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der deutschen Schuhgebiete.

( 10. Juli) an Arbeitswilligen auf den Bauten Groß- Berlins in 1 Bredschneider wurde sofort in das Gefängnis abgeführt. Sein richteten ihre Hauptspitze gegen weertle, der mit Schell befreundet Arbeit: 832 Maurer , 232 Bimmerer und 2339 Bau- Brief an seine Frau, der er seine Verhaftung mitteilte, wurde erst war und auch den Aufruf zugunsten eines Grabdenkmals für arbeiter. Die Zahl der Maurer hat sich in den letzten am folgenden Tage auf seine besondere Bitte abgeschickt, nachdem diesen unterzeichnet hat. drei Tagen um 111, die der Zimmerer um 40 und die der Bau- der Amtsrichter vorher erklärt hatte, daß er ihn nicht abschide, weil arbeiter um 332 vermehrt. ihm der Inhalt nicht passe. Sein Brief an einen Charlottenburger Eine Kommission zum Studium des Eingeborenenrechts Genossen, in seiner Sache die erforderlichen Schritte zu tun, wurde überhaupt nicht abgeschickt. Der Amtsrichter Dr. Stargardt jagte zu Das Kolonialamt hat endlich getan, was es längst hätte tun dem Verhafteten, als er zur Revision ins Gefängnis fam: Sehen Sie, das sind die Folgen davon, daß man sich von gewissen Leuten müssen: es hat eine Kommission zum Studium und zur Formulierung so verheten läßt." des Eingeborenenrechts der deutschen Kolonien zusammengerufen. Abermalige Verhandlung der Sache fand am 11. Juli d. J. Wie viele Fehler, wie viele Konflikte," schreibt dazu die Franis. vor dem Amtsrichter Dr. Stargardt statt. B. ließ sich durch den Zeitung", find darauf zurückzuführen, daß man die Eingeborenen e chtsanwalt Dr. Herzfeld vertreten. Der Polizeifergeant bevölkerung in Kolonien oder Schutzgebieten furzweg nach bekundete, daß ihn der Bürgermeister habe rufen lassen, weil B. im aus Deutschland , obendrein aus dem bureaukratisch verstaubten Bureau der Polizeibehörde eine Flugschrift abgegeben hatte. B. habe auch Teil Deutschlands , mitgebrachten Regeln glaubte behandeln ihm in feiner Wohnung eine Flugschrift gegeben. Er habe auch gesehen, wie B. eine Flugschrift einer grau im Dorfe in deren Hausflur zu können und dadurch ohne Not zum eigenen Schaden Mißtrauen abgegeben habe. Der Berteidiger legte bar, daß die nicht oder offene Feindschaft weckte. Die Rechtsanschauungen unzivilifierter gewerbsmäßige öffentliche Verbreitung von Drudschriften schon nach oder wenig zivilifierter Völlerschaften mögen nach dem Maßstab Grlaß des Reichs- Prezgesetzes von 1874 im allgemeinen eine polizei- europäischer Kultur- und Staatsbegriffe entschieden minderwertig liche Erlaubnis nicht mehr erfordert, sondern von der Ortspolizei sein, so erscheinen sie doch den Völkern, für die sie gelten, nicht behörde gewissen Personen verboten werden konnte. Weiterhin, daß so und der Fremde, der sie absichtslos oder gar absichtlich ver­im Reiche- Preßgefeß die landesgesetzlichen Bestimmungen nur für legt, macht sich damit von vornherein eine ungünstige Position die öffentliche unentgeltliche Verteilung von Bekanntmachungen für seine eigenen politischen oder wirtschaftlichen Zwede. Gefellt Blafaten und Aufrufen aufrechterhalten werden. Aber auch für seine eigenen politischen oder wirtschaftlichen Zwecke. Gefellt dieses Recht sei durch die Novelle zur Reichs- Gewerbeordnung von sich dazu nach Petersschem Muster noch ein ungezügeltes 1883 insoweit beseitigt, als die nicht gewerbsmäßige Verteilung von Herrengefühl, so find die Folgen Reibungen im kleinen oder Es handelt sich Drudschriften in geschlossenen Räumen einer polizeilichen schließlich blutige Aufstände großen Umfanges. Erlaubnis unter allen Umständen nicht bedürftig erklärt werde. also für den Kolonisator darum, die Rechtsanschauungen der Wenn also der Angeklagte der nicht gewerbsmäßigen Ver- Völkerschaften, mit denen er in Verbindung steht oder erst ver­teilung von Druckschriften im Bureau der Polizeibehörde zu Teupiz tehren will, möglichst genau zu kennen. Bringt der Beamte, der angeklagt und dies Bureau auch ein öffentlicher Ort sei, so sei dies Kaufmann, der Soldat, wenn er in die Kolonie kommt, Vor­selbst nach dem noch gültigen Teil des Preußischen Preßgesetzes nicht fenntnisse dieser Art bereits aus der Heimat mit, so wird ihm das strafbar, da die Druckschriften weder Bekanntmachungen, noch plakate, och Aufrufel feien. Sicherlich aber sei die Abgabe des Flug- Einleben in jeder Beziehung leichter fallen, als wenn er sich diese blattes im Polizeibureau gegenüber dem§ 48 Abjazz 5 der Stenntnisse erst an Ort und Stelle, wahrscheinlich unvollständig und Reichsgewerbeordnung straflos, da das Bureau der Polizei in in einem unverhältnismäßig langen Zeitraum erwerben müßte. In Tenpig, wenn es auch ein öffentlicher Ort sei, doch einen sofern fann eine Kodifizierung des Eingeborenenrechts ganz außer­geschlossenen Naum darstelle, und die Verteilung in geschlossenen ordentlichen praktischen Nugen bringen." Räumen, auch wenn fie öffentliche Drte seien, durch diesen§ 43 frei­gegeben werde.

