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Ä, um Weiterungen aus dem Wege zu gehen, das Lokal verlassen und sei mit Lehmann in eine andere Restauration gegangen. Auch hier sei der Betreffende, den er persönlich nicht kannte, ihnen gefolgt und habe, als sie auch dort weggingen, ihm auf der Straße, nachdem er sich jede Belästigung energisch verbeten, Prügel an- geboten. Er sei durch diese Frechheit derart erregt worden, daß er seiner Empörung laut schimpfend Ausdruck gab. Zwei hinzu- kommende Schutzleute ließen den Belästiger ruhig seiner Wege gehen und erklärten, daß sie den Belästigten, wenn er nicht auf- höre Lärm zu machen, arretieren müßten. Er habe erklärt, daß er ruhig zur Wache mitgehen würde, sich jedoch jede Berührung seitens der Beamten verbeten. Der Schutzmann Boldt habe ihn aber fest an den Arm gefaßt und sei er dadurch und durch die seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Sistierung seines Gehülfen in einen Zustand s eelischer Erregung geraten, die jede freie Willensbestimmung ausschließe. Er leide seit seinem 14. Lebens- jähre an epileptischen Krämpfen, die sich bei Genuß alkoholischer Getränke oder sonstiger an ihn herantretender aufregender Er- cignisse einstellten. Er könne sich der ganzen Angelegenheit nach der Sistierung Lehmanns nicht entsinnen, sondern weiß nur. daß er bei Wiedererlangung des Bewußtseins sich in einer Zelle, an Händen und Füßen gefesselt, am Boden liegend befunden habe. Auf seine Hülferufe sei ein Schutzmann erschienen, habe ihm den Mund zugehalten und am Halse gewürgt, so daß er für einige Zeit nicht rufen konnte. Nachdem er dann von neuem um Hülfe rief, habe man an den Wasserleitungshahn einen Schlauch be- festigt und ihm mit starkem Druck Wasser in den Mund gespritzt. Infolge dieser Vorgänge habe er sich in ärztliche Behandlung be- geben müssen und sei längere Zeit bettlägerig gewesen. Gegen die Beamte» habe er Strafanzeige erstattet, sei jedoch von der Staatsanwaltschaft abgewiesen worden. Zwei ärztliche Atteste» die das Vorhandensein von Würg» Merkmalen und Gcsichtsverletzunge» nach seiner Entlassung be- stätigen, habe er zu den Akten eingereicht. Die als Zeugen vernommenen Schutzleute sagen unter ihrem Eide   folgendes aus: Der Angeklagte wurde, weil er ruhestörenden Lärm verursachte, arretiert. Er war etwas angetrunken und sehr erregt. Den Betreffenden, über den er sich nach heftigem Wort- Wechsel so sehr aufregte, konnten sie nicht sistieren, weil er auf ihre Mahnung seiner Wege ging. Der Angeklagte fing darüber an zu schimpfen und beleidigte sie, indem er erklärte:Lumpen. Strolche, Spitzbuben und Verbrecher laßt Ihr laufen und anständige Leute nehmt Ihr von der Straße weg." Nachdem sein Gehülfe Lehmann, der dem Transport in der Entfernung von etwa 15 Schritt folgte und nicht weggehen wollte, ebenfalls verhaftet wurde, versuchte sich der Angeklagte loszureißen und kam der ihn transportierende Schutzmann Boldt zu Fall, wobei er sich eine Sehnenzerrung zn- zog. Maier warf sich dann wieder zur Erde, schlug mit Händen und Füßen um sich und biß dem Schutzmann Langer in die