Nr. 156. 24. Jahrgang.
Sonntag, 7. Juli 1907.
Maifeier und internationaler Kongreß zwed zu tonzentrieren, müſſen ſie die Arbeitsruhe am 1. Mai in als eine am Sonntag verbotene Arbeit erachtet werden kann,
Es wird uns geschrieben:
" Sollte, wie wir hoffen, der Stuttgarter Internationale Kongreß die Beschlüsse der internationalen Kongresse und der deutschen Parteitage bestätigen, so erwarten wir, daß dann der Streit endgültig berschwinden wird."
Eine Hoffnung, die seit dem Kölner Parteitag 1893, wo die Partei den heute noch bestehenden Beschluß betr. die Arbeitsruhe faßte, stetig wiederkehrt, aber bis heute leider noch nicht in Erfüllung gegangen ist. Damals schon schrieb„ Die Neue Beit" ( 12. Jahrgang 1. B. S. 168) über die Maifeierresolution des Kölner Parteitages folgendes:
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Vorsicht bei allen ihren Unternehmungen. Bei ihrem natürlichen| mehr Arbeit, als das Tragen eines Gebetbuches oder eines Gefang Bestreben, ihre gesamte Kraft möglichst auf einen bestimmten buches. So wenig das Eragen eines Gesangbuches ihren stets unberechenbaren Folgen notwendigerweise als störenden ebensowenig das Tragen der Flugblätter. Die Die Flugblätter Fattor betrachten und deshalb möglichst unschädlich zu machen find so leicht, daß nicht etwa das Tragen derselben dem suchen. Die immerwährende Betonung der Arbeitsruhe ruft des- Tragen einer Last gleich geachtet werden tönnte. Das halb stets neue Streitigkeiten innerhalb der Arbeiterbewegung Kammergericht hat nicht einmal das Tragen eines Ge In seinen Nummern vom 31. Mai und 1. Juni hat der hervor. wehrs, das bei weitem schwerer ist als die gesamten Flugblätter, Borwärts" die Diskussion über diese Materie eröffnet. Die Die Durchführung der Arbeitsruhe erfordert einen Opfermut, die ein Genoffe zu tragen vermag, und das Schießen mit einem Artikel haben nun in Arbeiterkreisen wenig Befriedigung herbor. ein Maß von Klaffenbewußtsein, wie es eben zurzeit innerhalb Gewehr am Sonntag für eine Arbeit erachtet.( Entscheidungen gerufen, da sie wenig Neues zu sagen haben. Der Vorwärts" der Arbeiterschaft leider noch nicht vorhanden ist. des Kammergerichts vom 21. Dezember 1899. 20. Juni 1898, begnügt sich lediglich damit, den Standpunkt einzelner Gewerks Ohne den Teil der Arbeiterschaft, der in der Lage ist, die 24. September 1900, Johot Bd. 19, S. 324, d. 20, S. 116 in schaftsführer ablehnend zu kritisieren und sich die Ausführungen Arbeitsruhe durchsehen zu können, veranlassen zu wollen, davon Sachen wider Bräuer u. Gen. und wider Haad u. Gen. vom Jahre des Genossen Richard Fischer als Referent in Jena über die abzugehen, müssen wir für den anderen Teil eine vollwertige 1903 fotie Urteil vom 11. Januar 1904.) Die gesamten Flugblätter Arbeitsruhe am 1. Mai zu eigen zu machen, und daran folgende Möglichkeit der Betätigung schaffen. Wir müssen versuchen, die eines schwer belasteten Verbreiters wiegen felten auch nur annähernd Erwartung zu knüpfen: 98 Proz. der Arbeiterschaft, die noch niemals die Arbeitsruhe ein Kilo, meist weniger als eine Bibel. Und das Tragen einer haben erzwingen fönnen, dahin zu bringen, daß sie ihren Tages- Bibel hat bislang das Kammergericht noch nicht für eine Arbeit“ verdienst vom 1. Mai für die Begründung und Erhaltung eines erachtet. internationalen Kampffonds mit Begeisterung hingeben. wenn es nur gelingen würde, die 25 Broz. der gegenwärtig gewerk schaftlich organisierten Arbeiter zu diesem Opfer zu veranlassen, so würde allein die Summe von 5 Millionen Mark, die gering gerechnet allein in Deutschland aufkommen würde, nachhaltiger für die internationale Verbrüderung, den Weltfrieden, den Acht Stundentag und die gesamten Klassenforderungen des Proletariats demonstrieren, als alle die taufende Resolutionen, die in den Maiversammlungen gefaßt worden