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Vorort-]Vacbrlcbtem Charlottenburg . Im Festzug schwer verunglückt. Bei dem Umzug, der Dienstag nachmittag aus Anlah des I7Sjährigen Bestehens der freien Schlächterinnung zu Charlottenburg stattfand, hat sich ein bedauer- licher Unglücksfall zugetragen. An der Lichtensteinbrücke stürzte der Schlächtergeselle Hermann Blum aus der Sophie Charlottenstr. 88 von einem geschmückten Festwagen herunter und zog sich dabei so schwere Verletzungen zu, daß er in das Charlottenburger Kranken- Haus eingeliefert werden muhte. B. war durch die historische Tracht, die ihn in seinen Bewegungen behindert hatte, zu Fall ge- kommen. Schöneberg . Der hiesige Arbeiter-Turnverein hat seit seiner Ostern erfolgten Gründung mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Es ist nicht möglich gewesen, zur Abhaltung der Turnübungen vom Magistrat eine Turnhalle zur Benutzung zu erhalten. Um nun mehr aus eigenen Füßen stehen zu können, soll ein Gerätefonds geschaffen werden. Diesem Zwecke dient ein Schauturnen mit Konzert und nachfolgendem Tanz, das der Arbeiter-Turnverein am Sonnabend, den 20. Juli, in Obst's Festsälen arrangiert hat und wozu Freunde des Turnens fteundlichst eingeladen werden. Nixdorf. Unter ciastürzenden Erdmasien verschüttet wurde der Rohr- leger Schmidt, Zictenstr. 11 wohnhaft. Sch. war bei den Rohr- legungsarbeiten, die gegenwärtig am Bahnhof Hermannstratze aus- geführt werden, beschäftigt. Während er sich in einer tiefen Bau- grübe befand, stürzten die Seitenwände plötzlich ein und Sch. wurde unter den zusammenbrechenden Erdmassen begraben. Arbeits- kollegen sprangen bald hinzu und förderten den Verunglückten wieder ans Tageslicht. Leider hatte Sch. aber bereits schwere Ver- letzungen und Quetschwunden davongetragen. Nummelsburg. Ein schweres Unglück wurde gestern durch das scheu gewordene Gespann eines G-�chäftswagens in dem benachbarten Rummelsburg herbeigeführt. Gegen 2 Uhr nachmittags spielten mehrere Kinder vor einem unbebauten Grundstück in der Gärtnerstraße, als Plötz- lich aus der Seumestraße ein mit zwei Pferden bespanntes Ge- schäftsfuhrwerk herangesaust kam, dessen Kutscher die Herrschaft über die Tiere verloren hatte. Das Gefährt geriet auf den Bürger- steig und die Pferde rasten auf die spielende Kinderschar zu. Dem sechsjährigen Oswin Lorenz, Seumestr. 21 bei den Eltern wohn- Haft, gelang es nicht mehr, sich zu retten; er wurde von den Hufen der Pferde erfaßt, niedergerissen und unter den nachschleifenden Wagen geschleudert, dessen Räder dem Kinde über die Brust hin- weggingen. Dem Kleinen war der Brustkasten zertrümmert worden, so daß sein Tod auf der Stelle eintrat. Das Fuhrwerk wurde so- dann zum Stehen gebracht. Die Freie Bereinigung der Variiere, Friseure und Perücken- macher von Köpenick und Unigegend beschloß in einer in Rummels- bürg abgehaltenen Agitationsversammlung, für Rummelsburg und Umgegend den Preis für Rasieren auf Pf. und für Haarschneiden auf 3S Pf. zu erhöhen. Trebbin (ftrds Teltow ). Große Erregung rief am Dienstag ein blutiger Zusammenstoß zwischen dem Stadtverordneten Henkel und dem Ackerbürger Lorenz unter der hiesigen Bevölkerung hervor. Bereits seit längerer Zeit klagt H. mit seinem Nachbar wegen der zwischen den beiden Grundstücken liegenden