Pelerine. Er wurde nun von Boldt, Langer und dem hinzu- kommenden Schutzmann Falkenberg nach der Wache getragen, ge- fesselt und in eine Zelle gelegt. Bon einer Mißhandlung des An- geklagten wüßten sie nichts. Auch hätten sie nicht bemerkt, daß Maier Krämpfe hatte. Rechtsanwalt Dr. Liebknecht beantragt als Verteidiger, den Angeklagten von fachverständigen Autoritäten in bezug auf seine Belastung mit epileptischen Krämpfen untersuchen zu lassen und bietet eine Anzahl neuer Zeugen an, die bekunden könnten, daß Maier tatsächlich in angeführter Weise leidend sei. Er habe auf Grund seiner Anwaltspraxis, aus Gutachten hervorragender Irren- ö, sie wie auch aus eigenem Studium die Erfahrung gesammelt. da,; den Krampfanfällen ein Dämmerzustand vorhergehe, der bereits die freie Willensbestimmung ausschließe. In diesem Zustand hat sich Angeklagter zweifellos nach Genuß alkoholischer Getränke und der seiner Meinung nach ungerechtfertigten Handlungsweise der Beamten befunden. Es sei erwiesen, daß das Vorhandensein eines derartigen ZustandeS von Laien nicht erkannt werde. Das Um- sichschlagen sowie das Hineinbeitzen in die Pelerine deS Zeugen Langer sei ein typischer Beweis für die Richtigkeit seiner An- schauung. Der Staatsanwalt ersuchte, dem Antrage der Verteidigung nicht stattzugeben, da für ihn feststehe, daß Angeklagter bei Be- gehung der Straftaten im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ge- Wesen sei. Das Gericht schloß sich den Ausführungen des Verteidigers an und beschloß, die Sache zu vertagen. Angeklagter soll vom Medizinalrat Dr. Hoffmann untersucht werden und sollen zu dem neu anzuberaumenden Termin eventuell neue Zeugen geladen werden._ Ochse und Esel. Der Arbeiter Willi Raatz aus Berlin   mußte sich gestern vor dem Rixdorfer Schöffengericht wegen Widerstandes verantworten. Raatz kam am 11. Februar 1907 auf Bahnhof   Hermannstraße an den Fahrkarten-Automat und steckte, um sich eine Fahrkarte zu lösen, 10 Pf. in den Schlitz des Automaten. Als dieser keine Karte gab, schüttelte er ihn und steckte noch ein Kollege Fischer 10 Pf. in Automaten, natürlich ebenso resultatlos. Nun gingen beide zum Schalter und verlangten ihr Geld zurück. Der Schalterbeamte Hänel gab Fischer den Block zum Unterschreiben der Retour- -ahlung, soll aber zum Angeklagten gesagt haben:Sie Esel! Sie stecken da noch einen Groschen rein, wo Fischer schon keine Karte rauskriegte". Darauf antwortete ihm der Angeklagte in demselben Tonfall:Na, Sie Ochse, dann müssen Sie eben ein Plakat am Automaten anbringen, wenn der Affenkasten nicht funktioniert." Der Beamte klingelte darauf sofort nach dem Bahnsteig und es erschien der stellvertretende Stationsvorsteher Weichensteller Vorrat, der einen Schutzmann iSelzer) holen ließ. Mit Hülfe des Bahnbediensteten Schröder wurde darauf Raatz, der begreiflicherweise auch die Feststellung des Billettverkäufers ver­langte, zur Wache gebracht. Dort mußte er zwei Stunden bleiben. Auf dem Wege nach der Wache zog der Beamte mehrfach den Revolver. Da die Freunde des Raatz glaubten, ihm geschehe Unrecht, so gingen sie mit zur Wache. Der noch nicht vor- be st raste Angeklagte wird zu 5 Tagen Gefängnis wegen Widerstandes verurteilt. Der Amtsanwalt hatte 14 Tage Gefängnis beantragt. Wird die Berufung ein anderes Resultat zeitigen?