Einzelbild herunterladen
 
schlag, Brandstiftungen und geheimnisvollen Entführungen von den Kindern selbst verschlungen, bei denen sie wie ein furchtbares Gift wirken. Bei ein wenig Nachdenken muh jede Mutter wissen, wie fest die Eindrücke aus derKindheit für das ganze Leben hasten und dem späteren Denken und Handeln die Richtung geben, und wer daS weih, der wird seinem Kinde n i e etwas Niedriges und Gemeines zu lesen geben. Wir wollen nicht die alten Grimmschen, die prächtigen Hauffschen oder die gemütvollen Märchen von Andersen verdammen. Gut aus- gewählt besitzen diese einen groben erzieherischen Wert, da darin meist das Gute belohnt und das Böse bestrast wird. Aber man soll den Kindern sagen, daß das nur Märchen sind. Sehr zu empfehlen sind die Bilder- und Erzählungsbücher, die der Parteiverlag D i e tz in Stuttgart   seit Jahren herausgegeben hat, sowie die vom Hamburger Jugendverein herausgegebenen sorgfältig ausgesuchten Jugendschristen und das auS der Kinderbeilage der Gleichheit* hergestellte Erzählungsbuch, welches zum Preise von 1 M. in den Parteibuchhandlungen zu haben ist. Für die gröberen Kinder bieten heutzutage die Arbeiterbibliotheken sehr viel Gutes. Da sind geschichtliche und naturwissenschaftliche Werke, die gern ge- lesen und auch verstanden werden; auch für die kleineren findet sich manche Perle darin. Allerdings kann gerade für diese in der Zu- kunst noch viel mehr getan werden. Bei der Befriedigung des Lesebedürfnisfes für das heranwachsende Geschlecht soll man ebenso wie bei den Erwachsenen stets vor Augen haben, dajj Lektüre nicht nur unterhalten, sondern bilden und belehren soll, und zwar im Sinne einer freien, fort- geschrittenen Weltanschauung, im Sinne de» Sozialismus; auch schon beim Kinde. Dabei brauchen wir dem kindlichen Charakter absolut keinen Zwang anzutur indem wir etwa den Versuch unternehmen, ihm wissenschaftlichen Sozialismus einzutrichtern; das wäre verfehlt. Aber einen gewissen natürlichen Sozialismus kann man schon in das Kinderherz einpflanzen, indem man ihm das UnterscheidungS- vermögen für Recht und Unrecht lehrt, und ihm den Mut anerzieht, unter allen Umständen für das Recht einzutreten. Dadurch werden freie, aufrechte Charaktere geschaffen. Frauen und Mütter: helft dazu! Eine Generation, welche so vorgebildet ist, wird die Sprache der Arbeiterpresse und die Forderungen des Sozialismus verstehen, und mit ihr wird unsere Partei zum Siege kommen. Zur Entlohnung der Frauenarbeit. Die vom Statistischen Amt der Stadt München   bei Arbeiter» und Arbeitgeberorganisationen veranstalteten Lohnermittelungen haben in bezug auf die gewerbliche Frauenarbeit folgendes allgemeine Resultat ergeben. Von 3b29'gewerblick> tätigen Frauen daS sind zirka ein Fünftel aller in München   beschäftigten liegen voll- ständige Angaben über Mindest-, Durchschnitts- und töchst löhne pro Woche vor. deren Verteilung nachstehende abelle illustriert: Lohnsatz M. v 7.V 7,5-10 1012.5 12,5-15 15-17,5 17,5-20 2022.5 22,5 25 Zusammen c'0 L <3 E* S SS*0» ««SS=> oEiSQ" o"J5"2 «ö a 447 1661 1184 40 254 43 3629 % 12,8 44,2 33,5 1.1 7,2 IL 100,0 o C S S32 .