sind. Man komme nicht mit dem billigen Einwand, daß dies dem Verschachern unserer Ideale gleichkomme. Mögen vielmehr alle diejenigen, die sich sonst darauf beschränkt haben, die Arbeitsruhe zu befürworten, erst ihre ganze Kraft auf die Durchführung dieser, der Arbeitsruhe gegenüber gering erscheinenden Forderung verwenden, und sie werden bald erkennen, daß es leichter ist, in hochtönenden Worten Unmögliches zu verlangen, als im Erreichbaren einen Schritt vorwärts zu fommen. Wenn der internationale Kongreß sich in diesem Sinne entscheiden würde, so hätte er endlich die feste Norm geschaffen, Früher bereits haben wir darauf hingewiesen, daß das Auge die jedem nach Maßgabe der Verhältnisse eine Verpflichtung auf des Mißtrauens gegen die Rechtsprechung des Kammergerichts offen erlegt, der er sich nicht entziehen kann und entziehen darf. Die zu halten und deshalb dringend zu empfehlen ist, die Flugblätter Resolution müßte lauten:" In Uebereinstimmung mit den Bean Sonn- und Feiertagen verhüllt und in nicht auffallend großen schlüssen der internationalen Kongreffe in Paris 1889, Brüssel Bateten zu tragen. Tritt dann dennoch eine Bestrafung ein, so ist 1891, Zürich 1893, London 1896, Paris 1900 und Amsterdam 1904 die ungerechtigteit. der Bestrafung um fo traffer. beschließt der internationale Kongreß in Stuttgart 1907: Der un bält freilich die Kammergerichtsentscheidung sich von 1. Mai ist das Weihefest der Arbeit, gewidmet den Klassen der offenen Ungereimtheit fern, au erklären: Das Tragen forderungen des Proletariats und dem Weltfrieden. Als die von Flugblättern ist stets eine Arbeit. Es sagt nur": würdigste Feier betrachtet der Kongreß die Arbeitsruhe. Da der Vorderrichter festgestellt hat, daß das tragen eine In der Erwägung aber, daß der allgemeinen Arbeitsruhe gewisse Anstrengung der Kräfte" erforderte, so hat es die Rechts". zurzeit noch unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen, in der norm, die das Kammergericht aufgestellt hat, nicht verlegt. Db es ferneren Erwägung, daß das organisierte Unternehmertum un- eine tatsächliche" Verkehrtheit festgestellt hat, habe aber das ablässig bemüht ist, der Arbeiterschaft die bereits errungenen Er- Kammergericht nicht zu prüfen. Diese Anschauung entspricht zweifel. folge wieder streitig zu machen, sieht der Kongreß die Haupt- los der Ansicht bes Rammergerichts über die Grenzen, die die Straf aufgabe des flaffenbewußten Proletariats zunächst darin: 1. seine politischen und gewerkschaftlichen Organisationen widerspricht aber, selbst wenn sie dem Gesez entspräche, dem geprozeßordnung fammergerichtlicher Prüfung gezogen hat. machtvoll zu stärken. sunden Menschenverstand .
Wie die Dinge in Deutschland liegen, wird der Streit um die Arbeitsruhe am 1. Mai hoffentlich erst gar nicht wieder auf leben, der bei seiner stetigen Wiederkehr leicht dazu führen könnte, uns Deutschen die ganze Maifeier zu verekeln und aus einem internationalen Verbrüderungsfest zu einer ewigen Ursache unerquidlicher Streitigkeiten nach innen und nach außen zu machen." Die Erfahrungen der 14 Jahre, die darüber ins Land gegangen, haben diese Befürchtungen voll und ganz bestätigt. Wollten wir uns also lediglich mit den Hoffnungen des" Vorwärts" be gnügen, so wird wohl allen bisherigen Erfahrungen nach trotz aller Kongreßbeschlüsse der bestehende Zustand wenig geändert werden. Der Vorwärts" bekräftigt dann seine Ausführungen noch mit folgenden Schlußfäßen:" Die Maifeier hat sich insbesondere in Rußland und in Oesterreich als ein mächtiger Hebel im Stampfe um die politischen und wirtschaftlichen Rechte der Arbeiter erwiesen. Es tann für den Stuttgarter Kongreß sich nicht darum handeln, die internationale Waffe der Maifeier zu beseitigen oder abzustumpfen, sondern sie zu einer für alle Länder möglichst wirksamen zu gestalten."