Die Mauret stellten fest, daß die Zahl der Arbeits­willigen sich um 642 vergrößert habe und der Verband der Baugeschäfte behauptet, daß er am 10. Jult 832 Maurer hatte. Darunter find 400 Affordmaurer und 400 alte, invalide Leute, Ausländer und sonstige Elemente. E 3 fehlen dem Unternehmerverbano noch 10000 bis 11000 Maurer! 438 Bauten liegen still und 314 find nur teilweise( mit 1358 Maurern) besett. 90 Bauten be­finden sich unter Zwangsvollstreckung! War bis zum 1. Juli noch ein einigendes Band durch die gleiche Notlage für die Unternehmer vorhanden, so ist durch die aufgehobene Aussperrung große Uneinigkeit, Neid und Mißgunst hervor­gerufen worden und die allgemeine Enttäuschung wird größer, je weniger es gelingt, die Ansprüche der einzelnen Mitglieder nach Arbeitsträften zu befriedigen. Die Hoffnung auf die Affordmaurer ist eine vergebliche, diese können die Situation Man muß immer wieder daran nicht wesentlich ändern. erinnern, daß vor Beginn des Kampfes etwa 17 000 Maurer und 6700 gimmerer in Berlin tätig waren. Bimmerern arbeiten zurzeit zu den neuen Bedingungen 3583, das find 53,5 Broz. der vorher hier Beschäftigten. Bei den Maurern haben die 8% stündige Arbeitszeit 4739 organisierte und 662 auf Bauten, wo im Afford ge­arbeitet wird oder wo der volle Tarif nicht anerkannt ist, zusammen also 5401 Maurer, das sind 32 Proz. der früher hier Beschäftigten. Die Feststellungen der Organisation am 7. Juli haben Die Feststellungen der Organisation am 7. Juli haben folgendes Resultat ergeben:

Zu den neuen Bedingungen arbeiten:

Maurer vom Zentralverband.

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von der Freien Bereinigung .christlichen Organisation

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Zimmerer vom Zentralverband von der Freien Vereinigung Bauarbeiter vom Zentralverband

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von der Freien Bereinigung chriftlichen Organisation.

Von den

5222

3960

984

278

2170

3583

1418

5487

192 5794 115 Insgesamt 14599

Die Zahl der Streifenden ist wie folgt:

Maurer vom Zentralverband.

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von der Freien Vereinigung chriftlichen Organisation Zimmerer vom Zentralverband

"

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von der Freien Vereinigung

Bauarbeiter vom Zentralverband

von der Freien Vereinigung . christlichen Organisation

3181

938 4197

78 807

508 1315 3241 358 3664 65

Insgesamt 9176 Von 2800 im Verband organisierten Buzern stehen noch 249 im Streit, die übrigen sind nur auf Bauten beschäftigt, wo die neuen Forderungen bewilligt sind.

