Ä, um Weiterungen aus dem Wege zu gehen, das Lokal verlassenund sei mit Lehmann in eine andere Restauration gegangen.Auch hier sei der Betreffende, den er persönlich nicht kannte, ihnengefolgt und habe, als sie auch dort weggingen, ihm auf der Straße,nachdem er sich jede Belästigung energisch verbeten, Prügel an-geboten. Er sei durch diese Frechheit derart erregt worden, daßer seiner Empörung laut schimpfend Ausdruck gab. Zwei hinzu-kommende Schutzleute ließen den Belästiger ruhig seiner Wegegehen und erklärten, daß sie den Belästigten, wenn er nicht auf-höre Lärm zu machen, arretieren müßten. Er habe erklärt, daßer ruhig zur Wache mitgehen würde, sich jedoch jede Berührungseitens der Beamten verbeten. Der Schutzmann Boldt habe ihnaber fest an den Arm gefaßt und sei er dadurch und durch dieseiner Ansicht nach ungerechtfertigte Sistierung seines Gehülfenin einen Zustand s eelischer Erregung geraten, die jede freieWillensbestimmung ausschließe. Er leide seit seinem 14. Lebens-jähre an epileptischen Krämpfen, die sich bei Genuß alkoholischerGetränke oder sonstiger an ihn herantretender aufregender Er-cignisse einstellten. Er könne sich der ganzen Angelegenheit nachder Sistierung Lehmanns nicht entsinnen, sondern weiß nur. daßer bei Wiedererlangung des Bewußtseins sich in einer Zelle, anHänden und Füßen gefesselt, am Boden liegend befunden habe.Auf seine Hülferufe sei ein Schutzmann erschienen, habe ihm denMund zugehalten und am Halse gewürgt, so daß er für einigeZeit nicht rufen konnte. Nachdem er dann von neuem um Hülferief, habe man an den Wasserleitungshahn einen Schlauch be-festigt und ihm mit starkem Druck Wasser in den Mund gespritzt.Infolge dieser Vorgänge habe er sich in ärztliche Behandlung be-geben müssen und sei längere Zeit bettlägerig gewesen. Gegendie Beamte» habe er Strafanzeige erstattet, sei jedoch von derStaatsanwaltschaft abgewiesen worden.Zwei ärztliche Atteste» die das Vorhandensein von Würg»Merkmalen und Gcsichtsverletzunge» nach seiner Entlassung be-stätigen, habe er zu den Akten eingereicht.Die als Zeugen vernommenen Schutzleute sagen unter ihremEide folgendes aus: Der Angeklagte wurde, weil er ruhestörendenLärm verursachte, arretiert. Er war etwas angetrunken und sehrerregt. Den Betreffenden, über den er sich nach heftigem Wort-Wechsel so sehr aufregte, konnten sie nicht sistieren, weil er auf ihreMahnung seiner Wege ging. Der Angeklagte fing darüber an zuschimpfen und beleidigte sie, indem er erklärte:„Lumpen. Strolche,Spitzbuben und Verbrecher laßt Ihr laufen und anständige Leutenehmt Ihr von der Straße weg." Nachdem sein Gehülfe Lehmann,der dem Transport in der Entfernung von etwa 15 Schritt folgteund nicht weggehen wollte, ebenfalls verhaftet wurde, versuchtesich der Angeklagte loszureißen und kam der ihn transportierendeSchutzmann Boldt zu Fall, wobei er sich eine Sehnenzerrung zn-zog. Maier warf sich dann wieder zur Erde, schlug mit Händenund Füßen um sich und biß dem Schutzmann Langer in diePelerine. Er wurde nun von Boldt, Langer und dem hinzu-kommenden