Zufahrtstraße. Als Lorenz am Dienstag bis zum gerichtlichen Entscheid die Zufuhr durch einen Zaun umziehen wollte, erschienen Henkel und Sohn, um den Zaun wieder zu be- seitigen. Lorenz und Frau suchten diesem Vorgehen entgegenzu- treten, worauf sich ein Wortwechsel zwischen beiden Parteien ent- spann. Der Sohn des Henkel eilte davon und erschien bald mit einer Dungforke, die er gegen Lorenz und Frau in Tätigkeit setzte. Beide wurden am Kopfe und HalS schwer verletzt. Das bmtale Borgehen deS jungen H. dürfte für ihn noch ein gerichtliches Nach- spiel haben. Bei der am 12. Juni stattgefundenen GewerbezShlung wurden 1781 mannliche und 1810 weibliche, zusammen 3S21 Personen fest- gestellt. Zur Ausfüllung gelangten 916 Haushaltungslistcn. 107 Forst- und Landwirtschaftskarten, 61 Gewerbebogen und 276 Gewerbeformulare. Am 1. Dezember 1905 waren 1812 männ- liche und 1862 weibliche, zusammen 3661 Personen vorhanden. Die Einwohnerzahl der Stadt Trebbin hat sich demnach um 10 ver- ringert, die Zahl der Haushaltungen ist um 79 gestiegen. GencKts-Zeitung. Die Herabsetzung der Polizeistunde auf Grund allgemeiner Er- wägungen ist unzulässig. In Königsberg i. Pr. haben eine Anzahl Restauratcure im selben Hause, wo sich ihre Restauration befindet, noch eine so- genannte Destillation, in der namentlich Schnaps verkauft und ausgeschänkt wird. Bei einzelnen dieser Betriebe kann man über den Hausflur von der Destillation in die Restauration kommen; bei den meisten ist der Uebergang nur dadurch möglich, daß die Gäste die Lokalität der Destillation durch die Tür nach der Straße verlassen und dann von der Straße die Restauration durch deren Tür betreten. Die Polizeistunde für die Destillationen war im all- gemeinen 9 Uhr abends, die für die fraglichen Restaurationen 11 und 12 Uhr nachts. Eines Tages setzte der Polizeipräsident etwa 20 Gastwirten, die einen solchen Doppelbetrieb haben, die Polizei» stunde auch für ihre Restaurants auf 9 Uhr abends herab, darunter auch mehreren mit großem Sommergartcn und Saalgeschäft. Er ging von der Erwägung aus, daß nach Schluß der Destillation deren Gäste leicht den Restaurationsbetrieb desselben Wirts auf- suchen und dort weiter Schnaps trinken könnten.-- Der Obcr- prüsibcnt als Beschwerdeinstanz billigte das Borgehen des Polizei- Präsidenten: Es wäre kein Zweifel, daß die Festsetzung der Polizei- stunde auf 9 Uhr für Destillationen geeignet sei, den Gefahren vor- zubcugen, die durch zu vielen Schnapsgenuß am späten Abend entstehen. Dieser polizeiliche Zweck werde verfolgt. Der Erfolg der Maßregel werde aber in Frage gestellt, wenn die Besucher der Destillation nach deren Schluß ohne Unbequemlichkeit in das be- nachbarte Restaurationslokal gelangen und dort weiter Branntwein trinken könnten. Deshalb rechtfertige sich die Herabsetzung der Po- lizeistunde auch für die Restauration des Destillationinhabcrs. Sechzehn der betreffenden Gastwirte(Brocks, Schultz, Bajohr und Genossen) klagten nun im Verwaltungsstreitverfahren. Das Oberverwaltungsgcricht gab am Montag ihren Klagen statt und setzte die Verfügungen des Polizeipräsidenten, durch die ihnen die Polizeistunde für ihre Restaurationen auf 9 Uhr abends herabgesetzt worden war, außer Kraft. Begründend wurde aus- geführt: Den Klägern sei auf Grund der für Königsberg