Das ist an und für sich richtig; aber zweifelhaft erscheint uns, ob bie Kommission solche nügliche Arbeit in befriedigender Weise Das Gericht berurteilte den Angeklagten wiederum zu einer Geldstrafe bon 30 Mart eventuell 6 Tagen Haft. Der leisten wird, denn zum Vorfizenden hat sich die Kommission den Amtsrichter Dr. Stargardt berkündet, das Gericht fei den Rechts- bekannten Juristen Prof. Köhler ernannt, den einseitigsten Vertreter ethnologischen Jurisprudenz, sogenannten dessen be= ausführungen des Verteidigers gefolgt, aber dennoch zu einer Ber - der urteilung gekommen. Der Angeklagte habe ein Flugblatt in einem sondere Borliebe es ist, die Rechtsbräuche primitiver Völker­Hausflur abgegeben, und der Hausflur sei ein öffentlicher schaften unter moderne Rechtskategorien zu bringen und Ort. Der§ 10 des preußischen Preßgesetzes tomme deshalb zur überall Rechtsanalogien zu entdecken. Seine Studien über Anwendung. primitives Recht, wie er sie in der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft" veröffentlicht hat, in ihrer erscheinen in Das Urteil ist zweifellos ein falsches und wird in den ferneren Schematisierung und Zusammenfassung der Rechtsbräuche unter Rechtsinstanzen aufgehoben werden. Geschlossene Räume im Sinne modernen Rechtsprinzipien als völlig verfehlt; denn der formale des§ 43 Absatz 5 find alle Räume unter Dach und Fach. Nicht Rechtsinhalt eines Rechtsbrauches fagt uns noch recht wenig über darauf kommt es im§ 43 Abfag 5 an, ob der Raum ein öffentlicher feine foziale Bedeutung. Genau dasselbe Verbot, zum oder ein nicht öffentlicher ist, sondern ob er unter Dach und Fach kann je nach den besonderen wirts Beispiel Jagdverbot, sich befindet. Daher ist das Verbreiten von Flugblättern in ob es sich um ein öffentlichen Mietshäusern, auch in öffentlichen Hausfluren schaftlichen Verhältnissen je nachdem, straffrei. So hat auch das Kammergericht stets( 3. 2. Urteil vom jagbtreibenees, ein Hirtenbolt oder ein acerbautreibendes Volt 27. September 1897) angenommen. Der Mittenwalder Amtsrichter handelt, und je nach dem Maße, in welchem es innerhalb hat offensichtlich die durchaus zutreffenden Rechtsausführungen des dieser Kreise den Nahrungsmitteleriverb einschränkt, von ganz ver Berteidigers, dem das Gericht im Urteil gefolgt sein will, über- schiedener Bedeutung sein. Und ebenso wissen wir noch gar nichts, haupt nicht verstanden. wenn wir nur den formalen Inhalt eines Heiratsverbots tennen Von 2750 Arbeitern der Gips- und Zementbranche, orga- Aber nicht die Unzulänglichkeit einer zutreffenden Scheidung nifiert im Verbande, sind 544 in Mitleidenschaft gezogen. zwischen den Begriffen, die das Gesetz angewendet wissen will, burch lernen und nicht zugleich erfahren, wie die Familienverfassung be­In der Bautenkontrolle sind 4739 Maurer angeführt, die den Richter ist das Auffälligste an den vorstehend geschilderten Verschaffen ist, auf welche bestimmten Verwandtschaftskreise sich das zu den neuen Bedingungen arbeiten, die Organisationen haben handlungen, sondern die Auferlegung der Ordnungs- Verbot erstreckt und welche Stellung diese Kreise in der gesellschaft­aber 5222 Leute mit Arbeitsberechtigungstarten gezählt. Die Strafe und das Verhalten des Amtsrichters im lichen Gliederung einnehmen. Die Annahme, daß in gleichen oder Gefängnis. Die Auferlegung der Ordnungsstrafe, die analogen Rechtsbräuchen sich auch gleiche oder analoge Nechtsgedanken Differenz entsteht dadurch, daß 226 Kanalmaurer und etwa Nichtabschichung des Briefes und die Aeußerung, die fich manifestieren, ist total verkehrt. Weder äußert sich in ihnen die gleiche 200 Fliesenleger und Backofenbauer diese Karten erhalten haben. der Amtsrichter im Gefängnis erlaubte, find gefezwidrige Rechtsidee, noch darf aus der Gleichartigkeit auf gleiche Rechtsmotive Die Arbeiter fönnen mit ihren bis jetzt