleihe zum Schulbau von 280 000 m. die gleichen Ve- als Direktor der Türkischen Zigaretten- und Tabal- Kompagnie, die um ihn mit dem Pferde nach dem Wege zurückzudrängen. Dem so dingungen genehmigt. längst im Konkurse war. Schon nach wenigen Tagen merften die Bedrängten waren jedoch seine gesunden Gliedmaßen lieber als Potsdam . Angestellten, daß das ganze Geschäft unreell war. Als sie ihre der Gaul des Herrn Gutsbefibers und schlug er deswegen jedesmal, Kautionen zurüdverlangten, erklärte der Angeklagte in aller Ge- wenn das Tier auf ihn einspringen wollte, diesem mit einem Stod müsruhe, er habe sie, wie berabredet, als Ge- über die Nase. schäftseinlagen verwendet, und sei infolge des Als das Pferd in richtiger Erkenntnis, daß Stockschläge wch ich I e chten Geschäftsganges nicht in der Lage, tun, dem Schenkeldruck des kühnen Reiters nicht mehr gehorchte, das Geld zurückzuerstatten. eine der An- sprang dieser vom Gaul herunter und drang mit der Reitgestellten Lärm schlug und mit dem Staatsanwalt drohte, enga- peitsche in der Rechten auf den Berfolgten ein. gierte der Angeklagte schleunigst ein neues Opfer und zahlte mit der nun erlangten Kaution die alte zurück. Gin Fräulein B., die sich auf eine Annonce hin gemeldet hatte, bot als Saution ein Sparkassenbuch über 500 M. an. Der Angeklagte lehnte dies jedoch mit den Worten ab:" Ich als Direktor fann mich doch nicht mit Sparkassenbüchern abgeben!" Die junge Tame ließ sich verleiten, hob die 500 mi. ab, um sie dem Angeklagten in bar auszuhändigen. Sie wurde dann als Verkäuferin für eine Filiale in der Bergstraße engagiert, hatte aber, wie sie vor Gerich: bekundete, wieder In der letzten Stadtverordnetensitung wurde der zum Stadtrat holt die ganze Woche über auch nicht für fünf Pfennige verkauft. gewählte Stadtv Geh. Rechnungsrat Hinge in fein Amt eingeführt. Ihre Tätigkeit bestand darin, am Sonntag Birtusbilletts zu verNeben verschiedenen Bewilligungen für Etatsüberschreitungen wurde faufen, auf welche der Angeklagte einen Aufschlag von 50 Pf. zum Schluß ein Dringlichkeitsantrag betreffend Bewilligung von erhob. Da Meher nicht einmal die Miete für das Geschäftslofal 2000 W. für die Kosten des Besuches der Londoner Stadtvertreter bezahlt hatte, machte der Wirt eines Tages einfach das Geschäft verhandelt. Dieselben werden gelegentlich Ihres Berliner Besuches zu und setzte die Verkäuferin auf die Straße. Als sie von dem am 20. Juni eine Besichtigung der fönigl. Gärten und Schlösser Angeklagten ihre 500 m. wiederverlangte, hatte dieser nur höhnische vornehmen. Für die Dampferfahrt von Babelsberg , für ein Frühstück Rebensarten für sie übrig. In gleicher Weise erging es etwa und für eventuelle Wagenfahrt wird die geforderte Summe bewilligt. Danzig anderen jungen Damen, die zu der gestrigen Nach einzelnen fomischen Zwischenfällen gelang es denn auch, unter Verhandlung als Zeuginnen erschienen waren und bisher auch nicht einen roten Pfennig von ihren Kautionen wiedergesehen den Stadtverordneten einige englisch sprechende Bertreter zum Empfang haben.