Schutzmann Falkenberg nach der Wache getragen, ge-fesselt und in eine Zelle gelegt. Bon einer Mißhandlung des An-geklagten wüßten sie nichts. Auch hätten sie nicht bemerkt, daßMaier Krämpfe hatte.Rechtsanwalt Dr. Liebknecht beantragt als Verteidiger, denAngeklagten von fachverständigen Autoritäten in bezug auf seineBelastung mit epileptischen Krämpfen untersuchen zu lassen undbietet eine Anzahl neuer Zeugen an, die bekunden könnten, daßMaier tatsächlich in angeführter Weise leidend sei. Er habe aufGrund seiner Anwaltspraxis, aus Gutachten hervorragender Irren-ö, sie wie auch aus eigenem Studium die Erfahrung gesammelt.da,; den Krampfanfällen ein Dämmerzustand vorhergehe, der bereitsdie freie Willensbestimmung ausschließe. In diesem Zustand hatsich Angeklagter zweifellos nach Genuß alkoholischer Getränke undder seiner Meinung nach ungerechtfertigten Handlungsweise derBeamten befunden. Es sei erwiesen, daß das Vorhandensein einesderartigen ZustandeS von Laien nicht erkannt werde. Das Um-sichschlagen sowie das Hineinbeitzen in die Pelerine deS ZeugenLanger sei ein typischer Beweis für die Richtigkeit seiner An-schauung.Der Staatsanwalt ersuchte, dem Antrage der Verteidigungnicht stattzugeben, da für ihn feststehe, daß Angeklagter bei Be-gehung der Straftaten im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ge-Wesen sei.Das Gericht schloß sich den Ausführungen des Verteidigersan und beschloß, die Sache zu vertagen. Angeklagter soll vomMedizinalrat Dr. Hoffmann untersucht werden und sollen zu demneu anzuberaumenden Termin eventuell neue Zeugen geladenwerden._Ochse und Esel.Der Arbeiter Willi Raatz aus Berlin mußte sich gestern vordem Rixdorfer Schöffengericht wegen Widerstandes verantworten.Raatz kam am 11. Februar 1907 auf Bahnhof Hermannstraße anden Fahrkarten-Automat und steckte, um sich eine Fahrkarte zulösen, 10 Pf. in den Schlitz des Automaten. Als dieser keine Kartegab, schüttelte er ihn und steckte noch ein Kollege Fischer 10 Pf. inAutomaten, natürlich ebenso resultatlos. Nun gingen beide zumSchalter und verlangten ihr Geld zurück. Der SchalterbeamteHänel gab Fischer den Block zum Unterschreiben der Retour--ahlung, soll aber zum Angeklagten gesagt haben:„Sie Esel!Sie stecken da noch einen Groschen rein, wo Fischer schon keineKarte rauskriegte". Darauf antwortete ihm der Angeklagte indemselben Tonfall:„Na, Sie Ochse, dann müssen Sie eben einPlakat am Automaten anbringen, wenn der Affenkasten nichtfunktioniert." Der Beamte klingelte darauf sofort nach demBahnsteig und es erschien der stellvertretende StationsvorsteherWeichensteller Vorrat, der einen Schutzmann iSelzer) holen ließ.Mit Hülfe des Bahnbediensteten Schröder wurde darauf Raatz, derbegreiflicherweise auch die Feststellung des Billettverkäufers verlangte, zur Wache gebracht. Dort mußte er zwei Stunden bleiben.Auf dem Wege nach der Wache zog der Beamte mehrfach denRevolver. Da die Freunde des Raatz glaubten, ihm gescheheUnrecht, so gingen sie mit zur Wache. Der noch nicht vor-be st raste Angeklagte wird zu 5 Tagen Gefängniswegen Widerstandes verurteilt. Der Amtsanwalt hatte 14 TageGefängnis beantragt. Wird die Berufung ein anderesResultat zeitigen?