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«tcljmfgimg zum Betrieve der Herverge erteilt. Am 1. Juli über- nimmt er das Anwesen. Die Herberge wird indes erst Ende Oktober eröffnet werden können. Außer den HerbergSräumlichkeiten stehen auch noch eine Anzahl Fremdenzimmer zur Verfügung und geräumige Sitzungs- und Bersammlungslokalitäten. Nnsere Toten. Ein alter, braver, grundehrlicher Parteigenosse, so schreibt das.Hamb . Echo', der Jollenführer Heinrich Breuer, ist am 27. Juni im Alter von 66 Jahren gestorben. War er auch keiner von denen, die sich im öffentlichen Leben besonders hervortun konnten dazu fehlte ihm die Gabe der freien Rede-- so hat er doch, so lange er irgend konnte, seine Pflichten als Parteigenosse in jeder Weise voll erfüllt; sich auch durch sein freundliches, biederes Wesen jeden zum Freunde gemacht, der mit ihm in nähere Berührung kam. Größeren Kreisen bekannt wurde er dadurch, daß er das schwierige Kunststück vollführte, in der Nacht zum 36. Oktober 1833 auf dem Schornstein der Kupferschmelze auf Steinwärder eine rote Fahne aufzuhissen, was ihm eine Ge- fängnisstrafe von 14 Tagen eintrug. Möge dem braven Alten die Erde leicht sein. Der Ruin der Genfer Arbeiterbruckerei durch die Klassen- justiz. Wie ihre Genossen im Ausland bleiben auch die Arbeiter in der Schweiz vor den schlimmsten Erscheinungen des kapitalisti - schen Klassenkampfes nicht bewahrt. In Genf gründeten sie vor j 10 Jahren eine eigene Druckerei, die jetzt 18 Personen beschäftigte 'und gut prosperierte. In einem Prozesse mehrerer Dorfmatadoren von Plainporlais bei Genf wurde das in der Arbeiterbruckerei hergestellte ParteiblattPeuple ' zu der ungeheuerlichen Zivil- entschädigung von 12 006 Fr. an die vier bürgerlichen Kläger und zur Tragung der Prozeßkosten wegen Beleidigung verurteilt und zugleich die Druckerei mit solidarisch haftbar erklärt. DaS Blatt konnte natürlich nicht zahlen, nun sollte es die Druckerei, und da sie es auch nicht konnte, wurde sie in den Konkurs getrieben und sollte am 20. Juni versteigert werden. Alle anderen Gläubiger wären mit einem Akkordement einverstanden gewesen, aber die vierSieger' wollen den Ruin des Arbeitergeschäftes. Zahlreiche Arbeiter kommen nun um ihre Ersparnisse, die sie der Druckerei anvertraut hatten. DerPeuple " selbst kann freilich in seiner Existenz nicht betroffen werden, die durchaus gesichert ist. So sieht nun die Preßfreiheit für die Arbeiter in der demokratischen Schweizerrepublik aus. Noch nie ist ein bürgerliches Blatt zu einer so unsinnig hohen Entschädigung für diebeleidigte Ehre" ver- urteilt worden, und würden umgekehrt sozialdemokratische Arbeiter jene vier Herren wegen Ehrverletzung verklagt haben, diese würden entweder freigesprochen worden oder mit einer lächerlich geringen Geldbuße davon gekommen sein. Das ist die berühmte Gleichheit vor dem Gesetz im berühmten demokratischen Nechtsstaati Sozialistischer Wahlsieg bei den Stichwahlen z« den Provinzialstaaten. Die Stichwahlen am 21., 24. und 26. Juni haben sich zu einem bemerkenswerten Sieg der Partei gestaltet. Zu den 24 erstgemeldeten waren noch 4 Stichwahlen im Distrikte Schoterland gekommen. so daß jsozialdeinokratische Kandidaten sinSgesamt an 23 Stich» wählen beteiligt waren und zwar: 4 in der Provinz Süd-Holland , je einer in Dordrecht und Rotterdam und 2 in tzowey, 3 in Nord- Holland (für zwei Sitze in Amsterdam III und einen im Amsterdamer IX. Bezirk); 2 in Utrecht sim I. und II. Wahlkreis der Stadt Utrecht ); an 3 in Överhsel(2 für Enschede . 