-gQr S O X O 6to La>e °/° 280 1693 1194 819 20 23 8529 S 1? c G, S'S s«*2 a c = 1�- wS JS-OJ, 7.9 48,0 33,8 9,0 0,6 0,7 100,0 % 76 941 1064 1076 304 45 23 2,1 26,7 30,1 30,5 8,6 1.» 0,7 3529 100,0 DaS ist ein nichts weniger als glänzendes Bild. Zusammen 81.8 Proz., das heißt über vier Fünftel aller Durchschnitts- löhne liegen zwischen 1015 M.; nur 10,3 Proz. der befragten Arbeiterinnen verdienen in der Regel ein paar Mark mehr; über 17,50 M. geht aber der Durchschnittslohn nur bei verschwindend wenigen. Auf der anderen Seite bleiben 7,9 Proz. noch unter dem Durchschnittslohnsatz von 7,50 M. die Woche. Welche Summe von materieller Rot und sozialer Entwürdigung birgt sich hinter diesen Zahlen! Faßt man die Durchschnittslöhne in den einzelnen Erwerbs- zweigen ins Auge, so ergibt sich folgendes Bild: 7,5010 M. wird folgenden Berufen gezahlt: Konditor-HülfS arbeiterin. Handschuhnäherin, Hülfs- Damenschneiderin(». T.), Schuh- Taglöhnerin, Buchbinder- Hülfsarbeiterin. Druckere,-Lehr- mädchen, Gummiarbeiterin von 16 bis 21 Jahren, jugendliche Wäscherin, Arbeiterin in Trockenplattenfabrik im ersten Anstcllungs jähre. 1012,50 M. erhalten: Bautaglöhnerin, Büfettdame, Gastwirt­schafts-Beschließerin und Köchin IL Klasse(ohne Naturallohn), Poliererin, Bohrerin, Packerin und Einzieherin der Bürstenbranche, Pelznäherin, HuthülfSarbeiterin und Garniererin, Damenhülfs- fchneiderin(z. T.), Bogenfängerin und Hülfsarbeiterin beim Druck, Porzellandruckerin, erwachsene Gummiarbeiterin, Arbeiterin in Trockenplattenfabrik nach einem Jahr, Wäscherin und Maschinen. büglerin, Taglöhnerin in diversen Branchen. 12,5015 M. erhalten: Brauereiarbeiterin, Einlegerin, Falzerin, Hefterin. Goldaufträgerin. Prägerin. Schuharbeiterin, Büglerin(bes. Handbüglerin), Expedientin der Dampfwäscherei, Weichenstellerin und Schienenputzerin der Trambahn. 1517,50 M. erhalten: Gastwirtsköchin I. Klasse(ohne Natural. lohn), Damenschneiderei-Maschinenarbeiterin, Broschiererin. gelernte Expedientin, Vorarbeiterin und Beschließerin der Dampfwascherei, Schuhstepperin(nach Arbeitgeberaussaaen). 17,5020 M. erhalten: Damenschneiderei-Maschinenarbeiterin, l. Vorarbeiterin in Trockenplattenfabriken. 2022,50 M. erhalten: Schuhstepperin(nach Unternehmer schaftlichen Worten: Wir Frauen sind noch mehr als unsere arbeitenden Brüder Sklaven der kapitalistischen   Gesellschaft. Unser erster Schritt muß sein, uns aus dieser Sklaverei zu be- freien, indem wir aktiv teilnehmen an den gesetzgebenden Körper- schaften und dem politischen Kampf für unsere Unabhängigkeit. Wie schwer wurde es mir, mich nach des Tages Mühen auf der Farm oder der Fabrik auszubilden, während die Frauen der privilegierten Klasse ihre Zeit mit Theatergehen, kostspieligen Vergnügungen oder mit anderen Modetorheiten vergeuden. Eine einzige Mahlzeit meines früheren Arbeitgebers kostete mehr als ein Jahr der Ausbildung für mich. Nieder mit unseren Unter- drückern._ Aus einem Frauenrcich. Die Klippenbewohner