_Von der Ehre Arbeitswilliger.Der Tischler Willi Fep zu Rixdorf mußte sich gestern wegenBeleidigung eines Arbeitswilligen namens Stellmacher JuliusHein, Berlin, vor dem Rixdorfer Schöffengericht verantworten.Am 26. April 1907, als bei der Treppengeländerfabrik von Brunsin der Boppstraße gestreikt wurde, soll der Angeklagte den Stell-machcr Jülius Hein durch die Worte:„Jetzt kommt der Streik-brecher. Penner" beleidigt haben. Der von Rechtsanwalt Heineverteidigte Angeklagte gibt zwar zu, daß er mit den beiden Streik-Posten Drechsler Paul Gursch und Tischler Willy Griebenow sichüber Hein leise unterhalten hätte. Doch bekunden außer Hein alleZeugen, daß Hein mindestens 14 Meter bezw. 40 Schritt entferntstand, als die Aeußerung:„Der sieht aus wie ein Penner" fiel.Die Aeußerung hatte nur der Sohn Paul des Fabrikanten Brunsgehört, der sie dem Hein wiedererzählte und ihm zur Anzeige ge-rotten hat.Der Amtsanwalt hält den Angeklagten im Sinne der Anklagefür schuldig und beantragt 30 M. Geldstrafe. Das.Gericht nahmes nicht als erwiesen an, daß das Wort Streikbrecher, wohl aber,daß das Wort Penner gefallen sei und verurteilte den Angeklagtenwegen öffentlicher Beleidigung zu 10 M. Geldstrafe.„Sturm auf das Schnittcrhaus". Vor dem Schwurgericht wurdengestern die Hauptattentäter Gustav Weylandt und August Panzer,die im Juni d. I. in Buckow in das S ch n i t t e r h a u s nachtsgewaltsam eindrangen und eine Frau vergewaltigten, wegen gemein-schastlichen Hausfriedensbruches undSittlichkeitsverbrechens abgeurteilt.Gustav Weylandt wurde zu einem Jahr und vier Monaten Zucht-haus und August Paiuzr m 6 Monaten GMilguis verurteilt.Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Befehle«MärischerVorgesetzter oder schlechter Witz?DaS Landgericht H i r s ch b e r g hat am 19. Februar den Tischlergesellen Robert Klose in Schosdorf wegen Vergehens gegen§ 112des Strafgesetzbuchs zu sechs Wochen Haft verurteilt. Als imManöver eine Kompagnie am 2. September v. I. übte, wurde aufVeranlassung des Hauptmanns vom Feldwebel ein Spielmann be-auftragt, schnell ein Schriftstück zu holen. Eine Menge Zuschaueraus der Gegend standen in der Nähe. Einer von ihnen, der An-geklagte, rief dem eilig laufenden Soldaten zu:„Langsam gehen,nicht laufen." Dafür sechs Wochen Gefängnis!— Auf dieRevision des Angeklagten, die vom Reichsanwalt befürwortetwurde, weil der Dolus des Angeklagten, daß er den Ungehorsamgewollt hat, unzureichend festgestellt ist, hob am Dienstag dasReichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Land-geeicht Görlitz._Zur Tierhalter-Haftpflicht.Der Ratsherr und Ackerbürger H. in einem Orte bei Verden(Hannover) hatte die Leitung von Fuhren übernommen, die auchder Fuhrhalter D. dortselbst mit ausführte. Es handelte sich umSchlackenfuhren zur Aufschüttung eines Weges. Bei einer dieserFuhren hatte H. dem D. den Platz angewiesen, wo er abladen sollteDa sich das vordere Schutt des Wagens