geltenden Polizeiverordnung, die der Polizei für die Festsetzung der Polizei- stunde nach pflichtgemäßem Ermessen einen gewissen Spielraum gebe, früher für ihre Restaurationen eine bestimmte Polizeistunde gegeben worden(11 Uhr, 12 Uhr). Diese wolle der Polizeipräsident jetzt verkürzen, und er glaube, dies auf Grund allgemeiner Erwä- gungen tun zu können, die er seinem Ermessen zugrunde lege. Das ' sei nicht zulässig. Wenn durch Polizeivcrordnung der Polizeibehörde ein Ermessen gegeben werde, die Polizeistunde festzusetzen, so liege das doch anders, als wenn eine einmal festgesetzte Polizeistunde Verändert iverden solle. Eine solche Verkürzung wäre nür möglich, wenn in jedem konkreten Falle bestimmte Tatsachen(objektive poli- zeiliche Momente) vorlägen, auf Grund deren die Verfügung ergehe. Das liege hier in keinem einzigen Falle vor. Vereinzelte Strafen wegen Gewerbepolizeikontravention schieden schon deshalb aus, weil sich die Polizei gar nicht auf sie stütze. Für die Poliezi sei nur maß- gebend gewesen die allgemeine Besorgnis, daß durch die Verbindung der Restauration und Destillation, durch ihr nahes Beieinander- liegen im selben Hause die Möglichkeit gegeben sei, Gäste der Destillation könnten nach 9 Uhr übergehen in die Restauration. Diese bloße Möglichkeit rechtfertige nicht die Verfügungen.-- Das ObervcrwaltungSgericht hält also gegenüber Herab- sctzungen der Polizeistunde an seinem alten Standpunkt fest. Haftpflicht bei mangelhafter Beleuchtung von Fabriktreppen. Die Stepperin M. in KottbuS war am 22. Dezember 1902 kurz nach 7 Uhr morgens bei dem Tuchfabrikanten N. in Kottbus, der in dem Hause der Handelsgesellschaft O. u. St. den ersten und'dritten Stock teilweise gemietet hatte, damit beschäftigt, einen Ballen Tuch vom dritten Stock in den ersten zu tragen. Auf der Treppe vom dritten zum zweite» Stock übersah sie die untersten Stufen des Treppenabsatzes infolge der herrschenden Dunkelheit und kam mit der Last zu Fall, wobei sie sich an der linken Hüfte verletzte. Von der Textil-Berufsgenossenschast erhielt die Verunglückte die Voll- rente im Betrage von 30,80 M. pro Monat. Sie klagte nun die Differenz zwischen dem Schaden und der Vollrente gegen die Handelsgesellschaft O. u. St. als Inhaberin des Grundstücks mit der Behauptung ein, der Unfall sei durch das Fehlen der ihr ob- liegenden Treppenbeleuchtung herbeigeführt worden; ihre Ansprüche sind neben einem Schmerzensgeld von 600 M. auf eine monatliche Rente von 20 M. berechnet. Nachdem das Landgericht Kottbus die Klägerin abgewiesen hatte, wurde ihr Anspruch vom Kammergericht dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Das Kammergericht nimmt an, daß die Beklagte zur Beleuchtung der Treppen verpflichtet war. Wenn sich dann die Beklagte zu ihrer Entschuldigung darauf berufe, daß sie ihren Werkmeister mit der erforderlichen Beleuchtung der Treppen beauftragt habe, so nimmt das Kammergcricht aber doch an, daß die Beklagte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Beauftragung und Ueberwachung ihres lässigen Werkmeisters außer acht gelassen habe. Da sie aber verpflichtet sei, für die Verrichtungen ihres Beauftragten Sorge zu tragen, so habe sie durch die unterlassene Ueberwachung den Unfall der Klägerin ver- schuldet. Diese Feststellungen billigt