1 für Markelo); an 8 in Groningen (2 in der Stadt Groningen , je 1 in den Distrikten Bedum, Appingedam, Hoogesmid, Oude-Pekela, 2 im Distrikte Winschoten ); und 8 in FrieSlaud<4 in der Stadt Leeuwarden und 4 im Distrikt Schoter- land). Die Wahlen erbrachten die folgenden 13 sozialdemokrati- schen Siege: Für Friesland (wofür da? abtretende, sozialistische, aber nicht bei der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei angeschlossene Staatcnmitglied van der Zwaag bereits beim ersten Wahlgange wiedergewählt wurde) noch 5, sür Groningen 3, für Overysel 1, für Utrecht 1, für Rord-Holland 3 Sitze. Wir hatten bisher inne: In Friesland ... 8 Sitze, jetzt 8, Gewinn 6 Sitze m Groningen ... 1»4, 3. Overysel»»»1»1* n 1» « Utrecht .... 0 ,2, 1, » Nord-Holland . 1 4,_ 3# Total. 6..19.. 13. Nicht allein durch den Gewinn von 13 Sitzen waren diese Stich- wählen eine bemerkenswerte Kraftäußerung der sozialdemokratischen Partei, sondern auch, weil verschiedene ganz aus eigener Kraft ge- Wonnen wurden, trotz der Unterstützung, du den liberalen Kandidaten von den klerikalen Parteien, B. in Amsterdam III und zu Enschede , geleistet wurde, während in anderen Wahlkreisen die liberalen Wähler nur teilweise die von ihren Organisationen ausgegebene Parole zur Unterstützung der sozialdemokratischen Kandidaten be- folgten. poUreUiebeg, Omehtücbca Ufa. Die Presse vor der Revisionsinstanz. Das Reichsgericht verwarf am 27. Juni die Revision des Genossen Zöllner von der Fränkischen Tagespost' gegen das Urteil deS Schwur- gerichts Nürnberg vom 6. Februar, das ihn wegen Beleidigung, begangen durch einen ArtikelStreikjustiz" mit einer Woche Gefängnis belegte. Aus das Zeugnis des Ueierwachendcn. Das Reichsgericht ver« warf am 27. Juni die Revision des Genossen Redakteurs Z i e l k e zu Harburg gegen das Urteil des Landgerichts Harburg , das ihn wegen angeblicher Beschimpfung kirchlicher Einrichtungen mit drei Wochen Gefängnis belegte. Ersoll nach dem Zeugnis des überwachenden Beamten in einer Versammlung des sozialdemokratischen Vereins Har- bürg den unsinnigen und für einen sozialdemokratischen Redakteur ganz unmöglichen Ausspruch getan haben, die Bibel sei ein Lügenbuch. Er hat gesagt, daß sich viele Lehrer sträuben, Religionsunterricht zu erteilen, weil sie den Kindern gegenüber nicht als Lügner erscheinen wollten: DaS Landgericht aber glaubte dem Polizei- beamten.__ Huö Induftm und RandeL Kohlengewinnung im Deutschen Reiche. Der Monat Mai hat einen weiteren Rückgang der Förderung gebracht, sowohl an Stein- kohlen wie an Braunkohlen. Die Kokserzeugung erlitt keine Ein- büße. Die Herstellung von Briketts und Naßpreßsteinen zeigt eine kleine Abnahme. Die Steinkohlenförderung betrug 11 126 389 Tonnen oder rund 333 000 Tonnen weniger als im Vormonat und 447 000 Tonnen weniger als im Mai 1906. An Braunkohlen wurden 4 824 237 Tonnen gefördert oder 72 000 Tonnen weniger als