- Die Verhandlung, zu der etwa 80 Zeugen geladen waren, wagens, b. h. das Tragen von Leichen nach dem Friedhofe, ist durch zog sich bis in die späte Nachmittagsstunde hin. Amtsanwalt eine Polizeiverordnung des Amtsvorstehers zu Kammin verboten Zwei Leichenfunde waren diese Woche in Botebam au fonfta Sonnenberg hielt den Angeklagten, der jede betrügerische Absicht worden. Bonzoll follte sich dagegen vergangen haben. Das Heren. Anfang der Woche wurde der obdachlose Arbeiter Sch. auf in Abrede stellte, durch die Beweisaufnahme in vollstem Umfange Landgericht Beuthen sprach ihn jeboch frei, weil dem Baffinplay, dessen Gebüsche er sich als Nachtquartier ausgesucht für überführt, beantragte drei Jahre Gefängnis und Verlust der es die Verordnung für nicht gültig erachtete. Diefes Urteil hatte, als Leiche aufgefunden. Ein Herzschlag hatte feinem Leben bürgerlichen Ehrenrechte auf die gleiche Dauer, da ein berartiges wurde vom Kammergericht aufgehoben. Das Landein Ende gemacht. Im zweiten Falle handelt es sich zweifelsohne Treiben höchst ehrlos und verwerflich sei. Das Schöffengericht gericht soll sich nochmal mit der Sache befaffen. Das Kammerum ein Verbrechen. Am Mittwochabend wurde nämlich am Havel - erkannte den Angeklagten des Betruges in zehn Fällen schuldig gericht führte aus: Es könne dahingestellt bleiben, ob die Verufer hinter dem Lustgarten bei den Laubentolonien die Leiche eines und verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis. Mit Rücksicht ordnung etwa aus gesundheitspolizeilichen Gründen hätte erlassen girta acht Monate alten Kindes männlichen Geschlechts gefunden. darauf, daß das ganze Unternehmen des Angeklagten nur auf werden können. Nach ihrem Jubalt jei fie eine Transportverordnung, Die Leiche war in einen Pappkasten, der mit Steinen beschwert war. Schwindel beruhte und darauf berechnet war, Stellung suchende die den Verkehr auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen vor Beversadt. Beide Leichen schaffte unfere Berufsfeuerwehr das Personen um ihre Spargroschen zu bringen, verhängte das Gericht nachteiligung bewahren folle. Sie jei deshalb rechisgültig, und Mädchen für alles nach dem Kirchhof. ferner über den Angeklagten den Verlust der bürgerlichen Ehren- zwar mit Rücksicht auf§ 6b des Polizeiverwaltungsgefeges, wonach rechte auf die Dauer von fünf Jahren. zu den Aufgaben polizeilicher Regelung die Sicherheit, Ordnung und Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Wegen, Straßen, lägen usw. gehöre.
auszuwählen.
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Aus der Frauenbewegung.
Frauen, Genoffinnen, Arbeiterinnen! Der von den Bäckergesellen verhängte Boykott tut seine Schuldigkeit; sicher nicht zum wenigsten durch das Eingreifen der Frauen. Das beweist die Verschärfung des Boykotts seit Stattfinden der von den Frauen arrangierten Versammlungen am Dienstagabend.
Nunmehr foll durch die unglaublichsten Maßnahmen der Polizei der Boykott unwirksam gemacht werden.
Die Durchführung des Boykotts ist vorwiegend Sache der Frauen, deshalb richtet sich der Polizeikampf im besonderen gegen unseren Einfluß. Umsomehr wird es daher für uns Ehrensache, mit allen Kräften für die strikteste Durchführung des Boykotts einzutreten. Darum Franen, Genosfinnen, Arbeiterinnen, tut Gure Pflicht! Die Vertrauenspersonen Berlins .
Wahlrecht für die Frauen.
Der Verband für die Gleichberechtigung der ruffischen Frauen unterbreitete soeben der Arbeitsgruppe eine bon etwa 20 000 Frauen unterzeichnete Betition, in der die Gleichberechtigung der Frauen bei den nächsten Reichsdumaivahlen verlangt wird. Die Reichsdumafraktion hat nun diese Petition weitergegeben.
Bersammlungen- Veranstaltungen. Berlin . Dienstag, den 11. Juni: Ausflug der Mitglieder der Leseabende nach der Jungfernheide. Treffpunkt bis 6 Uhr im Waldtater". Gäste willkommen.
Gerichts- Zeitung.
Der Sittenſchutmann an der Arbeit.