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Verleihen wir also dem Maifest den Charakter eines Opfer. festes, an dem der klassenbewußte Arbeiter unter Anlehnung an uralte Boltssitten dem internationalen, völferbefreienden Sozialis. mus ein Opfer darbringt und gelobt, folange zu kämpfen, bis fein leptes großes Biel erreicht ist. Charlottenburg , im Juli 1907.
Daß die Verbreitung der Flugblätter feine Handlung sein kann, die durch die Oberpräsidialverordnung verboten wäre, ergibt fich schon daraus, daß sonst auch die Arbeit von Briefträgern an Sonntagen berboten wäre. Es wäre ferner verboten, daß jemand an den Sonntagen Einkäufe macht und die Einkäufe nach Hause bringt. Denn in all diesen Fällen geht er genau wie die Flugblattberteiler auf der Straße, hält Pakete, die keine Lasten darstellen, unter dem Arm und geht von Laden zu Laden oder von Haus zu Haus. Das Tragen ist nicht verboten, das Gehen ist nicht verboten und die Abgabe von Flugblättern ist ebenso wenig verboten. Letztere ist ja reichse gesetzlich gestattet und einer Einwirkung der Polizei überhaupt entzogen. Die Polizei kann lediglich die äußere Heilighaltung bezwecken und bezwedt haben. Weber die Hingabe der Flugblätter in den Wohnungen, noch das Gehen mit denselben auf der Straße ist eine Tätigkeit, welche die äußere Heilighaltung des Sonntags zu tören geeignet ist und strafbar wäre.
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Gegen solche offensichtlichen Behinderungen des Rechtes สน berteilen, ist Flugblätter, insbesondere Wahlflugblätter Freilich: auch die gesegliche Abhülfe erforderlich. besten Gesetze können gegen derartige der Logik und Ber nunft ins Gesicht schlagende Ansichten, wie sie der geschilderte Prozeß gezeitigt hat, gezeitigt hat, nicht auf die nicht auf die Dauer helfen. Ent spricht die Ansicht der Magdeburger Staatsanwaltschaft und des dortigen Gerichts, daß das Tragen einiger Flugblätter eine Arbeit" sei, den Gefeßen des Rechts und der Bernunft, so muß verlangt werden, daß auch die Konsequenzen aus dieser Ansicht gezogen werden. Werden in Zukunft die Magdeburger Richter gegen Kirchgänger, die ein Gesangbuch tragen, gegen Hausfrauen, die Patete tragen, gegen Beamte, die Perüden tragen, Anklage erheben? Vor einem Jahre, tonnten wir von einer ähnlichen Anflage berichten. Da wurde eine Hausfrau wegen Sabbatschändung angeflagt, weil fie einen Krug Waffer vom Straßenbrunnen ins Haus getragen hatte. Die Frau wurde freigesprochen. Allerdings hatten nicht Magdeburger Richter zu entscheiben. Wir würden die Er hebung der Anklage in all' den geschilderten Fällen wenn tir annahmen, daß in Breußen der Gleichheit Verfassungsgrundsatz der dem Gesetz von
Nun sind aber die Verhältnisse in den beiden angeführten Ländern 10 grundverschieden von den unsrigen, daß man sich eigentlich hüten follte, der Arbeitsruhe am 1. Mai in Deutschland dieselbe Wirtfamkeit zuzuschreiben. Bereits vor 15 Jahren wandte sich August Bebel , den doch sicher niemand im Verdacht revisionistischer Gefinnung haben wird, auf und nach dem Berliner Barteitag aufs schärffte gegen eine derartige Verallgemeinerung. Er schrieb das mals in der Neuen Zeit"( 11. Jahrg. 