geklemmt hatte, bestieg H.den Schwengel und die Deichsel des Wagens, um es zu lockern.Plötzlich zogen, infolge des Geräusches hinter ihnen erschreckt, diePferde an, und H. kam mehr fallend als selbst springend vomWagen herunter. Hierbei fiel er hin, und die Hinterräder des FuhrWerks gingen ihm über die Brust, wobei er mehrere innere Verletzungen der Lunge und anderer Organe erlitt. H. verlangte jetztvon dem D. als Tierhalter neben den Doktorkosten und einemSchmerzensgelde von 200 M. noch eine jährliche Rente in Höhe von000 M., da er infolge dieses Unfalles gänzlich erwerbsunfähig ge-worden sei.DaS Landgericht Verden nahm ein willkürlichesHandeln der Tiere als vorliegend an und kommt somit ohneweiteres zur Verurteilung des Beklagten ausdem§ 833 B.-G.-B. Das Oberlandesgericht Celleging jedoch auf die Berufung des Beklagten in eine näherePrüfung der Sache ein und führt aus, daß der Beklagte für eingeltend gemachtes„eigenes Verschulden' deS Klägers nach§ 254beweispflichtig sei. Darin allein liege noch kein Verschulden desKlägers, wenn er die Deichsel betrat, um das Schütt zu lockern.Nach einer Zeugenaussage soll ihm der Beklagte das auch erlaubthaben. Auch sei die Sache nicht ganz gefährlich gewesen, da an-zunehmen ist. daß die Zügel fest angebunden waren, denn das Sattelpferdsei ein ganzes Stück hinter dem andern zurückgeblieben. Trotzdem müsseaber von einem mitwirkenden Verschulden des Klägers bei dem Unfallgesprochen werden. Einmal sei nicht behauptet worden, daß die Pferdeabgesträngt waren, sodann habe der Kläger auch gewußt, daß sieetwas flüchtig im Geschirr waren und daß der Beklagte in diesemAugenblick von dem Wagen weggetreten war. Er habe deshalbnicht als vorsichtiger Mann gehandelt, wenn er unter diesen Um-ständen, den Pferden den Rücken zukehrend, die Deichsel oder denSchwengel des Wagens betrat. Da er jedoch so sorglos in derGefahr handelte, sei es geboten, seine Ansprüche zu einem Viertelwegen eigenen Verschuldens abzuweisen. Das Oberlandes-gericht erkannte die Ansprüche des Klägers in-folgedessen nur zu drei Vierteln dem Grundenach für gerechtfertigt an.— Die gegen das oberlandes-gerichtliche Urteil eingelegte Revision deS Beklagten wurde vomvierten Zivilsenat deS Reichsgerichts zurück-gewiesen._Zur Auslegung der Automobilverordnungen.Die auf Beschluß deS Bundesrats seit dem 1. Oktober für alleProbinzen erlassenen Oberpräsidialverordnungen über den Verkehrmit Kraftfahrzeugen schreiben übereinstimmend vor, daß die fürKraftfahrzeuge angeordneten Kennzeichen mit dem Stempel derPolizeibehörde versehen sein müssen. Der Inhaber einer Werkstattin Halle, Herr Schorchschabel, sollte die Bestimmung schon dadurchübertreten haben, daß er ein von ihm in seiner Werkstattrepariertes Kraftfahrzeug nach dem Schuppen des Besitzers über-führte, ohne daß sich an dem hinteren Kennzeichen(Nummer- undBuchstabenschild) der polizeiliche Stempel befand. DaS Land-gericht sprach ihn frei, weil keine Inbetriebnahme bei solcher Ueber-führung, wie hier, vorliege. � Der erste Strafsenat des Kammer.gerichts