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Trob der gerechten Strafe, die diesen Rautionsschwindler ereilt hat, wird leider die Schar der durch ähnliche Manöver Geschädigten insbesondere so lange nicht alle werden, so lange derartige Schwindler Beitungen finden, die bereitwilligst den Raum für solche Schwindelannoncen gegen Bezahlung frei stellen und in ihrem redaktionellen Teil für Berdummung ihrer Lefer ihr redlich Teil beitragen.
Bei ihrer polizeilichen Vernehmung, wie im Termin be. stritten beide Angeklagten, sich strafbar gemacht zu haben, denn von dem Vorhandensein einer Berbots- oder Warnungstafel war ihnen nichts bekannt. Ferner hatten sie in berechtigter Notwehr gehandelt und dies Recht nicht überschritten. Trotzdem tam das Gericht zur Verurteilung beider. Und zwar erhielt der, der vor den Angriffen des Schulte geflohen war, eine Geldstrafe von 20 M. zudiktiert, während der andere, den der Gutsbesiker besonders bedrängte, mit 2 Monoten Ges fängnis und 40 M. Strafe belegt wurde. Berufung ist felbstverständlich eingelegt. Darf eine Leiche getragen werden?
Der Transport von Leichen ohne Benuzung eines Leichen
Wegen fünf Pfennigen vor dem Schwurgericht! Daß sich das Schwurgericht auch mit an sich ganz nichtigen Sachen zu beschäftigen hat, zeigte eine Verhandlung vor dem Chenmizer Schwurgericht. Der Packer Bfüller, der im Nachbarort Auerswalde wohnt und in Chemnitz arbeitet, wurde
am Abend des 26. April auf der Station Auerswalde anDie Revolutionsparagraphen vor dem Reichsgericht. gehalten, weil an seiner Fahrkarte Veränderungen sichtbar Am Freitag verwarf das Reichsgericht die Revision des Redakteurs waren. Pf. hatte eine Fahrkarte vierter Klasse von Glösa des Freien Arbeiter", Rudolf Deft reich, der am 31. Januar vom bis Unterwittgensdorf für 10 Pfennig gelöst, war aber Landgericht I in Berlin wegen vermeintlicher Berächtlichmachung bis Auerswalde , eine Station weiter gefahren. Diese der Heereseinrichtung durch Verbreitung erdichteter Tatsachen be- Fahrt hätte 15 Pfennig gefoftet. Pfüller bezahlte nun gangen durch zwei Artikel in der Beilage Antimilitarismus" zu die verlangten 10 Pfennig für die Strecke zwischen den fechs Wochen Gefängnis verurteilt worden ist. letten Stationen. Weil aber die Fahrkarte insofern verändert Dasselbe Gericht hat am 1. März den Elektrotechniker und worden, als die Endstation untenntlich gemacht worden war, früheren Redakteur des„ Revolutionär", Karl Sauter, wegen und Pf. bei der Feststellung große Verlegenheit zeigte, aber Aufforderung zur Begehung strafbarer Handlungen, Anreizung 8 Leugnete, daß er den Stationsnamen weggefragt habe, wurde Gewalttätigkeiten und Aufforderung zur Fahnenflucht und Meuterei die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben. Eine Eisenbahnund Anstiftung dazu sowie wegen umbefugten Gebrauches
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des kaiserlichen Wappens zu einem Jahre Gefängnis ver- fahrkarte gilt als inländische öffentliche Urkunde. Desurteilt. Ferner ist wegen gleicher Straftaten verurteilt halb kam die Sache vor das Schwurgericht, wo sich Psüller worden der Schuhmacher Peter Schauf in in Krefeld . wegen schwerer Urkundenfälschung und Betrugsversuches zu Die Revision Sauters wurde vom Reichsgericht verworfen, verantworten hatte. Die Geschworenen nahmen aber soweit das Rebellen- Liederbuch in Frage kommt. Dagegen bob mur Beschädigung der Urkunde, nicht Fälschung an und das Reichsgericht auf die Revision Sauters das Urteil gegen beide verneinten die Schuldfragen. Daraufhin erfolgte Fret. Angeklagte auf, soweit das Soldaten Brevier in Betracht sprechung. tommt. Die Feststellung, daß dieses Buch verbreitet worden sei, war zu beanstanden. Verbreitung setzt voraus, daß der betreffende Gegenstand dem Bublifum zugänglich gemacht worden ist. Das
Ungerechte Freisprechung.