von tzopi in Arizona   sind beneidenS- werte Leute. Sie sind Indianer, etwa 2000 Köpfe stark, sie besitzen in ihrem Ort weder ein Gefängnis, Krankenhaus, Armenhaus, noch Polizei, und Verbrecher sind dort unbekannte Begriffe. Alkoholische Getränke kennen sie nicht. Am interessantesten jedoch ist die Stellung der Frauen. Die Hopifrauen sind ausgezeichnete Beispiele der ursprünglichen primitiven Menschheit. Sie sind kräftig und gleichmäßig gebaut und haben einen tadellosen Charakter. Ihnen gehören die Häuser, die fie selbst bauen, und alles Familieneigentum gehört der Frau, die als Vorsteherin des Haushaltes anerkannt ist. Die Erbschaft erfolgt daher stets durch die Mutter, und die Nachkommenschaft wird durch die weibliche Linie geregelt. Trotz der Freiheit und Bedeutung, die die Hopi- frau genießt, bewahrt sie ihre angeborene Bescheidenheit und Anstand. Ihr ganzes Leben ist der Sorge für ihre Kinder gewidmet. Die Heiratsgebräuche sind grundverschieden von den unseligen. Die Heiratsanträgc gehen von der Frau aus, nicht vom Manne, und sind die entstandenen Ehen die moralischsten und glücklichsten, die man sich denken kann. 30 M. erhalten: Gastwirtschaftsköchin I. Klasse. Bedenkt man. daß die männliche Arbeiterschaft München  ? nach den Ermittelungen der gleichen Behörde sich zu �/z in den Lohnstufen von 20 80 M. befand, so erhellt der ganze Abstand der Entlohnung der Frauenarbeit und der Männerarbeit. Die letztere wird durch- schnittlich gerade doppelt so hoch gewertet wie die erstere.»Die Frau verrichtet regelmäßig die einfachen mechanischen Arbeiten und steigt nur selten zu qualifizierter Arbeit auf* lautet die all- gemeine Schlußfolgerung, die der Bearbeiter aus den Ergebnissen der Untersuchung zieht. An die mittleren Lohnstufen der Männer ragen in der Tat nur einzelne qualifizierte weibliche Arbeitskräfte heran, wie besonders geschickte Damenschneiderinnen, Vorarbeiterinnen in Dampfwäschereien, Porzellan- und Emaildruckerinnen und Schuh- stepperinnen. Am besten bezahlt werden erstklassige Köchinnen im Gastwirtsgewerbe._ Unter den sozialistischen   Frauen Finnlands   sind drei markante Erscheinungen: Frau Milna Sillaupda, Frau Maria Raunio und Fräulein Mimmi Kanneroo. Frau S. ist verheiratet, 40 Jahre alt und ein unermüdlicher Organisator. Sie hat Hunderte von Meilen auf dem Lande zurückgelegt, um Propagandareden zu hakten und Zweigvereine der Sozialistischen Fraucn-Union   zu gründen. Sie ist die Hcrausgeberin einer sozialistischen   Frauen- zcitung in Helsingfors   und Vorsitzende des Zentralkomitees. url. K., welche von Abo stammt, ist ein bildhübsches Bauern- mädchen, das sich selbst unterrichtet hat. Sie hat ein wunder- bares Rednertalent und wird von den Genossinnen, die stunden- lang unermüdet ihrer Rede folgen, bewundert. Bei einer kürzlich in Abo abgehaltenen Versammlung schloß sie mit folgenden leiden« �3eriekts-Teitung. Der beleidigte Lehrer. Unter Bezugnahme auf das Bestreiten deS Lehrer» Habermann, daß er mit dem Schuhmachermeister Kuhnert auf dem Duzfuße