errungenen Er- Handlungen. Dem Angeklagten ist keinerlei Gelegenheit gegeben, sich gefchloffen werden. Formell gleichartige Rechtsnormen können unter folgen zufrieden sein, erklärte Silberschmidt. Die Lei- dagegen zu wehren, daß seine Antwort auf die in der Tat recht verschiedenartigen Umständen nicht nur aus verschiedenartigem Be­tung wird bei der eingeschlagenen Lattik beharren und unverständliche Frage des Vorsitzenden keineswegs eine Ungebühr war. wachsam die Anstrengungen der Gegner, aus dem Auslande Das widerspricht aber dem Gesetz. Ebenso war die Nichtabsendung des weggründen herausgewachsen fein, sondern auch verschiedene Rechts­Um Arbeitswillige heranzuziehen, verfolgen. Man hat in sehr Briefes, in dem um Rechtsbeistand gebeten wurde, dem Gesetz nicht zwecke verfolgen. Ilm bei dem eben erwähnten Beispiel zu bleiben, wirksamer Weise diesen Anstrengungen schon entgegengearbeitet omform. Der Angeklagte hat leider infolgedeffen und da ihm un- so kann dieselbe Heiratssagung zum Beispiel bei dem einen Volke bekannt war, daß die Beschwerdefrist gegen die un dem Motiv der Verhinderung bestimmter Verwandtschaftsheiraten und manchen Transport abgefangen oder die Anwerbung von geheuerliche Ordnungsstrafe" nur eine Woche beträgt, unter- entsprungen sein, bei einem anderen Volle dem Motiv der Aufrecht­Leuten vereitelt. Die Berliner Maurer dürfen nicht vergessen, lassen, rechtzeitig die höhere Instanz gegen die ihm widerfahrene erhaltung bestimmter Kastenunterschiede und bei einem dritten dem daß alle deutschen Kollegen jetzt mit Spannung diesen Stampf Unbill anrufen zu lassen. Noch weit über die besprochenen verfolgen, von dem auch für sie sehr viel abhängt. Noch ist Gesezwidrigkeiten hinaus geht das für den Charakter des Bestreben, das Geschlechts- oder Familieneigentum zusammenzu­das Ende nicht abzusehen, aber es besteht kein Zweifel mehr Richters tennzeichnende Benehmen des Richters im Gefängnis. darüber, daß dieser Kampf wie der der Holz- Gegen diese Ausnutung äußerlicher Machtfülle hätte die vorgefekte Ein füdwestafrikanisches Geschäft. arbeiter mit einem Siege der Arbeiter enden Behörde unbedingt einzuschreiten. Es hätte uns nicht Wunder nehmen Die Siedelungsgesellschaft für Südwest. fönnen, wenn der Verhaftete das Benehmen des Richters als eine an­wird. maßende Beleidigung aufgefaßt hätte, deren sofortige Nemebur durch afrita" hat gestern in ihrer Generalversammlung be ein paar Maulschellen nach dem Gesetz zulässig fei. Das gesamte schlossen, einem Abkommen mit der Regierung zu z ustimmen. Berhalten des Richters betveist, daß für die Ausübung Nach diesem Abkommen soll der Siedelungsgesellschaft, die sich feiner Tätigkeit weniger richtige Rechtsansichten als höchst übrigens in eine Gesellschaft m. b. H. verwandelt, das bereits in unreife politische Erwägungen eine Rolle spielten, die in Nugung genommene Farmerland in Größe von zusammen 55 000 der widerlichsten, plumpesten Weise sich breitmachten. teichs­Die Notwendigkeit eines Schutzes gegen gesetzwidrige Hand- gefeglicher Schuß der Angeklagten gegen derartige- Menschlich Heltarb erbleiben. Außerdem soll ihr als Entschädigung für lungen von Richtern und die Art der Verhandlung durch einige feiten und Rechtswidrigkeiten von Richtern sind vielleicht noch mehr einen während des Aufstandes angeblich erlittenen noch ungedeckten preußische Richter zeigen die nachfolgend geschilderten Verhandlungen im Interesse der Rechtspflege, als der Angeklagten dringend not- Verlust in Höhe von 143 000 M. das Recht zustehen, binnen Jahres­bor bem Mittenwalder Amtsgericht. frist aus ihrem ehemaligen Gebiet sich weitere 100 000 gektar in Blods a 25 000 hektar auszuwählen. Des weiteren soll der Gesellschaft aus Grundstücksverkäufen aus ihrem früheren Siedelungs­gebiet der Erlös bis zur Höhe von 200 000 Mart ausgezahlt werden!