_ Von der Ehre Arbeitswilliger. Der Tischler Willi Fep zu Rixdorf mußte sich gestern wegen Beleidigung eines Arbeitswilligen namens Stellmacher Julius Hein, Berlin  , vor dem Rixdorfer Schöffengericht verantworten. Am 26. April 1907, als bei der Treppengeländerfabrik von Bruns in der Boppstraße gestreikt wurde, soll der Angeklagte den Stell- machcr Jülius Hein durch die Worte:Jetzt kommt der Streik- brecher. Penner" beleidigt haben. Der von Rechtsanwalt Heine verteidigte Angeklagte gibt zwar zu, daß er mit den beiden Streik- Posten Drechsler Paul Gursch und Tischler Willy Griebenow sich über Hein leise unterhalten hätte. Doch bekunden außer Hein alle Zeugen, daß Hein mindestens 14 Meter bezw. 40 Schritt entfernt stand, als die Aeußerung:Der sieht aus wie ein Penner" fiel. Die Aeußerung hatte nur der Sohn Paul des Fabrikanten Bruns gehört, der sie dem Hein wiedererzählte und ihm zur Anzeige ge- rotten hat. Der Amtsanwalt hält den Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig und beantragt 30 M. Geldstrafe. Das.Gericht nahm es nicht als erwiesen an, daß das Wort Streikbrecher, wohl aber, daß das Wort Penner gefallen sei und verurteilte den Angeklagten wegen öffentlicher Beleidigung zu 10 M. Geldstrafe. Sturm auf das Schnittcrhaus". Vor dem Schwurgericht wurden gestern die Hauptattentäter Gustav Weylandt und August Panzer, die im Juni d. I. in Buckow   in das S ch n i t t e r h a u s nachts gewaltsam eindrangen und eine Frau vergewaltigten, wegen gemein- schastlichen Hausfriedensbruches undSittlichkeitsverbrechens abgeurteilt. Gustav Weylandt wurde zu einem Jahr und vier Monaten Zucht- haus und August Paiuzr m 6 Monaten GMilguis verurteilt. Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Befehle«Märischer Vorgesetzter oder schlechter Witz? DaS Landgericht H i r s ch b e r g hat am 19. Februar den Tischler gesellen Robert Klose in Schosdorf wegen Vergehens gegen§ 112 des Strafgesetzbuchs zu sechs Wochen Haft verurteilt. Als im Manöver eine Kompagnie am 2. September v. I. übte, wurde auf Veranlassung des Hauptmanns vom Feldwebel ein Spielmann be- auftragt, schnell ein Schriftstück zu holen. Eine Menge Zuschauer aus der Gegend standen in der Nähe. Einer von ihnen, der An- geklagte, rief dem eilig laufenden Soldaten zu:Langsam gehen, nicht laufen." Dafür sechs Wochen Gefängnis! Auf die Revision des Angeklagten, die vom Reichsanwalt befürwortet wurde, weil der Dolus des Angeklagten, daß er den Ungehorsam gewollt hat, unzureichend festgestellt ist, hob am Dienstag das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Land- geeicht Görlitz.  _ Zur Tierhalter-Haftpflicht. Der Ratsherr und Ackerbürger H. in einem Orte bei Verden  (Hannover  ) hatte die Leitung von Fuhren übernommen, die auch der Fuhrhalter D. dortselbst mit ausführte. Es handelte sich um Schlackenfuhren zur Aufschüttung eines Weges. Bei einer dieser Fuhren hatte H. dem D. den Platz angewiesen, wo er abladen sollte Da sich das vordere Schutt des Wagens geklemmt hatte, bestieg H. den Schwengel und die Deichsel des Wagens, um es zu lockern. Plötzlich zogen, infolge des Geräusches hinter ihnen erschreckt, die Pferde an, und H. kam mehr fallend als selbst springend vom Wagen herunter. Hierbei fiel er hin, und die Hinterräder des Fuhr Werks gingen ihm über die Brust, wobei er mehrere innere Ver letzungen der Lunge und anderer Organe erlitt. H. verlangte jetzt von dem D. als Tierhalter neben den Doktorkosten und einem Schmerzensgelde von 200 M. noch eine jährliche Rente in Höhe von 000 M., da er infolge dieses Unfalles gänzlich erwerbsunfähig ge- worden sei. DaS Landgericht Verden   nahm ein willkürliches Handeln der Tiere als vorliegend an und kommt somit ohne weiteres zur Verurteilung des Beklagten aus dem§ 833 B.-G.-B. Das Oberlandesgericht Celle ging jedoch auf die Berufung des Beklagten in eine nähere Prüfung der Sache ein und führt aus, daß der Beklagte für ein geltend gemachteseigenes Verschulden' deS Klägers nach§ 254 beweispflichtig sei. Darin allein liege noch kein Verschulden des Klägers, wenn er die Deichsel betrat, um das Schütt zu lockern. Nach einer Zeugenaussage soll ihm der Beklagte das auch erlaubt haben. Auch sei die Sache nicht ganz gefährlich gewesen, da an- zunehmen ist. daß die Zügel fest angebunden waren, denn das Sattelpferd sei ein ganzes Stück hinter dem andern zurückgeblieben. Trotzdem müsse aber von einem mitwirkenden Verschulden des Klägers bei dem Unfall gesprochen werden. Einmal sei nicht behauptet worden, daß die Pferde abgesträngt waren, sodann habe der Kläger   auch gewußt, daß sie etwas flüchtig im Geschirr waren und daß der Beklagte in diesem Augenblick von dem Wagen weggetreten war. Er habe deshalb nicht als vorsichtiger Mann gehandelt, wenn er unter diesen Um- ständen, den Pferden den Rücken zukehrend, die Deichsel oder den Schwengel des Wagens betrat. Da er jedoch so sorglos in der Gefahr handelte, sei es geboten, seine Ansprüche zu einem Viertel wegen eigenen Verschuldens abzuweisen. Das Oberlandes- gericht erkannte die Ansprüche des Klägers in- folgedessen nur zu drei Vierteln dem Grunde nach für gerechtfertigt an. Die gegen das oberlandes- gerichtliche Urteil eingelegte Revision deS Beklagten   wurde vom vierten Zivilsenat deS Reichsgerichts zurück- gewiesen._ Zur Auslegung der Automobilverordnungen. Die auf Beschluß deS Bundesrats seit dem 1. Oktober für alle Probinzen erlassenen Oberpräsidialverordnungen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen schreiben übereinstimmend vor, daß die für Kraftfahrzeuge angeordneten Kennzeichen mit dem Stempel der Polizeibehörde versehen sein müssen. Der Inhaber einer Werkstatt in Halle, Herr Schorchschabel, sollte die Bestimmung schon dadurch übertreten haben, daß er ein von ihm in seiner Werkstatt repariertes Kraftfahrzeug nach dem Schuppen des Besitzers über- führte, ohne daß sich an dem hinteren Kennzeichen(Nummer- und Buchstabenschild) der polizeiliche Stempel befand. DaS Land- gericht sprach ihn frei, weil keine