ge- standen, ihn angeborgt und in engerer Beziehung zu ihm gestanden habe, teilt uns der Schuhniachernieister Kuhnert mit, mit Haber- mann habe er vor der Beleidigungsklage auf dem Duzfuße ge- standen, sei von ihm angeborgt, sei von ihm besucht und habe auch mit ihm in Lokalen getanzt. Mit dieser unseren Gerichtsbericht vollinhaltlich bestätigenden Erklärung sind beide Teile zum Wort gekommen. Für uns ist damit die Sache erledigt. Wann liegt verbotener Privatposteu-Betrieb vor? Wegen Vergehens gegen die Postgesetznovelle von 1899. welche den Betrieb von Privatposten verbietet, ist am 4. April vom Land- gericht Halles. S. der Kaufmann Karl Halle zu einer Geldstrafe von 10 Mark verurteilt worden. Er betrieb früher in Halle eine PrivatbriefbeförderungSanstalt und erhielt, als er sie bei Jnkrafttteten der erwähnten Novelle aufgeben mußte, eine Entschädigung von 16 000 M. aus der Reichskasse. Nachdem am 1. Juli v. I. daS billige Ortsdrucksachenporto fortgefallen war. er- öffnete er wieder eineHallesche Verkehrsanstalt*, wie solche auch an anderen größeren Orten bestehen. Er befördert unverschlossene Drucksachen und Warenproben an bestimmte Empfänger, aber ohne Aufschrift von Adressen. Zur Orientierung der Boten gibt er diese» sogenannte Kontrollkarten, welche die Adressen enthalten. Diese Karten enthalten die gedruckte Mitteilung des Angeklagten, daß er dem Adressaten demnächst eine Drucksachensendung zugehen lassen werde, die er geneigter Beachtung empfehle. Angeblich werden diese Karten den Adressaten vor den Drucksachen zugestellt. Das Landgericht hat nun angenommen, daß die Drucksachen mit Adresse»versehen* seien, wenn der Bote, der sie be- stelle, die Konttollkarte bei sich führe, und deshalb fest- gestellt, daß der Angeklagte dem Gesetze zuwider Drucksachen mit den Adressen bestimmter Empfänger gewerbsmäßig verbreitet habe. Auf die R e v i s i o n deS Angeklagten hob am Montag das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. DaS Gericht ist der Meinung, daß der Begriff deS Vergehens im Sinne der Postnovelle von 1899 verkannt ist. Zu verstehen ist unter demversehen mit Aufschrist* eine solche Herstellung einer Verbindung zwischen Sendung und Adresse, daß eine genügende Sicherheit nicht erst durch die Vermittelung des Bestellers herbeigeführt werden soll. Eine solche Vermittelung liegt hier bor. Nach den bisherigen Fest- stellungen hätte aber das Landgericht Veranlassung gehabt, in die Prüfung der Frage einzutreten, ob nicht die sogenannten Kontroll- karten als solche Sendungen anzusehen find, deren Ein- sammlung und Beförderung durch die Postgesetznovelle unter Strafe gestellt ist._ Körperverletzung mit tödlichem Ausgange. Ein wüster Exzeß der Trunkenheit, bei welchem der Haupt. beteiligte zu Tode kam, lag einer Anklagesache zugrunde, die gestern vor dem hiesigen Schwurgericht zur Verhandlung kam. Wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgange mußte sich der 45jährige Produktenhandler Karl H a l b b a u e r bor den Geschworenen der Tod deS H. unmittelbar darauf