iin Vormonat, dagegen 626 000 Tonnen mehr als in demselben Monat des Vorjahres. Die Kokserzeugung stellte sich auf 1 809 018 Tonnen; das bedeutet gegenüber den beiden Ver- gleichsmonaten ein Mehr von 32 000 Tonnen nnd 96 000 Tonnen. Die Maiziffer bleibt nur um etwa 4000 Tonnen hinter der vom März d. I. zurück, die einen Rekord darstellte, und ist die zweit- größte, die bisher je zu verzeichnen war. In den fünf ersten Monaten dieses Jahres betrugen nunmehr, verglichen mit dem Vorjahre, die Steinkohlenfördernng die Kokserzeugung 1906 1907 1906 1907 Tonnen 66 916 684 67997 642 8141713 8824207 die Braunkohlenförderung Briketts und Naßpreßsteine 1906 1907 1906 1907 22 683 892 24 666 864 6 814 723 6 386 634 Hiernach betrugen im laufenden Jahre bisher die Steinkohlen- sörderung 67997642 Tonnen(gegen das Vorjahr-j- 1081000 Tonnen), die Kokserzeugung 3 324207 Tonnen(4- 683 000 Tonnen), die Braunkohlenforderung 24 666 854 Tonnen(+ 2 083 000 Tonnen) und die Herstellung von Briketts und Naßpreßsteinen 6 386 634 Tonnen (ff- 670 000 Tonnen). Stellt man Einfuhr und Ausfuhr gegenüber und berechnet daraus(Förderung ff- Einfuhr Ausfuhr) den Ver­brauch, so erhalten wir folgende Ziffern: Steinkohleneinfuhr Stcinkohlenausfuhr Steinkohlenverbrauch 1906 1907 1906 1907 1906 1907 3 362 341 4 486 681 8 192 139 7 949 197 62 086 786 64 634 026 KokSeinfuhr KoksauSsiihr Koksverbrauch 1906 1907 1906 1907 1906 1907 263 864 184174 1 404 826 1 606 472 7 000762 7 602 909 Wie diese Ziffern zeigen, weist die Einfuhr von Steinkohlen eine Zunahme auf, dagegen ist die Ausfuhr zurückgegangen. Ermästigung der Zwischenbeckpreise. Die Hamburg-Amerika- Linie ermäßigte die Zwischendeckpreise von Hamburg nach New Dork am Freitag abermals um 10 M., von 150 auf 140 M. Vor etwa drei Wochen sind die Preise bereits einmal von 160 auf 150 M. herabgesetzt. Bankzusammcnbriich. Ucber den Zusammenbruch bei der Marienburger Privatbank meldet dieElbingcr Zeitung', daß der verhaftete Bankdirektor Woelke in seinem Geständnis ausgesagt habe, daß. die Unterschlagungen und die zu erwartenden Kurs- und anderen Verluste eingerechnet, mit einem Fehlbetrage von etwa vier Millionen Mark zu rechnen sein werde. Da die Spar- einlagen bei der Marienburger Privatbank etwa 5% Millionen Mark betragen, das Aktienkapital sich aber nur auf 300 000 M. beläuft, so dürfte nach derElbinger Zeitung' für die Sparer nur sehr wenig übrig bleiben. Gegen den Prokuristen Schneider ist ein Haftbefehl erlassen worden. Soziales* Graf Pücklcr vor dem Reichsgericht. Am 16. März d. I. hatte sich der als geistiger Führer der Antisemiten bekannte Graf P ü ck l e r aus Klein-Tschirne vor dem Landgerichte I in Berlin (Slrafkammer 3) zu verantworten, weil er die christliche Bevölkerungsklasse zu Gewalttätigkeiten gegen die jüdische angereizt haben sollte. Das Gericht erkannte jedoch auf Einstellung des Verfahrens. Es gelangte hierzu durch die auffällige Annahme, die unter Anklage gestellten Reden vom 12. Juni und 3. Juli 1906 seien durch das Urteil vom 20. Oktober 1906, durch welches der Gras drei Monate Gefängnis erhielt, bereits abgeurteilt worden. Pückler hatte im Verlaufe des Jahres 1906 ver» schiedene Reden gegen die Juden gehalten. Anfang