der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts auf die Revision der Beklagten hin, erklärt aber die Feststellungen des Berufungsgerichts über die Verneinung des eigenen Ver- schuldens der Klägerin für nicht ausreichend. Laut des land- gerichtlichen Tatbestandes habe die Klägerin selbst angegeben, daß sie zu Fall gekommen sei, weil sie in der Dunkelheit die Zahl der Stufen nicht habe erkennen können. Dieses Vorbringen dränge aber zu dem Rückschluß, daß die Klägerin die gebotene Vorsicht außer acht gelassen habe. An sich deute es schon auf eine gewisse Gedankenlosigkeit, wenn die Klägerin, auch ohne die Zahl der Stufen des Treppenabsatzes inne zu haben, den sie täglich mehr- mals auf- und abgestiegen ist, sich nicht um eine, sondern um zwei oder drei Stufen geirrt hat. Abgesehen hiervon pflege jeder, der eine dunkle Treppe hinabsteige, insbesondere derjenige, der eine Last trage, mit dem Fuße nach dem Rande der Stufe zu tasten und ebnso mit dem Fuße vorzufühlen, ob er ihn ungefährdet auf die nächste Stufe setzen könne. Durch diese jedermann geläufige Vor- sichtsmaßregel behüte man sich stets vor dem Abstürzen, insbesondere aber dann, wenn man, wie Klägerin es getan haben will, das Ge- länder erfaßt. Wer die bezeichnete Behutsamkeit aber nicht be- obachte, verletze, wie das Reichsgericht schon öfters in ähnlichen Fällen ausgesprochen habe, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Da das Kammergericht diesen Punkt außer acht gelassen hatte, wurde das kammergerichtliche Urteil vom Reichsgericht aufgehoben und die Sache noch einmal ans Kammergericht zur Prüfung hier- über zurückverwiesen. Es soll in der erneuten Verhandlung be- sonders der Zustand der Treppe an der Unfallstelle und das Gewicht und der Umfang eines Tuchballens, wie Klägerin ihn getragen hatte, festgestellt werden.(Urteil vom 10. Juni 1907. Akt, Z. VI. 28./07.)_ Fünf Schulstreikprozesse kamen am Dienstag vor dem Reichsgerichte zur Verhandlung. In dem einen hatte das Landgericht Ostrowo am 26. April auf Frei- sprechung des Vikars ArkadiuS Lisiecki und fünf weiterer Personen von der Anklage aus§ 110 St.-G.-B. erkannt. Das Gericht hat nicht als erwiesen angesehen, daß einer der sechs Angeklagten die Eltern polnischer Kinder veranlaßt hat, sich dem Schulstreik an- zuschließen. Die Angeklagten haben nur die Schulstreikzettel an diejenigen Schulkinder abgegeben, die sie von ihnen verlangten. Personen, die bereits zum Ungehorsam entschlossen sind, können nach Ansicht deS Gerichts nicht noch dazu im Sinne deS 8 110 St.-G.-B. aufgefordert werden. Den letzteren Satz bezeichnete der Staatsanwalt in seiner Revision als rechtsirrtümlich. Eine Förderung der Streikabsicht der Eltern sei festgestellt. Der Reichsanwalt vertrat hingegen die Ansicht, daß der subjektive Tat- bestand einwandfrei verneint sei. Die Angeklagten hätten den Eltern, die ihnen Schulstreikzettel brachten, bei der Ausfüllung Hülfe geleistet: das sei aber nicht strafbar. Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der staatsanwaltschaftlichen Revision. In den folgenden Sachen wurde die Revision der' aus Z 110 verurteilten Angeklagten verworfen: Redakteur Kasimir ZiolkowSki (erste Instanz: Posen, 8. Februar zwei Urteile), Redakteur Stanis- laus Paszlinski(Graudenz , 21. März) und Redakteur Johann Tcska und Genossen(Gnesen , 13. April). Vmmfcdtes. 