Inbetriebnahme bei solcher Ueber- führung, wie hier, vorliege. Der erste Strafsenat des Kammer. gerichts hob dieser Tage das Urteil auf und verwies die Sache mit folgender Begründung an das Landgericht zurück: Die Verordnung spreche nur von einem Berkehr der Kraftfahrzeuge und nicht von einer Inbetriebsetzung. Das Publikum solle in jedem Falle ge- schützt werden gegen die elementare Gewalt des Kraftwagens. Welchen Zweck der Führer verfolge, sei gleichgültig. Der Begriff der Inbetriebnahme im Sinne des landgerichtlichen Urteils müsse ausscheiden. Die dem Schutze des Publikums dienenden Vor- schriften über die Führung besonderer Kennzeichen und über deren polizeiliche Stempelung seien nach ihrem Zweck nur so aufzufassen, daß sie erfüllt sein müßten bei jeder Fahrt des Kraftfahrzeuges aus eigener Kraft, z. B. auch in Fällen, wie dem hier strittigen. und bei probeweisem Fahren. Gerade hierbei müsse das Publikum besonders geschützt werden. Versammlungen. Mißstände im Betriebe der Firma Julius Pintfch, A.-G-, in der Andreasstraße, wurden in einer großen Betriebsversammlung der Arbeiter dieser Firma besprochen, die die Ortsverwaltung des Metallarbeiterverbandes am Dienstag nach denAndreassälen" einberufen hatte. In der Hauptsache handelte es sich hierbei nicht um die Lohn- und Arbeitsverhältnisse, sondern um die Zustände in der Betriebskantine, die bestimmt ist, den 1150 Arbeitern zu mäßigen Preisen gute Speisen und Getränke zu liefern, diesen Zweck aber offenbar ganz und gar nicht erfüllt. Diese Kantine stand vor vier Jahren noch unter eigener Verwaltung der Arbeiter. Da geschah es, daß einer der mit der Verwaltung betrauten M- beiter Gelder veruntreute, und dies gab der Firma Veranlassung, die Kantine für jährlich 5000 M. an Herrn Otto zu verpachten, der seitdem mit seiner Frau die Kantine als ein offenbar recht ergiebiges Unternehmen betreibt. Soll er doch ein Einkommen von 9200 bis 10 000 M. zu versteuern haben! Wie nun der Referent, Bczirksleiter Gries, in der Versammlung ausführte und viele Diskussionsredner, Arbeiter des Betriebes bestätigten, soll sich jenes Ehepaar dieses Einkommen durch Lieferung nicht einwandfreier Speisen mit verschaffen. Diese Behauptungen stützen sich, abge- sehen von einer Reihe anderer Zeugen, auf die Aussagen zweier Dienstmädchen, von denen dch eine fünfviertel, die andere ein halbes Jahr in der Kantine tätig war. Sie haben sich durch ihre Unterschrift verpflichtet, ihre Aussagen, die schriftlich niedergelegt sind, durch Zeugeneid zu bekräftigen. Allerdings will Herr Otto diese Dienstmädchen, wie er ihnen die Zeugnisse geschrieben hat, wegenVerleumdung der Herrschaft" entlassen haben, und auch im übrigen sind die Zeugnisse so abgesaßt, daß man annehmen mühte, es wäre den Mädchen ganz unmöglich gewesen, wieder Stellung zu finden. Gleichwohl ist ihnen dies gelungen, und ihre neuen Ar- beitgeber sind offenbar durchaus mit ihnen zufrieden. Bei den Beschuldigungen gegen den Kantinenwirt und seine Frau handelt es sich vor allem um die Behandlung der Milch. Freilich wird die Milch regelmäßig von dem Meister Jung durch Milchprüfer