Schutz gegen Richter.

Am 28. April d. J. kam der Stuttateur Alfred Bredschneider bei einer Flugblattverbreitung nach Teupiz. Eins feiner Flugblätter gab er in einer Stube ab, welche von der Polizeibehörde in Teupiz benutzt wird. Er erhielt deswegen ein Strafmandat über 30 m. wegen Uebertretung des preußischen Breß­gesetzes. Auf erhobenen Widerspruch hatte er am 27. Juni d. J. Termin vor dem Schöffengericht in Mittenwalde , der fich unter Vorsitz des Amtsrichters Dr. Stargardt etwa wie folgt abspielte.

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wendig.

Politische Ueberlicht.

Berlin , den 12. Juli 1907.

Wir wußten und glaubten nicht", schreibt dieses Blatt, daß der geisttnechtende Servilismus im katholischen Deutschland in der deutsch - katholischen Presse so eingefressen sei, wie wir es in diesen Tagen flar erkennen und einsehen lernen mußten. Wir wußten: es ist vieles faul im Staate Dänemark ! Aber in solcher Breite? Wir sind erschroden. So viel Knechtsinn, so biel Geschmeidigkeit und Heuchelei haben wir denn doch nicht vermutet! Wer schreibt denn die katholischen Zeitungen in Deutschland ? Wir haben fast nur schwänzelnbe Bedienstete gesehen, und kaum da und dort hat sich uns eine ehrliche offene Meinung gezeigt. Fast sollte man sich darüber freuen: wenn die Motten ans Licht fliegen, verbrennen sie. Aber sie haben sich zum Teil nicht ein­mal ans Licht gewagt. Die wirklich tüchtigen Kräfte des Zentrums find freien Geistes, aber sie haben sich in ein System hineingezwungen, das ihre eigene Freiheit hemmt. Das System duldet an den Zeitungen teine felbständigen Männer, sondern nur jedes Wints gewärtigte befradte Kellner. naturen."

Zur Charakteristik der Zentrumspreffe. Das von uns bereits im gestrigen Leitartikel Bentrum und Vatikan" gekennzeichnete feige Verhalten der Zentrumspresse, be­28. trat bei Aufruf der Sache vor den Richtertisch. Darauf der sonders der Köln . Volfsztg.", gegenüber den Angriffen der vatifa­Amtsrichter Dr. Stargardt in scharfem Tone: Wie heißen Sie?" nischen Preffe auf deutsche Zentrumsführer und Bischöfe, findet Sie?" nischen B. nannte seinen Namen. Der Amtsrichter: Wo wohnen Sie?" auch im" XX. Jahrhundert", einem. Organ der sogenannten Angeklagter nannte feine Wohnung: Halten Sie die Berufung aufrecht?" B.: Jawohl." Darauf der Amtsrichter in noch schärferem Reformfatholiken, scharfe Verurteilung. Zone: Dann gehen Sie sofort in die Antlagebant!" Als Bredschneider dies tat, fuhr der Amtsrichter fort: Sie sind also der Stuffateur Alfred Bredschneider, wohnhaft in Charlottenburg ," und dann in barschem Tone, wann sind Sie geboren?" B.: Am 4. 1. 78." Amtsrichter: Am 4. März 78?" 28.: 4. 1. 78." Amtsrichter:" Sie belieben wohl ersten" schöner zu finden, als wie Januar zu sagen; bei mir heißt Januar." Angetlagter: Herr Amtsrichter, es ist doch allgemein Usus, daß man auch den Monat mit einer Zahl Amtsrichter: Es bezeichnet." mir aber heißt bei mir Amts­B.: Gut, dann heißt es Januar." Januar." richter scharf: Sind Sie verheiratet?" B.: Jawohl." Amtsrichter lächelnd( der Amtsrichter ist getaufter Jude): Welcher Religion find Sie?" B.: Evangelisch." Amtsrichter: Mit wem sind Sie verheiratet?" B., der im Augen­blick nicht wußte, was der Amtsrichter mit der Frage bezwedte, nachdem er ihm schon geantwortet hatte, daß er verheiratet sei, und dem durch den Stopf fchoß, er habe vielleicht einen Formfehler ge macht, wie vorher bei der Beantwortung der Frage, wann er geboren fei, aufgeregt: Herr Amtsrichter, ich weiß nicht, wie foll ich bas verstehen?" misrichter: Amtsanwalt!" Der Amtsantvalt erhebt sich und beantragt drei Tage Haft wegen ngebühr. Der Amtsrichter, ohne dem An getlagten Gelegenheit zu geben, sich auf den Wie dem Berl. Lokal- Anzeiger" telegraphisch aus Würzburg Antrag des Amtsanwalts zu äußern, eilt ins Be­ratungszimmer, fommt nach einer halben Minute zurück und ver- gemeldet wird, hat Professor Merkle das Dekanat der Würzburger tündet als den Beschluß des Gerichts: Der Angeklagte ist wegen fatholisch- theologischen Fakultät niedergelegt. Man bringt diesen Ungebühr vor Gericht in eine sofort zu vollstreckende Strafe von drei Schritt mit Professor Commers Schrift über Schell und dem Briefe Tagen Haft genommen." des Papstes an Commer in Verbindung; denn beide Publikationen