Was fchimpfen Sie, Herr Lizentiate?
ist nicht festgestellt. Schauf hat die Schriften nicht dem Publikum Arbeiter Kammer des Diebstahls beschuldigt. Die Beschuldigung Der Großgrundbefizer Hochheim von Schafftädt hatte den zugänglich gemacht, sondern seinem Genossen Santer, der ihn aftellte sich aber gelegentlich der Vernehmung vor der Polizei als gestiftet hatte, und dem Genoffen Malycha, der nur die Deckperson für Santer war. Diese beiden Personen fonnten nicht als Vertreter durchaus ungerechtfertigt heraus. Hierbei tat Hochheim in Beziehung des Publikums angesehen werden; sie wollten erst den Anfang der auf Kammer die Aeußerung:" Das ist die moderne Ausführung der Verbreitung machen. Sozialdemokratie. Während andere Leute sich Unsere Leser entfinnen sich, daß die Art der„ Entdeckung" der plagen, guden bie Spizbuben zum Fenster hinaus und lachen einem Schriften start nach Lodspigelei roch. aus." Stammer fühlte fich durch jene Aeußerung beleidigt, flagte und das LauchWegen angeblicher Beleidigung durch die Presse. sourde bekanntlich am 19. Dezember v. J. vom Landgericht I in Bimmerlehrling Mag Katts chud zur Last, der vorgestern der dritten aber auf eingelegte Berufung Hochheimers das Urteil auf, sprach Zahlreiche Diebstähle in städtischen Badeanstalten fielen dem städter Schöffengericht verurteilte Hochheim zu zehn Mart Geldstrafe. Die Hallesche Straftammer hob Berlin der Redakteur der Zeit am Montag" Karl Schneidt Straflammer des Landgerichts I aus der Untersuchungshaft vor- aber auf eingelegte Berufung Hochheimers das Urteil auf, sprach zu der ungeheuerlichen Strafe von zwei Monaten Ge- geführt wurde. Der Angeklagte hat geständlich Diebesfahrten durch Hochheim frei und legte Stammer die Kosten zur Last. Begründend fängnis verurteilt. Er soll drei Kriminalschuyleute durch die städtischen Badeanstalten gemacht und dort Diebstähle an Gold hieß es, die Aeußerung sei nur allgemein aufzufassen und nicht die Artikel„ Der Gittenschutzmann an der Arbeit" und" Berlin unter fachen und Kleidungsstücken verübt, indem er die Gelegenheit ab- direkt auf den Stinger zu beziehen. Das Urteil entspricht weder Sittenkontrolle" beleidigt haben, in denen Sittenpolizei- Mißstände paßte, wo die Badenden ins Wasser gegangen waren und sich dann besondere gegen Sozialdemokraten geübten Pragis. Aber es gibt dem Recht noch der auch von der Hallenser Straflammer, insbeleuchtet wurden. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte in höchst raffinierter Weise Eingang zu den verfchloffenen Anfleide feine Klassenjustiz. Revision eingelegt. Diese war von Erfolg. Das Reichs- ellen verschaffte. Zehn solcher Diebitähle mußte er im geft igen gericht hob am Freitag das Urteil auf und verwies die Sache an jungen Mann eine gestohlene 1hr verfeßen wollte. Termin zugeben. Seine Entdeckung erfolgte, als er durch een Er wurde zu das Landgericht zurüd. Der Angeklagte hatte in der Haupt- einem Jahre Gefängnis berurteilt. An die Taten des Herrn Bohn erinnert ein vor der berhandlung den Wahrheitsbeweis führen wollen und desHalleschen Straftammer verhandelter Sittenprozeß". Zwei halb die Vernehmung der von ihm geladenen und auch erschienenen Studenten hatten den Kaufmann Schlüter, der Pariser Beugen beantragt. Das Gericht hatte diesen Antrag als„ nicht geGummiartikel bertreibt, gebeten, ihrem Freunde", einem nügend substantiiert" abgelehnt. Das Reichsgericht war der Ansicht, Baegel aus Mariendorf gegen die Anlage fahrlässiger auzufenden. Vor dem Schöffengericht Rigdorf erhob gestern der Kutscher frommen Theologen, eine Preisliste über Gummiartikel daß diese Formel nicht genügte, daß vielmehr die Zeugen gemäß Transportgefährdung den Einwand, daß er ja wegen derfelben Sache Lifte in seinen fittlichen Gefühlen" verletzt, entrüftete sich ents Der Theologe fühlte sich durch Zusendung der § 244 Str.