hob dieser Tage das Urteil auf und verwies die Sache mitfolgender Begründung an das Landgericht zurück: Die Verordnungspreche nur von einem Berkehr der Kraftfahrzeuge und nicht voneiner Inbetriebsetzung. Das Publikum solle in jedem Falle ge-schützt werden gegen die elementare Gewalt des Kraftwagens.Welchen Zweck der Führer verfolge, sei gleichgültig. Der Begriffder Inbetriebnahme im Sinne des landgerichtlichen Urteils müsseausscheiden. Die dem Schutze des Publikums dienenden Vor-schriften über die Führung besonderer Kennzeichen und über derenpolizeiliche Stempelung seien nach ihrem Zweck nur so aufzufassen,daß sie erfüllt sein müßten bei jeder Fahrt des Kraftfahrzeugesaus eigener Kraft, z. B. auch in Fällen, wie dem hier strittigen.und bei probeweisem Fahren. Gerade hierbei müsse das Publikumbesonders geschützt werden.Versammlungen.Mißstände im Betriebe der Firma Julius Pintfch, A.-G-,in der Andreasstraße, wurden in einer großen Betriebsversammlungder Arbeiter dieser Firma besprochen, die die Ortsverwaltung desMetallarbeiterverbandes am Dienstag nach den„Andreassälen"einberufen hatte. In der Hauptsache handelte es sich hierbei nichtum die Lohn- und Arbeitsverhältnisse, sondern um die Zustände inder Betriebskantine, die bestimmt ist, den 1150 Arbeiternzu mäßigen Preisen gute Speisen und Getränke zu liefern, diesenZweck aber offenbar ganz und gar nicht erfüllt. Diese Kantinestand vor vier Jahren noch unter eigener Verwaltung der Arbeiter.Da geschah es, daß einer der mit der Verwaltung betrauten M-beiter Gelder veruntreute, und dies gab der Firma Veranlassung,die Kantine für jährlich 5000 M. an Herrn Otto zu verpachten,der seitdem mit seiner Frau die Kantine als ein offenbar rechtergiebiges Unternehmen betreibt. Soll er doch ein Einkommen von9200 bis 10 000 M. zu versteuern haben! Wie nun der Referent,Bczirksleiter Gries, in der Versammlung ausführte und vieleDiskussionsredner, Arbeiter des Betriebes bestätigten, soll sich jenesEhepaar dieses Einkommen durch Lieferung nicht einwandfreierSpeisen mit verschaffen. Diese Behauptungen stützen sich, abge-sehen von einer Reihe anderer Zeugen, auf die Aussagen zweierDienstmädchen, von denen dch eine fünfviertel, die andere einhalbes Jahr in der Kantine tätig war. Sie haben sich durch ihreUnterschrift verpflichtet, ihre Aussagen, die schriftlich niedergelegtsind, durch Zeugeneid zu bekräftigen. Allerdings will Herr Ottodiese Dienstmädchen, wie er ihnen die Zeugnisse geschrieben hat,wegen„Verleumdung der Herrschaft" entlassen haben, und auch imübrigen sind die Zeugnisse so abgesaßt, daß man annehmen mühte,es wäre den Mädchen ganz unmöglich gewesen, wieder Stellung zufinden. Gleichwohl ist ihnen dies gelungen, und ihre neuen Ar-beitgeber sind offenbar durchaus mit ihnen zufrieden. Bei denBeschuldigungen gegen den Kantinenwirt und seine Frau handeltes sich vor allem um die Behandlung der Milch. Freilich wird dieMilch regelmäßig von dem Meister Jung durch Milchprüfer ge-wissenhaft untersucht, aber vor der Abkochung, bei der die Milchdünner werden