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Die Köln . Volfsztg." wird wahrscheinlich auf diese Charakte Herr riftit mit der von ihr empfohlenen fühlsten Ruhe" parieren.

Zur Schell- Commer- Affäre.

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halten.­

Dieser Vertrag ist für die Siedelungsgesellschaft äußerst günstig. Zunächst wird die Gesellschaft sich die 100 000 Hektar des besten andes aussuchen. Gelingt es der Regierung, von den weiteren 845 000 Hektar des Siedelungsgebietes das im ganzen eine Million Heftar umfaßte- noch für 200 000 M. Land zu verkaufen, so fließt der Ertrag für dies nächst dem beste Land in die Taschen der Siedelungsgenossenschaftsteilhaber. Db das schließlich übrig gebliebene fchlechteste Land dann noch einen Pfennig wert ist, ist sehr die Frage!

So verhilft man den Monopolgesellschaften zu Geschäften!- Eine Ehrenerklärung für Bronsart v. Schellendorf , die bor vier Jahren der Hänge- Peters selbst abgegeben, veröffentlicht Die Münch. Post" in ihrer lekten Nummer. Sie lautet:

Ich habe im November vorigen Jahres auf Grund von Mit­teilungen einer absolut einwandfreien Quelle gegen Herrn Leut­nant a. D. Bronsart von Schellendorf den Vorwurf erhoben, daß er der Verfasser, das will sagen, der Fälscher des vielgenann ten Tuckerbriefes sei.

Inzwischen habe ich auf Grund neu eingesehenen Materials feststellen, fönnen, daß mein Vertrauensmann mit seinen Mit­teilungen im Irrtum war und daß Herr v. Bronsart nichts mit dem Tuckerbrief zu tun hat. Es freut mich, dies von einem afrikanischen Kameraden hiermit öffentlich feststellen zu können. Ich ziehe auch meine später erhobenen Einwen. dungen gegen die Glaubwürdigkeit des Herrn b. Bronsart hiermit zurüd.

Allerdings muß ich nach den kürzlichen offigiösen Veröffent­lichungen dennoch annehmen, daß Herr von Bronsart als Erster, wenn auch privatim, Herrn Geheimrat Hellwig hinter meinem Rüden Mitteilungen über die damaligen Borgänge am Kili­ mandscharo gemacht, ein Vorgehen, das ich veder gentlemanlike, noch kameradschaftlich finden fann. Dies ist jedoch ein Punkt, welchen Herr von Bronsart nicht mit mir, sondern mit seiner damaligen vorgesetzten Behörde, dem Auswärtigen Amt , auszu­machen hat.

Berlin , den 10. Februar 1903,( ges.) Karl Peters .