ge- wissenhaft untersucht, aber vor der Abkochung, bei der die Milch dünner werden soll. Von den Fleischspeisen stehen besonders Klops und Falscher Hase der Kantine in einem üblen Ruf bei den Ar- beitern, ebenso die Knoblauchswürste, die von einem Diskussions- redner alsmit Kleister gefüllte Lederhosen" bezeichnet wurden. Die Firma ist von den Mißständen der Kantinenwirtschaft unter- richtet worden. Aber Frau Otto, die darauf hin besragt wurde, bestritt rundweg alle die erhobenen Beschuldigungen und erklärte das ganze für einen Racheakt der entlassenen Dienstmädchen. Die S.iim lMte bämf ofe gegM six Wd.ijjj&i jßm mmtfm so lange nicht andere Beweise erbracht werden. UebrigenS be- steht in dem Betriebe ein sonderbares Monstrum von Beschwerde- kommission. Sie besteht aus drei Mitgliedern, zwei haben die un- gefähr 50 Beamten und Meister zu vertreten, einer die 1150 Ar- beiter. Alle drei werden von der Firma ernannt. Daß eine solche Kommission keinen Einfluß auf die Verhältnisse ausüben kann, ist ja leicht begreiflich. In der Versammlung wurde man sich darüber einig, die Kantine vom nächsten Tage an zu boy- kottieren und keinerlei Ware mehr dort zu beziehen. Außerdem wurde eine Kommission von fünf Mann gewählt, die bei der Firma vorstellig werden soll. Bor allem soll auch darauf hin- gewirkt werden, daß die Kantine wieder in eigene Verwaltung der Arbeiter übergeht. Ueber das Ergebnis der Verhandlungen mit der Firma wird die gewählte Kommission in einer späteren Ver, sammlung berichten._ Bnefkaftcn der Redaktion. Tie juristisch- Evrcchftuude findet Friedrichstr. IN, Auiqaim 1, eiue Treppe<.Handelsstätte Bcllcalliancc, Turchgang auch Lilidcitstr. 11(1) wochentägiich von 71/, bis W/t Uhr abends statt. täeöfsnet 7 Uhr. EonnabendS beginnt die Eprechstnnde»n><» Uhr. Jeder Zlnsrage ist-in Buchstabe und eiue Kahl alS Merkzeichen beizufügen. Brietliche slntwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. K. S. 10. I. Nein. 2. Offcnbacher Krankenkasse, Prinzeiistrasse 65 bei Hinz. W. W. 48. Sie sind zur Zahlung nicht vcrpsiichtel. weil Sie kein Verschulden trisst. M. R. 30. Sie können Zahlung sür die volle Woche verlangen. G. M. 96. 1. Ja. 2. Nein; aber wenn sie im Vertrage unterschrieben haben, die Sachen seien Ihr Eigentum, könnte Anklage wegen Betruges gegen Sie erhoben werden. A. B. 13. 1. Doch. 2. Ja. 3. Nein. Charles 30. 1. und 2. Nein. R. St. 7. Wenden Sie sich an den Verband der Handels« und Transportarbeiter, Engel-User 15. Heilmittelverkauf. 1. Erlaubnis ist nicht erforderlich. Jedoch würde schwindelhaste Anpreisung als Betrug erachtet werden können. 2. Nein. 3. Keine. 4. Ja, aber siehe 1. 5. Ja, durch die Zollbehörde. S. Ja. Ff. 8. 75. Der Vertrag und die Vereinbarung über Kündigungs- srist ist gültig. Kommt keine gütliche Vereinbarung zu stände, so kann erst zum 1. Oktober gekündigt werden. Sch. 33. Ihre Erklärung würde vom Gericht als gültige Kündigung ausgesatzt werden. Ch. 40. Ihre Klage hätte sehr wenig Aussicht aus Erfolg. Suchen Sie dein Anerbieten Ihrer Frau entgegenzukommen. Atartin M. Nein. 133. C. I. 1. Ja. P. D. 131. Ja: eine Frist kennt da? Gesetz nicht. G. S. 100. 