1. B. S. 441):" In Deutsch land hat sich die sozialdemokratische Partei zur stärksten politischen 2. Forbert er den Teil der Arbeiterschaft, dem es nicht möglich Partei und damit der Klassenkampf in einem Umfang entwidelt, ift, am 1. Mai durch Arbeitsruhe zu demonstrieren, aut, als ent daß jede Aktion, die von der Sozialdemokratie ausgeht, politische sprechende bollwertige Entschädigung seinen Tagesverdienst vom Komplitationen im Gefolge hat, die von der einschneidendsten Be- 1. Mai zur Begründung und Erhaltung eines internationalen deutung für das gesamte öffentliche Leben sind. Mit dem Wachs- Kampffonds au opfern, welcher in zwedentsprechender Weise zum tum der Partei steigt unzweifelhaft die Möglichkeit von Erfolgen, Kampf für die der Maifeier zugrunde liegenden Forderungen ber. aber es wächst auch die Schwere der Verantwortung im Falle von wandt werden muß." Niederlagen. Die Partei muß also nicht nur jeden Schritt doppelt und dreifach erwägen, sie darf sich auch auf kein Kampffeld drängen lassen, auf dem eine Niederlage wahrscheinlich ist. An dererseits sinkt die Bedeutung von Demon ftrationen für eine Partei in demselben Maße, wie ihre wirkliche Macht wächst.... Daher werden in Ländern wie England, Frankreich und Deutschland diese Demonstrationen nicht die Bedeutung erhalten, die sie z. B. in Oesterreich besiben, und aus diesem Grunde wird die Bereitschaft, Opfer für solche Demonstrationen zu bringen, in den ersteren Ländern nicht in dem Maße vorhanden sein, wie dort, wo man auf die Demonstration als einziges allgemeines Kampfmittel angewiesen ist. Es erklärt sich hiernach vollkommen aus der Grundverschiedenheit der Verhältnisse in den beiderseitigen Länderber- Vorstehende Frage ist, falls die neueste tammergerichtliche Ent- erwarten, bänden, daß unsere österreichischen Genossen ganz anders wie wir scheidung über Verbreitung von Wahlaufrufen an einem Sonntage allen Behörden betätigt wird. Diese Erwartung hegen wir nicht. Der für die Maifeier im demonstrativen Sinne eintreten. Für sie ist ebenso richtig wäre wie sie unbedingt unrichtig ist, zu verneinen. die Maifeier mit der Arbeitsruhe, wie schon erwähnt, der Protest Das Kammergericht hatte nämlich dieser Tage über eine Re- bon allem juristischen Krimskrams befreite Grund der durchaus un gegen all die Unterdrückung, Ungerechtigkeit und Quälerei, deren vifion zu entscheiden, die sich gegen Berurteilungen wegen Tragens gerechten Anklage und Verurteilung der Flugblattträger liegt offen fie seitens ihrer Staatsgewalt in höherem Grade ausgesetzt sind, von Wahlaufrufen an einem Sonntage wendete. Hierdurch sollten fichtlich in dem Umstande, daß die Verbreiter Arbeiter waren. Trop als die Arbeiter irgend eines anderen europäischen Landes, Ruß- die Arbeiter Genoffen Eberhardt, Otto und Genossen in Neu- des ergangenen Urteils werben selbstverständlich auch in Zukunft Iand ausgenommen." Gattersleben die Bestimmung der Verfrommungsverordnung über- Flugblätter auch des Sonntags nicht nur verbeitet, sondern fogarDer besprochene Prozeß zeigt Und weiter schreibt Bebel : treten haben, die öffentlich bemerkbare Arbeiten" an Sonn- und zwecks Verbreitung getragen werden. Kommt die Sozialdemokratie, um zu agitieren, in die ent- Feiertagen verbietet. Sie wurden auch vom Landgericht aufs evidenteste, wie wenig Vertrauen zu einer gerechten Rechtsferntesten Winkel des Reiches, so hat sie es nicht mehr mit gänz- Magdeburg zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht pflege Arbeiter in Preußen haben dürfen. lich indifferenten, politisch unberührten, politisch jungfräulichen führte aus: Die Angeklagten feien mit den Wahlaufrufen von Proletariern zu tun, sondern mit bereits durch die Gegner Haus zu Haus gegangen. Jeder habe zirka 50 Aufrufe politisch boreingenommenen Menschen, die oftmals schwer zu gewinnen sind. Die Gegner haben, unterstützt von Schule und Kirche, ein politisch verbohrtes und oft schwer zugängliches Proletariat er zogen, das sich zu allerlegt für die Maifeier begeistert."