xintrat. Der Angeklagte fährt' jeden Morgen in Begleitung seiner Ehefrau bei den kleineren Produktenhändlern im Norden Berlins   herum, um von diesen Altmetalle und Lumpen anzukaufen. Dies war auch am Morgen deS 19. Februar der Fall. Da cS an jenem Tage sehr kalt und regnerisch war, verabsäumte daS Ehepaar nicht, die mitgeführte Schnapsflasche, in derSchlesischer mit Luft* enthalten war, recht häufig in Tätigkeit zu setzen. Die Folge war, daß beide bald in Streit gerieten und sich auf dem Wagen eine regelrechte Prügelei entspann. In ärgerlicher Stimmung kam Halbbauer endlich am Nachmittage wieder in seiner Wohnung an. Aus einem geringen Anlaß titulierte er die Ehefrau des in demselben Hause wohnhaften 'artmann mit dem WortePumpjule*. Hierüber kam es zum -treit und der Angeklagte tobte auf dem Hofe herum und stieß die Worte aus:Einer muß heute noch heran, und wenn es mein eigenes M-- tstück oder des Teufels Großmutter ist!* Als er sich allmählich beruhigt hatte, stieg er die Treppe zu seiner Wohnung herauf. Unglücklicherweise begegnete ihm hier Hart- mann. Zwischen den beiden Männern entwickelte sich ein furcht- barer Kampf. Plötzlich ertönte ein lauter Schrei und Hartmann stürzte rückwärts die Treppe hinunter, um auf dem Podest mit ge- brochencm Genick und zerspaltenem Schädel liegen zu bleiben. Die Anklage geht davon aus, daß der Angeschuldigte den H. vor- sätzlich die Treppe heruntergeworfen hat. In der Verhandlung Plädierte Rechtsanwalt Heine auf Freisprechung deS Angeklagten, da es durch die Beweisaufnahme nach keiner Richtung hin festzu- stellen sei, daß Halbbauer den Getöteten absichtlich die Treppe hinuntergestoßen habe. Trotz der schweren Folgen, die diese Rauferei in der Trunkenheit gehabt habe, sei er freizusprechen. Die Geschworenen hielten den Sachverhalt nicht für genügend auf- geklärt und verneinten sämtliche Schuldfragen. Der An- wklagte wurde demgemäß freigesprochen und sofort aus der Interfuchungshaft entlassen._ Ein gelynchter Wurstdieb mußte sich in der Person des Hausschlächters Friedrich Heyns vor dem Schöffengericht Berlin-Mitte wegen Diebstahls in zwei Fällen verantworten. Der bisher völlig unbescholtene Angeklagte verdient sich dadurch seinen Lebensunterhalt, daß er bei vcr- chiedenen Gastwirten, die vom Zcntralviehhof selbst Schlachtvieh beziehen, die Schlachtungen vornimmt und zugleich Wellfleisch, Würste und sonstige delikate Genußmittel herstellt. Hierbei fällt aewöhnlich für den HauSschlächter selbst etwas ab; in einem Falle< hatte jedoch der Angeklagte außerdem noch verschiedene Würste und Speckseiten verschwinden lassen. Am 5. Mai d. I. hatte H. bei der Gastwirtin Frau Vollbrecht in der Möckernstraße eine Schlachtung vorgenommen. Als der Angeschuldigte des Abends gegangen war, vermißte Frau V. zugleich mehrere Würste und Flcischstücke. Um den Wurstdieb zu entlarven, bestellte sie den Angeklagten einige Tage später nochmals. Die sehr robuste Wirtin hatte sich schon vorher mit einem großen Schöpflöffel bewaffnet, als sie bemerkte, daß sich der Angeklagte