1. Ja, der Anspruch ist nicht verjährt. 2. Wenden Sie sich an eine Hundezüchterei. W. C.   100. Das Gericht kümmert sich um Nachlätzsachen nur, wenn Minderjährige in Betracht kommen oder Erben daS Gericht anrufen. Eine einfache schristltche Erbtellung genügt. E. Sch. 3100. Der Blitz.  - A. R. 73. Ein Unterschied ist nicht vorhanden. Berliner   Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Martlhallen-Dtrettion.(Großhandel.) Rindfleisch la 7072 pr. 100 Pfd., na 64-69, Uta 5960, Bullenfleisch la 6570, Da 5564, Kühe, fett 5260, do. mager 4050, Fresser 5466, Bullen, däu. 0,00, do. Holl. 0,00. Kalbfleisch, Doppellender 95115, Mastkälber la 7382, IIa 6472, Ma 0,00, Kälber ger. gen. 4557, do. Holl. 0,00, dän. 0,00. Hammelfleisch Mastlämmer 7478, Hammel la 6973, Ha 6268, Schase 5962. Schweinefleisch 4956. Rehbock la per Pfund 0,700,86. IIa 0,50-0,60. Rotwild. Abschuß la 0,570,66. Damwild. Abschuß 0,00. Wild- sch weine 0,00, Frischlinge 0,00. Kaninchen per Stück 0,60. Hühner, alte, per Stück 1.302,25. Ha 1,001,20, do. junge 0,45-1,10. Hamb. Küken 0,00. Tauben 0,350,70, stalten. 0,00. Enten per Stck. 1,20 bis 2,00, do. Hamburger per stück 2,503,10, Gänse per Psd. 0,650,73, do. er Stück 3,504,00, do. Hamburger per Pfd. 0,75, per Sick 3,504,35, o, Oderbrucher p. Stück 3,754,25. PouletS 0,500,60. Perlhühner 0,00. Hechte per 100 Pfund 99-107. matt 8196, dito Netn 0,00, dito groß 0,00. Zander 0,00. Schleie, klein 0,00, dtto Holl. 0,00, do. 83 92. Aale, groß 122123, do. groß und mittel 0,00, mittel 115-117, uns. 8594, do. llew 8385. Plötzen 0.00, do. klein 0,00. Roddow 0,00. Karpfen 0,00. Bleie 0,00, matt 0,00. Bunte Fische 4667. Safte 0,00, do. matt 0,00. Karauschen 6778. Bleifische 0,00. WelS 00. Aland 00. Quappen 0,00. Amerikanischer Lachs la neuer, per 100 Pfd. 110130, d». Ha neuer 90100, do. Ma neuer 60. Seelachs 1020. Sprotten, Kieler, Wall 0,00, Danziger, Kiste 0,00. Flundern, Kieler  , Stiege la 36, mittel per Kiste 12, Hamb  . Stiege 46, halbe Kiste 23, pomm. la Schock 48, IIa 0,602,50. Bücklinge, Kieler   per Wall 23, Ettals. 3,50 4,60; Aale, groß per Psd. 1,10 1,40, mittelgroß 0,801,10, llew 0,600,80. Heringe per Schock 59. Schellfische Kiste 3,005,00,'/, Kiste 22,50. Kabliau, geräuch. per 100 Psd. 0,00. Doftch, Kiste 0,00. Goldfische, Schock 0,00. Sardellen, 1902er per Anker 98, 1904er 98, 1g05er 93, 1906«: 9095. Schottische Vollhertnge 1906 0,00, large 40-44, lull. 38-40, med. 3642, deutsche 8744, Heringe, neue Matje», per/, To. 60120. Sardinen, russ.. Faß 1,501,60. Bratheringe Faß 1,201,40, do. Büchse(4 Liter) 1,401,70. Neunaugen, Schocksaß 11, do. kleine 66, do. Riesen- 14. Eier, Land-, unsortiert per Schock 2,803,25, do. große 3,50. Krebse per Schock große 30,50, do. mittelgroße 12,5016.50. do. kleine 4,505,50, do. unsoriiert 7,5010,50, do. Gaiizier groß 0,00, do. mittel 0,00. Butter per 100 Psd. la 106110, Qa 103106, ma 100-102, abfallend- 9095. Saure Gurken Schock 4,50, do. neue 68. Psestergurten 4,50. Kar- tossein per 100 Psund mamiun bonnm 0,00, Dabeftche 4,506,00, neue 