Januar 1966 war er zur Verbützung einer sechsmonatigen Festungshaft nach Weichselmünde gereist. Die ihm am 19. Mai gewährte Beurlaubung benutzte er dazu, die am 16. März unter Anklage stehenden Reden zu halten. Das Landgericht hat mit Rücksicht darauf, daß die verschiedenen am 20. Oktober 1906 abgeurteilten Reden und Flugschriften als eine fortgesetzte Handlung aufgefaßt worden sind, angenommen, daß der Graf tm Jahre 1905 den Vorsatz gefaßt hatte, fortgesetzt Reden gegen die Juden zu halten, und daß auch die am 12. Juni und 3. Juli 1906 gehaltenen Reden von diesem Vorsatz getroffen würden. Gegen die aus diesem Grunde erfolgte Einstellung des Verfahrens hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt. Der Reichsanwalt erklärte die seltsame Konstruktion der dritten Strafkammer des Landgerichts I , die dem Grafen Pückler gewisser- maßen einen Freibrief ausstellte, durch sein Geschwafel, so oft er wolle, hirnrissige Zuhörer zu Gewalttätigkeiten anzureizen, für un- haltbar. ES sei höchst bedenklich, von einem einheitlichen Borsatze zu reden, wenn das strafbare Tun eine einjährige Unter» b rechung erlitten hat. DaS Landgericht scheine den Vorsatz mit dem WiNenSentschluß verwechselt zu haben, eine größere Anzahl ganz gleicher strafbarer Handlungen zu begehen. Mindestens hätte geprüft werden müssen, ob der Anlaß zu den Meben derselbe war, ob der Angeklagte schon im Sommer 1906 hat übersehen können, daß er ein Jahr später unter denselben Bedingungen seine Reden halten werde. DaS Reichsgericht erkannte am Freitag dem» entsprechend aus Aufhebung des Urteils. Beendigung deS Rcmfcheider Kassenkonflikts. Mit dem 1. Juli nimmt der von der Aufsichtsbehörde in Rem- scheid rechtslvidrig und unter groben Verdächtigungen, die sich als völlig haltlos erwiesen, im Februar 1906 seines AmteS enthobene Kassenvorstand seine Geschäfte wieder auf. Gegen die von unS und im Reichstage seinerzeit charakterisierte Enthebung der Vorstands- Mitglieder der Remscheider Ortskrankenkasse von ihren Posten hatte der Vorstand das Berwaltungsstreitverfahren eingeschlagen. Zwischen- durch liefen die Strafanklagen gegen einige Vorstandsmitglieder. Wir haben von der glänzenden Rechtfertigung der Vorstands- Mitglieder in diesem Strafverfahren seinerzeit berichtet. DaS Ver- waltungsstreitverfahreii wurde durch formelle Einwände deS Oberbürgermeisters lange hingezogen. In dem vor dem Be- zirksausichuß am 19. Juni abgehaltenen Termin riet das Mitglied deS Bezirksausschusses, Regierungörat SchletiuS zum Vergleich, weil der formelle Einwand des Oberbürger- meisterS wahrscheinlich durchginge, die Vorstandsmitglieder seien zu der Sitzung, in der Klagcerhcbung beschlossen war. nicht ordnungsmäßig geladen. Mit Rücksicht darauf, daß die kommissarische Verwaltung die Kasse aufs schwerste geschädigt hat, stinimte der Vorstand folgendem Vergleich zu: 1. Der Vorstand nimmt die gegen die Verfügung der Aufsichts- behörde erhobene Klage zurück. 