in verdächtiger Weise an der in: Keller gelegenen Vorratskammer zu schaffen machte. Ohne die kampfbereit auf ihn wartende Wirtin zu bemerken, stieg H. ahnungslos die Treppe wieder empor. Oben angelangt, fragte ihn rrau V., woher es denn komme, daß er plötzlich einen Buckel a b e, und im nächsten Moment polterten mehrere Würste auf den Fußboden, die den künstlichen Buckel bei ihm hervorgerufen hatten. Als sich H. entdeckt sah, schrie er angesichts des drohenden Koch- löffels um Hülfe. Im nächsten Augenblick hatte ihn die rundliche Wirtin über den Tisch gezogen und ließ so lange den Löffel auf der gewöhnlich zum Sitzen benutzten Körper st elle des Angeklagtes heruntersausen, bis sie nur noch den Stiel in der Hand hatte. Durch diese Lynchjustiz war H. derartig zugerichtet worden, daß er sofort eine Unfallstation aufsuchen mußte, wo ihm ein dicker Verband auf die schadhaft gewordene Stelle gelegt wurde. Vor Gericht bat der Angeklagte um eine milde Strafe. Das Gericht erkannte mit Rücksicht darauf, daß der Angeschuldigte schon eine viel schmerzhaftere Strafe erlitten habe, dem Antrage des Amtsanwalts gemäß auf nur drei Tage Gefängnis. Eine öffentliche Dienstbotenverfammlnng findet statt am Donners- tag, den 11. Juli, abends 9 Uhr, in Habeis Braueret, Bergmannsw. 5 7. Vortrag von Fräulein Ida Baar über:.Verkürzung der Arbeitszeit für Dienstboten." Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Svafferftnnd am 9. Juli vorm. Elbe   bei üliststg Meter, bei Dresden 1,15 äp. Elbe bei Magdeburg   1,66 Meter. Oder bei Ratibor   1,17 Meter. Oder bei Breslau   1,43 Meter. Oder bei Brieg 2,66 Meter. Neihemündunq 1,23 Vieler. Kaub, 8. Juli. Rhein S Uhr morgens 3,36 Meter. Straßburg  , 8. Juli. Rheinschleuse 3,73 0,64 Meter._ Berliner   Marktpreise. Aus dem amtliche» Berlcht der stäbtllchen Markthallen-Dtrcltioii.(Großhandel.) Rindfleisch la 72-74 Pr. 166 Md.. IIa 66-71, Ula 61-62, Bullenfleisch la 67-72, IIa 57-66, Kühe, seit 6462, do. mager 4252, Fresser 5668, Bullen, dän. 6,66, do. Holl. 6,66. Kalbfleisch, Doopellender 95115, Mastlälber la 73-82, IIa 6472, lila 6,66, Kälber ger. gen. 4557, do. Holl. 6,66, dän. 6,66. Hammelfleisch Mastlämmer 7478, Hammel la 6973, IIa 62-68, Schase 5962. Schweinefleisch 5259. Rehbock la Per Pfund 6,656,80. IIa 0,30-6,60. Rotwild. Abschuß 0,58-0,62. Damwild, Abschuß 0,00, Wild­schweine 0,360,45, Frischlinge 6,66. Kaninchen per Stück 6,66. Hühner, alle, per Stück 1,662,36, IIa 1,361,46, do. junge 6,566,86. Hamburger Külen 6,66. Tauben 6,366,64, italienische 6,66. Ente» per Stück 1,26 bis 2,25, do. Hamburger per Stück 2,563,65. Gänse per Psund 6,666,68, do. per Stück 2,664,66, do. Hamburger per Psd. 6,766,75, per Stck. 2,563,66, do. Oderbrucher per Stück 6,66. Poulets 6,566,96. ChalonShühncr 1,00. Hechle per 100 Psund 115128, mittel 6,66, dito klein 6,66, dito groß 8191. Zander 6,66. Schleie, klein 116, dito groß 6,66, do. 96-164. Aale, groß 163-117, do. klein und millrl 0,60. mittel 93-114, uns. 87-95, do. klein 81. Plötzen 6.66. do. klein 6.66. Roddow 6,66. Karpfen 