soll. Von den Fleischspeisen stehen besonders Klopsund Falscher Hase der Kantine in einem üblen Ruf bei den Ar-beitern, ebenso die Knoblauchswürste, die von einem Diskussions-redner als„mit Kleister gefüllte Lederhosen" bezeichnet wurden.Die Firma ist von den Mißständen der Kantinenwirtschaft unter-richtet worden. Aber Frau Otto, die darauf hin besragt wurde,bestritt rundweg alle die erhobenen Beschuldigungen und erklärtedas ganze für einen Racheakt der entlassenen Dienstmädchen. DieS.iim lMte fß bämf ofe gegM six Wd.ijjj&i jßm mmtfmso lange nicht andere Beweise erbracht werden. UebrigenS be-steht in dem Betriebe ein sonderbares Monstrum von Beschwerde-kommission. Sie besteht aus drei Mitgliedern, zwei haben die un-gefähr 50 Beamten und Meister zu vertreten, einer die 1150 Ar-beiter. Alle drei werden von der Firma ernannt. Daß einesolche Kommission keinen Einfluß auf die Verhältnisse ausübenkann, ist ja leicht begreiflich.— In der Versammlung wurde mansich darüber einig, die Kantine vom nächsten Tage an zu boy-kottieren und keinerlei Ware mehr dort zu beziehen. Außerdemwurde eine Kommission von fünf Mann gewählt, die bei derFirma vorstellig werden soll. Bor allem soll auch darauf hin-gewirkt werden, daß die Kantine wieder in eigene Verwaltung derArbeiter übergeht. Ueber das Ergebnis der Verhandlungen mitder Firma wird die gewählte Kommission in einer späteren Ver,sammlung berichten._Bnefkaftcn der Redaktion.Tie juristisch- Evrcchftuude findet Friedrichstr. IN, Auiqaim 1,eiue Treppe<.Handelsstätte Bcllcalliancc, Turchgang auch Lilidcitstr. 11(1)wochentägiich von 71/, bis W/t Uhr abends statt. täeöfsnet 7 Uhr.EonnabendS beginnt die Eprechstnnde»n><» Uhr. Jeder Zlnsrage ist-inBuchstabe und eiue Kahl alS Merkzeichen beizufügen. Brietliche slntwortwird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.K. S. 10. I. Nein. 2. Offcnbacher Krankenkasse, Prinzeiistrasse 65bei Hinz.— W. W. 48. Sie sind zur Zahlung nicht vcrpsiichtel. weilSie kein Verschulden trisst.— M. R. 30. Sie können Zahlung sür dievolle Woche verlangen.— G. M. 96. 1. Ja. 2. Nein; aber wenn sieim Vertrage unterschrieben haben, die Sachen seien Ihr Eigentum, könnteAnklage wegen Betruges gegen Sie erhoben werden.— A. B. 13.1. Doch. 2. Ja. 3. Nein.— Charles 30. 1. und 2. Nein.— R. St. 7.Wenden Sie sich an den Verband der Handels« und Transportarbeiter,Engel-User 15.— Heilmittelverkauf. 1. Erlaubnis ist nicht erforderlich.Jedoch würde schwindelhaste Anpreisung als Betrug erachtet werden können.2. Nein. 3. Keine. 4. Ja, aber siehe 1. 5. Ja, durch die Zollbehörde.S. Ja.— Ff. 8. 75. Der Vertrag und die Vereinbarung über Kündigungs-srist ist gültig. Kommt keine gütliche Vereinbarung zu stände, so kann erstzum 1. Oktober gekündigt werden.— Sch. 33. Ihre Erklärung würdevom Gericht als gültige Kündigung ausgesatzt werden.— Ch. 40. IhreKlage hätte sehr wenig Aussicht aus Erfolg. Suchen Sie deinAnerbieten Ihrer Frau entgegenzukommen.— Atartin M. Nein.— 133. C. I. 1. Ja.— P. D. 131. Ja: eine Frist kennt da? Gesetznicht.— G. S. 100. 