500 Personen verbrannt. Das Marseiller BlattEcho de Chine" meldet, daß daS in dem Weichbilde von Kanton gelegene Theater von Samkong während einer Vorstellung in Brand geriet. 500 Personen seien verbrannt und mehrere hundert schwer verletzt. Fernbeben. Die Apparate der Hamburger Hauptstation für Erd- beLenforschung zeichneten gestern abend wiederholt ein heftiges Fernbeben von fast zweistündiger Dauer auf, das in einer Eni- fernung von mehr als 13 000 Kilometer von hier stattgefunden haben muß. Wenn das Beben kein Seebeben gewesen ist und wenn es bewohnte Gebiete der Erde getroffen hat. muß eS eine äußerst zerstörende Wirkung gehabt haben. Es begann 8 Uhr 3 Minuten 27 Sekunden abends; der Anfang der Hauptbewegung war gegen 3 Uhr 10 Minuten, der stärkste Stoß kurz vor 8 Uhr 63 Minuten mit einem Ausschlag von fast 6 Millimetern. Das Beben endete bald nach, 10 Uhr abends. Ein Orkan hat in dem Ausstandsgebiet der italienischen Land- arbeiter großen Schaden angerichtet. Die Ernte ist größtenteils ver- nichtet. Nebcrflüsfige Bravour. lieber den gemeldeten Absturz der drei Landauer Studenten gibt Professor Morillot in Grcnoble, der Leiter der von zahlreichen deutschen Studenten besuchten Ferienkurse, im Temps " eine eingehende Schilderung. Er betont, mit welchem Mut und mit welcher Ausdauer Weimer seinem Freunde Stempel in den Abgrund folgte und ihn bis zu seinem Tode Pflegte, während er seinen zlveiten Freund Fischer durch. Zurufe und Ermunterungen vor dem Absturz bewahrte. Im Schlafwagen nach Japan . Petersburger Meldung zufolge organisiert die internationale Schlafwagcngesellschaft einen direkten Verkehr durchlaufender Schlafwagen von Europa nach Tolio. Dl« Wagen gehen auf der sibirischen Bahn über Charbin, Mulden und Widschu nach Fusan , von dort per Dampfer bis Schimonoseki und von Schimonoseki nach Tokio mit der Bahn. Raub im Eisendahnznge. Ein verwegener Raub wurde im Kölner Zuge zwischen Lüttich und Löwen begangen. Die Räuber drangen in den Postwagen ein und schnitten die nach England be- stimmten Vriessäcke auf. Welche Bedeutung dem Raube beizumessen ist, steht noch nicht fest. Straßenvahnmifall. In Wien stießen infolge Vcrsagens der Bremsvorrichtung zwei Wagen der elektrischen Straßenbahn zu- sammen. Fünf Personen wurden verletzt, darunter zwei schwer. Dynamitcxplofiou. Wie aus Johannesburg gemeldet wird, ist das Hotel zur Krone in Boksburg gestern nacht durch eine Dynamit- explosion zerstört worden. Die Explosion wurde in ganz Johannes- bürg gehört. Mehrere Bewohner wurden eine Strecke weit fort- geschleudert, ohne ernste Verletzungen zu erleiden. Verband der Friseurgchülfeu Teutschlands, Zweigverein Nix» dorf. Donnerstag, den 11. Juli, abends 10 Uhr. bei Schmidt, Berliner - strasje 14: Versammlung. Tagesordnung: Wahl und Anträge zur Kon- serenz. Ausschupwahl. Kontrollkarten und Mitgliedsbücher sind mitzubringen. Erscheinen aller Mitglieder nötig. Zweigverei» Berlin - Wetsieasee. Den 11. Juli,'/jlO Uhr, Versammlung bei Content, Lchdechtr. 5. Zahl­stelle Eharlottcnburg. Sitzung Donnerstag, 11. Jnli. Verband denrfcher Barbiere, Friseure und Pernckenmacher- Gehülfen, Berlin . Am Donnerstag, den 11. d. M., abends 10 Uhr, Ver­sammlung im Lokale Dircksenstratze 16, Restaurant Wegner. eingegangene Dnichfcbriften. Neue Gesellschaft. Hest 2.