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Darf man in Preußen am Sonntag atte eine Bibel tragen?
getragen, deren jeder mehrere Blatt start war. Die einen hätten sie unterm Arm, die anderen sichtbar über dem Arm getragen. In dem Tragen der Druckschriftenstöße, die ein immers hin nicht unerhebliches Gewicht hätten und in dem Verteilen von Haus zu Haus sei eine Arbeit zu sehen, denn diese Tätigkeit sei mit einer gewiffen Kräfteanstrengung verbunden gewesen. Das Tun der Leute sei auch von jedem, der sie fah, wahrnehmbar gewesen, so daß die Arbeit eine öffentlich bemerkbare ge wesen sei.
Diese Entscheidung widerspricht dem Begriff Arbeit" und dem
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Aus der Partei.
Parteitag in Effen.
Die Adresse des Lotalt omitees ist: Franz Gemoll, Essen Ruhr, Rastanienallee Nr. 70.
Delegiertenwahl zum Stuttgarter Kongreß.
An Stelle des Genossen Grauer, der verhindert ist, bem Stuttgarter Kongreß beizutvohnen, ist vom Brandenburger Bentral vorstand durch Los zwischen den Genoffen Boeste und Eugen Brüdner, die bei der Wahl gleich viel Stimmen erhalten hatten, Genoffe Brüdner als Delegierter gewählt.
Jahresberichte der Organisationen.
Seitdem find Partei und Gewerkschaften in ungeahnter Weise gewachsen. Und wenn August Bebel vor 15 Jahren in so treffender Weise schrieb, daß die Bedeutung von Demonstrationen für eine Das Lokalkomitee des Internationalen Sozialistischen Kon Partei in demselben Maße sinkt, wie ihre wirtschaftliche Macht wächst, so würde damit die Bedeutung der Maifeier als Demonstra- Die Angeklagten verwiesen in der Revision darauf, daß greffes in Stuttgart gibt bekannt, daß die Legitimationskarten tion auf die heutigen Verhältnisse angewandt, eigentlich abgetan fie das Verteilen selbst nur in den Häusern vorgenommen hätten. für die Herren Vertreter der Presse ab 15. Juli zur Ausgabe sein. Wenn wir nun den Erfolg des 17jährigen Kampfes be Der erste Straffenat des Kammergerichts ber trachten, so sehen wir, daß nach der Uebersicht, die der Vorwärts" warf aber am Montag das Rechtsmittel als unbegründet. Das Das gelangen. am 3. Mai 1907 über die Arbeitsruhe gegeben hat, von den Landgericht habe seiner Entscheidung die Auslegung des Begriffs der Anträge auf Buerteilung einer Legitimationskarte find an sämtlichen gewerkschaftlich organisierten Arbeitern nur höchstens öffentlich bemerkbaren Arbeit, die ihm das Kammergericht gegeben H. Diez, Stuttgart , Furtbachstr. 12, zu richten. 10 Broz. und von den in Industrie, Handel und Verkehr über- habe, zugrunde gelegt. Allerdings würde es ein Rechtshaupt beschäftigten Arbeitern nur 2 Proz. am 1. Mai 1907 durch irrtum sein, wenn das Landgericht bei Feststellung der Arbeitsruhe feierten. öffentlich bemerkbaren Arbeit auch das Verteilen Die Schuld an dieser geringen Beteiligung den Gewerkschafts- in den Häusern berücksichtigt hätte. Das sei aber nicht führern in die Schuhe schieben zu wollen, hieße nicht nur ihnen anzunehmen, wenn auch das Gericht von dem Tragen bitteres Unrecht tun, sondern bedeutete auch völlige Berkennung und dem Berteilen von Haus zu Haus gesprochen habe. Es sei der treibenden Kräfte der Entwidelung, vollständige Berleugnung nicht ersichtlich, daß der Borderrichter das Berteilen an der theoretischen Grundlagen des Sozialismus. Wir dürfen uns sich, das in den Häusern erfolgte, der Verurteilung zugrunde eben nicht einfach hypnotisieren lassen durch den Vers: Alle gelegt habe. Die Vorentscheidung laffe demnach einen RechtsRäder stehen still, wenn dein starker Arm es will". Daß vielen irrtum" nicht erkennen. Der Sozialdemokratische Verein Magdeburg erstattet zum ersten Parteigenossen der Gedanke