1. Ja, der Anspruch ist nicht verjährt. 2. WendenSie sich an eine Hundezüchterei.— W. C. 100. Das Gericht kümmertsich um Nachlätzsachen nur, wenn Minderjährige in Betracht kommen oderErben daS Gericht anrufen. Eine einfache schristltche Erbtellung genügt.—E. Sch. 3100. Der Blitz.- A. R. 73. Ein Unterschied ist nicht vorhanden.Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischenMartlhallen-Dtrettion.(Großhandel.) Rindfleisch la 70—72 pr. 100 Pfd.,na 64-69, Uta 59—60, Bullenfleisch la 65—70, Da 55—64, Kühe, fett52—60, do. mager 40—50, Fresser 54—66, Bullen, däu. 0,00, do. Holl.0,00. Kalbfleisch, Doppellender 95—115, Mastkälber la 73—82, IIa64—72, Ma 0,00, Kälber ger. gen. 45—57, do. Holl. 0,00, dän. 0,00.Hammelfleisch Mastlämmer 74—78, Hammel la 69—73, Ha 62—68, Schase59—62. Schweinefleisch 49—56. Rehbock la per Pfund 0,70—0,86. IIa0,50-0,60. Rotwild. Abschuß la 0,57—0,66. Damwild. Abschuß 0,00. Wild-sch weine 0,00, Frischlinge 0,00. Kaninchen per Stück 0,60. Hühner,alte, per Stück 1.30—2,25. Ha 1,00—1,20, do. junge 0,45-1,10. Hamb.Küken 0,00. Tauben 0,35—0,70, stalten. 0,00. Enten per Stck. 1,20 bis2,00, do. Hamburger per stück 2,50—3,10, Gänse per Psd. 0,65—0,73, do.er Stück 3,50—4,00, do. Hamburger per Pfd. 0,75, per Sick 3,50—4,35,o, Oderbrucher p. Stück 3,75—4,25. PouletS 0,50—0,60. Perlhühner0,00. Hechte per 100 Pfund 99-107. matt 81—96, dito Netn 0,00,dito groß 0,00. Zander 0,00. Schleie, klein 0,00, dtto Holl. 0,00,do. 83— 92. Aale, groß 122—123, do. groß und mittel 0,00,mittel 115-117, uns. 85—94, do. llew 83—85. Plötzen 0.00, do. klein 0,00.Roddow 0,00. Karpfen 0,00. Bleie 0,00, matt 0,00. Bunte Fische46—67. Safte 0,00, do. matt 0,00. Karauschen 67—78. Bleifische 0,00.WelS 00. Aland 00. Quappen 0,00. Amerikanischer Lachs la neuer,per 100 Pfd. 110—130, d». Ha neuer 90—100, do. Ma neuer 60.Seelachs 10—20. Sprotten, Kieler, Wall 0,00, Danziger, Kiste 0,00.Flundern, Kieler, Stiege la 3—6, mittel per Kiste 1—2, Hamb. Stiege 4—6,halbe Kiste 2—3, pomm. la Schock 4—8, IIa 0,60—2,50. Bücklinge, Kieler perWall 2—3, Ettals. 3,50— 4,60; Aale, groß per Psd. 1,10— 1,40, mittelgroß0,80—1,10, llew 0,60—0,80. Heringe per Schock 5—9. SchellfischeKiste 3,00—5,00,'/, Kiste 2—2,50. Kabliau, geräuch. per 100 Psd. 0,00.Doftch, Kiste 0,00. Goldfische, Schock 0,00. Sardellen, 1902erper Anker 98, 1904er 98, 1g05er 93, 1906«: 90—95. Schottische Vollhertnge1906 0,00, large 40-44, lull. 38-40, med. 36—42, deutsche 87—44,Heringe, neue Matje», per•/, To. 60—120. Sardinen, russ.. Faß1,50—1,60. Bratheringe Faß 1,20—1,40, do. Büchse(4 Liter) 1,40—1,70.Neunaugen, Schocksaß 11, do. kleine 6—6, do. Riesen- 14. Eier,Land-, unsortiert per Schock 2,80—3,25, do. große 3,50. Krebseper Schock große 30,50, do. mittelgroße 12,50—16.50. do. kleine 4,50—5,50, do.unsoriiert 7,50—10,50, do. Gaiizier groß 0,00, do. mittel 0,00. Butterper 100 Psd. la 106—110, Qa 103—106, ma 100-102, abfallend- 90—95.Saure Gurken Schock 4,50, do. neue 6—8. Psestergurten 4,50. Kar-tossein per 100 Psund mamiun bonnm 0,00, Dabeftche 4,50—6,00,neue 