(Herausgeber Dr. Heinrich Braun und Lily Braun .) Verlag Berlin 6/.Charitestr. 3. Einzelheit 10 Ps. Nolaud", Monatsschrift für jreihcitliche Erziehung in Haus und Schule. Herausgegeben von einer Verewigung Bremischer Lehrer. Hest 7. Halbjährlich 2 Dt. Einzelhcst 10 Ps. Verlag: A. Janssen, Hamburg . Gcsnndheits- Kalender 1908. von Dr. Boeler, Dr. Prager und Dr. Landsniann, erschcinesid im Etlmgerschen Verlag(Wilhelm Ott) in Würzburg . Preis 50 Ps._ Bricfkaften der Redahtion. Tic juristisch- Svrcchstnnde findet Friedrich st r., Slufanil« 4. eine Trcpvc(Haildetsstätte Bellcallianee, Turchgang auch iiindenstr. 101) wochenräglich von?>/, biS V>/, Uhr abends statt. El-önnet? Uhr. Sonnabends beginnt die Svreckistnnde um ß Uhr. Jeder Aufrage ist ein Blichstabe lind eine tlahl als Aierkzeichen bcijufiigcii. Briefliche Antwort wird nicht erteil». Eilige Fragen»rage man in der Sbrechstunde vor. E. M. 97. Vorzugsbilletts für die Grotzc Kunstausstellung werden nicht ausgegeben. Jäger. 1. Eine Krankenversicherungspflicht lag nicht vor. 2. Ja. 3. Leider ist die Frist endgültig versäumt. Pankow Ivv. Sie können ein wechselseitiges Testament eigenhändig errichten. Anleitung und Beispiel für ein solches finden Sie aus den letzten Blättern des demArbeiterrecht" angehängten Führers. Das Buch liegt in den vflentlichen Lesehallen aus. 100 E. K. Eine Ersatzpflicht würde das Gericht schwerlich anerkennen. Es müßte Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden. G. ist. 76. 1. Ja, aber die Klage müßte innerhalb sechs Wochen nach Kenntnis an- gestrengt werden. 2. Ja. 3. Nein. E. 4». 109. Das Gewerbe ist bei dem Magistrat in Berlin bei der Verwaltung der direkten Steuern anzumelden. Die einfache schristliche Anzeige genügt. Gewerbcstcuersreiheit liegt vor, wenn weder das Betriebskapital 3000 Mark, noch der Jahresarbeitsverdienst 1500 Mark überschreitet. T. T. 100. Nein. Bcrltner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Markthallen-Dtrcktion.(Großhandel.) Nindilcisch la 7274 pr. 100 Pfd., Ilu 6671, lila 61-62, Bullenfleisch la 6772, IIa 5766, Kühe, fett 54 62, do. mager 42 52, Fresser 56 68, Bullen, dän. 0,00, do. Holl. 0,00. Kalbfleisch, Doppellender 95 115, Mastkälber la 7382, IIa 6472, lAa 0,00, Kälber ger. gen. 4557, do. Holl. 0,00, dän. 0,00. Hammelfleisch Mastlämmer 7478, Hammel la 69 73, IIa 6268, echafc 5962. Schweinefleisch 5259. Rehbock la per Pstmd 0,650,80. IIa 0,300,60. Rotwild, Abschuß 0,580,62. Damwild, Abschuß 0,00. Wild- schwcine 0,300,39, Frischlinge 0,40. Kaninchen per Stück 0,40, Hühner, alte, per Stück 1,602,20, IIa 1,301,50, do, junge 0,300,85. Hamburger Küken 0,00. Tauben 0,300,45, italienische 0,00. Enlcn per Stück 1,30 bis 2,25, do. Hamburger per Stück 2,50 3,05. Gänse per Pfund 0,600,70, do. per Stück 2,004,00, do, Hamburger per Psd, 0,700,75, per Stck. 2,503,00, do, Oderbrucher per Stück 3,00 4,30. PouletS 0,500,90. Chalonshühner 1,00. tz-chte per 100 Pfund 110121, matt 107, dito klein 0,00, dito groß 95. Zander 0,00. Schleie, mittel 9193, dito 91104, do, klein 0,00, Aale, groß 105112, do. klein und mittel 0,00, mittel 100 113, do. uns. 8191, do. klein 94 106. Plötzen 0,00, do, llem 0,00. Roddow 0,00. Karpfen IIa 6371. Bleie 51, malt 0,00. Bunte Fische 6773. Barse Nein 0,00, do. matt 0,00. Karauschen 73-99. Bicisische 0,00. Wels 5055. Wand 0,00. Quappen 0,00. Amerikanischer Lachs la neuer, per 100 Psd. 110130, do. IIa neuer 90100, do. lila neuer 60. Seelachs 1020. Sprotten, Kieler, Wall 0,00, Danziger, Kiste 0,00. Flundern, Kieler , Stiege la 36. mittel ver Kiste 12, Hamb . Stiege 46, halbe Kiste 23, pomm. la Schock 4 8, IIa 0,50 2,50. Bücklinge, Kieler per Wall 2-3, Strals. 