unfaßbar erscheint, die Macht des Proletariats reiche nicht einmal hin, einen einzigen Feiertag im Gesetz auf das evidenteste. Wäre sie zutreffend, so gäbe es teinen male feinen Jahresbericht, den für 1906, in Form einer Broschüre Jahr dem Ausbeutertum abzutrozen, daß sie der Wunsch befeelt, Menschen in Preußen, der am Sonntag ausgeht und sich nicht straf- Der Verein, der 1902 erst 1300 Mitglieder hatte, zählte Anfang 1906 rascher, schneller vorwärts zu kommen, ist menschlich durchaus be- bar macht. Die paar Flugblätter, welche die Angeklagten trugen, 2100, Ende 1906 3762 und zur Zeit der Abfassung des Berichtes greiflich, hilft uns aber nicht über die rauhe Wirklichkeit hinweg. wogen weniger als eine Bibel oder ein Gesangbuch oder 4588 Mitglieder. Von den gewerkschaftlich organisierten Arbeitern Haben doch alle Versuche, in der Großindustrie die Arbeitsruhe ein Rod, ja als die Stiefel, die, auch wenn sie von Magdeburger find 16,7 Proz. politisch organisiert, gegen 14,8 im Jahre 1905. zu erzwingen, nicht nur große materielle Opfer erfordert, sondern Richtern getragen, öffentlich getragen, werden, ein immer Von den sozialdemokratischen Reichstagswählern sind etwa 19 Proz. bie Organisation in manchen Betrieben auf lange Zeit vollständig hin nicht unerhebliches Gewicht" haben. Die Entscheidung lahmgelegt, Berwürfnisse in den eigenen Reihen und sogar die widerspricht auch der früheren Judikatur des Kammergerichts, politisch organisiert. Die, Bolts stimme" ist von 16 300 Abonnenten am 31. Des Gründung von gelben Gewerkschaften gebracht. Dort ist den wie sie insbesondere unter Beifig des Kammergerichtsrats a ben Scharfmachern die Maifeier ein willkommener Anlaß geworden, st ein erfolgte. Freilich ist Havenstein dann, weit zember 1905 auf 23 100 am 15. März 1907 gestiegen. Zurzeit hat die Betriebe von allen agitatorisch tätigen Genossen gründlich zu seine zutreffende Ansicht der Polizei nicht be- fie bier Redakteure und einen Berichterstatter. Im Herbst 1906 säubern. Und wer die ungeheure Arbeit, einen Betrieb zu organi- bagte, wider seinen willen vom Straffenat des wurde eine 16 seitige Motationsmaschine angeschafft, ferner ist das fieren, in ihrem ganzen Umfange tennt, wer ferner die Schwierig Kammergerichts entfernt worden. Grundstück, auf dem sich bislang Druckerei und Redaktion befanden, feiten, die oftmaligen Enttäuschungen erlebt hat, die die Aufgabe Das Tragen von Druckschriften gweds Berteilung in den angekauft worden. mit fich bringt, die Arbeiterschaft eines Betriebes von außen, ohne Häusern oder die öffentlich bemerkbare Verteilung von Wahlfluggenügende Unterstützung von innen heraus für die Gewerkschaften blättern ist feine Arbeit. Zum Begriff der Arbeit im Sinne zu gewinnen, der wird ganz gewiß von selbst dem agitatorischen der Ober- Präsidialverordnung ist nach ständiger Rechtsprechung des Wert der Arbeitsruhe kritisch gegenüberstehen. Kammergerichts erforderlich, daß bei der betreffenden Beschäftigung Das machtvolle Erstarken der Unternehmerorganisationen, die eine gewisse Anstrengung der Kräfte in Erfchei umfangreichen, aus geringfügigen Anlässen provozierten Aus- nung tritt( Entsch. d. Kammergerichts vom 1. Februar 1900. perrungen aningen naturgemäß die Gewerschaften aur größten Johow, Bd. 20, C. 41). Das Tragen von Drudschriften macht nicht
Der Verein, der seit dem 1. November einen Parteisekretär Hat, fette in Gemeinschaft mit dem Gewerkschaftskartell einen Bildungsausschuß ein. Das von diesem entworfene Programm konnte der Reichstagswahl wegen nicht ganz durchgeführt werden.
Die Einnahmen des Vereins betragen 23 145,86 M., gegen 18 071,02. für 1905, was ein Mehr von 10 074,84 M. ausmacht.