-B.-D. zu vernehmen waren, da der Angeklagte nicht auf bereits am 24. April rechtsfräftig freigesprochen sei, da auf Grund sprechend, lief zum Staatsanwalt und die Folge davon war, daß deren Vernehmung verzichtet hatte. der Zeugenaussagen das Gericht fich davon überzeugt hatte, daß an Schlüter wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften" und Beleidigung dem Zusammenstoß des vom Angeklagten geführten Arbeitswagens zu 30 M. Geldstrafe verurteilt wurde. Die Verhandlung fand auch mit einem Motorwagen den Angeklagten feine Schuld treffe. noch wegen Sittengefährdung inter verschlossenen Türen statt. lag einer Anklagefache zugrunde, die gestern vor der 134. Abteilung Tableau! Der Angeklagte hatte sogar die Kecktheit, das Aktenzeichen Und doch verbreiten„ par ilose" und, wie wir erst jüngst feftdes Amtsgerichts Berlin- Mitte zur Verhandlung kam Aus der( 6 D. 244 07) anzugeben. Die Aften werden herbeigefchafft und stellten, agrarische Beitunger ftraflos Angündigungen solcher- Untersuchungshaft wurde der Kaufmann Wilhelm Meyer bestätigen die Angaben des Angeklagten in vollem Umfange. Es züchtigen Artikel" im Annoncenteil, während sie im redaktionellen vorgeführt, welcher sich wegen Betruges in 14 Fällen erübrigte sich natürlich nunmehr die Bernehmung der drei geladenen Teil über die fündige Welt getern. berantworten mußte.- Der Angeklagte, welcher sich noch heute Beugen. Das Gericht erkannte auf Einstellung des Ver. den Titel eines Direktors" der Türkischen Biga- fahren als eines unzulässigen. retten und Zabat Kompagnie beilegt, hat es längere Sanftus Bureaukratins hat eine eigenartige Arbeitswilligkeit, Beit verstanden, sich auf Kosten anderer Leute, die in der Soffnung, die Unschuldigen Arbeit, Mühe und Verdruß schafft. eine gute Stellung zu erlangen, ihre geringen Ersparnisse hergaben, ein müheloses und gutes Leben zu verschaffen. Vor etwa Wenn Sozialdemokraten sich nicht gutwillig niederreiten lassen, werden sie bestraft. 2½ Jahren gründete der Angeklagte ein Bigaretten- und TabatEngrosgeschäft, welches er stolz Türkische Zigaretten- und Tabat- Vor dem Schöffengericht in Wusterhausen a. D. Rompagnie" nannte. Das Unternehmen hatte schon nach wenigen hatten sich dieser Tage zwei Genossen wegen Hausfriedensbruchs, Monaten abgewirtschaftet. In der Hauptsache sollte es mit den Störperverletzung und Ucbertretung des Forst- und Feldpolizeis
Ein Massenkautionsschwinde
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Zweimal angeklagt.
Die Reichspoft als Arbeitgeber.
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Vor dem Schwurgericht in Trier stand der 28jährige o ft. bote lügel aus Bitburg wegen Unterschlagung im Amte. Der Angeflagte wurde vor fünf Jahren als Hülfsbote angestellt. Später wurde er Postbote. Als er vor zwei Jahren heiratete, nahm er ein Darlehen von 450 M., das er in Monatsraten von 5 M. zurückzahlen sollte. Als er diesen Verpflichtungen nicht nachtam, wurde bas ganze Darlehen zurückverlangt. Nach einem Dienstgange, auf dem er auch einige Kneipen besucht hatte, fehlten ihm an einer Bost