3,504,50. Aale, groß per Psd. 1,!0 1,40, mittelgroß 0,801,10, klein 0,600,80. Heringe per Schock 59, Schellfische Kiste 3,00-5,00,'/, Kiste 2-2,50, Kabliau. geräuch. per 100 Psd, 0,00. Dorsch, Kiste 0,00. Goldfische, Schock 0,00. Sardellen, 1902er per Anker 98, 1904er 98, 1905er 93, 1906er 9095, Schottische Vollhering« 1905 0,00, larZo 40 44, füll. 3840, med. 36 42, deutsche 3744. Heringe, neue MatjcS, per'/, To. 50120. Sardinen, rufl,. Faß 1,50-1,60, Bratheringe Faß 1.20 1 40, do, Büchse(4 Liter) 1,404.70. Neunaugen, Schocksaß 11. do. Keine 56, do. Riesen- 14. Eier, Land-, unsortiert per Schock 3,003,10, do. großck 0,00. Krebse per Schock große 0,00, do, mittelgroße 16, do. kleine 4,005,50, do. unsortiert 8,509,50, do. Galtzier groß 0,00, do, uns. 0,00. Butler per tOO Psd, la 106110, IIa 103-106, lila 100-102, abfallende 9093. Saure Gurken schock 4,50, do. neue 68. Pfeffergurken 4,50. Kartoffeln per 100 Pjund Görzer 78, blaue 4,507,00, Rosen- 4,505,00, Dabersche, alte 4,004,50, neue Nieren- 4,006,50, Zcrbster 6,50. Porcc, Schock 0,500,73, Meerrettich, Schock 312. Spinat per 100 Pjund 810. Karotten, hiesige, Schockbund 2,50 3,50. Sellerie, hiesige, per Schockbund 2,003,00. Zwiebeln grün, per Schock 0,60, do, kleine 0,00, do, hiesige(Perl-) 0,00. Charlotten 0,00, Petersilie, grün, Schockbund 0,751,00, Kohlrabi Schock 0,601,25,, Netiig, bahr,, neue Stück 0,12 0,16. Mohrrüben Schockbund 1,502,00. Wirsingkohl per Schock 4,00 7,00. Rhabarber lÄiBund 0,603,00. Pcterstlieiiwurzcln. Schock­bund 4,505,00, Schoten per 100 Psd. 713. Psefferlinge per lOOPiund 1216. Radieschen per Schock 0,751,00. Salat per Schock 1,001,20, Stachelbeeren, per 100 Psund 1015. Erdbeeren, hiesige 100 Psd. 2040, do. Walderdbeeren 4070, do. Hamburger 3050, do. Holländer 3433, do. Gubener 2535. Blaubeeren, 100 Psd. 1014. Johannisbeeren, 100 Psd. 912. Kirschen, Gubener, per 100 Pfund 1114, do. Schlepsche 714, Werdersche 512, do. GlaZ- 1513, do. Thüringer 513. Pfirsiche, 100 Psund 2040. Aprikosen, Ual.. 100 Psd. 20-28, sranz. 2230, ungar. 1825. Zitronen, Messtna, 300 Stück 9,0015,00, do. 360 Stück 8,0011,00, do. 200 Stück 6,0012.00. Wttterniigsadersicht vom 10. Juli 1S07, morgens« Uhr« d Ä f iuf H 3> 13 13 13 9 16 Wetter-Prognose für Donnerskug, den 11. Juli ISO?. Ziemlich heiter, ein wenig wärmer bei schwachen südwestlichen Winden: keine erheblichen Niederschläge. Berliner Wetterbuream Wasserstand am 10. Juli vorm. Elbe bei Slusflg Meter, bei Dresden 1,21 dp. Elbe bei Magdeburg 1,58 Meier. Oder bei Rattbor 1,54 Meter. Oder bei Breslau 1,34 Meter. Odc. bei Brieg 2,28 Meter. Neißemündung Meter. Kaub, 9. Juli. Rhein 8 Uhr morgens 3,26 0,10 Meter. Straßburg , 8. Juli. Nheiuschleuse 3,73 0,04 Meter. löerantwortl. Redakteur: Carl Mermuth, Berlin -Rixdorf. Für denJnseratenteil veiantw.: Th. Glocke, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co.. Berlin SW.