2. Die Aufsichtsbehörde überträgt die Kassengeschäfte mit Schluß dieses Quartals dem Vorstand, nachdem die erforderlichen Neu- Wahlen erfolgt sind. 3. Sämtliche Kosten fallen der Ortskrankenkasse zur Last. So achtungswert die Beweggründe des Vorstandes zur Zustimmung zum Vergleich sind, bedauern wir diese Nachgiebigkeit, weil das allgemeine Interesse erheischte, den völlig haltlosen, rechts- widrigen Eingriff des Oberbürgermeisters durch Gerichtsbeschluß klarzulegen. Der formelle Einwand war schon deshalb hinfällig, weil ja nicht nur der Vorstand, sondern jedes Vorstandsmitglied zu klagen berechtigt war. Schwerlid) hätte das Oberverwaltungsgericht die Ausflucht des Oberbürgermeisters für berechtigt erklärt. Aller- dings mögen noch jetzt die einzelnen Mitglieder Klage, insbesondere Schadeneriatzklage gegen den Oberbürgermeister erheben und den schweren Eingriff in die Selbstverwaltung durch Verwaltung?- gerichtliche und zivilgerichtliche Urteile feststellen lassen können. Moderne Hörigkeit. Die.Reuteicher Zeitung' vom 27. d. M. enthält folgendes Inserat: Warnung! Hierdurch warne ich jeden, daS von mir am 23. d. M. entlaufene Dienstmädchen Leokadia Palubitzki aus SimonSdorf in Dienst oder Arbeit zu nehmen, da ich deren polizeiliche Zuführung beantragt habe. Dubiel bei StraSzewo, Kr. Marienwerder, den 24. Juni 1907. Peter Nowak , Besitzer.' Aehnliche Warnungen finden sich in oft- und westpreußischen, schlesischen, pommerschen und brandenburgischen Blättern öfters. Sie sind zwecklos, da selbstverständlich unbekümmert um solche Warnung da»entlaufene Dienstmädchen' Arbeit nehmen darf. Der Versuch, den Arbeitgeber unter Strafe zu stellen, falls er einen ländlichen Arbeiter oder ein Gesinde in Arbeit nimmt, von dem er weiß, daß es durch Vertrag an eine andere Arbeitsstätte gebunden ist, ist im Jahre 1904 in, preußischen Landtage gemacht. D,e Verwirklichung dieses neuen Hörigkeitsgesetzes scheiterte bekanntlich an den Klippen der Reichs- gesetzgebung und an dem energischen Widerstand auch der ländlichen Arbeiter. In den Köpfen der Ägrarier malt sich aber, wie daS niit- geteilte Inserat zeigt, die Welt so, wie sie sie wünschten. Wieder» einführung der Hörigkeit, der Zwangsdienste, des Dienstzwanges ist das Ideal, dem unsere Agrarier uiid ein gut Teil bürgerlicher Sozialpolitiker zustreben._ 13 Schulstreikprozesse kamen am Freitag bor dem Reichsgerichte zur Verhandlung. Die Revisionen der Angeklagten wurden sämtlich verworfen. Es handelte sich um folgende Sachen(die Kammern enthalten den Ort und das Datum der Verurteilung vor dein Landgericht): Re- dakteur Wladislaus P i e n i c z n y, verurteilt zu drei Monaten Ge- säugnis(A l l e n st e i n 11./3.), Pfarrer K o w a l S l i und Genossen (Strafkammer L ö b a u 29./1.), Propst Okoniewski und Genossen (Strafkammer S ch r i m m 6./3.), Drechslermeister W i e r z b i n s k i und Genossen( G n e s e n 24./1.) und Redakteur Michael M a j e r s k i, der vom Landgerichte Posen durch i, e u n Urteile aus der Zeit vom 14. Januar bis 26. Februar mit Strafe belegt worden ist. So werden die noch autoritätSgläubigen Polen zu der Erkenntnis gebracht, daß in Prcußen-Deutschland aufrichtig und überzeugungS- treu sein Gefahr bringt, wenn eS sich nicht um die Interessen Wohl- habender handelt. Das nennt der BlockkurS Germanistcrungspolitik. Tödliche Wundverglftiiiig durch SuperphoSPhatmrhl als Betriebsunfall. Ein Landwirt, der auf seinem Nacken ein kleines Geschwür hattr, erkrankte nach dem