5,506,60. Porte, Schock 0,801,25. Meerrettich, Schock 314. Spinat p. 100 Psund 1012. Karotten, hiesige, Schockhund 4,005,00. Sellerie, hiesige, per Schockdund 2,008,00. Zwiebeln gritn, per Schock 0,60, do. kleine 0,00, do. die, ige(Perl.) 0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün, Schockbund 0.801,20. Kohlrabi Schock 0,751.00. R-itii,, bahr., neue Stück 0,120,16. Mohrrüben Schockbund 2,003,00. Wirsingkohl per Schock 5,007,00. Rhabarber 100 Bund 0.603.00, Bergedorfer, per 100 Bund 0,00. Morcheln per Psund 0,00. Sand- morcheln per 100 Psd. 0,00. Waldmeister per Mandel 0,00. Schoten per 100 Psd. 1013. Psesserlinge per 100 Psund 1220. Radieschen per Schock 0,751,00. Salat per Schock 1 101 20 Stachelbeeren, grün, per 100 Psd. 0,00, Holl. 0,00. Aepsel, hiesige. per 100 Psund 0,00, do. australische per Kiste 0,00. Erdbeeren, sranzöstsche, 100 Psd. 0,00, do. Holländer Korb 0,00, do. Dresdener. Kanne 0,00, do. Hamburger, 100 Psd. 4050, do. Werdeftche 000 do. Tangermünder   0,00, do. hiefige 2540, Walderdbeeren 6085 Stachelbeeren. 100 Pfd. 2025. Blaubeeren, 100 Psd. 1322. Johannis. beeren, 100 Pfd. 2025. Kirschen, franz., in Kisten von zirka 1 Kg. Kiste 0,00, do. Gubener, 100 Pfd. 1114, do. Schles. 613, do Heidel- berger 0.00, do. Werdeftche 1014, do. GlaS. 1720, do. Thürinaer 1014. Pflaumen, ital., 100 Pfd. 2225. Slpritosen, ttal., 100 Psd. 2628 Zittonen, Messina  . 300 Stück 9,0015,00, do. 360 Stück 8,0011,00, do. 200 Stück 6,00 12,00.''' Todes-Anzeige. Am Dienstag, den 2. Juli, starb nach schwerer Krankheit mein lieber Mann und unser guter Vater, der Droschkenkutscher Karl Vogeler im 49. Lebensjahre. Die Beerdigung findet Freitag. den 5. Juli, nachmittags l'/t Uhr. vom Trauelhause. Blumenstr. 18, aus nach dem Markus-Kirchhos, Wilhelmsberg, statt. Frau Stelmi» Togeier 16756 nebst Kindern. Danksagung. Für daS. zahlreiche Geleit Bei der Beerdigung meines lieben Mannes und unseres Vaters, des Putzers Helnrleli KaBner, sagen allen Freunden und Belamiten und den Vereinen herzlichen Dank. 1674b Ottilie KsBner und Tochter Emma. Danksagung. Für das zahlreiche Geleit und die M reichstem Maße dargebrachten Kranzspenden bei der Beerdigung unseres lieben SohneS, Bruders Schwagers und Onkels Heinrich Weigt sagen wir allen Freunden und Bekannten, sowie den Kollegen der Fräserei der Deutschen Telephon- werte der Firma Stock u. Co. Miseren innigsten Dank. 1671b Die Eltern«nd Geschwister, i Sozialdeinokrat. Wahlvereio Nowawes. Den Mitgliedern zur Nachricht, j daß der Tischler, Genosse �rnst Memrick am Montag, den 1. Juli ge- starben ist. Ehre seinem Andenken t Die Beerdigung findet amj Donnerstag, den 4. Juli, nach- mittags 3'/s Uhr, in Branden­ burg   vom Altslädtischen neuen I Friedhos aus statt. 203/3 Der Borstand. 8etiönztk ZioeMil- u. £andparzellen am 52022* Kchihiif Sntaii! a. d.«traße nach Biesdorf  7 Minuten ab Bahnhos beginnend. 10 Mark an. Günstigste ZahlpngSbcding., GaS- u. Wasserleitung. Austimst im Souiieubad, Restaurant Döhring, Exner, Gerlach in Neu-Sadowa und Restaurant Götze, Kaulsdoft. 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