89. Bleie 5369, matt 0,66. Bunte Fische 55-78. Börse 0,00, do, matt 6073. Karauschen 78-88. Blcifische 0,60. Weis 5559. Aland 6,66. Quappen 6,66. Slmerltanischer Lach» la neuer, per 166 Psd, 116136, do. IIa neuer 96166, do, Ula»euer 66. Seelachs 1626. Sprotten, Kieler, Wall 6,66, Dauziger, Kiste 0,66. Flundern, Kieler  , Stiege la 36. mittel vcr Kiste 12, Hamb. Stiege 46, halbe Kiste 23, pomm. la Schock 48, IIa 6,562,56. Bücklinge, Kieler per Wall 23, Slrals. 3,604,50. Aale, groß per Psd. 1,161,46, miltelgroß 6,861,16, klein 6,666.86, Heringe per Schock 59, Schellfische Kiste 3,605,66,>i, Kiste 2-2,56. Kabliau, geräuch. per 166 Psd, 6,66. Dorsch, Kiste 6,66. Goldfische, Schock 6,66. Sardellen, 1962er per Anker 98, 1964cr 98, 1965er 98, 1966er 9095. Schottische Vollheringe 1905 0,60, largo 40-44, kuU, 38-40, med. 36-42, deutsche 37-44. Heringe, neue Matjes, per'/, To, 56126, Sardinen, russ., Faß 1,561,66. Bratheringe Faß 1,201.40, do. Büchse(4 Liter) 1,401,70. Neunaugen, Schocksaß 11, do. kleine 56, do. Niesen- 14. Eier, Land-, unsortiert per Schock 3.663,16, do. große 6,66. Krebse per Schock große 0,66, do, mittelgroße 6,66, do, kleine 4,56, do. unsortiert 6,66, do, Galtzier groß 15, do, mittel 6,66, Bulter per 166 Psd, la 166-116, lla 103-106, lila 100-102, abfallende 90-95. Saure Gurken Schock 4,56, do, neue 68, Pseffergurken 4,56, Kartoffeln per 166 Psund Görzer 78, blaue 5,56- 6,66, Rosen- 5,56 bis 6,56, Dabersche 4,664,56, neue Nieren- 5,566,56, Zerbftcr 5,566,56. Poree, Schock 0,501,00. Meerrettich, Schock 312. Spinat per 100 Pfund 810. Karotten, hiesige,! Schockbund 2,563,56, Sellerie, hiesige, per Schockbund 2,663,66, Ziviebel» grün, per Schock 6,66, do. kleine 6,66, do. hiesige lPerl-) 6,66, Eharlottcu 6,66, Petersilie, grün, Schockbund 6,751,66, Kohlrabi Schock 6,661,25,. Rettig, bayr., neue Stück 6,126,16, Mohrrüben Schockbund 1,562,66, Wirsingkohl per Schock 5,667,66, Rhabarber 166 Bund 6,663,66, Petersilienwurzeln 4,56 bis 5, Schoten per 166 Psd, 713. Pscfferlinge per 166 Mund 1217. Radieschen per Schock 6,752,66, Salat per Schock 1,661,26, Stachelbeeren, per 166 Psund 1618, grün, 716, Acpsel, hiesige, 6,66, do. italienische per 166 Pfund 22,6625,66. Erdbeeren, sranzösische, 166 Psund 6,66, do, Holländer 3556, do. Dresdener  . Kanne 6,66, do, Hamburger, 166 Pfd. 3656, do, Werdersche 6,66, do. Gubener 2535, do, hiesige 2040, Walderdbeeren 5070. Blaubeeren. 100 Psd, 1015. Johannisbeeren, 100 Psd, 1213. Kirschen, der 100 Psund Natten 1825, sauere 1520, do. Gubener 1114, do, Schlesische 814, do, Heidelberger 0,00, do, Werdersche 512, do, Glas- 1520, do. Thüringer 513. Pflaumen, ital  , 100 Pfd. 1825. Aprikosen, ital., 100 Psd. 2028, sranz. 2230, Zitronen, Messina  , 300 Stück 9,00 bis 15,00, do. 360 Stück 8,00-11,00, do, 200 Stück 6,00-12,00. Briefhaften der Redaktion. Dl« siiristische Sprechstunde findet Fried ri ch str. 10, Ailsqana ck, eine Treppe(HandelSstättc Bcllealtiaiice, a»rchga»g auch Liudenftr. 104> ivochelit-igklch tum?-/, bis!)'