Streuen seines Feldes mit Superphosphat und Thomasmehl an Steifigkeit am Nacken, Kopfschmerzen, Abgeschlagen- heit in allen Gliedern und hohem Fieber. Nacken und Hals schwollen unförmlich an, eS wurde eine Operation ausgeführt, die jedoch nicht imstande war, die Blutvergiftung aufzuhalten, der Landwirt starb vielmehr acht Tage nach dem Streuen des DüngermittelS. Sowohl die Berufsgenossen- schaft wie das Schiedsgericht lehnten die be- antragte Rente ab, indem sie den ursächlichen Zusammen- hang zwischen dem Todesfall und der landwirtschaftlichen Beschäftigung in Abrede stellten. Das ReichSversicherungS« a m t, an welches nunmehr die Streitsache gelangte, ließ sich von dem bekannten Toxikologen Professor Lew in ein Gut- achten erstatten. In diesem wurde die Frage bejaht, daß die zum Ausstreuen gebrachte Mischung des ThomasschlackenmehleS und Ammoniaksuperphosphate im BerhältniS von 20 Zentner Thomas- schlacke und 6Vz Zentner AmmoniaksuperphosphatS geeignet sei, durch Verunreinigung der Wunde Blutvergiftung herbeizuführen. AmmoniakiuperphoSphat ist kein gleichgültiger Stoff, er durfte nicht als harmlos angeiehen werden, da er im gestreuten Dünger sich im Verhältnis von 1:3 Thomasmehl be- fand. Daß das Thomassiblackenmehl kein gleichgültiger Stoff ist, ergibt sich daraus, daß in Thomasschlackenmühlen außerordentlich viel Erkrankungen und auch Todesfälle bei den Arbeitern vorkommen. Wenn nun auch da» gestreute Düngernüttel an der gesunden Haut leine Störung macht, so verhält sich dies doch anders bei der kranken Haut. Hier wirkte es reizend, erzeugte Jucken und bei dem Kratzen wurden giftige Keime in die Wunde hineingerieben, sei es. daß diese sich an den Händen des Landwirtes befanden, sei eS, daß das Thomasmehl Gelegenheit hatte, Bazillen aufzunehmen. Ans dieses Gutachten hin erklärte sich die Berufsgenossen- schaft zur Zahlung einer Rente bereit, ohne erst den Spruch des Reichsversicherungsamtes abzuwarten. Etos der frauenbewe�una. Genossinnen! Die Forderung des Frcmenstimmrechts wird immer drin- gender. In allen Kulturländern ringt die sich ihres vollen Wertes bewußt werdende Frau nach volitischer Gleichberechtigung mit den Männern. Die sozialdemokratische Frauenbewegung ist darin allen Richtungen der bürgerlichen Frauenbewegung vorauf. Die sozialdemokratischen Frauen Deutschlands fordern volle Gleich- stellung der Frauen in allen gesetzgebenden und VerwaltunaS- Körperschaften. Die bürgerlichen Damen sind dagegen auch für ein beschränktes Wahlrecht zu haben; ein Wahlrecht, etwa nach dem Schema des heutigen preußischen Landtagswahlrcchtes der Männer. aus dem sie selbst dann, zu Ungunsten ihrer ärmeren Geschlechts- genossinnen, den Nutzen ziehen würden. Die Ansicht der sozial» demokratischen Frauen geht dahin, daß das Wahlrecht den Frauen zusteht. Die Forderung ruht in den sozialen Bedingungen, die sich mit Einbeziehung der Frau in das Erwerbsleben, durch ihre Pflichten an den Staat entwickelt haben. Somit ist diese Forderung nicht eingegeben von irgendwelchen Machtgelüsten der Frauen, son- dern sie ist hervorgegangen aus tiefer wohlerwogener Erkenntnis. der sich auch die einsichtigen Männer des Proletariats längst nicht mehr verschließen können. Demzufolge