5,50—6,60. Porte, Schock 0,80—1,25. Meerrettich, Schock 3—14.Spinat p. 100 Psund 10—12. Karotten, hiesige, Schockhund 4,00—5,00.Sellerie, hiesige, per Schockdund 2,00—8,00. Zwiebeln gritn, per Schock 0,60,do. kleine 0,00, do. die, ige(Perl.) 0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün,Schockbund 0.80—1,20. Kohlrabi Schock 0,75—1.00. R-itii,, bahr., neueStück 0,12—0,16. Mohrrüben Schockbund 2,00—3,00. Wirsingkohl perSchock 5,00—7,00. Rhabarber 100 Bund 0.60—3.00, Bergedorfer,per 100 Bund 0,00. Morcheln per Psund 0,00. Sand-morcheln per 100 Psd. 0,00. Waldmeister per Mandel 0,00.Schoten per 100 Psd. 10—13. Psesserlinge per 100 Psund 12—20.Radieschen per Schock 0,75—1,00. Salat per Schock 1 10—1 20Stachelbeeren, grün, per 100 Psd. 0,00, Holl. 0,00. Aepsel, hiesige.per 100 Psund 0,00, do. australische per Kiste 0,00. Erdbeeren,sranzöstsche, 100 Psd. 0,00, do. Holländer Korb 0,00, do. Dresdener.Kanne 0,00, do. Hamburger, 100 Psd. 40—50, do. Werdeftche 000do. Tangermünder 0,00, do. hiefige 25—40, Walderdbeeren 60—85Stachelbeeren. 100 Pfd. 20—25. Blaubeeren, 100 Psd. 13—22. Johannis.beeren, 100 Pfd. 20—25. Kirschen, franz., in Kisten von zirka 1 Kg.Kiste 0,00, do. Gubener, 100 Pfd. 11—14, do. Schles. 6—13, do Heidel-berger 0.00, do. Werdeftche 10—14, do. GlaS. 17—20, do. Thürinaer10—14. Pflaumen, ital., 100 Pfd. 22—25. Slpritosen, ttal., 100 Psd. 26—28Zittonen, Messina. 300 Stück 9,00—15,00, do. 360 Stück 8,00—11,00,do. 200 Stück 6,00— 12,00.'''Todes-Anzeige.Am Dienstag, den 2. Juli, starbnach schwerer Krankheit meinlieber Mann und unser guterVater, der DroschkenkutscherKarl Vogelerim 49. Lebensjahre.Die Beerdigung findet Freitag.den 5. Juli, nachmittags l'/t Uhr.vom Trauelhause. Blumenstr. 18,aus nach dem Markus-Kirchhos,Wilhelmsberg, statt.Frau Stelmi» Togeier16756 nebst Kindern.Danksagung.Für daS. zahlreiche Geleit Bei derBeerdigung meines lieben Mannesund unseres Vaters, des PutzersHelnrleli KaBner, sagen allenFreunden und Belamiten und denVereinen herzlichen Dank. 1674bOttilie KsBner und Tochter Emma.Danksagung.Für das zahlreiche Geleit und dieM reichstem Maße dargebrachtenKranzspenden bei der Beerdigungunseres lieben SohneS, BrudersSchwagers und Onkels HeinrichWeigt sagen wir allen Freundenund Bekannten, sowie den Kollegender Fräserei der Deutschen Telephon-werte der Firma Stock u. Co. Misereninnigsten Dank. 1671bDie Eltern«nd Geschwister, iSozialdeinokrat. WahlvereioNowawes.Den Mitgliedern zur Nachricht, jdaß der Tischler, Genosse�rnst Memrickam Montag, den 1. Juli ge-starben ist.Ehre seinem Andenken tDie Beerdigung findet amjDonnerstag, den 4. Juli, nach-mittags 3'/s Uhr, in Brandenburg vom Altslädtischen neuen IFriedhos aus statt.203/3 Der Borstand.8etiönztk ZioeMil- u.£andparzellenam 52022*Kchihiif Sntaii!a. d.«traße nach Biesdorf7 Minuten ab Bahnhos beginnend.□ 10 Mark an.Günstigste ZahlpngSbcding., GaS-u. Wasserleitung. Austimst imSouiieubad, Restaurant Döhring,Exner, Gerlach in Neu-Sadowaund Restaurant Götze, Kaulsdoft.Nissvyilö& Nitsche,Berlin C., Landsbergerstraße 66.