/, Uhr abends statt. Gevff»-« 7 Ilhr. Sonnabends beginnt dt« Sprcchftiludc»IN 0 Uhr. Jeder Jlnirag« ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen beiznfiige». Brlctliche Antwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde bor  . H. 11. Nein. B. R. 12. 1. Bei der Polizeibehörde, 2, Nein. F. R. H. Nein. Z. 81. Ja. O. G. 100. 1. und 2. Nein. G. Z. 84. VorauSsichilich wird Ihr Sohn schon bei der ersten Stellung aus Grund des von Ihnen angegebenen Leidens sür dienstuntauglich er- klärt. Schöneberg  . Einbehaltene Sachen werden keineswegs durch Zeitablaus Eigentum des Einbehalters, ebenso wenig ist der Einbehaller be- rcchligt, die Sachen eigenmächtig zu verkausen. Er kann lediglich seine Forderung einklagen und dann die Zwangsvollstreckung in die einbehallenen Sachen vornehmen lassejt. Ein Verkauf oder eine Verpsändung oder der- gleichen der einbehallenen Sachen ist strafbar.   A. Z. 1000. Verjährung liegt nicht vor, Ihre Schwester muß Ihnen aber kündigen. Die Kündigung»« frist beträgt einen Monat, Verjährung würde erst im Jahre 1930 eintreten, A. S. 100. Soweit erstchllich, sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Tragen Sie Ihre Sache unter Vorlcgnng deS Vertrages in der juristischen Sprechstunde vor. K. K. 88. Eine Beleidigungsklage wäre aussichtslos. P. R. 333. Ja, aber»ach der zutreffenden Ansicht nicht HandumgS- gchülsen gegenüber. 8. M. H. Nein, aber es kann aus das Pflichtteil '» Der-....." gesetzt werden. ffi. B. 68. Dispen« wegen Ehebruches wird nur aus besonderen Gründen erieilt. K. N.   60� 1. Nein. 2. Die Er­öffnung des Testaments kann man unter Ueberreichung der Sterbeurkunde beantragen. E. I.   8. Bei den Verhältnissen, unter denen Sie leben, können Sie es mit Aussicht aus Erfolg aus eine Klage ankommen lassen. W. G. 100. 1. Eine bestinimte Wartesrist besteht nicht, 2, Da» Wahlrecht lebt wieder aus, wenn ein Jahr seit der Enilassung auS dem Krankcuhause verflossen ist. Stettin   80. Sie allein sind unter- 'altungSverpflichtet. K. 18. 1. Notarielle oder gerichtliche Beglaubigiing, . Die Ausschlagung ohne nähere Anführung von Gründen genügt, 3. Die Anscchtung müßte durch Klage erfolgen, 4. Die Ausschlagung muß innerhalb sechs Wochen ausgesprochen werden. Sie würden gut tun, den Fall, den Sie im Auge haben, genauer zu schildern und Ihre Fragen ohne Verallgemeinerung zu wiederholen. E. B. Nein, K. N.   84. 1. New. 2. Höchstens 6 Monate, H. 39. 1. Nein, 2. Ja. E. W. 41. 1. Ja. 2. Nein. 3. Das ist unmöglich. Dem un- ehelichen, von dem Ehemann nicht erzeugten Kinde kann der Ehemann unter Genehmigung der Mutter und des Vormundes des KindeS durch Er- klärung vor dem Standesbeamten seinen Nanien erteilen, O. 78. Zwangsweise köimen Sie zu Ihrer Gestellung nicht angehalten werden. 109. 1. Die Verfügung über die Sachen steht Ihnen zu. Sie können fie in eine von ihnen zu bestimmende Ehewohnung bringen. Folgt die Frau Ihnen in die Ehewohnung nicht, so können Sie zunächst auf Herstellung der ehelichen Gemeinschast und event. auf Ehescheidung klagen. 2. Keineswegs. R. BS. 87. Kültti».