bildet auch die Forderung de? Frauenstimmrechts einen Punkt des sozialdemokratischen Parteiprogramms, und ist auch von den sozialdemokratischen Ver- tretern im Reichstage die Einführung desselben wiederholt verlangt worden. Nun hat auch daS internationale sozialistische Bureau den PunktFrauenstimmrecht' auf die Tagesordnung des diesjährigen in Stuttgart stattfindenden internationalen Kongresses gesetzt, um mehr wie bisher für die praktische Durchführung desselben in allen Ländern Propaganda zu machen. In einer öffentlichen Versammlung, welche am 2. Juli, abends 8 Uhr, imNeuen Klubhause", Kommandantenstr. 72, statt- findet, wird Genossin Ottilie Baader in ihrem Referate des näheren die Frage deS Frauenstimmrechts erörtern. In dieser Versammlung werden auch die Delegiertinnen zum internatio- nalen Kongreß und der internationalen Frauenkonferenz gewählt. Genossinnen, kommt zahlreich in diese Versammlung, beweist durch Euer Erscheinen, daß Ihr Verständnis für Eure politischen Rechte habt. Die Versammlung muß gleichzeitig ein Protest gegen Eure politische Unmündigkeit sein. Die Bcrtrauensperson. Frauenarbeit in Steinbrüchen. Eine interessante Entscheidung überFrauenarbeit in Steinbrüchen' fällte der Straf- senat des königl. OberlandeSgerichtS in Dresden . Die Steinbruchs- besitzer Schröder und Arnold in Meißen lassen aus ihre» Stein- brächen, die in der Nähe Meißens und etwa 160200 Meter vom Elbufer entfernt liegen, Steine schlagen, die dann auf einem Gleis an die Elbe gefahren, dort von Frauen zerkleinert und in Elbkähne verladen werden.§ 10 des ReichsgesetzcS vom 26. März 1902 regelt die Arbeit in Steinbruchs- und ähnlichen Be- trieben und untersagt die Beschäftigung von Frauen in Steinbrüchen, da diese der harten und gesundheitS« schädlichen Arbeit nicht gewachsen sind. Weil nun die genannten Unternehmer Frauen beschäftigen, wurden sie in Strafe genommen, machten aber hiergegen geltend, daß die betreffende Gesetzesstelle nicht auf sie in Anivendimg gebracht werden könne, weil die Frauen nicht im Steinbruche bei der Rohaufarbeitung, sondern nur bei der T e i l a u f a r b e i t u n g beschäftigt würden. R o h a u f« arbeitung und Teilaufarbeitung seien gänzlich ver- schiedene Begriffe. DaS Oberlandesgericht Dresden erkannte aber als höchste Instanz, daß die Verurteilung der beiden Meißner Steinbruchsbesitzer zu Recht erfolgt sei. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bestrafung stattzufinden habe, komme ins- besondere in Betracht, daß der Begriff der Rohauf- arbeitung nicht ander? ausgelegt werden könne als der Begriff der Teilaufarbeitung bei der Steingewinnuna. Man könne sagen, daß die Bezeichnung.Rohaufarbeitung' gewählt sei zum Gegensatz von. Feinaufarbeitung'. Dre von den Frauen ausgeführte Arbeit, die in großem Maßstabe gewonnenen Steine zu kleineren Stücke» zu bearbeiten, falle unter den Vegriff der Roh« aufarbeitung und in dieser Richtung sei die Ver> Wendung weiblicher Arbeitskräfte unstatthaf' und gesetzlich unzulässig. Ob nun die als Rohauf- arbeitung aufzufassende Zerkleinerung der Steine im Steinbruch« selbst oder, wie in diesem Falle, 160200 Meter vom Steinbruche entfernt vorgenommen werde, käme weiter nicht in Betracht.